Beschreibung des Oberamts Biberach/Kapitel A 1

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A.


Beschreibung des Oberamts im Allgemeinen.


I. Lage und Umfang.


1. Geographische und natürliche Lage.

Das Oberamt Biberach, im Donau-Kreise, liegt zwischen 27° 18′ 26,38″ und 27° 48′ 45,63″ der Länge und 47° 58′ 43,70″ und 48° 15′ 13,93″ der Breite. Der ganze Oberamtsbezirk gehört dem Flußgebiete der Donau an.

2. Grenzen.

Der Oberamtsbezirk grenzt an 6 andere Oberämter und zum Theil noch an das Ausland, nämlich: gegen Norden an Riedlingen und Ehingen, gegen Osten an Wiblingen und Leutkirch, gegen Süden an Leutkirch und Waldsee, gegen Westen an Waldsee, Saulgau und Riedlingen, und auf einer kleinern Strecke gegen Osten, nämlich in den Markungen der Orte Kirchberg, Ober- und Unter-Dettingen, an das Königreich Bayern. Die Länge dieser Grenze gegen das Ausland beträgt mit allen Krümmungen 11/2 geographische Stunden, zu 13.000′, wie immer gerechnet wird.

3. Größe.

Der Flächenraum des Oberamts beträgt 151.0716/8 württemb. Morgen, oder 86/10 Quadratmeilen, mithin 9/10 Quadratmeilen mehr als vor der Landesvermessung angenommen wurde. Seine größte Ausdehnung hat es von Westen nach Osten, von Ahlen bis Ober-Dettingen, wo dieselbe in gerader Linie 101/4 Stunden oder über 5 geogr. Meilen ausmacht, die größte Ausdehnung, die irgend ein Oberamt hat.

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4. Figur.

Der Oberamtsbezirk bildet, wie die Karte zeigt, eine sehr unregelmäßige Figur und ist überhaupt nicht ganz günstig gebildet. Die Oberamtsstadt Biberach liegt ziemlich an der westlichen Grenze, so daß die entferntesten Orte Kirchberg und Ober-Dettingen 7 St., der Weiler Kellmünz sogar 71/2 St. von dem Oberamtssitz entlegen sind. Der Ort Volkersheim liegt im Oberamt Ehingen, der Glaserhof im Oberamt Wiblingen eingeschlossen, und der Ort Sulmingen sticht bis in die Mitte des Oberamts herein, während der Ort Alberweiler, der zum Oberamt Ehingen gehört, ganz vom Oberamte Biberach umschlossen ist. An der Roth durchschneidet sogar die Oberamts-Grenze den Ort Emishalden und theilt ein Haus dem Oberamt Leutkirch zu, weil der Ort früher zweierlei Grundherrschaften hatte; dasselbe findet bei dem kleinen Weiler Löhlis statt, wovon ein Hof zu dem Oberamt Leutkirch gehört; siehe die Karte und Ortsbeschreibung.

5. Bestandtheile.

Der ganze Oberamtsbezirk besteht aus neu würtembergischem Gebiet. Außer den unmittelbaren Gemeinden und Orten befinden sich folgende theils standesherrliche, theils ritterschaftliche Besitzungen im Oberamt.

Standesherrlich sind und gehören:

1) dem Fürsten v. Thurn- und Taxis das Amt Ober-Sulmetingen s. u.;

2) dem Grafen v. Königsegg-Aulendorf, die Gem. Grodt, zur Standesherrschaft Königsegg-Aulendorf gehörig;

3) dem Grafen v. Erbach-Wartemberg Roth, die Gem. Kirchberg (theilweise) und die Weiler Bechtenroth und Emishalden, als Theile der Standesherrschaft Wartemberg-Roth;

4) dem Grafen v. Törring-Gutenzell, die Standesherrschaft Gutenzell;

5) dem Grafen v. Waldbott-Bassenheim, die Standesherrschaft Heggbach.

Ritterschaftliche Besitzungen sind und gehören:

1) dem Grafen Reuttner v. Weyl, das Rittergut Hürbel;

| 2) dem Freyh. v. Ulm-Erbach-Mittel-Biberach, das Rittergut Mittelbiberach;

3) dem Freyh. v. Bernhard, das Rittergut Erolzheim;

4) dem Freyh. v. Pflummern, das Rittergut Röhrwangen;

5) dem Freyh. v. König, das Rittergut Warthausen; endlich

6) das vormal. fürstl. Schwarzenbergische Rittergut Dettingen a. d. Iller, wovon jetzt die Krone Bayern Grundherr ist.

Vor der Auflösung des deutschen Reichs war die Landeshoheit des Oberamtsbezirkes unter folgende Besitzer getheilt:

1) die Reichsstadt Biberach und ihr Spital mit dem vormals Biberachischen Gebiet, s. Biberach;

2) das Haus Östreich mit der Landeshoheit über Schloß und Dorf Unter-Sulmetingen und theilweise Ober-Sulmetingen, und über die Herrschaft Warthausen s. u.;

3) das Kloster Ochsenhausen, später der Fürst v. Metternich, mit dessen ansehnlichem Gebiet, s. u.;

4) das Kloster Heggbach

5) das Kloster Gutenzell mit ihren Gebieten;

6) das Kloster Roth, mit einem kleinen Theil seines Gebiets;

7) das Kloster Schussenried ebenso;

8) das Kloster Salmannsweiler mit dem Gericht Schemmerberg;

9) der Graf v. Königsegg-Aulendorf mit Grodt;

10) der Fürst von Schwarzenberg mit dem größeren Theil der Ritterherrschaft Kellmünz;

11) Freyh. v. Freyberg-Eisenberg-Hürbel mit der Ritterherrschaft Hürbel;

12) Freyh. v. Bömmelberg mit der Ritterherrschaft Erolzheim;

13) Freyh. v. Ulm-Erbach-Mittel-Biberach mit der Ritterherrschaft Mittelbiberach;

14) Freyh. v. Reichlin-Fellheim mit der Ritterherrschaft Ellmannsweiler.

Der Oberamtsbezirk hatte also nicht weniger als 14 Landesherrschaften, außer mehreren kleineren mittelbaren Regenten.