Beschreibung des Oberamts Stuttgart, Amt/Kapitel A 6

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VI. Gesellschaftlicher Zustand.


1. Grundherrliche Verhältnisse.
a. Grundherren.

In dem ganzen Amtsoberamt ist der Staat Grundherr, von dem im Jahr 1849 in Betreff der Aufhebung der Patrimonialgerichtsbarkeit und Polizeiverwaltung erlassenen Gesetze wurde daher der Bezirk nicht betroffen, wohl aber kommen ihm die Gefällablösungs- und Grundentlastungsgesetze von 1817, 1820, 1836, 1848 und 1849, sowie das Gesetz von 1849, betreffend die Ausdehnung des Amts- und Gemeindeverbands auf sämmtliche Theile des Staatsgebiets, hinsichtlich der dem Staate, der Hofdomänenkammer und Korporationen zustehenden Besitzungen, in erheblichem Maße zu Statten. Nur in einigen Orten haben zum Theil noch jetzt, soweit die Ablösungen nicht durchgeführt sind, die Stiftungsverwaltungen von Eßlingen, Nürtingen und Kirchheim, sowie andere Korporationen grundherrliche Gefälle zu beziehen. Als Grundeigenthümerin hat die Königl. Hofdomänenkammer neben den Domänen Kleinhohenheim und Scharnhausen in mehreren anderen Bezirken exemte Besitzungen. Die im Oberamtsbezirke gelegenen Staatsdomänen sind: Hohenheim und der Büßnauer Hof. Dazu kommen die Staatswaldungen mit dem Roth- und Schwarzwildpark, welche bisher gleich den Domänen eigene Markungen bildeten, nunmehr aber nach dem Gesetze von 1849 mit den letzteren in den dinglichen Gemeindeverband aufzunehmen sind.


b. Lehen- und Leibeigenschaftswesen.
Das Verhältniß der sogenannten Lokal-Leibeigenschaft, vermöge dessen ein Jeder, der sich in einem Orte, wo sie bestund, häuslich niederließ, leibeigen wurde, hatte einzig in den vormals reichsstädtischen Orten Möhringen und Vaihingen gegenüber von dem Hospitale in Eßlingen statt, an den der Leibeigene jährlich eine Fastnachthenne und beim Todesfalle 1% von seinem Vermögen, wenn er aber hinauszog oder Vermögen ererbte, 10% desselben zu entrichten hatte. Personal-Leibeigene dagegen fanden sich in allen übrigen Orten des Bezirks bald in größerer, bald in geringerer Anzahl, und gewöhnlich war der Staat auch der Leibherr. Ihre Leistungen waren sehr verschieden und bestunden bald in einer jährlichen Abgabe, oft in einer sogenannten Leibhenne, bald in einer erst mit | dem Tode des Leibeigenen zu entrichtenden Gebühr, dem Hauptrecht etc. Indessen sind alle diese persönlichen Abgaben in Folge des Gesetzes vom Jahr 1817 mit der Aufhebung der Leibeigenschaft gegenüber von dem Staatskammergut und den unter der Aufsicht des Staats stehenden Korporationen unentgeldlich erlassen worden, wogegen die auf ein Gut radizirten sogenannten Real-Leibeigenschaftsgefälle fortwährend entrichtet werden mußten, in Beziehung auf welche der Leibeigene in das Verhältniß eines Grundholden und Gültpflichtigen trat.

Auch der Lehenverband war in dem Bezirke weit verbreitet und noch gegenwärtig gibt es in demselben viele sogenannte Lehenhöfe und Widdumgüter, die, ursprünglich ein ungetheiltes Ganzes bildend, im Laufe der Zeit immer weiterer Theilung unterlagen, was die Einrichtung zur Folge hatte, daß in der Regel diejenigen, welche in dem Besitze des größten Gutstheils geblieben waren, als sogenannte Träger den Einzug und die Ablieferung der Lehensabgaben an den Lehensherrn besorgen mußten. In dem Bezirke kamen lehensherrliche Abgaben jeder Art vor; sie bestunden theils in jährlichen ständigen, theils in zelglichen Gülten (Landachten), theils in sogenannten Theilgebühren (der Landgarbe), theils in Küchengefällen, wie Rauch- und Fastnachthühnern, Martinsgänsen u. s. w., theils in Geldzinsen, sogenannten Hellerzinsen, und in der bei Besitzstandsveränderungen gewöhnlichen Laudemialabgabe, der Weglößin und dem Handlohn.

Aus der Größe dieser Abgaben läßt sich der Schluß auf den Umfang theils des Lehenverbands, theils der davon nicht mehr unterscheidbaren Realleibeigenschaft im Bezirke ziehen, in welchem das Erblehensystem, wo nicht das ausschließende, doch das weit vorherrschende war, wenigstens finden sich in späteren Urkunden sogenannte Fall- oder Schupflehen nicht vor.

Das Gesetz vom 14. April 1848 hat nur noch in einigen Gemeinden, hauptsächlich in Bothnang, Gaisburg und Feuerbach, ablösbare Grundgefälle getroffen, deren Ablösung theilweise nun gleichfalls angemeldet ist. In den übrigen Orten kamen meist in den letzten 18 Jahren auf den Grund der Gesetze von 1817 und 1821 die sämmtlichen ablösbaren Gefälle zur Ablösung; es ist daraus für die Gefällpflichtigen ein Gewinn erwachsen, der zu jährlichen 8000 fl. nicht zu hoch angeschlagen wird und überzeugend zeigt, daß jene Gesetze den Vorwurf, sie haben den Vortheil der Pflichtigen zu wenig berücksichtigt, nicht verdienen.

Neben diesen fast immer unter der Vermittlung der Gemeindepflegen vollzogenen Grundgefällablösungen, bei welchen in der Regel der Heuzehenten und in den Weinorten auch der Bodenwein etc. mitbegriffen wurde, hatte in Folge der Gesetze vom 27. und 28. Oktober 1836 auch | die Ablösung der sogenannten vogteilichen Abgaben, der Beeden und der Frohnen statt, worauf außer dem auf den Staat übernommenen Entschädigungsbeitrag von 8333 fl. 33 kr. von den pflichtigen Gemeinden und Privaten eine Summe von 12.655 fl. verwendet wurde.

Mit Einschluß der letzteren belauft sich das ganze, nur zum geringeren Theil bei den Pflichtigen noch rückständige Kapital für die in der Periode vom 1. Januar 1832 bis zum Erscheinen der neuesten Ablösungsgesetze vom Jahr 1848 und 1849 abgelösten Grundgefälle auf 367.843 fl. 14 kr., welche sich auf die einzelnen Gemeinden in nachstehender Weise vertheilen:

Bernhausen 39.523 fl. 56 kr., Birkach 5.633 fl. 35 kr., Riedenberg 436 fl. 14 kr., Bonlanden 19.657 fl. 23 kr., Bothnang 1.983 fl. 48 kr., Degerloch 7.650 fl. 48 kr., Echterdingen 40.381 fl. 24 kr., Feuerbach 8.096 fl. 24 kr., Gaisburg 1.591 fl. 57 kr., Harthausen 3.515 fl. 47 kr., Heumaden 3.223 fl. 14 kr., Kaltenthal 770 fl. 58 kr., Kemnath 11.610 fl. 52 kr., Leinfelden 12.476 fl. 31 kr., Ober-Aichen 1.591 fl. 51 kr., Unter-Aichen 161 fl. 13 kr., Möhringen 43.337 fl. 18 kr., Musberg 7.697 fl. 6 kr., Ober-Sielmingen 7.385 fl. 39 kr., Plattenhardt 16.469 fl. 46 kr., Plieningen 29.942 fl. 45 kr., Rohr 3.214 fl. 8 kr., Ruith 15.475 fl. 47 kr., Scharnhausen 7.712 fl. 57 kr., Steinenbronn 7.613 fl. 54 kr., Stetten 12.213 fl. 10 kr., Unter-Sielmingen 31.194 fl. 22 kr., Vaihingen 17.425 fl. 21 kr., Waldenbuch 9.581 fl. 50 kr., Glashütte 273 fl. 16 kr.

Überdieß wurde die, wie auf der Stadt Stuttgart und den Ämtern Canstatt und Waiblingen so auf den sämmtlichen Amtsorten der alten Amtskorporation, mit alleiniger Ausnahme der Orte Gaisburg, Ober-Eßlingen, Plochingen, Steinenbronn und Waldenbuch, gehaftete Verpflichtung, alles zum Gebrauche des fürstlichen Hofstaats in Stuttgart erforderliche Brennholz von Berg nach Stuttgart in der Frohn zu führen, eine Verpflichtung, wofür diese Orte seit 1686 ein jährliches Geldsurrogat von 120 fl. entrichteten, von denselben im Jahr 1838 unter Vermittlung der Oberamtspflege mit der Summe von 1.200 fl. abgelöst.

Die hin und wieder bestandenen Mühlenbannrechte sind durch das Gesetz vom 8. Juni 1849 über Aufhebung der Bannrechte und dinglichen Gewerbsberechtigungen mit Ausschließungsbefugniß beseitigt.

c. Zehenten.

Das Recht zum Bezug des großen Zehenten kommt auf den meisten Markungen des Bezirks dem Staate zu, der auch die der Universität Tübingen in den Orten Bothnang und Feuerbach zustehenden Zehentgefälle vermöge der Pachtung von jener bezieht.

Außer ihm besitzen Großzehentrechte: die Stiftungspflegen Eßlingen und Nürtingen, die katholische Pfarrei Neuhausen, ein Private in Möhringen. | In Harthausen und Unter-Sielmingen übt der Staat in Gemeinschaft mit dem Hospitale Nürtingen und der katholischen Pfarrei Neuhausen, in Scharnhausen in Gemeinschaft mit der letzteren und in Ober-Sielmingen gemeinschaftlich mit dem ersteren das Großzehentrecht aus.

Den kleinen Zehenten beziehen die betreffenden Pfarreien nur noch in Birkach, Degerloch, Feuerbach, Kaltenthal, Leinfelden, Ober- und Unter-Sielmingen, Ruith, Steinenbronn; auf den meisten übrigen Markungen steht derselbe in Folge der stattgehabten Verwandlung des Pfarrei-Einkommens dem Staate ungetheilt zu; in Gemeinschaft mit den betreffenden Pfarreien bezieht er ihn in Ober- und Unter-Sielmingen, Leinfelden und Feuerbach; in Gemeinschaft mit der Pfarrei Musberg in Rohr. In Harthausen ist der Hospital Nürtingen und die katholische Pfarrei Neuhausen, in Vaihingen und Möhringen die Stiftungspflege Eßlingen, in Möhringen auch ein Private kleinzehentberechtigt.

Der Heuzehenten ist von den meisten Markungen abgelöst. Den Weinzehenten in allen Weinbau treibenden Orten bezieht, mit Ausnahme von Möhringen, wo ein Private weinzehentberechtigt ist, und von Ruith und Vaihingen, wo kein Weinzehenten mehr besteht, die Staatsfinanzverwaltung.

Alle diese Zehentgefälle sind mit ganz seltenen Ausnahmsfällen, in denen noch der Naturalbezug statt hat, der Regel nach an die Gemeinden, und zwar der Wein- und Kleinzehenten gegen mäßige Geldsurrogate, der große Zehente theils gegen ein Geld-, theils und noch häufiger gegen ein Fruchtlokar verpachtet, und kommen nun in Folge des Gesetzes vom Jahre 1849 zur Ablösung, deren Anmeldung mit Ausnahme des Weinzehenten überall erfolgt ist, und nun auch bezüglich des letzteren erfolgen wird, nachdem neuerlich die Ausnahme einer Zehentgattung von der Ablösung als unzulässig ausgesprochen wurde.


2. Staats- und kirchliche Einrichtungen.


A. Eintheilung der Ämter.
a. Weltliche.
Der Oberamtsbezirk Stuttgart ist dem Neckarkreis zugetheilt. Seine Verwaltungsbehörden sind: a) das Oberamtsgericht in Stuttgart mit dem Gerichtsnotariat und zwei Amtsnotariaten. Das Gerichtsnotariat besteht für die Gemeinden: Bothnang, Degerloch, Feuerbach, Gaisburg, Kaltenthal, Möhringen und Vaihingen; das Amtsnotariat Plieningen für die Gemeinden: Bernhausen, Birkach, Harthausen, Heumaden, Kemnath, Ober-Sielmingen, Plieningen, Ruith, | Scharnhausen und Unter-Sielmingen; das Amtsnotariat Waldenbuch (dermalen mit dem Sitz in Echterdingen) für die Gemeinden: Bonlanden, Echterdingen, Leinfelden, Musberg, Plattenhardt, Rohr, Steinenbronn, Stetten und Waldenbuch; b) das Oberamt, ebenfalls mit dem Sitz in Stuttgart und die Oberamtspflege; c) das Landcameralamt Stuttgart. Hinsichtlich der Wirthschaftsabgaben ist der Bezirk dem Umgeldscommissariat Stuttgart zugewiesen. Kön. Revierförster sind drei im Bezirke, zu Hohenheim, Plattenhardt und Waldenbuch. Übrigens gehören zu dem Forstamt Leonberg und zwar 1) zu dem Revier Hohenheim: Birkach, Degerloch, Gaisburg, Heumaden, Kemnath, Möhringen (theilweise), Plieningen, Ruith, Scharnhausen und Vaihingen (theilweise), Echterdingen (theilweise), Leinfelden (theilweise); 2) zu dem Revier Solitüde: Bothnang, Feuerbach, Kaltenthal, Rohr, Vaihingen, Musberg (theilweise), Möhringen (theilweise). Zu dem Forstamt Tübingen und zwar 1) zu dem Revier Plattenhardt: Bernhausen, Bonlanden, Harthausen (theilweise), Plattenhardt, Ober- und Unter-Sielmingen (theilweise); 2) zu dem Revier Waldenbuch: Echterdingen (theilweise), Leinfelden (theilweise), Musberg (theilweise), Steinenbronn, Stetten, Waldenbuch. Zu dem Forstamt Kirchheim und zwar zu dem Revier Ober-Ensingen: Harthausen (theilweise), Ober- und Unter-Sielmingen (theilweise). Die in dem Revier Solitüde gelegenen beiden (Roth- und Schwarz-) Wildparke stehen unter der Verwaltung des königl. Hofjägermeisteramts. Die Verwaltung der Besitzungen der königl. Hofdomänenkammer und der königl. Civilliste steht den Hofkameralämtern Stuttgart und Stammheim zu. In Beziehung auf Straßen- und Hochbauwesen ist das Oberamt den Inspectionen in Stuttgart zugetheilt.

Der Bezirk besteht aus 26 politischen Gemeinden, und zwar 23 geschlossenen und 3 zusammengesetzten, darunter der Bevölkerung nach zweiter Klasse 11, dritter Classe 15. In jeder Gemeinde ist ein Schultheiß als Ortsvorsteher aufgestellt, der bei zusammengesetzten Gemeinden im Hauptorte wohnt; auch hat jede Gemeinde für ihre Vermögensverwaltung einen eigenen Rechner, den Gemeindepfleger, welcher, wenn die Gemeinde zwei oder mehrere Orte mit besonderer Markung umfaßt, zugleich die Rechnungsführung der der Gesammtgemeinde gemeinschaftlichen Einnahmen und Ausgaben besorgt.

Die Unterpfandsgeschäfte werden in 13 Gemeinden durch den betreffenden Ortsvorsteher oder ein sonstiges Mitglied der örtlichen Unterpfandsbehörde, in den 13 anderen Gemeinden durch die hiefür aufgestellten Hilfsbeamten, in der Regel die Gerichts- und die Amtsnotare, versehen.

| Neben diesen sind gegenwärtig als Hilfsbeamte aufgestellt: ein pensionirter Amtsnotar, der in Waldenbuch, und ein Verwaltungsaktuar, der in Bernhausen seinen Wohnsitz hat.

Von dem Rechte, die Gemeindeverwaltungsgeschäfte selbst zu besorgen, machen nur 2 Mitglieder der örtlichen Gemeinderäthe, der Eine in Gaisburg, der Andere in Plieningen, theilweise Gebrauch. In die sonstigen Verwaltungsgeschäfte des Bezirks theilen sich nach besonders abgegrenzten, theils größeren theils kleineren Distrikten 7 Hilfsbeamte, Verwaltungsaktuare, welche in Bernhausen, Bothnang, Feuerbach, Kemnath, Möhringen, Vaihingen und Waldenbuch ihren Wohnsitz haben, und von denen 4 neben dem Verwaltungsaktuariate noch andere Ämter und Stellen bekleiden.

Der behufs der Erhaltung der Steuerkataster, namentlich der Ergänzungskarten der Landesvermessung – und für die damit zusammenhängenden Geschäfte aufgestellte Oberamts-Geometer wohnt gegenwärtig in Stuttgart.

Für die Finanzverwaltung sind außer den Gemeindepflegern und Ortssteuereinbringern, welche die directen Steuern von den Contribuenten erheben und an die Oberamtspflege abliefern, in jeder Gemeinde sogenannte Acciser aufgestellt, welche die indirecten Steuern, namentlich die Accise, einziehen und dem Cameralamt abliefern, besonders aber auch bei der Controle der Wirthschaftsabgaben verwendet werden. Zu Besorgung des Einzugs von Cameralgefällen bestehen in den meisten Orten noch sogenannte Cameralunterpfleger in der Person des Ortsvorstehers oder eines andern Mitglieds des Gemeinderaths.


b. Kirchliche.

Der mit Ausnahme einzelner Ortseinwohner durchaus evangelische Bezirk ist der Generalsuperintendenz Ludwigsburg zugetheilt und besteht (seitdem Rohr einen ständigen Pfarrverweser hat) aus 21 oder – wofern Hohenheim, das dem Helfer von Plieningen zugetheilt ist, auch noch als besondere Pfarrei gerechnet wird, aus 22 evangelischen Pfarreien[1], welche unter dem evangelischen Amtsdekanate stehen, das in Stuttgart seinen Sitz hat, früher stets mit dem Stadtdekanate verbunden war, seit 1819 aber entweder dem Stadtpfarrer zu St. Leonhard oder einem andern der an der Stadtgemeinde Stuttgart angestellten Geistlichen übertragen ist.

| Die Geistlichen der Diöcese haben zu Besprechung gemeinschaftlicher Angelegenheiten unter sich einen Verein, den sogenannten Diöcesan-Verein gebildet, der von Zeit zu Zeit zusammentritt und periodische Sitzungen unter dem Vorsitze eines aus dessen Mitte gewählten Geistlichen hält.

Katholische Gemeinden sind keine vorhanden. Die in den evangelischen Orten lebenden Katholiken sind den katholischen Gemeinden in Stuttgart und Neuhausen, Oberamts Eßlingen, welche dem katholischen Dekanat Stuttgart untergeordnet sind, zugetheilt.

Juden befinden sich nur 7 im Oberamt, welche in den Rabbinatsbezirk Stuttgart gehören.


B. Anstalten.
a. Schulanstalten.

Der Bezirk hat weder eine lateinische, noch eine Realanstalt.

Dagegen befindet sich in demselben die Akademie für Land- und Forstwirthschaft. Volksschulen bestehen in 28 Orten mit 69 Lehrern (33 Schulmeistern, 13 Unterlehrern, 23 Lehrgehülfen), welche in 2 Conferenzsprengel sich theilen und von Zeit zu Zeit unter der Leitung der aus der Zahl der Geistlichen bestellten Conferenzdirektoren zur Fortbildung in ihrem Fache und zu Besprechung gemeinschaftlicher Angelegenheiten Conferenzen halten. Die Gesammtschülerzahl hat im Jahr 1849 betragen 2775 Knaben und 2926 Mädchen, zusammen 5701.

In mehreren Gemeinden wird in den Winterabenden theils von den Geistlichen, theils von den Schullehrern den der Ortsschule entwachsenen Jünglingen regelmäßiger Fortbildungsunterricht ertheilt. Industrieschulen bestehen schon seit einer Reihe von Jahren in sämmtlichen Gemeinden des Bezirks; sie werden theilweise durch Jahresbeiträge der Centralleitung des Wohlthätigkeitsvereins unterstützt, haben sich allgemeiner Theilnahme zu erfreuen und wurden im Jahr 1849 von 1364 Kindern, meist Mädchen, besucht; Kleinkinderschulen finden sich in Bothnang, Feuerbach, Degerloch, Gaisburg, Möhringen und Plattenhardt. Neben diesen öffentlichen Schulen ist die Privatschule in Hohenheim, an der von 2 Lehrern, worunter ein Reallehrer, und der Schule des Rettungshauses in Plieningen, in welcher von dem Hausvater der Unterricht ertheilt wird, zu erwähnen.

Auch ist hier noch der im Jahr 1796 für die Wittwen der Schullehrer von Stadt und Amt mit Genehmigung des königl. evangelischen Consistoriums errichteten, neben der neueren allgemeinen Schullehrerwittwenkasse fortbestehenden Privatunterstützungskasse zu gedenken, an | welcher die meisten Schullehrer des Bezirks fortwährend sich betheiligen. Dieselbe ist durch die Einlagen der Theilnehmer von 5 fl. und die Jahresbeiträge von 1 fl. nach und nach zu einem Fonds von mehr als 4000 fl. angewachsen und gewährt den Schullehrerwittwen nach Maßgabe der Mittel eine jährliche Unterstützung von ungefähr 10 fl.


b. Wohlthätige Anstalten.

Als Wohlthätigkeitsanstalten des Bezirks sind folgende zu erwähnen:

1) Der schon längst bestehende freiwillige Armenverein auf den Fildern, der in Hohenheim seinen Sitz hat, seine Mittel der Mildthätigkeit, zunächst seiner eigenen Mitglieder verdankte, und in Linderung der Noth der Armen durch milde Gaben, hauptsächlich durch Gewährung von Arbeitsverdienst sehr viel leistet.

2) Der in Folge des öffentlichen Aufrufs der Centralleitung des Wohlthätigkeitsvereins vom 16. März 1847 in diesem Jahre in das Leben getretene Bezirksarmenverein, welcher nach seinen Statuten den Zweck hat, im Anschlusse an die Thätigkeit der örtlichen Vereine und der Centralleitung für die Unterstützung der Armen in dem Bezirke, sowie für die Verbesserung der wirthschaftlichen und sittlichen Verhältnisse der armen Klassen zu wirken, und durch einen in regelmäßigen Sitzungen sich versammelnden Ausschuß vertreten wird. Eine bedeutende Summe, die dem Vereine im Theuerungsjahre, in dem er insbesondere sehr erfolgreich wirkte, aus Staatsmitteln bewilligt wurde, und die ordentlichen Beiträge seiner Mitglieder machen ihm möglich, manche wohlthätige Unternehmung auch durch Geldunterstützungen zu fördern; insbesondere verdient die von ihm im Anschlusse an die in Stuttgart bestehende Sparkasse getroffene Einrichtung einer Oberamtssparkasse Erwähnung, wodurch die größere Theilnahme, welche das Sparkasseninstitut in dem Bezirke findet, bewirkt worden ist.

3) Die sogen. Amtsalmosenkasse. Diese wohlthätige Anstalt verdankt ihre Gründung zwei Beamten des Bezirks: dem „Special Ch. F. Faber und dem Amtsvogt J. Rieger, welche im Jahr 1735 wegen der Unvermögenheit der meisten Gemeinden und der armseligen Beschaffenheit der Heiligen, den Entschluß der Gründung eines fiscus charitativus zu Rettung und Erquickung der armen Elenden und Bedrängten, hauptsächlich zu besserer Auferziehung der so häufig in der Irre und im Verderben umlaufenden und aufwachsenden armen Kinder im Stuttgarter Amt“ gefaßt und hiezu mit fürstlicher Auctorität freiwillige Sammlungen veranstaltet, Opferbüchsen bei Handstreichen (Eheverlöbnissen), Hochzeiten, Leichenbegängnissen und anderen Gelegenheiten aufgestellt, Kirchenopfer, | Gebühren von Kontrakten, Theilungen, Ämterersetzungen und Bürgerannahmen erhoben und ihren Zweck mit unermüdetem Eifer und Thätigkeit durch Aufsuchung aller Hilfsquellen und Mittel gefördert haben. Mit Sorgfalt und Liebe auch später, insbesondere von dem Amtsvogt Amandus Günzler und dem Amtsoberamtmann Heinrich Günzler (Vater und Sohn), die in der Amtsführung auf einander folgten, gepflegt und theils durch stehende Gratialien des herzoglichen Kirchenraths, theils durch außerordentliche Beiträge der Oberamtspflege und durch Legate unterstützt, erfüllte die unter der Oberaufsicht des Oberamtmanns und des Specials und der Mitwirkung der sämmtlichen geistlichen und weltlichen Beamten des Bezirks verwaltete Amtsalmosenkasse nicht nur den Zweck ihrer Gründung durch die vielfachen Unterstützungen, die sie gewährte, sondern sie ersammelte auch allmählig einen Fonds, der bis zum Jahr 1833 auf die Summe von 36.000 fl. angewachsen war, welche das unveräußerliche Grundstocksvermögen der Amtsalmosenkasse bildeten. Ferner wurden mit dieser Amtsalmosenkasse im Jahr 1834 zwei für den Amtsbezirk schon längst bestehende Armenstiftungen verbunden, welche anfänglich in der Verwaltung der Oberamtspflege sich befunden hatten. Die erstere besteht in dem Betreff an der von Herzog Ludwig in seinem Testamente von 1593 für alle hausarme Kranke des ganzen Landes gemachten Stiftung von jährlichen 1000 fl. und beträgt für Stadt und Amt gemeinschaftlich jährlich 60 fl.; seit 1754 aber nur noch 59 fl. 15 kr., woran der Antheil des Amts mit 19 fl. 40 kr. durch die Armenkastenpflege Stuttgart alljährlich an die Amtspflege ausbezahlt wird.

Die andere, schon in den ältesten Amtspflegnotizen ohne nähere Angabe sich findende Armenstiftung mit einem Kapital von 120 fl. rührt von Hypolitus Rösch und Katharina Gremppin von Freudenstein her. Die Anweisungen auf die Amtsalmosenkasse wurden früher auf den Grund der von den gemeinschaftlichen Ämtern eingegebenen Unterstützungsgesuche durch das gemeinschaftliche Oberamt ertheilt; die dem letzteren durch die neue Organisation angewiesene veränderte Stellung machte aber eine Änderung in der Behandlungsweise nöthig, die nun auch mit höherer Genehmigung in der Art getroffen ist, daß, insoweit nicht eine besondere Berücksichtigung einzelner dürftigerer Gemeinden einzutreten hat, der ganze jährliche Ertrag der Amtsalmosenkasse unter die sämmtlichen Bezirksorte nach Verhältniß ihres Armenaufwands vertheilt wird.

4) Die Kinderrettungsanstalt in Plieningen (s. d. Ortsbschr.).

5) Die in den Orten Bernhausen, Feuerbach, Echterdingen, Harthausen, Heumaden, Kemnath, Möhringen, Stetten, Unter-Sielmingen, | und Vaihingen, übrigens meistens in sehr dürftiger Einrichtung bestehenden Armenhäuser.


c. Landwirthschaftliche Anstalten.

In dieser Beziehung stehen oben an die landwirthschaftliche Akademie in Hohenheim (s. die Ortsbeschreibung) und der landwirthschaftliche Bezirksverein, welcher im Jahr 1837 gegründet wurde. Zu Beförderung der Pferdezucht ist der Bezirk der Beschälplatte in Tübingen zugetheilt. Es dürfen aber die Stuten auch nach dem Gestütshof Weil zum Bedecken durch die dort aufgestellten Hengste gebracht werden, von welcher Vergünstigung häufiger Gebrauch gemacht wird.

Für die Visitation der Zuchtstieranstalten des Bezirks besteht eine von der Amtsversammlung gewählte, aus dem Thierarzte in Hohenheim und 2 Ortsvorstehern gebildete Kommission.


d. Anstalten für Handel und Verkehr.
1. Posten und Boten.

In dem Bezirke bestehen derzeit zwei Postämter, eines zu Plieningen, das andere zu Echterdingen, welche dem Hauptpostamt Stuttgart untergeordnet sind.

Je an den Stuttgarter Markttagen, Dienstag, Donnerstag und Samstag, kommen aus den sämmtlichen Amtsorten obrigkeitlich aufgestellte und verpflichtete Amtsboten nach Stuttgart, welche den amtlichen Verkehr der Orte mit den Bezirksstellen und mit dem Hauptpostamte Stuttgart, gegenüber von welchem sie besondere Kaution geleistet haben, vermitteln.

Eigene Omnibusverbindungen bestehen in dem Bezirke nicht, dagegen können sich die Bewohner der hiernach genannten Orte der Omnibusfahrten bedienen, die an den regelmäßig bestimmten Tagen von Urach, Reutlingen und Nürtingen über Bernhausen, Plieningen und Degerloch, und von Sindelfingen und Böblingen über Vaihingen und Kaltenthal nach Stuttgart und von da zurück gehen.


2. Straßen.

Die Staatseisenbahn berührt den Oberamtsbezirk nur in der Nähe von Feuerbach, woselbst eine Haltstation errichtet ist, dagegen ist derselbe

a) von folgenden sechs nach der Hauptstadt ziehenden Staatsstraßen mehr oder weniger durchzogen.

1) Die Schweizer Route zieht von Stuttgart über Degerloch, Echterdingen und Waldenbuch gegen Tübingen etc. und durchschneidet die | Markungen Degerloch, Möhringen, Echterdingen, Steinenbronn und Waldenbuch. Die Straße ist sehr wellenförmig und wechselt ununterbrochen mit Steigen und Fallen.

2) Die Zwiefalter Route mündet auf der Markung Möhringen von der Schweizer Route aus; sie führt durch die Orte Plieningen und Bernhausen, über die Markungen Möhringen, Plieningen, Bernhausen, Ober-Sielmingen und Bonlanden, gegen Neckar-Thailfingen etc. Auch diese Straße ist ziemlich uneben, doch ist der Wechsel zwischen Fallen und Steigen nicht so häufig, als auf der Schweizer Route. Im Jahre 1848 sind die steilen Steigen bei Plieningen durch Verlegung des Straßenzugs corrigirt worden.

3) Die Freudenstädter Route von Stuttgart über Heßlach, Kaltenthal, Vaihingen, gegen Böblingen etc. Diese Straße tritt mit dem Anfang der Markung Kaltenthal in den Oberamtsbezirk Stuttgart ein und verläßt denselben an der Grenze der Markung Vaihingen. Mit Ausnahme zweier steilen Stiche zwischen Kaltenthal und Vaihingen hat diese Straße einen ziemlich bequemen Zug. In den Jahren 1840 und 1841 sind unterhalb Kaltenthal und im Etter Kaltenthal wesentliche Verbesserungen der Straße vorgenommen, auch ist in den Jahren 1845 und 1846 zu Umgehung einiger steilen Steigen die Straße zwischen Vaihingen und Böblingen verlegt, oder vielmehr neugebaut worden.

4) Die Heilbronner Route von Stuttgart bis Ludwigsburg durchschneidet die Markung Feuerbach.

5) Die Frankfurter Route trennt sich auf der Markung Feuerbach von der Straße nach Heilbronn und berührt an der äußersten Grenze der Markung Feuerbach die eben genannte Markung nur auf eine kurze Strecke und nimmt ihre Richtung über Schwieberdingen etc. Im Jahr 1837 wurde ein Theil der Heilbronner Straße und gleichzeitig die ganze Strecke der Frankfurter Route umgebaut.

6) Die Ulmer Route von Stuttgart über Eßlingen etc. geht über die Markung Gaisburg an ihrer Grenze nur auf eine kurze Strecke.

Die mit 1, 2 und 3 bezeichneten Straßen werden mit Liaskalk, die übrigen mit Muschelkalkstein unterhalten. Die Kosten der Unterhaltung berechnen sich im jährlichen Durchschnitt auf die laufende 10schühige Ruthe bei

1) auf 1 fl. 01 kr. 1 hlr.
2) auf 1 fl. 13 kr. 2 hlr.
3) auf 1 fl. 06 kr. 3 hlr.
4) auf 2 fl. 49 kr. 5 hlr.
5) auf 2 fl. 44 kr. 3 hlr.
6) auf 2 fl. 45 kr. 3 hlr.

und der Gesammtaufwand zu 14.210 fl. 16 kr.

b) Vicinal-Straßen. Sehr gut versehen ist der Bezirk durch seine Vicinalstraßen, welche mit wenigen Ausnahmen kunstgerecht angelegt | sind. Als die hauptsächlichsten derselben, welche nicht blos die Verbindung von einem Orte mit dem andern vermitteln, sondern einem allgemeineren Verkehre dienen, sind folgende zu nennen:

1. Die alte Calwer Route, frühere Staatsstraße, welche von Calw über Magstatt und von da über die Gemeinde-Markung von Vaihingen, Staatswaldungen und den s. g. Hasenberg nach Stuttgart führt.

2. Die Solitudestraße, die nächste Verbindungsstraße der Stadt Leonberg über die Solitude mit Stuttgart, durch die dem Gemeinde-Bezirk Bothnang zugetheilten Staatswaldungen und von da über den Hasenberg in die Residenz.

3. Die Ruither Straße, welche über die Markungen von Ruith und Heumaden, sodann von Sillenbuch, Oberamts Canstatt, und Staatswaldungen sich ziehend, einerseits die Stadt Kirchheim mit der Residenzstadt Stuttgart verbindet, und andererseits über Degerloch, Möhringen und Vaihingen die Verbindung der Alp mit dem Schwarzwalde vermittelt.

Die Unterhaltungspflicht dieser 3 Straßen ruht theils auf den Gemeinden, theils, so weit sie über eigene Markungen bildende Staatswaldungen ziehen, auf dem Staate; die von dem letzteren zu erhaltenden Strecken haben eben in Rücksicht auf diese Unterhaltungspflicht, die Benennung „Cameralstraßen.“

4. Die in neuerer Zeit die Postroute von Calw nach Stuttgart über die Stadt Weil und Leonberg bildende Straße, welche von letzterem Orte über Ditzingen, Feuerbach, an der Eisenbahn-Haltstation vorüber führt und dann in ihrer Fortsetzung in die Stuttgart-Ludwigsburger und Schwieberdinger Staatsstraße einmündet.

5. Die Straße von Schönaich, Oberamts Böblingen, nach Waldenbuch und von da nach Neckar-Thailfingen, Oberamts Nürtingen, über die Markungen von Waldenbuch und Plattenhardt.

6. Die Straße von Waldenbuch über Plattenhardt und von da einerseits nach Bonlanden und Bernhausen, andererseits nach Stetten und Echterdingen zur Verbindung des Schönbuchs mit den Fildern im Jahr 1846 kunstgerecht hergestellt.

7. Die Straße von Vaihingen a. d. F. nach Sindelfingen als nächster Verbindungsweg mit dem Schwarzwalde über Dagersheim und Darmsheim nach Calw, welche im Jahr 1840 von der Gemeinde Vaihingen angelegt wurde.

8. Die Straße von Nürtingen nach Stuttgart über Wolfschlugen, Unter-Sielmingen und Bernhausen, deren Correktion durch Abhebung des steilen Stiches in Unter-Sielmingen im Jahr 1846 stattfand.

| 9. Die Straße von Echterdingen über Plieningen, einerseits nach Scharnhausen, andererseits nach Neuhausen auf den Fildern, welche die Verbindung dieser Gegend mit Eßlingen und Kirchheim und dann mit Nürtingen vermittelt.

10. Die zur Verbindung mit der Freudenstädter, mit der Schweizer und der Zwiefalter Route dienende Straße von Vaihingen nach Möhringen, welche, wie schon zu 3 erwähnt worden, zugleich die Verbindung der Alp mit dem Schwarzwalde vermittelst der Ruither Straße herstellt.

Die Vicinal- wie die Staatsstraßen sind fast durchgängig und überall da, wo die Boden-Vertheilung und Beschaffenheit und die sonstigen Verhältnisse es gestatteten, auf beiden Seiten mit fruchtbaren Bäumen ausgesetzt. Auch der Zustand der Orts-Etterstraßen ist im Allgemeinen befriedigend und ihre Verbesserung mittelst Anlegung gepflasterter Abzugsrinnen (Kandel) mit bedeutendem Kosten-Aufwand in mehreren Gemeinden bereits durchgeführt und in den übrigen begonnen.


e. Sonstige polizeiliche Anstalten.
1. Gesundheitspolizeiliche Anstalten.

Neben dem Oberamtsarzte, dem ersten Medicinal-Beamten des Bezirks, ist ein Oberamts-Wundarzt angestellt, welcher, wie jener, in Stuttgart seinen Wohnsitz hat. Die Verrichtungen eines Oberamtsthierarztes versieht der jeweilige wissenschaftlich gebildete Thierarzt des Instituts in Hohenheim in dem ganzen Oberamtsbezirke, mit Ausnahme der Orte Bothnang, Feuerbach und Gaisburg, in denen die Besorgung der veterinärpolizeilichen und gerichtlichen Fälle einem Lehrer der K. Thierarzneischule in Stuttgart von dem K. Ministerium des Innern seit dem Jahr 1847 versuchsweise übertragen ist. Die Stelle eines Unteramtsarztes, der früher in Möhringen seinen Sitz hatte, ist seit 1828 aufgehoben, weil für die örtlichen Bedürfnisse durch die vorhandenen ausübenden Ärzte hinreichend gesorgt ist. Es befinden sich in Echterdingen, Möhringen, Plieningen und Waldenbuch solche Ärzte, welche sämmtlich ein ihnen von den Gemeinden ihres Wohnsitzes und den umliegenden Orten ausgesetztes Wartgeld beziehen.

Apotheken bestehen in Möhringen und Plieningen und als Filial von der letzteren in Waldenbuch. Alle Gemeinden, mit Ausnahme von Birkach, Gaisburg, Harthausen, Heumaden, Kaltenthal, Leinfelden, Musberg, Rohr, Ruith, Scharnhausen und Stetten, sind mit Wundärzten versehen, die auch das öffentliche Impfgeschäft in sämmtlichen Gemeinden besorgen, so daß Privat-Impfungen nur selten vorkommen.

Die Wundärzte haben eine gemeinschaftliche Unterstützungs-Kasse mit einem Geldvermögen von 750 fl. und eine gemeinschaftliche Bibliothek | und halten unter der Leitung des Oberamtsarztes von Zeit zu Zeit wissenschaftliche Zusammenkünfte, wofür sie Taggelder aus den Ortskassen beziehen. In jedem Gemeindebezirk sind eine oder mehrere Hebammen und ein Leichenschauer aufgestellt, welch letztere Stelle, da wo ein Wundarzt sich befindet, diesem übertragen ist. Thierärzte, in der Veterinär-Anstalt gebildet, befinden sich neuerlich in 7 Gemeinden. Früher waren die Orte des Bezirks theils der Kleemeisterei Grötzingen, theils der von Stuttgart zugetheilt, im Jahr 1836 wurde aber die Errichtung einer eigenen Kleemeisterei für den Oberamts-Bezirk beschlossen und ein Thierarzt in Möhringen zum Kleemeister gewählt. Für ihre Miteigenthumsansprüche an die Realitäten der Kleemeisterei in Grötzingen hat die Oberamtskorporation eine entsprechende Abfindungssumme im Vergleichswege erhalten und über ihre Ansprüche an das Kleemeisterei-Gebäude in Stuttgart ist noch ein Rechtsstreit mit der Stadt Stuttgart anhängig.

Die Beerdigungsplätze in der Umgebung des Kirchengebäudes (Kirchhöfe) sind mit Ausnahme des Orts Echterdingen sämmtlich verlassen und durch andere, außerhalb der Wohnorte errichtete, ersetzt worden.

Ein eigenes Krankenhaus befindet sich in dem Bezirke nicht. Es wird aber der Catharinenhospital in Stuttgart, von den Behörden zu Unterbringung kranker Amtsangehöriger und von den Letzteren selbst sehr häufig benützt; auch mit der vor einigen Jahren in Stuttgart errichteten Kinderheilanstalt (Olga-Stift) ist von der Amts-Versammlung eine Übereinkunft getroffen, wonach arme kranke Kinder des Bezirks darin unter billigen Bedingungen Aufnahme finden.

Das noch unbefriedigte Bedürfniß nach einem eigenen Lokale, in welchem Geisteskranke so lange, bis sie in den Staats-Anstalten aufgenommen werden, untergebracht werden können, hat sich in neuerer Zeit so fühlbar gemacht daß die Amtskorporation, von der auch die sämmtlichen Kosten zahlungsunfähiger Irren bestritten werden, den Beschluß zu Errichtung eines solchen Lokals gefaßt hat.


2. Sicherheitspolizeiliche Anstalten.
Das Oberamts-Gefängnißgebäude wird unter den Besitzungen der Oberamtspflege erwähnt werden. Stationsgefängnisse für die Gefangenen-Transporte befinden sich in Plieningen und Waldenbuch. Das erstere wurde im Jahr 1827 mit einem Aufwand von 2468 fl. erbaut, woran die Amtskorporation mit Vorbehalt gewisser Ansprüche auf das Gebäude 1745 fl. beigetragen und den Rest die Gemeinde Plieningen, die hiefür von der Staatsfinanzverwaltung einen jährlichen Miethzins von 25 fl. bezieht, bezahlt hat; das letztere steht im Eigenthum der Staatsfinanzverwaltung, welche dasselbe im Jahr 1834 in den ihr gehörigen | Schloßgebäuden einrichtete. Die Zahl der Gefangenentransporte betrug in den Jahren 1844–1849 durchschnittlich auf der Station Waldenbuch 255, auf der zu Plieningen 296, hat sich nun aber durch den in Folge der Eisenbahnen veränderten Zug bei der letzteren Station so vermindert, daß kaum mehr 80 Transporte auf das Jahr kommen. Für die Besorgung des Geschäfts des Gefangenentransports erhalten die damit beauftragten Ortsvorsteher von der Amtskorporation statt des frühern Aversums eine Gebühr von 15 kr. für jeden einzelnen Transport. Auch in allen übrigen Orten sind die stallartigen Arrestlocale, die s. g. Zuchthäuslen, durch heizbare, mit Betten und den sonstigen Requisiten versehene Gefängnisse ersetzt.

In den größeren Gemeinden ist neben dem gewöhnlichen Ortsdiener ein eigener Polizeidiener aufgestellt; in den kleineren Gemeinden ist die Polizeidienerstelle mit der des Ortsdieners vereinigt; diese örtlichen Polizeidiener sind im ganzen Bezirke gleich uniformirt und mit Dienstbüchern versehen. Zu Belebung ihres Eifers erhalten sie nach einem Amtsversammlungsbeschlusse für jeden von ihnen aufgegriffenen Arrestanten, dessen Ablieferung an das Oberamt verfügt wurde, neben der Transportgebühr eine außerordentliche Belohnung von 24 kr. aus der Oberamtspflege.

Von den 7 dem Amtsoberamte zugetheilten Landjägern sind der Stationskommandant mit 2 Mann in Stuttgart und auf den Ablösungsstationen Plieningen und Waldenbuch je 1 Mann, in Vaihingen 1 und in Plattenhardt 1 Mann stationirt.

Außerdem ist in Stuttgart und auf den Gefangenenablösungsstationen zu Besorgung des Transports minder gefährlicher Arrestanten je 1 bewaffneter Civilconducteur aufgestellt.

3. Bau- und feuerpolizeiliche Anstalten.

Für alle Gemeinden sind eigene Ortsbaupläne gefertigt, wobei die für mehrere derselben in doppelt vergrößertem Maßstabe ausgeführten Ortskarten der Landesvermessung mit großem Vortheile benützt wurden.

Die Zahl der in den Jahren 1831–50 neu aufgeführten Gebäude beträgt 706.

Die Oberfeuerschau wird durch 2 von der Amtsversammlung gewählte Bauhandwerker versehen, von denen der eine in Kemnath, der andere in Plieningen wohnt.

Das nach der bestehenden Taxe nicht uneinträgliche Geschäft der Kamin-Reinigung in dem Bezirke war von alten Zeiten her den 3 in Stuttgart angestellten Kaminfegermeistern nach besonders abgegrenzten Distrikten übertragen; von diesen Stellen sind, seit den Amtskorporationen | gesetzlich das Ernennungsrecht der Oberamts-Kaminfeger zusteht, eine im Jahr 1840 und die zweite im Jahr 1851 in Erledigung gekommen und von der Amts-Versammlung an einen Kaminfegermeister in Kaltenthal widerruflich, mit dem Vorbehalt vergeben worden, nach Erledigung auch des dritten Distrikts in Beziehung auf den Kaminfegerdienst eine den Bedürfnissen des Bezirks entsprechende Einrichtung und Eintheilung zu treffen.

An Feuerlösch-Anstalten und Geräthschaften besteht kein Mangel. Alle Orte mit Ausnahme der ganz kleinen, in denen wenigstens Tragspritzen sich befinden, sind mit Fahrfeuerspritzen versehen. Die Zahl der in den Jahren 1832–1850 vorgekommenen Brandfälle beträgt 32, welche in Ansehung des Gebäudewerths nicht von Bedeutung waren. Die Mobiliar-Feuerversicherungs-Gesellschaften werden verhältnißmäßig wenig benützt. Die Zahl der Versicherten belauft sich auf nur 201 Personen mit einer Versicherungssumme von 569.629 fl. wovon 195 Personen mit 551.260 fl. auf die württembergische Privat-Feuerversicherungs-Gesellschaft kommen.


4. Gewerbepolizeiliche Anstalten.

Für die Pfechtung und Stempelung der Maße und Gewichte bestund früher im Bezirke nur in Waldenbuch ein Pfechtamt und in der Regel bedienten sich die Gewerbetreibenden der Stuttgart näher gelegenen Orte der Pfechtanstalt in Stuttgart. Seit dem Jahr 1839 aber sind auch in Möhringen und Plieningen Pfechtämter errichtet und zugetheilt 1) dem Pfechtamte in Stuttgart: Bothnang, Degerloch, Feuerbach und Gaisburg; 2) dem Pfechtamte Möhringen: Echterdingen, Kaltenthal, Leinfelden, Möhringen, Musberg, Rohr und Vaihingen; 3) dem Pfechtamte Plieningen: Bernhausen, Birkach, Bonlanden, Harthausen, Heumaden, Ober-Sielmingen, Plieningen, Kemnath, Ruith, Scharnhausen, Stetten, Unter-Sielmingen; 4) dem Pfechtamte Waldenbuch: Plattenhardt, Steinenbronn und Waldenbuch.

Neben diesen Pfechtämtern sind eigene Eichanstalten für das Eichen von Fässern und Keltergeschirren vorhanden in den Orten Bonlanden, Bothnang, Degerloch, Echterdingen, Feuerbach, Gaisburg, Heumaden, Plattenhardt und Vaihingen.

Endlich ist der im Jahr 1847 getroffenen Einrichtung Erwähnung zu thun, wonach in Folge eines, den Mühlen-Eigenthümern von der Amtskorporation gewährten Beitrags von je 18 fl. zu den Anschaffungskosten in allen Getreide-Mühlen zum Wägen der Früchte mechanische Wagen als Appertinenzen der Mühlen bleibend aufgestellt sind.

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3. Oberamts- und Gemeindehaushalt.
A. Oberamtspflege.

Der Vermögensstand der Oberamtskorporation ist ein sehr günstiger. Nach der Amtspfleg-Rechnung von 1848–49 beträgt ihr Activ-Geldvermögen mit Einschluß des auf 36.000 fl. festgesetzten Fonds der Amts-Almosenkasse (oben unter „Armen-Anstalten“ näher erwähnt):

in Capitalien 164.766 fl. 52 kr.
in Ausständen 002.137 fl. 541/2 kr.
und in Remanet des Rechners 005.289 fl. 401/2 kr.
zusammen       172.194 fl. 27 kr. 0/0

worauf an Passiven die in den Theurungsjahren zu Unterstützung der Gemeinden aufgenommene Summe von

22.859 fl. 27 kr.

haftet.

Es beträgt demnach der reine Geldfonds-Überschuß

149.335 fl.,

der auf den Betrag des Grundstockssolls der Oberamtspflege von

150.867 fl.

wieder zu ergänzen ist.

Nach eben jener Rechnung belaufen sich mit Einrechnung der Steuern, des Amtsschadens und der Amtsvergleichungs-Kosten, aber mit Ausschluß der durchlaufenden Posten,

die Einnahmen auf       94.577 fl. 40 kr.
die Ausgaben auf 89.287 fl. 591/2 kr.

Früher reichten in der Regel die ersteren zu Bestreitung der letzteren vollständig hin, ohne daß es einer Amtsschadens-Umlage bedurfte, und es kamen in den Jahren 1829–41 nur 2 Fälle einer solchen Umlage vor. Seit 1841 ist aber in Folge der Übernahme verschiedener Leistungen der Gemeinden auf die Amtsoberamts-Korporationskasse, sowie in Folge bewilligter Jahresbeiträge zur Förderung der Landwirthschaft und für Armen-Versorgung alljährlich ein Amtsschaden im durchschnittlichen Betrage von 1237 fl. umgelegt worden. Die daneben umgelegten Amtsvergleichungs-Kosten, welche sich im Jahr 1848–49 auf 1947 fl. stellten, betragen nach dem Durchschnitt auf die vorgedachte Zeit jährlich 943 fl.

Außer ihrem Geld-Vermögen besitzt übrigens die Amtskorporation auch Realitäten. Dahin gehört:

1. Das Oberamtei-Gebäude, rücksichtlich dessen ein eigenthümliches Verhältniß obwaltet. Als nämlich im Jahr 1699 der damalige Keller | in Nellingen zugleich zum Amts-Vogt ernannt und demselben freigestellt worden war, ob er seinen Wohnsitz in Nellingen behalten oder in Stuttgart nehmen wolle, wurde zu einem Amtsgebäude in Stuttgart durch den Amtsvogt mit Genehmigung der herzoglichen Rentkammer und Zustimmung der Amtsversammlung ein Privathaus nebst Garten gekauft, das mit Einschluß der Baueinrichtung 3214 fl. kostete, woran die Oberamtspflege 2/3, die Rentkammer 1/3 bezahlte. Dieses Gebäude diente seiner Bestimmung bis zum Jahr 1775, in welchem es wegen Baufälligkeit abgebrochen und auf derselben Stelle das gegenwärtig noch stehende Amts-Oberamtei-Gebäude von der Amtskörperschaft mit einem Aufwande von 12.612 fl. aufgeführt wurde, nachdem die Amtsversammlung mit der herzoglichen Rentkammer die Übereinkunft getroffen hatte, wonach der Amtskorporation gegen die Verpflichtung, einem jeweiligen herzoglichen Beamten eine anständige Wohnung zu geben und solche auf des Gemeinen Amts Kosten alleinig zu erhalten, der Antheil der Rentkammer an dem alten Gebäude mit Garten eigenthümlich überlassen und neben einem Bauholzbeitrag zu dem neuen Gebäude eine jährliche Miethzins-Entschädigung von 50 fl. bewilligt worden ist. Der Oberamtei-Garten aber ist durch den von der Amtskorporation später zugekauften anstoßenden Garten hinter dem Oberamtspfleg-Gebäude nicht unansehnlich vergrößert worden.

2. Das neben der Amts-Oberamtei stehende Amtspfleg-Gebäude wurde im Jahr 1755 von der Amtskorporation an der Stelle, wo bis dahin die im Jahre 1737 auf Kosten der Amtspflege um 500 fl. erkaufte kleine Amtsknechts-Wohnung gestanden, neu erbaut und ist seit dieser Zeit, theils dem Oberamtspfleger, theils dem Oberamtsdiener, ersterem gegen Miethzins zur Wohnung überlassen. Mit der Erkaufung einer eigenen Amtsknechts-Wohnung im Jahr 1737 erhielt der Amtsknecht die auch den bisherigen Amtsdienern eingeräumte Erlaubniß, beständigen Weinschank darin zu treiben.

3. Das jetzige Oberamtsgerichtsgebäude unweit der Amts-Oberamtei war in Folge der Trennung der Amtsschreibersstelle von der eines Amtspflegers im Jahr 1802 auf Rechnung der Amtskorporation zur Wohnung für den jeweiligen Amtsschreiber um 12.000 fl. erkauft worden, und wurde nach Aufhebung der Amtsschreiberei und Einführung der Oberamts-Gerichte als Wohnung für den jeweiligen Oberamtsrichter gegen einen vom Staat bezahlten jährlichen Miethzins von 600 fl. eingeräumt, ist nun aber seit dem Jahr 1835 von der Staatsfinanzverwaltung um die Summe von 15.000 fl. käuflich übernommen.

Alle die unter 1–3 erwähnten Realitäten stunden im Eigenthume der alten Amtskorporation, wie solche vor 1807 einschließlich der Gemeinden Ober-Eßlingen, Plochingen und Nellingen und ausschließlich | der Gemeinden Möhringen und Vaihingen bestanden hatte, wurden aber nur ausschließliches Eigenthum der gegenwärtigen Korporation, nachdem die ersteren 3 Gemeinden in Folge des mit den im Amts-Verbande verbliebenen Gemeinden geführten (in E. F. Bolley’s vermischten juristischen Aufsätzen, Stuttgart, Steinkopf 1831, erster Band, S. 209 näher beschriebenen) Rechtsstreits um ihre Miteigenthums-Ansprüche in den Jahren 1829 und 1834 durch Abfindungssummen vollständig befriedigt worden, und die neuen Gemeinden Möhringen und Vaihingen durch die von ihnen im Jahr 1834 bezahlten Einkaufssummen in das Miteigenthum gekommen sind.

Zu den lästigen Besitzungen der Amtskorporation gehört:

4. Das oberamtliche Gefängniß-Gebäude. Früher benützte das Oberamt die dem Staate gehörigen Gefängnisse in Stuttgart in Gemeinschaft mit dem Stadtoberamte und den später errichteten Bezirksbehörden; durch das Verwaltungs-Edikt von 1822 wurden aber die Amtskorporationen zu Einrichtung und Erhaltung der oberamtlichen Gefängnisse verpflichtet. So trat in Folge des fühlbar gewordenen Mangels an den erforderlichen Gefängnissen überhaupt die Nothwendigkeit ein, von Seite der Amtskorporation eigene Gefängnisse für das Oberamt und von Seite des Staats neue Gefängnisse für das Oberamts-Gericht herzustellen. Dieses geschah durch den im Jahr 1838 in der neu eröffneten Sophienstraße in der Nähe der übrigen Amtsbaulichkeiten auf einem Theile des Oberamtei-Gartens von dem Staate und der Amtskorporation unter einem Dache aufgeführten Gefängnißbau, dessen eine, von dem Staate erbaute Hälfte die oberamtsgerichtlichen Gefängnisse mit Gefangenwärters-Wohnung und dessen andere gegen die Oberamtspfleg-Gebäude gekehrte Seite die oberamtlichen Gefängnisse nebst sonstigen Lokalitäten und im Erdgeschosse einige Gemächer enthält, welche zur Kasernirung der dem Amte zugetheilten, in Stuttgart stationirten Landjäger an das Commando dieses Corps vermiethet sind. Zu den für den Gefängnißantheil der Amtskorporation auf 14.298 fl. sich belaufenden Baukosten wurde der letzteren, übrigens ohne Anerkennung einer Verbindlichkeit, von der Staatsfinanzverwaltung ein Beitrag von 800 fl. bewilligt, und außerdem gewährte der Verkauf des größeren Theils des Oberamtei- und Amtspfleggartens, auf dessen Areal die ganze neue Sophienstraße angelegt ist, einen Erlös von 16.545 fl., den die Amtsversammlung, soweit ihn nicht die Gefängnißbaukosten in Anspruch nahmen, dem Fonds zu Errichtung eines Erziehungshauses für verwahrloste Kinder überließ. Endlich ruht

5. auf der Amtskorporation von den ältesten Zeiten her ausnahmsweise die Last der Erhaltung einer kleinen Strecke der von Gaisburg | nach Wangen führenden Straße auf Gaisburger Markung das Amtssträßle genannt, von dem Brückle an bis auf die Staatsstraße.


B. Gemeindepflegen.

Die zusammengesetzten Gemeinden oder Gesammt-Gemeinden, deren es übrigens in dem Bezirke nur 3 gibt, nämlich Birkach mit Riedenberg, Leinfelden mit Ober- und Unter-Aichen, und Waldenbuch mit Glashütte, besitzen als solche kein Gemeinde-Vermögen, sondern, wie der Hauptort, so hat auch jede der mit demselben verbundenen Parzellen, eine eigene Vermögens-Verwaltung. Hienach beträgt die Zahl der Gemeindepflegen

in den Hauptorten 26
in den Parzellargemeinden 04
zusammen       30

Das Grundeigenthum der sämmtlichen Gemeinden besteht in 9876 Morgen meistens Waldungen; ihr gesammtes Geldvermögen aber beträgt nach der Rechnung von 1848–49 an Activen und zwar

verzinslichen Capitalien 068.780 fl.
sonstigen Forderungen 124.760 fl.
zusammen 193.540 fl.;
worauf an verzinslichen Schulden       101.908 fl.
und an sonstigen Passiven 028.885 fl.
zusammen 130.793 fl.

ruhen und worüber ein Activ-Geldüberschuß von 62.747 fl. sich ergibt.

Der Gemeindeschaden, der vor dem Jahr 1840 die Summe von 17.000 fl. höchst selten überstieg, betrug im Jahr 1848–49 24.045 fl. und belief sich in der Periode von 1839–1849 durchschnittlich auf 26.666 fl. Diese Steigerung hat ihren Grund in den durch Aufhebung vieler Gemeindeschäfereien in den Gemeinde-Einkünften entstandenen Ausfällen, in den großen Summen, welche auf die Erbauung zweier neuen Kirchen, vieler Schulhäuser und Gemeinde-Backhäuser und mehrerer Rathhäuser, auf neue Straßenbauten in- und außerhalb der Orte, auf manchfache andere nöthige und nützliche Einrichtungen und Erwerbungen, namentlich auf die Ablösung der Schaf-Übertriebsrechte, Faselviehhaltungen u. s. w. verwendet wurden, und endlich in den, zu allmäliger Abtragung der zu den angegebenen Zwecken aufgenommenen Passiven, getroffenen Anordnungen.

Den bedeutendsten Grundbesitz haben die Gemeindepflegen Echterdingen, Vaihingen und Möhringen; das größte Kapital-Vermögen besitzen Echterdingen, Plieningen und Unter-Sielmingen; als die wohlhabenderen Orte aber sind Echterdingen, Degerloch, Bernhausen, Unter- | und Ober-Sielmingen zu bezeichnen, denen jedoch weit mehrere Gemeinden gegenüber stehen, die in einer wirklich ungünstigen ökonomischen Lage sich befinden, wie Birkach, Riedenberg, Bonlanden, Bothnang, Gaisburg, Harthausen, Kaltenthal, Plattenhardt, Rohr, Ruith, Steinenbronn, Stetten und Glashütte. Doch waren auch in diesen Gemeinden manchfache Fortschritte zum Bessern wahrnehmbar, um so mehr sind nun für dieselben die durch die Theuerungsnoth 1847 und die darauf gefolgte politische Aufregung herbeigeführten Rückschritte und Störungen in der Ordnung des Gemeindehaushalts zu beklagen.

Welch nachtheiligen Einfluß jene Ereignisse auf die Gemeindeverwaltung geübt, zeigen schon die einfachen Thatsachen, daß sich nach den Rechnungen von 1848–1849 die Ausstände bei den Pflichtigen, welche von früher sehr hohen Summen bis zum Jahre 1844/45 auf den Betrag von 2746 fl. herabgedrückt waren, bis auf 77.930 fl., die verzinslichen Passiven aber, die im Jahr 1831 79.494 fl. und im Jahr 1842 vieler neuen Kapital-Aufnahmen unerachtet nur noch 55.485 fl. betragen hatten, auf 101.908 fl. sich erhöht haben.

An tüchtigen Männern für die Gemeindeämter fehlt es dem Bezirke in der Regel nicht, und es darf insbesondere gerühmt werden, daß die Stellen der ersten Orts-Vorsteher meistens gut besetzt sind. Wie denn nach der im Jahr 1839 stattgehabten Amtsvisitation in Anerkennung ihrer Verdienste um Verbesserung des ökonomischen Zustandes ihrer Gemeinden der Schultheiß Seel in Scharnhausen und der nun res. Schultheiß Thumm in Bonlanden die goldene, die Schultheißen Breuning in Möhringen und Jakob in Steinenbronn die silberne Verdienst-Medaille erhielten.


C. Stiftungspflegen.

Eigene Stiftungspflegen befinden sich in allen Hauptorten mit Ausnahme von Leinfelden, Ober-Sielmingen und Stetten, von denen die beiden ersteren Theil an den Stiftungspflegen ihrer kirchlichen Mutterorte haben. Das Stiftungs-Vermögen und Einkommen reicht aber in der Regel nicht hin, auch nur die Kirchen- und Cult-Kosten zu bestreiten, daher alljährlich fast bei allen Stiftungspflegen ein Defizit sich ergibt, das von den Gemeindepflegen gedeckt werden muß. Das größte Geld-Vermögen haben die Stiftungspflegen von Echterdingen, Plieningen, Feuerbach und Birkach.

Im Ganzen betrug nach den Rechnungen von 1848/49 das Vermögen der Stiftungspflegen des Bezirks an Grundeigenthum 312/8 Mrg.

an verzinslichen Kapitalien und Kassenbeständen      61.524 fl.
die darauf haftenden Schulden 03.101 fl.
die jährlichen Einkünfte 05.506 fl.
die Ausgaben 07.101 fl.
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4. Kataster und Steuern.

Gegenstand des Oberamts-Katasters sind nach der Berechnung von 1848/49 :

Grundeigenthum, zu einem Reinertrag eingeschätzt von 230.706 fl.   6 kr.
Grundgefälle, in dem steuerpflichtigen Jahresbetrag berechnet von     5.013 fl. 23 kr.
Gebäude, nach einem für die Staatssteuer eingeschätzten Werth von 2.877.880 fl.
Gewerbe, zu einer jährlichen Steuersumme eingeschätzt von     4.571 fl.   3 kr.

Die umgelegten directen Staatssteuern, mit Einschluß von 1453 fl. 49 kr. Amtsvergleichungskosten, betrugen im Jahr 1848/49 für

den Bezirk überhaupt 29.684 fl. 49 kr.
 davon auf Grundeigenthum zu 17/24 21.522 fl. 41 kr.
 davon auf Gefälle
 davon auf Gebäude zu 4/24   5.491 fl.   9 kr.
 davon auf Gewerbe zu 3/24   2.850 fl. 59 kr.

Es fallen somit in dem Bezirk durchschnittlich auf 1 Quadratmeile 7959 fl. 42 kr., und auf 1 Einwohner 55,8 kr. directe Staatssteuer.

An indirecten Abgaben wurden im Durchschnitt der 3 Jahre 1845/48 jährlich erhoben:

1) an Wirthschaftsabgaben:
     vom Wein- und Obstmost 9220 fl. 36 kr.
     vom Branntwein
  a) Ausschanks-Abgaben   682 fl. 36 kr.
  b) Fabrikationssteuer   128 fl. –
     vom Bier (Malzsteuer) 3209 fl. 56 kr.
2) an Accise:
     von Güterveräußerungen 3322 fl. 56 kr.
     von Lotterien     20 fl. 48 kr.
     von Markt- und Handelswaaren von Ausländern  –     33 kr.
3) Hundeauflage, einschließlich des gesetzlichen Antheils der Ortsarmenkassen   552 fl. 59 kr.



  1. Die Pfarrgemeinden kommen mit den politischen Gemeinden nicht immer überein; zu den Pfarrgemeinden des Amtsoberamts gehören namentlich auch Parcellen aus dem Oberamt Böblingen (s. die Ortsbeschreibung von Steinenbronn).


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