Blutige Ostern

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Titel: Blutige Ostern
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aus: Die Gartenlaube, Heft 15, S. 259
Herausgeber: Adolf Kröner
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Erscheinungsdatum: 1889
Verlag: Ernst Keil’s Nachfolger in Leipzig
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Erscheinungsort: Leipzig
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Quelle: Scans bei Commons
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[244–245]

Blutige Ostern im Jahre 1525.
Nach einer Zeichnung von G. A. Cloß.

[259] Blutige Ostern. (Zu dem Bilde S. 244 und 245.) Blutige Ostern darf man mit Recht die Auferstehungsfeier des Jahres 1525 nennen, denn das hohe Fest der Christenheit fiel damals mitten in die Greuel des großen Bauernkrieges, welcher Schwaben und Oesterreich, Franken und Thüringen verwüstete. Die Anzahl der Burgen und Dörfer, die im Verlaufe desselben eingeäschert wurden, läßt sich nicht feststellen; die Zahl der Todten allein wird auf 50 000 angegeben, und dabei fielen die meisten der Opfer nicht in offener Schlacht, sondern in heimlichen Ueberfällen.

Aus all dem Elend jenes Krieges ragt namentlich eine That hervor: der Fall von Weinsberg und die Hinrichtung des Grafen Ludwig von Helfenstein. Es war um die Mitte April, gerade in der Osterzeit, als ein Haufen aufrührerischer Bauern, von einem früheren Schenkwirth Georg Metzler und dem Bauernhetzer Jäcklein Rohrbach geführt, vor Weinsberg erschien und die Burg nahm. Siebzig Adlige unter der Führung des Grafen von Helfenstein fielen in die Hände der Aufständischen; einige von ihnen wurden bereits in dem Weinsberger Thurm erstochen und auf die Straße hinabgestürzt, die übrigen, vor allem aber der Graf selbst, zum Tode durch Spießruthenlaufen verdammt.

Besser als es unsere Feder vermöchte, giebt das ergreifende Bild des talentvollen Malers G. A. Cloß die blutige Vollziehung jenes Urtheils wieder. Das „Recht der langen Spieße“ war eine harte Strafe, die namentlich unter den Landsknechten üblich war und nach festgesetzten Regeln unter Trommelklang vollzogen zu werden pflegte. Die kriegerischen Bauern, deren Scharen sich auch alte Landsknechte beigesellt hatten, versuchten hier wohl, das hohe Kriegsgericht nachzuahmen. Aber dem wilden ungeregelten Haufen fehlt die Mannszucht, dem Hinrichtungsakt fehlt das versöhnende Moment der Beichte, die der Verurtheilte sonst ablegen durfte. Es fehlt ihm auch der ergreifende Schluß des Spießruthenlaufens, von dem wir in „Frundsbergs Kriegsbuch“ lesen: „– wenn der arme Mensch verschieden ist, so knieet man nieder und thut ein Gebett, darnach macht man ein Ordnung, und ziehen drey mal umb den Körper, und die Schützen schießen drey mal ab, im Namen des heiligen Geists, Dreifaltigkeit, und ziehen darnach wiederumb, und machen ein Beschluß Ring.“[WS 1]

Einen derartigen, wenn auch harten, aber doch nicht unwürdigen Soldatentod erleidet keineswegs der unglückliche Graf von Helfenstein. Unter den höhnischen Klängen des voranziehenden Pfeifers wird er vielmehr zu Tode gemartert, und seine Qual wird noch vermehrt durch den Anblick seines unmündigen Kindes, das auf einem Bauernwagen gefahren wird, und seiner Frau, die, eine natürliche Tochter des Kaisers Maximilian I., vor dem Bauernhetzer Jäcklein Rohrbach knieet und ihn um das Leben ihres Mannes anfleht – umsonst! denn der Unmensch antwortet: „Und wenn Du mir eine Tonne Goldes bietest, Dein Mann muß sterben!“

Das Abstoßende der Scene wird noch durch die Gegenwart einer Megäre erhöht. Dort (links auf unserem Bilde) steht sie mit grinsendem Ausdruck in den wilden Zügen – „die schwarze Hofmännin von Böckingen“, von welcher die Geschichtschreiber berichten, daß sie sich hohnlachend auf den zu Tode gemarterten Helfenstein geworfen und ihm das Messer in die Eingeweide gestoßen. – –

Die Weinsberger Tragödie bildet nur eine Scene aus den Greueln des Bauernkrieges, zur vollständigen Illustration desselben genügt sie nicht. Man müßte ihr etwa die neunundfünfzig Bauern von Kissingen, welchen der Markgraf Kasimir von Brandenburg-Kulmbach die Augen ausstechen ließ, gegenüberstellen, um klar zu legen, daß jener Bürgerkrieg auf beiden Seiten mit unerhörter Grausamkeit geführt wurde. Und wenn wir ferner auf die Ursachen des Bauernkriegs näher eingehen, so werden wir gewiß den Aufrührern mildernde Umstände zuerkennen.

Das 16. Jahrhundert fing für den Bauern nicht besonders segensreich an. Schon gegen das Ende des 15. Jahrhunderts war der frühere Wohlstand des Bauern untergraben, und in dem untergehenden Reich wurde er immer mehr jedes Schutzes beraubt und der Willkür der Ritter und Herren preisgegeben. In jener Zeit, wo Kirche und Staat die schwersten Schäden aufzuweisen hatten, schossen überall neue Ideen empor. Auf den Höhen der Gesellschaft erblühten Künste und Wissenschaften, erhob sich der freiere Lufthauch der Reformation; in den Tiefen des Volkes aber gährte es nicht minder, und in ihnen keimte, durch „Prophezeiungen“ aller Art genährt, der Gedanke einer neuen socialen Ordnung.

Der „arme Mann“, der sich unter dem Zeichen des „Bundschuh“ in geheime Gesellschaften zusammenscharte, plante nicht ausschließlich Raub und Mord. Wohl gab es in den Reihen der Bauern ruchlose Verführer, die nur Verwüstung und Plünderung im Auge hatten; es gab aber auch Führer unter ihnen, denen wir unsere Achtung nicht versagen können. In ihren „zwölf Artikeln“ und dem „Reichsverfassungsentwurfe“ forderten die Aufständischen manches, was unmöglich und unbillig war; wenn sie aber Beibehaltung des Kaisers, Gemeinsamkeit von Münze, Maß und Gewicht, Aufstellung eines Reichskammergerichtes aus sechs Edelleuten, sechs Bürgern und vier Bauern, Beschränkung des römischen Rechts, Freizügigkeit u. dergl. fordern, so müssen wir in ihnen zum Theil Vorkämpfer der neuen Zeit anerkennen.

Anmerkungen (Wikisource)

  1. Leonhart Fronsperger: Kriegßbuch / erster Theil, Frankfurt 1596, fol. XIIIv BSB