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Der Blutmord in Konitz

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Textdaten
Autor: Max Liebermann von Sonnenberg
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Titel: Der Blutmord in Konitz
Untertitel: mit Streiflichtern auf die staatsrechtliche Stellung der Juden im Deutschen Reiche. Nach authentischen Quellen dargestellt von einem besorgten Vaterlandsfreunde. Vorwort von Max Liebermann von Sonnenberg
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Entstehungsdatum:
Erscheinungsdatum: 1901
Verlag: Deutschnationale Buchhandlung und Verlags-Anstalt
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Erscheinungsort: Berlin
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Quelle: Scan des Exemplars der Stadtbücherei Elberfeld auf Commons
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Siehe auch Judaica
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Der Blutmord von Konitz ist eine antisemitische Schrift des kaiserzeitlichen Politikers und Publizisten Max Liebermann von Sonnenberg. Sonnenberg instrumentalisierte die Konitzer Mordaffäre, indem er die aus dem Mittelalter tradierten Ritualmordvorwürfe in die politische Diskussion der Jahrhundertwende einbrachte.


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Inhaltsverzeichnis

[VIII]


Vorwort

[III]

Vorwort zur elften Auflage.

Mehr als ein Jahr ist seit der Ermordung des Gymnasiasten Ernst Winter in Konitz verflossen, und immer noch hat die That keine Sühne gefunden. Die Judenschaft frohlockt und wiegt sich in dem Traum, daß auch dieses Verbrechen, wie einst die gleichartigen Morde in Skurz und Xanten, bald in Vergessenheit geraten werde. - Diese Schrift ist aber von mir zu dem ausgesprochenen Zwecke herausgegeben, der Wachehaltung des Volksgewissens zu dienen. “Das Gewissen des deutschen Volkes darf nicht zur Ruhe kommen, bis der Konitzer Blutmord aufgeklärt und gesühnt ist,“ so schrieb ich am Schlusse meines Vorwortes zur ersten Auflage. Noch ist diese Aufgabe nicht erfüllt. Aber es sind inzwischen trotz der verzweifelten Anstrengungen der Juden und Judengenossen, das Büchlein totzuschweigen, zehn starke Auflagen in Deutschland verbreitet worden, und die Nachfrage ist immer noch im Steigen, sodaß ein Neudruck jetzt notwendig wurde. - Daraus schöpfe ich die Hoffnung, daß es den vereinten Anstrengungen aller Vaterlandsfreunde doch noch gelingen wird, von unserem Vaterlande die Schmach und Schande abzuwehren, daß auch der dritte im Zeitraume von 15 Jahren bei uns verübte Blutmord keine Sühne findet und das Wort der Broschüre zutrifft, daß „das, was stets straflos bleibt, schließlich gilt und wiederholt werden darf.“

In der vorliegenden 11. Auflage ist die Aufzählung geschichtlich beglaubigter Ritualmorde aus früheren Zeiten fortgeblieben. Wer sich darüber unterrichten will, findet eine vollständige Zusammenstellung in dem Werke „Die Juden und das Christenblut.

Dagegen ist der Inhalt durch eine Darstellung des wichtigen Prozesses gegen Moritz Lewy vervollständigt worden, und einige Bilder sind neu hinzugekommen.

Als Fingerzeig für eine zweckmäßige Verbreitung der neuen Auflage über das ganze Reich kann das bisherige Verhalten der Judenpresse dienen. Man hat dort den Titel der Broschüre niemals, selbst nicht in den Berichten über die Verhandlungen des Reichstages vom 4.-7. Februar und des preußischen Abgeordnetenhauses vom 8. und 9. Februar über den Konitzer Mord erwähnt, obwohl jene Verhandlungen gerade durch die Broschüre hervorgerufen waren. Man wollte damit möglichst Bestellungen bei den Buchhändlern verhindern.-

Daher möge Jeder, der im Interesse der Sache die Verbreitung der Broschüre fördern will, seinen Bedarf von einer oder mehreren Sortimentsbuchhandlungen seines Wohnortes unter Angabe des Verlages (Deutschnationale Buchhandlung und Verlags-Anstalt, Berlin, NW, Paulstr. 15) beziehen.-

Im übrigen verweise ich auf meine Ratschläge im Vorworte zur ersten Auflage.

Berlin, Pfingsten 1901.

M. Liebermann von Sonnenberg.

[IV]

Vorwort zur sechsten Auflage.

Fünf starke Auflagen dieses Buches sind binnen Monatsfrist vergriffen, sodaß zur Befriedigung der wachsenden Nachfrage eine Neubearbeitung notwendig geworden ist.

„Die Vereinigung zur Aufklärung des Konitzer Mordes“, deren Aufruf am Schlusse dieser Broschüre nochmals der Beachtung aller Leser dringend empfohlen sei, hat das Buch inzwischen an die Mitglieder des Reichstages, des preußischen Landtages, des preußischen Herrenhauses und an zahlreiche höhere Staatsbeamte mit folgendem Anschreiben versendet:

Konitz, im Januar 1901.
Nachdem die Broschüre des Reichstags-Abgeordneten Herrn von Liebermann „Der Blutmord in Konitz“ von uns eingehend geprüft worden und wir zu der Ueberzeugung gelangt sind, daß der Inhalt der Schrift ein richtiges Bild von der thatsächlichen Lage der Dinge giebt, beehren wir uns, ein Exemplar der Broschüre zur gefälligen Durchsicht und Beachtung ganz ergebenst zu übersenden.
Mit Hochachtung
(folgt die Unterschrift.)

Diese Kundgebung wird ihre Wirkung nicht verfehlen. Sie ist die denkbar maßgebendste Bestätigung für die Zuverlässigkeit und Richtigkeit der Angaben des Buches.-

Von verschiedenen Seiten ist mir geraten worden, zu veranlassen, daß bei einer Neubearbeitung für jede behauptete Thatsache das Beweismaterial vollständig angegeben werden möge.

Diese theoretisch durchaus richtige Ansicht kann deshalb nicht verwirklicht werden, weil damit dem seitens der Judenschaft organisierten Zeugen-Beeinflussungs-System die Arbeit erleichtert werden würde.

In mäßigem Umfange ist übrigens derartigen Wünschen bei dieser neuen verbesserten und ergänzten Auflage Rechnung getragen worden. Es sind z.B. einige bisher nur durch Punkte bezeichnete Namen ausgeschrieben und einige Thatsachen ausführlicher behandelt.

Die neuesten Vorkommnisse, also besonders die Kleiderfunde, sind nachgetragen und besprochen, eine Anzahl Bilder hinzugefügt und ein vervollständigter Lageplan der für den Mord in Betracht kommenden Teile der Stadt beigegeben.

Sobald neue Vorkommnisse von Wichtigkeit sich ereignen, werden sie in einem Nachtrage dem Buche angefügt werden.

Die Judenpresse bemüht sich, die Verbreitung dieser Schrift durch Totschweigen zu hemmen, und ihr Einfluß reicht leider noch außerordentlich weit. Ich wiederhole daher zum Schlusse die Bitte an alle Vaterlandsfreunde, daß jeder nach Kräften dafür sorgen möge, dem Buche zahlreiche Leser zu schaffen. Es soll den Boden in allen Kreisen des deutschen Volkes für Massen-Petitionen an die Regierung und gesetzgebenden Körperschaften vorbereiten.

Berlin, Anfang Februar 1901.

M. Liebermann von Sonnenberg.

[V]

Vorwort zur ersten Auflage.

Im Hochsommer dieses Jahres las ich in einer jüdisch-liberalen Zeitung die Bemerkung, daß die chinesischen Wirren den Antisemiten sehr ungelegen kämen, weil dadurch die Konitzer Mordgeschichte in den Hintergrund gedrängt und allmählich in Vergessenheit geraten würde.

Man wird diese Aeußerung als ein unbeabsichtigtes und darum um so beweiskräftigeres Geständnis betrachten dürfen, daß der Judenschaft sehr viel an einem baldigen Verstummen der öffentlichen Erörterungen über den Blutmord in Konitz liegt. Die gesamte deutsch- christliche Bevölkerung hat aber genau das entgegengesetzte Interesse.

Der Wachhaltung des Volksgewissens soll nun diese Schrift dienen.

Ihr Erscheinen war schon Ende August 1900 geplant; aber in Erwägung des Umstandes, daß zahlreiche mit der Winterschen Mordsache im Zusammenhange stehende Prozesse verschiedenster Art, private Beleidigungsklagen und öffentliche Anklagen wegen Landfriedensbruch, Meineid und Begünstigung in den Monaten September und Oktober zur Verhandlung kommen sollten, entschied ich mich für einen späteren Zeitpunkt.

Ich wollte vermeiden, daß etwa Widersprüche zwischen den Angaben der Broschüre und den eidlichen Zeugen- Aussagen sich herausstellen könnten. – Nebenbei erwartete ich, daß sich aus den Prozeßverhandlungen neues wichtiges Material ergeben würde. – Diese Erwartung hat sich in einem Umfange bestätigt, den ich nicht voraussehen konnte. In all den Nebenprozessen, besonders aber in den beiden Schwurgerichts- Verhandlungen gegen den Seminaristen Speisiger, am 5. und 6. Oktober, und gegen Masloff und Genossen vom 26. Oktober bis zum 9. November sind eine Menge neuer thatsächlicher Feststellungen von weittragender Bedeutung erfolgt. – Die vorher schon fertiggestellte Schrift wurde daher einer völligen Umarbeitung unterzogen. Es sind alle beschworenen Zeugen- Aussagen aus den verschiedenen Krawall-, Meineids- und Beleidigungsprozessen usw., sowie das umfangreiche sonst vorliegende, in den letzten Monaten noch erheblich angewachsene Material sorgfältig geprüft, gesichtet und für die folgenden Darstellungen verwendet worden. Diese bieten nunmehr eine übersichtliche Schilderung des Verbrechens mit allen wichtigen Begleit-Umständen. Der Verfasser scheut sich nicht, aus den Thatsachen Schlüsse zu ziehen, die im schroffen Gegensatze zu den Auffassungen derjenigen Polizei- und Gerichtsbehörden stehen, die bisher mit der Verfolgung der Mörder des Gymnasiasten Winter beauftragt waren.

Ich bin nicht der Verfasser. Die thatsächlichen Unterlagen sind vielmehr durch eine Mehrzahl von Personen in mühevoller, langwieriger Arbeit beschafft und dann von einem erfahrenen, in einer großen Stadt wohnenden Kriminalisten zusammengestellt worden. – Ich habe aber die Schrift Satz für Satz geprüft und übernehme die volle Verantwortung für deren Angaben.

Nur was die im ersten Kapitel aufgeführten, zum größten Teile einem Büchelchen „Die Juden und das Christenblut“ entnommen, geschichtlich beglaubigten Blutmorde betrifft, bin ich nicht in der Lage gewesen, festzustellen, ob die Druckfehler (verwechselte Jahreszahlen, falsch geschriebene Ortsnamen [VI] usw.), die Professor Strack an jener Schrift vor Jahren zu tadeln wußte, hier berichtigt worden sind.

Einzelne in der Broschüre vorkommende Personen-Namen sind nur durch Buchstaben angedeutet; dafür sprachen in jedem Einzelfalle besondere und gute Gründe. Mir sind jene Namen bekannt, und ich werde sie nötigenfalls den zuständigen Behörden angeben.

Mit einer theoretischen Erörterung der Ritualmord-Frage befaßt sich die Broschüre begreiflicherweise nicht, und auch ich habe dazu hier im Vorworte keinerlei Veranlassung.

Wer sich darüber unterrichten will, dem seien zu diesem Zwecke die auf dem Umschlage angezeigten Bücher, besonders „Der Talmud-Streit vor den deutschen Richtern und die Blutopfer-Frage“ angelegentlich empfohlen. – Wenn die Herren Kriminal-Kommissare Wehn und Braun und der Herr Oberstaatsanwalt Lautz von dieser Schrift Kenntnis genommen hätten, so würden sie die Blutentziehung als Mordmotiv nicht von vornherein als undenkbar abgewiesen haben.

Aber diese Herren haben augenscheinlich auch nicht einmal das Buch des von der gesamten jüdischen Presse als wissenschaftliche Autorität gepriesenen Professors Strack „Der Blutaberglaube in der Menschheit, Blutmorde und Blutritus“ gelesen! Sie hätten sonst daraus ersehen können, daß selbst dieser Judenverteidiger nicht so unvorsichtig gewesen ist zu behaupten, daß Blutmorde bei den Juden nicht vorkämen; er versucht vielmehr nur zu beweisen, daß die nachweislich vorgekommenen nicht ,,rituell“ waren, d.h. daß sie nicht auf Grund einer offenkundigen Religionsvorschrift verübt worden sind. – Strack sagt in einer Zuschrift an den österreichischen Unterrichtsminister über sein oben bezeichnetes Buch wörtlich: es sei darin ,,unwiderleglich dargethan, daß, soweit Morde zur Erlangung von Blut stattfinden, das Blut nicht zu irgendeinem rituellen, sondern zu einem abergläubischen Zwecke bestimmt ist.“

Die Herren Wehn, Braun, Lautz und andere sind weiter gegangen als die „Autorität“ Strack. Sie haben es sogar nicht für möglich gehalten, daß Juden aus Aberglauben einen Mord begehen könnten, während diese Möglichkeit beim christlich-deutschen Volke nicht geleugnet werden kann. (Man denke an den Prozeß gegen den Giftmörder Jänicke). –

Aber die Unfähigkeit selbstständigen Denkens hat in großen Kreisen unseres Volkes, nicht zum wenigsten auch in den sogenannten gebildeten Ständen, unter dem Einflusse der Judenpresse schon so weit um sich gegriffen, daß deren absurdeste Behauptungen ohne jede Prüfung als richtig angenommen und gedankenlos nachgebetet werden. – Nur ein Beispiel davon sei hier angeführt:

Gleich, als nach der Konitzer Mordthat der Verdacht sich auf die Juden lenkte, ging fast durch die ganze Presse eine, wenn ich nicht irre, aus dem „Berliner Tageblatt“ stammende Notiz des Inhaltes: Juden könnten schon deshalb nicht als Thäter in Betracht kommen, weil ihnen der Blutgenuß im mosaischen Gesetze verboten sei. Und dieser Unsinn wurde gedankenlos von vielen deutschen Philistern nachgeplappert. – Genau dieselbe Logik wäre es, wenn man sagen wollte: Den Juden ist im mosaischen Gesetze der Wucher verboten, also ist es unmöglich, dass die Juden Wucher treiben könnten.

Im höchsten Maße verdächtig ist die fanatische Parteinahme, die ebenso wie bei den ähnlichen Mordthaten in Sturz, Xanten, Polna usw. auch diesmal wieder in der gesamten Judenschaft zu Gunsten der verdächtigen Juden sich zeigt.

Das jüdische Verwirrungs-Komitee ist auch neuerdings wieder emsig bei der Arbeit.

In einzelnen Zeitungen wird der Verdacht auf den Arbeiter Masloff gelenkt, dem sehr wohl die Mordthat zuzutrauen sei, und in anderen macht eine geheimnisvolle Nachricht die Runde, wonach die Aufklärung der Blutthat [VII] jetzt näher sei als je zuvor. Es läge ein Eifersuchtsdrama vor. Man solle sich nur gedulden und die Untersuchung nicht stören.

Also nur fein ruhig und geduldig, lieber deutscher Michel! Störe nicht den Gang der Untersuchung. Nach Jahr und Tag wirst Du schon erfahren daß – nichts herausgekommen ist.

Diesem „Eia Popeia, schlaf Michel, schlaf“ soll diese Schrift entgegenwirken. Wer sie gelesen hat, wird sobald nicht wieder einnicken.

Darum wünsche ich ihr, daß sie in jedes deutsche Haus gelangen möge! Darum bitte ich Vereine und Privatpersonen, das Ihrige zu thun, um durch Massenverbreitung des Buches das Volksgewissen aufrütteln zu helfen!

Darum rate ich, in allen deutschen Gauen Volksversammlungen mit dem Thema „Konitz“ zu veranstalten und von dort aus Petitionen an den Reichskanzler, den Reichstag, den preußischen Justizminister und Se. Majestät den Kaiser zu senden, und darum mahne ich schließlich alle Vaterlandsfreunde, den Aufruf der „Vereinigung zur Aufklärung des Konitzer Mordes“, den die Leser am Schlusse dieser Broschüre finden, gebührende Beachtung zu schenken.

Das Gewissen des deutschen Volkes darf nicht zur Ruhe kommen, bis der Konitzer Blutmord aufgeklärt und gesühnt ist!

Berlin, im Dezember 1900.

M. Liebermann von Sonnenberg.