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Beschreibung des Oberamts Marbach/Kapitel A 6

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VI. Gesellschaftlicher Zustand.


1. Grundherrliche Verhältnisse.
A. Grundherren.

Nachstehende Orte des Oberamtsbezirks gehörten folgenden Grundherren an:

Dem Fürsten von Löwenstein-Wertheim-Freudenberg: Schmidhausen samt den Weilern Billensbach, Gagernberg, Jettenbach, Kaisersbach, Klingen und Maad.

Dem Freiherrn von Gaisberg: Helfenberg, ein Weiler Gemeindebezirk Auenstein.

Dem Freiherrn von Weiler: Schloß Lichtenberg im Gemeindebezirk Oberstenfeld.

Dem Freiherrn von Brussele: Klein-Bottwar mit Schaubeck, dessen frühere Besitzer die v. Kniestädt waren.

Dem Königl. Hofdomänen-Kammergut waren zugewiesen die Orte: Mundelsheim, Ottmarsheim, Weiler zum Stein und Winzerhausen.

Bis zum Vollzuge der Ablösungsgesetze vom Jahre 1848 und 1849 hatten die genannten Herren und die K. Hofdomänenkammer die grundherrlichen Gefälle in den bezeichneten Orten des Bezirks bezogen, in den übrigen Orten bezog sie der Staat.

Eine Staatsdomäne befindet sich nicht mehr im Bezirk, nachdem schon seit vielen Jahren das Abtsmeiereigut zu Groß-Bottwar, sowie der Abtei- und Konventhof zu Oberstenfeld in einzelnen Theilen verpachtet sind.

B. Vormaliges Lehen und Leibeigenschaftswesen.

Mit Ritterlehen waren belehnt:

I. Fürsten:

Der Fürst von Löwenstein-Wertheim, Freudenberger Linie, mit dem Orte Schmidhausen, samt den Weilern, Höfen und andern ihren Zugehörungen.

Alt-Württembergisches Mannlehen.
| II. Grafen, Freiherren und Edelleute:

Die Freiherren von Gaisberg und von Bouwinghausen mit Haus und Schloß Helfenberg samt Vorhof, mit einigen Gütern und den im Weiler Unter-Helfenberg bestehenden Gerechtsamen mit Hellerzinsen, Gülten und Gefällen.

Mann- und Frauenlehen von Alt-Württemberg.

Der Freiherr von Weiler: Das Schloß Lichtenberg samt dem Burggraben und den Burgfeldern, Wiesen, Weingärten und Beholzung.

Mannlehen von Alt-Württemberg.

Die von Kniestädt’sche Gutsherrschaft in Klein-Bottwar mit Schloß Schaubeck, jetzt im Besitze des Freiherrn von Brusselle war Alodium.

Die Patrimonial-Gerichtsbarkeit und Polizeiverwaltung ist schon früher aufgegeben worden; die sogenannten Surrogatrechte für etwaige Verzichtleistung auf Patrimonial-Gerichtsbarkeit und Polizei sind durch das Gesetz vom 4. Juli 1849 für erloschen erklärt worden.

Im ganzen Bezirke war das Bauernlehenwesen verbreitet und zwar sowohl in den der Krone unmittelbar untergebenen, als auch in den Patrimonialorten.

Im Jahr 1819 gab es in den Kameralamtsbezirken Marbach und Groß-Bottwar, welche den Oberamtsbezirk Marbach umfaßten und im Jahr 1837 vereinigt wurden, keine Falllehen mehr.

Die Erblehenhöfe, bei der großen Güterzerstücklung im Bezirke Marbach längst in kleine Theile zertrümmert, befanden sich im Eigenthum des Staates und des obengenannten Adels; jene waren mit verschiedenen jährlichen Abgaben an Geldzinsen, Kirchengefällen und Früchten belastet. Das Obereigenthum wurde, wie im ganzen Lande Württemberg, durch die Gesetze vom Jahr 1817 unentgeldlich aufgehoben und die Laudemien für ablösbar erklärt, wofür ein milder Maßstab bestimmt wurde.

Gefälle von

a) Personalleibeigenen

gab es im Bezirke nicht, da seit uralter Zeit in diesem die Personalleibeigenschaft nicht mehr bestand, dagegen wurden von

b) Lokalleibeigenen
das Hauptrecht, die Weglösin, der Handlohn bei Sterbfällen und Besitzstandsveränderungen erhoben in den Orten: Allmersbach, Abstadt, Auenstein, Beilstein, Burgstall, Erbstetten, Gronau,| Höpfigheim, Kirchberg, Klein-Aspach, Murr, Oberstenfeld, Pleidelsheim und Steinheim.

Frohngelder oder Naturalfrohnen an Spann und Handdiensten haben bestanden in den Orten: Auenstein, Höpfigheim, Beilstein, Groß-Bottwar, Klein-Aspach und Oberstenfeld.

Diese Gefälle und Leistungen wurden – soweit es nicht früher schon geschehen war – nach den Bestimmungen der Gesetze vom 27., 28. und 29. Oktober 1836 vollends abgelöst.

C. Grundlasten und ähnliche nunmehr abgelöste Abgaben.

Es befanden sich außer den Erblehenhöfen in 10 Orten des Bezirkes wie in andern Bezirken des Landes einzelne Güter, welche mit Hellerzinsen, Küchengefällen, Gülten und Landachten belastet waren.

Die Lastenpflichtige, welche vor dem Vollzuge der Ablösungsgesetze von 1848 und 1849 ihre Gefälle an verschiedene Verwaltungen, namentlich an die Rentämter des Fürsten von Löwenstein, des Freiherrn von Brusselle, von Gaisberg und von Weiler zu entrichten hatten, bezahlen nun ihre in längstens 25jährige Renten zerschlagene Ablösungsschuldigkeiten auf den 18. April an das Kameralamt Groß-Bottwar.

D. Zehenten.

Affalterbach: der große Zehente gehörte dem Staate; der kleine Zehente stand dem Ortspfarrer zu, den Hauptzehenten hatte der Staat zu 1/8, die Widdum-Inhaber zu 7/8; der Weinzehente gehörte dem Staate mit Ausnahme der dem Widdum zehentbaren 5 Morgen Weinberge.

Allmersbach: der große, der Heu- und der Weinzehente gehörte dem Staat, der kleine Zehente dem Ortspfarrer.

Auenstein: am großen Zehenten hatte der Staat nur sehr wenig; das übrige hatte die Freiherrlich von Gaisberg’sche Gutsherrschaft Helfenberg; den kleinen Zehenten hatte der Staat zu 3/4; die Gutsherrschaft Helfenberg zu 1/4; die Wiesen waren zehentfrei; an dem Zehenten aus allen Weinbergen hatte der Staat 4/8; die Gutsherrschaft 3/8; der Heilige zu Abstadt (Oberamts Heilbronn) zu 1/8.

Beilstein: der große und kleine Zehente gehörte dem Staate ganz allein; die Wiesen waren zehentfrei; von den Weinbergen hatte der Staat den Zehenten auch allein.

Burgstall: der große Zehente, der Heu- und der Weinzehente standen dem Staate zu, der kleine Zehente dem Pfarrer.

| Erbstetten: der große und der Weinzehente gehörte dem Staate, der Heu- und kleine Zehente dem Ortspfarrer und von 59 Morgen dem Schulmeister.

Erdmannhausen: der große Zehente war in 4 Distrikte eingetheilt, wovon der Staat, die Pfarrei, die Widdum und die Meßnerei bestimmte Theile hatten; der kleine Zehente gehörte der Pfarrei zum größten Theil, auf 13 Morgen dem Staate; den Heuzehenten hatte der Staat und die Pfarrei je zur Hälfte; der Weinzehente gehörte dem Staate zu 5/6 und der Pfarrei zu 1/6.

Gronau: der große, der Heu- und der Weinzehnte stand dem Staate und der kleine Zehente der Pfarrei zu.

Groß-Bottwar: der große, der Heu- und der Weinzehente gehörte dem Staate; eben demselben der kleine Zehenten zu 2/3, der Stadtpfarrei zu 1/3.

Höpfigheim: den großen und den Weinzehenten hatte der Staat, den kleinen in einem besondern Distrikte der Staat allein, in einem andern Distrikte der Staat zu 1/4, die Pfarrei zu 3/4.

Hof und Lembach: der große, der Heu- und der Weinzehenten stand dem Staat zu, der kleine gehörte dem Staate zu 2/3 und der Stadtpfarrei Großbottwar zu 1/3.

Kirchberg an der Murr: großer Zehente gehörte dem Staate, kleiner Zehente der Pfarrei zu 2/3, dem Staate zu 1/3, der Heuzehente dem Staate zu 1/3, der Pfarrei zu 1/3 und zu 1/3 dem Magenhof, der die Farren zu halten schuldig war; Weinzehenten und Theilgebühren waren vom Staate zu beziehen.

Klein-Aspach: großer, Heu- und Weinzehenten stand dem Staate zu, den kleinen hatte die Ortspfarrei.

Klein-Bottwar: großer Zehente gehörte dem Staate nur in 3 besonders umsteinten Distrikten; das Übrige gehörte der von Kniestädt’schen Gutsherrschaft, der kleine Zehente der Pfarrei, der Heuzehente auf einem kleinen Distrikte dem Staate; den Weinzehenten hatte theils der Staat, theils die Gutsherrschaft von Kniestädt nach besonders ausgeschiedenen Bezirken.

Marbach: der große, kleine, Heu- und Weinzehenten stand dem Staate zu.

Mundelsheim: die Königl. Hofdomänenkammer hatte den großen, den kleinen, den Heu- und den Weinzehenten.

Murr: der große Zehente gehörte dem Staate, der kleine dem Ortspfarrer zu 5/9 und dem Staate zu 4/9, der Heuzehente dem Pfarrer auch zu 5/9, und dem Vordernhof zu 4/9, der Weinzehente dem Staate.

| Nassach: der große und kleine Zehente stand dem Staate zu; statt des Heuzehentens hatte der Staat jährlich 44 junge Hennen zu beziehen; Weinberge gibt es hier nicht.

Oberstenfeld: den großen, kleinen und Heuzehenten hatte der Staat, ebenso den Weinzehenten bis auf einen kleinen Distrikt, von welchem der Staat 2/3 und die Pfarrei 1/3 zu beziehen hatten.

Ottmarsheim: der große, kleine, Heu- und Weinzehente gehörte der K. Hofdomänenkammer zu 7/8 und der Stiftungspflege Heilbronn zu 1/8.

Pleidelsheim: von dem großen Zehenten hatte der Staat die Hälfte und die Stiftsverwaltung Stuttgart die andere Hälfte; vom kleinen Zehenten der Staat 1/2, die Ortspfarrei 1/2; vom Heuzehenten der Staat 1/2, das Stift Stuttgart oder in dessen Namen die Pfarrei 1/2; vom Weinzehenten der Staat die Hälfte und die andere Hälfte die Stiftsverwaltung Stuttgart.

Rielingshausen: der große Zehente gehörte dem Staate mit Ausnahme von 57 Morgen, wovon der Zehente der Meßnerei zustand, den kleinen Zehenten hatte die Pfarrei, eben dieselbe auch den Heuzehenten, den Weinzehenten der Staat.

Schmidhausen: der Hauptzehente vom großen, kleinen, Heu- und Weinzehenten gehörte dem fürstlichen Hause Löwenstein-Wertheim, Linie Freudenberg, und nur von 4 Morgen dem Staate der große und kleine Zehente.

Steinheim: der große, kleine, der Heu- und der Weinzehente stand dem Staate allein zu.

Weiler zum Stein: den großen, den Heu- und den Weinzehenten bezog die K. Hofdomänenkammer, den kleinen Zehenten die Ortspfarrei.

Winzerhausen: der große, der kleine, sowie der Heu- und Weinzehente gehörte der K. Hofdomänenkammer.

Obst (alle Arten von Baumfrüchten) gehörte ausschließlich zum kleinen Zehenten; nirgends im Bezirke wurde vom Öhmd, sondern einzig und allein vom Heu ein Zehente bezogen.

Der Weinzehente wurde theils unter den Weinbergen – jedoch an getretenen Trauben – erhoben und in die Kelter geführt, theils unter der Kelter an lauterem Wein von Vorlaß und Druck entrichtet. In verschiedenen Orten des Bezirks wurde früher von einzelnen Weinbergen neben und nach dem Zehenten noch der 4., 5., 6., 9., 12. oder 18. Theil des Ertrags erhoben, welche Lasten schon in den Jahren 1819, 1832, 1845 und 1846 abgelöst worden sind.

| Der Blutzehente, welcher nur in wenigen Orten vorkam, ist längst abgelöst worden.

Alle übrigen Zehenten wurden in Folge des Gesetzes vom 17. Juni 1849 abgelöst, und die Bezahlung der Abfindungssummen erfolgt in Zeitrenten von 8 bis 13 Jahren, je nach dem Übereinkommen mit den Betheiligten.

E. Bannrechte

bestanden im Oberamtsbezirke Marbach nicht.

2. Staats- und kirchliche Einrichtungen.[1]
A. Eintheilung der Ämter.
a. Weltliche.

Der Oberamtsbezirk bildet einen Bestandtheil des Neckarkreises und steht als solcher in gerichtlicher Hinsicht unter dem Gerichtshof in Eßlingen, in administrativer unter der Kreisregierung in Ludwigsburg.

Von den Bezirksbehörden haben das Oberamtsgericht, das Oberamt und das Dekanat ihren Sitz in Marbach, das Kameralamt in Großbottwar, das Forstamt in Reichenberg O.-A. Backnang.

a. Oberamtsgericht. Demselben sind untergeordnet das Gerichtsnotariat in Marbach für die Gemeinden Marbach, Affalterbach, Burgstall, Erbstetten, Erdmannhausen, Kirchberg und Weiler zum Stein; das Amtsnotariat in Beilstein für die Gemeinden Beilstein, Allmersbach, Auenstein, Gronau, Kleinaspach, Nassach, Oberstenfeld und Schmidhausen; das Amtsnotariat in Großbottwar für die Orte Großbottwar, Hof und Lembach, Kleinbottwar, Murr, Rielingshausen, Steinheim und Winzerhausen, und das Amtsnotariat in Mundelsheim für die Gemeinden Mundelsheim, Höpfigheim, Ottmarsheim und Pleidelsheim.

b. Das Oberamt mit der Oberamtspflege, dem Oberamts- und Oberamtswundarzt, dem Oberamtsbaumeister und dem Oberamtsthierarzt, von welchen der Letztere seinen Sitz in Großbottwar hat. In Beziehung auf Straßen- und Wasserbau ist der Bezirk der Inspektion Ludwigsburg zugewiesen, und ebenso in hochbaupolizeilicher Beziehung.

| c. Dem Kameralamt in Großbottwar ist der ganze Oberamtsbezirk zugetheilt. In Bezug auf die indirekte Steuerverwaltung bildet derselbe einen Bestandtheil des Umgeldskommissariats-Bezirks Backnang. Der Oberamtsgeometer hat seinen Wohnsitz in der Oberamtsstadt.

d. Dem Forstamt Reichenberg gehört der ganze Oberamtsbezirk mit dem Revieramte Kleinaspach an.

Die Unterpfandsgeschäfte besorgen in 11 Gemeinden die betreffenden Ortsvorsteher, worunter 6 zugleich Verwaltungsaktuare sind; in den übrigen Gemeinden werden dieselben theils durch Amtsnotare, theils durch Verwaltungsaktuare besorgt.

Die Verwaltungsgeschäfte werden, mit Ausnahme von Ottmarsheim, in sämtlichen Gemeinden durch 11 Verwaltungsaktuare, wovon 6 zugleich Ortsvorsteher, besorgt.

Gemeinden zählt der Oberamtsbezirk 26, nämlich 15 zweiter und 11 dritter Klasse.

Zusammengesetzte Gemeinden sind: Marbach mit der Parzelle Siegelhausen, Affalterbach mit den Parzellen Wolfsölden und Steinächlen, Auenstein mit Helfenberg, Beilstein mit den Parzellen Etzlenswenden, Farnersberg und Stocksberg, Gronau mit der Parzelle Prevorst, Großbottwar mit Parzelle Sauserhof, Kirchberg mit Frühmeßhof, Wüstenbach und Zwingelhausen, Kleinaspach mit den Parzellen Altersberg, Einöd, Hintervöhrenberg, Röhrach, Sinzenburg, Steinhausen, Völklenshofen, Vordervöhrenberg und Warthof, Nassach mit der Parzelle Kurzach, Oberstenfeld mit der Parzelle Lichtenberg, Schmidhausen mit den Orten Billensbach, Gagernberg, Jettenbach, Kaisersbach, Klingen und Maad, Steinheim mit den Parzellen Lehrhof und Vorderbirkenhof, Weiler zum Stein mit den Parzellen Gollenhof und Heidenhof, und Winzerhausen mit den Parzellen Abstetterhof und Holzweilerhof. Diese sämtlichen Parzellen bilden eigene Theilgemeinden, deren Verhältnisse durch Ortsstatute normirt sind.

An der Spitze jeder Gemeinde steht ein Schultheiß beziehungsweise Stadtschultheiß, welcher seinen Wohnsitz in der Regel im Hauptort hat. Für die Verwaltung des Gemeindevermögens sind überall besondere Rechner, Gemeindepfleger, bestellt.

Noch ist hier der sog. Hardtorte (Marbach, Erdmannhausen, Murr, Pleidelsheim und Steinheim; sowie Beihingen und Benningen O.-A. Ludwigsburg) Erwähnung zu thun, für deren Forste ein| gemeinschaftlicher Forstbeamter, der Hardtförster, mit dem Sitz in Rielingshausen, aufgestellt ist.
b. Kirchliche.

Der durchaus protestantische Bezirk steht unter dem Dekanat Marbach und gehört mit diesem zum Sprengel des Generalats Heilbronn. Ausgenommen hievon sind nur: die Parzellen Siegelhausen, Filial von Bittenfeld, Dekanats Waiblingen, Farnersberg, Filial von Unterheinrieth und Stocksberg, Filial von Neulautern, Dekanats Weinsberg, und Nassach (ohne Kurzach), Filial von Spiegelberg, Dekanats Backnang.

Die unter der protestantischen Bevölkerung zerstreuten Katholiken sind folgenden benachbarten Pfarreien zugewiesen: Ludwigsburg: die Katholiken in Marbach, Erdmannhausen, Großbottwar, Höpfigheim, Hof und Lembach, Kleinbottwar, Murr, Pleidelsheim und Steinheim; Öffingen, Dekanats Stuttgart: die von Affalterbach; Oppenweiler Dekanats Gmünd: diejenigen von Allmersbach, Burgstall, Erbstetten, Gronau, Kirchberg, Kleinaspach, Nassach, Oberstenfeld, Rielingshausen und Weiler zum Stein; Thalheim Dekanats Neckarsulm: die Katholiken in Auenstein, Beilstein, Mundelsheim, Ottmarsheim, Schmidhausen und Winzerhausen. – Israeliten sind keine vorhanden.

Der Bezirk zählt 22 evang. Pfarreien mit 25 ständigen und 2 unständigen Geistlichen.

B. Anstalten.
a. Schulanstalten.

Lateinische Schulen befinden sich in Marbach, Beilstein und Großbottwar, an welchen je ein Präzeptor (der zu Beilstein zugleich Helfer) und in Marbach überdieß ein Collaborator angestellt ist. Mit diesen Schulen sind Turnanstalten verbunden.

Volksschulen zählt der Bezirk 29 mit 34 Schulmeistern, 7 Unterlehrern und 19 Lehrgehilfen. Die Gesamtzahl der Volksschüler belief sich 1865 auf 4061.

Gewerbliche Fortbildungs- und Zeichenschulen bestehen in Marbach mit 3, Beilstein und Oberstenfeld mit je 2 und in Pleidelsheim mit 1 Lehrer.

Die landwirthschaftlichen Fortbildungsschulen in Großbottwar, Kirchberg, Pleidelsheim und Steinheim schließen sich mehr oder weniger an die dort bestehenden Winterabendschulen an.

| Winterabendschulen sind in 14 Orten mit 18 Lehrern und etwa 280 Schülern vorhanden.

Arbeitsschulen bestehen überall; Kleinkinderschulen dagegen nur in Affalterbach, Kleinaspach und Weiler zum Stein mit je einer Lehrerin und etwa 40 Kindern. In denselben wird Unterricht in weiblichen Handarbeiten ertheilt.

b. Wohlthätigkeitsanstalten.

An solchen sind hier zu erwähnen:

1) Die unter Aufsicht der Amtsversammlung und ihres Ausschusses verwaltete Oberamtssparkasse in Marbach, welche jedoch laut Amtsversammlungsbeschlusses eingehen soll und dermalen in Auflösung begriffen ist.

2) Der Bezirkswohlthätigkeitsverein in Marbach, welcher der Centralleitung des Wohlthätigkeitsvereins in Stuttgart untergeordnet ist und 20 Mitglieder zählt.

3) Der Bezirksverein zur Fürsorge für entlassene Strafgefangene, mit 45 Mitgliedern, welcher die eingehenden Beiträge alljährlich an den Centralverein in Stuttgart absendet.

4) Eine Agentur der Württembergischen Sparkasse zu Stuttgart besteht in Marbach; Sparpfleger sind in den einzelnen Orten aufgestellt, welche die Einlagen bei der Agentur vermitteln.

5) Armenhäuser befinden sich in sämtlichen Gemeinden, mit Ausnahme von Burgstall, Erbstetten, Erdmannhausen, Nassach, Schmidhausen und Winzerhausen. Erwähnenswerth ist ferner

6) Die mit der Fabrik zu Burgstall verbundene Krankenunterstützungskasse für die Arbeiter der Fabrik, welche aus Beiträgen der Arbeiter und Zuschüssen der Fabrikherren gebildet ist.

7) Die zu Marbach errichtete Agentur des Württembergischen Thierschutzvereins zu Stuttgart, mit Unteragenturen in einzelnen Bezirksorten.

Bezüglich der vorhandenen Stiftungen für milde Zwecke, von welchen die Karl von Kniestädt’sche, sowie die Römer’sche Stiftung, beide in Marbach, hervorzuheben sind, wird auf die Ortsbeschreibung verwiesen.

c. Gewerbliche Anstalten.

In Folge der Aufhebung des gewerblichen Zunftwesens konstituirte sich 1863 in Marbach ein Bezirksgewerbeverein, welcher damals 36, gegenwärtig dagegen 178 Mitglieder zählt. Der Ausschuß besteht aus 11 Mitgliedern, einschließlich des Vorstands.

| Dem Verein wurde von den aufgelösten Zünften ein Vermögen von ca. 1400 fl. zugewendet. Seine Einnahmen bestehen aus den Jahresbeiträgen der Mitglieder, à 30 kr., sowie aus einem Jahresbeitrage von 100 fl. aus der Amtspflege.

Der Verein versammelt sich statutengemäß mindestens 2mal jährlich, der Ausschuß nach Bedürfniß.

Seine Bestrebungen erstrecken sich hauptsächlich auf Verbreitung nützlicher Kenntnisse unter den Gewerbegenossen mittelst mündlicher Vorträge und Anschaffung und Circulation gewerblicher Schriften, sowie auf die Heranbildung der gewerblichen Jugend.

In Ausführung dieser letzteren Aufgabe hat der Verein nicht nur zu den Kosten der ersten Einrichtung der im Bezirke gegründeten gewerblichen Fortbildungsschulen beigesteuert, sondern unterstützt dieselben fortwährend durch jährliche Beiträge zu den Lehrerbesoldungen und zu Prämien für die Schüler.

Eine Bezirks-Gewerbeausstellung hat der Verein im Mai 1866 zu Marbach veranstaltet.

d. Landwirthschaftliche Anstalten.

Der landwirthschaftliche Bezirksverein wurde im Jahr 1839 in Marbach gegründet; die Zahl seiner Mitglieder stieg von ursprünglichen 136 auf 219. An der Spitze desselben steht ein Ausschuß von 7 Mitgliedern.

Seine Thätigkeit erstreckt sich auf alle Zweige der Landwirthschaft, insbesondere auf die Förderung des Wein- und Obstbaues, des Körnerbaues, die Verbreitung guter Ackergeräthe und auf Beförderung der landwirthschaftlichen Thierzucht.

In Absicht auf den Weinbau, dem der Verein besondere Aufmerksamkeit schenkt, vermittelt der Verein alljährlich den Bezug und die Vertheilung von Rebschnittlingen der Weinverbesserungsgesellschaft, wodurch auf die Verbreitung edler und anbauwürdiger Rebsorten hingewirkt wird. Ferner hat derselbe die Anlegung einer Musterrebschule in Ottmarsheim veranlaßt, deren Besitzer, Adlerwirth Herrmann, zur Abgabe von Reben an die Weinbergbesitzer kontraktlich verpflichtet ist, wobei ein Drittheil des Verkaufspreises von der Vereinskasse bestritten wird. Außerdem hat der Verein in früheren Jahren mehrere junge Weingärtner in die Rheingegenden geschickt, um ihre Kenntnisse durch Anschauung der dort üblichen Methode zu erweitern.

Zu Erlernung der Obstbaumzucht werden fast alljährlich junge| Männer mit Unterstützung des Vereins nach Hohenheim geschickt. Ebenso ist ein Wiesenbauzögling von dem Verein namhaft unterstützt worden.

Verbesserte landwirthschaftliche Maschinen und Werkzeuge hat der Verein schon mehrfach erworben, um dieselben unter seinen Mitgliedern zu verlosen oder zu versteigern, in welch letzterem Falle die Vereinskasse den Mindererlös auf sich nimmt. Preispflügen hat der Verein gleichfalls schon veranstaltet.

In Beförderung der Rindviehzucht wurden im Jahr 1856 durch den Verein 16 Zuchtthiere, Simmenthaler Rasse, beiderlei Geschlechts, zur Kreuzung mit dem im Bezirk vorherrschenden Neckarschlag in der Schweiz aufgekauft und mittelst Versteigerung in den Besitz der Bezirksangehörigen gebracht. Auch wird die Rindvieh- und die Schweinezucht dadurch zu heben gesucht, daß an die Besitzer ausgezeichneter Exemplare Preise vertheilt werden. Die Pferdezucht im Bezirk ist nicht von Bedeutung.

Die landwirthschaftlichen Fortbildungsschulen, deren 4 im Bezirke bestehen, unterstützt der Verein durch Geld und durch Überlassung passender Fachschriften.

Außerdem sind die landwirthschaftlichen Bezirksfeste zu erwähnen, welche in der Regel alle 2 Jahre abgehalten, und bei welchen auch treue und fleißige Dienstboten durch Prämien ausgezeichnet werden.

Die zu Erreichung dieser Zwecke erforderlichen Mittel werden dem Verein durch die, 30 kr. betragenden ordentlichen Beiträge seiner Mitglieder, und durch jährliche Beiträge von Seiten des Staats und der Amtskorporation im Betrage von je 150 fl. geliefert.

Weiter ist anzuführen, daß im Bezirke eine Farren- und Eberschau besteht, welche von der Amtsversammlung eingeführt und welcher der Oberamtsthierarzt beigegeben ist. Eine Beschälplatte ist im Bezirke nicht vorhanden.

Endlich verdienen hier die Schloßgüter des Frhrn. v. Weiler zu Lichtenberg und des Frhrn. v. Brussele zu Schaubeck als landwirthschaftliche Musteranstalten eine Erwähnung.

e. Anstalten für Handel und Verkehr.
1. Posten und Boten.
Der Bezirk zählt 4 Postexpeditionen, in Marbach, Beilstein, Großbottwar und Mundelsheim; Postablagen sind keine vorhanden. Landpostboten sind 10 aufgestellt, welche ihre Wohnsitze in Auenstein,| Beilstein, Erbstetten, Gronau, Kirchberg, Kleinbottwar, Mundelsheim, Ottmarsheim, Rielingshausen und Winzerhausen haben und mit Ausnahme der Sonn- und bürgerlichen Feiertage die einzelnen Gemeinden, theilweise auch deren Parzellen täglich zu begehen haben.

Der Postexpedition Marbach sind die Gemeinden Marbach, Affalterbach, Burgstall, Erbstetten, Erdmannhausen, Höpfigheim, Kirchberg, Murr, Ottmarsheim, Pleidelsheim, Rielingshausen, Steinheim und Weiler zum Stein; der Postexpedition Beilstein die Orte Beilstein, Allmersbach, Auenstein, Gronau, Kleinaspach, Nassach, Oberstenfeld und Schmidhausen; der zu Großbottwar die Gemeinden Großbottwar, Hof und Lembach, Kleinbottwar und Winzerhausen, und der zu Mundelsheim die Gemeinde Mundelsheim zugetheilt.

Der Vertrag, durch welchen die Landpost im Oberamtsbezirke eingeführt worden ist, wurde am 26. Januar 1863 zwischen der Oberamtskorporation und der Kgl. Postdirektion abgeschlossen und ist am 9. April 1863 ins Leben getreten.

Der postliche Verkehr wird gegenwärtig vermittelt:

1) von Marbach auf die Eisenbahnstation Ludwigsburg und zurück durch täglich 3 Postkurse;
2) durch direkte Postfahrten von Marbach über Großbottwar, Beilstein, Ilsfeld, Flein nach Heilbronn täglich 1mal und zurück.
3) Durch tägliche Postfahrt von Marbach nach Großbottwar und zurück, je 1mal; und
4) durch einen täglichen Postkurs von Marbach nach Backnang, Sulzbach, Murrhardt, Gaildorf, Hall, beziehungsweise über Backnang nach Löwenstein und Willsbach und zurück.

Regelmäßige Frachtfuhren sind im Bezirke folgende vorhanden:

a) Mit dem Sitze des Fuhrmanns in Marbach:

1) zwischen Marbach und Stuttgart über Ludwigsburg wöchentlich 3mal;
2) zwischen Marbach und Heilbronn über Großbottwar und Beilstein in der Woche 1mal;

b) mit dem Sitz des Boten in Großbottwar:

1) zwischen Großbottwar und Ludwigsburg über Marbach, und zwischen Großbottwar über Marbach und Ludwigsburg in der Woche je 1mal;
2) zwischen Großbottwar und Heilbronn über Beilstein 2mal wöchentlich;

c) mit dem Sitz in Oberstenfeld:

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Zwischen Oberstenfeld und Heilbronn über Beilstein in der Woche 2mal.

d) Mit dem Sitze des Boten in Beilstein:

Zwischen Beilstein und Ludwigsburg über Großbottwar und Marbach in der Woche 2mal.

e) Mit dem Sitz in Auenstein:

Zwischen diesem Orte und Heilbronn über Ilsfeld wöchentlich 2mal.

f) Mit dem Sitz des Fuhrmanns in Backnang:

1) zwischen Backnang und Ludwigsburg über Marbach 2mal in der Woche;
2) zwischen Backnang und Heilbronn über Klein-Aspach, Oberstenfeld und Beilstein 1–2mal wöchentlich.

g) Mit dem Sitz des Fuhrmanns in Winnenden:

Zwischen Winnenden und Heilbronn über die Orte Affalterbach, Erdmannhausen, Steinheim, Großbottwar und Beilstein.

Telegraphenstationen bestehen seit 22. August 1863 in Marbach und seit 17. Dezember 1865 in Groß-Bottwar. Beide stehen unter sich, überdieß die Station Marbach einerseits mit Ludwigsburg, andererseits mit der Station Backnang in direkter Verbindung.

2. Straßen.

Staatskunststraßen, welche durch den Bezirk führen, sind:

1) Von Ludwigsburg über Neckarweihingen nach Marbach;
2) Von Marbach über Rielingshausen und Frühmeßhof nach Backnang. Auf dieser Strecke verdient die neuerbaute schöne Brücke über die Murr zwischen Marbach und Rielingshausen, s. g. Schweißbrücke, Erwähnung.
3) Von Marbach über Murr, Steinheim, Klein- und Groß-Bottwar, Sauserhof, Oberstenfeld und Beilstein nach Heilbronn.

Die übrigen Straßen im Bezirk sind Nachbarschaftsstraßen (Vicinalstraßen) und werden als solche von den betreffenden Gemeinden unterhalten und von einem, von der Amtskorporation bestellten Techniker, dem Oberamtswegmeister, beaufsichtigt.

Wasserstraßen für die Langholzflößerei und die, freilich nicht mehr bedeutende Schifffahrt bildet der Neckar; für den Scheiterholzfloß die Murr.

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f. Sonstige polizeiliche Anstalten.
1. Gesundheitspolizeiliche.

In dem Oberamtsbezirke sind angestellt:

1 Oberamtsarzt, 1 Oberamtswundarzt, beide mit dem Sitz in Marbach, und 1 Oberamtsthierarzt, welcher seinen Wohnsitz in Großbottwar hat.

Außerdem befinden sich im Bezirk:

1) praktische Ärzte: 1 in Marbach, 1 in Beilstein, 1 in Großbottwar und 1 in Mundelsheim.
2) Wundärzte, welche eine eigene Unterstützungskasse haben, in Marbach 3 (worunter erster Abtheilung und zugleich innere Ärzte 2, zweiter Abtheilung 1, zugleich Oberamtswundarzt), sodann in Großbottwar 2 (erster Abtheilung, zugleich Arzt 1, zweiter Abtheilung 1), in Beilstein 1 erster Abtheilung, zugleich innerer Arzt; ferner je einer zweiter Abtheilung in Kirchberg, Kleinaspach, Mundelsheim, Oberstenfeld, Pleidelsheim, Steinheim und Winzerhausen, endlich 1 dritter Abtheilung in Rielingshausen.
3) Thierärzte: je 1 in Marbach und Großbottwar (letzterer zugleich Oberamtsthierarzt).

Geburtshelfer zählt der Bezirk 11, nämlich 3 in Marbach (worunter der Oberamtsarzt und der Oberamtswundarzt), 2 in Mundelsheim, je 1 in Beilstein, Großbottwar, Kleinaspach, Pleidelsheim, Steinheim und Winzerhausen.

Hebammen finden sich in allen Gemeinden; ihre Gesamtzahl beträgt 50. Leichenschauer sind gleichfalls in jeder Gemeinde aufgestellt.

Das öffentliche Impfgeschäft ist unter die Wundärzte vertheilt.

Apotheken bestehen je eine in Marbach, Beilstein, Großbottwar und Mundelsheim.

Sämtliche Begräbnißplätze sind außerhalb der Ortschaften.

Wasenplätze mit Wasenmeistern (Kleemeistern) befinden sich in Großbottwar, Kirchberg und Ottmarsheim; ersterer für den ganzen Oberamtsbezirk.

2. Sicherheitspolizeiliche Anstalten.

Das Oberamtsgericht und das Oberamt haben je abgesonderte Gefängnißgebäude, in welchen sich auch die Wohnungen der betreffenden Amtsdiener befinden.

| Arrestlokale mit den erforderlichen Requisiten befinden sich ferner in sämtlichen Gemeinden, in den Orten Marbach, Auenstein, Beilstein, Burgstall, Gronau, Großbottwar sogar deren zwei.

Ein zur Aufnahme Geisteskranker des Bezirks eingerichtetes Irrenhaus mit 2 Lokalen befindet sich in Marbach.

Polizeidiener, welche theilweise zugleich Amtsdiener sind, sind in allen Gemeinden.

Landjäger befinden sich außer dem Stations-Kommandanten 4 im Bezirk, wovon 2 in der Hauptstation Marbach, je 1 in den Nebenstationen Beilstein und Weiler zum Stein aufgestellt sind.

3. Bau- und feuerpolizeiliche Anstalten.

Ortsbaupläne sind nur in den 6 Gemeinden Marbach, Beilstein, Großbottwar, Mundelsheim, Murr und Pleidelsheim vorhanden.

Die Oberfeuerschau im Bezirke wird von dem, durch die Amtskorporation bestellten Oberamtswerkmeister in Marbach besorgt, wogegen dieselbe in der Oberamtsstadt durch einen besonderen Techniker, welcher seinen Wohnsitz in Oberstenfeld hat, versehen wird.

Kaminfeger befinden sich 3 im Bezirke, nämlich in Marbach, Beilstein und Großbottwar, welchen sämtliche Gemeinden zugetheilt sind.

Feuerlöschmannschaften sind allenthalben aufgestellt; in den Orten Marbach, Beilstein, Großbottwar, Mundelsheim, Oberstenfeld und Ottmarsheim sind dieselben als, meist freiwillige, Feuerwehren organisirt. Letztere haben bei ihrer Konstituirung Beiträge von der Amtskorporation erhalten, auch sind unter dieselben von dem Vermögen der aufgelösten Zünfte 1275 fl. vertheilt worden.

Die Mannschaftszahl der Feuerwehren wechselt zwischen 160 (Großbottwar) und 53 Mann (Ottmarsheim).

Brauchbare Fahrfeuerspritzen, zum Theil neuerer Konstruktion, finden sich in 23 Gemeinden, in 2 Gemeinden sind Tragfeuerspritzen, in 1 Gemeinde nur Handspritzen vorhanden. Dagegen befinden sich Handfeuerspritzen, theilweise auch Tragspritzen, in sämtlichen Parzellen. Andere Requisiten, wie Bütten, Eimer, Leitern, Hacken etc., sind überall vorhanden.

Brandfälle sind im Bezirk ziemlich selten und nie von bedeutender Ausdehnung.

Die Zahl der im Bezirk vertretenen Mobiliar-Versicherungsgesellschaften beträgt 17, für welche 52 Agenten thätig sind. Auf die einzelnen Gesellschaften kommen 1–7 Bezirksagenten.

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4. Gewerbepolizeiliche Anstalten.

Bezirkspfechtämter befinden sich in Marbach, Beilstein, Großbottwar und Mundelsheim; Eichanstalten für Fässer und Keltergeschirre bestehen überdieß in den Orten Affalterbach, Allmersbach, Auenstein, Burgstall, Erdmannhausen, Höpfigheim, Kirchberg, Kleinaspach, Kleinbottwar, Murr, Oberstenfeld, Ottmarsheim, Pleidelsheim, Rielingshausen, Steinheim und Winzerhausen.

3. Amtskörperschafts- und Gemeindehaushalt.
A. Oberamtskorporation.

Nach der letztgestellten und abgehörten Rechnung von 1864/65 bestand das Vermögen bei der Amtspflege in

Kapitalien 12.740 fl.
Ausständen 0 – 
Rechners Remanet 00000 3746 fl.
16.486 fl.

worauf 384 fl. 55 kr. unverzinsliche Schulden (Zahlungsrückstände) haften.

Ferner betrugen

die laufenden Einnahmen 7300 fl. 05 kr.
die laufenden Ausgaben 8071 fl. 18 kr.
der Amtsschaden 4500 fl. 0– kr.

An Grundeigenthum besitzt die Amtskörperschaft:

1) ein Irrenlokal, Brandversich.-Anschlag 1600 fl. 0– kr.
2) ein oberamtl. Gefängnißgebäude, B.-V.-A. 2000 fl. 0– kr.
3) einen Einbau mit älteren, nicht mehr benützbaren Gefängnissen, B.-V.-A. 200 fl. 0– kr.
4) einen Hundebeobachtungszwinger bei der Kleemeisterei in Großbottwar, B.-V.-A. 125 fl. 15 kr.
B. Gemeindeverwaltung.

Vermöge der angehängten Tabelle über den Haushalt der einzelnen Gemeinden besaßen nach den Rechnungen pro 1864/65 sämtliche Gemeinden des Bezirks:

1) Neben 11.937 Morgen Grundbesitz
00an verzinslichen Kapitalien
226.062 fl.
00an sonstigen Forderungen (incl. Remaneten der Rechner) 42.750 fl.
268.812 fl.
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2) Die Passiven betrugen:
00an verzinslichen Kapitalien 21.881 fl.
00an sonstigen Schulden 5258 fl.
27.139 fl.
3) Die jährlichen Einkünfte betrugen 291.197 fl.
4) Die jährlichen Ausgaben 245.626 fl.
5) Der Amtsschaden 5020 fl.
6) Die Gemeindeumlagen, einschließlich der Schuldentilgungs-
00beziehungsweise Grundstocksergänzungs-Quoten
29.403 fl.
C. Stiftungspflegen.

Wie aus der Tabelle (III.) ersichtlich, beträgt das Gesamtvermögen der Stiftungspflegen des Bezirks, neben 39 Morgen Grundbesitz, 146.763 fl. Kapitalien; die gesamte Schuldensumme 2978 fl.

Die laufenden Einnahmen der Stiftungen belaufen sich auf 32.331 fl.; die laufenden Jahresausgaben auf 29.378 fl.

4. Kataster und Steuern.

Nach den Berechnungen auf das Etatsjahr 1865/66 sind Gegenstände des Oberamtskatasters:

Grundeigenthum, eingeschätzt zu einem Reinertrag von 652.440 fl. 48 kr.
Gefälle, eingeschätzt zu 880 fl. 09 kr.
Gebäude, eingeschätzt zu 2.876.798 fl. 0– kr.
Gewerbe, eingeschätzt zu 4644 fl. 39 kr.

Die in demselben Jahre zur Umlage gebrachten Steuern betragen:

vom Grundeigenthum 39.636 fl. 32 kr.
von den Gefällen 76 fl. 0– kr.
von den Gebäuden 6782 fl. 02 kr.
von den Gewerben 3934 fl. 02 kr.
Zusammen –> 50.428 fl. 36 kr.

An indirekten Abgaben sind im Jahr 1864/65 erhoben worden:

1) an Wirthschaftsabgaben:
00von Wein und Obstmost 14.801 fl. 50 kr.
00Branntweinfabrikationssteuer 1694 fl. 18 kr. 000 2242 fl. 27 kr.
00Branntweinausschanksabgabe 548 fl. 09 kr.
00vom Bier (Malzsteuer) 6852 fl. 09 kr.
2) an Accise:
00von Güterveräußerungen 7605 fl. 56 kr.
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00von Lotterieen 88 fl. 07 kr.
00von Markt- und Handelswaren 30 kr.
3) an Hundeauflagen, einschließlich des den Ortsarmenkassen
gesetzlich gebührenden Antheils
1297 fl. 0– kr.
4) an Sporteln 5815 fl. 46 kr.

Die Steuer aus dem Kapital-, Dienst- und Berufseinkommen betrug pro 1864/65:

für den Staat 6771 fl. 52 kr.
für Amtskörperschaft und Gemeinden 1693 fl. 06 kr.

  1. Verfaßt von Oberamts-Aktuar Doll in Marbach.
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