Am rechten Eckhause des Hallischen Pförtchens und Brühls über dem zweiten Eingang im Gäßchen sieht man ein nacktes Kind auf einem Apfel stehend in Stein gehauen, zum Andenken, daß einst ein Kind, welches für sein Alter mit weit vorgerückten Geistesgaben ausgezeichnet war, auf dieser Gasse auf einen Apfel trat und sich zum allgemeinen Bedauern zu Tode fiel. Schäfer, Wahrzeichen, Bd. I. S. 28 hält dieses Bild aber einfach für das Aushängeschild eines vormaligen Bier- oder Kaffeehauses. Ein zweites Wahrzeichen desselben Hauses ist ein Mohr auf einem der Giebel (s. Schäfer Bd. I. S. 230.)