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Beschreibung des Oberamts Waldsee/Kapitel BW

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« Kapitel B 5 Beschreibung des Oberamts Waldsee Kapitel BW1 »
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II. Standesherrschaftliche Orte.


I. Des Fürsten von Waldburg-Wolfegg-Waldsee.
(Sämmtlich noch in unmittelbarer polizeilicher und gerichtlicher Verwaltung.)


Die Besitzungen des Fürsten von Waldburg-Wolfegg-Waldsee bestehen in dem diesseitigen Oberamtsbezirke:

a) in der vormaligen Grafschaft Wolfegg;
b) in der vormaligen Grafschaft Waldsee;
c) in dem Mediatgericht Reute; sodann außerhalb des Oberamts
d) in den vormaligen reichsritterschaftlichen Herrschaften Kißlegg und Walthershofen, sodann Waldburg, Praßberg, Leupolz und Röthensee, welche zum Theil früher unter der österreichischen Landvogtei standen; siehe Seite 57.

Die Bestandtheile der beiden Grafschaften Wolfegg und Waldsee sind im Allgemeinen schon Seite 5 angegeben; es bestand:

I. Die Grafschaft Wolfegg aus:
a) der alten Herrschaft Wolfegg, wozu die jetzigen Gemeinden Arnach, Einthürnen, Heidgau, Wolfegg und Ziegelbach gehörten;
b) der Hälfte der Herrschaft oder des lehenbaren Gerichts Schwarzach; siehe oben und Schwarzach.
II. Die Grafschaft Waldsee aus:
a) der alten Herrschaft Waldsee – den jetzigen Gemeinden Heisterkirch nebst dem Schloß Waldsee, Mühlhausen,| U.-Urbach, O.- und U.-Essendorf, Steinach und Winterstettenstadt, wovon letztere jedoch nicht zu dem Besitze der alten Herren v. Waldsee gehört hat;
b) den Herrschaften, jetzigen Gemeinden, Eberhardszell und Schweinhausen und der Hälfte der Herrschaft Schwarzach; s. o. und Schwarzach.

Eine Übersicht über die Zahl und Gattung der Ortschaften, den Flächenraum und die Bevölkerung sämmtlicher Besitzungen des Fürsten findet sich S. 57. Ein alphabetisches Orts-Verzeichnis ist der K. Deklaration vom 10ten Februar, Rgbl. 1831, S. 142 u. f. angehängt.

Mit den Besitzungen war für das Waldburgische Haus früher Sitz und Stimme auf den Reichs- und Kreistagen verbunden; nach der Erhebung des Hauses in den Reichsfürstenstand bildeten sie von 1803 bis 1806 zusammen das Fürstenthum Waldburg-Wolfegg-Waldsee; durch die Rhein. Bundesacte aber wurden sie 1806 der Krone Würtemberg unterworfen und gehören nun seitdem unter die standesherrschaftlichen Besitzungen des Königreiches.

Die Besitzungen sind theils Allodium, theils K. Lehen;

Lehen sind:

Die vormalige Herrschaft Wolfegg, ehemals Reichslehen;
Die Herrschaft Schwarzach, ehemals österr. Lehen, sogen. Schwabenlehen;
Die Burg Linden mit Zugehör, ehemaliges Stift Kemptisches Lehen;
Der Heistergauer Forst und mehrere einzelne Güter, die in der Orts-Beschreibung bezeichnet sind.

Sodann ist die alte Herrschaft Waldsee mit Winterstettenstadt eine sogen. Manns-Inhabung, d. h. Lehen ohne Wiederholung der Belehnung bei Wechselfällen. Übrigens ist hier zu bemerken, daß die Lehens-Verhältnisse des Fürsten noch nicht richtig gestellt sind.

Die Verwaltung ist, so weit sie die Polizei und Gerichtsbarkeit betrifft, wie schon bemerkt worden, noch unmittelbar; die guts- oder standesherrschaftliche Verwaltung wird von der| fürstlichen Domänen-Kanzlei zu Wolfegg und den Rentämtern und Forstverwaltungen Wolfegg und Waldsee geführt.

Vor der Auflösung der deutschen Reichs-Verfassung befand sich zu Wolfegg ein fürstliches Regierungs-Collegium, welches mit einem Director und 2 Räthen besetzt war, und zu dessen Sitzungen auch die 3 fürstl. Oberamtmänner zu Wolfegg, Waldsee und Kißlegg einberufen wurden. Unter diesem Collegium standen in dem diesseitigen Bezirke die Oberämter Wolfegg und Waldsee, welche nach österr. Weise ebenfalls eine collegialische Verfassung hatten, und aus einem Oberamtmann und wenigstens 2 Räthen bestanden.

Wie die andern Herrschaften Aulendorf und Schussenried, so hatten auch die Herrschaften Wolfegg und Waldsee jede ihre eigene Landschaftskasse, in welche die Steuern flossen, während der österreichische Antheil seine Steuern zu der Landschaftskasse in Ehingen entrichtete, s. Ehingen. Zur Regulirung dieser Steuern wurden alljährlich die Ammänner (Schultheißen) zusammenberufen. Einer der fürstl. Ober-Beamten war zugleich der Landschaftskassier. Behufs der für die Landschaftskasse zu erhebenden Steuern war in den Jahren 1718 bis 1721 eine neue Güter-Vermessung vorgenommen worden, auf welche sofort der Steuerfuß gegründet wurde. Da bei den Gütern von jeher die Eintheilung nach „Roßbäuen“ bestanden hatte, so wurden bei der Peräquation drei Haupt-Klassen mit 18 Unter-Klassen von Gütern dergestalt angenommen, daß ein Roßbau je nach der Beschaffenheit des Guts zu 6–18 Jauchert à 52.000 Nürnberger Quadrat-Schuh und 4 Sölden gleich einem Roßbau angenommen wurden. Das Steuer-Simplum, wovon in Friedensjahren gewöhnlich 8 umgelegt wurden, von einem Roßbau betrug 3 fl. 12 kr. Von frühern Kriegszeiten her waren die Landschaftskassen mit schweren Schulden belastet; in Folge des Gesetzes vom 14ten März 1821 wurden von der Landschaft Waldsee 255.000 fl. und von der Landschaft Wolfegg 225.000 fl. Schulden auf den Staat übernommen.| Die Lehens-Abgaben sind sich seit zwei Jahrhunderten gleich geblieben, nur wurde das Laudemium und Mortuarium übereinstimmend mit dem Steuerfuße und zwar in der Art neu regulirt, daß vom Roßbau ersteres für Mann und Weib 50 fl, letzteres für den Mann 10 fl., für das Weib 3 fl, beträgt. Für Frohnen wurden schon durch Vertrag v. J. 1587 von 1 Roßbau 30 kr., von 1 Sölde 20 kr., und vom Beisitzen 15 kr. bedungen.

Was die Geschichte der einzelnen fürstlichen Besitzungen und die des fürstlichen Hauses selbst betrifft, so haben wir hier im Allgemeinen Folgendes voranzuschicken, und zwar zuerst über

Die Geschichte des fürstlichen Hauses.
Das Waldburgische Haus gehört bekanntlich zu den ältesten Geschlechtern des Schwäbischen Adels. Von frühen Zeiten her bekleidete es das Truchsessen-Amt an dem Hofe der Herzoge von Schwaben. Zur Belohnung der Verdienste des Truchseßen Georg, des berühmten Bauernbändigers, wurde das Amt von K. Karl V. in das Reichs-Erbtruchseßen-Amt verwandelt. Am 26sten Februar 1628 wurde das Haus von K. Ferdinand II. in den Reichsgrafenstand und endlich am 21sten März 1803 in seinen regierenden Häuptern in den Reichsfürstenstand erhoben. Das Haus theilt sich seit 1429 in verschiedene Linien; diejenige Linie, mit der wir es hier zu thun haben, ist die Wolfegg-Waldsee’sche. Auch diese Linie war theils schon früher, theils von 1672 an wieder in 2 Linien, die Wolfeggische und die Waldseeische getheilt. Erst 1798 nach dem Tode des Grafen Karl Eberhard Franz, mit welchem die Wolfeggische Linie erlosch, wurden beide Linien und deren Besitzungen wieder vereinigt, indem der Besitzer der Grafschaft Waldsee, der Graf Joseph Anton, auch in das Erbe der erstern eintrat. Dieser Graf war es auch, der mit den andern Häuptern des Hauses 1803 in den Reichsfürstenstand erhoben wurde. Eben denselben traf aber auch noch das Loos der Mediatisirung im Jahr 1806, Der Fürst Jos. Anton starb 1833 in seinem Schlosse zu Waldsee. Ihm folgte sein ältester Sohn Friedrich Karl Joseph, geb. 13. Aug.| 1808 und vermählt den 9. Oktober 1832 mit M. Elisabeth, geb. Gräfin von Königsegg-Aulendorf.

Die Geschichte der einzelnen Besitzungen des Fürsten betreffend, enthält die Orts-Beschreibung darüber das Nöthige. Im Allgemeinen bemerken wir hier nur, daß mit Ausnahme des Stammgutes Waldburg sämmtliche Besitzungen in spätern Erwerbungen bestehen. Die Grafschaft Wolfegg kam, wie wir nachher sehen werden, 1338 an das Waldburgische Haus, die Herrschaft Waldsee, wie aus der Geschichte der Stadt Waldsee erhellt, 1386, die Herrschaft Winterstetten 1438/42, die Herrschaft Schwarzach 1446, die Herrschaften Eberhardszell und Schweinhausen 1520, die Herrschaft Kißlegg mit Waltershofen und Röthsee 1735, die Herrschaft Praßberg und Leupolz 1749, das Gericht Reute etc. 1788. Im Übrigen verweisen wir aus Mangel an Raum theils auf die Beschreibung des Oberamts Ravensburg, welchem die Burg Waldburg und die ältere Geschichte von Waldburg angehört, theils auf die allgemeine „Geschichte der Fürsten von Waldburg“, welche als Beilage zu diesem Hefte in einem der nächsten Hefte der Würtemb. Jahrbücher erscheinen wird. Die Einkünfte des Fürsten werden auf 75.000–100.000 fl. geschätzt.