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Bekanntmachung, betreffend die Ratifikation der am 12. Juni 1902 im Haag abgeschlossenen Abkommen über das internationale Privatrecht und die Hinterlegung der Ratifikationsurkunden

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Gesetzestext
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Titel: Bekanntmachung, betreffend die Ratifikation der am 12. Juni 1902 im Haag abgeschlossenen Abkommen über das internationale Privatrecht und die Hinterlegung der Ratifikationsurkunden.
Abkürzung:
Art:
Geltungsbereich:
Rechtsmaterie:
Fundstelle: Deutsches Reichsgesetzblatt Band 1904, Nr. 27, Seite 249
Fassung vom: 24. Juni 1904
Ursprungsfassung:
Bekanntmachung: 1. Juli 1904
Inkrafttreten:
Anmerkungen:
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Quelle: Scans auf Commons
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(Nr. 3054.) Bekanntmachung, betreffend die Ratifikation der am 12. Juni 1902 im Haag abgeschlossenen Abkommen über das internationale Privatrecht und die Hinterlegung der Ratifikationsurkunden. Vom 24. Juni 1904.

Die vorstehend abgedruckten, am 12. Juni 1902 im Haag abgeschlossenen Abkommen, nämlich:

1. Abkommen zur Regelung des Geltungsbereichs der Gesetze auf dem Gebiete der Eheschließung,
2. Abkommen zur Regelung des Geltungsbereichs der Gesetze und der Gerichtsbarkeit auf dem Gebiete der Ehescheidung und der Trennung von Tisch und Bett,
3. Abkommen zur Regelung der Vormundschaft über Minderjährige,

sind von Deutschland, Belgien, Frankreich, Luxemburg, den Niederlanden, Rumänien und Schweden ratifiziert und die Ratifikationsurkunden sind am 1. Juni 1904 im Haag hinterlegt worden.

Berlin, den 24. Juni 1904.
Der Reichskanzler.

In Vertretung:
Freiherr von Richthofen.