BLKÖ:Schwarzl, Karl
Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich | |||
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Band: 32 (1876), ab Seite: 341. (Quelle) | |||
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Marien Theresien“ (Augsburg 1781, Klett, Fol.); – „Acta congregationis Archiepiscoporum et Episcoporum Hetruriae 1787“, 6 Bände (Florenz 1790–1795), welche die Verhandlungen der im Jahre 1787 zu Florenz versammelten Bischöfe und Erzbischöfe Toscana’s enthalten; – „Praktischer Religionsunterricht zum Gebrauche katechetischer Vorlesungen“, 2 Bde. (Ulm 1796, 8°.); – „Psalmen David’s zum Gebrauche der Andacht“ (Augsburg 1798), die Uebersetzung ist in Jamben ausgeführt; – „Vollständige Pastoral-Theologie“, 3 Theile (Augsburg 1799–1800); – „Ueber die Menschwerdung Jesu Christi; eine Rede“ (ebd. 1800, 8°.); – „Uebersetzung und Auslegung [342] des neuen Testaments nach seinem buchstäblichen und moralischen Inhalte“, 6 Bände (Ulm 1802–1805), eine ungemein verdienstliche Arbeit, welche jedoch weder bei den Katholiken noch den Protestanten die verdiente Würdigung fand; für diese steckte S. noch immer zu tief in den Fesseln des älteren Kirchensystems, für jene doch war er in seinen Auslegungen zu frei, gab mehr der Stimme seiner Vernunft, als der strengen Ueberlieferung Gehör; – „Ueber die Nothwendigkeit der katholischen Kirchenversammlungen und von päpstlichen Concordaten“ (Augsburg 1807, Doll. 8°.); – „Zwei Gelegenheitsreden, über wichtige Gegenstände der Religion und Sittenlehre“ (ebd. 1808, Kranzfelder, gr. 8°.); – „Versuch eines deutschen Rituals mit Beibehalt des religiösen Alterthums“ (ebd. 1809), dessen vollständigen Abdruck er nicht mehr erlebte. S. war ein Priester ganz im Geiste der Josephinischen Periode, als Theolog und Gelehrter gleich verdienstlich, obgleich er in beiden Eigenschaften kaum einer besonderen Aufmerksamkeit würdig befunden worden wäre, wenn sich an seinen Namen nicht Ereignisse knüpften, die in der katholischen Kirchengeschichte als bedeutsam bezeichnet werden müssen. Er war die unmittelbare Veranlassung, daß der Eid de immaculata conceptione in allen deutschen Erbländern ein für alle Mal abgeschafft wurde. Der Hergang dieser Angelegenheit ist folgender: Am 8. December 1781, am Festtage der unbefleckten Empfängniß Mariä, fand nach altem Herkommen die Feierlichkeit in der Universitätskirche in Innsbruck Statt und bei dieser Gelegenheit schwuren älteren Constitutionen der Päpste Paul V. und Gregor XV. gemäß, insbesondere aber auf Grund eines besonderen Statutes der Innsbrucker Hochschule, welches wörtlich lautet: „Dies festivus Immaculatae Conceptionis Beatae Virginis Mariae singulari solennitate celebrandus ab hac Universitate, habita super eo oratione latina renovatoque speciali juramento de tenenda primiter ac defendenda Virginis Immaculatae Conceptione“, die Professoren der Theologie den Eid auf die unbefleckte Empfängniß der heiligen Mutter Gottes. Professor Schwarzl weigerte sich bei dieser Gelegenheit, den vorgeschriebenen Eid zu leisten, und statt desselben soll er nach seiner Angabe blos auf die „katholische! Empfängniß“ – jedenfalls ein verzweifelter Ausweg – den Eid geleistet haben. Darüber wurde sofort an den Fürstbischof von Brixen, als den Cancellarius perpetuusder Innsbrucker Hochschule, Bericht erstattet und Schwarzl in erster Instanz verurtheilt. Das Gubernium in Innsbruck, vom Geiste Josephinischer Reform gestreift, ließ es bei dieser Verurtheilung nicht bewenden, sondern schickte die Proceßacten an die k. k. Studien-Hofcommission nach Wien und dort bekam die Angelegenheit eine andere Wendung. Das unter dem 3. Juni 1782 gefällte kaiserliche Urtheil lautet: „Man solle dem Professor Schwarzl allergnädigst zu erkennen geben, daß er besser gethan haben würde, wenn er gar nicht geschworen, sondern seine dießfalls gefaßten Bedenken der Behörde angezeigt hätte; seinen Klägern hingegen soll man einen scharfen Verweis geben und dieser Eid de immaculata Conceptione sei hinfüro in allen deutschen Erbländern ganz abzuschaffen“. Die ganze Angelegenheit machte in jenen Tagen nicht geringes Aufsehen. Mehrere periodische Blätter, unter anderen die „Kirchenzeitung von Utrecht“, der „Göttinger Staatsanzeiger“ u. s. w., besprachen [343] S.’s Eidesverweigerung, gegen welche auch noch die folgende Flugschrift: „Ein Heftlein an den großen Heftmacher der Staatsanzeigen, Tit. Herrn Prof. Schlözer zu Göttingen“ (1783) erschien. Der zweite Vorfall, der sogar auf nichtdeutschem Gebiete die Aufmerksamkeit der betheiligten Kreise auf sich zog und woran S. wesentlichen Antheil hatte, war die Berathung der Freiburger Geistlichkeit über die Eidesleistung der französischen Priester auf die Verfassung, worüber sich die Berathenden nicht nur billigend, sondern im vollen Maße anerkennend aussprachen. Die Sache machte großes Aufsehen und fand bald Nachahmung, insbesondere in Italien, wo viele Bischöfe und Priester dem Freiburgischen und französischen Clerus beistimmten. Ueber Schwarzl selbst, nachdem er die Rechtfertigung des französischen Clerus den Zeloten gegenüber übernahm, äußerte sich eine französische Stimme:„Cette justification éclatante du clergé assermenté fit le plus grand honneur à son auteur; il fallait en effet toutes les lumières et l’excellent ésprit de ces professeurs pour écarter tant des préventions répandues dans leur pays et dissiper tant de nuages agglomélés autour d’eux“. Einen anderen Beleg seines männlichen Freimuthes bildet sein Verhalten in den Verhandlungen, welche gegen den Servitenmönch Karl Freiherrn von Güntherode [Bd. VI, S. 15] von einer eigens zu diesem Zwecke eingesetzten Commission eingeleitet wurden, und in welcher man Güntherode verschiedener Ketzereien angeklagt und zuletzt verurtheilt hatte. Nun, Schwarzl war es, der, als Assessor dieser Commission beigezogen, fest zum Angeklagten stand und entschieden seine Partei nahm. Ob Schwarzl schon in Innsbruck Mitglied einer der dort tagenden drei Freimaurerlogen: „Zu den drei Bergen“, „Symbolischer Cylinder“ und „Drei Flammen“ gewesen, kann ich nicht sagen, weil ich die Personen-Verzeichnisse genannter Logen nicht kenne; wohl aber war S. wirkliches Mitglied der St. Johannes-Loge „zur edlen Aussicht“ in Freiburg und im Jahre 1786/87 sogar Meister vom Stuhle dieser Loge. Noch sei bemerkt, daß S. während seiner Wirksamkeit als Lehrer an der Innsbrucker Universität wesentlich zur Vermehrung der dortigen Universitäts-Bibliothek beitrug, weil er, wie eine unserer Quellen berichtet, auf einen ansehnlichen Bücherschatz, meist aus Jesuitenvorrath, der ohne ihn vielleicht versteckt geblieben wäre, aufmerksam machte, welcher dann der dortigen Bibliothek einverleibt wurde. S. besaß viele Feinde und Widersacher, was aus dem Vorhergehenden sich von selbst versteht und leicht begreift. Man griff ihn und seine Schriften an, ohne jedoch ein wirksames Resultat zu erzielen. Als diese Wächter des allein seligmachenden Glaubens endlich inne wurden, daß auf diesem Wege nichts zu erreichen sei, so schlugen sie, wie dieß bei ihnen Brauch, den andern sichereren Weg ein, sie griffen seine Ehre, seine Sitten an, hatten jedoch auch da keinen bemerkenswerthen Erfolg.
Schwarzl, auch Schwarzel, Karl (Freimaurer, geb. zu Eggendorf in Niederösterreich 19. Februar 1746, gest. zu Freiburg 4. März 1809). Der Sohn wohlhabender Landleute, den seine Eltern studiren ließen. Er wendete sich, mehr um dem Wunsche seiner Eltern zu entsprechen, als aus eigenem Antriebe dem geistlichen Stande zu, vollendete die theologischen Studien und wählte nach erlangten Weihen das Lehramt zu seinem künftigen Berufe. So wurde er Professor der Patristik und Polemik und ferner der theologischen Literaturgeschichte an der Hochschule zu Innsbruck, und der Fürstbischof von Brixen ernannte ihn zu seinem geistlichen Rathe. Als im Jahre 1783 die Innsbrucker Hochschule aufgehoben wurde, wurde S. zum Professor der Pastoralwissenschaften und Katechetik an der Hochschule zu Freiburg im Breisgau, welches in jenen Tagen noch zu Vorderösterreich gehörte, ernannt, zugleich versah er die Stelle eines k. k. Examinators bei den Concursprüfungen und eines Pfarrers zu Lehen und Pezenhausen nächst Freiburg. In der Folge zum Stadtpfarrer der Haupt- und Münsterkirche zu Freiburg ernannt, bekleidete er dieses Amt bis an sein im Alter von 63 Jahren erfolgtes Ableben. In seinem Fache als Theolog war S. auch schriftstellerisch thätig und die Titel der von ihm verfaßten und herausgegebenen Werke sind: „Ultimum vale Cleri Passaviensis ad Joh. comitem ab Arco Eppiscopum Hipponensem“ (Vindobonae 1776, 4°.); – „Lobrede auf den h. Norbert“ (Innsbruck 1779, 4°.); – „Elenchus S. S. Patrum ordine alphabetico“ (Oenip. 1780, 4°.); – „Hirtlicher Unterricht von der christlichen Gerechtigkeit. Eine Uebersetzung des Hirtenbriefes des Erzbischofs Rostignac“ (Innsbruck 1780); – „Unterricht der Andacht zum Herzen Jesu, wie sie im wahren Umstande zu nehmen sei“ (Augsburg 1781, 8°.); – „Catalogus duplicatorum qui in Bibliotheca Caesarea Theresiana vaenumeunt“ (1781); – „Praelectiones Theologiae polemicae“ (Wien 1781); – „Trauerrede auf- (De Luca) Journal der Literatur und Statistik, 1. Stück, S. 20. – Gradmann (Joh. Jac.), Das gelehrte Schwaben u. s. w. (Ravensb. 1803, gr. 8°.) S. 604. – Oesterreichische National-Encyklopädie von Gräffer und Czikann (Wien 1837, 8°.) Bd. IV, S. 613.