Beschreibung des Oberamts Göppingen/Kapitel B 22

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22. Gemeinde Jebenhausen,

evangel. Pfarrdorf mit 1185 Einw., wor. 7 Kath. und 525 Juden, liegt 3/4 St. von Göppingen, südlich von diesem an der nach Boll führenden Straße, gehört zum Forstbezirk Kirchheim und in die II. Classe der Gemeinden. Die Zehenten stehen größten Theils der Gutsherrschaft, kleinern Theils den Stiftungspflegen Uhingen und Jebenhausen zu. Die grundherrlichen Rechte gehören hauptsächlich jener, nämlich den Freiherren v. Liebenstein; die Gemeinde hat seit 1817 an den Rechten derselben für 6683 fl. 48 kr. und an denen des Staats für 140 fl. abgekauft. (S. oben S. 81.)

Jebenhausen ist ein Rittergut, welches ehemals dem reichsritterschaftlichen Canton Kocher einverleibt war und hohe und niedere Gerichtsbarkeit hatte. Das Gut ist Allodium und zu Gunsten des Mannsstammes Fideicommiß. Seine Bestandtheile sind a) in Jebenhausen 1 Schloß, 43/4 M. Gärten, 6 M. Äcker, 19 M. Wiesen und 253 M. Waldungen; b) der Iltishof mit 113/4 M. Gärten, 127 M. 31/2 V. Äcker, 891/2 M. Wiesen und 27 M. Weiden. Sodann Lehenrechte, großer und kleiner Zehenten, hohe und niedere Jagd mit Weid- und Fisch-Recht. Den reinen Ertrag des Gutes gibt die | Adelsmatrikel zu 3400 fl. an. Wegen Verzichtleistung auf die Ausübung der Patrimonial-Gerichtsbarkeit, Ortspolizei und Forstgerichtsbarkeit hat die Gutsherrschaft die bei Dürnau S. 171 bemerkten Surrogate zu genießen. Zu dem Gute gehören auch noch, als Mannlehen von der Krone, Zehenten und andere Gefälle zu Lauffen, Stadt und Dorf, OA. Besigheim. Der Rentbeamte hat seinen Sitz in Göppingen. Jebenhausen liegt sehr freundlich in dem oben S. 6 erwähnten Thale und bietet einen schönen und weiten Gesichtskreis dar. Es ist vom Fulbach oder Füllbach bewässert (oben S. 17) und in zwei Theile getheilt. Der eine liegt in flacher Ebene und bildet die Christengemeinde; der andere, von diesem durch den Dintenbach und eine Pappelallee getrennt, liegt an einer Anhöhe und enthält die Judencolonie; so daß in diesem Theile hier und da eine christliche Wohnung, im andern Theile aber, nach den Aufnahmebedingungen der Juden, nicht eine Judenwohnung sich findet. Der Ort ist, da er nur eine einzige Straße hat und fast neben jedem Christenhause ein Garten liegt, sehr lang. Der städtische Häuserschmuck in der Gemeinde der Juden sticht gar sonderbar gegen die einfachen Wohnungen der Christen ab. Jebenhausen zählt 134 Haupt- und 36 Neben-Gebäude. Die in der Mitte der Christengemeinde stehende Kirche zu St. Philipp und Jakob ist gothischen Styls und 1406 erbaut. Ursprünglich eine Capelle, hat sie keinen Chor. Bemerkenswerth ist das innerhalb derselben stehende, zu Aufbewahrung der Monstranz bestimmt gewesene, Tabernakel oder Sacramenthäuschen: ein ächt gothisches Meisterstück, das einen kleinen, auf vorzüglich gewundenem Fußgestelle ruhenden, Thurm vorstellt. Von den 12 meisterhaft in Stein gehauenen Aposteln, die auf den Säulen standen, sind leider nur noch zwei vorhanden. Sie rühren aus dem ersten Drittel des 15. Jahrhunderts her und dürfen, nach dem Urtheile von Kunstverständigen, den Tabernakelfiguren im ulmer Münster füglich an die Seite gestellt werden. Der Kirchthurm wurde erst zu Ende des vorigen Jahrhunderts erbaut und soll das ganze Vermögen des Heiligen von mehr als 20.000 fl. verschlungen haben. Das hübsche Pfarrhaus hat 1835 die Gemeinde an der Stelle des alten erbaut. Gleichwohl ist die Frage über die Baulast der Kirche und des Pfarr- und Schul-Hauses wegen der früheren grundherrschaftlichen Verhältnisse noch nicht entschieden. Die mit gewölbten Fenstern und einer hebräischen Inschrift versehene Synagoge wurde 1807 erbaut. Das gutsherrschaftliche, von Philipp Albrecht v. Liebenstein 1686 erbaute, Schloß steht, wahrscheinlich dem Sauerbronnen und damaligen Bade zu lieb, in einer ungesunden Vertiefung und hat in architektonischer Hinsicht keinen Werth. Das | Schulhaus wurde vor etwa 30 Jahren erbaut. Ein Wohnhaus für beide Schulmeister ist dermalen im Werke.

Jebenhausen zählt die wenigsten unehelichen Geburten. (S. oben S. 37.) Die christlichen Einwohner sind arbeitsam und häuslich, aber meist sehr arm; die jüdischen stehen ungleich besser. Die letzteren haben finanziellen Rücksichten der Gutsherrschaft ihre Existenz zu danken. Nach dem Schutzbriefe vom 7. Juli 1777 sollten in so lange, als die Juden im römischen Reich geduldet würden, auch in Jebenhausen 20 Judenfamilien unter herrschaftlichem Schutze sich aufhalten dürfen. Aber theils durch Hereinzug, theils durch zahlreiche Geburten und frühes Heirathen des Nachwuchses war die Zahl der Familien schon 1828 auf 75 herangewachsen. [1] Im J. 1821 haben sie bestimmte deutsche Namen angenommen.

In landwirthschaftlicher Hinsicht kommt hauptsächlich der Wieswachs in Betracht, weil er auch den Ärmeren in den Stand setzt, einiges Melkvieh zu halten und die Milch an die Juden in verkaufen. Die Obstbaumzucht steht in Folge früherer Veredlung durch die Grundherrschaft in gutem Flor und der seit einigen Jahren mit lauter edeln Obstsorten angepflanzte, 12 M. große, Gemeindewasen verspricht in Bälde einen sehr reichen Ertrag. Der Ort zeichnet sich durch einige großartige Fabriken aus. Die größte ist die von A. Rosenheim u. Comp.; sie wurde 1835 gegründet, fabricirt baumwollene und leinene Waaren, hat eine eigene Färberei und beschäftigt in Jebenhausen selbst nur 12 Arbeiter, auswärts aber, in diesseitigen Orten und in benachbarten Bezirken, 6 — 700 Webstühle | (und 200 Menschen mit Rollen), welche jährlich etwa 2 Millionen Ellen verfertigen. Der Absatz geht in sämmtliche Vereinsstaaten. Die 1840 gegründete Fabrik von Gutmann u. Comp. arbeitet in denselben Artikeln, hat auch eine eigene Färberei, beschäftigt auswärts 2 — 300 Stühle und 50 — 60 Personen mit Rollen, und hat ihren Absatz in Württemberg und Bayern. Die dritte Fabrik in denselben Artikeln haben die Gebrüder Einstein erst 1842 gegründet und ist noch von geringerer Ausdehnung. An Künstlern sind die 2 Optiker Gebrüder Koch zu nennen, die einen sehr starken Absatz im Inlande haben. Im Übrigen befriedigen die Gewerbe kaum die örtlichen Bedürfnisse und bestehen hauptsächlich in der Weberei für die Fabriken. Um so rühriger wird aber der Handel von den Juden, und zwar meist zu Roß und Wagen, betrieben. Denn wenn auch die Landwirthschaft von einzelnen derselben angefangen wird, so dient sie doch, wie man bemerken will, immer nur und um so mehr als Mittel zu diesem Zweck, als hierdurch der Pferde- und Vieh-Handel unterstützt wird. Des letztern wegen erlernen sie auch am Liebsten das Metzgergewerbe. Zwei Handlungen machen in Rauchwaaren, Wolle und rohen Häuten große Geschäfte, selbst mit Amerika. Sodann sind 20 — 25 Kleinhändler, 40 — 50 Händler mit gemischten Waaren etc. vorhanden. Sehr stark wird auch, wie schon S. 60 u. f. bemerkt, der Pferde- und Vieh-Handel von den Juden betrieben.

Die Gemeinde hat außer ihrem geringen Antheil an der Schafweide lediglich keine Einkünfte und muß daher z. B. in diesem Jahre eine Gemeindeumlage von 1600 fl. erheben. Die jüdische Gemeinde ist seit 1828 mit der christlichen vereinigt. Das Nominationsrecht zur Pfarrei steht der Gutsherrschaft zu. Filialien hat sie nicht. Die frühere Union mit Betzgenried s. dort S. 155. An der jüdischen Kirchengemeinde steht ein eigener Rabbiner. Sie ist der israelitischen Oberkirchenbehörbe untergeordnet und muß ihre zu kirchlichen Zwecken erforderlichen Ausgaben durch Umlagen selbst decken. An der christlichen Schule steht ein Schulmeister. Die seit 1824 bestehende jüdische Schule ist mit einem Lehrer und einem Gehülfen besetzt und nach einer auf den Grund des Volksschulgesetzes von 1836 geschehenen Entscheidung des k. Geheimenraths als eine Confessions-Volksschule zu betrachten und aus den Mitteln der politischen Gemeinde zu unterhalten. Seit 1836 hat der Unterricht im Hebräischen aufgehört. Für die jüdische Jugend ist seit 1827 eine Industrieschule eingerichtet, an der 2 christliche Lehrerinnen unterrichten. Der Gottesacker liegt außerhalb des Ortes; dasselbe ist mit dem schon 1777 angelegten jüdischen Begräbnißplatze der Fall.

Jebenhausen, oder — wie es in älteren Zeiten geschrieben ward | — Übenhausen, Uibenhausen — erscheint im J. 1199 erstmals in Urkunden, wo das Kl. St. Georgen seine hiesigen Güter an Adelberg abtrat (S. Betzgenried S. 156.) Im Übrigen aber finden wir schon frühe den Besitz des Ortes zwischen Württemberg und Edelleuten getheilt. Was den erstern Theil betrifft, so belehnte Graf Eberhard der Rauschebart 1344 den Johann v. Ahelfingen mit dem Gericht zu J., 2 Pflügen Ackers und was er da hat. Diese Familie blieb im Besitze bis 1439, wo Caspar v. Schlath, nachdem er von derselben das Gut erworben, von Württemberg belehnt ward. Der andere Theil war frühe schon als Allodium in den Händen der v. Ahelfingen, welche ebenfalls 1439 denselben an Caspar v. Schlath veräußerten. Nach dessen Tod wurde 1444 Ernfried v. Schechingen mit dem württembergischen Antheil belehnt, auf welchen derselbe, nachdem er 1455 mit dem Schloß Reichenberg belehnt worden, verzichtete. Conrad v. Liebenstein [2] aber kaufte denselben 1467 für frei, ledig und eigen, nämlich „die Landgarb, die armen Leut, den Stab, einen Gulden Gelds“ etc. um 620 fl. und erwarb auch 1468 von seiner Schwester, der Wittwe des Caspar v. Schlath, Kunigunde v. Liebenstein, den allodialen Theil. So bekam also Conrad die ganze Ortsherrschaft in allodialer Eigenschaft, und ererbte auch noch 1476 von seiner gedachten Schwester 2/3 an Eschenbach, 1/3 an Schlath, sowte Iltishausen und Lothenberg. (S. oben S. 185.) Diese Familie blieb bis in die neuesten Zeiten im Besitze. Ihre Blüthe hatte dieselbe unter Philipp Conrad erreicht, der nach Erlöschung der bernhardischen Linie alle Güter des Geschlechtes an sich brachte. Er hatte 3 Söhne: Philipp Reinhard, Philipp Conrad und Philipp Albert. Nach dem Tode des Erstern besaßen die zwei andern Brüder das Ganze. Philipp Conrad verkaufte aber 1670 seinem Bruder seine Hälfte an Jebenhausen, Schlath und Eschenbach, und beide Brüder traten 1673 und 1676 die Rittergüter Liebenstein, Kaltenwesten und Ottmarsheim käuflich an Württemberg ab. Philipp Conrad hatte einen gleichnamigen Sohn, der kinderlos starb; Philipp Albert oder Albrecht aber hatte 5 Söhne: Friedrich Ludwig, Friedrich Albrecht, Friedrich Philipp, Friedrich Reinhard und Friedrich Wolfgang. Diese verwalteten die Güter ungetheilt; nachdem aber Fr. Albrecht und v. Philipp ledig gestorben und der gleichfalls unvermählte Fr. Wolfgang seinen Antheil den Söhnen des inzwischen verstorbenen Fr. Ludwig, nämlich Fr. Ludwig und Fr. Maximilian, und seinem Bruder Fr. Reinhard, zu zwei gleichen Theilen abgetreten hatte, so wurden von diesen | zwei Ästen 1729 die Güter in zwei gleiche Hälften getheilt und den Brüdern Fr. Ludwig und Fr. Maximilian die Güter und Gefälle zu Eschenbach, Schlath, Iltishausen und Lothenberg, Fr. Reinhard aber jene zu Jebenhausen durch das Loos zu Theil. Wie es mit der erstgedachten Hälfte erging, haben wir bei Eschenbach gesehen. Zu dem Rittergut Jebenhausen aber gehörten 1759 im Orte selbst 49 Unterthanen, nämlich 6 Bauern, 9 Söldner, 4 Wirthe und 30 Kleinhäusler. Sie hatten ungemessene Jagdfrohnen und Botengänge zu leisten, für andere Frohnen Surrogate zu bezahlen und besaßen die meist zersplitterten Güter theils als Erblehen und theils als Gnadenlehen. — Die grundherrlichen Rechte standen im Übrigen hauptsächlich dem Stifte Faurndau und dem Kl. Adelberg, doch ohne Obrigkeit, zu. Zur Zeit der Reformation besaß ersteres 2 Höfe und 11 Lehen und letzteres 2 Gnadenlehen. (S. auch S. 158.) Diese letzteren wurden 1760 an Liebenstein vertauscht. S. Schlath. Zu bemerken ist noch, daß Raban von Liebenstein 1591 eine Dorfordnung gab, wonach der Ortsherr seine 12 beeidigten Richter und die Gemeinde ihre 6 Deputirten hatten und daß die Appellation von dem Gericht an den Ortsherrn ging.

Durch die Rheinbundakte kam das Rittergut 1806 unter die Hohheit Württembergs. Die dermaligen Gutsherren sind: Frhr. Ludwig Wilhelm v. Liebenstein zu Padang auf der Insel Sumatra, Frhr. Carl Ludwig Friedrich v. Liebenstein in Jebenhausen, und Frhr. Gustav Adolph v. Liebenstein in großh. badenschen Militärdiensten. Bei den lauffener Gefällen sind die Frhr. Wilhelm und Joh. Ludwig Fr. von der eschenbacher Linie mitbelehnt.

Der hiesigen Capelle gedenkt bereits eine Urkunde von 1301, worin von dem faurndauer Chorherrn Berchtold de Kirchain in Yebenhusen die Rede ist und woraus erhellt, daß der Ort schon damals Filial von Faurndau war. Die alte Caplaneipfründe wurde erst 1431 durch die Freigebigkeit der hiesigen Badgäste hinreichend dotirt. [3] Die Verleihung stand der Ortsherrschaft, die Präsentation | dem Propste von Faurndau zu. Diese Caplanei bestand bis am Sonntage vor Jakobi 1559, an welchem Tage Hans von Liebenstein, der in Göppingen sich aufhielt und durch den dortigen Special-Superintendenten, Jakob Andreä, für die neue Lehre gewonnen worden war, durch denselben die Messe abschaffen und die Reformation einführen ließ; worauf am 8. Februar 1563 ein Vertrag zwischen ihm und dem herzogl. Kirchenrath abgeschlossen wurde, der dem ersteren die Nomination und Präsentation einräumte, dem letzteren aber die Examination und Approbation des Pfarrers vorbehielt. Die Zehenten standen seit den ältesten Zeiten dem Stifte Faurndau zu; ausgenommen a) von den 2 Höfen (S. 224), die bis 1760 dem Kl. Adelberg gehörten und bis dahin nach Heiningen eingepfarrt waren und auch Adelberg zehenteten; b) von 120 Jauchert Ackers, wovon das Zehentrecht 1398 an die heilige Kreuzcaplanei Schopfloch bei Betzgenried (S. 157) und dadurch ebenfalls an Adelberg gelangt war, und c) von 98 Jauchert Ackers, die theils zehentfrei, theils den Heiligen zu Uhingen und Jebenhausen zehentpflichtig waren. Wie alle Zehenten, mit Ausnahme der zuletzt erwähnten, an Liebenstein kamen, s. Schlath.

Das vormalige Bad in Jebenhausen ist schon oben S. 13 beschrieben. Wir bemerken noch, daß das uralte Badwirthshaus „zum großen Christophel“ nunmehr Eigenthum des gegenwärtigen Schultheißen ist und daß in dem Wirthshause zur Krone noch mehrere Wappen angesehener Badgäste aufgehängt sind.

Das alte Schloß scheint ursprünglich nicht im Dorfe selbst, sondern außerhalb desselben gestanden zu haben. Es ist wohl dasselbe, das sogenannte untere Schloß, das noch 1759 auf den Mühlwiesen stand und einer liebensteinschen Wittwe zum Sitze diente.


  1. Sehr interessant ist die „vergleichende Darstellung des Ganges der christlichen und jüdischen Bevölkerung von Jebenhausen in den Jahren 1812 bis 1822,“ von Hr. Pfarrer M. Payer, im I. Heft des XIII. Bandes der Studien der evangelischen Geistlichkeit Württembergs. In der gedachten zehnjährigen Periode waren 4 Juden mehr hinaus- als hereingezogen, und doch hatte sich die jüdische Seelenzahl sechsmal stärker vermehrt, als die christliche; da durchschnittlich diese Vermehrung jährlich bei der ersteren 3, bei der letzteren 1/2 Procent betrug. Gleichwohl war die Sterblichkeit der jüdischen Kinder unter 1 Jahr auffallend größer als die der christlichen und das Verhältniß der unehlichen Geburten zu den ehlichen wie 1 : 86, während dieses Verhältniß bei den Christen wie 1 : 8,375 war. Im Allgemeinen liegen auch hier die Ursachen dieser auffallenden Erscheinung hauptsächlich in einer verhältnißmäßig größeren Zahl von Ehen bei den Juden, in einer größeren Fruchtbarkeit derselben und in einer geringeren Sterblichkeit als bei den Christen. Bemerkenswerth ist, daß Schleim- und Nerven-Fieber in 16 Jahren unter den hiesigen Juden nicht beobachtet wurden, wenn sie auch in der Umgegend und selbst in der christlichen Bevölkerung der Gemeinde herrschten.
  2. Die ältere Geschichte dieses Hauses ist der Beschreibung des OA. Besigheim, wo das Stammschloß liegt, vorbehalten.
  3. Am 15. März 1431 bittet der Propst von Faurndau den Bischof: »quod tum hactenus nonnullis decursis annis multi utriusque sexus homines de diversis hujus terre locis in villa Yebenhusen ad termas causa balnearum confluentes ad perpetuam missam in capella ejusdem ville edificata . . non dotata et in altari inibi posito fundandam et instituendam manus suas porrexerint efficaciter« und da diese Capelle sub ditione et parochia des Stiftes stehe, auch die Dotation so groß sey, »quod sacerdotem in illo officiare speramus, et si non eminenter, tamen competenter« leben könne, um Bestättigung dieser Dotation, die auch am 23. d. M. erfolgte.
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