Bekanntmachung, betreffend Ergänzung und Berichtigung der dem internationalen Uebereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr beigefügten Liste. Vom 1. Mai 1893
Erscheinungsbild
[153]
(Nr. 2096.) Bekanntmachung, betreffend Ergänzung und Berichtigung der dem internationalen Uebereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr beigefügten Liste. Vom 1. Mai 1893.
In der dem internationalen Uebereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr vom 14. Oktober 1890 (Reichs-Gesetzbl. von 1892 S. 793) beigefügten Liste der Eisenbahnstrecken, auf welche dieses Uebereinkommen Anwendung findet, sind unter „Oesterreich-Ungarn. II. Ungarn.“ folgende Aenderungen vorzunehmen:
- 1. In Ausführung des Artikels 58 des Uebereinkommens sind mit Wirkung vom 23. Mai d. J. am Ende der Nummer 1 nachzutragen:
- gg. der Lokalbahn Almás–Füzitö–Esztergom.
- hh. der Lokalbahnen jenseits der Donau.
- ii. der Lokalbahn Kassa–Torna.
- kk. der Lokalbahn Debreczen–F. Abony. [154]
- ll. der Lokalbahn des Békéser Komitates.
- mm. der Lokalbahn Szigetkamara–Slatmá.
- nn. der Linien der N. Szeben–Vöröstoronyer Lokalbahn-Gesellschaft:
- Nagy Szeben–Felek und
- Felek–Fogaras.
- oo. der Lokalbahn Brassó–Háromszék.
- pp. der Lokalbahn Somogy–Szobb–Barcs.
- qq. der Lokalbahn Varahd–Golnbovecz.
- 2. Die unter Nummer 2 aufgeführte Oesterreichisch-Ungarische Staatseisenbahngesellschaft (ungarische Linien) mit Einschluß der von derselben betriebenen Lokalbahnen ist zu streichen, da nunmehr alle diese Linien von den Königlich ungarischen Staatsbahnen verwaltet werden.
- 3. Die Bezeichnung bei Nummer 6 ist in „Vereinigte Arader und Csanáder Eisenbahnen“ abzuändern.
- Berlin, den 1. Mai 1893.