BLKÖ:Uiberacker, Georg II.
Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich | |||
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Band: 48 (1883), ab Seite: 256. (Quelle) | |||
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Ernsts IV. [S. 255, Nr. 7], erlangte nach beendeten theologischen Studien daraus die Doctorwürde, trat in die Seelsorge und wurde später Pfarrer von Pöls in Obersteiermark. Nachdem Bischof Friedrich von Seckau am 15. November 1452 das Zeitliche gesegnet hatte, folgte ihm noch im nämlichen Jahre Georg von Uiberacker in der bischöflichen Würde als Georg II. und als 21. Bischof von Seckau. Georgs Regierung ist durch mehrere bemerkenswerthe kirchliche Acte bezeichnet. So erließ er am 20. Februar 1453 an alle Priester seiner Diöcese eine Verordnung. welche manchen Mißbräuchen steuerte, die sich in der Diöcese eingeschlichen hatten, unter Anderem untersagte er: jählings Gestorbene in Friedhöfen zu begraben, Spitäler, Geistliche und andere Leute in den Pfarren Sammlungen halten zu lassen, ohne Wissen und Willen der Pfarrer fremden Leuten aus anderen Pfarren die Sacramente (außer im äußersten Nothfalle) zu ertheilen. In einem späteren Schreiben erinnerte er an die Kirchensatzung: einmal im Jahre seinem eigenen Priester zu beichten und das h. Altarsacrament zu empfangen; gab auch für Ausnahmsfälle die Gestattung, daß für viele Sünden, von welchen sonst allein der Bischof lossprechen könne, fernerhin alle Pfarrer dies thun dürften; jedoch behielt er für besonders schwere Fälle dem Bischof die Lossprechung vor. Als auf den 18. April 1456 der Erzbischof Sigmund von Salzburg eine Synode einberief wegen der vielfachen Angriffe und Verletzungen der Kirchenimmunität, brachte auch Bischof Georg die Klage vor: daß einige Brüder des Ordens der Minderen des h. Franciscus in seinem Sprengel auf Laiengrunde ein Kloster ihres Ordens – es war das Kloster Lankowitz gemeint – aus eigener Verwegenheit und in Verachtung seiner Ordinationsmacht, ohne seine Zustimmung, zum beschwerendsten Eintrag und zur Beschädigung der Pfarrkirche, innerhalb deren Grenzen der bezeichnete Grund gelegen sei, und auch den übrigen umhergelegenen Pfarrkirchen zu nicht geringem Schaden aufzubauen begonnen und fortzubauen auch nach seiner Einsprache nicht aufhören. Auch sollen an vielen anderen Orten diese minderen Brüder Grund und Boden zu solchen Klöstern ohne Wissen der Ordinarien und gegen die canonischen Statuten erhalten. Er brachte vor, daß die Bettelmönche gewisse kirchliche Functionen, als Lichtmeßkerzen-, Palm-, Fleisch- und Salzweihungen, von Haus zu Haus gehend, verrichteten und dafür Lebensmittel entgegennehmen. Das Tragen des hochwürdigsten Gutes gegen ein Ungewitter und das Segnen desselben erklärte er als einen eingerissenen Mißbrauch. Dies und noch Aehnliches brachte Bischof Georg gegen die Bettelmönche vor, „und sollten sie“, fuhr er in seiner Rede fort, „eine heimliche apostolische Erlaubniß dazu nachweisen, wie er eine solche ihm zugesendete vorzulegen sich erbot, so möge die Synode deren Widerruf beim apostolischen Stuhle erwirken, denn es sei sehr zu befürchten, daß durch Toleriren dergleichen neuer Religiosen mit der Zeit die gänzliche Unterdrückung des Säcularclerus erfolgen werde“. Im Jahre 1462 kam an Bischof Georg, wie zugleich an die Bischöfe von Freysingen und Chiemsee, die päpstliche Weisung, wegen Heiligsprechung des sel. Vitellius die Acten zu untersuchen. Als dann 1464 Kaiser Friedrich IV. von Papst Pius II. die Canonisation der h. Hemma, als Stifterin von Gurk, zu erwirken suchte, erhielt nebst dem Bischofe von Laibach und den Aebten von St. Lambrecht und Victring Bischof Georg den Auftrag zur Prüfung der Acten. Aber Türkenkrieg und andere politisch wichtigere Verhandlungen verhinderten die Ausführung dieser Angelegenheit. Unter Bischof Georg siedelte sich 1466 der Predigerorden zu Gratz an. Am 2. Mai 1467 ertheilte der Kaiser dem Bischofe Georg von Seckau und allen Nachfolgern desselben die kaiserliche Gnade, [257] im ganzen deutschen Reiche Notarien zu machen. Zu den Friedensverhandlungen, welche im Jahre 1470 zu Völkermarkt gepflogen wurden, erschien als Abgeordneter des Kaisers auch Bischof Georg. 24 Jahre regierte derselbe. Die Geschichte nennt ihn einen aufgeklärten Mann, der für das wahre Beste der Religion sehr thätig war. Ein Feind aller Mißbräuche, stand er energisch für die Aufrechthaltung der Rechte und Freiheiten seines Bisthums ein. Dabei erfreute er sich der besonderen Huld des Kaisers und der Salzburger Erzbischöfe: Sigismund aus dem Hause Volkersdorf und Burchard aus dem Hause Weißpriach, unter denen er regierte. Bischof Georg liegt in der Domkirche zu Seckau begraben. Die „Mittheilungen der k. k. Central-Commission zur Erforschung und Erhaltung der Baudenkmale“ bringen im dritten Jahrgange (1858), S. 191 u. f. eine eingehende Beschreibung seines Grabdenkmals von Scheiger nebst Abbildung. [Leardi (Peter). Reihe aller bisherigen Erzbischöfe zu Salzburg, wie auch Bischöfe zu Gurk, Seckau, Lavant und Leoben u. s. w. (Gratz 1818, Alois Tusch, 8°.) S. 108, Nr. 21. – Schmutz (Karl). Historisch-topographisches Lexikon von Steiermark (Gratz 1822, Kienreich, 8°.) Theil III, S. 465, Nr. 21.] –
8. Georg II. (gest. zu Seckau am 30. Jänner 1477), ein Sohn Ernsts III. aus dessen Ehe mit Anna Wisperg und ein Bruder