Der „Malefizschenk“
Der ehemalige schwäbische Kreis, welcher den südwestlichen Theil des alten deutschen Reiches umfaßte, bot für sich ein getreues Bild der Zerrissenheit in Vielstaaterei dar, unter welcher unser Vaterland bis zu Anfang dieses Jahrhunderts zu leiden hatte. Oesterreichisches, württembergisches, badensches Gebiet stieß und schob sich da aneinander; dazwischen lagen die Ländereien von reichen Hochstiften und Abteien, von fürstlichen und gräflichen Herrschaften und vielen kleinen freien Reichsstädten.
Inmitten dieser bunten Musterkarte von souveränen und halbsouveränen Herrlichkeiten befanden sich auch, theils in der Nähe von Biberach, theils nach dem Sigmaringischen hinein, die Güter von Franz Ludwig Schenk, heiligem römischem Reichsgrafen von Castel, Herrn zu Schelklingen[WS 1], Berg, Altbierlingen, Gutenstein, Engelwies, Ablach und Altheim, Oberdischingen, Bach, Wernau und Einsingen, Hausen und Stetten am kalten Markt, der römischen kaiserlich königlichen Majestät Kämmerer, Seiner kurfürstlichen Gnaden zu Mainz wirklichem Geheimrath und der hochfürstlichen Hochstifter Eichstätt Erbmarschall etc. etc.
So vornehm er sich als solcher Reichsvasall fühlte, so bedauerte er im Grunde seines Herzens doch, daß er nicht mit größerer souveräner Macht ausgestattet sei. Zum Herrschen geboren, entbehrte er die Gelegenheit, einen Staat zu regieren. Er hätte es sicherlich manchem der deutschen Dynasten, die im vorigen Jahrhunderte im Sinne des aufgeklärten Despotismus Schulmeister [385] und Erzieher ihres Volkes spielten, noch zuvor gethan. Seine Leistungen auf einem beschränkten Gebiete, welches er sich in solchem Drange seines Herzens zu versichern wußte, gestatten daran kaum einen Zweifel.
Die Gelegenheit dazu bot ihm in den siebenzehnhundertsechsziger Jahren ein Schreiben der Stände des schwäbischen Kreises mit der Anfrage, ob Jemand der Mitglieder bereit sei, auf Kosten des Kreises eine Frohnveste zu bauen und deren Bewachung und Verwaltung zu übernehmen: Denn es war in Oberschwaben große Noth um ein Zuchthaus mehr für die zahlreichen Landstreicher und „Jauner“, die damals häufig in ganzen Banden das südwestliche Deutschland so arg heimsuchten. Die Kriege, die politische Zerrissenheit, die Verarmung und hergebrachte sittliche Vernachlässigung des Volkes bildeten die natürlichen Ursachen einer größeren Verwilderung der unteren Classen. Was der Staat derartig selber mit verschuldet hatte, mußte er nun an den Opfern seiner Sünden wieder rächen.
Ein erbitterter Krieg der Justiz begann mit dem socialen Elend und dem daraus entstehenden Verbrechen, welches selbst in offener Fehde sich gegen die Gesetze der Ordnung und Sicherheit auflehnte. Aller Orten sah man Galgen; unaufhörlich unternahmen Soldaten und Polizisten Streifzüge gegen die Diebs- und Räuberbanden in Oberschwaben, welche eigentlich erst im zweiten Jahrzehnt dieses Jahrhunderts vernichtet wurden. Sie waren freilich nicht so gefährlich und leicht fertig mit einem Todtschlag wie die des 1771 überwältigten „bairischen Hiesel“ und die des späteren „Schinderhannes“ am Rhein, aber sie bedrohten mit ihren Gelegenheitsdiebstählen und planmäßigen Einbrüchen doch fort und fort die Sicherheit des Eigenthums auf dem Landes. Die nahen Grenzen der verschiedenen deutschen Staaten und der Schweiz, welche eigene und auf die benachbarte gewöhnlich sehr eifersüchtige Justizhoheit besaßen, begünstigten außerdem das Uebel, indem das Gesindel immerfort den Boden wechselte und damit die Vorsehungen, die darüber wachten.
Auf jenen Nothschrei der schwäbischen Stände hatte sich nun der Reichsgraf Schenk von Castel gemeldet; er allein. Er hatte es gethan, um eine öffentliche und dem allgemeinen Wohl dienende Rolle zu spielen. Ein Mann von Geist und edlen Absichten, mit einem hohen, sittlichen Rechtsbewußtsein, fühlte er sich zugleich in seinem herrschsüchtigen Ehrgeiz und dynastischen, selbstherrlichen Geist verlockt, als Verwalter einer Frohnveste einen Staat von Gaunern zu regieren. In Ermangelung eines anderen war dies doch etwas, um unumschränkt gefaßte Grundsätze an verworfenen Menschen erproben zu können. So kam denn der Vertrag zu Stande: der schwäbische Kreis bezahlte die Kosten für den Aufbau des neuen Zuchthauses, dessen Verwaltung und Gerichtspersonal, und Graf Schenk übernahm die Leitung des Ganzen. In Dischingen, wo er sein Residenzschloß besaß, hatte er auch die Frohnveste errichten lassen.
Bald spürte man, welch kräftig Hand da die Zügel führte. Der Graf, in der Blüthe seiner Mannesjahre, war eine gewaltige Reckenfigur, mit scharf und grimmig blickenden Augen und einer mächtigen rothen Nase im Gesichte. Rothhaarig dazu, erschien er allen bösen Gewissen wie der leibhaftige Satanas, und wer selbst von den guten Bürgern ihm und seinem Dischingen aus dem Wege gehen konnte, that es mit Angst und Schrecken vor ihm. Denn er nahm sein Amt ernst und trat[WS 2] als ein selbstbewußter Souverain auf; er ging mit seinen Leuten oftmals selber auf die Streife und in die Diebs- und Hehlernester, packte auch selbst mit furchtbarer Faust, wen er seiner Gewalt verfallen glaubte. Er fragte wenig danach, ob er auf dem Gebiete einer fremden Herrschaft sein Amt verrichtete oder verrichten ließ. Wie viel Aergerniß darüber auch anfänglich entstand, bald ließen die verschiedenen fremden Justizämter ihn ungestört handeln, weil er in der That gut aufzuräumen verstand; ja, schließlich begünstigten sie seine Unternehmungen, da er die Gefangenen und Verurtheilten auf seine Kosten unterhielt. Seine Leidenschaft, sich zu einer Geißel des Räuberwesens im Lande zu machen, es bis in die geheimsten Schlupfwinkel zu verfolgen, ermattete nicht, wie viel er auch an Jahren zunahm. Er wurde sechszig, er wurde siebenzig Jahre alt und hauste von seiner Zwingburg aus noch immer in der alten Weise fort. Er hatte sich damit zu einem besondern Justizherrn in Oberschwaben gemacht, den man allgemein nur den „Malefizschenk“ nannte.
Weit in die Lande gingen seine Hatschiere, um Verdächtige und Verfolgte aufzugreifen und gebunden nach Dischingen zu bringen. Dort ließ der Graf sie durch seinen Justitiar inquiriren, processiren und, nachdem das gefällte Urtheil von der heimathlichen Gerichtsbehörde des Angeklagten oder in Todesverdicten noch von der Facultät in Tübingen bestätigt worden war, dasselbe vollstrecken, und daß er dabei gelegentlich in eigener Cabinetsjustiz auch einen Strang mehr verbrauchte, fiel ihm um des allgemeinen Zweckes willen nicht auf das Gewissen. In seiner Weise suchte er andererseits wieder den gnädigen Herrn und Menschenfreund an seinen Opfern zur Geltung zu bringen. Sein Zuchthaus, in Hufeisenform bombenfest gebaut, war immer von etwa hundert Sträflingen und zwanzig Delinquenten besetzt; dabei hatte er noch vier Blockhäuser aufführen lassen, in denen er die Kranken unterbrachte oder seine Besserungsversuche mit Ketten und allerhand Pein an den Verstockten anstellte. Ihr Herr und Meister wollte er in Allem sein. Er ließ die Kinder von Verurtheilten und Hingerichteten auf seine Kosten erziehen; er gab oder verschaffte wieder entlassenen Sträflingen oder Begnadigten dienstliche Stellungen. Aber er verkaufte auch zuweilen einige von seinen Sclaven in Dischingen. Wenn nämlich die Dörfer im Vorderösterreichischen auf Befehl sofort je ein oder zwei Rekruten zu stellen hatten und es nicht an ihrer eigenen männlichen Bevölkerung verbrechen wollten oder konnten, so schickten sie wohl zum „Malefizschenk“ und kauften sich für hundert Gulden zwei Spitzbuben, die sie dann dem kaiserlich königlichen Oberamte überantworteten. „In der Regel,“ meint der Chronist, dem wir dies entnehmen, „machte der Graf ein gutes Geschäft, denn nach etlichen Wochen waren diese beim Militär durchgebrannt und saßen wieder gemüthlich in den Keuchen zu Dischingen.“
Die gewandtesten und gefürchtetsten Häscher des „Malefizschenk“ waren zwei pardonnirte Gauner der verschmitztesten Sorte, der Lauterbacher und das Bayreutherle, nach dem Orte ihrer Herkunft genannt. Sie bildeten seine Vertrauten, seine Camarilla, Minister und Voigte zugleich. Seine Köchin war die „schöne Victor“, einst eine berüchtigte Diebin, die in Dischingen auch noch anders als mit dem Kochlöffel das Regiment führte, wohl eine Art Pompadour, wie ja deren damals so mancher deutsche Ludwig der Fünfzehnte in Miniatur zu halten pflegte. „Seine Atmosphäre,“ heißt es von ihm in Pflug's „Erinnerungen eines Schwaben“, welche auch viel actenmäßiges Material über die Geschichte dieses merkwürdigen deutschen Grafen bieten, „war voll Blut und Brandgeruch; seine Wohnung, nachdem sie ihm den rothen Hahn auf sein gräfliches Schloß gesteckt, das Zuchthaus selbst. Auf der Höhe, wo sein Blick am grünen Donauthale sich erfrischen konnte, wo durch den Schleier weiter Ferne die Silberlinie der Gebirge zitterte, auf der Höhe, über Allem erhaben, weit sichtbar als sein grausenvolles Herrscherzeichen, stand das Hochgericht; Kettengeklirr war seine Musik, und seine Feste wurden mit Galgen, Schwert und Rad gefeiert. Wenn sein Hof versammelt war, so verhandelte er blutige Sentenzen; mit Blut und Eisen waren seine Correspondenzen geschrieben; die Diplome, die er ausfertigte, betrafen Scharfrichter, welche das Meisterstücklein gemacht hatten, und sein Verleger war ‚Herr Johann Daniel Wagner, Buchdrucker zu Ulm, neben der Hochschule‘, der sich stets submissest um den Druck der Todesurtheile bemühte.“
An solchen fehlte es in Dischingen während seiner langjährigen Blutglorie niemals. Aus einer nur neun Jahre umfassenden, vielleicht noch unvollständigen Henkersrechnung ergiebt sich, daß daselbst während dieser Zeit allein dreiundfünfzig Personen gehenkt und geköpft wurden, ohne diejenigen, welche mit Brandmarken, Prangerstellen und dergleichen davonkamen. Ein ganz besonderes Vergnügen des „Malefizschenk“ war es, als er seine Spitzbuben noch flott henken und köpfen lassen konnte, während ringsum das josephinische Gesetz, welches die Todesstrafe abgeschafft, den Scharfrichtern alle Gelegenheit benommen hatte, ihr „Meisterstücklein“ zu machen. Sie konnten es derzeit nur noch in Dischingen. Gemeinhin kamen dort die Executionen gleich im Großen vor; sechs, acht, zehn wurden an einem einzigen Tage „von Rechtswegen“ aus dem Leben geschafft und darüber gestaltete sich in Dischingen immer ein „wahres Volksfest“. „Am 14. Juli 1803 z. B.,“ erzählt ein Augenzeuge, „wurden daselbst zwölf Verurtheilte, darunter sieben Weiber, auf dem Pranger ausgestellt, die meistentheils den Hohn der umstehenden [386] Volksmenge mit gemeinen Verwünschungen und Witzen beantworteten. Zugleich wurden vier Männer mit Schwert und Strang hingerichtet. Jeder einzelne von ihnen kam auf einem Karren, zur Seite zwei Mönche, unter starker bewaffneter Bauernescorte nach der Richtstätte. Die drei nachfolgenden armen Sünder konnten sehen, wie Meister Hans des Ersten Kopf erst nach zwei Fehlhieben absäbelte. Der letzte baumelte nachher am Galgen hin und her.“
Der Graf that sich immer etwas zu gut darauf, daß er Keinen habe hinrichten lassen, der nicht zuvor seine Schuld – immer nur Spitzbübereien – eingestanden hatte. Aber über den Segen dieser rohen Justiz, deren Profoß er mit so vieler Begeisterung war, gerieth er selbst in Zweifel. Die Todesurtheile schreckten so wenig ab, wie alle die anderen Strafen; Mancher fiel dem Grafen in die Hände, der schon anderwärts unterm Galgen gestanden und in seiner Todesangst begnadigt worden war, gleichwohl aber das Sünderleben nicht eher gelassen hatte, als bis es ihm schließlich doch genommen worden. In einem Todesurtheil von 1804 klagte er über einen Delinquenten, der in neunzig Diebstählen „dem Publicum einen Schaden von 1572 Gulden 31 Kreuzer zugefügt“, daß derselbe sich „von seiner diebischen Laufbahn weder durch die Hinrichtung seines Stiefvaters, noch durch den zu Heidenheim erstandenen Arrest habe abschrecken lassen.“
Wie der Schrecken der „Jauner“, so war der „Malefizschenk“ aber auch der Gegenstand ihrer haßerfüllten Rachsucht. Sie hatten ihm nicht allein sein schönes Schloß in Dischingen niedergebrannt, ohne daß er zu seinem Grimm die Thäter ausfindig machen konnte, sondern auch sein Lustschloß im Walde von Bach ausgeraubt und im Innern furchtbar verwüstet. Diesen Schaden verschmerzte er aber in dem Augenblick, da er einmal auf der Landstraße ein paar junge Strolche erblickte, deren Hosenzeug er als Stoff von dem Ueberzug seiner zerschlagenen Möbel in Bach erkannte. Er ließ sie greifen und kam damit richtig den Thätern auf die Spur. Sein Leben stand in steter Gefahr, und immer nur seine Wachsamkeit, seine Unerschrockenheit und Körperkraft rettete ihn davor. Nachts fuhr er einst im Vierspänner von einem Ball in Ulm zurück. Am Galgen vor dieser Stadt lauerten ein paar Gauner auf ihn, um ihn „kalt zu machen“. Der eine warf eine Handgranate in seinen Wagen, ohne daß sie jedoch Schaden anrichtete, da der Graf und sein Kutscher blitzschnell auf die Straße gesprungen waren; dann brachten die pfeilschnell dahinfliegenden Pferde Beide aus dem Bereich der Attentäter. Ein ander Mal erwarteten ihn drei entschlossene Kerle, als er von Sigmaringen kam, mitten auf dem Wege und fielen seinen Pferden in den Zügel; der Graf riß seinen Hirschfänger heraus und sprang unter sie, worauf der Schrecken sie doch in die Flucht jagte. Bei einer ähnlichen Gelegenheit nahm er mit eigener Hand drei Wegelagerer gefangen und brachte sie in seiner Kutsche nach Dischingen. In Laupheim überfiel er eine Spitzbubenhochzeit; die ganze berüchtigte Gesellschaft mußte ihm gebunden auf seinem eigenen Schlitten folgen; einer dieser Gauner hatte ihm noch durch einen Sprung aus dem Fenster, zwei Stock hoch herunter entwischen wollen, aber der Graf besann sich nicht lange, sprang hinter ihm her und packte ihn am Boden. Er wie sein Opfer hatten keinen Schaden bei diesem Fenstersprung genommen; im Uebrigen bekam es dem Gefangenen freilich schlecht, und er wird wohl die Leiter zum Galgen haben besteigen müssen.
Eine der ausgefeimtesten Diebinnen jener Zeit, der 1770er und 1780er Jahre, spielte ihm einen Streich, der ihm lange ein schweres Herzeleid bereitete. Wie gewöhnlich war er (1782) zum Geburtstag des Herzogs Karl von Württemberg nach Ludwigsburg geladen worden und dorthin gegangen, die Tasche tüchtig mit Gold gefüllt, um, wie gewöhnlich nach der Tafel, im Schlosse zu spielen. Den Zug des Hofes in die Capelle machte er, wie immer, in dem rothen, goldverbrämten Kleide seines Standes mit; in der Tasche des Galafracks befand sich die schwere Rolle mit Ducaten. So schritt er stolz durch die in den Gängen des Schlosses gaffende Menge, die ehrerbietig den gewaltigen „Malefizschenk“ grüßte. Beim Gottesdienst aber, als er seine Dose hervorholte, merkte er zu seinem Entsetzen, daß ihm die Ducatenrolle in der Tasche fehlte. Er war außer sich darüber, namentlich weil er nun nicht spielen konnte und er außerdem von den Hofleuten gefoppt wurde. Seine Ehre schien ihm tief verletzt, denn die Hofleute wollten den Diebstahl nicht recht glauben. Alle seine Vigilantenmacht bot er deshalb auf, um den Spitzbuben, der ihm dies angethan, in seine Gewalt zu bekommen. Als er ausgekundschaftet, daß die sogenannte schwarze Liesel sich um diese Zeit in Ludwigsburg umhergetrieben, ließ er den Verdacht nicht ruhen, daß diese vielbekannte Diebin ihre Hand in seine Tasche habe fahren lassen. Fünf Jahre lang verfolgte er ihre Spur, bis er endlich des verschmitzten Weibes wirklich in Baiern habhaft wurde. Mit triumphirender Miene empfing er sie in seinem Zuchthaus zu Dischingen und ließ sie dann so hartnäckig inquiriren, daß sie die ganze Geschichte ihrer letzten zwanzigjährigen Verbrecherlaufbahn haarklein gestehen mußte, aber von dem Taschendiebstahl in Ludwigsburg wollte sie durchaus, zum höchsten Kummer des Grafen, nichts einräumen. Ihr Proceß endigte aber ohnedies mit einem Todesurtheil. Als der Graf selbst es ihr im Gefängniß verkündigte, redete er ihr noch einmal ernstlich wegen der ihm gestohlenen 1700 Gulden in Ducaten und Maxd’or in’s Gewissen und setzte hinzu: „Wenn sie jedoch in die Ewigkeit übergehen wolle mit der Schuld auf dem Gewissen, daß sie ihn vor dem ganzen Hof in Unehre gebracht habe, so möge sie es auf sich nehmen.“ Die schwarze Liesel gestand nun erst recht nicht. Erst später legte sie ihrem Beichtvater ein vollständiges Bekenntniß ab und gab an, daß sie die Ducaten in einem Schächtelchen im Ludwigsburger Arsenal, wo sie durch die Kanoniere Eingang fand, unter einem Haufen Kanonenkugeln verborgen und gelegentlich immer davon genommen habe. Man fand in der That noch einen Rest des Geldes am bezeichneten Orte, und nun ließ sie der „Malefizschenk“ mit Ruhe an seinen Galgen henken.
An siebenzig Jahre alt, war der Graf noch immer ein gewaltiger Herr, „dessen Stimme wie Donner schallte“, als das Schlimmste sich ereignete, was er sich jemals hätte vorstellen können. Napoleon räumte mit fast allen kleinen Herrschaften im schwäbischen Kreise auf, um Baden, Baiern und vorzugsweise Württemberg damit zu vergrößern, und so wurde auch Graf Schenk von Castel im Jahre 1806 aus einem deutschen Reichsgrafen ein Vasall des neuen Königs von Württemberg. Dies ging dem stolzen Herrn schon sehr nahe, und er fügte sich mit schwerem, innerem Groll in dieses Schicksal am Ende seiner Tage. Aber der härteste Schlag war dies noch lange nicht; denn die neuen Verhältnisse änderten zunächst wenig in der Justizherrlichkeit des „Malefizschenken“. Nach wie vor führte er seine Processe, bevölkerte er sein Zuchthaus und ließ köpfen und henken in Dischingen, „pardonnirte“ auch Manchen wie sonst. Wohl vierzig Jahre lang hatte er dieses Ehrenamt nun schon versehen und glaubte nicht anders, als desselben auch bis an seinen Tod mit Ehren walten zu können.
Da traf ihn wie ein Blitz aus heiterem Himmel im Jahre 1808 ein Rescript des Königs Friedrich von Württemberg, welches dem Grafen von Schenk alles Recht absprach, der höchsten Staatsgewalt zuwider, eigenes Gericht zu führen. Ein Amtsverweser des Königs wurde nach Dischingen geschickt, nicht allein um die Zuchtanstalt daselbst aufzulösen und den Gerichtsbarkeiten des „Malefizschenk“ ein Ende zu setzen, sondern auch um eine Untersuchung gegen denselben zu führen, wegen der „würklich schreienden Ungerechtigkeiten und über alle Begriffe gehenden Unordnungen, Willkürlichkeiten und Verzögerungen“ bei der dortigen Verwaltung der Criminal-Justiz. Das war dem alten Grafen denn doch zu viel. Er konnte zwar dem Hoheitsrecht Württembergs nichts entgegenstellen, aber er richtete sich in seinem ganzen reichsgräflichen Stolze auf, um gegen die Schmach einer solchen Untersuchung zu protestiren.
König Friedrich, „der alte König“, wie man ihn nannte, verstand indeß in dieser Beziehung gar keinen Spaß; einen Vasallen in seinem Hochmuthe zu ducken, ließ er aus dem Grundsatze, daß er allein der Staat sei, am wenigsten sich nehmen. Er hielt deshalb die Untersuchung gegen den Grafen aufrecht, und derselbe mußte sich wegen einer Menge Anklagen von Mißbrauch seiner Gewalt verantworten, wie sie die Denunciation gegen ihn geschleudert hatte. Zum großen Theil mit Unrecht, wie der Graf nachwies. Selbst die Sträflinge, die in seinem Zuchthause gesessen hatten und die man deswegen – zur schwersten [387] Demüthigung ihres bisherigen Herrn und Meisters – verhörte, sagten nicht zu Ungunsten eines Mannes aus, der am Ende im Sinne seines rohen Zeitalters sehr verdienstvoll gehandelt hatte. Viel Gewicht legte wohl auch der König nicht auf alle diese Anklagen; er benutzte sie zunächst nur, um den stolzen Grafen mürbe zu machen und ihm durch eine Verurtheilung seinen Standpunkt als jetzigem württembergischem Unterthan recht klar zu Gemüthe zu führen. So schlug er denn nach zwei Jahren die weitere Untersuchung „allergnädigst“ nieder, verurtheilte jedoch den Grafen in die Kosten des Verfahrens mit 391 Gulden 25 Kreuzer.
Der Graf sah damit die ihm angethane Schmach nicht als verringert an; er stand jetzt wie ein Begnadigter da. Nochmals machte er seine Vorstellung dagegen, berief sich darauf, daß er „Ruhm und Vermögen“ für die Sache der Gerechtigkeit geopfert, und endlich, nach einigen Jahren vergeblichen Verhandelns, ließ er sich sogar, um diesen Flecken von seiner Ehre abzuwaschen, zu einem directen Bittgesuche an den König herbei, ihm seine „Defension“ zu gestatten: „Sire, um die einzige, der Gerechtigkeit so nahe verwandte Gnade bittet Eure Majestät ein Greis, der in seine noch wenigen Lebensjahre keinen höhern Werth setzt, als nicht abgewürdigt bei den Nachkommen zu erscheinen.“ In der Sache half ihm aber auch dies nicht. Der „alte König“ starb, ohne ihm zu antworten, und Seine Excellenz, der ehemalige „Malefizschenk“, bezahlte endlich mit blutendem Herzen, der darin liegenden Verurtheilung wegen, die 391 Gulden 25 Kreuzer Commissionskosten am 8. August 1817. Er lebte noch bis in die 1820er Jahre auf seinen Gütern und hörte stets gern von den ferneren Schicksalen der Gauner, that Dem und Jenem vom sündigen Nachwuchse derselben auch noch immer manches Gute. Im Grunde waren es ja auch seine Gauner, und das Interesse für sie hatte in Wahrheit den Inhalt seines langen und so seltsamen Lebens gebildet.
Anmerkungen (Wikisource)