Bekanntmachung, betreffend Ergänzung und Berichtigung der dem internationalen Uebereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr beigefügten Liste. Vom 14. April 1893
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(Nr. 2092.) Bekanntmachung, betreffend Ergänzung und Berichtigung der dem internationalen Uebereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr beigefügten Liste. Vom 14. April 1893.
In der dem internationalen Uebereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr vom 14. Oktober 1890 (Reichs-Gesetzbl. von 1892 S. 793) beigefügten Liste der Eisenbahnstrecken, auf welche dieses Uebereinkommen Anwendung findet, sind unter „Rußland. A. Von russischen Verwaltungen betriebene Bahnen und Bahnstrecken.“ folgende Aenderungen vorzunehmen:
- 1. In Ausführung des Artikels 58 des Uebereinkommens sind mit Wirkung vom 28. April d. J. nachzutragen:
- a) Nowgoroder Schmalspurbahn.
- b) Pskow–Riga Eisenbahn.
- 2. Die Bezeichnungen sind:
- a) bei Nr. 10 in „Moskau–Jaroslawl–Kostroma–Eisenbahn“,
- b) bei Nr. 13 in „Moskau–Kasan Eisenbahn“,
- c) bei Nr. 44 in „Samara–Zlatoousk Eisenbahn“
- abzuändern.
- 3. Die unter den Nummern 14, 17 und 18 aufgeführten Eisenbahnen „Riasan–Koslow“, „Tambow–Koslow“ und „Tambow–Saratow“ sind zu streichen; dafür ist die „Riasan–Ouralsk Eisenbahn“, unter welcher Bezeichnung diese Bahnen fortan betrieben werden, nachzutragen.
- 4. Die unter den Nummern 15, 16 und 40 aufgeführten Eisenbahnen „Riashsk–Wjasma“, „Riashsk–Morschansk“ und „Morschansk–Sysran“ sind zu streichen; dafür ist die „Sysran–Wjasma Eisenbahn“, unter welcher Bezeichnung diese Bahnen zu einem Unternehmen vereinigt sind, nachzutragen. [148]
- 5. Die unter Nr. 30 aufgeführte, mit der Warschau–Wiener Eisenbahn vereinigte „Warschau–Bromberger Eisenbahn“ ist zu streichen.
- Berlin, den 14. April 1893.