Beschreibung des Oberamts Gerabronn/Kapitel B 31

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31. Gemeinde Wallhausen,
bestehend aus 3 Parcellen mit 800 Einwohnern.
Der Bezirk grenzt südlich an das Oberamt Crailsheim, ist im Übrigen von den Gemeindebezirken Gaggstatt, Roth am See, Reubach und Hengstfeld umschlossen und liegt auf der hier theilweise hügelförmig gestalteten, ziemlich Abwechslung und an mehreren Punkten schöne Fernsichten gewährenden, Hochebene gegen 1500′ über dem Meere. Von fließenden Gewässern durchschneidet der Weidenbach, dessen Quellen bei Michelbach an der Lücke sich| finden, die Markung von Südost nach Nordwest und verliert sich, nachdem er im Ort selbst einen See gebildet und eine Mühle getrieben, nach einer Viertelstunde weiteren westlichen Laufs in die Tiefe, indem ihn eine der Klüfte des Kalkgebirges aufnimmt, die auch hier an mehreren Orten durch Erdfälle angezeigt sind. Wo seine Gewässer wieder zu Tage kommen, weiß man nicht, vermuthet aber, es sey in der bedeutenden Seebrunnenquelle bei Roth am See oder in den Quellen, welche im Bett des Jagstflusses bei Mistlau bei niederem Wasserstand bemerkbar sind. Wenn beim Schneegang oder nach starken Regengüssen die Felsenspalte die dann schlammigte Wassermenge nicht aufzunehmen vermag, überschwemmt sie das Wiesthal ihres Laufs, dasselbe wohlthätig befruchtend. Weitere, doch kleinere Gewässer sind der Schainbach und Limbach, die beide nach kurzem Lauf von Osten nach Westen auf den Markungen ihres Namens dem Seebach auf der Markung Roth durch unbedeutende Thälchen zufließen. Auch sind die 3 Parcellen das ganze Jahr genügend mit Quellwasser versehen. In diesem Bezirk kommt das Muschelkalkgebirge nur theilweise zu Tag, bei Schainbach und Limbach decken es noch die tiefern Gebilde der Keuperformation, und zeigt eben darum hier die Oberfläche eine abweichende Form. Die frequente Kaiserstraße durchschneidet den Bezirk von Süden nach Norden; zu weiteren Verbindungen dienen Nachbarschaftsstraßen von Wallhausen nach Gaggstatt, nach Hengstfeld und Rothenburg.

Es sind 112 Haupt- und 87 Neben-Gebäude vorhanden. Dieselben sind meist in die Riegel gemauert. An Baumaterialien fehlt es nicht, indem sich bei Wallhausen Brüche von Kalk- und Sand-Steinen, bei Schainbach und Wallhausen Sand- und Lehm-Gruben finden. Jeder Ort hat sein abgesondertes, je den Gemeinderechten zur Nutzung überlassenes Vermögen. Das Vermögen, der Gesammtgemeinde besteht nur in 1261 fl. Aktivausständen, die jedoch mit 300 fl. Schulden belastet sind, daher eine Gemeindeumlage von 330 fl. erforderlich ist. Neben 617 fl. jährlichen Grundzinsen wird großentheils noch 62/3 bis 10 % Handlohn und ebensoviel Sterbfall gereicht. Die Grundholden des Staats haben aber begonnen, von der gestatteten Ablösung der Laudemien Gebrauch zu machen.

Im Wald zwischen Niederwinden und Wallhausen auf der Markung des letzteren Orts lag der abgegangene Ort Kreußeldorf, und an der Staatsstraße von Wallhausen nach Roth auf der Grenzscheide zwischen den Markungen der drei Orte Wallhausen, Schainbach und Niederwinden der abgegangene Ort Eulenhof, in dessen Markungsfläche sich die Nachbarn theilten.

| a. Wallhausen, im Mittelalter auch Walehusen, Walehausen Wallenhausen und Walhusen, evang. Pfarrdorf mit 572 Einwohnern, liegt an der Staatsstraße von Crailsheim nach Mergentheim und an dem Vicinalweg von Gaggstatt nach Wallhausen und nach Hengstfeld, 3 St. von Gerabronn entfernt. Der Name soll von der früher hier gestandenen Wallfahrts-Kirche (s. unten) herkommen.

Die Bevölkerung hat durch den 1700 erfolgten Verkauf der bedeutenden Güter des benachbarten ehemaligen Klosters Anhausen sehr zugenommen, indem sich in dessen Folge 9 weitere Bauernhöfe hier bildeten, deren Güter nun zur hiesigen Markung geschlagen sind. Die Gassen des Orts sind schmal und krumm. Die Häuser, hie und da zu nahe aneinander gebaut, bestehen mitunter aus geringen Hütten. Mitten im Ort bildet der, durch den Damm der Staatsstraße gestauchte Weidenbach einen kleinen See, in welchem Hechte, Karpfen, Barschen und Weißfische gefangen werden, die Fischerei in diesem See, wie auf der ganzen Markung, steht der Gemeinde zu. Unterhalb dieses, etwa 1 Morgen großen Sees ist die Mahlmühle. Die Passage über den Bach ist durch zwei steinerne Brücken hergestellt. Öffentliche Gebäude sind die Kirche zum h. Veit, das erst 1838 von der Gemeinde erbaute Schulhaus und ein Fruchtkasten des Cameralamts Roth.

Unter den Gefällberechtigten sind die Rittergüter Hengstfeld, Amlishagen und Erkenbrechtshausen, der Zehente aber gehört seit Erwerbung auch des kleinen Zehenten durch die Pfarreibesoldungs-Verwandlung durchaus dem Staat, außer 14 Ctnr. Heuzehente, die dem zur Haltung des Heerdeochsen verpflichteten Einwohner zustehen. Die Jagd auf den Markungen Wallhausen, Schainbach und Limbach steht hälftig dem Staat, hälftig aber der freiherrl. v. crailsheimischen Grundherrschaft Hornberg zu; erstere Hälfte ist an die Stabsgemeinde Hengstfeld verpachtet.

Die Pfarrei besteht bloß aus dem Ort Wallhausen; nach den mit 1538 beginnenden Kirchenbüchern gehörten aber damals neben Anhausen noch Bölgenthal und Triftshausen hierher. Den Geistlichen und den Schullehrer ernennt der König. Von der 1557 erfolgten Säkularisation des Klosters Anhausen an stand mit dem Episcopatrecht auch das Ernennungsrecht dem Markgrafen von Ansbach, von 1792 bis 1806 dem König von Preußen und von 1806 bis 1810 dem König von Bayern zu. Den Schullehrer hatte dagegen früher der Pfarrer in Gemeinschaft mit der Gemeinde zu bestellen. Der Kirchensatz zu Wallhausen wurde 1357 von Leupold von Clingenfels an Fritz und Hans von Wolmershausen für 120 Pfd. Heller und 1363 von Steinbot von Wolmershausen an das Kloster Anhausen für 150 Pfd. Heller verkauft. Indeß ist zu| bemerken, daß der letzt gedachte Verkauf sich nur auf einen Antheil bezogen haben kann, sonst hätte nicht noch 1403 Hermann von Hornburg und Barbara von Merkinger, seine Mutter, mit Zustimmung seines Oheims Cunz von Bebenburg und seines Vetters Hans von Selteneck eben den hiesigen Pfarrsatz an Kloster Anhausen übergeben können. Die Reformation begann hier schon 1524 und war 1533 vollendet. Baupflichtig an Kirche und Pfarreigebäuden ist das königl. Cameralamt Roth am See, am Schulhaus die Gemeinde. Die Stiftungspflege hat 640 fl. Vermögen an verzinslichen Capitalien.

Herren von Wallhausen finden sich: 1243 Bertholdus de Walhausen (Schönthaler Urk.), 1250 Heinricus de Walnhuson, 1275 (Orig. Guelf. 4, 538) desgl., 1284 Siboto de Walhusen, Dapifer, 1288 derselbe als hohenlohescher Vasall, 1288 Gottfried von Wallhausen, Domherr zu Würzburg, 1291 Sifrid de Walenhusen, 1295 und 1314 Goteboldus de Walhusen, Canonicus, 1303 Heinricus de Wallenhusen, senior, 1325 Sigfried von Walnhausen, 1343 Hans von Walehusen, Bürger zu Rothenburg, als Landgerichtsschöppe.

Nach den ältesten urkundlichen Nachrichten gehörte der Ort zur hohenloheschen Burg Werdeck und ist als Eingehörung derselben namentlich in der Urkunde von 1386, vermittelst welcher Ulrich von Hohenlohe dem Eberhard Philipps, Bürger in Hall, gegen ein Anlehen Werdeck mit Gerabronn, Blaufelden u. s. w. in Pfandbesitz übergab mit den Worten: „Walnhausen mit Gericht und See“ erwähnt. Von 1386 an theilte derselbe die politischen Veränderungen mit Werdeck. Im Jahr 1257 schenkt Albert von Hohenlohe dem deutschen Orden 2 Güter und die Mühle zu Walenhausen im Dorf. 1367 verkaufte Kraft Weidner dem Kloster Anhausen für 75 Pfd. Heller seinen Hof und 1386 und 1389 demselben Hochbrand von Hornberg ihr Besitzthum. 1552 ist Georg von Elrichshausen als Besitzer von Kreußeldorf (s. hienach) genannt. 1585 brachte Hans Philipp von Crailsheim aus Privathänden die Mühle und 1594 von den v. vellbergischen Eigenthumserben 1 Hof und 1595 von seinen Vettern Julius und Wolf ebenfalls 1 Hof an sich. Dann waren noch die Herren von Sawensheim hier begütert; es wurden mit Besitzungen belehnt 1467, 1473 und 1485 Friedrich, 1498 Philipp und 1513 Michael von Sawensheim.

Der Ort gehörte unter Ansbach und Preußen als Eingehörung des Kastenamts Werdeck zum Ober- und Decanat-Amte Crailsheim und von 1806–1810 zum Landgericht Gerabronn. Indeß ist zu bemerken, daß, während zur Zeit des Übergangs an Bayern an demselben außer Preußen Niemand betheiligt war, das| Werdecker-Saalbuch von 1531 7 ansbachische, 9 v. wolmershausen’sche (fielen 1708 als Mannslehen Ansbach heim), 1 v. crailsheimische, 1 v. velbergische, 8 Kloster anhausensche Lehenleute (kamen bei dessen Aufhebung an Ansbach) und 3 frei eigene Güter aufführt und dabei die Nachricht gibt, daß hier abweichend von der Regel den Lehenherren keinerlei obrigkeitliche Rechte zustanden, sondern daß die Vogtei durch ein Ehehaftengericht,[1] das der Ort besaß, alle| hohe Obrigkeit aber durch das ansbachische Kastenamt Werdeck ausgeübt wurde, und ist hiebei insbesondere auch der Civilrechtspflege erwähnt, die zuerst durch ein besonderes bürgerliches Gericht, schon im 17. Jahrhundert aber durch gedachtes Kastenamt exercirt wurde.

Im Städtekrieg 1449 kamen die Rothenburger und Nürnberger, Montag nach Laurentii hieher, gewannen den Kirchhof, fingen etliche Bauern und verbrannten das Dorf. Damals mögen auch die beiden benachbarten Orte Kreußeldorf und Eulenhof zerstört worden seyn.

b. Limbach, Weiler mit 58 evang. Einwohnern, 1 Stunde nordöstlich von Wallhausen auf einer Anhöhe gelegen. Der Ort ist weitläufig gebaut und hat ein freundliches Aussehen. Den Neubruchzehenten bezieht der Staat, den großen und kleinen übrigens fixirten (sogenannten Sack-) Zehenten der Gutsbesitzer Kaulla auf dem Theurershof bei Hall. Von einem kleinen besondern, nur 3 Morgen haltenden Distrikt ist er aber dem Wirth Reuß und Bauer Gahm zuständig. Der Kaulla’sche Antheil gehörte früher dem Hospital in Rothenburg. Limbach war noch 1732 zur Pfarrei Roth am See eingepfarrt, ist nun aber ein Bestandtheil der Pfarrei Schainbach.

Die politischen Verhältnisse waren früher dieselben, wie bei Wallhausen, nur daß den Inhabern des Ritterguts Hengstfeld hinsichtlich ihrer 4 Unterthanen, nun Grundholden, die vogteiliche Obrigkeit innerhalb Etters zustand. Die übrigen Einwohner waren von lange her unmittelbar ansbachische Unterthanen, an diese Landesherrschaft wahrscheinlich mit Werdeck und Wallhausen gekommen. Was noch jetzt nach Hengstfeld gehört, war Eingehörung der längst abgegangenen Burg Roßbürg und mit solcher von den Herren von Vinsterloh an den Lutz Dürr, und von dessen Erben 1354 an Hermann von Wolmershausen gekommen.

c. Schainbach, Pfarrweiler mit 170 evang. Einw., nördlich 5/8 Stunden von Wallhausen in einem kurzen, dem Schainbach zum Rinnsal dienenden Thälchen gelegen. Der Ort ist etwas gedrängt gebaut und gehört nicht zu den reinlicheren. Die Zehent- und Gefäll-Rechte anbelangend, so erhebt der Staat den neueren Neugereuth-Zehenten und die Hälfte des alten Neubruchzehenten, die Freiherren von Seckendorf-Aberdar aber die andere Hälfte | des letzteren und den großen und kleinen Zehenten. Grundgefälle beziehen das k. Cameralamt Roth am See, das freiherrl. v. seckendorfische Rentamt Erkenbrechtshausen, das Rittergut Hengstfeld, das Rittergut Hornberg, die Hospital-, St. Wolfgangs- und die Schul-Pflege in Crailsheim und die Ortsgemeinde Schainbach.

Die Pfarrei- und Schul-Gemeinde begreift die Orte Schainbach und Limbach. Bis zum Jahr 1812 hatten sie einen eigenen Geistlichen, seit dem Jahr 1813 aber, in welchem Jahr der Patronatsherrschaft, den Freiherren von Seckendorf-Aberdar zu Erkenbrechtshausen, Unterdrückung der Pfarrei und Einzug des größeren Theils der Pfarrbesoldung gestattet wurde, ward die Besorgung erst gegen eine bestimmte, aus jenem Einkommen geschöpfte Belohnung einem jeweiligen Pfarrer in Wallhausen übertragen; im Jahr 1843 aber wurde ein eigener Pfarrverweser bestellt, die Pfarrgemeinde fordert jedoch zur Zeit das Pfarreinkommen wieder zurück und verlangt Wiederanstellung eines eigenen Pfarrers. Die Stiftung der schon 1435 genannten Pfarrei, Erbauung der Kirche, des Pfarrhauses und der Schule und Dotirung beider Stellen mit Übernahme aller Baulast erfolgte (so besagen vorliegende ältere Nachrichten), schon vor mehreren Jahrhunderten durch die Freiherren von Crailsheim als damaligen Gutsherren. Ein Pfarrhaus fehlt seit 1813. Baupflichtig an Kirche und Schule ist der Patron. Das Vermögen der erst 1742 durch eine Stiftung der damaligen v. erffaischen Gutsherrschaft von 100 fl. entstandenen Stiftungspflege beträgt 438 fl. Den Schullehrer ernennt auch seit Unterdrückung der Pfarrei die Gutsherrschaft.

Im Jahr 1363 war hier, wie in dem benachbarten Roßbürg und Hengstfeld, Kunz von Dürne begütert. Er verkaufte in diesem Jahr 3 Güter an Apel von Crailsheim. Daß dieser Kunz seine Besitzungen in hiesiger Gegend von dem adeligen Geschlecht v. Vinsterloh durch Heirath an sich gebracht, haben wir bei Hengstfeld gesehen. 1429 bedung sich (wahrscheinlich als Nachfolger der Herren von Dürne) Hans von Wolmershausen zu Burleswagen in einem Vertrag mit seinen Stiefsöhnen Wilhelm und Heinrich von Crailsheim das von dem eigenen Geld seiner Stiefsöhne erkaufte Dorf Schainbach zur Nutznießung bis zu seinem Tode. Im Jahr 1476 überließ Heinrich von Crailsheim zur Capellenpflege in Crailsheim wegen der dort gestifteten Salva regina 2 Unterthanen zu Schainbach und Sichertshausen. Im Jahr 1565 starb Eitel Wilhelm von Crailsheim zu Erkenbrechtshausen und wurde nach einem noch vorhandenen Leichenstein in Schainbach begraben. Was Conrad von Berlichingen 1493 in Schainbach erworben hatte und| noch zwei weitere Güter daselbst ertauschte 1581 Hans Philipp von Crailsheim von dem zu Schrotzberg gesessenen Georg von Berlichingen; 1594 erwarb derselbe von den v. vellbergischen Eigenthumserben hier einen Hof und endlich 1595 von seinen Vettern Julius und Wolf 3 Höfe und die Pfarrgerechtigkeit. Übrigens gehörten bei der 1796 erfolgten Mediatisirung 3 Einwohner (1 zur Schul-, 1 zur Johannis- und 1 zur Wolfgangs-Pflege zu Crailsheim lehenbare Gutsbesitzer) schon damals unter preußische Hoheit mit allen Rechten, und wurde von Preußen zuvor schon die hohe Obrigkeit ausgeübt und selbst die Vogteigewalt außer Etters angesprochen. Zugetheilt war der Ort dem Oberamt Crailsheim, hinsichtlich der Patrimonial-Gerichtsgewalt dem Amt zu Erkenbrechthausen.

Im Städtekrieg ist der Ort am Mittwoch nach Laurentii 1449 niedergebrannt worden.


  1. Dieses Vogt- oder Ehehaften-Gericht, das aus 12 Mitgliedern (6 aus dem Dorf und 6 aus andern ansbachischen Orten gewählt) bestand und erst zu Anfange des vorigen Jahrhunderts ein Ende nahm, beschreibt eine ältere Nachricht, wie folgt:

    „Die Herrschaft Brandenburg hat die Gerechtigkeit, ein Vogt- und Dorfs-Gericht zu Wallhausen anzurichten, darzu alle und jede Inwohner und Hausgenossen gehörig sind, sie seyen gleich gültbar, wem sie wollen und pfleget sothanes Gericht von Alters hero, jeden Jahrs am nächsten Tag nach St. Veitstage gehalten zu werden. Wann nun solches Gericht gehalten wird, so müssen die Gerichtsschöpffen sambt der ganzen Gemeind zu Wallhausen mit ihrem besten Gewehr erscheinen und aufwarten, so lang das Gericht währet. Und mag die Herrschaft aus ihren Unterthanen außerhalb Wallhausen oder mit den Inwohnern allda, solch Vogtgericht besetzen, wer Ihro dazu gefällig ist, ohne Eintrag Männiglichs. Die alte Ordnung und Reguln, wornach vor diesem sothanes Gericht gehalten worden, waren nachfolgende: „Anfänglich spreche der Richter: Ihr Schöpffen wollt Euch niedersetzen, So will ich das Gericht verbieten und eines jeden Begehren mit Euch anhören, wie solches gebührt. Alsdann setze sich der Richter wieder, nehme den Staab, schlage auf den Tisch, heiße die Leuth stillschweigen und spreche: Anstatt wegen des Durchlauchtigen Hochgebornen Fürsten und Herrn, Herrn Joachim Ernsten, Marggrafen zu Brandenburg in Preussen, zu Stettin in Pommern, der Kassuben und Wenden auch in Schlessien zu Grossen und Jägerndorf etc., Herzogen, Burggrafen zu Nürnberg u. s. w. Meines gnädigsten Fürsten und Herrn verbanne und verbiete ich dieses Gericht zum Erstenmal.“ Zum Andernmal schlage der Richter auf den Tisch und spreche: „Von erst hochgedacht meines gnädigen Fürsten und Herrn wegen verbiete ich das Gericht zum Andernmal, daß keiner in das Gericht soll reden, daß es erschall, zeigen, winken oder wie er zu Wegen bringen mag. Es soll keine Parthei kein Fürsprechen nehmen, dann im Ring, und kein Gerichtsschöpff aufstehen, dann alles mit Erlaubnus und Bewilligung des Richters.“ Der Richter schlage zum Drittenmal mit dem Stab auf den Tisch und spreche: „Von hochernannt meines gnädigen Fürsten und Herrn etc. wegen verbiete ich das Gericht zum Drittenmal bei der Pön und Bueß, wie vor Alters Herkommen und der Gebrauch ist.“ Darnach spreche der Richter und frage einen jeden Schöpffen: „Ich frage Euch, ob mit diesem Verbot meines gnädigsten Fürsten und Herrn Gericht genugsam verboten sey, und wie ich Euch frag, also frage ich ein ganzes ehrbares Gericht.“ Darauf soll der Schöpff antworten und sagen: „Ich sprech, daß meines gnädigsten Fürsten und Herrn Gericht zu diesem Mal wie recht genugsam verbotten und verhegt seye.“ Ferner spreche der Richter zu dem Umbstand (den Umstehenden): „Welcher zu klagen oder was vor Gericht fürzubringen, der mag sich hiebei finden und dasselbe, wie sich gebührt, ordentlicher Weis Rechtens thun und anzeigen.“

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