Beschreibung des Oberamts Schorndorf/Kapitel A 6

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VI. Gesellschaftlicher Zustand.


1. Grundherrliche Verhältnisse.
A. Grundherren.

Die einzige im Bezirk bestandene Grundherrschaft kommt nicht mehr in Betracht, nachdem schon vor dem Erscheinen des alle Patrimonial-Gerichtsbarkeit und Polizeiverwaltung aufhebenden Gesetzes vom 4. Juli 1849 die vormals reichsritterschaftlichen Besitzungen und Rechte der Freiherrn vom Holtz in Aichelberg (s. die Ortsbeschr.) durch Verkauf von jenen an die Gemeinde daselbst übergegangen sind. Außer dem Staat waren es hauptsächlich die Körperschaften des Bezirkes, welche in demselben Gefälle zu erheben hatten; mit Ausnahme des Hospitales Schorndorf haben jedoch dermalen nur noch wenige derselben dergleichen Rechte anzusprechen, und auch die des ersteren haben sich sehr vermindert. Die Königl. Hofdomainenkammer erhebt durch das Hofcameralamt Stetten gleichfalls noch einige wenige Gefälle in Beutelsbach und Schnaith. Staatsdomainen (geschlossene Cameralgüter) sind nicht im Bezirke vorhanden.


B. Leibeigenschafts- und Lehen-Wesen.
Auch diesen Verpflichtungen würde die Gesetzgebung der Jahre 1848 und 1849 ein Ziel gesetzt haben, wenn sie nicht schon zuvor ihr Ende erreicht gehabt hätten. Über die früheren Verhältnisse mag indessen| hier noch Folgendes seine Stelle finden (vergl. auch hienach unten C, die Grundlasten etc.), um insbesondere auch darzuthun, von welch’ vielfältigen zum Theil sonderbaren Leistungen die neuere Gesetzgebung sowohl die Person als den Besitz nach und nach befreit hat.

In Aichelberg waren alle Einwohner leibeigen. Auch in Winterbach, Weiler, Geradstetten, Grunbach, Schornbach und Hegenlohe wurden nach altem Herkommen von allen Mannspersonen, sie mochten sonst leibeigen seyn oder nicht, durch die Kellerei Leibhennen und ein Hauptrecht, bestehend in 1 Gulden von 100 Pfd. Heller der Hinterlassenschaft, erhoben. In den Ämtern Steinenberg, Hundsholz und Krehwinkel erhob das Kloster Adelberg von den leibeigenen Männern das beste „Haupt Viehs und das beste Häs“ und von den leibeigenen Frauen ebenfalls das beste Kleid und, wenn sie eine Maierschaft hatten, das beste Stück Vieh. Als Brautlauf galt in Haubersbronn und beiden Urbach eine messingene Pfanne worein die Braut mit beiden Füßen stehen konnte, im Steinenberger Amte aber eine solche „darin sie mit beiden Füßen stehen oder s. v. dem Hintern sitzen kann.“

Einige Falllehen, soweit sie der Herrschaft Württemberg gehörten, scheinen an einigen Orten frühe schon einen mildern Charakter angenommen zu haben. Indeß in Winterbach noch um’s Jahr 1400 die Höfe und Lehen um 1/3 des Ertrages verliehen waren („zum Drittel standen“), treffen wir damals schon in Schorndorf Lehen mit fixirten Laudemien; 1500 aber sind alle in Erblehen umgewandelt und meist zertrümmert. Die Klöster Adelberg und Lorch dagegen haben Fall- oder Gnaden-Lehen, die zum Drittel standen, noch lange beibehalten; noch 1598 hatte das erstere viele solche Gnadenlehen („vff den Leib sein Lebenlang zu Gnaden geliehen“) mit fixirter Weglöse und zu Gnaden stehendem Handlohn, die beim Heimfall „so hoch als man mag“ wieder verliehen wurden. Um 1600 wurden mehrere derselben mit baaren Summen „erblich gekauft“ und zugleich die Laudemien festgestellt. (Über die Ordnung der adelberg’schen Gnadenlehen s. O.A.Beschreib. v. Göppingen S. 73.) Bemerkenswerth sind einige Kleinhandlöhne. Von jedem Gut, das zu Geradstetten verkauft ward, erhielt der Schultheiß eine Maas Wein „Beinutz“, und von jedem zu Baach verkauften Gute empfing der Schultheiß von Aichschieß ein Paar hirschlederne Handschuhe als Handlohn.


C. Grundlasten und ähnliche Leistungen.

In Ansehung dieser haben schon die Ablösungsgesetze von 1817 und 1836 dem Bezirk erhebliche Erleichterungen gebracht.

Sämmtliche Orte, mit Ausnahme von Aichelberg, Geradstetten und Schlichten gaben Kellereisteuern, genannt jährliche oder gewöhnliche| Steuern, und dazu Küchingeld, auch Waidrind oder Speisung genannt. Dazu kamen noch bei Beutelsbach 9 E. 14 I. und bei Schnaith 1 E. Bedwein. Vogthaber entrichteten die Orte Baltmannsweiler, Hebsack, Manolzweiler und Thomashardt; ebenso die Besitzer einzelner Güter in verschiedenen Orten. Jährlicher Zoll wurde in Grunbach gegeben. Für ein Mühlschwein zu mästen gab Schorndorf jährlich 3 Pfd. Heller. Je einige Pfunde Wasserzins bezahlen Winterbach, beide Urbach und Geradstetten. Vierzig Fischdienste, für jeden Dienst 1 Schilling, hatte Winterbach zu leisten. Schorndorf hatte 43 Pfd. 7 Sch. 61/2 Heller Feuerzins zu entrichten. Forsthühner, von jedem Hause 2, wurden in Winterbach, Schlichten, Hebsack und Rohrbronn erhoben; ebenda noch von jedem Haus ein Fastnachthuhn. Fastnachthühner und Rauchhühner von jedem Hause kamen in mehreren Orten, Rauchhühner von Lehen in Aichelberg und Schlichten vor. Drei Sommerhühner gab jedes Haus zu Hegenlohe. Ein Festhuhn wurde von jedem Gut zu Haubersbronn und beiden Urbach gegeben, welches in ein der Herrschaft zinsbares Lehen „vererbt“ war und in dasselbe zinste; die Abgaben fielen aber weg, wenn das Gut wieder zum Lehen kam. Capaunen wurden aus Weinbergen zu Beutelsbach, Schnaith und Winterbach, Gänse aus solchen zu Beutelsbach und Urbach gegeben. Käse, Eier und Öl wurden in Winterbach, Schorndorf, Miedelsbach etc. entrichtet, von der Mühle zu Metzlinsweiler sogar 351 Eier. Pfeffer ruhte auf Weinbergen in Beutelsbach; Salz, je eine Scheibe, auf Lehen zu Geradstetten. Ein Lehen zu Unterberken hatte dem Kl. Adelberg jährlich 200 Schüsseln zu reichen „und ist das Kloster schuldig, ihm zu den Schüsseln Erleinholz zu geben.“ Ein anderes Lehen daselbst gab dem Kloster drei „Weißbrod,“ ein drittes ein „Wysatbrod.“ Ein Hof zu Grunbach hatte einen Eimer Wein zu entrichten. Beutelsbach erhielt 1606 die Erlaubniß, zur Ausdeihung des rothen Weines einen eigenen Kelterbaum zu errichten, gegen jährliche Abgabe von 1/2 Eimer guten süßen rothen Weines an die Kellerei. Bodenwein und Weingülten waren sehr häufig. Höfe und Lehen zu Grunbach hatten je einen Karch voll Dung zu geben. Von 130 M. Weinberg zu Winterbach wurden je 6 Heller vom M. Bergzins erhoben. Auf einem Hause daselbst ruhte eine Abgabe von 7 Schilling Heller, „kommt von einem Frevel her, den sein Vorfar verschuldet vnd vf das Haus geschlagen hat; mag ablösen mit 7 Pfund“ (also 20fach). Ein Lehen, das außer den Laudemien gar nichts reichte, war noch 1699 in Beutelsbach. Landacht nach der Zelg wurde in Schorndorf erhoben. Sehr drückend war die Theilabgabe von Weinbergen. Die Constanz’sche Pflege in Schorndorf erhob von 421/2 M. Weinbergen zu Schornbach den halben Ertrag;| auch in Hebsack waren halbtheilige Weinberge. Das Dritttheil, Viertheil, Fünftheil etc. wurde in vielen anderen Orten entrichtet, wobei noch besondere Anordnungen für den Bau der Weinberge bestanden. In Geradstetten mußte jeder Besitzer solcher Weinberge 12 Karren Dung jährlich in einen Morgen thun; doch bezahlte die Grundherrschaft den Fuhrlohn. Von zwei Morgen zu Beutelsbach, welche das Viertheil gaben, heißt es 1400: „darin soll er in den einen Morgen alle Jahr 10 Karch voll Mist führen und 200 Stöck darin setzen mit Kundschaft, vnd den andern Morgen soll er in guten Ehren han.“ Ähnlich mußte es mit den andern theilbaren Weinbergen daselbst gehalten werden.

Die Frohnen waren in den nicht klösterlichen Orten weniger bedeutend. Nur die Mühle zu Beutelsbach stand der Herrschaft zu „täglichen Diensten.“

Die Kloster Adelberg’schen Unterthanen zu Steinenberg, Birkenweißbuch, Krehwinkel, Asberglen, Buhlbronn und Streich hatten jährlich je einige Eimer Wein nach Adelberg zu führen; die von Oberberken mußten während des Herbstes täglich einige Züge bereit halten. Hundsholz gab statt dieser Weinfahrten 10 Pfd. 1 Sch. 6 H., wogegen am Abend von Martini jeder Maier 2 und jeder Leheninhaber 1 Maas „Martinswein“ erhielt. Überdieß saßen alle Einwohner von Hundsholz und beiden Berken dem Kloster zu täglichen Diensten, die Maier mit der Mähne, die Söldner mit der Hand, jedoch gegen eine Entschädigung. Jeder Klosterbauer mußte namentlich ein Klafter Holz fällen, wogegen er in des Klosters Wäldern für sich drei Klafter fällen durfte und einen Brei, „Rayrbrei“ genannt, erhielt. – Auch diese Lasten haben allermeist zu bestehen aufgehört s. hienach.

Die Zehent-Verhältnisse werden noch nach dem Zustand aufgeführt, wie sie das Zehnt-Ablösungs-Gesetz von 1849 angetroffen hat, nach welchem die Zehntrechte des Staatskammerguts, der Hofdomänenkammer und der inländischen Körperschaften auf Verlangen der Pflichtigen oder der Berechtigten der Ablösung unterliegen, die Zehentgefälle der Privaten aber unabhängig von solchem Verlangen in Kraft des Gesetzes zur Ablösung zu bringen sind.

Was die Hauptzehenten, nämlich den großen Frucht- und den Wein-Zehenten betrifft, so stehen diese im ganzen Bezirk dem Staat zu, mit mehr oder weniger Ausnahmen von Hebsack, Höslinswarth, Kottweil, Ober-Berken, Schorndorf, Unter-Urbach, Hegenlohe und Hohengehren. In Hebsack sind bisher die Freiherren vom Holtz zehentberechtigt; an den Zehenten von Ober-Berken und Unter-Urbach sind von der Pfarrei Lorch her die Rechtsnachfolger des Domstiftes Augsburg mitbetheiligt. Die kleinen Zehenten gebühren in der Regel den Orts-Pfarreien; durch Verwandlung| der Pfarrbesoldungen von Hohengehren, Schnaith und Steinenberg seit 1837 sind dieselben in den gedachten Orten, sowie die Heuzehenten von Hohengehren und Schnaith an den Staat übergegangen. Die Heuzehenten gehören allermeist diesem und den Ortspfarreien; jene des Staats zu Baltmannsweiler, Beutelsbach und Geradstetten, Grunbach, Haubersbronn, Hegenlohe, Hundsholz, Miedelbach, Nassach, Rohrbronn, Schlichten, Schnaith, Schorndorf, Steinenberg und Weiler sind abgelöst. Höslinswarth gab der Pfarrei Buoch, O.A. Waiblingen, in alten Zeiten statt des Heuzehenten einen „Storren Holz“.

Blutzehenten, der gleichfalls abgelöst ist, kam nur in Hundsholz und beiden Berken vor; in anderen Orten, wo er früher bestanden, ist er schon vor 1537 „cassirt“ worden. Sämmtliche Zehenten des Staats waren auf 6, 9 oder 12 Jahre an die Gemeinden verpachtet, mit Ausnahme der Fruchtzehenten von Schorndorf (nebst Kleinzehenten), Kottweil, Geradstetten und Winterbach, welche in einjährigem Pacht standen.

Übrigens sind nun in Folge des Gesetzes von 1849 von den Pflichtigen sämmtliche Zehenten zur Ablösung angemeldet auf den Markungen von Schorndorf, Aichelberg, Baltmannsweiler, Beutelsbach, Birkenweißbuch, Hebsack, Hegenlohe, Hohengehren, Kottweil, Ober-Berken, Ober-Urbach und Unter-Urbach mit Parzellen.

Was die Grund-Entlastung überhaupt betrifft, so wurden schon in Folge der Gesetze von 1817, 1821 und 1836 die Ablösungen eifrig betrieben. Durch die Dazwischenkunft der Gemeinden, welche theils Geld hiezu aufnahmen, theils verzinsliche Ziele bewilligt erhielten, sind nicht nur die unter die Gesetze von 1836 fallenden Abgaben und Frohnen, sondern auch die Theilgebühren, sehr viele Laudemien und die meisten jährlichen Abgaben vor dem Jahr 1848 sowohl dem Staat als den Körperschaften gegenüber abgekauft oder aufgehoben worden. Nur in der Gemeinde Ober-Berken ist bis jetzt noch weniger für Ablösungen geschehen.

Die Ablösungen dem Staate gegenüber haben vom 1. Juli 1818 bis 30. Juni 1850 betragen:

für Laudemien und Zehentrechte (beide im Capitalbetrage) 1296 fl. 34 kr.
Geldgefälle, jährlicher Betrag 2404 fl. 01 kr.
Fruchtgilten, in Rauhem 990 Sch. 4 S. 3 E.
Weingilten 66 E. 12 I. 11/2 M.
Zehentrechte 1541 fl. 44 kr.
Steuerartige Abgaben 553 fl. 45 kr.
Das Gesammt-Ablösungskapital hievon, von den abgelösten Frohnen und Forst- und Jagd-Rechten belief sich auf 172.209 fl. 11 kr. Die Staatsbeiträge,| welche sich auf die Ablösungs-Gesetze von 1836 gründeten, haben 7202 fl. 18 kr. betragen.

Jedoch hatte der Staat auf 1. Juli 1850 noch zu erheben:

a. Laudemien, (in bestimmten Beträgen) 607 fl. 46 kr.   Waizen 11 Schfl. – S.
b. Jahresgefälle: Waizen-Mischling   264 Schfl. 3 S.
in Geld 142 fl. 22 kr. Roggen 59 Schfl. 1 S.
Dinkel 31 Schfl. 7 S. 4 E. Gerste 150 Schfl. 3 S.
Haber 82 Schfl. 2 S. 3 V. Ackerbohnen 23 Schfl. 4 S.
Wein 9 I. 9 M. Dinkel 1464 Schfl. 5 S.
c. Zehentgefälle und Surrogatgelder: Einkorn 79 Schfl. 3 S.
in Geld 15.459 fl. 48 kr. Haber 174 Schfl. 3 S.
d. Frohn-Surrogate 11 fl. 30 kr.

Das Gefällcataster der K. Hofdomainen-Kammer betrug auf 1. Juli 1849 (nach Abzug von 1/5) 29 fl. 23 kr. Die Gefällrechte der Körperschaften sind, wie schon erwähnt, durch die Ablösungen ganz unbedeutend geworden; Bannrechte oder dingliche Gewerbsberechtigungen mit Ausschließungs-Befugniß, deren Aufhebung das Gesetz vom 8. Juni 1849 ausgesprochen hat, waren, abgesehen vom Kelterbann, welcher in der Regel mit dem Weinzehentrechte verbunden ist, in dem Bezirke nicht vorhanden.


2. Staats- und kirchliche Einrichtungen.
A. Eintheilung und Ämter.
a. Weltliche.
Der Oberamtsbezirk ist dem Jagstkreise zugetheilt. Die Bezirks-Behörden sind: das Oberamtsgericht mit dem Gerichts-Notariat; das Oberamt mit dem Oberamts-Arzt, dem Oberamtswundarzt und der Oberamts-Pflege; das Cameralamt mit dem Umgelds-Commissariat, und das Forstamt, alle mit dem Sitz in Schorndorf. Nur die Parzelle Necklinsberg von der Gemeinde Asberglen ist dem Forstbezirke Reichenberg zugetheilt. Dem Oberamtsgerichte sind die Amts-Notariate Beutelsbach und Winterbach untergeordnet; jenes mit den Gemeinden Aichelberg, Baltmannsweiler, Beutelsbach, Geradstetten, Grunbach und Schnaith; dieses mit den Gemeinden Asberglen, Baiereck, Buhlbronn, Hebsack, Hegenlohe, Höslinswarth, Hohengehren, Hundsholz, Ober-Berken, Rohrbronn, Schlichten, Schornbach, Thomashardt, Vorderweißbuch, Weiler und Winterbach. Das Postamt Schorndorf ist dem Hauptpostamte Stuttgart untergeben. In Beziehung auf Straßen- und Wasser-Bauten sowohl, als in Beziehung auf Hochbauten ist der Oberamtsbezirk den Inspektionen in Gmünd zugewiesen. Der Cameralamtsbezirk| entspricht seit 1. Juli 1837 dem Oberamtsbezirke, nachdem das Cameralamt Beutelsbach aufgehoben, und vom Cameralamts-Bezirk Schorndorf die Gemeinde Rudersberg mit 18 Parzellen und Unter-Schlechtbach mit 5 Beiorten, dem Cameralamt Lorch, die Orte Drexelhof, Kieselhof, Ödernhardt, Plapphof und Spechtshof dem Cameralamt Waiblingen, sowie vom Cameralamts-Bezirke Beutelsbach, der im Übrigen in jenem von Schorndorf aufging, die Orte Großheppach und Strümpfelbach gleichfalls dem Cameralamtsbezirke Waiblingen zugetheilt worden sind. Bezüglich der Forstverwaltung theilt sich der Bezirk in 5 unter dem Forstamt Schorndorf stehende Reviere: Adelberg, Baiereck mit dem Sitz in Thomashardt, Engelberg (mit dem 1850 auch das Revier Plochingen, bis dahin Forsts Kirchheim, verbunden wurde) mit dem Sitz in Hohengehren, Geradstetten und Ober-Urbach. – Politische Gemeinden oder Schultheißereien sind es 27, wovon 9 der zweiten und 18 der dritten Classe angehören.


b. Kirchliche.

Das evangelische Dekanatamt, welches in Schorndorf seinen Sitz hat, ist der Generalsuperintendenz Hall untergeordnet. Es begreift zwar, nachdem die Pfarrei Hundsholz (Adelberg) 1824 von Göppingen demselben zugetheilt worden, sämmtliche Pfarreien des Oberamtes, allein eines Theils gehören auch noch Filialien von diesseitigen Kirchen, welche in den Oberämtern Canstatt und Welzheim liegen, ihm an, andern Theils sind mehrere unserem Bezirk angehörige Orte, worunter die Gemeinden Buhlbronn und Vorderweißbuch, in eine unter dem Dekanatamte Waiblingen und andere in eine unter dem Dekanatamte Göppingen stehende Kirche eingepfarrt. Evangelische Pfarreien zählt der Bezirk 19, worunter 2 unirte Pfarreien und 2 beständige Pfarrverwesereien. Die Zahl der evangelischen Geistlichen mit Seelsorge ist 20. Katholische Pfarreien hat der Bezirk nicht; die demselben angehörigen Katholiken sind nach Rechberghausen, O.A. Göppingen, Wäschenbeuren, O.A. Welzheim, Pfauhausen, O.A. Eßlingen und Öffingen O.A. Canstatt, eingepfarrt. Juden wohnen nicht im Bezirke.


B. Anstalten.
a. Schulen.
Im Oberamte befindet sich eine lateinische und eine Real-Schule, zusammen mit drei Lehrern, in Schorndorf. Die Zahl der evangelischen Volksschulen ist 59 mit 34 Schulmeistern, 6 Unterlehrern und 19 Lehrgehilfen, eingetheilt in die Conferenzsprengel Schorndorf und Adelberg.| Seit 1836 sind in Hohengehren, Beutelsbach, Baltmannsweiler, Steinenberg, Winterbach, Weiler, Hebsack und Schornbach neue Schulstellen errichtet und in Winterbach, Weiler, Oberberken, Hundsholz und Nassach neue Schulhäuser erbaut worden. Die Mehrzahl der Schulstellen ist mittelmäßig dotirt, doch keine unter 250 fl. Katholische Volksschulen sind nicht vorhanden. Wegen einiger anderer Lehranstalten s. Schorndorf.


b. Wohlthätige Anstalten.

Ein für den Bezirk gemeinschaftliches Krankenhaus befindet sich in Schorndorf. Über dasselbe, den städtischen Hospital u. s. w. ist die Ortsbeschreibung zu vergleichen. Armenhäuser sind in Aichelberg, Baltmannsweiler, Beutelsbach, Geradstetten, Grunbach, Haubersbronn, Hundsholz, Ober- und Unter-Berken, Ober- und Unter-Urbach, Schorndorf, Schnaith und Miedelsbach. Seit 1849 besteht ferner unter der Garantie der Amtskörperschaft eine Bezirks-Spar- und Leih-Kasse, welche Beifall findet; die aufzunehmende und darzuleihende Summe ist auf 75.000 fl. festgesetzt. Die während der jüngsten Theuerungsjahre geschaffenen Armen-Vereine haben aufgehört; der damals wieder belebte Bezirks-Wohlthätigkeitsverein aber besteht noch fort. Industrieschulen finden sich in allen Gemeinden, mit Ausnahme von Oberberken, wo das Bedürfniß nicht wesentlich ist. In denselben kommt durch den Unterricht auch der Knaben die in unserem Bezirk früher einheimisch gewesene Sitte wieder in Aufnahme, daß ledige Mannspersonen in den Winterabenden ihre Strümpfe selbst stricken. Kleinkinder-Bewahranstalten sind, als Privatanstalten, in Schorndorf, Schornbach, Weiler und Winterbach. Privat-Irrenanstalten sind in Schorndorf und Beutelsbach.


c. Landwirthschaftliche Anstalten.

Des landwirthschaftlichen Bezirksvereins ist S. 36 Erwähnung geschehen. Eine eigene Beschälplatte hat der Bezirk nicht; es werden in dieser Hinsicht Beschäler des K, Privatgestüts zu Weil, O.A. Eßlingen, benützt.


d. Anstalten für Handel und Verkehr, Straßen etc.
In Schorndorf befindet sich ein Postamt mit Poststall. Die Post fährt alle Tage durch Schorndorf nach Stuttgart, nach Ellwangen, (Nürnberg), nach Hall und nach Göppingen. Von sämmtlichen Amtsorten kommen dreimal wöchentlich Boten in die Oberamtsstadt. Außerdem gehen 1–2 Mal wöchentlich Boten von Beutelsbach nach Waiblingen, Stuttgart und Eßlingen, von Hundsholz nach Göppingen und von Winterbach nach Stuttgart, letzterer mit einem bedeckten Wagen. Ferner| fahren täglich zwei Omnibus von Schorndorf nach Stuttgart und zurück, und kommen ein Stuttgarter und ein Gmünder Omnibus durch Schorndorf. Jeden Donnerstag geht von Schorndorf ein Frachtwagen nach Heilbronn; ein weiterer fährt nach Bedürfniß.

In der Entfernung einer halben Stunde von der Oberamtsgrenze zieht die Staats-Eisenbahn durch das Filsthal vorüber.

An Staatsstraßen sind im Bezirke: 1) die von Stuttgart über Gmünd und Aalen nach Nördlingen und Ellwangen; 2) die von Hall über Gaildorf und Welzheim nach Göppingen führende Straße; jene 4964, diese 7062 Ruthen lang, beide einschließlich der Ortsetterlängen. Zur Unterhaltung derselben wird von der Oberamtsgrenze Waiblingen bis einschließlich der Markung Winterbach Muschelkalkstein, von da bis zur Oberamtsgrenze Welzheim hier sogenannter Keuperfleinstein oder der harte grobkörnige Keupersandstein verwendet. Die jährlichen Unterhaltungskosten belaufen sich der Ruthe nach bei der ersteren auf 1 fl. 40 kr., bei der letzteren auf 40 kr.

Die übrigen Hauptwege im Bezirke sind Amtscorporationsstraßen, nämlich:

1) Von Schorndorf nach Winnenden, 1516 Ruthen lang, 18–26′ breit.
2) Von Schorndorf nach Adelberg, 1056 R. lang, 20–26′ breit, mit einer schönen und guten 1828 angelegten Steige.
3) Von Schorndorf nach Reichenbach, 1328 R. lang, 24′ breit.
4) Von Schorndorf nach Eßlingen, 2152 R. lang, 22–26′ breit.
5) Die Wieslaufthal-Straße gegen Rudersberg, 809 R. lang, 18–20′ breit.
6) Die Parkstraße von Hohengehren nach Baach, 440 R. lang, 22–24′ breit.

Das Unterhaltungs-Material für die erstgenannte Straße ist theils Gerölle, theils der harte grobkörnige Keupersandstein, für die übrigen Straßen ebenfalls der grobkörnige Keupersandstein. Die Unterhaltungskosten belaufen sich im Ganzen durchschnittlich auf 2075 fl. jährlich.

Alle übrigen Wege sind nur kurze Strecken, welche von den Staats- und Corporations-Straßen ab in die Orte führen, oder diese mit benachbarten kleineren Orten verbinden. Nicht nur jene, sondern auch diese sind allermeist in gutem Zustande. Jedoch hat der Bezirk folgende beschwerliche oder gefährliche Steigen:

1) die rothe Steige bei Adelberg, 2) die Schlichter-Steige gegen Reichenbach über Baiereck, 3) die Weinsteige von Manolzweiler nach Schnaith, 4) die Steige von Schnaith nach Aichelberg, 5) die Engelberger Steige von Winterbach gegen Eßlingen, 6) die Steige von Höslinswarth gegen Schorndorf, 7) und 8) zwei Steigen zwischen Streich und Schornbach. Übrigens befinden sich die Steigen 1, 3 und 8 auf wenig gangbaren Straßen und werden selten befahren. Ein beschwerlicher Stich auf der Staatsstraße zwischen Winterbach und Hebsack wurde 1847 beseitigt.

| Steinerne Brücken führen über die Rems 5, über kleinere Gewässer 23. Brücken- und Pflaster-Geld wird nirgends erhoben.


3. Oberamts- und Gemeinde-Haushalt.
A. Oberamtspflege.

Nach der Rechnung von 1848/49 betrugen:

a. das Vermögen der Oberamtspflege neben 3 V. 2 R. Grundeigenthum und 1250 fl. Gebäude-Anschlag,
 ausgeliehene Capitalien 34.460 fl. 52 kr.
 und Forderungen an die Gemeinden für 1847 erkaufte Früchte 16.890 fl. 29 kr.
51.351 fl. 21 kr.
 Dagegen die Schulden, vom Ankauf der erwähnten Früchte herrührend 25.400 fl. 0– kr.
b. Jährliche Einnahmen und Ausgaben:
 Jahreseinnahmen (nebst Steuern) 54.482 fl. 47 kr.
 Jahresausgaben (nebst Steuern) 48.807 fl. 46 kr.
 darunter Oberamtsschadenumlage 3.000 fl. 0– kr.
 Oberamtsvergleichungskosten 1.500 fl. 0– kr.

Im Jahr 1817 bestand das verzinsliche Vermögen in 13.358 fl., 1838 in 24.333 fl. Die Passivcapitalien betrugen 1817 die Summe von 77.700 fl., 1838 aber 0. Der Oberamtsschaden nebst Oberamtsvergleichungskosten war 1816/17 26.054 fl., 1826/27 7693 fl., 1837/38 9923 fl.


B. Gemeindepflegen.

Nach den Rechnungen von 1848/49 und 1849/50 betrugen:

a. das Vermögen der Gemeinden, neben 7430 M. Grundeigenthum,
 an verzinslichen Capitalien 143.696 fl.
 an sonstigen Forderungen 57.393 fl.
zusammen 201.089 fl.
b. die Schulden derselben,
 an verzinslichen Capitalien 17.789 fl.
 an sonstigen Passiven 16.798 fl.
zusammen 34.587 fl.
c. die Einkünfte (ohne die Gemeindeumlagen) 47.133 fl.
d. die Ausgaben 61.600 fl.
e. die Gemeindeumlagen 15.190 fl.
Aus Tabelle III. erhellt ferner, daß nächst Schorndorf, Höslinswarth und Geradstetten das meiste, Thomashardt und Baiereck das wenigste Grundeigenthum, Haubersbronn und Beutelsbach die meisten, Hohengehren| keine und Aichelberg die wenigsten Activcapitalien besitzen. Keine verzinsliche Schulden haben: Aichelberg, Beutelsbach, Geradstetten, Grunbach, Hegenlohe, Höslinswarth, Ober-Urbach, Rohrbronn, Schlichten, Weiler und Winterbach. Die meisten Schulden haben: Hohengehren, Steinenberg und Hundsholz. Die Einkünfte sind am größten in Schorndorf, Geradstetten und Ober-Urbach, am kleinsten in Ober-Berken, Schlichten und Thomashardt. Gemeindeumlagen dürfen nicht gemacht werden in Aichelberg, Geradstetten, Haubersbronn (ausschließlich Mezlinsweiler), Ober-Urbach und Steinenberg (ausschließlich Miedelsbach). Am größten sind dieselben in Schorndorf, Schnaith und Beutelsbach. Gegenüber der Staatssteuer ist die Gemeindeumlage in Baiereck, Hebsack, Rohrbronn und Thomashardt, wo sie mindestens das Doppelte beträgt, sodann in Vorderweißbuch, Baltmannsweiler, Buhlbronn, Oberberken, Schlichten, Schnaith und Schornbach von höherem Belang.

Hinsichtlich der Gemeindeverwaltung während der jetzigen Regierungsperiode ist hervorzuheben, daß die verzinslichen Activcapitalien 1817 85.167 fl. und 1838 139.814 fl.; die verzinslichen Passivcapitalien 1817 158.467 fl. und 1838 9900 fl.; die Rückstände bei den Steuerpflichtigen 1817 202.946 fl. und 1838 3913 fl., die Gemeindeumlagen 1816/17 15.638 fl., 1828/29 16.517 fl. und 1837/38 9973 fl. betragen haben.

Realgemeinderechte gibt es nicht. Die Bürger erhalten die Gemeinde-Nutzungen nach der Reihenfolge ihres Eintrittes in das active Bürgerrecht. Die Streue aus Gemeindewaldungen wird unter dieselben je nach der Größe ihres Viehstandes vertheilt. Die in allen Gemeinden mehr oder minder vertheilten Allmanden genießen die Bürger gegen eine verhältnißmäßig geringe Abgabe an die Gemeindepflege auf Lebenszeit. Das nicht ausgetheilte Allmandgut wird entweder für Gemeindezwecke als Nutzung für Farrenhaltung etc. verwendet oder für Rechnung der Gemeinden verpachtet.


C. Stiftungspflegen.

Nach den Rechnungen von 1848/49 und 1849/50 (s. Tab. Nro. III.) betrugen:

a. das Vermögen der Stiftungspflegen neben 1647 M. Grundeigenthum an Capitalien  228.581 fl.
b. deren Schulden 1.296 fl.
c. die Einkünfte 16.607 fl.
d. die Ausgaben 17.157 fl.

Nächst Schorndorf haben Steinenberg und Winterbach das größte, Schlichten und Ober-Berken das kleinste Capitalvermögen. Keine Stiftungen haben die Gemeinden Asberglen, Baiereck, Buhlbronn, Rohrbronn, Thomashardt, Unter-Urbach und Vorderweißbuch.

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4. Kataster und Steuern.

Gegenstand des Oberamts-Katasters sind nach der Berechnung von 1849/50:

Grundeigenthum, zu einem Reinertrag eingeschätzt von 187.690 fl. 03 kr.
Grundgefälle in dem steuerpflichtigen Jahresertrag berechnet von 1.569 fl. 53 kr.
Gebäude nach einem für die Staatssteuer eingeschätzten Werth von 2.366.551 fl. 0‒ kr.
Gewerbe zu einer jährlichen Steuersumme einschätzt von 3.583 fl. 38 kr.

Die umgelegten direkten Staatssteuern betrugen im Jahre 1849/50 für den Bezirk überhaupt 22.273 fl.

Davon auf Grundeigenthum zu 17/24  15.773 fl. 55 kr.
Gefälle
Gebäude zu 4/24 4.292 fl. 42 kr.
Gewerbe zu 3/24 2.206 fl. 23 kr.

Es kommt sonach im Bezirk auf eine geographische Quadratmeile 6360 fl. 6 kr. und auf eine Person 44,1 kr. direkte Staatssteuer.

Die meiste Staatssteuer bezahlen Schorndorf, Beutelsbach und Winterbach, die wenigste Rohrbronn, Baiereck und Hegenlohe.

An indirekten Abgaben wurden im Durchschnitt der Jahre 1847/50 jährlich erhoben:

     1. an Wirthschaftsabgaben:
  von Wein und Obstmost 5984 fl. 36 kr.
  vom Branntwein:
  a. Ausschanksabgaben 561 fl. 25 kr.
  b. Fabrikationssteuer 140 fl. 31 kr.
  vom Bier (Malzsteuer) 808 fl. 41 kr.
     2. an Accise:
  von Güterveräußerungen 1854 fl. 53 kr.
  von Lotterien 33 fl. 13 kr.
  von Markt- und Handelswaaren von Ausländern 5 fl. 32 kr.
     3. Hundeauflage 329 fl. 29 kr.



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