Beschreibung des Oberamts Canstatt/Kapitel A 7

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VII. Gesellschaftlicher Zustand.


1. Grundherrliche Verhältnisse.
a. Grundherrn.

Die Grundherrschaften des Oberamts sind:

1) Die K. Hofdomänen-Kammer, zu deren Besitze die oben S. 4 genannten Dörfer mit einem Flächenraum von 11.8663/8 Morgen und eine Bevölkerung von 7096 Menschen gehören.

2) Der Freyherr von Palm zu Mühlhausen mit Mühlhausen und dem Viesenhäuser Hof, zusammen mit 18601/2 Morgen und 770 Einwohnern. Das Besitzthum der K. Hofkammer an eigenthümlichen Gütern ist aus der angehängten Tabelle II. zu ersehen; es gehören zu denselben sämmtliche unter der Abtheilung „Adel“ darin enthaltene Güter, mit Ausnahme von 4093/4 Morgen bey Mühlhausen, welche Eigenthum des Freyherrn von Palm sind.

b. Lehens- und Leibeigenschafts-Wesen.
Auch in dem diesseitigen Bezirke war Grund und Boden ehemals unter wenige Eigenthümer vertheilt und das Lehens- und Leibeigenschafts-System herrschte darin so gut als irgendwo, doch waren die Lehen schon in den ältesten Zeiten in Erblehen verwandelt, und auffallender Weise hatte sich dagegen die persönliche und Local-Leibeigenschaft in den meisten Orten erhalten, bis sie durch das K. Edict vom 18. Nov. 1817 vollends aufgehoben wurde. Jetzt ist nur noch| in dem ritterschaftlichen Orte Mühlhausen ein Rest davon übrig, weil der Gutsherr ohne Entschädigung sie nicht aufgeben will, die Einwohner aber der Meinung sind, eine solche Entschädigung müsse von dem Staat geleistet werden.

Die Geschichte unsers Oberamtsbezirks liefert mehrere merkwürdige Belege, wie der Grundbesitz aus den Händen des Eigenthümers in die des Bauers und Pächters überging, ebenso über die Art der Entstehung mancher Grundlasten. So verlieh 1409 Graf Eberhard III. seine eigenthümlichen Güter zu Unter-Türkheim, darunter 18 Morgen am Mönchberg zu einem Erblehen gegen die jährliche Abgabe von 1/3 des Ertrags; 1419 verliehen Hans Besamer und seine Schwester Anna Steiglerin dem Eitel Fürterer zu Canstatt zu einem ewigen Erblehen ihre Güter und ihren eigenen Meierhof mit 1001/2 Morgen Ackers, 9 Tagwerk Wiesen, Haus, Hofraithin und Scheuer zu Canstatt in der Stadt an das Spitalshof gelegen, gegen ein Drittel aller Früchte, die Gott jährlich darauf wachsen läßt, in ihre Scheuer nach Eßlingen zu liefern; 1417 empfangen Werner Wagner und Hans Bustelin zu Canstatt von dem Spital Eßlingen dessen eigenthümlichen Kornhof zu Canstatt gegen die Abgabe von 1/3 des jährlichen Ertrags; 1441 „kauft, empfangt und besteht“ Hans Voglen von Annepüren (Ennabeuren) zu einem steten Erblehen von dem Spital zu Eßlingen dessen Hofgüter zu Canstatt und zu Brie gelegen, im Ganzen 138 Morgen Acker und 11 Tagwerk Wiesen mit Haus und Zugehör für 400 Pfund Heller und die jährliche Lieferung von 50 Schfl. Früchten nebst einigen Hellerzinsen. S. auch Wangen.

Wie manche in späterer Zeit noch sich freywillig in die Leibeigenschaft eines Gutsherrn begeben haben, davon liefert eine Urkunde vom 13. Jul. 1516 ein Beyspiel, wonach Hans Ditzinger gesessen zu Krespach mit wohlbedachtem Sinn und freyem gutem Willen sich dem edlen Junker Conrad von Neuburg zu Stetten mit Leibeigenschaft ergibt, und deßhalb alles das zu geben und zu halten verpflichtet,| was ein Leibeigener schuldig, namentlich jährlich eine Fastnachtshenne etc.
c. Grundlasten und andere Gefälle.

Wenn gleich die Form und Bedeutung des alten Feudalwesens in unserem Bezirke schon frühzeitig aufgehört haben, so sind dagegen doch, wie gewöhnlich, die daher rührenden Lasten: Theilgebühren, Landachten, Gülten, Bodenweine, Frohngelder, hier und da kleine Laudemialgebühren, fast überall noch geblieben. Ebenso bestehen noch manche vogteyliche und andere Abgaben, welche mit der Zeit die Natur von Grundlasten und Privat-Abgaben angenommen haben, als Steuerkorn, Zollhaber, Vogthaber, Rauchhaber, Rauchhennen, Speisung, Betwein etc. Am drückendsten sind unter den jetzigen Verhältnissen die Betweine, welche besonders bey den um das vormalige K. Stammschloß gelegenen Orten: Rotenberg, Unter-Türkheim, Uhlbach, Ober-Türkheim, Felbach und auch Hedelfingen vorkommen, und in allen Lagerbüchern den Namen „Burgwein“, „Betwein gen. Burgwein“, auch „Schirmwein“, „Schirmbet“ führen. Die letztere Benennung erklärt zugleich den Ursprung der Abgabe. Von dem Ursprung anderer Abgaben sind oben schon Beyspiele angeführt, und noch weitere sind in der Ortsbeschreibung, bey Hedelfingen, Unter-Türkheim etc. zu finden. Auffallend ist bey diesen Abgaben, besonders bey den vogteylichen, daß sie bey gleichen Verhältnissen so ungleich vertheilt, daß der eine Ort viel, der andere, der demselben Herrn gehört, wenig oder gar nichts gab, das eine Gut frey war, das andere nicht, und daß häufig solche Güter keine dergleichen Abgaben zu entrichten hatten, welche schon auf andere Weise belastet waren, wie z. B. in Oeffingen von den ältesten Zeiten her blos die gültfreyen Güter Steuer-Roggen geben, daß endlich dergleichen Steuern auch Gegenstand des Kaufs waren, wie wir bey Schmiden und Unter-Türkheim finden können.

Die Grundlasten des Oberamts betragen ohne Zehenten| zu Geld berechnet nach dem Cataster die Summe von 10.496 fl., und zwar in Geld 1520 fl. 51 kr., in Natur: 8625/8 Schfl. Dinkel, 8741/8 Schfl. Haber, 4676/8 Schfl. glatte Früchte und 296 E. 2 I. 91/2 M. Wein. Die vogteylichen Gefälle betragen in Geld 500 fl. 6 kr., in Natur: 1086/8 Schfl. Dinkel, 1246/8 Schfl. Haber und 50 E. Wein. Der Antheil der einzelnen Orte ist hinten bey jedem Ort ausgeworfen. In neuerer Zeit sind übrigens mehrere kleinere Abgaben abgelöst worden.

Die Zehentverpachtungen auf eine Reihe von Jahren sind in den meisten, besonders in den hofkammerlichen Orten versucht worden; es haben aber wenigstens die Fruchtzehentpachte in ihrem Erfolge weder auf der einen noch auf der andern Seite Beyfall sich erworben, und dieselben werden nun, nach dem Wunsche der Pflichtigen selbst, überall wieder aufgehoben. Die Weinzehentpachte oder deren Verwandlung in eine jährliche Geldabgabe werden sich halten, bis ungünstige Jahrgänge eintreten, dann werden die Schuldigen die Entrichtung des Pachtgelds für eine Härte erklären. In denjenigen Orten, wo ehemals das Stift Constanz den Weinzehenten hatte, namentlich in Canstatt, Felbach, Hofen, Unter-Türkheim, Rotenberg und eben so auch in dem vormals Kloster Lorchischen Orte Münster fand das Recht des Rohrtrunks statt, wovon bey den einzelnen Orten noch weiter die Rede seyn wird. Es gründet sich dieses Recht auf das alte Herkommen, aus den öffentlichen Bütten und Zehentfässern mittelst eines Rohrs zu trinken, und auf verschiedene Verträge (1531, 1570 etc.), welche der Mißbrauch jenes Herkommens, insbesondere der Mißbrauch der Keltern und Zehentknechte veranlaßt hat.

2. Staats- und kirchliche Einrichtung.
a. Eintheilung und Ämter.
aa. Bürgerliche.
Der Oberamtsbezirk macht einen Theil des Neckarkreises aus; in kirchlicher, cameral- und forstamtlicher Beziehung| aber ist er, wie aus den nachgenannten Ämtern hervorgeht, wie unter verschiedene Oberämter, so auch unter verschiedene Kreise getheilt.

Die Ämter sind: 1) das K. Oberamt, und 2) das K. Oberamtsgericht mit einem Oberamts-Arzte und einem Oberamts-Wundarzte, einem Oberamtspfleger, einem Gerichtsnotar und zwey Amtsnotaren zu Felbach und Unter-Türkheim.

3) Die Cameral-Ämter Canstatt, Eßlingen, Beutelsbach und Waiblingen, sodann die Hof-Cameral-Ämter Stammheim und Stetten. Das Cameralamt Canstatt hat zugleich den Bezug der Staatsgefälle in den Hofkammerorten zu besorgen. Zu seinem Amtsbezirke gehören außerhalb des Oberamts noch die Orte Feuerbach und Gaisburg.

4) Die Forstämter Leonberg, Schorndorf, Reichenberg mit der Forstgerichtsbarkeit-Beamtung des Freyh. v. Palm zu Mühlhausen.

Die Zahl der bürgerlichen Gemeinden oder Schultheißereyen ist 19. Die Zutheilung der einzelnen Gemeinden und Orte zu den verschiedenen Cameral- und Forstämtern ist hinten in der Ortsbeschreibung bemerkt.

bb. Kirchliche.

A. Evangelische:

1) Dekanat Canstatt, unter der Superintendenz Ludwigsburg, mit 13 Pfarreyen, eben so viel Pfarrorten, 2 Filial-Dörfern und Hof, 13 Pfarrern und 1 Helfer.

2) Dekanat Schorndorf, mit dem Pfarrorte Schanbach und dem Filial Lobenroth, beyde verbunden mit der Pfarrey Eichelberg.

2) Dekanat Ludwigsburg, mit dem in die Pfarrey Kornwestheim gehörigen Filialdorfe Zatzenhausen.

B. Katholische:

Dekanat Stuttgart, mit 2 Pfarreyen, 2 Pfarrern und 2 Pfarrorten nebst dem Filial Thennhof.

Im Ganzen enthält also der Oberamtsbezirk 15| Pfarreyen mit 15 Pfarrorten und 16 Geistlichen. Zu dem Dekanat Canstatt gehört noch der K. Gestütshof Weil, Oberamts Eßlingen, als Filial von Hedelfingen.
b. Anstalten.
aa. Schulanstalten.

Eine lat. Schule mit 2 Lehrern hat Canstatt; eine deutsche Schule hat jeder Ort, im Ganzen sind es 21 mit 20 Schulmeistern und 21 Provisoren.

Industrie-Schulen 8, in den Orten: Canstatt, Felbach, Hedelfingen, Ober-Türkheim, Rommelshausen, Rotenberg, Stetten und Unter-Türkheim.

bb. Landwirthschaftliche Anstalten.

Das landwirthschaftliche Fest zu Canstatt, das von des Königs Majestät i. J. 1818 gestiftet wurde, und seitdem alljährlich auf Kosten des Staats am 28 Septbr. gefeyert wird. Sein Hauptzweck ist Förderung der Viehzucht und Landwirthschaft, nebenbey aber auch des Gewerbsfleißes überhaupt. Zugleich hat es den Zweck eines Volksfestes, und ist zu dem Ende mit Pferderennen und abwechselnden Volksbelustigungen verbunden. Sowohl für den einen, als den andern Zweck sind ansehnliche Preise ausgesetzt. Das Schifferstechen, das in den ersten Jahren mit dem Feste verbunden war, ist wieder aufgegeben worden. Die Verherrlichung des Festes durch den Besuch des Königs und der Königlichen Familie, der sehr günstige Platz und die schönen und geschmackvollen Einrichtungen, wobey sich insbesondere der erfinderische Geist des Architekten von Thouret jedes Jahr neu auszeichnet, haben neben den Zwecken des Festes noch jedes Jahr eine zahllose Menschenmenge herbeygezogen. Mit dem Feste ist einer der Canstatter Jahrmärkte verbunden. Die Rennbahn für das Pferderennen bildet einen länglichen Kreis, der 3200 Fuß oder eine Viertelstunde im Umfange hat.

cc. Anstalten für Handel und Verkehr.
Eine Postanstalt befindet sich nicht in dem Oberamt; diejenige, welche früher in Canstatt war,| beschränkt sich nun auf einen nach Stuttgart fahrenden Boten. Von der Halle und der Schiffarts-Anstalt zu Canstatt wird bey Canstatt die Rede seyn.

Märkte, und zwar Jahrmärkte, werden an 5 Orten gehalten: zu Canstatt, Felbach, Unter-Türkheim, Stetten und Wangen; 2 Wochenmärkte hat Canstatt. Die Märkte sind übrigens nirgends von besonderer Bedeutung.

dd. Straßen.

a) Landstraßen. Fast sämmtliche Hauptstraßen des Landes vereinigen sich in dem kleinen Oberamtsbezirke und der Stadt Canstatt, und zwar gehen von Canstatt aus: 1) die Heilbronner Straße, die sich außerhalb der Oberamtsgrenze in die Mannheimer und Straßburger theilt; 2) die Schweizer Straße, die durch Stuttgart führt; 3) die Ulmer Straße, die einer Seits über Unter-Türkheim, anderer Seits über Berg nach Eßlingen etc. führt; 4) die Nürnberger Straße, über Waiblingen und Schorndorf. Diese Straßen werden sämmtlich vom Staat erhalten, sie sind alle auch Poststraßen.

b) Vicinalstraßen. Sämmtliche Orte sind durch gute, wenn auch nicht durchaus vorzügliche Vicinalstraßen, so wohl unter sich, als mit der Amtsstadt und den Angrenzungen, verbunden, nur Mühlhausen, Zatzenhausen und Roracker befinden sich in dieser Beziehung wegen natürlicher Hindernisse in einigem Nachtheil. Die Straße von Stetten nach Lobenroth und Schanbach bildet zugleich die Verbindungsstraße zwischen dem Rems- und Fils-Thal. Die Erhaltung der Vicinalstraßen liegt den Gemeinden ob, diejenige von Unter- nach Ober-Türkheim hat der Staat und von Ober-Türkheim nach Eßlingen die Stadt Eßlingen zu unterhalten. Die Länge der Staatsstraßen beträgt 8431 Decimal-Ruthen, oder 61/2 St., die der Vicinalstraßen 16.166 Dec. Ruthen, oder 131/2 St.

Die Bade- und Brunnen-Anstalten und die orthopädische Anstalt zu Canstatt sind in der Ortsbeschreibung bey Canstatt zu suchen.

| Brücken. Die beyden Neckarbrücken zu Canstatt und zu Unter-Türkheim, und die Brücke über den Neckar-Canal bey dem Wasserhaus oberhalb Berg sind die einzigen von Bedeutung. Sie sind alle 3 von Holz, doch ruht die Canstatter meist auf steinernen Pfeilern, s. Canstatt. Zu Ober-Türkheim führt ein Fußsteg über den Neckar. Zu Hofen ist eine Fähr-Anstalt.

Brückengeld, Weggeld, Thor- und Pflaster-Geld wurden sonst zu Canstatt erhoben, sind aber in vorigem Jahre vorläufig ohne Entschädigung der Stadt aufgehoben worden.

3. Oberamts- und Gemeinde-Haushalt.
a. Oberamtspflege.

Das Vermögen der Oberamtskörperschaft an verzinslichen Capitalien und sonstigen Activen beträgt, nach dem Stande von 1831, 3105 fl.; die Schulden betragen 89.963 fl. Steuer-Ausstände der Oberamtspflege gibt es keine mehr, ebenso auch keine Steuer-Rückstände. Im Jahr 1820 hatte die Amtskörperschaft noch 148.009 Gulden verzinsliche Schulden, das verzinsliche Activ-Vermögen bestand dagegen in 11.342 fl. und einschließlich der Steuer-Ausstände und anderer Forderungen in 66.797 fl.

b. Gemeindepflegen.

Das Vermögen der Gemeinden in Grundeigenthum ist minder bedeutend, als in manchen andern Oberämtern; sein Umfang ist aus den angeschlossenen Tabellen zu ersehen. Stetten, Felbach, Rommelshausen und Uhlbach erscheinen darin durch ihre Waldungen mit dem größten Besitze. Das Geldvermögen sämmtlicher Gemeinden beträgt

an verzinslichen Activ-Capitalien 112.585 fl.
an sonstigen Ausständen 21.446 fl.
134.031 fl.
dazu die Steuer-Ausstände 5025 fl.
139.056 fl.
| Die Schulden betragen
verzinsliche                         155.864 fl.
sonstige 1461 fl.
157.325 fl.

also mehr Schulden 18.269 fl.

Die Steuerausstände bey den einzelnen Steuerpflichtigen kommen fast ganz auf Unter-Türkheim. Die meisten Schulden haben verhältnißmäßig dermalen noch Roracker und Unter-Türkheim, gar keine Schulden haben Mühlhausen, Schmiden und Sillenbuch. Im Jahr 1820 hatten die Gemeinden 36.460 fl. verzinsliche Capitalien, 229.185 fl. Steuer-Ausstände und 97.019 fl. sonstige Forderungen, zusammen ein Activum von 362.664 fl., dagegen 286.791 fl. verzinsliche Schulden, 18.181 fl. Steuerrückstände zu der Amtspflege und 5193 fl. sonstige Passiva, zusammen 310.165 fl.

Die Einkünfte der Gemeinden betragen dermalen 40.600 fl., die Ausgaben 51.500 fl., also mehr als die Einkünfte 10.900 fl. Wegen Schuldentilgung werden aber umgelegt,

Amtsschaden 9200 fl. (1820 11.410)
Gemeindeschaden 9600 fl. (1820 11.978)

Mehrere Gemeinden, namentlich Mühlhausen, Unter-Türkheim und Wangen haben ordentlicher Weise gar keine Gemeinde-Umlage nöthig. Die 3 letzten Orte nebst Sillenbuch sind diejenigen, wo der Gemeindezustand am besten beschaffen ist. Das Gegentheil findet sich bey Felbach, Roracker, Rotenberg und Uhlbach.

c. Stiftungs-Pflegen.

Das Vermögen der Stiftungspflegen ist weder in Grundeigenthum noch in Capitalien bedeutend. Jenes beträgt 1831/4 Morgen, dieses 68.176 fl. Schulden haften darauf 1314 fl. Die Einkünfte belaufen sich nach unserer Tabelle auf 8121 fl., die Ausgaben auf 8269 fl. Außer Canstatt ist keine Stiftung von Erheblichkeit vorhanden. S. die Tab. IV.

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4. Cataster und Steuern.

Das Steuer-Cataster des Oberamts beträgt:

Grund-Cataster (ohne Abzug der Reallasten) 202.164 fl. 51 kr.
Gefälle-Cataster 12.548 fl. 23 kr.
Gebäude-Cataster 2.518.169 fl. 20 kr.
Gewerbe-Cataster 3782 fl. 28 kr.
2.736.665 fl. 02 kr.

Die ordentliche Jahressteuer des Oberamts beträgt dermalen an 2.600.000 fl.

an Grundsteuer             20.645 fl. 49 kr.
an Gefällesteuer 1378 fl. 58 kr.
an Gebäudesteuer 7185 fl. 32 kr.
an Gewerbesteuer 4062 fl. 48 kr.
33.273 fl. 07 kr.

Eine Quadratmeile vermag also hier so viel Steuern zu tragen, als in manchen andern Oberämtern 4 bis 5 Quadratmeilen.

Der Antheil der K. Hofkammer an dem Cataster und den Steuern ist in der Tab. IV. ausgeworfen. Die dort zusammengefaßten Grundherrschaften sind:

Gefälle. Steuern.
der Freyher v. Palm mit 438 fl. 380/0 kr. 48 fl. 12 kr.
der Fürst von Oettingen-Walstein (zu Felbach) 289 fl. 300/0 kr. 31 fl. 49 kr.
Freyh. v. Varnbüler (zu Mühlhausen) 124 fl. 320/0 kr. 13 fl. 40 kr.
Freyh. v. Thumb (Rotenberg) 87 fl. 130/0 kr. 9 fl. 35 kr.
Frau v. Laroche (Wangen) 55 fl. 011/2 kr. 6 fl. 02 kr.

Das Grund-, Gebäude- und Gewerbe-Cataster bezieht sich allein auf den Freyh. v. Palm.


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