BLKÖ:Württemberg, Friedrich Eugen Herzog

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Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
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Band: 58 (1889), ab Seite: 238. (Quelle)
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8. Friedrich Eugen Herzog (geb. in Stuttgart 21. Jänner 1732, gest. zu Hohenheim 23. December 1797), der jüngste Sohn des Herzogs Karl Alexander und der durch ihre Gelehrsamkeit zu ihrer Zeit berühmten Marie Auguste geborenen Prinzessin von Thurn und Taxis. Erst zwei Jahre alt, wurde er von Kaiser Karl VI. am 11. Februar 1734 zum Obersten der Infanterie, vom schwäbischen Kreise aber fünf Jahre später, 26. September 1739, zum Obersten eines Dragoner-Regimentes ernannt. Mit 17 Jahren, am 8. Juni 1749, trat er als Oberst der Cavallerie in preußische Kriegsdienste. Er kämpfte im siebenjährigen Kriege gegen Oesterreich, erbat 1769 seine Entlassung aus preußischen Diensten, nahm seinen Wohnsitz in Mömpelgard und ward 1786 zum Statthalter dieser von der Schweiz, der Franche comté und dem Elsaß umschlossenen württembergischen zum römischen Reich gehörigen gefürsteten Grafschaft erhoben. Nach Ausbruch der französischen Revolution verließ er Mömpelgard, lebte einige Zeit abwechselnd in Basel, Spaa, Wilhelmsbad, bis ihm König Friedrich Wilhelm II. 1792 die Stelle eines Generalgouverneurs der Markgrafschaften Anspach und Bayreuth mit dem Sitze in Bayreuth übertrug. Nach seines Bruders Ludwig Eugen Hinscheiden übernahm er am 20. Mai 1795 die Regierung und führte sie bis zu seinem dritthalb Jahre später erfolgten Tode. Aus seiner am 29. November 1753 geschlossenen Ehe mit Friederike Dorothea Sophie (gest. 9. März 1798), ältesten Tochter des Markgrafen Friedrich Wilhelm von Brandenburg-Schwedt, einer Nichte Friedrichs II., hatte er sieben Söhne und fünf Töchter. Von Letzteren wurde Prinzessin Sophie Dorothea Gemalin des Kaisers Paul von Rußland; Prinzessin Elisabeth Wilhelmine Gemalin des Erzherzogs, nachmaligen Kaisers Franz; von den Söhnen aber Herzog Ferdinand Friedrich August k. österreichischer Feldmarschall und Großkreuz des Maria Theresien-Ordens. Die ausführlichere Lebensskizze des Letzteren siehe S. 248. –