S. Meyner, Zeitschr. f. d. Fürstenthum Altenburg. Alt. 1795. in–8. S. 38.
Am 29. Januar des J. 1795 bekam ein Altenburger Bürger eine Klafter gespaltenes Holz aus Lugau angefahren und von diesem Augenblicke schien der Teufel in diesem Hause los zu sein, denn eine unsichtbare Hand warf von Stund an Tag und Nacht Holz vom Boden herab, sogar mitten durch die Stubendecken hindurch, dergestalt, daß ein im Hause arbeitender Schuhknecht und die daselbst im Dienste befindliche Magd sich nicht halten ließen, sondern sofort auszogen. Nun hat der besagte Bürger das vom Teufel besessene Holz zwar vom Boden herab und aus dem Hause geschafft und mit Genehmigung des Stadtraths, um nur dem Spectakel ein Ende zu machen, zur Feuerung der im Rathhause selbst befindlichen Leihhaus-Zimmer, worin es allerdings ebenfalls nicht richtig zugehen sollte, verkauft, der Teufel hat aber gleichwohl darum seine vorige Wohnung nicht wieder aufgegeben, sondern nach wie vor seinen Lärm daselbst fortgetrieben.