Beschreibung des Oberamts Ulm/Kapitel A 1
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Der Oberamtsbezirk Ulm, der einen Bestandtheil des Donaukreises bildet, liegt zwischen 48° 20′ 33″ und 48° 36′ 33″ der Breite, und 27° 30′ 56″ und 27° 56′ 57″ der Länge. Er gehört durchaus dem Donaugebiet an, und grenzt gegen Südost an die Donau selbst.
Ulm ist ein Grenz-Oberamt: es grenzt nämlich gegen Osten an das Königreich Bayern, sodann ist es gegen Süden von einem Theile des Oberamts Wiblingen, gegen Süden und Westen von den Oberämtern Ehingen und Blaubeuren, und gegen Norden von den Oberämtern Geislingen und Heidenheim begrenzt. Die Grenze, welche der Bezirk gegen das Ausland darbietet, beträgt in gerader Linie 7½ Stunden, einschließlich aller Krümmungen aber 14½ Stunden.
Wie die meisten Oberamts-Bezirke, so hat auch der diesseitige Bezirk eine sehr unregelmäßige und übel gebildete Figur, deren Mißgestalt am leichtesten auf der beiliegenden Karte zu erkennen ist; da die Oberamtsstadt überdies fast ganz an der äußersten Grenze liegt, so haben die Angehörigen von manchen Orten aus einen Weg von 6 bis 7 Stunden und darüber dahin zu machen. In der Richtung von Nordost nach Nordwest hat das Oberamt eine Ausdehnung von beinahe 10 Stunden, und fast eben so viel in seiner größten Breite von Westen nach Osten.
Der Oberamtsbezirk, welcher, wie wir unten finden werden, zwei vormalige Oberamtsbezirke – Ulm und Alpeck - umfaßt, besteht zum Theil aus ritterschaftlichen Orten s. u. Sämmtliche Orte gehörten vor 1810 zu dem Königreiche Bayern, und vor 1803 mit folgenden Ausnahmen zu dem Gebiete der ehemaligen Reichsstadt Ulm.
Reichsritterschaftlich, und zwar dem Ritter-Canton Donau einverleibt waren die Rittergüter Bissingen 2/3 Einsingen ½, Ober-Stotzingen, Nieder-Stotzingen ½, Stetten mit Lonthal, Kaltenburg und Reuendorf. Zum Deutschorden gehörten: Setzingen ½ und einzelne Höfe an mehreren Orten.
Zum Reichsstift Kaysersheim, Rammingen mit Lindenau und ½ Nieder-Stotzingen.
Zum Reichsstift Elchingen: Westerstetten mit Vorder- und Hinter-Denkenthal.
Zum Reichsstift Söflingen: Söflingen, Ehrenstein und Harthausen.
Übrigens standen auch diese Besitzungen, mit Ausnahme von Einsingen und N.Stotzingen und derjenigen der Klöster | Elchingen und Söflingen, unter der hohen Gerichtsbarkeit von Ulm. Die vormals reichsritterschaftlichen Güter gehören nun zu den Rittergütern des Königreichs, unter welche auch die Güter der vormaligen Ulmer Patrizier aufgenommen worden sind.
gibt es keine in dem Oberamt, die örtlichen Benennungen einzelner Riede und das Hochsträß ausgenommen, das theilweise noch in das Oberamt in dem Winkel zwischen der Blau und der Donau eingreift. S. O.A. Blaubeuren S. 24 u. f.