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Bekanntmachung, betreffend eine Abänderung des Verzeichnisses der gewerblichen Anlagen, welche einer besonderen Genehmigung bedürfen. Vom 31. Januar 1882

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Gesetzestext
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Titel: Bekanntmachung, betreffend eine Abänderung des Verzeichnisses der gewerblichen Anlagen, welche einer besonderen Genehmigung bedürfen.
Abkürzung:
Art:
Geltungsbereich:
Rechtsmaterie:
Fundstelle: Deutsches Reichsgesetzblatt Band 1882, Nr. 5, Seite 10
Fassung vom: 31. Januar 1882
Ursprungsfassung:
Bekanntmachung: 17. Februar 1882
Inkrafttreten:
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(Nr. 1460.) Bekanntmachung, betreffend eine Abänderung des Verzeichnisses der gewerblichen Anlagen, welche einer besonderen Genehmigung bedürfen. Vom 31. Januar 1882.

Der Reichstag hat in seiner Plenarsitzung vom 12. Januar d. J. beschlossen, dem unter dem 26. Juli v. J. durch das Reichs-Gesetzblatt S. 251 bekannt gemachten Beschlusse des Bundesraths,

betreffend die Aufnahme der Kalifabriken und Anstalten zum Imprägniren von Holz mit erhitzten Theerölen in das in dem §. 16 der Gewerbeordnung vom 21. Juni 1869 (Bundes-Gesetzbl. S. 245) enthaltene Verzeichniß,

die verfassungsmäßige Genehmigung zu ertheilen.

Berlin, den 13. Februar 1882.
Der Reichskanzler.

In Vertretung:
v. Boetticher.