Beschreibung des Oberamts Urach/Kapitel B 9
« Kapitel B 8 | Beschreibung des Oberamts Urach | Kapitel B 10 » | |||
Fertig! Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle Korrektur gelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
| |||||
Für eine seitenweise Ansicht und den Vergleich mit den zugrundegelegten Scans, klicke bitte auf die entsprechende Seitenzahl (in eckigen Klammern).
|
ein evang. Kirchdorf hart am Fuße der Alp, 31/4 St. westlich von Urach mit 557 Einw., Filial von Neuhausen. Die Zehnten gehören sämmtlich dem Staat. An den Grundgefällen im Betrag von 151 fl. haben außer dem Staat auch die Heiligen- und die Gemeinde-Pflege und der Bürger Boß kleine Antheile.
Glems liegt unmittelbar unter dem grünen Felsen, still und verborgen in einem Walde von Obstbäumen. Es wird von dem Glemsbächlein bewässert, hat Kirche und Schule, ein Rath- und ein Schulhaus und eine Mühle. Die Kirche wurde auf den Grund einer alten Capelle, womit vor der Reformation eine Caplaney verbunden war, im Jahr 1762 erbaut. Es werden alle 14 Tage die Sontags-Gottesdienste, auch alle Casualien darin gehalten. Glems war früher ein ziemlich armer Ort, und indem sich die Einwohner viel mit dem Handel, mit Holz, Waldfrüchten – Erd- und Himbeeren, die sie bis nach Stuttgart tragen, abgeben, hatten sie sich auch nicht an den Fleiß und die Sparsamkeit gewöhnt, wodurch sich ihre Nachbarn zu Neuhausen auszeichnen; aber in neuerer Zeit hat sich durch das Verdienst eines guten Orts-Vorstehers der Zustand sehr gebessert, s. S. 57. Glems bildete ehemals | einen Theil der Grafschaft Urach; bey dem Tauschhandel zwischen dem Grafen Ulrich von Würtemberg und Heinrich von Fürstenberg über Urach und Wittlingen im Jahr 1254 wurde der Gemahlin des Grafen Bertholds von Urach mit Anderem auch Glems als Leibgeding zugesichert, s. Urach.In einem alten Landkapitels-Verzeichnisse bey Neugart ist Glems, gleichwohl unrichtig, als Pfarrey aufgeführt. Es war, wie bey Neuhausen gezeigt ist, ehemals Filial von Dettingen und später von Neuhausen. Im Jahr 1518 aber, da die Pfarrcaplaney Neuhausen von Dettingen getrennt wurde, stiftete die Gemeinde in ihrer Kirche zum heiligen Laurentius und Hilarius eine eigene Caplaney mit 50 Pf. Hellern an jährlicher Gült, und es wurde dem Caplan noch der kleine Zehnte überlassen, wogegen dieser dem Pfarrer in Dettingen, dem die pfarrlichen Rechte vorbehalten wurden, jährlich 6 Pf. Heller abzureichen hatte. Die Caplaney war aber nur von kurzem Bestand; gleich nach der Reformation wurde die Pfründe mit Neuhausen verbunden.[1]
- ↑ Schultheiß und Gemeinde beschwerten sich 1561 in einer in dem Acten-Depot des K. Ministerium des Innern liegenden Eingabe, daß sie keinen eigenen Pfarrherrn mehr haben, da sie doch vor 25 Jahren einen solchen gehabt, und daß sie durch den Pfarrherrn zu Neuhausen „ganz liederlich, varläßig und schlechtlich versehen werden, auch der Unterricht der Jugend ganz vernachläßigt werde.“ „Und will uns“, sagen sie, „gar beschwerlich fallen, die Predigt über Feld zu besuchen, und den Pfarrherrn, wenn man ihn nöthig hat, erst von Neuhausen zu holen. Zudem, was uns jedesmal für Briefe von der Oberkeit oder sonsten herkommen, dieweil Keiner und also Niemanden dieselben lesen kann, dadurch wir über Feld in und andere Flecken laufen und dieselben lesen lassen müssen.“ Sie bitten daher um einen eigenen Pfarrer. Der Ober- und der Untervogt zu Urach berichten dagegen, wie den Glemsern der Weg mach Neuhausen nicht zu weit sey, dahin zum Wein und Bad zu laufen, und wie an dem Pfarrer zu N. nichts auszusetzen sey. Es fiel daher der Bescheid dahin aus, daß von der Errichtung einer eigenen Pfarrey keine Rede seyn könne, daß aber eine deutsche Schule errichtet werden solle. Da jedoch die Gemeinde hierzu entweder das verkaufte Pfrundhaus (Caplaneyhaus) wieder einlösen, oder ein neues Haus bauen sollte, so unterblieb das Letztere ebenfalls.
« [[Beschreibung des Oberamts Urach/|]] | Beschreibung des Oberamts Urach | Kapitel B 10 » | |||
Für eine seitenweise Ansicht und den Vergleich mit den zugrundegelegten Scans, klicke bitte auf die entsprechende Seitenzahl (in eckigen Klammern).
|