Bekanntmachung, betreffend Ergänzung und Berichtigung der dem internationalen Uebereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr beigefügten Liste. Vom 26. September 1893

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Titel: Bekanntmachung, betreffend Ergänzung und Berichtigung der dem internationalen Uebereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr beigefügten Liste.
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Rechtsmaterie:
Fundstelle: Deutsches Reichsgesetzblatt Band 1893, Nr. 34, Seite 257–258
Fassung vom: 26. September 1893
Ursprungsfassung:
Bekanntmachung: 29. September 1893
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(Nr. 2129.) Bekanntmachung, betreffend Ergänzung und Berichtigung der dem internationalen Uebereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr beigefügten Liste. Vom 26. September 1893.

In der dem internationalen Uebereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr vom 14. Oktober 1890 (Reichs-Gesetzbl. von 1892 S. 793) beigefügten Liste der Eisenbahnstrecken, auf welche dieses Uebereinkommen Anwendung findet, sind in Ausführung des Artikels 58 des Uebereinkommens folgende Eisenbahnstrecken nachzutragen:

I. Mit Wirkung vom 2. Oktober d. J. ab:
Unter „Italien. A. Von italienischen Verwaltungen betriebene Bahnen und Bahnstrecken.“:
Die Nord Milano-Eisenbahnen in Mailand mit den Linien:
Mailand–Erba mit Zweiglinie St. Pietro–Camnago,
Mailand–Saronno,
Saronno–Laveno,
Como–Varese,
Novara–Saronno–Seregno,
Saronno–Como.
II. Mit Wirkung vom 14. Oktober d. J. ab:
1. Unter „Deutschland. A. II. Privateisenbahnen unter eigener Verwaltung“:
Nr. 62a1. Röthenbach b/L.–Weiler’er Eisenbahn.
2. Unter „Niederlande. A. Von niederländischen Verwaltungen betriebene Bahnen und Bahnstrecken.“:
Lokalbahn Sauwerd–Roodeschool. [258]
III. Mit Wirkung vom 22. Oktober d. J. ab:
die schmalspurigen Linien der Königlich sächsischen Staatseisenbahnen.
Demzufolge sind unter „Deutschland. A. I. Staats- und unter Staatsverwaltung stehende Eisenbahnen“ in Nr. 5 die Worte „mit Ausschluß der Linien“, sowie die unter den Buchstaben b bis einschließlich p aufgeführten Eisenbahnstrecken zu streichen.
Berlin, den 26. September 1893.
Der Stellvertreter des Reichskanzlers.

von Boetticher.