Brunnen auf Bahnhöfen

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Textdaten
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Autor: A. M.
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Titel: Brunnen auf Bahnhöfen
Untertitel:
aus: Die Gartenlaube, Heft 24, S. 397–398
Herausgeber: Ernst Keil
Auflage:
Entstehungsdatum:
Erscheinungsdatum: 1873
Verlag: Verlag von Ernst Keil
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Erscheinungsort: Leipzig
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Originalherkunft:
Quelle: Scans bei Commons
Kurzbeschreibung:
Gesetz, betreffend die Errichtung eines Reichs-Eisenbahn-Amtes, 1873
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[397] Brunnen auf Bahnhöfen. Der kleine Artikel unter „Blätter und Blüthen“ in Nr. 19 dieses Blattes, welcher im Interesse des reisenden Publicums das Bedürfniß von Brunnenanlagen auf den Bahnhöfen betonte, hat zwei Zuschriften an die Redaction der Gartenlaube veranlaßt, aus welchen der Verfasser des Artikels mit Befriedigung ersehen hat, daß wenigstens einzelne Eisenbahnverwaltungen auf ihren Strecken bereits jenem wohlberechtigten Wunsche Genüge leisten. Die eine dieser Zuschriften rührt aus Lauterbach in Oberhessen her und berichtet, daß die Direction der „Oberhessischen Eisenbahnen“, nämlich der Linien Gießen-Gelnhausen und Gießen-Fulda, dafür Sorge getragen habe, daß auf allen ihren Bahnhöfen, selbst dem kleinsten, Wasser zur freien Verfügung der Reisenden steht. Dort kann man auf jeder Station unmittelbar am Perron einen mit Pumpe versehenen Brunnen und in jedem Wartesaal Wasserflaschen oder Wasserkrüge mit stets frischem Trinkwasser und mit einigen Gläsern finden. Die andere Zuschrift ist aus Gablonz in Böhmen datirt und weist auf die zahlreichen Stationsbrunnen der österreichischen Südbahn auf der Linie Wien-Triest, sowie namentlich der Brennerbahn (Innsbruck-Verona) hin, auf deren Stationen man häufig Bassins mit fließendem Wasser finde, welche sowohl ein prächtiges Trinkwasser liefern, als auch zu erfrischenden Waschungen von Gesicht und Händen sehr fleißig benutzt werden. Zugleich wird auf eine Sitte aufmerksam gemacht, welche wohl überall leicht Nachahmung finden könnte: Auf allen Stationen der Linie Wien-Triest sind [398] im Sommer Kinder anzutreffen, welche mit großen Wasserkrügen und Gläsern an dem stillstehenden Zug auf und ab laufen und „Frisch Wasser! Frisch Wasser!“ rufen. An Kunden fehlt es ihnen nicht, und giebt man für den gebotenen Labetrunk nur einen Kreuzer, so ist die Freude der Kinder groß.

Indem der Verfasser den Lesern der Gartenlaube von diesen aus entgegengesetzten Richtungen eingelaufenen Mittheilungen Kenntniß giebt, hat er nur den Wunsch hinzuzufügen, daß das rühmliche Beispiel der genannten Eisenbahndirectionen auch von allen übrigen befolgt werden möge. An dem Publicum aber liegt es, nachdrücklich darauf zu dringen, daß überall, wo es irgend angeht, einem so nahe liegenden Bedürfniß so bald als möglich abgeholfen werde. Wie peinlich der Wassermangel auf Bahnhöfen ist, konnte man namentlich auch in der Kriegszeit 1870–71 erfahren, als es bei den zahllosen Militärzügen so viele durstige Kehlen zu erfrischen galt. So mußte auf der freiwilligen Verpflegungsstation zu Plauen im Voigtlande das Wasser alltäglich erst in großen Fässern aus der Stadt auf den Bahnhof gefahren werden, wo es mit Rum oder Rothwein vermischt zum größten Labsal unseren wackeren Kriegern ausgetheilt wurde. Man könnte also fast behaupten, daß auch ein militärisches Interesse bei dieser Angelegenheit mit im Spiel ist, und man sollte daher erwarten, daß vor allen die Staatseisenbahnen mit gutem Beispiel vorangingen. Auch sollte fortan keine Regierung einer Privatgesellschaft Concession zum Eisenbahnbau ertheilen, ohne die Anlage eines Brunnens auf denjenigen Bahnhöfen, wo eine solche möglich ist, zur ausdrücklichen Bedingung zu machen. Hoffentlich versetzt das von dem deutschen Reichstag zu erwartende Eisenbahngesetz die hier gegebene Anregung aus dem Gebiet der frommen Wünsche, deren es ja für unser deutsches Eisenbahnwesen noch so viele giebt, recht bald auf den festen Boden der gesetzlichen Vorschrift.
A. M.