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BLKÖ:Zhishman, Joseph Ritter von

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Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
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Zhishman, Anton
Band: 59 (1890), ab Seite: 361. (Quelle)
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Zhishman, Joseph Ritter von (Rechtsgelehrter, geb. zu Laibach in Krain 18. Februar 1820). Ein Bruder des Vorigen und gleich ihm frühzeitig auf sich selbst angewiesen, trat er nach beendetem Gymnasium und philosophischem Curs 1839 mit wenigen Gulden in der Tasche die Fußwanderung nach Wien an, wo er den Rechtsstudien sich widmete und diese 1843 beendete. Nebenbei betrieb er neue und alte Sprachen und Geschichte. Sich um ein Gymnasiallehramt bewerbend, machte er mehrere Concursprüfungen, aber, weil damals mehr Gunst als Verdienst den Ausschlag gab, ohne Erfolg. Nachdem er noch 1848 den philosophischen Doctorgrad erlangt hatte, betheiligte er sich, da 1849 die Gymnasialreform bevorstand, an den an der Wiener Universität errichteten philologischen und historischen Seminaren und erhielt 1851 die Lehramtsbefähigung für das ganze Gymnasium. Nun trat er als Supplent in das Triester Staatsgymnasium ein, wurde 1852 an demselben zum wirklichen Lehrer ernannt und schon im folgenden Jahre in gleicher Eigenschaft an das Gymnasium der theresianischen Ritterakademie in Wien versetzt. Nach vierzehnjähriger Thätigkeit daselbst erfolgte seine Ernennung zum außerordentlichen Professor des orientalischen Kirchenrechts und 1871 zum ordentlichen Professor des Kirchenrechts an der Wiener Universität. Seit 1870 war er auch Prüfungscommissär bei den rechtshistorischen Staatsprüfungen, für die Studienjahre 1877/78 und 1885/86 Decan der juridischen Facultät, bald darauf Rector magnificus. 1887 mit ah. Entschließung zum provisorischen, aber schon im folgenden Jahre zum wirklichen Director der an Büchern und Kunstwerken überreichen k. k. Familien-Fideicommißbibliothek ernannt, wirkt er in dieser Stellung noch zur Stunde. In der Zwischenzeit wurde er 1867 als Lehrer des Weil. Kronprinzen Rudolf berufen und mit der Abfassung des Lehrplanes für den Gymnasialunterricht in den classischen Sprachen, in der Geographie und Geschichte beauftragt. Dieser Unterricht dauerte für die beiden letzteren Gegenstände bis Ende 1872, jener für die classischen Sprachen bis Schluß 1874. Im Jahre 1875 trug Zhishman dem Kronprinzen von den Rechtswissenschaften das Kirchenrecht vor und fungirte bis zum Abschluß der übrigen als Prüfungscommissär. In seiner Eigenschaft als Professor des orientalischen Kirchenrechts wurde er von den Ministerien in wichtigen Fragen über Sachen des orientalischen Cultus in Anspruch genommen und hatte verschiedene Ausarbeitungen und Gutachten abzugeben. So verfaßte er in einem solchen Auftrage schon 1863 die Grundzüge des Vermögensrechtes [362] der orientalischen Kirche, 1868 den Entwurf der Geschäftsordnung für das Bukowinaer griechisch-orientalische Consistorium; 1872 die kanonische Darlegung rücksichtlich der Errichtung einer die griechisch-orientalischen Bisthümer Zara und Cattaro umfassenden Metropolie; 1873 den Entwurf für die Errichtung und Organisirung der theologischen Facultät an der neu ins Leben gerufenen Universität Czernowitz; 1874 das Gründungsdiplom für das Bisthum Cattaro, sowie für die Metropolie Czernowitz, das Statut über die Intestaterbfolge nach einem griechisch-orientalischen Bischofe in Oesterreich und den Entwurf der Rigorosenordnung für die griechisch-orientalische Facultät in Czernowitz; 1880 den Entwurf des Statuts für das in Sarajewo zu errichtende Seminar für die orientalische Geistlichkeit der occupirten Provinzen und 1883 den Entwurf der Geschäftsordnung für das orientalische Consistorium des Erzbischofs und Metropoliten von Sarajewo. Neben seinem Lehramte und dieser officiellen Inanspruchnahme war Zhishman auch in seinen Fächern schriftstellerisch thätig, und es erschienen von ihm nachstehende Werke im Druck: „Die Isterfahrt im griechischen Sagenkreise“ (Triest 1852), im Programm des Triester Gymnasiums; – „Einleitung zur Rede des Demosthenes über die Truggesandtschaft“ (Wien 1855), im Programm des Gymnasiums der theresianischen Ritterakademie in Wien; – „Die Unionsverhandlungen zwischen der orientalischen und römischen Kirche“ (Wien 1858, 8°.); – „Memorandum über die Organisirung der kirchlichen Aemter an den Kathedralen der griechischen Kirche“ (Wien 1864, Staatsdruckerei), in nur wenigen Exemplaren; – „Das Eherecht der orientalischen Kirche“ (Wien 1864, Braumüller, 8°.); – „Die Synoden und die Episkopalämter in der morgenländischen Kirche“ (Wien 1867, 8°.); – „Das Stifterrecht in der morgenländischen Kirche“ (Wien 1888, Hölder). Zhishman darf das Recht beanspruchen, das orientalische Kirchenrecht zum ersten Male quellengemäß und systematisch dargestellt zu haben; er benutzte zu seinen Arbeiten auch die Handschriften der Bibliotheken in Oxford und Paris, und seine Arbeiten fanden auch die volle Anerkennung der Fachgelehrten, namentlich aber in der orientalischen Kirche. Für diese Wirksamkeit ward ihm auch in den maßgebenden Kreisen verdiente Würdigung zutheil. Die Wiener Universität ernannte ihn mit Diplom ddo. 20. November 1873 zum Dr. juris honoris causa (de enarrando jure ecclesiastico imprimis ecclesiae orientalis insigniter meritum. Von Seiner Majestät empfing er am 9. December 1365 die goldene Medaille für Kunst und Wissenschaft und mit ah. Handschreiben vom 31. März 1871 den Orden der eisernen Krone dritter Classe, welcher Verleihung statutengemäß mit ah. Diplom von 1879 die Erhebung in den Ritterstand folgte. Am 19. Juni 1881 erhielt Zhishman Titel und Charakter eines Hofrathes.

Diplom ddo. Wien 28. Juni 1879. – Vorstadt-Zeitung (Wien. Fol.) 20. October 1885. – Presse (Wiener politisches Blatt) 13. December 1887. – (Zarncke’s) Literarisches Centralblatt (Leipzig, Avenarius, 4°.) 1868. Nr. 15; 1888, Nr. 15.
Wappen. In Gold ein schwarzer rothbezungter Doppeladler mit rothen Krallennägeln, überlegt mit einem den Schild durchziehenden rothen Querbalken, welchem ein offenes Buch mit goldenem Schnitt und Schließe aufliegt. Auf dem Schilde ruhen zwei gekrönte Turnierhelme. Die Krone des rechten trägt einen geschlossenen vorne schwarzen und mit einem goldenen Kreuz durchzogenen hinten goldenen Adlerflug; jene des linken ein aufrechtes [363] Buch im rothen golden umsäumten Einbande mit einwärts gerichtetem goldenen Schnitt und Schließe, auf welchem eine Eule steht. Die Helmdecken sind zur Rechten schwarz, zur Linken roth, insgesammt mit Gold unterlegt. Devise: Unter dem Schilde verbreitet sich ein goldenes Band mit der Devise: Accipere tempora, non facere in schwarzer Lapidarschrift.