(Nr. 2553.) Bekanntmachung, betreffend die Außerkraftsetzung des Postvertrags zwischen dem Norddeutschen Bunde und Norwegen. Vom 1. März 1899.
Der unterm 17. Februar 1868 zwischen dem Norddeutschen Bunde und Norwegen abgeschlossene Postvertrag (Bundes-Gesetzbl. 1868 S. 117 ff.) ist im gemeinsamen Einverständnisse mit Ablauf des Monats Januar d. J. außer Kraft gesetzt.