Das von den Juden getödtete Mägdlein (Deutsche Sagen)

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Textdaten
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Autor: Brüder Grimm
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Titel: Das von den Juden getödtete Mägdlein
Untertitel:
aus: Deutsche Sagen, Band 1, S. 456–457
Herausgeber:
Auflage: 1. Auflage
Entstehungsdatum:
Erscheinungsdatum: 1816
Verlag: Nicolaische Buchhandlung
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Erscheinungsort: Berlin
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Originaltitel:
Originalsubtitel:
Originalherkunft:
Quelle: Google, Commons
Kurzbeschreibung: Pforzheimer Ritualmordlegende;
ab 2. Auflage als Nr. 354
Zur Sache siehe den ausführlichen Kommentar zu Das von den Juden getödtete Mägdlein im Badischen Sagen-Buch
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[456]
353.
Das von den Juden getödtete Mägdlein.
Thomae Cantipratani bonum universale de apibus. Duaci 1627. 8. p. 303.
vgl. Gehre’s pforzheimer Chronik S. 18–24.

Im Jahr 1267. war zu Pforzheim eine alte Frau, die verkaufte den Juden aus Geitz ein unschuldiges, siebenjähriges Mädchen. Die Juden stopften ihm den Mund, daß es nicht schreien konnte, schnitten ihm die Adern auf und umwanden es, um sein Blut aufzufangen, mit Tüchern. Das arme Kind starb bald unter der Marter und sie warfens in die Enz, eine Last von Steinen oben drauf. Nach wenig Tagen reckte Margrethchen ihr Händlein über dem fließenden Wasser in die Höhe; das sahen die Fischer und entsetzten sich; bald lief das Volk zusammen und auch der Markgraf [457] selbst. Es gelang den Schiffern, das Kind herauszuziehen, das noch lebte, aber nachdem es Rache über seine Mörder gerufen, in den Tod verschied. Der Argwohn traf die Juden, alle wurden zusammengefodert und wie sie dem Leichnam nahten, floß aus den offenen Wunden stromweise das Blut. Die Juden und auch das alte Weib bekannten die Unthat und wurden hingerichtet. Beim Eingang der Schloßkirche zu Pforzheim, da wo man die Glockenseile zum Geläut ziehet, stehet der Sarg des Kindes mit einer Inschrift. Unter der Schifferzunft hat sich von Kind zu Kind einstimmig die Sage fortgepflanzt, daß damals der Markgraf ihren Vorfahren zur Belohnung die Wachtfreiheit, „so lang Sonne und Mond leuchten“ in der Stadt Pforzheim und zugleich das Vorrecht verliehen habe, daß alle Jahre um Fastnachtsmarkt vier und zwanzig Schiffer mit Waffen und klingendem Spiel aufziehen und an diesem Tag Stadt und Markt allein bewachen sollen. Dies gilt auf den heutigen Tag.