Beschreibung des Oberamts Kirchheim/Kapitel A 4
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Der Oberamtsbezirk zählt im Ganzen 40 Wohnplätze, und zwar:
Städte | 3 |
Dörfer | 20 |
Weiler | 9 |
Höfe | 5 |
Einzelne Wohnsitze | 3 |
Unter den Dörfern befinden sich 16 Pfarrdörfer, wovon 5 Marktgerechtigkeit haben. Pfarrweiler sind keine vorhanden. Der Flächenraum von sämmtlichen Gebäuden und Hofstätten beträgt 3183/8 Morgen.
Der größte Theil der Ortschaften liegt an dem Fuße der Alp, im Lenninger Thal, Bissinger und Neidlinger Thal und auf der Höhe des linken Filsufers; auf der Alp selbst liegen nur Schopfloch, Ochsenwang und Krebsstein. Ihre Lage ist durchaus gesund und freundlich, großentheils sogar schön. Die größten Dörfer sind Bissingen und Dettingen; alle aber zeugen von wachsender Liebe zur Reinlichkeit und Ordnung. Daß hier das Vereinödungssystem nicht heimisch, ist aus den Tabellen, welche allermeistens geschlossene Orte aufführen, zu ersehen. Diese liegen nahe beisammen, von üppigen Wiesenthälern und ununterbrochenen Obstgärten umgeben. Nach der Oberamtsstadt hat Weilheim die meisten (3626) Einwohner; die wenigsten (267) zählt Schlattstall.
Das Oberamt hat nach dem neuesten Kataster:
Haupt- und Wohn-Gebäude | 4077 |
Nebengebäude | 996 |
Zu öffentlichen Zwecken | 211 |
Zusammen | 5284 |
Die Gebäude auf dem Lande und in den Städten sind im untern Stockwerke von Sand- oder Kalk-Steinen, im Übrigen von Holz und mit Tuffsteinen ausgemauert. Nur ganz wenige, allermeist ältere, Gebäude sind ganz von Stein. Die Dachbedeckung besteht aus Ziegelplatten; nur auf der Alp finden sich noch Strohdächer und mit Holz getäfelte Giebel. Auf dem Lande haben die Gebäude in der Regel nur ein Stockwerk über dem Erdgeschoß, und Haus und Scheune sind unter Einem Dache vereinigt.
Der Werth der steuerbaren und in der Brandversicherung liegenden Gebäude beträgt:
a. Nach dem Kataster von 1840 | 2.768.004 | fl. |
b. Nach der Brandversicherung v. 1. Juli 1841 | 3.814.208 | "
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Nach dem Anschlage zu a. ist somit der durchschnittliche Werth eines Gebäudes 554 fl., und nach dem zu b. 781 fl.
Eigenthum des Staats sind 94, der Grundherren 0, der Körperschaften 156, der Privatpersonen 5034 Gebäude.
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