Beschreibung des Oberamts Waldsee/Kapitel BW12
Erscheinungsbild
« Kapitel BW11 | Beschreibung des Oberamts Waldsee | Kapitel BW13 » | |||
Fertig! Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle Korrektur gelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
| |||||
Für eine seitenweise Ansicht und den Vergleich mit den zugrundegelegten Scans, klicke bitte auf die entsprechende Seitenzahl (in eckigen Klammern).
|
12. Gemeinde Steinach,
630 Einw.
- 1) Steinach, ein k. Dorf, 1/2 St. westlich von Waldsee, mit 255 Einw., Filial von Waldsee, C. A. Waldsee, F. A. Ochsenhausen. Den großen und kleinen Zehenten bezieht der Fürst. Die Grundlasten des Gemeindebezirks betragen 996 fl. in Geld und 2516 fl. in Naturalien, wovon der Fürst 2062 fl., die Armen-Verwaltung Waldsee 306 fl., der Graf v. Königsegg 67 fl., der Fürst Salm zu Baindt 29 fl., den Rest die Capellenpflege Steinach, die Kirchenpflege Heisterkirch etc. zu beziehen haben. Der Ort gehörte zur Herrschaft Waldsee mit den nachbenannten Parzellen und bildete, soweit nicht eine Ausnahme bemerkt ist, einen Theil des Gerichts| Heisterkirch. Er liegt in einem angenehmen Thale an der Ach (Steinach), hat eine Capelle, eine dem Fürsten zugehörige Brauerei, ein fürstl. Landhaus mit einer großen Schießstätte, eine Schildwirthschaft und zwei Mahlmühlen. Die Bewohner beschäftigen sich zum Theil auch hier mit Mousselinstickerei. Die Gemeindebürger-Verhältnisse sind hier, wie in den andern der Herrschaft Waldsee angehörenden Gemeinden. Ehedem hatte auch der den Grafschaften Waldsee und Wolfegg gemeinschaftl. Scharfrichter seinen Sitz hier. Ein Hof, den Hans von Steinach 1340 an das Kloster Weingarten verkauft hatte, wurde von diesem 1493 an den Spital Waldsee abgetreten; an denselben Spital wurde 1501 die untere Mühle verkauft. Im Übrigen hatte St. seine Geschichte mit der Herrschaft Waldsee gemein. Auf der Markung von Steinach und unter diesem begriffen, stehen die einzelnen Häuser: Bulachshaus, Gantershaus, Lämle, und Riedmühle.
- 2) Atzenreute, ein k. W. mit 19 Einw. – seit 1810 Filial von Reute, vorher von Waldsee, Schule zu Gaisbeuren. A. besteht aus 2 Lehenhöfen des Spitals Waldsee; den Zehenten bezieht die Standesherrschaft. Der Weiler ist seit 1831 der Gemeinde Bergatreute zugetheilt, gehört aber nach allen seinen Verhältnissen zu St.
- 3) Buch, ein k. W. mit 14 Einw., Filial von Mühlhausen. Den großen und kleinen Zehenten bezieht der Fürst. B. gehörte dem Kloster Waldsee bis zu seiner Aufhebung.
- 4) Eichenstegen, ein Hof mit 11 k. Einw., Filial von Waldsee, früher ein fürstl. Cameralhof, seit längerer Zeit aber auf Lebenszeit verliehen. Der große und kleine Zehenten wurde 1313 von Ulrich und Friedrich v. Graben an das Kloster Waldsee verkauft, und 1343 verzichteten Berchtold und Heinrich v. Trauchburg auf alle Rechte und Lehenschaft daselbst zu Gunsten dieses Klosters, von welchem der Hof an seinen jetzigen Besitzer kam. Er ist K. Kronlehen.
- 5) Elchenreute, ein zehentfreier Hof mit 5 k. Einw., Filial von Aulendorf, ein fürstl. Cameralgut, das aber seit Aufhebung der Steuerfreiheit verpachtet ist. Der Hof gehörte| seit 1403 dem Kloster Waldsee, kam von diesem 1788 an den Fürsten und wurde der Herrschaft Winterstetten einverleibt. Es befindet sich hier eine mit einem Kapitalfond dotirte Capelle.
- 6) Englerts, ein k. W. mit 40 Einw., an der Landstraße nach Biberach, Filial von U.-Essendorf. Den großen Zehenten bezieht theils die Universität Freyburg, theils der Fürst, den kleinen die Pfarrei U.-Essendorf. Es befindet sich hier ein Tafernwirthshaus, wo ehedem die Briefpost nach Weingarten war. Der Weiler bildete einen Bestandtheil des Gerichts Essendorf.
- 7) Haslanden, ein k. W. mit 41 Einw., Filial von Waldsee, an dem Schlupferbach. Den großen und kleinen Zehenten bezieht die Standesherrschaft. Ein Hof gehört dem Grafen von Königsegg-Aulendorf, ist aber ebenfalls der fürstl. Standesherrschaft zugetheilt.
- 8) Hifringen, ein k. W. mit 20 Einw., an der Straße von Waldsee nach Mühlhausen, Filial von Waldsee, aus 2 großen Höfen bestehend. Den großen und kleinen Zehenten bezieht die Standesherrschaft. 1403 tauschte das Kloster Waldsee denselben vom Kloster Schussenried ein, und 1788 kam er von ersterem an Waldburg.
- 9) Hopfenweiler, ein k. W. mit 47 Einw., Filial von Waldsee, Sitz eines fürstl. Revierjägers, mit einer Ziegelhütte. Die Güter sind zehentfrei. Der größte Theil besteht aus einer schönen, in Pacht gegebenen fürstl. Domäne. Vormals bestand der Weiler aus 5 Lehengütern und wurde von der Herrschaft Waldsee nach einem Vertrag von 1748 an das Chorstift Waldsee, welches schon früher einige Güter daselbst erworben hatte, mit der hohen Jurisdiktion innerhalb Etters, jedoch mit Beibehaltung der zum Reich und schwäbischen Kreis gehörigen Collektation abgetreten, von dem Kloster in einen ansehnlichen Sennhof umgestaltet und besonders administrirt; 1788 kam die Besitzung durch Kauf wieder an den Fürsten. Auf der Markung von H. liegt das einzelne Haus Ringershaus.|
- 10) Kohhaus, ein k. W. mit 8 Einw., seit 1811 Filial von Waldsee, früher von U.-Essendorf. Den großen Zehenten bezieht die Universität Freyburg, den kleinen die Pfarrei Waldsee. Der Weiler besteht aus 2 Lehenhöfen, welche 1338 von dem Chorstift Waldsee um 40 lb Constanzer Münz von dem Kloster Baindt gekauft wurden und 1787 durch Kauf an den Fürsten kamen.
- 11) Mattenhaus, ein k. W., früher ein Bestandtheil des Gerichts Essendorf mit 41 Einw. an der Landstraße nach Biberach, Filial von Waldsee, früher von Essendorf, mit einer Schildwirthschaft. Den großen und kleinen Zehenten bezieht der Fürst. Das Kloster Waldsee besaß daselbst ein Gut, 1499 von Sixt von Husen erkauft, welches nach Aufhebung des ersten gleichfalls an den Fürsten kam.
- 12) Reichertshaus, ein k. W. mit 21 Einw., Filial von Waldsee; den großen und kleinen Zehenten bezieht der Fürst. Der Weiler besteht aus 2 Lehenhöfen und 1 Taglöhnerhause. Nur der eine Hof gehört zu der fürstl. Standesherrschaft, der andere mit dem Taglöhnerhause gehörte dem Kloster Weingarten und fiel mit diesem dem Staat zu. Letzterer war daher auch bis 1831 der Gemeinde Bergatreute zugetheilt und der Ort erscheint deßhalb doppelt im Staats-Handbuche.
- 13) Schellenberg, auch Gerlachshaus genannt, ein k. W. mit 29 Einw., an der Landstraße nach Biberach, Filial von Waldsee. Einige Grundstücke sind zehentfrei, sonst bezieht den großen Zehnten der Fürst, den kleinen die Pfarrei. Der Weiler gehörte zum Gericht Essendorf und war bis 1811 auch nach U.-Essendorf eingepfarrt.
- 14) Schlupfen, ein k. W. mit 16 Einw. am Schlupferbach, Filial von Aulendorf, zehentfrei. Der Weiler liegt im Ried, am östlichen Ende des Aulendorfer Thanns und wird auch „Thann“ genannt. Er besteht aus 3 Söldgütchen von geringer Fruchtbarkeit und gehörte zu dem Gericht Winterstetten.|
- 15) Steinenberg, ein k. W. mit 63 Einw., Filial von Waldsee. Der Ort theilt sich in Ober- und Unter-Steinenberg, wovon letzteres früher nach Michelwinnenden eingepfarrt war. Von O.-Steinenberg bezieht den großen und kleinen Zehenten der Fürst; von U.-St. theils ebenderselbe, theils der Staat, als Nachfolger der Land-Commende Altshausen. Das Gotteshaus Waldsee erkaufte 1313 ein Gut um 24 M. Silbers von den Gebrüdern Ulrich und Friedrich von Graben und 1334 um 110 lb ein gleiches von Adelheid von Montfort. Beide kamen in der Folge an die jetzige Grundherrschaft. Auf der Markung von H. liegt Ringertshof, ein einzelner Wohnsitz.