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Beschreibung des Oberamts Künzelsau/Kapitel A 6

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« Kapitel A 5 Beschreibung des Oberamts Künzelsau Kapitel A 7 »
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Gesellschaftlicher Zustand.




Grundherrliche Verhältnisse.
A. Grundherren.

Unter den Grundherren des Oberamtsbezirks Künzelsau ist in erster Linie der Staat zu nennen. Derselbe besitzt in diesem Bezirk

an geschlossenen Gütern

das Brauereigut in Schönthal, welchem, neben den zum landwirthschaftlichen Betrieb und zum Betrieb des Bierbrauerei- und

Brennereigewerbes erforderlichen Gebäuden, ein Güterkomplex von 80 Morgen = 25 ha 21 a. 391/2 qm zugehört, und |
das Schäfereigut daselbst,

bestehend in 7/8 Mrg. 1,2 Rth. Gärten, 24/8 Mrg. 2,1 Rth. Äckern, 10 Mrg. Wiesen, 567/8 Mrg. 47,6 Rth. Weiden, sowie den erforderlichen Gebäulichkeiten;

an Einzelgütern,
und zwar: an Gärten und Ländern 0264/8 Mrg.
Äckern 2977/8
12,5 Rth.
Wiesen 1742/8
06
4985/8 Mrg. 18,5 Rth.
= 157 ha 20 a 88,53 qm

darunter, auf den Markungen Berlichingen, Bieringen und Schönthal, die vormalige Domäne Schönthal mit 2974/8 Mrg. 32,2 Rth., auf der Markung Neusaß 10 Mrg. 40,1 Rth. – sämmtliche bis daher aufgeführte Besitzungen sind dem Staat durch die Säkularisation des Klosters Schönthal zugefallen –, auf der Markung Hollenbach 531/8 Mrg. 41,2 Rth. Wiesen vom Deutschorden herrührend, ferner sind

die Fischwasser

in der Jagst auf den Markungen Schönthal, Bieringen und dem größeren Theil der Markung Westernhausen sowie in dem sogenannten Forellenbach auf der Markung Ailringen dem Staat zu eigen.

Außer dem Staat ist der standesherrliche und der ritterschaftliche Adel in dem Oberamtsbezirk Künzelsau stark begütert, und zwar:

die Standesherren:
Besitzungen auf den Markungen:
Fürst
 
v.
 
Hohenlohe-
Langenburg
Ailringen, Döttingen, Eberbach, Hollenbach, Jungholzhausen, Rappoldsweilerhof, Steinkirchen, Thierberg, Winterberg und Zottishofen zus. 1473/8 M. 39,4 Rth. Feldgüter und 14506/8 M. 11,6 Rth. Waldungen.

 
v.
 
Hohenlohe-Öhringen Criesbach, Crispenhofen, Döttingen, Ebersthal, Hermersberg, Ingelfingen, Kocherstetten, Künzelsau, Lipfersberg, Nagelsberg, Niedernhall und Weißbach zus. 4327/8 M. 29,0 Rth. Feldgüter und 37125/8 M. 45,3 Rth. Waldungen.
| |

 
v.
 
Hohenlohe-
Bartenstein
Ettenhausen, Hirschbronn, Mäusberg, Wittmersklingen zus. 624/8 M. 20,2 Rth. Feldgüter und 2346/8 M. 39,6 Rth. Waldungen.

 
v.
 
Hohenlohe-
Jagstberg
Ailringen, Braunsbach, Hollenbach, Jagstberg und Mulfingen zus. 613/8 M. 41,5 Rth. Feldgüter und 570 M. 43,3 Rth. Waldungen.
Der ritterschaftliche
Adel:
Graf
 
v.
 
Berlichingen-
Rossach
Berlichingen, Bieringen, Halsberg, Neusaß, Oberkessach, Rossach, Schönthal und Westernhausen zus. 14594/8 M. 19,1 Rth. Feldgüter und 456 M. Wald.
v. Zeppelin Aschhausen, Bieringen und Marlach zus. 5441/8 M. 29,7 Rth. Feldgüter und 397 M. 15,9 Rth. Waldungen.
Frhr. v. Berlichingen Berlichingen und Rossach zus. 1014/8 M. 1,3 Rth. Güter und 2896/8 M. Waldungen.
v. Eyb Dörzbach und Hohebach zus. 1587/8 M. 43,1 Rth. Feldgüter und 1046/8 M. 10,5 Rth. Waldungen.
v. Palm Altkrautheim, Dörzbach, Hohebach, Klepsau (badisch), Meßbach, Oberginsbach zus. 6076/8 M. 35,9 Rth. Feldgüter und 31 M. 8,2 Rth. Waldungen.
v. Racknitz Laibach zus. 359 M. 7,3 Rth. Feldgüter und 374/8 M. 40,8 Rth. Waldungen.
v. Stetten Berndshofen, Bodenhof, Buchenbach, Eberbach, Kocherstetten, Laßbach, Mäusdorf, Nitzenhausen, Rappoldsweilerhof, Schloß Stetten, Sonnhofen u. Vogelsberg
     und zwar:
Äußeres Haus { zus. 2857/8 M. 29,5 Rth. Feldgüter und 3157/8 M. 1,5 Rth. Waldungen,
Buchenbacher Haus { zus. 6476/8 M. 28,5 Rth. Feldgüter und 6572/8 M. 44,5 Rth. Waldungen.
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B. Vormalige Lehens- und Leibeigenschaftsrechte.

a) Ritterlehen. Der für einzelne Besitzungen der vorgenannten Grundherren früher bestehende Lehensverband mit der Krone hat aufgehört.

b) Falllehen waren keine im Oberamtsbezirk.

c) Erblehen. Die vormaligen Erblehen sind, nachdem dieselben schon durch das Edikt vom 18. November 1817 in Zinsgüter verwandelt worden, in Folge der Ablösungsgesetze weggefallen. Ebenso haben die ehemaligen Leibeigenschaftsgefälle sowie die (auf Privatrechtsgründen basirt gewesenen) Frohnen zu bestehen aufgehört, indem sie theils aufgehoben, theils abgelöst wurden.


C. Grundlasten.

Auch diese wurden theils aufgehoben, theils abgelöst.


D. Zehntrechte.

Sämmtliche Zehntrechte im Bezirk sind durch Ablösung beseitigt worden. Die früheren Zehntberechtigten der einzelnen Orte sind folgende:

1. Künzelsau – Fürst v. Hohenlohe-Kirchberg: gr., Obst- und Pflanzenzehnte, einige zehntfreie Grundstücke ausgenommen; kl. und Heuzehnte ganz; Weinzehnte, zwei Distrikte, einen der Künzelsauer Stiftung und einen der Pfarrei Kocherstetten zugestandenen ausgenommen.

2. Ailringen – Staat: gr., kl. und Novalzehnte, Heu- und Weinzehnte; Pfarrei und Schulstelle: zu einem kleinen Theil mitberechtigt.

3. Altkrautheim – Frhr. v. Stetten inneren Hauses: Weinzehnte zu 4/9; Staat: zu 5/9, gr., kl., Heu- und Novalzehnte, Blut- und Lämmerzehnte.

4. Amrichshausen – Frhr. v. Stetten-Bodenhof: gr. und kl. Zehnte zu 3/4; Frhr. v. Stetten-Buchenbach: gr. und kl. zu 1/4. Fürst v. Hohenlohe-Kirchberg: Novalzehnte.

5. Aschhausen – Staat: der ganze Zehnte.

6. Belsenberg – Fürst v. Hohenlohe-Langenburg: gr., kl., Heu- und Blutzehnte ganz, Weinzehnte zu 2/3; Fürst v. Hohenlohe-Kirchberg: zu 1/3; b) Rodachshof – Fürst v. Hohenlohe-Öhringen: gr. und kl. Zehnte, Novalzehnte; c) Siegelhof – Fürst v. Hohenlohe-Langenburg: gr., kl., Heuzehnte, Weinzehnte zu 2/3; Fürst v. Hohenlohe-Kirchberg: Weinzehnte zu 1/3.

7. Berlichingen – Staat: der ganze Zehnte.

8. Bieringen – Staat: der ganze Zehnte; b) Weltersberg – Staat: der ganze Zehnte.

9. Braunsbach – Fürst v. Hohenlohe-Jagstberg: Reps-, Kraut-, Klee- und Heuzehnte, Weinzehnte, gr. und kl. Zehnte zu 2/3; Staat: | gr. und kl. zu 1/3; b) Schaalhof – Fürst v. Hohenlohe-Jagstberg: gr., kl., Repszehnte.

10. Buchenbach – Frhr. v. Stetten-Buchenbach: gr., kl. Zehnte, Weinzehnte zu 5/12; Stetten-Bodenhof: zu 7/12; b) Berndshofen – Frhr. v. Stetten-Buchenbach: gr., kl., Heu-, Weinzehnte; Stetten: Novalzehnte von dem vor 1806 umgebrochenen Feld zu 7/18; Staat: zu 11/18; Novalzehnte v. dem nach 1816 umgebrochenen Feld ganz; c) Bodenhof – Frhr. v. Stetten-Bodenhof: gr. und kl. Zehnte; d) Heimhausen – Stetten-Bodenhof: Weinzehnte zu 3/4; Stetten-Buchenbach: zu 1/4; Buchenbach: gr. und kl. Zehnte; Staat: Novalzehnte; e) Railhof – Frhr. v. Stetten-Bodenhof: gr., kl., Heuzehnte; f) Sonnhofen – Frhr. v. Stetten äußern Hauses: gr. und kl. Zehnte von 1 Mrg., 7,2 Rth; Frhr. v. Stetten-Buchenbach: Pfennig-, Taxenzehnte von 357/8 Mrg., kl. Zehnte von demselben Distrikt; Freifrau v. Hanstein: Novalzehnte von ca. 15 Mrg.; Frhr. v. Stetten inneren Hauses: gr. und kl. Zehnte, die oben aufgeführten Distrikte ausgenommen.

11. Criesbach – Fürst v. Hohenlohe-Kirchberg: Weinzehnte zu 2/3 an 13/36; Fürst v. Hohenlohe-Öhringen: gr., kl., Heu-, Novalzehnte, Weinzehnte zu 1/3 an 13/36; Stiftungspflege Öhringen: Weinzehnte von 11/36; Staat: von 12/36.

12. Crispenhofen – Fürst v. Hohenlohe-Öhringen: der ganze Zehnte; b) Halberg – Staat: der ganze Zehnte.

13. Diebach – Fürst v. Hohenlohe-Öhringen, von Oberdiebach: gr., kl. Zehnte ganz, Heu- und Weinzehnte zu 3/4; Staat: zu 1/4; von Unterdiebach: gr., kl., Wein-, Novalzehnte.

14. Dörrenzimmern – Fürst v. Hohenlohe-Öhringen: Novalzehnte ganz, gr., kl., Heu-, Kraut-, Weinzehnte zu 2/3; Fürst v. Hohenlohe-Bartenstein: zu 1/3; b) Stachenhausen – Fürst v. Hohenlohe-Öhringen: Novalzehnte, gr., kl., Kraut-, Heu-, Weinzehnte zu 2/3; Hohenlohe-Bartenstein: zu 1/3.

15. Dörzbach – Frhr. v. Eyb: gr., kl., Weinzehnte. Die früheren Schäfereibesitzer: Heuzehnte. b) Albertshof – Staat: Novalzehnte.

16. Döttingen – Fürst v. Hohenlohe-Kirchberg: der ganze Zehnte; b) Dörrhof – Frhr. v. Gemmingen-Gutenberg-Bonfeld: gr., kl., Blutzehnte zu 2/3: Pfarrei Orlach: deßgl. zu 1/3.

17. Eberbach – Fürst v. Hohenlohe-Jagstberg: gr., kl., Weinzehnte.

18. Ebersthal – Fürst v. Hohenlohe-Jagstberg: Weinzehnte zu 2/9; Fürst v. Hohenlohe-Öhringen: Weinzehnte zu 5/9; gr., kl. Zehnte zu 5/9; Hohenlohe-Bartenstein: gr., kl., Zehnte zu 2/9; Staat: Weinzehnte zu 2/9; gr. und kl. Zehnte zu 2/9, Novalzehnte ganz.

19. Ettenhausen – Fürst v. Hohenlohe-Öhringen: gr., kl., Repszehnte zu 1/3 (mit Ganertshausen, Hornungshof, Maisenhof); Fürst v. Hohenlohe-Bartenstein: zu 2/3, Noval- und Weinzehnte ganz; b) Hirschbronn – Hohenlohe-Öhringen: gr., kl. Zehnte zu 1/3; Hohenlohe-Bartenstein: zu 2/3; Hohenlohe-Bartenstein: Novalzehnte ganz; c) Mäusberg – die Pfarreien Jagstberg und Mulfingen gemeinsam den Zehnten; d) Wittmersklingen – Hohenlohe-Öhringen: wie bei Hirschbronn; Hohenlohe-Bartenstein: wie bei Hirschbronn.

20. Garnberg – Fürst v. Hohenlohe-Kirchberg: gr., kl. Zehnte.

| 21. Hermuthausen – Fürst v. Hohenlohe-Öhringen: der ganze Zehnte.

22. Hohebach – Fürst v. Hohenlohe-Bartenstein: gr. Zehnte zu 1/2, kl. und Heuzehnte zu 1/4, Weinzehnte auf der Markung zu 1/2, Pfaffen-Weinzehnte zu 1/48, Blutzehnte ganz; Fürst v. Hohenlohe-Kirchberg: Novalzehnte ganz, gr. Zehnte zu 1/2, kl. und Heuzehnte zu 3/4, Weinzehnte auf der Markung zu 1/2, Pfaffen-Weinzehnte zu 47/48; b) Eisenhutsroth – Hohenlohe-Bartenstein: gr. Zehnte zu 1/2, kl., Heuzehnte zu 1/4; Hohenlohe-Öhringen: gr. Zehnte zu 1/2, kl., Heuzehnte zu 3/4, Novalzehnte ganz; c) Heßlachshof – Hohenlohe-Bartenstein: wie bei b); Hohenlohe-Öhringen: wie bei b); d) Wendischenhof – Hohenlohe-Bartenstein: wie bei b) und c); Hohenlohe-Öhringen: wie bei b) und c).

23. Hollenbach – Fürst v. Hohenlohe-Kirchberg: gr., kl., Novalzehnte (mit dem öden Weiler Ozendorf); Staat: gr. Zehnte von 1830–47.

24. Jagstberg – Frhr. v. Stetten-Bodenhof: Heuzehnte; Fürst v. Hohenlohe-Jagstberg: gr. Zehnte zu 1/2, kl. und Novalzehnte ganz, Weinzehnte zu 1/2; Hohenlohe-Öhringen: gr. Zehnte zu 1/2, Weinzehnte zu 1/2; Hohenlohe-Öhringen: vom herrschaftlichen Hoffeld gr. Zehnte ganz; b) Hohenroth – Fürst v. Hohenlohe-Jagstberg: Novalzehnte; Pfarrei Jagstberg: Zehnte von den übrigen Theilen der Markung; c) Seidelklingen – Fürst v. Hohenlohe-Bartenstein: gr., Weinzehnte zu 1/2, kl., Heuzehnte zu 1/4; Hohenlohe-Öhringen: gr., Weinzehnte zu 1/2, kl., Heuzehnte zu 3/4, Novalzehnte ganz.

25. Ingelfingen – Fürst v. Hohenlohe-Öhringen: gr. Zehnte ganz, 2 besonders versteinte Distrikte ausgenommen, Heu- und Novalzehnten, kl. Zehnte zu 25/36, Weinzehnte zu 1/3 an 13/36; Hohenlohe-Kirchberg: Weinzehnte zu 2/3 an 13/36; Staat (früher Stift Öhringen): Weinzehnte zu 12/36; Stiftungspflege Öhringen: Weinzehnte zu 11/36; Almosenpflege Öhringen; kl. Zehnte zu 11/36; b) Bobachshof – Hohenlohe-Öhringen: Weinzehnte; c) Bühlhof – Hohenlohe-Öhringen: gr., kl., Heu- und Krautzehnte zu 2/3, Novalzehnte ganz; Hohenlohe-Bartenstein: gr., kl., Heu- und Krautzehnte zu 1/3; d) Kocherstein – Hohenlohe-Öhringen: gr., kl., Novalzehnte; e) Lipfersberg – Hohenlohe-Öhringen: gr., kl., Novalzehnte; f) Scheurachshof – Hohenlohe-Öhringen: gr., kl., Novalzehnte.

26. Jungholzhausen: Fürst v. Hohenlohe-Langenburg: gr., kl., Klee- und Heuzehnte, Blutzehnte; b) Zottishofen – Frhr. v. Stetten-Bodenhof: gr., kl. Zehnte zu 3/4 an 2/3, Novalzehnte zu 3/4; Stetten-Buchenbach: gr., kl. Zehnte zu 1/4 an 2/3, Novalzehnte zu 1/4; Pfarrei Orlach: gr. und kl. Zehnte zu 1/3; Staat: Novalzehnte von ca. 10 Mrg. auf dem hohen Rücken.

27. Kocherstetten – Frhr. v. Stetten äußeren Hauses: Weinzehnte zu 1/3, von dem den sämmtlichen Freiherren von Stetten zukommenden Antheil; der letztere ist berechnet a) auf dem neuen Zehntdistrikt zu 1/3, b) auf den Weinbergen im Schloßberg ungetheilt, Weinzehnte von einigen weiteren Weinbergen ganz; Frhr. v. Stetten inneren Hauses: gr. und kl. Zehnte von ca. 30 Mrg, Weinzehnte zu 1/3 von dem oben bezeichneten Stettenschen Antheil; Stetten-Bodenhof: Weinzehnte zu 1/6; Stetten-Buchenbach: Weinzehnte zu 1/6; Staat: | Weinzehnte zu 2/3, vom neuen Zehntdistrikt (vgl. oben bei Stetten äußeren Hauses Weinzehnte Abs. a); Frhr. v. Stetten gemeinen Baues: gr. und kl. Zehnte von ca. 9 Mrg., deßgl. von einem besonders versteinten Distrikt gr., Novalzehnte zu 1/3; Staat: zu 2/3, Staat: vom alten Feld der gr. Zehnte ganz, Kartoffelzehnte nahezu ganz; Pfarrei Steinkirchen: kl., Novalzehnte zu 2/3; Schulstelle Kocherstetten: zu 1/3.

28. Laibach: Frhr. v. Racknitz: gr., kl., Heu-, Weinzehnte.

29. Laßbach: Frhr. v. Stetten inneren Hauses: Heuzehnte, gr., kl. Zehnte; b) Falkenhof – gr., kl. Zehnte; c) Kügelhof – Stetten äußeren Hauses: gr. Zehnte; Pfarrei Steinkirchen: kl. Zehnte; d) Mäusdorf – Frhr. v. Stetten gemeinen Baues: Eichholzzehnte im Rück.; Staat: Novalzehnte von 1/4 Mrg., Heuzehnte von mehreren Güterstücken; e) Vogelsberg – Frhr. v. Stetten äußeren Hauses: Novalzehnte im Dotel; Frhr. v. Stetten inneren Hauses: gr. und kl. Zehnte von einem bes. Distrikt, Novalzehnte am Gemeindeholz, Schlothofzehnte, Gereuthzehnte, Waldzehnte, Zehnte am Eckberg, Weinzehnte vom Eckberg, Frhr. v. Stetten-Buchenbach: kl. Schlotzehnte; von einem bes. Distrikt: gr. Zehnte; Pfarrei Steinkirchen: von demselben Distrikt: kl. Zehnte; Frhr. v. Stetten gemeinen Baues: Novalzehnte am Eckberg.

30. Marlach – Staat: gr., kl., Heu-, Weinzehnte zu 1/2; Pfarrei Marlach: zu 1/2; b) Sershof – Staat: gr., kl., Weinzehnte zu 3/4; Pfarrei Winzenhofen: zu 1/4.

31. Meßbach – Frhr. v. Palm: gr., kl., Heuzehnte.

32. Morsbach – Frhr. v. Stetten äußeren Hauses: gr., kl. Zehnte zu 2/3, Novalzehnte ganz; Fürst v. Hohenlohe-Kirchberg: gr., kl. Zehnte zu 1/3, Weinzehnte zu 1/3; Frhr. v. Stetten-Buchenbach: Weinzehnte zu 1/6 an 2/3, Frhr. v. Stetten inneren Hauses: zu 1/3 an 2/3; Frhr. v. Stetten äußeren Hauses: zu 1/3 an 2/3, (im „Neuer“ ganz); Frhr. v. Stetten-Bodenhof zu 1/6 an 2/3.

33. Mulfingen – Frhr. v. Stetten-Bodenhof: Heuzehnte, unterhalb des Orts ganz, oberhalb zu 1/2; Frhr. v. Stetten inneren Hauses: gr. Zehnte zu 3/16; Fürst v. Hohenlohe-Jagstberg: Novalzehnte; gr. Zehnte zu 4/16, kl. zu 1/2, Heuzehnte oberhalb des Orts zu 1/2, von allzehntbaren Weinbergen Weinzehnte zu 1/4, von den übrigen zu 2/3; Pfarrei Mulfingen: zu 1/3; der übrige Heuzehnte (vergl. oben); Gemeinde Mulfingen: gr. Zehnte zu 9/16, kl. zu 1/2, von altzehntbaren Weinbergen Weinzehnte zu 3/4; b) Ochsenthal – Fürst v. Hohenlohe-Jagstberg: gr., kl., Weinzehnte.

34. Muthof mit Parzellen – Staat: sämmtliche Zehnten.

35. Nagelsberg – Fürst von Hohenlohe-Öhringen: gr. und kl. Zehnte, einige Distrikte ausgenommen, Weinzehnte, Novalzehnte; Fürst v. Hohenlohe-Kirchberg: gr. und kl. Zehnte auf den bez. bes. Distrikten.

36. Niedernhall – Fürst v. Hohenlohe-Öhringen: gr. Zehnte im Neuger. ganz, gr. im Altger., bes. Distrikte ausgen. kl. Zehnte, wie beim gr. Heuzehnte im Neuger. ganz, Heuzehnte im Altger. zu 1/3, Weinzehnte theilweise ganz, im „neuen Altger.“ zu 1/3; Staat: Weinzehnte im Altger. zu 2/3, „im alten Altger.“ ganz, gr., kl. Zehnte im Altger. auf bes. Distr. Heuzehnte im Altger. zu 2/3; Schulstiftung Niedernhall: | der Zehnte von einem bes. versteinten Distrikt; b) Hermersberg – Fürst v. Hohenlohe-Öhringen: gr., kl., Novalzehnte.

37. Nitzenhausen – Freifrau v. Hanstein: gr. Zehnte zu 1/4; Frhr. v. Stetten inneren Hauses: zu 3/4; Staat: Novalzehnte; b) Berndshausen – Fürst von Hohenlohe-Jagstberg: gr., kl. Zehnte, Heuzehnte zu 1/2; Pfarrei Buchenbach: zu 1/2; Staat: Novalzehnte.

38. Oberginsbach – Pfarrei Oberginsbach: der ganze Zehnte; Staat: Novalzehnte.

39. Oberkessach – Staat: gr., Wein-, Novalzehnte, Lämmerzehnte zu 1/2; Pfarrei Oberkessach: zu 1/2, kl. Zehnte; b) Hopfengarten – Staat: sämmtliche Zehnten; c) Weigenthal – Staat: sämmtliche Zehnten.

40. Schönthal – Staat: Weinzehnte von ca. 34 Mrg.

41. Simprechtshausen – Fürst v. Hohenlohe-Jagstberg: gr., Weinzehnte, Novalzehnte zum größeren Theil, Gemasch-, Repszehnte zu 1/2; Pfarrei Simprechtshausen: zu 1/2, kl. Zehnte; Staat: Novalzehnte von 121/2 Mrg.

42. Sindeldorf – Fürst v. Hohenlohe-Öhringen: gr., kl., Wein-, Heuzehnte zu 1/4; Pfarrei Sindeldorf: zu 3/4.

43. Steinbach – Fürst v. Hohenlohe-Kirchberg: gr., kl., Weinzehnte, Novalzehnte; b) Büttelbronn – Fürst v. Hohenlohe-Kirchberg: Novalzehnte; Frhr. v. Stetten-Bodenhof: gr. Zehnte; c) Ohrenbach: Frhr. v. Stetten gem. Baues: der ganze Zehnte im „Hirschlein“; Staat: Novalzehnte am Vogelsbusch.

44. Steinkirchen – Fürst v. Hohenlohe-Kirchberg: der Zehnte vom Brandshof, Novalzehnte zu 1/3, kl. Zehnte zu 1/3; Weinzehnte, einige Stücke ausgen. (früher dem Staat gehörig, 23. Sept. 1828 an Hohenlohe-Kirchberg verkauft); Staat: Novalzehnte zu 2/3, vom alten Feld der gr. Zehnte; Pfarrei Steinkirchen: kl. Zehnte zu 2/3, Weinzehnte, auf einigen Stücken; b) Sommersberg – Fürst v. Hohenlohe-Kirchberg: gr., Wein-, Novalzehnte, kl. Zehnte von Kartoffeln; Pfarrei Steinkirchen: Zehnte von den übrigen Erzeugnissen; c) Thierberg – Fürst v. Hohenlohe-Kirchberg: gr., Noval-, Repszehnte; d) Winterberg – Fürst v. Hohenlohe-Kirchberg: wie bei b); Pfarrei Steinkirchen: wie bei b).

45. Unterginsbach – Staat: gr., kl., Weinzehnte.

46. Weißbach – Fürst v. Hohenlohe-Öhringen: gr., kl., Novalzehnte; Fürst v. Hohenlohe-Kirchberg: Weinzehnte; b) Guthof – Fürst v. Hohenlohe-Öhringen: gr., k., Heuzehnte.

47. Weldingsfelden – Fürst v. Hohenlohe-Bartenstein: gr. Zehnte zu 1/2, kl., Heuzehnte 1/4; Fürst v. Hohenlohe-Kirchberg: zu 3/4; Fürst v. Hohenlohe-Öhringen: gr. Zehnte zu 1/2; Staat: Novalzehnte; b) Eschenhof – Fürst v. Hohenlohe-Bartenstein: gr., kl., Heuzehnte zu 1/3; Fürst v. Hohenlohe-Öhringen: zu 2/3; Staat: Novalzehnte.

48. Westernhausen: Staat: gr., Wein-, Novalzehnte, kl. Zehnte zu 1/2; Pfarrei Westernhausen: zu 1/2.

49. Zaisenhausen: Fürst v. Hohenlohe-Jagstberg: Novalzehnte; b) Staigerbach – Fürst v. Hohenlohe-Bartenstein: gr., kl. Zehnte; Fürst v. Hohenlohe-Jagstberg: Novalzehnte.


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Staats- und kirchliche Einrichtungen.
A. Eintheilung[ER 1] der Ämter.
a) Weltliche.

Der Oberamtsbezirk bildet einen Theil des Jagstkreises und steht als solcher in gerichtlicher Hinsicht unter dem Landgericht Hall, in administrativer unter der Kreisregierung in Ellwangen. Von den Bezirksbehörden haben das Amtsgericht, das Oberamt und das evangelische Dekanatamt ihren Sitz in Künzelsau; das katholische Dekanatamt ist Amrichshausen, das Kameralamt ist in Schönthal; in forstwirthschaftlicher Beziehung sind die Gemeinden theils dem Forstamt Neuenstadt, theils dem Forstamt Mergentheim unterstellt.

a) Dem Amtsgericht sind untergeordnet: das Gerichtsnotariat in Künzelsau für die Orte Künzelsau, Amrichshausen, Belsenberg, Braunsbach, Buchenbach, Döttingen, Eberbach, Garnberg, Hermuthausen, Jungholzhausen, Kocherstetten, Laßbach, Morsbach, Nagelsberg, Nitzenhausen, Steinbach, Steinkirchen, Weldingsfelden; das Amtsnotariat Niedernhall mit dem Sitz in Ingelfingen für die Orte Aschhausen, Berlichingen, Bieringen, Criesbach, Crispenhofen, Diebach, Dörrenzimmern, Ingelfingen, Muthof, Niedernhall, Oberkessach, Schönthal, Weißbach, Westernhausen; das Amtsnotariat Dörzbach für die Orte Ailringen, Altkrautheim, Dörzbach, Ebersthal, Ettenhausen, Hohebach, Hollenbach, Jagstberg, Laibach, Marlach, Meßbach, Mulfingen, Ober-Ginsbach, Simprechtshausen, Sindeldorf, Unter-Ginsbach, Zaisenhausen; endlich die Standesämter in sämmtlichen Gemeinden.

b) Das Oberamt mit dem Oberamtsarzt, Oberamtswundarzt, Oberamtsthierarzt, der Oberamtspflege, dem Oberamtsbautechniker, Bezirksfeuerlöschinspektor und Oberfeuerschauer. Oberamtsgeometer, Oberamtswegmeister, sämmtlich in der Oberamtsstadt.

In Beziehung auf den Straßen- und Wasserbau ist der Bezirk der Straßenbauinspektion Künzelsau, in Beziehung auf den Hochbau dem Hochbauamt Hall zugewiesen.

c) Dem Kameralamt Schönthal ist der ganze Oberamtsbezirk zugetheilt; das Umgeldskommissariat ist in Öhringen.

d) Dem Forstamt Mergentheim unterstehen die Revierämter Dörzbach und Künzelsau; jenes mit Ailringen, Altkrautheim, | Dörzbach, Ebersthal, Hohebach, Hollenbach, Laibach, Marlach, Meßbach, Ober-Ginsbach, Sindeldorf, Unter-Ginsbach; Künzelsau mit K., Amrichshausen, Belsenberg, Braunsbach, Buchenbach, Criesbach, Diebach, Dörrenzimmern, Döttingen, Eberbach, Ettenhausen, Garnberg, Hermuthausen, Jagstberg, Ingelfingen, Jungholzhausen. Kocherstetten, Laßbach, Morsbach, Mulfingen, Nagelsberg, Niedernhall, Nitzenhausen, Simprechtshausen, Steinbach, Steinkirchen, Weißbach, Weldingsfelden, Zaisenhausen.

Dem Forstamt Neuenstadt und zwar a) dem Revieramt Schönthal sind zugewiesen die Gemeinden Aschhausen, Berlichingen, Bieringen, Crispenhofen, Muthof, Schönthal, Westernhausen, Weisbach; b) dem Revieramt Möckmühl: Ober-Kessach.

Die Unterpfandsgeschäfte besorgen der Gerichtsnotar und die Amtsnotare in 46 Gemeinden, in den übrigen Gemeinden die Ortsvorsteher.

Der Oberamtsbezirk zählt 49 Gemeinden, darunter 6 Gemeinden II. Klasse und 43 Gemeinden III. Klasse; unter diesen 49 Gemeinden sind 25 zusammengesetzte Gemeinden.

b) Kirchliche.

Die Einwohner des Bezirks gehören rund zu 3 Fünftel der evangelischen, zu 2 Fünftel der katholischen Konfession an; der Bezirk zählt 30.462 Einwohner, hierunter 17.647 Evangelische, 12.075 Katholiken, 78 eigener Konfession und 662 Israeliten.

Die Evangelischen sind dem Dekanatamt Künzelsau, in einer Parzelle dem Dekanatamt Langenburg, in 2 dem Dekanatamt Hall unterstellt.

Evangelische Kirchenstellen sind es 17: Stadtpfarrstellen in Künzelsau, Ingelfingen und Niedernhall, Pfarrstellen in Belsenberg, Braunsbach, Buchenbach, Crispenhofen, Dörrenzimmern, Dörzbach, Döttingen, Ettenhausen, Hohebach, Hollenbach, Kocherstetten, Steinkirchen, eine ständige Pfarrverweserei in Schönthal.

Von der Krone wird besetzt Kocherstetten, vom Konsistorium die Pfarrverweserei in Schönthal, alle übrigen Pfarrstellen sind Patronate und zwar Künzelsau, Crispenhofen, Dörrenzimmern, Ingelfingen und Niedernhall des Fürsten von Hohenlohe-Öhringen; Belsenberg, Döttingen, Hohebach, Hollenbach und Steinkirchen des Fürsten von Hohenlohe-Langenburg; Braunsbach des Fürsten von Hohenlohe-Jagstberg; Ettenhausen des Fürsten von Hohenlohe-Bartenstein; | Buchenbach der Freiherren von Stetten; Dörzbach der Freiherren von Eyb.

Katholische Kirchenstellen sind es 21 und zwar Pfarrstellen in Ailringen, Altkrautheim, Amrichshausen, Aschhausen, Berlichingen, Bieringen, Braunsbach, Ebersthal, Jagstberg, Marlach, Meßbach, Mulfingen, Nagelsberg, Ober-Ginsbach, Ober-Kessach, Schönthal, Simprechtshausen, Sindeldorf, Westernhausen und zwei ständige Vikariate in Laibach und Zaisenhausen.

Hievon sind Königlicher Kollatur Ailringen, Aschhausen, Ebersthal, Simprechtshausen und Westernhausen; bischöflicher Kollatur Altkrautheim, Amrichshausen, Berlichingen, Bieringen, Jagstberg, Mulfingen, Ober-Ginsbach, Ober-Kessach, Schönthal, Sindeldorf; in der Gemeinde Braunsbach wechselt die Kollatur zwischen dem Bischof und dem Fürsten von Hohenlohe-Jagstberg, Marlach ist Patronat der Fürsten von Löwenstein, Nagelsberg der Fürsten von Hohenlohe-Öhringen, Meßbach des Freiherrn von Palm. Sämmtliche katholische Stellen mit Ausnahme von Laibach, welches dem Dekanatamt Mergentheim zugehört, sind dem Dekanatamt Amrichshausen unterstellt, dessen Träger gegenwärtig der Pfarrer in Bieringen ist. Die Israeliten sind in größerer Anzahl vertreten in Berlichingen, Braunsbach, Dörzbach, Hohebach und Nagelsberg; Synagogen befinden sich in allen diesen Orten; sie sind theils dem Rabbinat Braunsbach, theils dem Rabbinat Weikersheim zugetheilt.


B. Anstalten.
a) Schulanstalten.

In Künzelsau befinden sich:

1. seit 1873 ein evangelisches Schullehrerseminar, für einen Normalstand von 75 Seminaristen berechnet, gegenwärtig aber von 85 besucht, dessen Bestand sich zwischen 85 bis 95 bewegt. Angestellt sind an demselben außer dem Vorstand (Rektor) ein akademisch gebildeter Hauptlehrer (Professor), 4 Oberlehrer und 3 unständige Lehrer. Verbunden mit dem Seminar ist die Seminarübungsschule, welche sämmtliche schulpflichtigen Knaben der Stadt Künzelsau, soweit sie nicht in die Realschule gehen, zu besuchen haben; diese Schule ist vierklassig eingerichtet; an ihr wirken 1 Oberlehrer und 1 Unterlehrer, unter deren Leitung die Seminaristen des I. Kursus am Unterricht Theil nehmen.

| Ferner ist mit dem Seminar verbunden die Präparandenanstalt, ein Privatunternehmen des Seminarvorstandes und der mit ihm verbundenen ständigen Lehrer des Seminars; die Zahl der Zöglinge, deren es normalmäßig 52 sein sollen, und die in zwei Kurse eingetheilt sind, beträgt 68;

2. eine Realschule mit 1 Reallehrer und Realkollaborator.

In Schönthal befindet sich ein evang. theol. Seminar mit 34 Seminaristen und 15 Hospites, eine Zahl die etwa um 6–8 die gewöhnliche Durchschnittszahl übersteigt; an diesem Seminar wirken 1 Vorstand (Ephorus), 2 Professoren, 2 Repetenten und 1 Musiklehrer.

An evangelischen Volksschulen sind im Bezirk vorhanden 32 ständige und 8 unständige Schulstellen mit 28 Schullehrern, 2 Unterlehrern, 3 Lehrgehilfen, 4 Lehrerinnen, 3 Amtsverwesern und 2900 Schülern.

An katholischen Volksschulen sind vorhanden 35 Schulstellen mit 28 Schullehrern, 1 Unterlehrer, 4 Lehrgehilfen, 2 Lehrschwestern und 2063 Schülern.

Die Zahl der evangelischen Sonntagsschüler beträgt 1010, die der katholischen 878, eine gewerbliche Fortbildungsschule befindet sich in Künzelsau, gewerbliche Zeichenschulen in Braunsbach, Ingelfingen und Dörzbach. Industrieschulen befinden sich in 16 evangelischen und in 23 katholischen Gemeinden; landwirthschaftliche Winterabendschulen im Winter 1878/79 in 7 evangelischen Orten.

Kleinkinderschulen befinden sich in Künzelsau, Ingelfingen und Niedernhall.


b) Wohlthätigkeitsanstalten.

An solchen sind vorhanden:

1. Der Künzelsauer Privatsparverein, welcher den Zweck hat, seinen Mitgliedern Veranlassung und sichere Gelegenheit zu nutzbringender Anlegung von Ersparnissen zu geben; er ist eine Privatgesellschaft, deren Rechte und Verbindlichkeiten auf der Gegenseitigkeit ihrer Mitglieder beruhen; der Verein hat einen Kassier und zweierlei Behörden, einen Verwaltungsrath und einen Vereinsausschuß je aus 5 Mitgliedern bestehend; der Betrag der Einlagen ist in der Weise beschränkt, daß dieselben jährlich nicht weniger als 20 M. und nicht mehr als 1400 M. betragen dürfen.

| 2. Die Künzelsauer Armensparkasse, deren Zweck ist, den in Künzelsau wohnenden Armen und Unbemittelten Gelegenheit zu geben, Ersparnisse – selbst im kleinsten Betrag – anzulegen und daraus einen Zinsengenuß zu ziehen; die Geschäfte der Sparkasse werden durch einen Kassier und Rechner unentgeltlich besorgt; zur Einlage ist Jedermann berechtigt, dessen Verhältnisse derart sind, daß er sich nicht bei einer größeren Landes- oder Privatsparkasse betheiligen kann, und werden Einlagen von 5 Pfennig an angenommen; die Einlagen betrugen pro 31. Dezember 1878 13.360 M., der Reservefonds 2144 M. Dem ganzen Institut steht ein Verwaltungsrath vor.

3. In sämmtlichen evangelischen Schulgemeinden des Bezirks mit Ausnahme von Weißbach wurden in neuester Zeit sogenannte Jugend- und Armensparkassen gegründet, welche den Zweck haben, zunächst Kindern, aber auch sonst unbemittelten Personen Gelegenheit zu geben, Ersparnisse im kleinsten Betrag von 5 Pfennig an verzinslich anzulegen.

4. Vier Agenturen der württemb. Sparkasse in Künzelsau, Dörzbach, Ingelfingen und Niedernhall.

5. Der Bezirksverein zu besserer Versorgung verwahrloster Kinder. Derselbe umfaßt die Gemeinden des evang. Dekanatamts Künzelsau, aufgenommen werden verwahrloste oder der Verwahrlosung entgegengehende Kinder, welche in einer evangelischen Gemeinde des Bezirks unterstützungsberechtigt sind; der Orts- oder Landarmenverband hat in der Regel die Hälfte des Kostgelds zu bezahlen; die Aufnahme der Kinder geschieht im schulpflichtigen Alter, mit der Konfirmation werden sie aus der Fürsorge des Vereins entlassen. Als Mitglieder des Vereins gelten die Pfarrgemeinderäthe, welche überhaupt die Träger seiner Thätigkeit sind, die Geschäfte besorgt der Diözesansynodalausschuß; gegenwärtig stehen in seiner Fürsorge 26 Kinder.

6. Die St. Josephspflege in Mulfingen, eine kathol. Erziehungs- und Unterrichtsanstalt für arme und verwahrloste Knaben und Mädchen. Die Anstalt ist zunächst für katholische Kinder aus den Oberämtern Künzelsau, Neckarsulm, Mergentheim und aus dem Stadtdirektionsbezirk Stuttgart bestimmt; sofern Raum und Mittel es erlauben, werden auch Kinder aus anderen Bezirken des Königreichs aufgenommen. Die Kinder finden Aufnahme im Alter von 6 bis 10 Jahren und werden nach zurückgelegtem 14. Lebensjahr aus der Anstalt entlassen. In der Anstalt befinden sich gegenwärtig 59 Knaben und | 32 Mädchen, die Knaben und Mädchen je in einem besondern Gebäude; der Vorstand ist der katholische Dekan des Bezirks; der Unterricht wird durch 2 staatlich geprüfte Lehrerinnen von der Kongregation der barmherzigen Schwestern ertheilt. Die Direktion und das Kassenwesen hat der Geistliche von Mulfingen. Außerdem fungiren in der Knabenanstalt 6, in der Mädchenanstalt 3 barmherzige Schwestern.
Die Josephspflege besitzt:
A. für die Knabenanstalt
a) ein großes geräumiges Wohnhaus mit 2 Stockwerken,
b) ein weiteres zweistockiges Gebäude mit Schlafsälen, Schulzimmer und Arbeitslokal,
c) ein Kellerhaus,
d) große Scheuer und Stallung.
B. für die Mädchenanstalt
ein zweistockiges Haus mit genügendem Raum für 35 Kinder und 3 Schwestern mit einem weiteren anstoßenden einstockigen Haus, welches aber nicht zu Zwecken der Josephspflege verwendet wird.
Der Gesammtwerth der Gebäude repräsentirt die Summe von ca. 33.000 M.
Ferner besitzt die Anstalt an Grundstücken einen Werth von ca. 4000 M. und treibt noch 40 Morgen gepachtete Güter um.

7. 47 Armenhäuser in den einzelnen Gemeinden und Parzellen des Bezirks.

8. In Künzelsau ein in den Jahren 1851/52 gegründetes für Handwerksgehilfen und Dienstboten bestimmtes Krankenhaus, welches neben der Wohnung des Krankenwärters 4 Krankenzimmer mit 6 Krankenbetten enthält.

9. Besteht in Künzelsau ein Verein zu gegenseitiger Unterstützung in Sterbfällen.

10. Ist von der Amtskorporation eine im Krankenhaus zu Heilbronn ausgebildete Krankenpflegerin zunächst für die armen Kranken des Bezirks aufgestellt, welche, wenn keine arme Kranke zu verpflegen sind, auch zur Krankenwart in die Häuser Bemittelter berufen werden kann, die Krankenwärterin ist dem Bezirkswohlthätigkeitsverein verantwortlich.

|
c) Gewerbliche Anstalten.

In Künzelsau und Niedernhall bestehen Gewerbevereine, jener zählt 72, dieser 34 Mitglieder; ihr Zweck ist Beförderung alles Gemeinnützigen und insbesondere der Gewerbe; die Verbreitung nützlicher Kenntnisse und die Einführung solcher zwangloser Unterhaltungen, welche den Mitgliedern Gelegenheit geben, sich über gewerbliche, bürgerliche und allgemein vaterländische Angelegenheiten offen auszusprechen; hiezu sollen zeitweise Vorträge, vornehmlich über gewerbliche Gegenstände, gehalten und gewerbliche sowie sonstige belehrende Werke und Zeitschriften verbreitet werden.

Ferner wurde in Künzelsau am 1. März 1870 eine Landwirthschafts- und Gewerbebank mit 165 Mitgliedern gegründet, deren Zahl sich bis jetzt auf 345 erhöht hat; der Gesammtumsatz der Bank betrug pro 1878 2.189.442 M., der Durchschnitt der Dividende pro 1870/78 beträgt 8%; die Einlagen und Dividenden der Mitglieder betragen bis 1. Januar 1879 133.635 M.


d) Landwirthschaftliche Anstalten.

Siehe oben S. 174.


e) Anstalten für Handel und Verkehr.
1. Eisenbahnen.

Der Wohlthat einer Eisenbahn ist der Bezirk bis jetzt noch nicht theilhaftig geworden.

2. Straßen.

An Staatsstraßen sind vorhanden:

a) die Straße von Künzelsau nach Dörzbach als Theil der Staatsstraße von Waldenburg nach Mergentheim;

b) die Straße von Dörzbach nach Berlichingen;

c) ein Theil der Straße von Waldenburg-Langenburg über Döttingen. Diese Staatsstraßen haben zusammen eine Länge von 36.556 m.

An Vizinalstraßen

hat der Bezirk nach allen Richtungen hin 236 km, welche kunstgerecht angelegt sind und von der Amtskorporation unterhalten werden; zu diesem Zweck sind ein eigener Oberamtswegmeister und 144 Straßenwärter aufgestellt, die Verrechnung hat die Oberamtspflege; die Hälfte der Kosten bezahlt die Oberamtspflege, |

die andere Hälfte wird von den betreffenden Markungsgemeinden, derzeit 69 an der Zahl, alljährlich wieder zur Amtspflege zum Einzug gebracht.

Für einzelne Vicinalstraßen, im Ganzen auf die Länge von 36.146 m, erhalten die Gemeinden vom Staat einen Beitrag zu deren Unterhaltung.

3. Posten und Boten.

Im Oberamtsbezirk bestehen 7 Postämter in Künzelsau, Braunsbach, Dörzbach, Hohebach, Ingelfingen, Niedernhall, Schönthal und 2 Postagenturen in Döttingen und Mulfingen.

Die Postbezirkseintheilung ist aus nachstehender Tabelle ersichtlich:

Bezeichnung
der
Poststelle
Zugetheilte Orte und Parzellen
mit wöchentlich
sechsmaliger dreimaliger zwei-
maliger
Landpostbotenverbindung
1.
Postamt
Künzelsau.
1. Bote: Amrichshausen, Berndshausen, Nitzenhausen, Rappoldsweilerhof, Laßbach, Vogelsberg, Mäusdorf, Kügelhof. Sonnhofen, Falkenhof, Schlothof.  
2. Bote: Garnberg, Steinbach, Ohrenbach, Büttelbronn, Wolfsölden, Bodenhof, Heimhausen, Berndshofen, Buchenbach, Eberbach. Unter- und Ober-Railhof.
3. Bote: Kocherstetten, Schloßstetten, Buchenmühle, Morsbach, Hofrathsmühle.
4. Bote: Nagelsberg, Belsenberg, Hermuthausen, Weldingsfelden, Jagstberg. Rodachshof, Eschenhof, Hohenroth, Seidelklingen.
2.
Postamt
Braunsbach.
Jungholzhausen, Zottishofen. Dörrhof, Schaalhof.
3.
Postamt
Dörzbach.
Meßbach, Ober-Ginsbach, Unter-Ginsbach, Altkrautheim, Marlach, Ailringen, Hollenbach, Laibach. Altdorf, Sershof.
| |
4.
Postamt
Hohebach.
Eisenhutsroth, Heßlachshof, Wendischenhof.
5.
Postamt
Ingelfingen.
1. Bote: Criesbach, Crispenhofen. Halberg.  
2. Bote: Diebach, Ebersthal, Dörrenzimmern, Stachenhausen, Sindeldorf. Bobachshof, Bühlhof.
3. Bote: Lipfersberg, Kocherstein, Scheurachshof.
6.
Postamt
Niedernhall.
Weißbach. Hermersberg, Hefenhaus, Guthof.
7.
Postamt
Schönthal.
Berlichingen, wöchentlich 13 mal, nemlich am Sonntag 1 mal, an den übrigen Tagen 2 mal;
wöchentlich 6 mal:
Aschhausen, Bieringen, Ober-Kessach, Rossach, Westernhausen.
Halsberg, Hopfengarten, Neuhof, Neusaß, Weigenthal, Weltersberg, Ziegelhütte.

Die Zahl der Landpostboten, worunter 1 fahrender Bote, beträgt 14, die Zahl der Parzellenboten 5; sämmtlichen liegt die Beförderung von Briefpostgegenständen, Zeitungen und leichteren Gepäcken ob.

Außer obigen Landpostbotengängen bestehen noch folgende tägliche Postverbindungen:

1. fünfmalige Postwagenverbindung von Künzelsau nach Waldenburg (Eisenbahnstation) und zurück;
2. einmalige Postwagenverbindung von Künzelsau über Braunsbach nach Langenburg und zurück;
3. zweimalige Postwagenverbindung von Künzelsau über Dörzbach nach Mergentheim und zurück; |
4. einmalige Postwagenverbindung von Künzelsau nach Schönthal und zurück;
5. einmalige Postwagenverbindung von Dörzbach nach Schönthal und zurück;
6. zweimalige Postwagenverbindung von Schönthal nach Möckmühl und zurück;
7. einmalige Postwagenverbindung von Niedernhall nach Öhringen und zurück;
8. einmalige Postwagenverbindung von Schönthal über Jagsthausen und Sindringen nach Öhringen und zurück;
9. zweimalige Postwagenverbindung von Braunsbach nach Hall und zurück.
4. Telegraphen.

Telegraphenstationen befinden sich in Künzelsau, Braunsbach, Dörzbach, Hohebach, Ingelfingen, Niedernhall und Schönthal.


f) Sonstige polizeiliche Anstalten.
1. Gesundheitspolizei.

Im Oberamtsbezirk sind angestellt:

1 Oberamtsarzt, 1 Oberamtswundarzt und 1 Oberamtsthierarzt, sowie 1 Krankenwärterin mit dem Sitz in Künzelsau; 1 Distriktsarzt hat seinen Sitz in Schönthal, Ortsarmenärzte befinden sich in Braunsbach, Dörzbach und Ingelfingen.

Wundärzte sind im Bezirke 8 ansäßig, sie sind sämmtlich Wundärzte II. Klasse, hievon sind 4 Geburtshelfer.

Hebammen sind in 40 Orten 50 aufgestellt.

Apotheken bestehen in Künzelsau, Braunsbach, Dörzbach, Ingelfingen und Schönthal je eine.

In das Impfgeschäft theilt sich der Oberamtsarzt mit den übrigen im Bezirk ansäßigen approbirten Ärzten; die Wundärzte sind zur Vornahme der öffentlichen Impfung nicht zugelassen.

Zur vorübergehenden Unterbringung Geisteskranker sind im städtischen Armenhaus zu Künzelsau auf Kosten der Amtskorporation zwei Zimmer eingerichtet.

Jede Gemeinde mit Ausnahme von Criesbach, Garnberg, Laßbach, Muthof, Nitzenhausen und Steinbach hat ihren eigenen Gottesacker.

| Außer dem Oberamtsthierarzt sind im Bezirk noch 5 Thierärzte ansäßig.

In jeder Gemeinde ist für einen Kleemeistereiplatz gesorgt und ein Mann aufgestellt, der die Kleemeistereigeschäfte besorgt.

2. Sicherheitspolizeiliche Anstalten.

Das Amtsgericht und Oberamt haben je abgesonderte Gefängnisgebäude, welche auch die Wohnungen der Amtsdiener enthalten.

In jeder Gemeinde mit Ausnahme von Weldingsfelden ist ein Arrestlokal eingerichtet; Weldingsfelden hat mit der benachbarten Gemeinde Hermuthausen einen Vertrag über Benützung des Gefängnisses abgeschlossen.

In allen Gemeinden sind Polizeidiener aufgestellt.

Landjäger sind außer dem Stationskommandanten 6 im Bezirke aufgestellt und zwar der Stationskommandant mit 2 Landjägern in Künzelsau, sodann je einer in Braunsbach, Dörzbach, Mulfingen und Schönthal.

3. Bau- und feuerpolizeiliche Anstalten.

Ortsbaupläne sind in 5 Hauptorten vorhanden.

Die Oberfeuerschau wird in sämmtlichen Orten des Bezirks durch den von der Amtskorporation aufgestellten Oberamtsbautechniker, welcher als solcher auch die vom Oberamt zu behandelnden Baugesuche begutachtet, besorgt; derselbe ist zugleich Bezirksfeuerlöschinspektor und hat als solcher die Aufsicht über sämmtliche Feuerlöschmannschaften des Bezirks und mit jeder derselben je im zweiten Jahre eine Hauptprobe vorzunehmen; seit 24. Febr. 1878 besitzt der Oberamtsbezirk eine Bezirksfeuerlöschordnung, nach deren Vorschriften sämmtliche Löschmannschaften der einzelnen Gemeinden organisirt sind. Eigentliche Feuerwehren bestehen in Künzelsau, Berlichingen, Braunsbach, Dörzbach, Hollenbach, Ingelfingen und Niedernhall, in 19 weiteren Gemeinden werden gegenwärtig Steigerabtheilungen errichtet, so daß in nächster Zeit die Zahl der Feuerwehren, resp. Steigerabtheilungen sich auf 26 belaufen wird.

Für die Kosten der Anschaffung und der Unterhaltung der erforderlichen Requisiten haben die betreffenden Gemeinden zu sorgen; die Amtskorporation gibt Beiträge.

| Fahrfeuerspritzen waren im Jahre 1879 vorhanden
Stoßspritzen 04
Kastenspritzen mit Windkesseln   33
Hydrophore 04
zusammen  
41
Trag- und Handspritzen 39.

Hiezu kommen 22 weitere Fahrspritzen je mit Saugvorrichtung, deren Lieferung für die einzelnen Gemeinden bereits verakkordirt ist und die demnächst an die betreffenden Gemeinden werden abgeliefert werden.

Feuerleitern ohne Stützen 95
Feuereitern mit Stützen 25
Stockleitern 20
Dachleitern 93
Saugschläuche sind vorhanden 0024 m
Normalschläuche sind vorhanden 2153 m
und daher durchschnittlich auf den Ort 44 m.

Brandfälle sind im Bezirke sehr selten.

Die Zahl der im Bezirke vertretenen Mobiliarversicherungsgesellschaften beträgt 20, die der Agenten 94.

Von den bei der Volkszählung vom 1. Dezember 1875 gezählten 5607 Haushaltungen und 502 einzeln lebenden selbstständigen Personen haben ihre Mobilien 2164 versichert.

Der ganze Oberamtsbezirk ist in 2 Kaminfegerbezirke eingetheilt.

4. Gewerbepolizeiliche Anstalten.

Eichungsämter für gewöhnliche Verkehrsmaße, Gewichte, Wagen, einschließlich der Faßeichung sind in Künzelsau und Ingelfingen, Faßeichungsämter in Berlichingen, Braunsbach, Dörzbach, Mulfingen und Niedernhall errichtet.


Amtskörperschafts- und Gemeindehaushalt.
A. Amtskorporation.

Nach der letztgestellten und abgehörten Rechnung pro 1877/78 hat die Amtspflege ein Aktivvermögen an:

     
Außerordentliches
140 M. Pf.
Rechners Passivremanet
6.788 „  84 „ 
Zusammen   6.928 M. 84 Pf.
| worauf an Passiva haften:
     
Passivkapitalien
48.857 M. 18 Pf.
Guthaben d. Grundstocksverwaltung
490 „  29 „ 
fremde Gelder:
Fonds für wohlthätige Zwecke
12 „  92 „ 
Zusammen   049.360 M. 39 Pf.

Es betrugen pro 1877/78:

     
die laufenden Einnahmen
263.197 M. 77 Pf.
die laufenden Ausgaben
267.708 „  51 „ 
An Amtsschaden wurden umgelegt
50.024 „  31 „ 
An Korporationssteuern aus Kapital- etc.
     Einkommen wurden erhoben
2.600 „  7 „ 
Aus Wandergewerben
50 „  80 „ 

An Grundeigenthum besitzt die Amtskorporation außer dem Oberamtsgefängnisgebäude Nichts.


B. Gemeindeverwaltung
pro 1877/78, s. Tabelle III.
1.
Nach dieser Tabelle besaßen die Gemeinden:
an Grundeigenthum
4.794 ha
 „  verzinslichen Kapitalien
122.776 M.
 „  sonstigen Forderungen exkl. Remanet
27.247 „ 
2.
die Passiven betrugen an verzinslichen Kapitalien
614.373 „ 
3.
die jährlichen Einkünfte beliefen sich auf
279.352 „ 
4.
die jährlichen Ausgaben auf
444.692 „ 
5.
der Amtsschaden auf
49.976 „ 
6.
die Gemeindeumlagen, einschließlich der Schuldentilgungs-,
beziehungsweise Grundstocksergänzungsraten auf
171.911 „ 


C. Stiftungspflegen.

Im Etatsjahr 1877/78 hatten die Stiftungspflegen zusammen einen Grundbesitz von 3133 ha; an weiterem Vermögen besaßen sie 491.917 M. verzinsliches Kapital, worauf 22.711 M. Schulden hafteten. Die laufenden Einnahmen betrugen 47.907 M., die laufenden Ausgaben 56.002 M.

|
Kataster und Steuern.

Die Katasteranschläge betrugen im Etatsjahr 1877/78

vom Grundeigenthum
347.868 fl. 54 kr.
von den
Gefällen
Gebäuden
17.274.800 M. Pf.
Gewerben
541.821 „  „ 

Die in demselben Jahr zur Umlage gebrachten Steuern betragen:

vom
Grundeigenthum
91.762 M. 0 Pf.
von
Gebäuden
20.931 „  „ 
Gewerben
16.145 „  „ 

Einkommenssteuer wurde im Etatsjahr 1877/78 erhoben:

vom
Dienst- und Berufseinkommen
01.071 M. 0 Pf.
Kapitaleinkommen
6.628 „  „ 

Die indirekten Steuern ertrugen in demselben Etatsjahr 1877/78:

1.
Umgeld von Wein und Obstmost:
Akkord
30.840 M. 10 Pf.
Abstich
10.616 „  28 „ 
2.
Malzsteuer:
Braumalzsteuer
23.615 „  90 „ 
Brennmalzsteuer
423 „  21 „ 
3.
Branntweinausschanksabgabe
2.130 „  20 „ 
4.
Accise von
Lotterien, Theatern
140 „  5 „ 
Liegenschaftsverkäufen und den denselben gleichgestellten Rechtsgeschäften
25.419 „  87 „ 
ausländischen Händlern
27 „  84 „ 
ausländischen Handelsreisenden
„  „ 
5.
Hundeauflage
5.492 „  „ 
6.
Sporteln:
vom Oberamtsgericht
1.922 „  42 „ 
von den Notariaten
9.007 „  85 „ 
vom Oberamt
2.414 „  30 „ 
von der Verrechnung des K. Kameralamts
1 597 „  10 „ 
Zusammen  14.941 M. 67 Pf.



Errata
  1. S. 201 oben lies: Eintheilung. Siehe Berichtigungen und Ergänzungen, S. 904.


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