Zum Inhalt springen

Beschreibung des Oberamts Saulgau/Kapitel B 1

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
« Kapitel A 7 Beschreibung des Oberamts Saulgau Kapitel B 2 »
fertig
Fertig! Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle Korrektur gelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
Für eine seitenweise Ansicht und den Vergleich mit den zugrundegelegten Scans, klicke bitte auf die entsprechende Seitenzahl (in eckigen Klammern).
|
B.


Ortsbeschreibung.


I. Unmittelbare Oberamtsorte.


1. Gemeinde Saulgau, 2377 Einw.

1) Saulgau, eine katholische Oberamtsstadt, ehemals eine der östreichischen 5 Donaustädte, 30 (geogr.) Stunden von Stuttgart, unter 27° 10′ 25″ der Länge, und 48° 1′ 0″ der Breite, mit 2208 (darunter ungefähr 20 evangelischen) ortsangehörigen Einwohnern, einschließlich der Mühlen[1]. Die Stadt ist Sitz der Oberamtsstellen, eines katholischen Dekanats, und eines Postamts. Sie ist eingetheilt zum Cameralamt Heiligkreuzthal, und zum Forstamt Ochsenhausen.

Die Zehnten gehören dem Staat und der Stadtpfarrey, jenem ungefähr zu 3/4, dieser zu 1/4; einen kleinen Antheil hat auch die Stadtpfarrey Scheer wegen Jesumskirch. Für den Heuzehnten bezieht die Forstverwaltung Sießen jährlich 12 fl. Die hohe und niedere Jagd besitzt die Stadt, jene als landesherrliches Lehen, diese als Eigenthum. Für erstere bezahlt sie eine jährliche Abgabe von 50 fl., bezieht aber dafür wieder ein Pachtgeld von 82 fl.

Der Name der Stadt wird bald Saulgau, bald Sulgau, in ältern Zeiten auch Sulgen geschrieben, und gesprochen. Die erstere, in neuern Zeiten auch allgemein angenommene Schreibart scheint die richtigere, und die letztere nur aus der oberschwäbischen, halbschweizerischen Mundart entstanden zu seyn.

| Saulgau liegt an dem Saume einer großen Ebene, von einem kleinen Bache bewässert, im Mittelpunkte mehrerer Straßenzüge. S. 98. Die Umgebung ist heiter und durch viele Ortschaften belebt. Die Stadt ist mit Mauern und Gräben umgeben; sie hatte früher 3 Thore und mehrere Thürme, die ihr einiges Ansehen gaben, nun aber abgebrochen sind. Außerhalb der Mauern liegen noch 2 kleine Vorstädte, die untere und die obere (größere) Vorstadt. Die Straßen sind mit Gerölle – Kieselsteinen gepflastert, die Häuser meist von Holz mit roth bemaltem Gebälke, theils mit Gerölle, theils mit Backsteinen, zum Theil auch mit Kalksteinen gemauert.

Unter den öffentlichen und merkwürdigern Gebäuden sind zu bemerken:

1) die Stadtpfarrkirche, ein altes merkwürdiges Gebäude, dessen Ursprung man in heidnische Zeiten zurücksetzen will. Sehr alt scheint jeden Falls die Vorhalle zu seyn; der Chor und der Thurm sind von späterer Bauart. In der Kirche befinden sich Glasmalereyen und einige Gemälde von Saulgauer Malern, Caspar Fuchs, Kohler und Joh. Anton Meßmer, welche gelobt werden. Auf einem der 5 Altäre ist der Leib des heil. Eugenius aufgestellt;

2) das Rathhaus, das erst im J. 1820 in gutem Style erbaut worden ist, das schönste Gebäude in der Stadt, dessen unterer Theil zum Kornhaus eingerichtet ist;

3) die Oberamtey, ein ehemaliges Frauenkloster. Es ist ein sehr geräumiges Gebäude, das zugleich der Sitz des Stadtschultheißenamts und zweyer deutschen Schulen ist, an dem nördlichen Ende der Stadt, mit einer weiten Aussicht über die Ebene des Schwarzachgebiets;

4) das Spital, ein vormaliges Franziskanerkloster mit einer schönen, nun aber zu wirthschaftlichen Zwecken benutzten Klosterkirche, in der obern Vorstadt;

5) die Frauen-Capelle, welche außerhalb der Stadt auf dem Gottesacker steht. Sie wurde im J. 1741 durch| milde Beiträge erbaut, und gehört zu den schönern Capellen. In der Nähe derselben stand früher eine sehr alte Capelle, Mooshaupten genannt, welche in ältern Verzeichnissen als Filialkirche aufgeführt ist, und vermuthlich von Wohnungen umgeben war;

6) die Kreuzcapelle, ebenfalls außerhalb der Stadt, an der Altshauser Straße. Sie ist sehr alt, und enthält ein Christusbild, von dem erzählt wird, daß im 30jährigen Kriege ein schwedischer Wachposten, der sich in der Capelle einquartirt hatte, das hölzerne Bild habe verbrennen wollen, daß aber auf einmal das Bild in vollem Glanze vor den Soldaten gestanden sey, und diese voll Schrecken die Flucht ergriffen haben, die verbrannten rothen Haare des Bildes aber wieder gewachsen seyen.

Unter ältern Gebäuden verdienen noch bemerkt zu werden: das Strahleckische Stiftungshaus, jetzt ein Privathaus, der erste Sitz der Nonnen zu Sießen, das Stadrath Meßmerische Haus, das noch ein Wappen mit den Veringischen Hirschhörnern trägt, und ehemals den Grafen von Veringen gehört haben soll.

Das Präzeptorathaus, ein sehr altes Gebäude, war ehemals das Schwarzacher Pfarrhaus. Unter den Privatgebäuden ist das Baumeisterische das ansehnlichste.

Die Bevölkerungs-Verhältnisse sind schon S. 45 etc. berührt; zu bemerken ist noch, daß die Anzahl der Ortsanwesenden um 43 geringer ist, als die Zahl der Ortsangehörigen, was immer auf geringe Gewerbsamkeit schließen läßt.

Der Nahrungsstand beruht hauptsächlich auf dem Ackerbau und der Viehzucht, Gewerbe und Handel sind unbedeutend. Hingegen zählt die Stadt 13 Schildwirthschaften, und eben so viele Brauereyen, und hat 9 Mahlmühlen, 3 Gyps- und 2 Öhlmühlen, 1 Säge, 1 Schleif-, 1 Loh- und 1 Walkmühle, 1 Bleiche und 1 Ziegelhütte. Das verhältnißmäßig am stärksten besetzte Gewerbe ist das der Wollenarbeiter. Die Stadt hat 17 Tuchmacher, 11 Strumpfstricker, 5 Strumpfweber, die aber fast alle allein und ohne Gehülfen| arbeiten. S. 73. Unter den Nebengewerben ist das der Stickerey nicht unerheblich. Die Stadt hat 4 Jahrmärkte und einen Fruchtwochenmarkt. Letzterer hat sich in neuerer Zeit sehr gehoben, und steht in dem Verkehr mit Dinkelfrucht, worin jährlich 20 bis 22.000 Scheffel umgesetzt werden, über Mengen und Riedlingen. Ein der Stadt gehöriger, und auf Rechnung derselben betriebener Torfstich liefert beträchtliche Ausbeute an Brennmaterial. Jeder Bürger erhält jährlich 4000 Stück, das Tausend zu 6 kr., und dazu ein Klafter Holz als Bürgergabe.

Das Gemeindewesen ist in neuerer Zeit geordnet, aber theils von der ehemaligen Verwaltung theils von den Kriegsleistungen her, wovon die Lieferungen gemeiniglich auf Kosten der Stadtkasse von den Gastwirthen gemacht wurden, leidet die Stadt noch an einer großen Schuldenlast. S. 101. Über Vermögen und Einkünfte gibt die Tab. IV. Auskunft. Jenes besteht, außer dem Stiftungs-Vermögen, in den Weilern Schwarzach, Bernhausen, Nonnenweiler und Engenweiler zusammen in 11 Lehenhöfen, ferner in 1777 Morgen Waldungen, 2 Mahlmühlen, 1 Walke, 1 Bleiche und 1 Ziegelhütte. Das Einkommen fließt aus dem obengenannten Besitzthum, aus dem Fruchtmarkte und den gewöhnlichen städtischen Einkommensquellen.


Kirchen und Schulwesen.

Saulgau hat 4 Kirchen und Kapellen: 1) die Stadtpfarrkirche, 2) die Spitalkirche, 3) die Frauen-Capelle, 4) die Kreuz-Capelle. Aber nur in der ersten wird noch Gottesdienst gehalten.

An der Stadtpfarrkirche, zum heil. Johannes d. T., stehen ein Stadtpfarrer mit einem ständigen Vikar und 2 Caplane, zu St. Catharina und zu St. Meinrad, wovon der erstere zugleich Pfarrer zu Boms ist. Die gleiche Anzahl der Geistlichen hatte Saulgau auch zur Zeit, da es an Würtemberg überging. Filiale der Stadtpfarrey sind die Orte Bogenweiler, Bondorf, Haid, Wilfertsweiler, und die zur Stadt gehörigen Mühlen, 2 ausgenommen. Ehemals gehörten auch noch| Schwarzenbach, der Riedenhof und ein Theil von Glochen in die Pfarrey. Die Baulast der Pfarrkirche liegt auf den Zehentherrn, die des Pfarrhofes und der Caplaneyhäuser auf Ebendenselben und der Kirchenfabrik. Das Patronat der Stadtpfarrey und der Meinrads-Caplaney hatte das Reichsstift Buchau. Bey der Auflösung des Stifts wurde es von Östreich in Beschlag genommen. Das Patronat der St. Catharinen-Caplaney hatte früher ebenfalls Buchau besessen, im J. 1745 aber kam es von diesem an die Stadt, indem letztere, wegen langer französischer Einquartirung, das Patronat der Pfarrey Dürnau an das Stift verkaufte, und dafür nebst einer Summe von 7000 fl. jenes Patronat „sammt dem anhängenden Pfärrlein" Boms erhielt. Jetzt übt die Krone Würtemberg das Patronatrecht über sämmtliche Kirchenstellen aus.

Der Ursprung der Pfarrey verliert sich in den ersten christlichen Zeiten. Schon im J. 819 schenkte König Ludwig der Fromme dem Kloster Buchau das Patronat der Kirche. S. 9. Die St. Catharinen-Caplaney wurde im J. 1355 von Gebhard Lullin gestiftet; die St. Meinrads-Caplaney ist vermuthlich älter.

Die Schulanstalten bestehen in einer lateinischen Schule mit einem Präzeptor und einer deutschen Schule mit 4 Klassen und 3 Schulmeistern nebst einem ständigen Provisor; ferner in einer Zeichnungs- und Industrieschule.

Wohlthätige Anstalten.
Spital zum heil. Geist. Die Anstalt ist nicht unvermöglich. Sie wurde im Jahr 1376 von Frau Catharine Stegelin und dem Magistrate, welcher das Haus dazu gab, gestiftet. Der Anfang war geringe, bald aber mehrte sich das Gut durch Käufe und Schenkungen. Die Einkünfte belaufen sich, mit Einschluß der seit neuerer Zeit damit vereinigten Leprosenpflege, Armenspendkasse und Armenbüchse, auf ungefähr 6000 fl. Das Vermögen besteht hauptsächlich in Güter und Gefällen, namentlich in 4 Lehenhöfen nebst dem Kirchensatze und Vogtrechte in Moosheim, 1 Hof in| Mieterkingen, 2 Höfen in Herbertingen und 5 Schupflehen-Mühlen zu Saulgau. Mehrere andere Besitzungen sind schon in frühern Zeiten wieder veräußert worden. Die Anstalt hatte immer ihr eigenes Haus. Jm J. 1817 kaufte die Stadt von dem Staate das Franziskaner Kloster für 4000 fl. und verlegte die Anstalt in dieses. Es werden dermalen 36 Arme darin verpflegt. Die Verköstigung ist verpachtet. Eingekaufte Pfründner gibt es nicht. Die Hausarmen erhalten Geld-Unterstützung.

Stipendien für Studierende sind 2 vorhanden: das Knausische und das Michelbergische. Beyde wurden von gebornen Saulgauern bey der Universität Salzburg, das erste von dem Pfarrer Knaus zu Dürnau im J. 1693 mit 2300 fl. für einen studirenden Saulgauer, das andere von dem Pfarrer Michelberger zu Mädlingen, in Östreich, geboren zu Saulgau 1611, mit 4000 fl. und wieder, zu Reichung von täglich 2 Kantel Bier, 500 fl. für 2 Studierende gestiftet. Der Magistrat zu Saulgau hatte die Stipendien zu vergeben. Schon vor längerer Zeit aber erklärte die Universität, die Capitalien seyen verloren gegangen.

Unter den Anstalten der vorigen Zeit befanden sich auch zwey Klöster, ein Franziskaner Mannskloster und ein Frauenkloster.

Das Franziskaner Kloster wurde im J. 1646 von der Äbtissinn Catharina von Buchau gestiftet. Im J. 1668 wurde das gegenwärtige Klostergebäude mit einer schönen Klosterkirche aufgeführt. Bey dem Übergang an Würtemberg zählte das Kloster 11 Fratres und 5 Laienbrüder, die nach der Weise ihres Ordens größtentheils vom Almosen lebten, zu dessen Sammlung ihnen ein Bezirk angewiesen war. Im J. 1811 wurde das Kloster aufgehoben, und die noch vorhandenen Mönche wurden nach Riedlingen versetzt. Das Klostergebäude dient jetzt zum Spital, und die Kirche zu ökonomischen Zwecken; s. o.

Das Frauenkloster, ein Franziskaner Nonnenkloster. Es ist aus einer Beguinen-Gesellschaft entstanden, Joh. Bolofinger,| und 2 andere Saulgauer Bürger schenkten derselben Grund und Boden zu Erbauung eines Klosters, und Bolofingers Tochter wurde 1375 die erste Vorsteherin davon. Allmählig erwarb das Kloster einiges Vermögen, und im J. 1702 baute es das gegenwärtige Gebäude, worin jetzt das Oberamt seinen Sitz hat. S. o. Die Klosterfrauen ertheilten den Mädchen den öffentlichen Unterricht. Im J. 1782 wurde das Kloster von Kaiser Joseph aufgehoben, und sein Vermögen zum Östreichischen Religionsfonds eingezogen.

Ein älteres Nonnenkloster wurde schon im J. 1259 nach Sießen versetzt. Das Haus, welches die Nonnen bewohnten, wird noch jetzt das Klosterfrauenhaus, von seinem Stifter her auch das Strahleckische Stiftshaus genannt. S. o.

Vormals bestanden zu Saulgau auch 5 Brüderschaften, wovon aber 3 noch unter Östreich im J. 1787 aufgehoben worden sind. Ihre Capitalfonds (1612 fl.) wurden zu dem Östreichischen Religionsfonds gezogen.

Der Begräbnißplatz liegt sehr freundlich außerhalb der Stadt; auf demselben steht die obengenannte schöne Frauen- Capelle. – In der Nähe der Stadt befindet sich eine schöne Schießstätte.

Geschichte und frühere Verhältnisse.

Saulgau wird zum erstenmal im J. 819 genannt, da der Kaiser Ludwig der Fromme die Kirche in villa Sulogau dem Kloster Buchau schenkt. S. 9. Diese Schenkung beweist nicht nur ein sehr hohes Alter von Saulgau, sondern sie läßt auch annehmen, daß der Ort in ältern Zeiten unmittelbares Reichsgut und Königliche Villa war.

Wirklich verweilten auch die deutschen Könige und Kaiser öfters in Saulgau, wie denn Kaiser Otto II. im J. 963 und Kaiser Otto III. im J. 994 Urkunden daselbst ausstellen[2].

Durch die Schenkung Ludwigs erhielt das Stift Buchau vermuthlich das ganze damalige Saulgau. Dieß wird dadurch| auch wahrscheinlich, daß das Stift noch im J. 1311 von den Herzogen Rudolph und Friedrich von Östreich im Besitze des Zolls und des Stadtammann-Amtes bestätigt wird. Aber mit der Vergrößerung des Orts vergrößerte sich nicht auch der Besitzstand des Stiftes; dieser blieb auf das Kirchengut beschränkt, und selbst in Beziehung auf dieses ist das Stift, der oben erwähnten Rechte ungeachtet, ohne Zweifel nur Grundherr und nicht Landesherr gewesen; denn sonst hätte es einer Bestätigung nicht nöthig gehabt. Die Landesherrschaft, oder die hohe Obrigkeit war ein Zugehör der Grafschaft Friedberg, in deren Umfange, wie die S. 10 mitgetheilte Gränzbeschreibung beweist, Saulgau lag. Durch Theilungen in der Familie der Grafen von Friedberg ist es ohne Zweifel geschehen, daß Saulgau, wie die Herrschaft Bussen, eine eigene, unabhängige, von der Grafschaft exemte Besitzung wurde. Jedoch behielten die Grafen von Friedberg fortwährend rund umher und bis vor die Thore der Stadt die Landeshoheit oder hohe Obrigkeit.

Eine eigene Grafschaft hat Saulgau erweislich nie gebildet; in den Urkunden kommt es immer nur als „Vogtey, Stadt und Vogtey" vor. In einer Altshauser Urkunde von Graf Heinrich von Veringen v. J. 1269 steht zwar unter den Zeugen auch ein Ulricus Comes de Sulgen, aber dieser Ulrich war kein Graf, sondern führte nur, wie die Grafen von Grafeneck, den Zunamen Graf[3], und was man von früheren Grafen von Saulgau wissen will, ist theils unsicher, theils unrichtige Folgerung. Wohl mögen Grafen Besitzer von Saulgau gewesen seyn, und sich auch Grafen von oder zu Saulgau geschrieben haben; aber deßwegen war Saulgau noch keine Grafschaft.

| Was die alten Grafen oder Herren von Saulgau betrifft, so wird erzählt, der heilige Meinrad, der Gründer des Klosters Einsiedeln, der i. J. 861 ermordet worden ist, sey „ein Graf von Sulgen" gewesen[4], und im Widerspruch mit der Behauptung: Meinrad sey zu Schwarzach bey Saulgau geboren, wird noch hinzugesetzt, er sey dieß durch Heirath einer Erbgräfin von Saulgau geworden. Ferner wird erzählt, ein Graf Pilgrin von Trauchburg und Saulgau habe eine Tochter Namens Hiltrud gehabt, und diese seine einzige Erbin habe einen Grafen Wolfrad von Veringen geheirathet, wodurch Saulgau an das Veringische Haus gekommen sey. Allein was den Grafen Meinrad betrifft, so findet hier ohne Zweifel eine Verwechslung der Orte und Gegenden statt, (s. S. 8.) und es verliert damit Alles, was sowohl von ihm, als von seinen Verwandten, dem Abt Heitto von der Reichenau und den Grafen Eberhard und Berengar erzählt wird, seine Beziehung auf unser Saulgau. Mehr hat dagegen die Erzählung von dem Grafen Pilgrin für sich. Der Sohn Graf Wolfrads II. von Veringen und der Hiltrude, der berühmte Hermann der Lahme, erzählt in seiner Chronik selber, daß seine Mutter die Tochter Pilgrins und der Bertha gewesen sey, und sich mit seinem Vater i. J. 1009 vermählt habe. Indeß sagt Hermann nicht, wer sein Großvater Pilgrin gewesen sey, und jeden Falls kommt hundert Jahre nach demselben noch ein Graf Pilgrin oder Peregrin von Trauchburg und Saulgau vor, der i. J. 1092 auf dem Bussen gestorben ist. S. Beschr. des Oberamts Riedlingen. S. 221. Gleichwohl ist nicht zu bezweifeln, daß die Grafen von Veringen und Nellenburg im Besitze von Saulgau gewesen| seyen, wenn auch nicht von mütterlicher Seite her; sie waren Grafen von Friedberg, und es ist schon bemerkt worden, daß sich diese Grafschaft auch über Saulgau erstreckt habe, und der auf dem Bussen verstorbene Graf Peregrin selber war, wie schon bey Riedlingen gezeigt worden ist, ein Glied des Veringischen Geschlechts, das auf dem Bussen seine Wurzel hatte. Überdieß wird bey den in dem Hause vorgenommenen Theilungen immer auch Saulgau als Erbtheil genannt, und Überlieferungen und örtliche Anzeichen stimmen damit überein, daß Saulgau im Besitze des Grafen von Veringen und Nellenburg gewesen sey, wie sie denn urkundlich auch Trauchburg bis zum Jahr 1306 besessen haben[5]. Von den Grafen von Veringen und Nellenburg kam Saulgau, wahrscheinlich durch die Gräfin Hildegard von Nellenburg, welche i. J. 1211 mit dem Truchsessen Conrad von Waldburg verheirathet wurde, an das Truchsessische Haus, und, wie es scheint, später an denjenigen Zweig desselben, der sich 1234 erstmals von Warthausen nannte. Vergl. Pappenheims Chronik I. S. 14, 29, 35, 36. Walter, Truchseß von Warthausen, verkaufte, laut Urkunde v. J. 1299, die Stadt Saulgau und die Vogtei diesseits des Buchauer Sees, wozu nach dem Östr. Habsb. Urbar damals auch das Amt Bierstetten gehörte, an die Herzoge Rudolph und Friedrich von Östreich um 2000 M. Silber. Aber auch Saulgau hatte das Schicksal, bald wieder verpfändet zu werden, und auf diese Weise alle Augenblicke sich einem andern Herrn überlassen zu sehen. So war z. B. der Bischof von Constanz eine Zeit lang – bis 1334 – Herr von Saulgau; von 1352 bis 1375, wo sich die Stadt selber wieder auslöste, waren die Grafen von Hohenberg im Besitze. Im Jahre 1386 kam es endlich an die Erbtruchsessen von Waldburg und blieb auch bey diesen beynahe 300 Jahre lang, bis der Vertrag von 1680 es wieder an das Östreichische| Haus brachte (s. S. 12.), von wo es endlich durch den Preßburger Frieden, 1805, an Würtemberg fiel.

Inzwischen hatte Saulgau ebenso, wie die übrigen Donaustädte, immer mehr Rechte und Freiheiten gewonnen. Zwar später, als Scheer und Mengen, aber doch schon i. J. 1288 hatte es, von K. Rudolph, Stadtgerechtigkeit und zwar die der Stadt Lindau erhalten, nachdem es, wie aus der Urkunde erhellt, kurz vorher ummauert worden war[6]. Mit diesem Rechte erhielt es zugleich die Erlaubniß, 3 Jahrmärkte und einen Wochenmarkt zu halten. Rudolphs Sohn, der K. Albrecht ertheilte ihm 1300 alle Rechte und Freyheiten der Stadt Ulm. Herzog Leopold von Östreich erlaubte ihm 1372 zu Erhaltung der Stadtmauern auch Umgeld zu nehmen; K. Wenzel befreyte es 1379 von allen auswärtigen Gerichten, mit einziger Ausnahme des Hofgerichts in Rottweil, und K. Friedrich III. nahm es 1473 auch von diesem aus. Das Stift Buchau hatte der Stadt schon durch Vertrag von 1436 den Zoll auf ewige Zeiten gegen jährliche 7 lb Pfennige, wofür sie ihn bisher gehabt hatte, und noch früher auch den Stadtammannsstab gegen ein jährliches Recognitionsgeld von 2 fl. 17 kr. überlassen. Im Wesentlichen blieb die Stadt auch fortwährend im Besitze der erworbenen Rechte und Freiheiten. Vergl. Ehingen. S. 92 u. f.


Verfassung und Verwaltung.
Als Würtemberg i. J. 1806 von Saulgau Besitz nahm, gehörten dazu, außer der Stadt, die Orte Moosheim, Wilfertsweiler, Nonnenweiler, Schwarzach, Engenweiler und Bernhausen; ferner einige auswärtige Lehenhöfe des Spitals und die Patronate zu Schwarzach, Moosheim, Mieterkingen und der Catharinen-Caplanei zu Saulgau nebst der Pfarrey Boms. Die obigen Orte bildeten zusammen die Herrschaft,| oder das sg. Dominium Saulgau. In der östreichischen Kanzleisprache wurde die Stadt zu den östreichischen Donaustädten gezählt. S. Riedlingen S. 100. Als vorderöstr. Municipalstadt war Saulgau unter das Ober- oder Kreisamt Nellenburg gestellt. Im Übrigen regierte sich die Stadt selber durch ihren eigenen Magistrat ziemlich unabhängig, und übte alle die obengenannten Rechte, auch das Jagd- und das Abzugsrecht in ihrem Gebiete aus, ohne daß ein herrschaftlicher Beamter Theil an der Verwaltung gehabt hätte, wie sich denn außer einem Zolleinnehmer (s. u.) überhaupt kein solcher in der Stadt befand[7]. Der Stadtmagistrat war, wie in den übrigen Donaustädten, aus dem innern und dem äußern Rath zusammengesetzt, dem noch ein Collegium von 10 Bürger-Repräsentanten zur Seite stand. Die Wahlen geschahen von der gesammten Bürgerschaft. Der Vorstand des Magistrats und die erste obrigkeitliche Person war der Burgermeister; ein Syndikus hatte den Vortrag in gerichtlichen und politischen Sachen. In schweren Criminalfällen wurden zwei benachbarte Rechtsgelehrte beygezogen. Der Rechtszug gieng an das vorderöstr. Appellationsgericht in Freyburg; der Recurs von polizeilichen Erkenntnissen zuerst an das Kreisamt. Die Finanzverwaltung war unter zwey Kassenämter – die Seckelamtskasse und die Steueramtskasse, vertheilt.| Das Seckelamt verwaltete die städtischen Einkünfte, das Steueramt die Steuern und Umlagen. Unter dem Seckelmeister standen der Waldmeister, Baumeister, Kornmesser und Gretschreiber. Sämmtliche Ämter waren mit Mitgliedern des Magistrats besetzt. Der Syndikus und ein Kanzlist waren die einzigen besoldeten Diener, und eigentlichen Bedienstete der Stadt. Das Vermögen der Stadt, außer dem des Spitals, ward auf 130.952 fl. angeschlagen, die Schulden beliefen sich auf 131.309 fl. Die ordentlichen Einnahmen berechneten sich auf 9.723 fl., die Ausgaben auf 10.601 fl. Das Einkommen der Landesherrschaft bestand in dem halben Theil der Zollgefälle, welchen die Herrschaft von unbekannter Zeit her bezog, in einer Kammersteuer von 558 fl., in Recognitions-Geldern, Forst-Strafgeldern und in den sg. Adminicular-Gefällen, zusammen in 1633 fl. Die Steuern, welche in die Landständische Kasse zu Ehingen floßen, betrugen
a) Dominialsteuer mit   811 fl. 29 kr.
b) Rusticalsteuer mit  1274 fl. 44 kr.
      2086 fl. 13 kr.

Das Vermögen des Spitals wurde zu 75.493 fl. berechnet, worauf 10.924 fl. Schulden gelastet haben. Neben der Spitalpflege bestand noch die Leprosenpflege, die Waisenkasse, Armenspendkasse und die Bruderschaftspflege. Das Vermögen der erstern betrug 10.000 fl., das der übrigen war unbedeutend.

Die Besteurungsart war dieselbe, wie in den Städten Riedlingen und Ehingen: die Steuer haftete auf Grundeigenthum, Gebäuden und Gewerben. Aus 100 fl. steuerbarem Vermögen wurden 30 kr. ordentliche Jahressteuer bezahlt. Derjenige verheirathete Bürger, der entweder wenig oder gar kein steuerbares Vermögen besaß, mußte jedenfalls 300 fl. versteuern.

Im Ganzen war die Verwaltung der Stadt, wie der schwäbisch-östreichischen Städte überhaupt, sehr mangelhaft. Es erhob sich deßwegen auch, bey allen Rechten und Freyheiten, keine derselben zu einiger Bedeutung. Saulgau zeichnete| sich insbesondere noch durch eine Menge schmählicher Hexenprozesse aus, so daß es lange Zeit das Hexenstädtlein genannt wurde. In den Jahren 1650 bis 1670 folgte eine Hinrichtung auf die andere, und noch i. J. 1731 hatten die Verfolgungen nicht aufgehört.

Indeß glaubte die Stadt doch durch den Wechsel der Dinge i. J. 1806 große Verluste erlitten zu haben; sie benutzte deßwegen auch die bekannte Reclamationszeit, an den Staat eine Entschädigungsforderung von 43.000 fl. zu machen. Auf ein Erkenntniß des K. Geh. Raths vom Sept. 1825 erhielt sie die Summe von 8241 fl. Eine Umgelds-Entschädigung von jährlichen 690 fl. war ihr schon früher zugestanden worden.

Über die besondern Schicksale der Stadt findet man nicht die mindeste Aufzeichnung in der Stadt. Es kann deßwegen hier nur bemerkt werden, daß i. J. 1611 in der Pfarrey 1286 Menschen an der Pest gestorben sind, und daß die Stadt in neuerer Zeit ein großes Brand-Unglück erfahren hat, indem am 20. April 1820 zehen Gebäude abbrannten. S. S. 16 u. f.

Unter den ausgezeichneten Saulgauern bemerken wir:

1) Anton Störk, Leibarzt der Kaiserin Maria Theresia; 2) Matthias Störk, Leibarzt des Großherzogs von Toskana und nachmaligen Kaisers Franz; 3) Conrad Edler von Kramer, K. Hof-Kriegsrath und Rektor der Universität in Wien; ferner die Mahler Kohler, Caspar Fuchs und die beiden Meßmer, Joh. Georg und Joh. Anton, die übrigens beyde in Hohentengen geboren waren. Der letztere starb 1827 in seinem achtzigsten Jahre zu Saulgau; er hatte in der Schweiz allein 26 Kirchen gemalt.

Das Wappen der Stadt enthält eine Säule, vor der ein aufgerichteter Löwe steht.

Vor der Stadt ragen zwei ansehnliche Hügel hervor: der Kirchberg und der Gansbühl. Ersterer hat seinen Namen, nach der nicht zu bezweifelnden Sage, von der Kirche, die einst auf dem Berge gestanden haben und die| erste Kirche der Stadt gewesen seyn soll; auf letzterem soll ein Schloß gestanden haben.

Zu der Stadt Saulgau gehören die im Thale an der Schwarzach hinab gelegenen Mühlen und Werke, deren Bewohner bey der Stadt gezählt sind:

1) die Rupans- oder Spitalmühle, eine Mahlmühle, welche Lehen des Spitals ist. Oberlehensherren sind der Fürst von Thurn und Taxis und der Graf von Sternberg je zur Hälfte;

2) die Wolfartsmühle, eine Mahlmühle, Lehen von der Stadt;

3) die Eselsmühle, eine Mahlmühle, Spital-Lehen;

4) die Sägemühle, verbunden mit der Walkmühle, nebst einer Öhl- und Schleifmühle und einer Bleiche, Privateigenthum, mit Ausnahme der letztern, welche städtisches Lehen ist;

5) die Öhl- und Gypsmühle, Privat-Eigenthum;

6) die Schaulesmühle, eine Mahlmühle, zur Seite des Thals an einer Nebenquelle der Schwarzach, städtisches Lehen;

7) die Franzenmühle, eine Mahlmühle, Spital-Lehen;

8) die Judenmühle, eine Mahlmühle, mit einer Gyps- und Lohmühle, Privat-Eigenthum, früher Eigenthum des vormaligen Nonnenklosters Moosheim;

9) die Totschenmühle, eine Mahlmühle, früher Spital-Lehen, nun zinseigen. Die beiden letztern, obgleich noch zur Markung Saulgau gehörig, sind nach Moosheim eingepfarrt[8];

| 10) die Ziegelhütte, nahe bey der Stadt an der Riedlinger Straße, städtisches Eigenthum und verpachtet. – Eine weitere Mahlmühle, die obere Mühle, welche Lehen von dem Spital ist, und 1 Öhlmühle befinden sich an dem obern Ende der Stadt.

Zu der Gemeinde Saulgau gehören:

11) Bernhausen, ein Lehenhof mit 6 Einw., Filial von Moosheim, 1/2 St. nördlich von Saulgau, am Rande der Saulgauer Ebene. Der Hof ist Eigenthum der Stadt Saulgau, welche denselben verpachtet hat. Den Großzehnten beziehen der Staat und das Spital Saulgau je zur Hälfte; den kleinen und den Obstzehnten die Pfarrey Moosheim; Heuzehnten wird nicht gereicht. Der Staatszehnte rührt von dem Stift Buchau her, nach dessen Aufhebung er 1803 von Östreich sequestrirt wurde. Der Hof gehörte, unter Friedbergischer Gerichtsbarkeit (s. o.), von alten Zeiten her zu der Stadt Saulgau. Von Friedberg wurde auch die Landeshoheit zu Bernhausen, Engenweiler und Nonnenweiler ehemals angesprochen: die Orte blieben jedoch immer zur Stadt sowohl conscriptions- als steuerpflichtig.

12) Engenweiler, ein aus 2 Fallehenhöfen der Stadt Saulgau bestehender Weiler mit 16 kath. Einw., 1 St. nordöstlich von Saulgau, in der Enge eines hier auf der Höhe beginnenden Thälchens. Der Ort ist wie Bernhausen Filial von Moosheim, und auch in allen übrigen Verhältnissen gleich mit Bernhausen. Die Kinder von beyden Orten gehen nach Klein-Tissen in die Schule.

13) Nonnenweiler, ein aus 2 Höfen und 1 Söldnerhaus bestehender Weiler mit 17 kath. Einw., 5/4 St. nördlich von Saulgau, ganz von dem Oberamtsbezirke Riedlingen eingeschlossen. Kirchliche und übrige Verhältnisse, wie bey Engenweiler, nur mit dem Unterschied, daß der Staat hier auch den Kleinzehnten hat. Daß Nonnenweiler schon in einer Urkunde v. J. 961 vorkommt, ist oben S. 7. schon bemerkt worden. I. J. 1466 entstand Streit zwischen| dem Erbtruchseßen Johann von Waldburg und der Stadt Saulgau, wegen der hohen und niedern Gerichte zu N., in Folge dessen solche zwischen beiden Theilen getheilt wurden. 1467 wurde Jakob Kröl (Kröwel) von Ravensburg mit zwey Gütern zu N. von Östreich belehnt, welche aber nachher an Saulgau kamen. S. Moosheim. 14) Schwarzach, ein kleiner Weiler, 1 St. unterhalb S. an der Schwarzach, Filial von Mieterkingen, mit 22 kath. Einw. Der Ort besteht aus 2 Lehenhöfen, welche dem Spital Saulgau gehören. Die Zehnten gehören zu der Pfarrey. Auf der Höhe des Örtchens, welche das Schwarzachthal begränzt, steht sehr malerisch eine kleine Kirche, welche früher Pfarrkirche war. Die Pfarrey wurde i. J. 1812 aufgehoben, und jetzt werden in der Kirche jährlich nur noch einige Messen gelesen. Der Pfarrer hatte seinen Sitz in Saulgau, und war zugleich Caplan zu St. Meinrad daselbst. In die Pfarrey gehörten auch diejenigen beyden Mühlen von Saulgau, die jetzt nach Moosheim eingepfarrt sind. Das Patronat hatte die Stadt Saulgau. In dem Kirchlein, das dem h. Meinrad und Blasius geweiht ist, steht ein einfacher Altar mit neuen Verzierungen und einem Gemählde, das den h. Meinrad neben seinen Mördern darstellt. Bey dem Kirchlein stand einst ein Schloß, wovon man noch Spuren findet. Es gab eine adelige Familie, welche sich von Schwarzach, und nach allen Umständen von dem Saulgauer Schwarzach, schrieb. Glieder dieser Familie kommen häufig in Heiligkreuzthaler Urkunden vor. Ein Ramungus de Schwarzach verkaufte an das Kloster Heiligkreuzthal i. J. 1241 ein Gut zu Andelfingen; Heinrich v. Schwarzach kauft 1273 ein Gut zu Beitzkofen, und verkauft in demselben Jahre eines zu Fulgenstadt; Heinrich und Peter von Schwarzach eignen dem Kloster Zwiefalten i. J. 1318 ein Gut zu Bechingen bey Riedlingen. Wann das Spital S. in den Besitz des Weilerchens gekommen, ist unbekannt. Nach der Erzählung soll der h. Meinrad auf dem Schlosse Schwarzach| geboren worden seyn, und dasselbe nachher in eine Klause verwandelt haben?

15) Wilfertsweiler, ein kath. Weiler auf der Hochebene, über welche die große Wasserscheide zieht, 1 St. südlich von Saulgau, Filial der Stadt, mit 48 Einw.

Grundherr die Stadt Saulgau von 2 Fallehenhöfen, von 2 zinseigenen Lehen der Staat. Den großen Zehnten beziehen der Staat zu 3/4, die Pfarrey Saulgau zu 1/4, den kleinen jener zu 2/3, diese zu 1/3. In einem gewissen Bezirke haben die Pfarreyen Scheer wegen Jesumskirche (s. Heid) und Bolstern das Zehentrecht.

Der Ort hat eine Schildwirthschaft, eine Capelle zum h. Nepomuk für Privatandacht, welche von den Einwohnern unterhalten wird. Die Einwohner sind Bürger in Saulgau, und der Ort gehörte von alten Zeiten her zum Gebiete der Stadt. S. o.


  1. Die Einwohnerzahl ist in dieser II. Abtheilung bey den einzelnen Orten und ebenso in der Tab. I. nach der kürzlich gefertigten neuesten Bevölkerungsliste vom 1. Nov. 1828 angegeben.
  2. Wegelini Thesaurus Rer suev. V. II. p. 16.
  3. Schon die Stelle, welche er unter den Zeugen einnimmt, er steht zwischen dem Villicus von Saulgau und dem Villicus von Ertingen, und voran geht Hainricus Minister de Sulgen, beweist dieß. Noch mehr aber wird dieß durch den ältesten Stiftungsbrief des Klosters Sießen v. J. 1251 bewiesen, worin ein Albertus de Sulgen, qui dicitur comes, cum filio suo Ulrico als Zeuge erscheint.
  4. S. Öheims Chronik der Reichenau und Iselin bey Hohenzollern. Merkwürdig bleibt immer, daß das Andenken Meinrads zu Saulgau in besondern Ehren gehalten wurde; eines der abgebrochenen Thore, das sein Bildniß trug, hieß das Meinrads-Thor, ihm zu Ehren war auch die Meinrads-Caplaney gestiftet.
  5. Zufällig starb auch der letzte Graf von Veringen, Graf Wolfrad oder Wölfli, zu Saulgau i. J. 1415.
  6. Die Urkunde wird in den Würtembergischen Jahrbüchern mitgetheilt werden.
  7. Die hohe und niedere Gerichtsbarkeit erstreckte sich jedoch nur über Saulgau und die Orte Moosheim und Wilfertsweiler; in Schwarzach hatte die Stadt nur die niedere und in den übrigen Besitzungen gar keine Gerichtsbarkeit. Auch in den erstern Orten, so wie in der Stadt selber, war die Gerichtsbarkeit auf den Etter beschränkt; außerhalb Etters und in den übrigen Orten war sie von alten Zeiten her bey der Grafschaft Friedberg geblieben, von der selbst auch auf die Gerichtsbarkeit in den Orten Moosheim und Wilfertsweiler Ansprüche gemacht wurden. Auch das Jagdrecht wollte von Seiten der Grafschaft Friedberg streitig gemacht werden. Durch ein schiedsrichterliches Erkenntniß vom Jahr 1716 wurde aber der Streit dahin entschieden, daß die österreichische Landesherrschaft die hohe, die Stadt aber die niedere Jagd haben solle, wobey dieser jedoch auch jene von der Herrschaft wieder, mit Ausnahme der Forstgerichtsbarkeit, als Lehen gegen jährliche 50 fl. überlassen wurde.
  8. Von obigen Mühlen kommt in ältern Schriften, man weiß nicht mehr welche, unter dem Namen Manzenmühle vor, welche als Truchseß-Waldburgisches Lehen und städtisches Afterlehen bezeichnet ist, jedoch an Truchseß keine Lehensabgabe, sondern nur den Fall zu entrichten hatte.