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Beschreibung des Oberamts Schorndorf/Kapitel A 1

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A.


Beschreibung des Oberamts im Allgemeinen.




I. Lage und Umfang.
1. Geographische und natürliche Lage.

Der Oberamtsbezirk Schorndorf liegt beinahe in der Mitte des Landes, zwischen 48° 43’ 24” und 48° 53’ 2” nördlicher Breite, und 27° 2’ 35” und 27° 18’ 50” östlicher Länge. Er gehört dem Jagstkreis an und bildet dessen südwestliche Ecke. Da er auf der Neckarseite der Alp liegt so gehört er auch ganz dem Neckargebiete an und wird zum Unterlande gerechnet.


2. Grenzen.

Der Bezirk grenzt in Osten an die Bezirke Welzheim und Göppingen, in Süden an Göppingen und Eßlingen, in Westen an Eßlingen, Canstatt und Waiblingen, in Norden an Waiblingen und Welzheim und macht somit die Grenze des Jagstkreises, in Südosten gegen den Donaukreis und in Südwesten gegen den Neckarkreis.


3. Größe.

Der Flächenraum desselben beträgt 3,502 Quadratmeilen oder 61.1821/8 württb. Morgen; er gehört daher zu den kleineren Bezirken des Landes (unter 64 der 54te), indem er 2,121 Quadratmeilen weniger als die mittlere Größe der Bezirke (5,623) beträgt.


4. Figur.
In dieser Beziehung gehört der Bezirk zu den regelmäßigen, indem er, die kleineren Vorsprünge welche die einzelnen Markungen überall bieten, abgerechnet, ein ziemlich abgerundetes Ganze bildet, so zwar,| daß ein Theil des Bezirkes Welzheim, der über das Remsthal und Plüderhausen herübergreift, in denselben einbuchtet und sich der Oberamtsstadt bis auf 11/2 Stunden nähert. Die vier größten Durchmesser des Bezirks von Norden gen Süden, Osten nach Westen, Südwest nach Nordost, Südost nach Nordwest sind sich beinahe gleich und betragen etwas über 5 Stunden in gerader Linie, der kleinste in der Richtung des Remsthales etwas über 3 Stunden. Die Lage der Oberamtsstadt ist eine sehr günstige, indem keine bedeutendere Ortschaft über 21/2 Stunden von ihr entfernt ist.


5. Bestandteile.

Sämmtliche Theile des Oberamtes sind altwürttembergische Orte, die theils dem alten Oberamt Schorndorf, theils dem Klosteroberamte Adelberg angehört haben, mit Ausnahme von Aichelberg, welches bis 1806 als reichsritterschaftliche Besitzung dem Canton Kocher einverleibt war. Die früheren Besitz- und Eintheilungs-Verhältnisse sind aus Abschnitt VII. und aus dem topographischen Theile zu ersehen.


6. Besonders benannte Bezirke.

In dieser Beziehung wird ziemlich genau unterschieden zwischen dem eigentlichen Remsthal, dem Schlichten- und Schur-Wald, und den Ortschaften in den Berglen.

a) zum Remsthal gehören nur die in der Thalsohle gelegenen Orte: Ober- und Unter-Urbach, Schorndorf, Weiler, Winterbach, Hebsack, Geradstetten, Grunbach; ferner Beutelsbach und Schnaith.

b) Der allgemeine Name Schurwald begreift im Munde des Volkes das ganze Plateau zwischen Fils- und Remsthal. Nach der Angabe des Forstamts Schorndorf heißt die Partie von Baltmannsweiler und Aichschieß westlich die vordere Schur; von da bis an die Schorndorf-Göppinger Straße die mittlere oder eigentliche Schur, auch Schlichtenwald; von da bis Rottenharz, oder die Lorch-Göppinger Straße, die hintere Schur. Nach der Eintheilung der unten zu erwähnenden alten Waldgerichte wurde damals Baltmannsweiler und Hohengehren zum Schlichtenwald gerechnet.

Neuerlich wird aber der zusammenhängende Waldbezirk folgendermaßen unterschieden:

Der Schlichtenwald, an der Gläserhalde durch einen schmalen Rücken mit dem Schurwalde zusammenhängend, aber durch das Banmühle- (Reichenbach-) Thal davon getrennt, umfaßt die Ortschaften Schlichten, Thomashardt, Hegenlohe, Baiereck und Büchenbronn; letzteres zum Oberamt Göppingen gehörig.

| Der Schurwald umfaßt außer den Ortschaften Lobenroth, Schanbach, Krummhart, Aichschieß, welche in den Oberamtsbezirk Eßlingen gehören, die Orte Aichelberg, Baach, Baltmannsweiler Hohengehren, Manolzweiler, Adelberg und Hundsholz.[1]

c) Zu den Ortschaften in den Berglen gehören die auf den Gehängen und Vorsprüngen des Welzheimer Waldes oberhalb Oppelsbom gegen das Remsthal gelegenen Orte: Weißbuch, Höslinswart, Buhlbronn, Asberglen, Streich, Kottweil, Krehwinkel und Necklingsberg, während Steinenberg und einige benachbarte Weiler eigentlich noch zum Welzheimer Walde gehören.



  1. Diese Angaben sind den amtlichen Nachrichten des Pfarramts Hohengehren entnommen.


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