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Beschreibung des Oberamts Biberach/Kapitel B 1

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B.


Ortsbeschreibung.


1. Gemeinde Biberach,
bestehend aus 7 Parcellen mit 4700 Einwohnern.

1) Biberach, die Oberamtsstadt, eine paritätische Stadt, bis zum Jahr 1803 freie Reichsstadt, liegt unter dem 27° 27′ 9,78″ der Länge und 48° 5′ 55,58″ der Breite, 1640 Pariser Fuß über der Meeresfläche, 28 geographische Stunden von Stuttgart entfernt, an der Riß. Die Stadt hat 4663 Einwohner und zwar 2920 evangelische und 1743 katholische. Sie ist der Sitz der Oberamtsstellen, eines evangelischen und eines katholischen Dekanatamts, eines Postamts, und eines Zollamts. Der Sitz des Cameralamts und des Forstamts ist in Ochsenhausen. Der große und kleine Zehenten gehört der, beiden Confessionen gemeinschaftlichen, Kirchen- und Pfarr-Pflege.

Die Stadt liegt zum größeren Theile ziemlich eben, nur der nordöstliche Theil ist an einen Hügel gebaut, über dessen Höhe sich die Stadtmauern hinziehen, womit die Stadt umgeben ist. Die Gräben und Zwinger, welche die Stadt in älterer Zeit hatte, sind nun zum größten Theile aufgefüllt und in Gärten umgewandelt. Die Stadt hat 4 Thore: das Ulmer Thor, ehemals Spital-Thor genannt, das Ehinger Thor, ehemals Siechen-Thor genannt, das Riedlinger Thor, auch oberes Thor genannt, und das Waldseer Thor, ehemals Graben-Thor genannt. Die hohen, mit bedeckten Gängen versehenen Stadtmauern sind bis auf eine gewiße Höhe abgenommen| worden, und von den 22 Thürmen, die früher die Stadtmauern zierten und der Stadt ein Ansehen gaben, stehen außer den 4 Thorthürmen nur noch zwei. Außerhalb der Thore sind nur einzelne Wohngebäude, eigentliche Vorstädte hat die Stadt nicht. Die Anlage der Stadt ist unregelmäßig, die Straßen sind meist krumm, eng und ohne Plan angelegt. Die Häuser sind größtenteils von Holz, dadurch, daß in den letzten 8 Jahren viele verblendet wurden, hat die Stadt ein freundlicheres Aussehen gewonnen. Die Stadt ist durchaus mit Gerölle gepflastert und von dem Schwarzbach und Wolfenbach oder Biberbach, zum Theil auch von der Riß bewässert. Sie enthält 791 Gebäude, darunter 585 Wohngebäude. Die Haupt- und öffentlichen Gebäude, welche besondere Erwähnung verdienen, sind folgende: die Pfarrkirche: eine ansehnliche Kirche mit 8 Altären, sie ist beiden Confessionen gemeinschaftlich. Im Jahr 1110 fing man den Bau derselben zu Ehren der Mutter Gottes und des heil. Martins an.[1] Im Jahr 1466 sind die zwei Seitenkapellen neben dem Chor gebaut worden: die Scherrich’sche und die Klaufliegel’sche; 1474 wurde die katholische Sacristei angebaut, abgebrochen und neu gebaut 1772. Im Jahr 1475 wurde der Chor, der bisher eine hölzerne Decke hatte, gewölbt. Die Pfarrkirche hatte damals 17 Altäre. Den 10. Mai 1584 schlug der Blitz in den Thurm, der ganze Thurm, der damals 4 Spitzen hatte, sammt 6 Glocken und der Uhr, auch die Orgel und ein großer Theil des Einbaues der Kirche wurde ein Raub der Flammen. Im Jahr 1585 ward der Thurm und die Kirche wieder hergestellt. Die neue| Orgel baute Caspar Ekstein von Weil der Stadt, sie wurde erst 1590 fertig und kostete 22.000 fl. In den Jahren 1746–48 wurde das Schiff der Kirche statt des veralteten Balkwerkes mit einer in Fresco gemalten gewölbten Decke verschönert. Der Maler hieß Zick und war aus Bamberg: dieser Bau kostete über 20.000 fl., damals wurde auch die evangelische Sacristei gebaut. Den 17. Juni 1775 und im Jahr 1790 schlug der Blitz wieder ein; 1791 wurde sodann ein Blitzableiter gesetzt; der Thurm der Kirche soll 222′ hoch seyn;

die Kirche zu Sct. Maria Magdalena, auch Siechenkirche genannt, weil das Siechenhaus dabei steht. Sie steht auf dem katholischen Gottesacker und wurde 1404 von der Stadt erbaut. Übrigens stand schon 1307 eine Kapelle auf dem Platz, wie aus der Investitur-Urkunde eines Geistlichen vom Jahr 1307 erhellt. Die Kirche ist beiden Confessionen gemeinschaftlich;

die evangelische Gottesacker-Kirche, jenseits der Riß, auf dem jetzigen Begräbnißplatze der evangelischen Gemeinde. Die erste Kirche wurde im Jahr 1239 mit dem Spital daselbst erbaut, und hieß die Spitalkirche zum heil. Geist. Im Jahr 1603 wurde an die Stelle der alten, beschädigten Kirche eine neue erbaut. Im Jahr 1633 wurde diese von den Schweden zum Behufe der Verschanzung niedergerissen, von 1649 bis 1662 aber wieder aufgebaut. Die Kirche ist, wie die vorigen, Eigenthum der Kirchen- und Pfarr-Pflege, und wird auf deren Kosten gebaut und unterhalten, ihr Gebrauch steht aber der evangelischen Gemeinde ausschließlich zu;

die katholische Spitalkirche, wahrscheinlich die vormalige Frauenkloster-Kirche;

die evangelische Spitalkirche, die erst ums Jahr 1720 eingerichtet worden. Außer den genannten Kirchen hatte die Stadt ehedem noch folgende Kirchen und Kapellen:

die Kapelle Sct. Nicolai nächst dem oberen oder Riedlinger Thor, innerhalb der Stadt, sie wurde 1442 erbaut. 1796 wurde| sie zum Militär-Magazin verwendet und 1804 abgebrochen; die Klosterkirche des Nonnenklosters und die des Kapuzinerklosters s. unten. An der Stelle der letztern stand in älteren Zeiten die Sct. Leonhards-Capelle; die Sct. Wolfgangs-Capelle auf dem sogenannten Linden- (ehedem Wolfgangs-) Berge, 1470 gebaut und 1531 niedergerissen. Ferner die Capelle zum heiligen Kreuze, unten am sogenannten Galgenberge; eine Capelle bei dem Wege, der von der Waldseer Straße gegen die Angermühle führt, so zu unseres Herr-Gotts-Ruh, oder alte Bild geheißen; eine Kapelle vor dem oberen Thor, im großen Spitalgarten, die sogenannte Holzmüller-Capelle, und die Kreuz-Capelle, die auf dem freien Platz zwischen der Kirche und dem Schulhause stand und im Jahr 1810 abgebrochen wurde.

Das Kornhaus. Es stand schon 1353, und wurden daselbst die Zölle u. s. w. für den Kaiser eingezogen. Im Jahr 1506 und später wurde es renovirt. Nach verschiedenen andern Bestimmungen wurde 1824 das ganze Gebäude zum Kornhaus verwendet.

Das alte Rathhaus auf dem Hafenmarkte. Es wurde 1432, nachdem ein noch älteres, das auf dem Markte stund, abgebrochen worden war, gebaut, im Jahr 1828 wurde die Metzig aus dem Erdgeschoß entfernt, und dasselbe zum Kauf- und Waghaus für den inneren Verkehr eingerichtet.

Das neue Rathhaus. Sein Bau wurde 1503 vollendet. Vom Jahr 1807 bis 1829 wurde es zur Oberamtei verwendet, und die Stadt bediente sich wieder des alten Rathhauses. Nachdem das Gebäude 1829 seiner ursprünglichen Bestimmung zurückgegeben worden war, wurde im Erdgeschoß die Waarenhalle für den äußeren Verkehr eingerichtet.

Die Oberamtei ist jetzt der ehemalige Freyh. v. Schadische Hof.

Das Postamts-Gebäude, früher Nonnenkloster, s. u.

Das Kapuziner-Kloster, jetzt eine Fabrik, s. u.

Die lateinische und Real-Schule, ehemals der Ochsenhauser Hof, und seit 1802 für seine jetzige Bestimmung eingerichtet.

Das Comödienhaus, in dessen Erdgeschoß die Metzig sich befindet. Es wurde bisher zu Theatervorstellungen, theils| von einer Liebhaber-Gesellschaft, theils von wandernden Schauspielern gebraucht, seit einigen Monaten aber ist es wegen Baufälligkeit gesperrt. Das Gebäude ist eines der älteren der Stadt und war ehedem ein Zuchthaus. Übrigens hat schon 1650 Ulrich Heß, Rechenschulmeister, eine Tragödie vom jüngsten Gericht in demselben aufgeführt.

Der weiße Thurm auf dem Gigelberg. Er wurde in den Jahren 1474–1484 gebaut und hat im Fundament 10 Fuß dicke Mauern. Am 26. September 1633 wurde er von den Kaiserlichen und den 24. März 1634 von den Schweden beschossen. Die Schussenrieder Hauschronik sagt: „es stand allda zur Zeit der Hunnen-Einfälle ein Schloß.“ Außer Ochsenhausen hatten auch die Klöster Salmannsweiler, Schussenried und Heggbach ihre Höfe in der Stadt. Der Salmannsweiler Hof wurde auf den Grund eines von dem Kloster im Jahr 1307 gekauften Hauses erbaut. Der Hof hatte ein eigenes Thor mit einer Brücke über den Stadtgraben und eine eigene Hauscapelle, welche 1502 geweiht wurde. Den 4. August 1516 brach in dem Hof Feuer aus, und es brannte nicht nur dieser Hof, sondern über 106 Häuser in der Stadt ab. Die Wiedererbauung verwickelte das Kloster in einen langen Streit mit der Stadt; 1739 verkaufte endlich das Kloster seinen Hof, Haus etc. in der Stadt nebst der „Fischenz in der Riß“ an den Spital für 4500 fl. Der Schussenrieder Hof, welcher 1531 von dem Kloster erbaut worden, wurde 1802 an einen Privaten verkauft. Der Heggbacher Hof, ein kleines Gebäude, ist jetzt ebenfalls in Privatbesitz.

Das ehemalige Fugger-Boosische Haus ist jetzt ebenfalls in bürgerlichem Besitze.


Die Einwohner und ihr Nahrungsstand.
Die Stadt hat nach der Bevölkerungsliste vom 15. Decbr. 1836: 2219 männliche und 2444 weibliche, zusammen 4663 ortsangehörige Einwohner. Von den Ortsangehörigen sind zwar manche abwesend, ihre Zahl wird aber immer von der| der anwesenden Fremden übertroffen. Nach der Zählung im Jahr 1832 hatte die Stadt 4642 ortsangehörige Einwohner, und es waren davon abwesend 373, dagegen Fremde in der Stadt 669, daß also die Zahl der Ortsanwesenden 4938 betrug, die jedoch bei einer Zählung im Jahr 1834 auffallender Weise nur zu 4744 berechnet wurde. Von den Ortsangehörigen waren über 60 Jahre alt 481, also von 100 – 104/10, im ganzen Königreich kamen auf 100 nur 77/10. Die Zahl der Ehen ist 858, es kommen also auf 1 Ehe 54/10 Einwohner. Das Religions-Verhältniß ist oben schon angezeigt. Die Zahl der Geborenen beläuft sich nach dem 10jährigen Durchschnitt von 1826–36 auf 190, das Verhältniß der Geburten zu der Bevölkerung war also wie 1:242/10, die Zahl der Gestorbenen war 156, also im Verhältniß zu den Lebenden wie 1:294/10. Unter den Gebornen befanden sich jährlich 17 uneheliche, das Verhältniß zu den ehelichen war also wie 1:103/10. Die Zahl der Todtgeborenen war in den 4 Jahren von 1823 jährlich 36, auf 100 Neugeborene kamen also jährlich 19 Todtgeborene. Dieses auffallende Verhältniß wird noch übertroffen durch das der Sterblichkeit im ersten Lebensjahre überhaupt, denn in demselben Zeitraum starben von 100 Kindern wieder über 51, ehe sie 1 Jahr alt waren. Leider gestatten die neueren Bevölkerungslisten keine Einsicht mehr in dieses Verhältniß!

Biberach ist die Vaterstadt vieler ausgezeichneter Männer, besonders fruchtbar war es und ist es noch jetzt an vorzüglichen Künstlern. Wir führen hier die bedeutenderen an.

Burkhard von Biberach, eigentlich Nikolaus Ellenbog, geboren zu Biberach den 18. März 1481, wo sein Vater Arzt war, Verfasser einer Geschichte des K. Friedrich I. und Prälat in Schussenried und in Ursberg. Außer ihm waren 6 Äbte in Ochsenhausen und mehrere Prälaten in Roth, Schussenried und Salem von Biberach gebürtig.

M. Georg Lamparter, geboren 1463, Professor der Rechte zu Tübingen, dann würtembergischer Kanzler, und endlich kaiserlicher Geheimer-Rath und Ritter, gestorben 1523. – Auch mehrere andere Professoren hat Biberach der Universität Tübingen gegeben.

Christoph Martin Wieland, der hochberühmte deutsche Classiker, geboren den 5. Sept. 1733, gestorben zu Weimar den| 20. Jan. 1813. Wieland ist zwar nicht in Biberach selbst, wie man häufig angegeben findet, aber in dem Biberachischen Dorfe Oberholzheim, wo sein Vater, ehe er Senior in Biberach wurde, Pfarrer war, geboren, kam aber mit seinem Vater frühzeitig nach Biberach, und wurde dort erzogen. Hier machte er auch zuerst, noch ehe er die Universität Tübingen bezog, die Bekanntschaft der geistvollen Sophie Gutermann, nachher verehelichten Laroche, die auf sein Leben von so großem Einfluß war. Im Jahre 1760 wurde er Senator und nachher Kanzleiverwalter in Biberach, verließ jedoch diese Stelle wieder und wurde 1769 Professor in Erfurt, um sofort seine allbekannte ruhmvolle Laufbahn weiter zu verfolgen.

Johann Heinrich Schönfeld, Historien- und Landschafts-Maler, geboren 1609, gestorben zu Augsburg 1675. Als ein vorzüglicher Maler war er selbst zu Rom geschätzt und erhielt dort mehrere Aufträge für Kirchen und Paläste.

Georg Friedrich und sein Bruder Friedrich Dinglinger, Kammmachers-Söhne, geboren der erstere den 17. März 1666, der andere den 6. September 1668. Georg Friedrich war Kunstmaler, sein Bruder Goldarbeiter; beide wurden von dem König August II. von Polen, und Churfürsten von Sachsen als Hofemailleurs und Hofjuweliers in Dienste genommen und verfertigten demselben die seltensten und merkwürdigsten Kunstwerke in das grüne Gewölbe, welche dort noch jetzt Gegenstände der Bewunderung sind.

Johann Christoph Schaupp, Kammmacher und Edelsteinschneider, auch Senator in Biberach, geboren den 1. Sept. 1685, gestorben den 20. Nov. 1757. Er ist der Künstler, der außer andern Graveur-Arbeiten, wozu ihm sein Gewerbe als Kammmacher die erste Veranlassung geben mochte, die kostbare Sammlung von 200 in Carneol geschnittenen Bildnissen der Kaiser von Julius Cäsar bis auf seine Zeit verfertigte, die von ihrem Besteller, einem vormaligen reichen Kassier des Schwäbischen Kreises, Namens Hartmann, durch Erbschaft in mehrere Hände kam und seit 1831 in dem Besitze des israelitischen Handelsmanns Anton Schwab in Ichenhausen sich befindet. Nähere Nachrichten über diesen seltenen Schatz verdanken wir dem Königl. Baierischen Regierungs-Direktor Ritter v. Raiser, sie sind abgedruckt in den Würtemberg. Jahrbüchern Jahrg. 1832. S. 434 u. f.

Johann Lorenz Natter, ebenfalls ein Steinschneider, geboren 1705, gestorben in Petersburg 1763 als einer der berühmtesten und gelehrtesten Künstler in seinem Fache, dessen Arbeiten denen der Alten gleichgestellt wurden. Den größten Theil seines| Lebens brachte er an den Höfen zu Florenz, London, Stockholm, Kopenhagen und Petersburg zu. Er schrieb auch ein geschätztes Werk über die Methode der Alten, Edelsteine zu graviren, das in London 1754 englisch und französisch in Fol. erschien.

Marx Hillern war seiner Zeit berühmt als Glockengießer, von ihm sind 2 Glocken, darunter die große auf der Stiftskirche zu Stuttgart, gegossen im Jahr 1520. Sattlers Top. Beschr. v. Würt. S. 43.

Als Tonkünstler hat sich einen bedeutenden Namen erworben:

Justin Heinrich Knecht, geboren den 30. Septemb. 1752, gestorben den 1. Decemb. 1817. Schon in seinem zwölften Jahre erhielt er Aufträge, für das Liebhaber-Theater seiner Vaterstadt Singstücke zu componiren. In der Folge zeichnete er sich besonders durch Compositionen für Kirchenmusik und Kirchengesang aus. Er componirte insbesondere auch viele vortreffliche Orgelwerke. Auf der Orgel war er selbst Virtuos. Er schrieb auch ein geschätztes Elementarwerk der Harmonie und des Generalbasses. In seiner Vaterstadt bekleidete er das Amt eines Präceptors und Musikdirectors. Im Jahr 1807 wurde er als Director der Königl. Hofmusik nach Stuttgart berufen; da er jedoch für diesen Posten durchaus nicht paßte, so kehrte er 1809 auf seine vorige Stelle nach Biberach zurück, wo er auch starb.

Unter den neueren noch lebenden Biberacher Künstlern haben sich rühmlichst hervorgethan:

Friedrich Dieterich, Historienmaler und Professor an der Kunstschule in Stuttgart. Die frühere Laufbahn dieses geistreichen und talentvollen Künstlers ist in den Würtemberg. Jahrbüchern Jahrg. 1819. S. 144 u. f. beschrieben. Seitdem hat er sich durch mehrere große Bilder, insbesondere auch Altarbilder ausgezeichnet.

Johann Baptist Pflug, in Biberach lebend, bekannt als Maler im Fache der sogenannten Genre-Bilder; seine Bilder aus dem oberschwäbischen Volksleben haben ihm einen vorzüglichen Ruf erworben.

Karl Gößer, der sich neuerlich in demselben Fache der Malerei vortheilhaft bekannt gemacht hat. Seine Leistungen verdienen um so mehr Anerkennung, als er ein gelernter Wagner ist, nachher der Conscription unterlag und nach Ablauf seiner Militär-Dienstzeit wieder als Wagner auf die Wanderschaft ging. Während seiner Militärpflichtigkeit benutzte er die Gelegenheit, die dem würtembergischen Soldaten zu weiterer Ausbildung gegeben ist, ebenso besuchte er in der Fremde zu Wien und anderwärts die Gewerbsschulen und bildete sich, von der Natur mit guten| Anlagen versehen, zu einem fertigen Zeichner aus. Nach der Rückkehr in seine Vaterstadt versuchte er sich auch in der Ölmalerei und machte schnell glückliche Fortschritte darin.

Christian Xeller, ein gelernter Weißgerber, später geschickter Miniatur-Maler, dann glücklicher Porträt- und Landschaft-Maler und jetzt für Wiederherstellung von Gemälden in Berlin angestellt.

Bernhardt Neher, der sich als Fresco-Maler in der letzten Zeit besonders in München einen Ruf erworben hat, und jetzt mit Aufträgen in Weimar beschäftigt ist.

Eberhard Emminger, ein vorzüglicher Landschaft-Zeichner und Lithograph, von dem wir unter andern schönen Bildern das auf Bestellung des Stuttgarter Kunstvereins gefertigte Blatt von dem Königl. Landhaus Rosenstein haben, und von dem auch das Titelbild zu dem gegenwärtigen Heft ist.

Der Nahrungsstand der Einwohner beruht theils auf Landwirthschaft, theils auf Gewerben. Die Stadt hat eine ansehnliche Markung, welche wohl angebaut ist, aber zur Ernährung der Einwohner um so weniger hinreicht, als ein Viertel davon in Waldungen besteht, s. die Tabelle. Die Hauptnahrungs-Quellen sind daher Gewerbe und Handel; Biberach gehörte schon in älteren Zeiten unter die gewerbsamen Städte, es war früher besonders die Weberei, vorzüglich auch die Barchentweberei und die Kürschnerei bedeutend: im Jahr 1508 waren über 400 Webstühle in Thätigkeit. Jetzt sind die bedeutenderen Gewerbe: die Blechwaaren-Bereitung, die Devisen-Fabrikation, die Bortenwirkerei, die Gerberei, und auch jetzt noch die Weberei und Kürschnerei; die Stadt hat 6 Fabriken, 43 Leinen- und Baumwollen-Weber, 21 Tuchmacher, 34 Bortenwirker, 16 Rothgerber mit 20 Gehülfen, 11 Weißgerber. Die Fabriken sind:

Eine Kinderspielwaaren-Fabrik von (Gramer) Wißhack und Comp.; dieß schon seit mehreren Jahren begründete Geschäft hat in der letzten Zeit einen großen Aufschwung gewonnen, und es sind gewöhnlich über 100 Personen in demselben beschäftigt. Die Fabrik liefert vorzugsweise lackirte Blecharbeiten. Die Arbeiten zeichnen sich durch Geschmack, Erfindung und Kunstfertigkeit aus und finden daher großen Absatz im| In- und Auslande. Außer dieser Fabrik beschäftigen sich aber auch noch mehrere einzelne Flaschner mit dergleichen Arbeiten und es zeichnet sich insbesondere der Blecharbeiter Stribell durch geschmackvolle und künstlerische Arbeiten aus. Aus seiner Werkstätte hauptsächlich kommen die schönen Figuren, welche man neuerlich so häufig als Blumenträger in den Zimmern sieht, und die von den würtembergischen Kaufleuten lange für französisches Fabrikat ausgegeben wurden, während sie von Biberach selbst nach Paris versendet werden.

Drei Devisen-Fabriken – und zwar 1) von Gebrüder Goll mit 30 bis 40 Arbeitern, 2) Gebrüder Baur und Haas ebenfalls von bedeutendem Umfang, sodann 3) von Straub und Franz. Diese Fabriken und außer ihnen noch mehrere Conditoren, deren die Stadt 15 zählt, fertigen alle möglichen Figuren, Blumenstücke aus Tragant mit und ohne Devisen, die sich durch besonders geschickte und geschmackvolle Ausführung auszeichnen und einen außerordentlich starken Absatz nach dem nördlichen Deutschland, nach Polen, Rußland, Schweden, nach den Niederlanden und bis nach Amerika haben. Von Baur war unlängst in Stuttgart ein Blumenstück aufgestellt, das als ein wahres Kunstwerk bewundert wurde. – Eine Bänder-Fabrik von Heinr. Ostermeyer. Diese Fabrik, welche leinene, baumwollene, auch floretseidene Bänder, Schnüre und Nestel, darunter auch die sogenannten Herrenhuter Bänder fertigt, wurde im Jahr 1828 gegründet. Sie liefert vorzügliche Waare und beschäftigte an 100 Arbeiter, die sich aber in Folge des deutschen Zollvereins bedeutend vermindert haben. Eine mechanische Wollspinnerei von Staib und Lieb, im Jahr 1830 errichtet, ist im Jahre 1836 nach Warthausen versetzt worden. Eine mechanische Flachsspinnerei, welche 1831 errichtet worden, musste nach kurzem Betrieb wieder aufgegeben werden, weil das von ihr gesponnene Garn zu ungleich war. Eine Papierfabrik und andere der Stadt angehörige Gewerbe werden in dem benachbarten Birkendorf betrieben.

Die Leinenweber liefern meist glatte Leinwand, in| Baumwolle viel Barchent und sogenannte Zeuglein. Von 62 Weberstühlen gehen nur 6 für Modelweberei. Die Tuchmacher liefern hauptsächlich ordinäre und mittelfeine Tücher, Flanelle etc. Von dem Handelshaus Staib und Lieb und andern werden viele rohe, ungefärbte Tücher aus dem Auslande, meist aus Sachsen, bezogen, in Biberach veredelt und großentheils in die Schweiz abgesetzt. Auch die Strumpfwirkerei ist nicht unbedeutend.

Der Messerschmied Bopp hat einen bedeutenden Absatz auch auf auswärtigen Märkten. Von seltenen Gewerben und Gewerbetreibenden hat die Stadt einen Büchsenmacher, einen Feilenhauer, einen Instrumentenmacher, der Flöten, Clarinetten etc. verfertigt; einen Spielkartenmacher, zwei Wachszieher, einen Zundermacher. Im Ganzen zählt die Stadt 704 Meister mit 353 Gesellen. Dazu kommen dann noch: 2 Apotheken, 64 Handlungen und 46 Kleinhändler, 39 Schildwirthschaften und 8 Schenk- und Speise-Wirthschaften, 25 Bierbrauereien, 29 Branntweinbrennereien und 6 Essigsiedereien, 5 Mahlmühlen mit 23 Gängen, 2 Sägemühlen, 1 Ölmühle, 2 Walken, – 1 Tuch- und 1 Weißgerber-Walke, – 1 Schleifmühle, 1 Ziegelhütte und 1 nicht unbedeutende Leinwand-Bleiche. Ferner kommen dazu 1 Buchdruckerei, l Lithograph und 4 Maler, s. o.

Als Nebengewerbe wird zum Theil die Musselinstickerei (s. S. 42.), hauptsächlich aber die Verfertigung von sogenannten Gimpen größtentheils zu Hauben betrieben. Es beschäftigen sich ungefähr 40 Personen damit, die ihre Arbeit dem Stück nach an die Bortenwirker verkaufen.

Der Handel ist ebenfalls nicht unbedeutend, obgleich kein eigentlicher Großhandel betrieben wird. Die Stadt ist der Markt für die weite Umgegend und in Folge der Lebhaftigkeit ihres Gewerbsfleißes findet auch vieler Verkehr mit dem Auslande statt. Unter den oben angegebenen Handlungen befinden sich auch 4 Fruchthandlungen. Die Stadt hat 4 Jahrmärkte und lebhafte Wochenmärkte, jeder Mitwochs-Wochenmarkt ist zugleich auch Vieh- und Frucht-Markt. Die| Viehmärkte sind bedeutend, und werden von den Unterländer Viehhändlern stark besucht. Besonders bedeutend ist aber der Fruchtmarkt. S. o. S. 43.


Gemeinde-Wesen.

Der Gemeinde-Zustand ist gut; in vorigen Zeiten war die Stadt von einer schweren Schuldenlast gedrückt: aber wie alle neuwürtembergischen Städte und Bezirke ist sie unter der würtembergischen Herrschaft, wie wir unten sehen werden, sehr erleichtert worden, so daß sie jetzt, mit Ausnahme von unaufkündbaren 2000 fl. gar keine Schulden mehr, dagegen ein beträchtliches Activ-Vermögen hat, und keiner Gemeinde-Umlagen bedarf.

Das Gemeinde-Vermögen beträgt dermalen

an Geld 43.769 fl.
“ Grundeigenthum 2110 Morgen,

wozu dann noch grundherrliche und forsteiliche und städtische Rechte kommen.

Die Einkünfte aus obigem Vermögen betragen nach dem letzten Etat: 21.550 fl.

Das Stiftungs-Vermögen beträgt in Geld: 413.381 fl.

Grundeigenthum: 4518 Morg. (s. Tab.), wozu dann wieder Grundherrliche und Forst-Gefälle, Zehent- und andere Rechte kommen.

Die Einkünfte der Stiftungen belaufen sich im Ganzen auf: 77.761 fl.

Die Schulden dermalen noch auf: 93.535 fl.

Vor noch nicht 20 Jahren betrugen letztere: 280.000 fl.

Die bürgerlichen Beneficien bestehen bloß in 1/8 Morgen Allmandtheil, den überdieß nur die in den Genuß vorrückenden Bürger erhalten.

Über das Wappen der Stadt s. u.


Kirchliche Einrichtung; Schul- und andere Anstalten, ehemalige Klöster.
Kirchen, worin Gottesdienst gehalten wird, hat die Stadt 5: die Stadtkirche, 2 Hospital-Kirchen und 2| Gottesacker-Kirchen. Die Stadtkirche ist aber die einzige Pfarrkirche. Die Stadt theilt sich in 2 Pfarrgemeinden – eine evangelische und eine katholische. Die Stadtpfarrkirche ist beiden Theilen gemeinschaftlich und ihr Gebrauch durch bestimmte Verträge geregelt. Im Hospital hat jede der beiden Confessionen eine besondere Kirche; in der evangelischen werden 2 Wochen-Gottesdienste gehalten, auch Trauungen darin vorgenommen, in der katholischen werden Frühmessen gelesen. Die Kirche auf dem evangelischen Gottesacker gehört ausschließlich der evangelischen Gemeinde, und wird von dieser bei Leichenbegängnissen gebraucht; in der Kirche auf dem katholischen Gottesacker zu Sct. Maria Magdalena wird jeden Sonntag und Feiertag ordentlicher evangelischer Morgen–Gottesdienst gehalten: im Übrigen steht der Gebrauch dieser Kirche der katholischen Gemeinde zu, von welcher sie zu bestimmten Jahres-Gottesdiensten und Messen verwendet wird.

Die an diesen Kirchen angestellten Geistlichen sind: a. drei evangelische Stadtpfarrer, wovon der erste Frühprediger, der zweite Abendprediger und der dritte Pfarrer an Sct. Maria Magdalena und Spitalprediger ist; b. ein katholischer Stadtpfarrer mit 2 Vikarien und 4 Caplanen. Die 4 Caplaneien sind:

1) zu Sct. Christoph, gestiftet von J. Georg Settelin 1718, mit 6000 fl.;

2) zu Sct. Johannes d. T., gestiftet 1469 von Eberhard von Brandenburg;

3) zu Sct. Michael, gestiftet von den v. Pflummern und 1604 errichtet;

4) zum heil. Geist, Spital-Caplanei, gestiftet 1421 von Bürgermeister und Rath der Stadt.[2]

Das Patronatrecht der Stadtpfarreien und der Spital-Caplanei ist königlich (vormals städtisch), das der 3 andern Caplaneien, die eigentlich Privat-Caplaneien sind, ist bei den Familien-Senioraten der Stifter. In die evangelische Parochie| sind außer der Stadtgemeinde eingepfarrt: die evangelischen Einwohner von Attenweiler, Bergerhausen, Birkendorf, Buchhof, Burren, Güterhofen, Röhrwangen, Schammach; in die katholische Parochie außer der Stadtgemeinde – Hagenbuch, Rindenmoos, Rißeck, und die katholischen Einwohner von Birkendorf und Bergerhausen.

Die Biberacher Pfarrei ist sehr alt, ihr Ursprung soll in’s achte Jahrhundert fallen, und dieses Alter wird auch durch die oben angeführte Inschrift von dem Kirchenbau bekräftigt. Das Patronatrecht war mit den Einkünften der Kirche lange Zeit im Besitze des Klosters Erbach oder Eberbach unterhalb Mainz. Ursprünglich war es kaiserlich, kam aber durch Verpfändung in verschiedene Hände und so auch in die des Klosters, bis K. Karl IV. dasselbe – Jus patronatus ecclesiae in Bybrach oppidi nostri ad Nos et sacrum Imperium de jure spectans – laut Urkunde von Mainz, 27. Febr. 1357, dem Kloster eigenthümlich überließ. Den 23. Juni 1342 quittiren der Ritter Ulrich von Königseck (Kunigesecke) und sein Sohn Anselm, Kirchherr der Pfarrkirche in Biberach, die Brüder Wilhelm und Johannes, Mönche zu Eberbach, für 180 M. S., wofür ihnen das Patronatrecht der Kirche zu Biberach verpfändet war. Durch Bulle von Avignon, 18. Juni 1350, erlaubt Papst Clemens VI., daß dem Kloster die Kirche, deren Patronatrecht es zu haben versichere, einverleibt werde, wenn die Procuratoren der Kirche nichts dagegen haben. Am 25. Mai 1359 bekennt Ulrich von Königseck, der alte Ritter, daß er vom Abt und Convent des Klosters Eberbach die Losung empfangen hat, darum ihm der Kirchensatz der Pfarrkirche zu Biberach weiland von K. Ludwig versetzt worden sey, und am 29. Juni 1359 verzichtet der Sohn Anselm auf die Pfarrei.

Von dieser Zeit an wurden 2 Klostergeistliche von Eberbach aus nach Biberach geschickt, der eine als Pfleger, der andere als Pfarrer. Die Untauglichkeit und der unerbauliche Wandel dieser Religiosen waren Ursache vieler Streitigkeiten zwischen der Stadt und dem Kloster. Als hierzu auch noch| die Reformation kam, so verkaufte endlich das Kloster sein Patronatrecht mit Zehenten und allen Rechten 1564 an die Stadt für 31.000 fl.

Neben den Klostergeistlichen hatte Biberach vor der Reformation noch nicht weniger als 36 Meßpriester, welche auf den 38 Altären inner- und außerhalb der Stadt jährlich 7488 Messen lasen. Die Pfründen waren zum größeren Theil von den Einwohnern selbst gestiftet worden. Über vier der Altarpfründen übergab K. Karl IV. 1558 dem Rath zu Biberach das Patronatrecht, das er vorher dem Reich unmittelbar zugestanden hatte. – Die Schulanstalten bestehen in der lateinischen und Real-Schule, einer Gewerbs-Schule, einer Industrie-Schule und in den gewöhnlichen deutschen Schulen. Die lateinische Schule und Realanstalt hat 5 Hauptlehrer, 3 für die lateinische Classen, 2 für die 2 Realclassen, außerdem 3 Nebenlehrer für französische Sprache, Zeichnen und Musik. Während der reichsstädtischen Verfassung hatte der evangelische und der katholische Theil der Stadt, jeder eine eigene lateinische Schule; von der badischen Regierung wurde ein beiden Confessionen gemeinschaftliches Lyceum errichtet. Die Anstalt blieb unter der würtembergischen Regierung im Wesentlichen dieselbe bis zum Jahr 1828. In diesem Jahre wurde neben der lateinischen Schule eine Realschule errichtet. Die Kosten der ganzen Anstalt werden, einen kleinen Beitrag von der Stadt abgerechnet, von den Stiftungsfonds bestritten.

Die Gewerbs-Schule wurde zugleich mit der Real-Schule errichtet, und zwar in der Art, daß jeden Sonntag im Zeichnen sowohl, als auch in der deutschen Sprache, in Geschichte, Geographie und Mathematik von 3 Lehrern Unterricht ertheilt wird.

Die Industrie-Schule für Mädchen besteht seit dem Jahr 1817, es wird in derselben von 2 Lehrerinnen Unterricht im Nähen, Stricken u. s. w. ertheilt. Die Kosten werden aus den Mitteln des Hospitals bestritten. Zu Gunsten der Industrie-Schule wurden von dem verstorbenen Rector Essich 300 fl. gestiftet, wovon die Zinse am Tage Catharina, zum| Gedächtniß der Höchstseligen Königin, den vorzüglichsten Schülerinnen als Preise ausgetheilt werden.

Die deutschen Schulen zerfallen in die Schulen der evangelischen Gemeinde, und in die der katholischen Gemeinde, jene haben 4 Classen mit 4 Lehrern, diese 3 Classen mit 3 Lehrern. Die Kosten der deutschen Schulanstalten werden ganz von dem Stiftungs-Vermögen bestritten.


Wohlthätigkeits-Anstalten und Stiftungen.

Der Spital, welcher beiden Confessionen gemeinschaftlich zusteht. Er hat die Bestimmung, für die Ortsarmen zu sorgen, und entspricht dieser Bestimmung durch Verpflegung alter gebrechlicher Personen in der Anstalt selbst, durch Versorgung verwaister oder verwahrloster Kinder, durch Geld- und Fruchtspenden an städtische Hausarme u. s. w.

Die Verköstigung der Hospitaliten ist an einen Speisemeister verpachtet. Die ansehnlichen und weitläufigen Spital-Gebäude wurden nach dem großen Brand im Jahre 1516 aufgebaut. Mit denselben sind die oben erwähnten zwei Kirchen verbunden, auch befindet sich eine Mahlmühle in dem Spital, welche von dem Schwarzenbach getrieben wird.

Der Biberacher Spital ist einer der reichsten des Landes. Das ganze ehemalige Gebiet der Reichsstadt Biberach war Eigenthum des Spitals, nur die Reichsstadt selber, der Weiler Burren und das Dorf Baustetten gehörten nicht dazu, s. u. Von diesem Gebiete bezieht der Spital noch großentheils die Gülten und Lehengefälle etc. etc. Außerdem besitzt er 2991/8 M. Feldgüter, welche in Pacht gegeben sind und 4140 M. Waldungen, wovon aber 3800 M. mit Weidegerechtigkeiten der einzelnen Gemeinden belastet sind. Auf einem Theil derselben, in den Orten Muttensweiler, Schammach und Windberg hat er auch das Jagdrecht. Die Grundgefälle, im 25fachen Betrag gerechnet, betragen dermalen noch 1.329.894 fl. Capital-Vermögen ist nicht vorhanden, die Schulden betragen 93.535 fl. Die Einnahmen des Spitals werden auf 47.749 fl. berechnet, die Früchte nach den durch| die Verordnung von 1818 bestimmten Ablösungs-Preisen angeschlagen. Außer seiner nächsten Bestimmung für wohlthätige Zwecke hat der Spital auch noch für Kirchen und Schulen zu sorgen, und zur Unterhaltung ihrer Diener beizutragen. Die Verwaltung wird unter Aufsicht des Stiftungsraths durch zwei Verwalter, einen Hospital-Verwalter und einen Hospital-Pfleger besorgt, wovon dem erstern die Vermögens-Verwaltung, dem andern die Verwendung der reinen Einkünfte obliegt. Zu reichsstädtischen Zeiten hatte der Spital 2 Pfleger, 1 Syndicus, 1 Secretär, 1 Spitalmeister, 1 Amtsschreiber, 2 Archivare etc. Der Spital hatte auch seine eigene Wirthschaft, Maierei, Sennerei, Bäckerei und Brauerei, sodann eine eigene Schule, ein Kindshaus für arme Kinder, Waisen und Findlinge, und im Jahre 1770 wurde auch eine Arbeitshaus-Anstalt damit verbunden. Die Schule wurde 1804, das Kindshaus 1811, das Arbeitshaus 1812, und die eigene Ökonomie schon 1810 aufgehoben. Von den Lehen des Spitals ist seit 10 Jahren eine große Anzahl eigen gemacht worden.

Der Spital hat seine erste Gründung den Brüdern Huldrich und Hallwig v. Essendorf zu danken. Im Jahre 1239 stiftete Hallwig die Äcker jenseits der Riß, auf welchen der Spital ursprünglich erbaut wurde, und alle seine Besitzungen in Birkendorf; Huldrich dagegen einen Hof in Hochdorf. Alle diese und andere Stiftungsgüter waren Lehen und wurden von dem Truchsessen Berthold von Waldburg, und den Truchsessen Walther und Heinrich von Warthausen geeignet. Später und zwar 1279 Dat. Landowe schenkten auch die Grafen Conrad und Eberhard von Landau dem Spital Güter und einen Hof in Hagenbuch, welche Rudolph Grüwel von ihnen zu Lehen hatte, und 1298, Dat. Aichelberg, eigneten die Grafen Diepold und Ulrich von Aichelberg dem Spital den Wasacher-Hof (jetzt Jordansbad), welchen Walkun und Helwig von Essendorf von ihnen zu Lehen hatten.

Papst Honor IV. bestätigte durch Bulle vom 7. März 1287 den Spital und nahm ihn in den Schutz und Schirm| des h. Stuhls. Die Bulle wird ertheilt: Magistro et fratibus Hospitalis S. Spiritus in Biberach ordinis S. Augustini. Von dem Pfarrer zu Warthausen, in dessen Sprengel der Spital lag, waren ihm schon 1257 kirchliche Rechte – ecclesiastica sacramenta – zugestanden worden, ein Zugeständniß, das 1279 und wieder 1317 die bischöfliche Bestätigung erhielt. Durch die erwähnte päbstliche Bulle ist auch die Art und Einrichtung der Anstalt bezeichnet. Der Spital war nämlich ein sogenannter geistlicher Spital, eine klösterliche Anstalt mit Hospital-Brüdern, welche dem Augustiner-Orden unterworfen waren und die Verpflichtung hatten, Bedürftige und Kranke aufzunehmen und zu verpflegen, und Spend-Almosen auszutheilen. Von ganz ähnlicher Einrichtung war der Spital zu Markgröningen. Diese Einrichtung scheint aber bald aufgehört zu haben: in den Jahren 1320, 1321 und 1331 verzichten die Edlen von Essendorf und zwar zuerst Johannes von Essendorf, von Mittelbuch genannt, dann Helwig von Essendorf, Heinrich von Horn und Conrad von Ummendorf gegen die Stadt Biberach auf alle ihre Rechte und Ansprüche an den Spital, und von dieser Zeit an verschwinden auch die Augustiner. Ein Vertrag von 1321 zwischen dem Pfarrer von Warthausen und dem Pfleger und Spitalmeister über die Art, wie die Spital-Kaplanei besetzt werden soll, läßt annehmen, daß die Augustiner schon damals abgegangen waren; denn die Augustiner Hospital-Brüder hatten, wie in einer päbstlichen Bulle ausdrücklich bemerkt wird, selber den Gottesdienst zu besorgen. Jedenfalls kennt die Spital-Ordnung vom Jahre 1400 keine Augustiner mehr, und in einer Bulle Papsts Martin V. vom Jahre 1419 wird ihrer als längst abgegangen gedacht; eine Bulle Papst Sixtus IV. aber, wodurch die Freiheiten und Indulgenzen[ws 1] des Spitals bestätigt werden, ist gegeben: Dilectis filiis rectori Hospitalario nuncupato et pauperibus. Aus der obigen Vertrags-Urkunde geht zugleich hervor, daß der Magistrat zu Biberach schon 1321 sich als Oberherrn des Spitals betrachtete, denn der Vertrag wird mit Rath und Erlaubniß des Raths und der | Gemeinde Biberach geschlossen. Der Spital stand, wie schon bemerkt worden, außerhalb der Stadt, jenseits der Riß, in der Nähe von Birkendorf, wo jetzt noch die ehemalige Spitalkirche zum h. Geist mit dem evangelischen Gottesacker liegt. Es gab aber von alten Zeiten her noch einen zweiten Spital in der Stadt selber. Zur Unterscheidung wurde der eine der äußere, der andere der innere Spital oder Hof genannt. Der innere Spital scheint ursprünglich dieselbe Einrichtung gehabt zu haben, wie der äußere, nur mit dem Unterschiede, daß die Anstalt eine Weibliche, und mit Augustiner Schwestern besetzt war. Laut Urkunde von 1283 übernehmen „Priorin (später Meisterin genannt) und Convent der Schwestern in Biberach unter anderm die Verpflichtung, daß sie ohne Erlaubniß der Priore und Brüder des Prediger- (Augustiner-) Ordens in Constanz und Ulm keine Besitzung veräußern wollen, und daß, wenn eine Schwester austrete, sie keinen Theil an dem Vermögen der Anstalt haben solle.“ Wie die Augustiner-Hospitalbrüder, so verschwinden auch die Schwestern schon frühzeitig. Es bestanden aber beide Spital-Anstalten nebeneinander fort, und bildeten ein zusammenhängendes Ganzes; ein Zusammenhang, der auch schon früher statt gefunden zu haben scheint. Denn nur dadurch läßt es sich erklären, wie am 3. Mai 1291 der Propst in Schussenried Güter zu Bergerhausen an den „Convent der Brüder und Schwestern des Spitals zum h. Geist in Biberach“ verkaufen konnte. Wann der äußere Spital mit dem innern vereinigt worden ? darüber fehlen die Nachrichten; wahrscheinlich geschah es erst aus Veranlassung des Brands im Jahre 1516, der die innern Spitalgebäude verzehrte, und ein neues Bauwesen nöthig machte. Noch die Spitalordnung von 1491 handelt von einem äußern und einem innern Hof und einem äußern und einem innern Spital-Meister. Sie enthält dabei die Vorschrift, daß der Äußermeister seine Leute ebenso gut als der Innermeister die seinigen halten solle. Es waren also beide Anstalten noch besetzt; doch scheint die innere jetzt als die Haupt-Anstalt betrachtet worden zu seyn, denn der Meister | des äußern Spitals hatte die Lebensmittel von dem des Innern zu empfangen.

Das ursprüngliche Stiftungsvermögen vergrößerte sich hauptsächlich durch Ablaß-Vollmachten, welche dem Spitale sehr freigebig ertheilt wurden: 1299 bestätigte der Bischof Heinrich von Constanz die Indulgenzen von 10 Bischöfen. Mit der Mitte des 14. Jahrhunderts begannen die Käufe und damit die großen Erwerbungen, welche den Spital zum Herrn eines nicht unbedeutenden Gebiets machten. Wir verweisen in dieser Beziehung auf die Orts-Beschreibung.

Auch an Kaiserlichen Privilegien fehlte es dem Spital nicht: so erhielt er mit der Sondersiechen-Anstalt 1333 von K. Ludwig das Recht, die im Spital Verstorbenen zu beerben, und K. Ferdinand I. ertheilte ihm 1533 das Asylrecht in seinem Hofraum. Die Anstalt führte auch ein eigenes Wappen: es bestand anfänglich aus dem Kreuze der Hospitalbrüder, später kamen Lamm und Taube und endlich noch Biber und Adler dazu.

Das Siechenhaus, vor der Stadt neben dem katholischen Gottesacker gelegen; es ist zum Unterbringen solcher Armen bestimmt, die die eigene Hausmiethe nicht mehr aufzubringen vermögen, sich aber wegen ihrer Arbeitsfähigkeit noch nicht zur Aufnahme in den Hospital eignen. Das Haus ist eine Filial-Anstalt des Hospitales, und ruht auf dem Hospital-Fond. Laut Urkunden waren in älteren Zeiten in der Nähe der Stadt auch noch andere Siechenhäuser.

Die Kirchenpflege, welcher die Kosten des Cultus und der Schul-Anstalten obliegen, hat ebenfalls ein nicht unbedeutendes Vermögen, das theils in Capitalien, hauptsächlich aber in Grundgefällen besteht, die im 25fachen Betrag gerechnet 231.374 fl. betragen; die Einkünfte betragen dermalen 13.176 fl. Auch die Kirchenpflege ist beiden Confessionen gemeinschaftlich. Getrennt bestehen dagegen folgende Stiftungen:

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1) Stiftungen der evangelischen Gemeinde.

Die evangelische Kasse, mit einem Capital-Vermögen von 32.353 fl.; neben einem ständigen Beitrag an die Kirchenpflege zu Bestreitung der Kosten der lateinischen und Real-Anstalt, und einzelnen stiftungsgemäß zu vertheilenden Unterstützungen an evangel. Hausarme, hat diese Kasse die Bestimmung, die Söhne ärmerer evangel. Bürger in ihrer Bildungslaufbahn zu unterstützen.

Die evangelische Schul-Kasse, mit einem Capital-Fonds von 13.212 fl.; aus ihren Mitteln werden die Schulgelder für die Kinder armer evangel. Bürger und andere Schulbedürfnisse bestritten, auch ein jährlicher Beitrag für die Bibliothek der lateinischen und Real-Anstalt, so wie für die der deutschen Schüler gegeben. Ferner:

Die Locher’sche Stiftung, eine Studien- und Armen-Stiftung, mit einem Capital-Fonds von 7617 fl.

Die Brigel’sche Stiftung, Capital-Fonds 2117 fl. für Studirende der Familie.

Die Egen’sche Aussteuer-Stiftung für Dienstmägde evangel. Confession 3513 fl.

Die Wittwen- und Waisen-Kasse mit einem Capital-Fonds von 4610 fl.


2) Stiftungen der katholischen Gemeinde.

Die katholische Kasse mit einem Capital-Fonds von 202.090 fl., welche neben einem bestimmten jährlichen Beitrag an die Kirchenpflege zu Bestreitung der Kosten der lateinischen und Real-Anstalt und der Verpflichtung einer Schul-Kasse für die kathol. Gemeinde, die Bestimmung hat, Gewerbetreibende oder Studirende kathol. Confession zu unterstützen. Ferner:

Die von Settelin’sche Kaplanei-Stiftung 16.809 fl.

Die von Settelin’sche Meß- und Stipendien-Stiftung 4203 fl.

Die von Scherrich-Aurdorf’sche Studien-Stiftung 6773 fl.

Die Pidon und Cloos’sche Aussteuer-Stiftung 1018 fl.

| Die Kreuz-Kapellen-Stiftung 3610 fl.; die von Brandenburg’sche Kaplanei-Stiftung 5572 fl., und die von Brandenburg’sche St. Anna-Stiftung 1571 fl.

Die Corporis Christi Bruderschaft-Stiftung 13.558 fl.; die armen Seelen-Bruderschaft 16.660 fl.; die Muttergottes-Bruderschaft 3291 fl.; die St. Sebastians-Bruderschaft 3242 fl.; die Concilien-Bruderschaft 1762 fl.

Die Kranken-Versehungs-Stiftung 1385 fl.

Die Joseph Marquard und Anton Ferdinand von Lemppenbach’sche Studien-Stiftung 9172 fl. Anton Ferdinand von Lemppenbach’sche Stiftung 7103 fl.

Die Meß-Stiftung des kathol. Müllerhandwerks 167 fl.

Die Wittwen- und Waisen-Kasse 3759 fl.

Die Stiftungen, welche die kathol. Gemeinde zu genießen hat, sind also viel bedeutender, als diejenigen, welche der evangel. Gemeinde zugetheilt sind.

Klöster hatte die Stadt ehemals zwei, ein Frauen-Kloster und ein Manns-Kloster.

Das Frauen-Kloster oder Schwestern-Kloster, Franziskaner-Ordens, früher auch „das Klösterlein in der Claus“ genannt, entstand 1365 durch einen Beguinen-Verein von 5 Schwestern, welcher, wie andere solche Vereine 1406 die dritte Regel des heil. Franziskus annahm, trotz allen Hindernissen sich immer mehr ausdehnte, und ein schönes Kloster mit einer Kirche zu St. Maria de Victoria baute. Während der Reformations-Kämpfe in Biberach wurden auch sie hart bedrängt; sie mußten fliehen und längere Zeit in Buchau sich aufhalten, bis der westphälische Friede sie wieder in ihre frühern Rechte einsetzte. Im Jahre 1803 nahm Baden Besitz vom Kloster; das Vermögen wurde damals auf 84.853 fl. fatirt. Im Jahre 1807 wurde das Kloster ganz aufgehoben und das Gebäude zu einer Kaserne bestimmt. Diese Bestimmung war jedoch von kurzer Dauer; im Jahre 1811 wurde das Hauptgebäude Sitz des Forstamts, und die Nebengebäude kameralamtliche Fruchtkästen. Im Jahre 1819 wurde es an Thurn und Taxis verkauft, und ist nun seit dieser Zeit der Sitz des Postamts. Die Kirche wurde abgebrochen.

Das Manns-Kloster, ein Kapuziner-Kloster.| Es stand außerhalb der Stadt, und wurde im Jahre 1615 gestiftet vom Baron Reitnau in Hofen und seiner Gemahlin Veronika, geb. Späth von Zwiefalten. Der Stifter gab 7000 fl. zum Bau, das Übrige wurde von dem Adel und den umliegenden Klöstern beigesteuert. Den 3. Mai 1618 wurde das Kloster vom Weihbischof von Constanz eingeweiht. Als die Schweden 1632 Biberach besetzten, mußten auch die armen Kapuziner viele Unbilden ausstehen; sie flüchteten sich nach Überlingen und das Kloster wurde demolirt. Nach dem westphälischen Frieden kehrten die Kapuziner wieder zurück, und schritten 1658, unterstützt vom Adel und den Klöstern, zur Wiederaufbauung ihres Klosters, das auch schon im Jahre 1661 von dem Bischof von Constanz eingeweiht wurde. Die Kapuziner lebten von den Wohlthaten der Nachbarschaft, besaßen übrigens auch außer einem Garten, einen Fall-Lehenhof und eine Sölde zu Mettenberg. Im Jahre 1810 wurde das Kloster aufgehoben, die Kirche wurde 1810 abgebrochen, (s. o.) das Klostergebäude verkauft. In demselben befindet sich jetzt die Ostermeyerische Bänderfabrik.


Sonstige Anstalten.

Eine Beleuchtung der Stadt findet nicht statt.

Die Brunnen-Einrichtungen sind gut; die Stadt hat 25 öffentliche und 77 Privat-Brunnen; für alle liefert Eine Quelle das Wasser.

Das Straßenpflaster besteht, wie in allen oberschwäbischen Städten in Kieseln; das Pflastergeld, welches erhoben wird, würde von Reisenden und Frachtfahrern wohl viel lieber bezahlt werden, wenn die Hauptstraßen chaussirt wären.

Ein Liebhaber-Theater und ein Cassino tragen mit den benachbarten öffentlichen Gärten zum geselligen Vergnügen bei.

Eine Schießstätte ist zwar noch vorhanden, aber kaum der Erwähnung werth. Das schöne reichsstädtische Schießhaus wurde mit dem Schießplatze 1811 verkauft.

Begräbnißplätze. In früherer Zeit war der große| Platz um die Kirche, für die Pfarrherren und Patricier die Kirche selbst, der allgemeine Begräbnißplatz. Seit den Zeiten der Reformation befindet sich der Begräbnißplatz der Evangelischen auf der Stelle des äußern Spitals und Spital-Kirchhofs, der Begräbnißplatz der Katholiken aber seit der Pest im Jahre 1574 bei dem Siechenhaus, ebenfalls außerhalb der Stadt.


Geschichte und frühere Verhältnisse.
[3] Vergeblich hat man die Entstehung der Stadt von den Römern abzuleiten gesucht, es ist überall kein Beweis dafür vorhanden. Bis in’s 13. Jahrhundert fehlt es an allen sichern Nachrichten von Biberach. Auch aus späterer Zeit weiß man wenig oder gar nichts von Biberach, erst im 13. Jahrhundert, bei Gelegenheit der Spitalstiftung, tritt der Ort aus seinem Dunkel hervor. Der Annalist E. von Pflummern schreibt zwar: „Es ist eine gemeine Tradition, daß zu Biberach auf dem Gigelberg ein Schloß gestanden, in welchem ein Edelmann gewohnt, welcher sich von Bibra oder von Bibrach geschrieben habe, wie denn Hasilo von Degernau, als er (813) das Kloster St. Georgen auf dem Schwarzwald stiftete und die Flecken Degernau und Ingoldingen dazu gegeben, unter den Zeugen auch einen gebraucht mit Namen Luipold de Bibra“, und so auch Crusius in seinen Annalen II. 2. 2. Allein schon Gerbert hat gezeigt, daß die Stiftung des Klosters St. Georgen nicht in’s Jahr 813, sondern in das Jahr 1083 falle, und was den Herrn von Bibra betrifft,| dessen Name auch später wieder erscheint,[4] so bleibt es immer zweifelhaft, ob er unserm Biberach angehört habe.

Immerhin mag aber auf dem Gigelberg ein Schloß gestanden haben, und es ist anzunehmen, daß dieses auch die Veranlassung zur Erbauung der Stadt gegeben habe, und daß also Biberach auf dieselbe Weise entstanden sey, wie Ulm, Ravensburg und andere Städte, durch Niederlassung edler Geschlechter am Fuße der Burg eines Mächtigen; denn wie dort, so findet man auch hier die sogenannten „Burger“ im Gegensatz von der übrigen Einwohnerschaft. Schwerlich aber war die Burg eine edelmännische Besitzung, vielmehr ist anzunehmen, daß sie entweder von alten Zeiten her Kaiserliches und Reichs-Gut war, oder aber einen Theil der ausgebreiteten Welfischen Besitzungen ausmachte, und mit diesen dann an das Hohenstaufische Kaiserhaus überging, in dessen Besitz sie unzweifelhaft war.

Was den Namen der Stadt betrifft, so rührt solcher ohne Zweifel von einem Wasser, A, Ach her, an dem sich ehemals die Biber, die in späterer Zeit noch einheimisch waren, häufig aufgehalten haben, und das daher die Bibera, Biberach genannt wurde. Eine solche Ach kommt aus dem Wolfenthal in die Stadt. Sie führt jetzt verschiedene Namen (s. S. 12), nach Schriften und Überlieferung aber hieß der Bach ehemals Biberach. S. auch Mittelbiberach.

Wann Biberach Stadt geworden und Stadtrecht erhalten, ist ebenfalls ungewiß; aber ohne Zweifel geschah es unter den Hohenstaufen. Nach dem Untergang der Hohenstaufen erhielt oder behielt es die Eigenschaft einer Kaiserlichen und Reichs-Stadt; Kaiser Rudolph von Habsburg bestätigte 1274[5]| alle seine Rechte und Freiheiten, ohne aber diese näher zu bezeichnen. Wie aus andern Städten, so wurde auch aus der Kaiserlichen und Reichs-Stadt B. durch allmählige Erwerbungen von Rechten eine freie Reichsstadt. Am 13. April 1312 ertheilte ihr K. Heinrich VII. alle Rechte und Freiheiten der Stadt Ulm; am Sebastianstag 1331 erhält sie von K. Ludwig das Recht, schädliche Leute zu richten, und K. Karl IV. ertheilte ihr 1355, laut eines Vidimus des Landrichters zu Schattburg vom Jahr 1396, die Befreiung von fremden Gerichten. Von K. Ludwig hat sie nach den Pflummerischen Annalen 1331 auch das Recht erhalten, alle in der Stadt-Obrigkeit liegenden Güter ohne Unterschied zu besteuern, und es ist die deßhalb erhobene Beschwerde der Patricier 1333 zurückgewiesen worden. K. Karl IV. verlieh ihr 1373 Zollgerechtigkeit, und der Pfalzgraf Friedrich als K. Landvogt in Ober-Schwaben 1374 die Freiheit, daß sie allermaßen wie Ravensburg, Zünfte machen möge. Immer war aber noch das Amannamt ein Kaiserliches Amt. K. Friedrich verpfändete dasselbe 1320 dem Ludwig Kapplinger um 10 M. S. Nach ihm kam die Pfandschaft an die Grafen von Helfenstein; die Grafen Conrad und Friedrich von Helfenstein verpfändeten es 1396 um 1000 fl. an die Stadt, und Friedrich verzichtete 1401 ganz auf die Pfandschaft, worauf dann K. Rupert 1404 gegen weitere 500 fl. die Stadt in dem Besitze bestätigte. Im Jahr 1398 hatte ihr K. Wenzel, und nach ihm 1401 K. Rupert das Recht des Blutbanns oder, wie die Urkunden sich ausdrücken, je auf 6 Jahre das Recht verliehen, daß der Bürgermeister mit dem Blutbann den Stadtamann belehne. Durch die Erwerbung dieser und anderer Rechte, welche von den nachfolgenden Kaisern vielfach bestätigt wurden, gelangte Biberach nach und nach zur Selbstständigkeit einer freien Reichsstadt. Als solche nahm Biberach auch an den Angelegenheiten des deutschen Reichs, besonders aber denen von Schwaben Theil: 1316 an der Belagerung von Eßlingen für Friedrich von Österreich; 1352 an dem Bunde der 24 Städte; 1360 an dem Kriege gegen Eberhard II. von Würtemberg; 1372| an dem Bündniß mit K. Wenzel, wegen der Röm. Königs-Wahl; 1378 an der Zerstörung adeliger Burgen; 1380 an dem großen Städtebund; 1388 an der Niederlage bei Döffingen; 1395 an dem Bunde gegen die Schlägler; 1405 an dem Marbacher Bund, so wie später an andern Bündnissen. Als Reichsstadt genoß Biberach auch mehrmals die Ehre kaiserlicher Besuche. Kaiser Rudolph I. verweilte hier 1288. Am 15. Oktober d. J. stellte er hier eine Urkunde aus, wodurch er der Stadt Saulgau das Stadtrecht von Lindau verlieh. W. Jahrb. Jg. 1827. S. 168. Im Jahre 1309 war Heinrich VII. von Luxemburg hier. Als im Jahre 1485 Friedrich III. hier verweilte, wurde ihm ein Credenzbecher verehrt, der 55 fl. 30 kr. kostete, und mit 200 fl. gefüllt war, und von den Zünften machte jede noch besonders ihre Verehrung von 2 bis 5 Pfund Heller. Auch die Diener wurden beschenkt, der Marschall und Kanzler jeder mit 25 fl., und die Kanzlei 8 fl., Thorhüter und Kammerdiener 16 fl., Pfeiffer und Trompeter 12 fl., dem Untermarschall 4 fl. Ebenso wurde dem K. Maximilian I., als er 1491 nach Biberach kam, eine goldene (?) Schale geschenkt, die 25 fl. kostete und in der 100 fl. lagen. Manchen schweren Kampf hatte die Stadt mit feindseligen Nachbarn zu kämpfen, sie sah sich deßwegen auch genöthigt, längere Zeit eine Schweizergarde aus gemeinem Seckel zu erhalten. Auch von dem Bauern-Aufruhr blieb die Stadt Biberach nicht verschont.[6] Die Reformation fand bald| auch in Biberach Eingang. Sie wurde hier durch die Unzufriedenheit mit den schlechten und untauglichen Priestern, welche das Kloster Eberbach der Gemeinde zuschickte, noch besonders befördert. Schon im Jahre 1521 kamen von Memmingen aus einige Schriften Luthers nach Biberach. Zwei Männer aus den ersten Familien, Christoph Gretter und Veit Ramminger erklärten sich für die neue Lehre. Bei ihnen hielt sich der erste nach Luthers Grundsätzen predigende Geistliche Schlupfindeck (sein wahrer Name ist nicht bekannt) auf. Schon 1523 predigte dieser und ein anderer Geistlicher, Strohschneider, in der Spital-Kirche. Im Jahre 1529 wurde viritim abgestimmt, ob man den der Reformation sehr ungünstigen Beschluß der Mehrheit der deutschen Reichsstände in Speier annehmen solle oder nicht; und nur 70 (darunter 13 Geistliche und 14 Adelige) waren für die Annahme. Wie die übrigen oberländischen Reichsstädte war auch Biberach der Zwinglischen Lehre geneigter, als der lutherischen, daher die Biberacher Abgesandten auch die Augsburger Confession 1530 nicht unterschrieben. Nach einer von Oecolampadius[ws 2] gehaltenen Predigt und nachdem der Rath schon den 11. April die Messe verboten hatte, wurde der Gottesdienst am 29. Juni 1531 auf Zwinglische Art eingerichtet, und dabei Alles, was von Bildern und andern Ausschmückungen in den Kirchen war, | herausgenommen, und Vieles zerstört und zertrümmert. Diese Änderung erstreckte sich auch auf das Land, und es wurden zu Winterreutie, Stafflangen, Röhrwangen durch Geistliche aus der Stadt, zu Muttensweiler, Baltringen, Attenweiler, Burgrieden durch eigene dort wohnende Geistliche evangelische Predigten gehalten. In der Folge 1536 unterschrieb der Ulm’sche Geistliche Martin Frecht die Concordien-Formel nicht nur im Namen der Stadt Ulm, sondern auch der Stadt Biberach, und so wurde dann die Lehre Luthers hier einheimisch. Die Patricier hielten jedoch fast alle an der alten Lehre fest, und ihrem und der zahlreichen Geistlichkeit Einfluß und Beispiel folgte auch ein Theil der übrigen Einwohnerschaft. Der für die Protestanten unglückliche Ausgang des Schmalkaldischen Kriegs hatte für Biberach den gleichen Nachtheil, wie für Ulm und andere Städte: die Stadt mußte 1547 dem K. Karl V. die Aussöhnung mit 30.000 fl. und seinem Bruder dem König Ferdinand I. mit 15.000 fl. bezahlen. Überdieß mußte die Stadt sich eine spanische Besatzung, die sie ein Viertel Jahr lang behielt, gefallen, und 1548 in Folge des Interim die Ausübung des katholischen Gottesdienstes geschehen lassen. Die Leiden der Stadt wurden vermehrt durch die innern Kämpfe zwischen Katholiken und Evangelischen. Ebendeßwegen wurde auch der unglückliche 30jährige Krieg für Biberach noch unglücklicher. Im Jahre 1628 besetzten die Östreicher die Stadt, und das Erste war, daß die Evangelischen aus der Pfarrkirche verdrängt, und ihnen nur die kleine Nicolai-Kapelle gelassen wurde. Es kamen Abgeordnete vom Kaiser, welche befahlen, daß man auf keinem Hospital-Gute einen evangelischen Bauern lassen solle; die sich nicht fügen wollten, wurden eingekerkert oder um Geld gestraft. Den 20. April 1632 wurde die Stadt von den Schweden und Würtembergern besetzt. Sogleich wurden die Evangelischen in den Besitz des Hospitals und der Pfarrkirche eingesetzt, und ein bloß aus evangelischen Mitgliedern bestehender Rath von der Bürgerschaft gewählt. – Allein schon den 27. September 1633| wurden die Kaiserlichen wieder Herren der Stadt, und nun übten die Katholiken reichliches Wiedervergeltungsrecht aus. Am 26. Mai 1634 bemächtigten sich wieder die Schweden der Stadt, mußten sie aber schon den 18. September wieder den Kaiserlichen räumen. Immer trauriger wurde die Lage der Stadt, bis endlich der Westphälische Friede 1648 den Leiden ein Ziel setzte. Durch diesen Frieden wurde Gleichheit der Rechte zwischen beiden Confessionen bestimmt und Biberach in die Zahl der paritätischen Städte gesetzt. Von Abgeordneten des Fürstbischofs von Constanz und des Herzogs von Würtemberg wurde bestimmt, wie es in Zukunft in Rücksicht auf die Regierung und auf Kirche und Schulen gehalten werden solle, und diese Bestimmung erhielt sich im Wesentlichen bis auf die neueste Zeit. Von außen war nun zwar Frieden, aber der Haß der Parteien dauerte fort, und fortwährend war die Stadt ein Schauplatz innerer Kämpfe und Streitigkeiten, Commissionen folgten auf Commissionen, Processe auf Processe. Ein kleines Zwischenspiel brachte der spanische Erbfolge-Krieg hervor, der die Stadt an Contributionen und Natural-Lieferungen allein von 1702 bis 1704 die Summe von 719.994 fl. kostete und ihr noch im Jahre 1707 schwere französische Einquartirung und drückende Contributionen brachte. Aber bald fing der innere Hader wieder an; im Jahr 1729 fing die Bürgerschaft einen Proceß mit dem Magistrat an, den sie schlechter Verwaltung, vielfacher Veruntreuungen und zahlloser Rechtsverletzungen beschuldigte, und wegen eines dem Gemeindewesen zugefügten Schadens von 300.000 fl. anklagte. Dieser mit großer Erbitterung geführte Proceß dauerte gegen 10 Jahre, und brachte einzelne Familien um ihr ganzes Vermögen, ohne in der Hauptsache große Verbesserungen herbeizuführen. Neue Klagen und neue Commissionen erfolgten in den Jahren 1749 und 1750. Hart wurde die Stadt in dem durch die französische Revolution entstandenen Kriege mitgenommen. Zweimal wurden in der nächsten Umgebung der Stadt zwischen den französischen und österreichischen Heeren Schlachten geliefert:| den 2. Oktober 1796 und 9. Mai 1800; s. S. 61.[7] – Am 26. September nahm Moreau hier sein Hauptquartier auf dem Rückzuge aus Baiern. St. Eyr, Düseme, Vandamme, Lecourb, Ferino, Lavalle etc. und der Kern der ganzen französischen Armee hatten sich in und um Biberach festgesetzt, bis nach der Schlacht am 2. Oktober der weitere Rückzug angetreten wurde, worauf dann wieder das österreichische Hauptquartier unter dem General Latour einrückte. Auch am 9. Mai 1800 nahm Moreau wieder sein Hauptquartier in Biberach, und verweilte bis zum 11. Der Schaden, den die Stadt und Landschaft Biberach in den Jahren 1795–1800 durch Erpressungen und Kriegskosten traf, belief sich auf 2.017.392 fl. und von 1805 bis 1815 wieder 734.068 fl. In Folge des Friedens von Lüneville kam Biberach an Baden, welches den 25. September 1802 von der Stadt Besitz ergriff. Aber schon durch die rheinische Bundesacte kam die Stadt an Würtemberg, von dem sie am 24. Oktober 1806 in Besitz genommen wurde.


Verfassung und Verwaltung der Stadt als Reichsstadt.
Die Verfassung der Stadt entwickelte sich nach allen Anzeichen ganz auf dieselbe Weise, wie in Ulm und Ravensburg, auf deren Beschreibung wir hier daher verweisen. Wie dort, so beruhte auch hier, nachdem einmal die kaiserliche Gewalt verdrängt war, die Herrschaft ganz auf den (adeligen)| „Geschlechtern“ oder „Burgern“, später auch Patricier genannt.[8] Aber bald kam auch hier die Zeit, wo diese das Regiment mit den Gemeinen oder Zünften, deren die Stadt 7 hatte, theilen mußten, und es entstand jetzt derselbe Kampf zwischen Aristokratismus und Demokratismus, wie in andern Städten. Als die Zünfte zu mächtig wurden, und in Folge der Reformation die Patricier, welche fast sämmtlich bei der katholischen Lehre geblieben waren, eine Zeit lang aus dem Rath verdrängt waren, griff K. Karl V. auch hier wie in Ravensburg zu Gunsten des katholischen Patriciats ein, und führte, wie dort 1551 mit Abschaffung des evangelischen Raths eine neue Regiments-Ordnung ein, wodurch den Patriciern wieder die Oberhand verschafft wurde. Diese Ordnung wurde zwar nachher wieder mehrfach abgeändert; aber im Wesentlichen blieb sie in Wirkung, bis endlich der westphälische Friede einen neuen und dauerhaften Zustand herbeiführte, wodurch Biberach als eine paritätische Stadt die Einrichtung erhielt, die sie auch bis zur Auflösung ihrer Reichsstandschaft behielt. Bei dieser Einrichtung theilte sich Alles, bis auf die Hebammen und Nachtwächter hinaus, in Evangelisch und Katholisch. Es gab auch eine evangelische und eine katholische Patriciatstube (Gesellschaftshaus). Das letztere wurde erst 1829, das erstere schon 1806 verkauft. | Das Regiment der Stadt bestund aus dem innern Rath, dem Stadtammannamt, dem Stadtgericht und dem äußern oder großen Rath. Der innere Rath enthielt 20 Personen, nämlich 2 Bürgermeister, 4 geheime und 14 kleine oder innere Räthe. Von den Katholiken wurde das Bürgermeister-Amt, die 2 geheimen und die nächstfolgenden 3 Rathsstellen mit Patriciern, die letzten 4 Rathstellen aber mit 4 Personen aus der Gemeinde besetzt. Von den Evangelischen wurde das Bürgermeisteramt, die erste geheime und die 3 folgenden inneren Rathsstellen mit Adeligen oder Graduirten, die zweite geheime und die untern 4 Rathsstellen mit Personen aus der Gemeinde besetzt. Dieses auf solche Art von beiden Confessionen in gleicher Zahl zusammengesetzte geheime und innere Raths-Collegium hatte die Verwaltung und Oberaufsicht des städtischen gemeinen Wesens, wobei ihm ein jeweiliger evangelischer Kanzleiverwalter mit Führung des Raths-Protokolles, und der katholische Stadt-Syndicus mit rechtlichem Gutachten an die Hand zu gehen hatten. Für die einzelnen Verwaltungszweige theilten sich die Raths-Mitglieder in folgende Stellen:

1) Die Stadtrechnerei, welche die eigentlichen Stadtgefälle und Einkünfte zu verrechnen hatte; 2) die Spitalamtung; 3) die Pfarrpflege; 4) die Kirchen- und Kapellenpflege und 5) die Kriegskasse (Landschaftskasse).

Die 8 untern aus der Gemeinde gewählten Mitglieder des innern Rathes waren von allen obigen Zweigen der öffentlichen Verwaltung ausgeschlossen, und ihnen bloß die Oberbaumeisterei, die Spitalmeisterei, die Grethmeisterei und die Salzmeisterei überlassen.

Das Stadtammannamt hatte über alle Contracte, Schulden und Arrestsachen die Gerichtsbarkeit in erster Instanz. Es bestand aus einem evangelischen und katholischen Stadtammann, welche wegen des ihnen zukommenden Ranges zunächst nach den Bürgermeistern entweder von Adel oder graduirte Juristen seyn mußten. Das Amt wurde wie das Bürgermeisteramt von 4 zu 4 Monaten gewechselt. In| bedeutenderen Fällen, in welchen sich die Parthien durch die Entscheidung des Stadtammannamts für verletzt erachteten, erkannte und sprach das Stadtgericht nach einer vorgeschriebenen besondern Stadtgerichts-Ordnung, doch so, daß die Appellation an den Magistrat offen blieb. Das Stadtgericht bestund aus 12 Personen; die 2 Stadtammänner führten das Präsidium. Auch in diesem Collegium hatten verfassungsmäßig 2 kathol. Patricier und 2 evangel. Adelige oder Graduirte zu den 4 ersten Plätzen das Vorrecht. Die übrigen 8 Assessoren aber mußten aus der Gemeinde, mit Beobachtung der Confessions-Gleichheit, genommen werden.

Den äußeren oder großen Rath machten 20 Personen zu gleicher Zahl von beiden Confessionen aus der Bürgerschaft aus, welche meistens Handwerker waren. Diese wurden nebst dem Gerichts-Collegium bei den wichtigeren Stadtangelegenheiten, bei Aufrichtung eines statutarischen Gesetzes, besonders aber bei Veräußerung eines Stadtgutes oder Aufnahme beträchtlicher Passiv-Capitalien zur Berathung beigezogen, und stellten mit und nebst den 9 Gemeinden aus dem geheimen und inneren Rath und dem Gerichts-Collegium die gesammte Bürgerschaft vor.

Die evangel. Mitglieder des Magistrats bildeten die oberste evangel. kirchliche Behörde, sowie die Verwaltungs-Behörde der der evangel. Confession ausschließlich zugehörigen Stiftungen, und man nannte dieß den evangel. Magistrat, während die kathol. Magistrats-Mitglieder in Beziehung auf ähnliche Verhältnisse der kathol. Magistrat genannt wurden. Eine aus den Stadtgeistlichen, dem Bürgermeister und geheimen Pfarrpfleger zusammengesetzte Behörde bildete das Consistorium, das aber bloß eine unseren Kirchen-Conventen entsprechende Stellung hatte, da der evangel. Magistrat nicht nur die Aufsichts-Behörde, sondern auch die anordnende Behörde in allen kirchl. Angelegenheiten war. Bürgermeister und Rath wurden auf Lebenszeit gewählt. Alle drei Jahre fand ein Schwörtag statt, an welchem von dem Canzlei-Verwalter die| Bürgergesetze verlesen und von den Bürgern beschworen wurden. Der Akt wurde in der Kirche vorgenommen.

Biberach war die Directorial-Stadt der freien Pürs zwischen der Riß, Donau und Blau. S. Oberamt Ehingen S. 59.

Ob Biberach auch eine Münze und Münzrecht gehabt habe, ist zweifelhaft, wenigstens läßt sich ein solches durchaus nicht nachweisen. Nach einem Raths-Protokoll vom 21. Februar 1623 sollten zwar Dreibatzenstücke geprägt werden, und es scheint, daß auch wirklich eine kleine Summe, jedoch auf der Münzstätte zu Kempten, geprägt worden sey; aber dieß geschah in der berüchtigten Kipperzeit, wo auch viele Unberechtigte münzen ließen. Wechsler führt in seinen Topog. Hist. Nachrichten von Biberach S. 115. einen Berthold Monetarius aus dem 13ten Jahrhundert an: von diesem aber auf eine Münze in Biberach zu schließen, möchte sehr gewagt seyn. Eher möchte die lateinische Benennung durch Wechsler zu übersetzen und Berthold für einen Stammvater des Wechslerischen Geschlechts zu halten seyn, sowie der mit ihm vorkommende Graetarius (Grätmeister) dictus Schillier vermutlich ein Ahnherr der Gräter, ebenfalls eines Biberachischen Geschlechts war. Ebenso hat noch kein Münzkundiger einen der Biberacher Heller, welche nach Wechsler S. 52. noch im vorigen Jahrhundert geprägt worden seyn sollen, zu Gesicht bekommen. Nur einige Jubel-Medaillen kennt man von Biberach. Vergl. Würt. Jahrb. Jahrg. 1832. S. 438.

Das Wappen der Stadt enthielt anfänglich einen blauen Biber mit rothen Klauen und rother Krone. 1487 begehrte K. Friedrich III. Hilfe, um seinen in Brügge gefangenen Sohn zu befreien. Die Stadt schickte nun, wie v. Pflummern erzählt, aus tragender Condolenz wegen königlicher Verhaftung ein Fähnlein in ganz schwarzer Kriegskleidung in’s Feld. Dem Kaiser gefiel diese Compassion, und er befahl dem Hauptmann Godeschalkh Glockh, sich eine Gnade für die Stadt abzubitten. Dieser verlangte, der Kaiser möchte erlauben, daß die Stadt Biberach Krone und Klauen vergolden dürfe.| Der Kaiser gewährte die Bitte und that noch mehr, er erlaubte, daß die Stadt einen ganz goldenen aufrecht stehenden Biber im blauen Felde als Wappen führen dürfe.

Eine ähnliche große Gnade erlangte Biberach dadurch, daß ihr K. Maximilian II. am 8. März 1568 das Privilegium ertheilte, mit rothem Wachs (statt mit gelbem) siegeln zu dürfen.


Biberachs Geschlechter.

Außer den ursprünglichen „Geschlechtern“ oder „Bürgern“ hatten allmählig viele andere Edelleute in der Stadt ihren Wohnsitz genommen, und sich in das Bürgerrecht derselben aufnehmen lassen. Die alten Bürgerlisten enthalten daher ganze Reihen von Edelleuten. Allmählig verschwinden sie wieder aus der Stadt, und es blieb nur eine kleinere Zahl übrig, welche das Patriciat bildete. Als Biberach 1806 an Würtemberg überging, fanden sich noch folgende Patricier-Geschlechter in der Stadt: v. Brandenburg, v. Braunenthal, v. Heyder, v. Hillern, v. Klemm, v. Klock, v. Krafft, v. Mayer, v. Pflummern, v. Scherrich, v. Zell, v. Zelling. Seitdem sind wieder einzelne, namentlich die v. Brandenburg, erloschen.


Gebiet und Einkünfte der Reichsstadt.
Das Gebiet der Reichsstadt war nicht unbedeutend, es umfaßte 27 Dörfer und Weiler und mehrere Höfe mit einer Bevölkerung, die jetzt ungefähr 9000 Einwohner beträgt, einschließlich der Stadt, und zwar gehörten dazu in dem diesseitigen Oberamtsbezirke: die Gemeinden Ahlen, Attenweiler, Bergerhausen, Birkendorf, Höfen, Ingerkingen, Laupertshausen mit Ausnahme der Parzelle Ellmannsweiler, Muttensweiler, Volkersheim, sodann theilweise Röhrwangen, Gemeinde Warthausen und Winterreute, Gemeinde Ummendorf; ferner im Oberamte Wiblingen: die Gemeinden Baltringen, Baustetten zu 1/3, Burgrieden und Oberholzheim. Aber nur der Stadtbezirk Biberach gehörte der Stadt selbst, alles Übrige war Eigenthum des Spitals mit Ausnahme von Baustetten,| das zur Pfarrpflege gehörte. Außerdem gehören und gehörten dem Spital und den Stiftungen mehrere in fremden Territorien gelegene Höfe, Zehenten und andere Gefälle und Rechte, namentlich 1 Hof in Orsenhausen, 2 Höfe in Rupertshofen, 2 Höfe und einige Sölden in Laupheim, 1 Hof und 1 Sölde in Hochdorf, 1 Hof und Rebgüter in Markdorf, das Patronatrecht in Mittelbiberach. Die Einkünfte der Stadt wurden nach dem Übergang derselben unter badische Herrschaft nach einem Durchschnitt von den Jahren 1780 bis 1790 auf jährliche 22.306 fl. berechnet, versteht sich wohl, ohne die Einkünfte des Spitals und der Stiftungen. Die Schulden beliefen sich nach Abzug der Activen auf 441.679 fl. außer 108.000 fl., welche die Stadt auf den Spital übergeschoben hatte, und außer einem nicht berücksichtigten Anlehen von 35.627 fl. Von obiger Schuld kamen auf die Stadtkasse allein 110.679 fl., auf die gemeinschaftliche Landschafts-Kasse, Kriegskasse genannt, 331.000 fl., woran es die Stadt wieder über 2/3 traf. Bei der badischen Organisation im Jahr 1804 wurden als landesherrliche Einkünfte 11.937 fl. für den Staat ausgeschieden, die übrigen 10.369 fl. verblieben der Stadt. Nach diesem Verhältnisse wurden auch an der städtischen Schuld 59.225 fl. von der neuen Landesherrschaft übernommen, und ein Beitrag zu den Besoldungen und Pensionen bewilligt. Unter der würtembergischen Regierung wurden von den Schulden der Stadt wieder 12.000 fl. und (gegen Abtretung von 2 städtischen Gebäuden) 13.000 fl. übernommen, die vorläufig schon unter Baden vertheilte Landschafts- oder Kriegskassen-Schuld aber wurde im Jahr 1813 mit Auflösung der Kriegskassen-Verwaltung zwischen Stadt und Land, und der Antheil des letztern (115.000 fl.) wieder unter die einzelnen Orte verteilt, nachdem die Stadt jedoch von ihrer Schuld schon vorher wieder 70.000 fl. auf die Stiftungen geschoben hatte. Endlich wurden durch einen am 30. Juni 1820 abgeschlossenen und von S. M. dem König am 20. Sept. 1821 genehmigten Vergleich noch 250.000 fl. vom 1. Juli 1820 an verzinslich in der Art auf die Staatskasse| übernommen, daß hiervon 170.000 fl. der Stadt und 80.000 fl. den Landorten zu gut kamen.

Zu der Stadtgemeinde und den Kirchengemeinden Biberach gehören noch:

1) die Angermühle, 1/4 Stunde südlich von der Stadt an der Riß gelegen, mit 6 kathol. Einwohnern. Im Jahr 1293 kaufte der Spital die „Angelmillin“, oberhalb Biberach an der Riß gelegen, v. Hermann von Otterswang. Sie blieb im Besitz des Spitals bis gegen das Jahr 1658, um welche Zeit sie an Privaten verkauft wurde;

2) der Buchhof, H. 1/8 Stunde von der Stadt nördlich auf einer Anhöhe sehr schön gelegen, mit 4 evangel. Einwohnern, ein der Kirchenpflege Biberach zugehöriger Lehenhof;

3) Burren, W. bestehend aus 1 Wirthshaus, 1 Bauernhaus und 1 Jägerhaus, mit 8 Einwohnern, 4 kathol. und 4 evangel., 11/4 Stunde von der Stadt, an der Straße nach Riedlingen. Die Zehenten bezieht der Staat. Burren ist der einzige Gebietsort der Stadt Biberach, der der Stadt selbst gehörte. Im Jahr 1422 gehörte das Gut Burren, damals Kalbo genannt, der Familie Gräter, und wurde von dieser in dem genannten Jahre dem Ulrich von Essendorf zu Ausgleichung von Erbschafts-Ansprüchen übergeben. Wie es an die Stadt gekommen, ist unbekannt. Die Schussenrieder Hauschronik bemerkt: weil der Burren schon viele Jahre öde gestanden, so ist 1585 vertragen worden, daß, wenn derselbe über kurz oder lang sollte angebaut werden, die Inwohner den Groß-Zehenten an Schussenried, den Klein-Zehenten der Pfarrei Attenweiler zu geben haben, wie dieß auch geschehen ist; für den Heuzehenten gab die Stadtrechnerei dem Pfarrer 2 fl.;

4) Ölmühle, eine einzelne Mühle an dem Wolfenbach, die aber kürzlich abgebrannt ist;

5) Steigmühle, 1/4 Stunde westlich von der Stadt, an dem Wolfenbach, mit 5 kathol. Einwohnern. Die Mühle war früher Eigenthum des Frauenklosters in Biberach, und ging mit diesem in den Besitz des Staates über, wurde aber von ihm verkauft. Die auf ihr ruhenden Reallasten betragen 142 fl. 32 kr. Geld, 101/2 Schfl. Kernen, 101/2 Schfl. Roggen und 5 Sr. Mehl. Landacht: 10 Schfl. 5 Sr. Roggen, 10 Schfl. 5 Sr. Haber;

6) Ziegelhütte, 1/2 Stunde westlich von Biberach mit 11 evangel. Einwohnern, Privat-Eigenthum.

Außerdem liegen in der nächsten Umgebung der Stadt mehrere einzelne Häuser, Garten- und Lusthäuser, Bierkeller etc., welche die Umgegend sehr beleben.

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2. Gemeinde Äpfingen,

  1. Nach einer in der Kirche hängenden, von Zeit zu Zeit reparirten Tafel mit folgenden Reimen:
    Anno 1110. Diese Zeit war ich auferbauen
    Ganz künstlich anzuschauen,
    Stund mehr dann künstlich 400 Jahr
    Henricus Quintus Kayser war.
    Anno 1584. Glück und Nichtglück kommt von Gott,
    Gottes Feuergewalt bracht mich in Noth,
    Erbärmlich sah ich dieser Gestalt,
    Da ich war 474 Jahre alt.
  2. Vermuthlich die Caplanei bei dem innern Spital. Eine Caplanei bei dem äußern Spital bestand schon 100 Jahre vorher, denn 1321 verträgt sich der Pfarrer von Warthausen mit dem Spital wegen des Präsentationsrechts.
  3. Die bedeutenden Schriften, welche von Biberach handeln, sind: J. Ernst von Pflummern (Pflaumern) Annalen der Reichsstadt Biberach, Handschrift, ein sehr ausführliches und schätzbares Werk. – Versuch einer kurzen Sammlung Topogr. Historischer Nachrichten von Biberach von J. D. Wechsler, J.U.D. Ulm 1792. – Kurze Nachrichten, wie es mit der Reformation der evangel. Gemeine zu Biberach hergegangen, von J. Jak. Doll. Rector Scholae lat. 1749. – Tagebuch über diejenigen Begebenheiten, welche die Reichsstadt Biberach während des französischen Kriegs von 1790–1801 erfahren hat, von J. Konr. Krais, Konrector, Buchau 1801. – Geschichte der Reformation zu Biberach. Ulm 1817.
  4. Die Chronik Otto’s von St. Blasien berichtet S. 475. Fridericus I. Imp. multorum nobilium, qui heredibus carebant, praedia donatione vel pretio acquisivit, utpote illius de Bibra, Warthusen etc. Vergl. OA Waldsee S. 166.
  5. So J. E. v. Pflummern, der sich auf die Original-Urkunde beruft. In dem K. Staats-Archiv, in das die Biberacher Documente gekommen sind, findet sich die Urkunde nicht vor, dagegen eine Urkunde dd. Ulm 18. Juni 1282, worin Rudolph die Rechte und Freiheiten der Stadt im Allgemeinen bestätigt.
  6. Die Pflummer’schen Annalen geben folgende Schilderung: den 29. Jan. 1525 kamen im Wirthshaus zu Baltringen etwa 20 Bauern zusammen, und rathschlugen, wie noch mehrere zusammen zu bringen seyen. Am 2. Februar kamen gegen 80 daselbst zusammen, und gelobten sich da, bis auf den 9. alle ihre Bekannten mit den Gewehren auf das Baltringer Ried zu bestellen, um zu berathschlagen, wie dem armen Mann von den Beschwerden über die Obrigkeit geholfen werden könne. Es fanden sich nun hier über 2000 Bauern ein, und in wenig Tagen wuchs der Haufen bis auf 12.000, worauf sie dann Räthe und Ausschüsse ernannten, und ihre Feindseligkeiten gegen die Geistlichkeit und den Adel anfingen. Sie machten den 27. März den ersten Angriff, und zwar auf das Schloß in Schemmerberg, zerschlugen und raubten alles, was sie finden konnten, und zündeten das Schloß an, welches aber die Hintersassen wieder löschten, um selbst noch zu stehlen, was die Bauern übrig gelassen hatten. Die Baueren hatten auch viele Anhänger in der Stadt, die Bürger führten ihnen Lebensmittel zu, und ermunterten sie, „sie sollten nur in ihren Vornehmen fortfahren und sich nicht trennen lassen, sie wollen ihnen Unterpfand genug zuführen, und ehe drei Tage vergehen, werde die Gemeinde in Biberach ihre Geschlechter über die Mauer hinaus werfen.“ Hanns Wanner von Warthausen war Hauptmann der Biberach’schen Bauern, sein Tochtermann Fähnrich, ein Schmied von Sulmingen aber war Redner. Nachdem der Aufruhr durch den schwäbischen Bund und die kräftigen Maßregeln des obersten Feldhauptmanns des Truchsessen Georg von Waldburg gestillt worden war, ließ sich der Magistrat zu Biberach seine Unterthanen, 684 Bauern, neuerdings huldigen, strafte jeden derselben um 8 fl., die Baltringer aber um 16 fl., nahm ihnen Wehren und Harnisch und gab jedem ein weißes Stäbchen in die Hand. Den Hauptmann Hanns Wanner fing der von Stadion, wog (folterte) ihn fast sehr, so daß ihm die Arme glänkerten, und strafte ihn um 200 fl. dazu.
    WS: Die auf der nächsten Seite fortgesetzte Anmerkung wurde hier vervollständigt
  7. Am 29. Juli 1796 geschah bei Biberach die auffallende Entwaffnung der schwäbischen Kreistruppen, welche sich vom Rhein dahin zurückgezogen und dort in einem Lager unter dem Feldmarschall-Lieutenant Landgrafen von Fürstenberg gesammelt hatten. Erbittert durch den Waffenstillstand, welchen die schwäbischen Kreisstände nach dem Eindringen Moreaus in Schwaben am 17. Juli und den folgenden Tagen zu Baden mit Frankreich geschlossen hatten, rückte ein österreichischer Heereshaufen am 29. Juli unerwartet vor Biberach, nahm zuerst die Stadt in Besitz und umzingelte dann das Lager der schwäbischen Truppen, welche ungefähr noch 6 Bataillone stark waren. Die Kanonen gegen das Lager gerichtet, wurden die Eingeschlossenen zu der Erklärung aufgefordert: ob sie in kaiserliche Dienste treten wollen, und als sie sämmtlich diß verneinten, wurden sie entwaffnet und nach Haus geschickt.
  8. Als Theilhaber am Regiment und als geborner Gemeinderath hießen sie „Consules“ – Rathmannen. An ihrer Spitze stand der Minister – K. Reichs-Schultheiß, oder hier Amann genannt, denn die Benennung Schultheiß war in Ober-Schwaben überhaupt nicht gewöhnlich. „Minister, Consules et universitas civium de Biberach“ heißt es in einer Urkunde von 1294; in einer andern von 1321: „Minister, Consules et universitas in Biberach“, in deutschen Urkunden aber aus derselben Zeit und später: „Amann, Rath und Burger der Stadt Biberach.“ Erst gegen das Ende des 14. Jahrhunderts ums Jahr 1390, nachdem die Zünfte eingeführt waren, der Reichs-Amann ein städtischer geworden, und die hohe Gerichtsbarkeit mit dem Blutbann von den Reichslandvögten auf die Stadt übergegangen war, kommen auch Bürgermeister vor (nicht Consules, sondern magistri civium genannt), dagegen verschwindet jetzt der Amann, der in die untergeordnete Stellung eines Beamten zurückgedrängt worden war, nach und nach in den Urkunden, und bald heißt es nicht mehr: Amann, Bürgermeister und Rath, sondern bloß „Bürgermeister und Rath.“
Anmerkungen (Wikisource)
  1. w:Ablass
  2. w:Johannes Oekolampad