Der Aufstand der Eingebornen gegen die Niederländer auf der Insel Java

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Autor: Huibert Gerard Nahuys van Burgst
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Titel: Der Aufstand der Eingebornen gegen die Niederländer auf der Insel Java
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aus: Das Ausland, Nr. 77–78; 81; 84–85. S. 306–308; 310–311; 322–323; 333–334; 339–340.
Herausgeber: Eberhard L. Schuhkrafft
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Entstehungsdatum:
Erscheinungsdatum: 1828
Verlag: Cotta
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Erscheinungsort: München
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[306]
Der Aufstand der Eingebornen gegen die Niederländer auf der Insel Java.

Ueber die Unruhen auf der Insel Java, die seit mehreren Jahren diese schöne und fruchtbare Insel verwüstet [307] haben, giebt eine Sr. Majestät dem Könige der Niederlande bereits im Jahre 1826 vorgelegte, aber seitdem noch nicht in den Druck gekommene Denkschrift die interessantesten Aufschlüsse. Der Verfasser ist der unsern Lesern durch sein Werk: Brieven over Bencoolen etc. bekannt gewordene Oberst Nahuijs, der sich seit dem Aug. des vorigen Jahrs wieder als Resident an dem Hofe von Soeracarta und als außerordentlicher Bevollmächtigter bei dem Hofe von Djocjocarta auf Java befindet. Wir theilen nach einem kurzen historischen Ueberblick, diese Denkschrift, so wie wir sie in genauer Abschrift erhalten haben, unten in getreuer Uebersetzung mit.

Die niederländischen Besitzungen im Orient, wie sie nach dem Vertrage vom 13 Aug. 1814 von der brittischen Regierung an das Königreich der Niederlande zurück gegeben wurden, bestehen aus den Inseln Java, Amboina, Banda und Ternate mit den dazu gehörigen Inselgruppen nebst den Niederlassungen auf Sumatra, Malakka, Borneo, Celebes, Timor, Flores, Sumbawa, Baly und andern Eilanden. Von allen diesen Besitzungen, deren Gesammtbevölkerung auf ungefähr acht Millionen Seelen geschätzt wird, ist Java, das allein gegen fünf Millionen Einwohner zählt, (also nicht viel weniger, als das ganze europäische Mutterland,) bei weitem die wichtigste. Gelegen zwischen dem 6 und 7 Grad S. Br. und dem 105 und 115 Grad O. L. (von Greenwich) hat diese Insel von W. nach O. eine Länge von 250 holl. Stunden bei einer Breite von nicht mehr als dreißig bis fünf und vierzig Stunden. Eine seltsam zerklüftete und zerrissene Bergkette, voll von Spuren des innern Feuers, das zwar seit dem Jahre 1752 zu keinem Ausbruche mehr gekommen ist, jedoch noch jetzt zuweilen durch den aufsteigenden Rauch sich verräth, durchschneidet die Insel in ihrer ganzen Länge. Die Gegenden im Norden dieser Kette sind weniger gebirgig, als die im Süden derselben. Während hier die Küste größtentheils völlig unzugänglich ist, indem der Strand des Meeres überall aus hohen und steilen Klippen besteht, breiten sich dort am Meeresufer große fruchtbare Niederungen und Ebenen aus, die von vielen Flüssen durchströmt sind, und sich weit in das Innere hineinziehen. Dieser Theil der Insel ist daher natürlich der am meisten bevölkerte, und auf ihn sind alle europäische Niederlassungen stets beschränkt gewesen.[1]

Hier liegt Batavia, die Hauptstadt des niederländischen Indiens, zu der bereits im Jahr 1611 – fünfzehn Jahre nachdem die erste Expedition nach diesen Gegenden aus dem Texel ausgelaufen war – der erste General-Gouverneur Peter Both den Grund legte. Ein elendes Fort, mit Erlaubniß des kurzsichtigen Fürsten von Jacatra, in der Nähe seiner Hauptstadt angelegt, war damals alles, was die Holländer auf Java besaßen; aber sieben Jahre später hatte ein Anschlag die Fremden zu vertreiben, nur die Befestigung ihrer Macht, den Umsturz des Reiches Jacatra, die Zerstörung seiner Hauptstadt und die Gründung von dem heutigen Batavia an der Stelle derselben zur Folge. Zehn Jahre lang blieb der Friedenszustand der neuen schnell aufblühenden Colonie ungestört; in den Jahren 1628 und 1629 erneuerte der Sultan von Mataram, der sich durch Kriege mit den eingebornen Fürsten des ganzen westlichen Theiles der Insel bemächtigt hatte, den Versuch, die Holländer von derselben zu vertreiben; zweimal belagerte er Batavia mit Heeren von mehr als 100,000 Mann, ohne indessen gegen die unvollendeten Festungswerke dieser Stadt, die durch eine Handvoll Europäer, Japaner und Chinesen vertheidigt wurden, etwas auszurichten.

Seitdem blieben die Holländer in einem Zeitraum von beinahe fünfzig Jahren, von 1619 bis 1675, unangefochten im Besitz von Batavia und dem alten Königreiche Jacatra, das im W. an das Reich Bantam, im O. an das von Cheribon, und im N. und S. an die See grenzt, eine Ausdehnung von ungefähr 35 St. in der Länge, 30 in der Breite hat, und gegenwärtig in zwei Regentschaft (Regentschappen) getheilt ist, die Preanger Regentschaft (im Jahr 1796) mit 206,494, und die sogenannten Ommelanden (Umlande) von Batavia mit 144,026 Einwohner. Ihrerseits scheinen die Holländer in der angegebenen Periode keine Versuche zur Erweiterung ihrer Herrschaft gemacht, sondern sich mit den Vortheilen, die ihnen aus dem freien Handel mit den Producten so reicher und fruchtbarer Landschaften, wie der Javanischen, theils als Besitzern, theils als nächsten Nachbaren derselben von selbst zufallen mußten, begnügt zu haben. Im Jahr 1675 verließen sie zuerst diese friedliche und heilsame Politik, indem sie sich in die innern Unruhen, welche in dem reiche Mataram ausgebrochen waren, mischten und als Preis für den Beistand, den sie dem rechtmäßigen Regenten leisteten, ein Handelsmonopol ausbedungen, das nothwendig zu der willkürlichsten Herrschaft auf der einen und zu der drückendsten Sklaverei auf der andern Seite führen müßte. Ein ähnliches Monopol, von denselben Folgen begleitet, war 1682 der Lohn für ähnliche Dienste im Reiche Bantam. Seit dieser Zeit war die Geschichte der holländischen Niederlassung auf Java eine ununterbrochene Reihe von Unruhen, Kriegen, Verschwörungen und Aufständen, die den Wohlstand der Insel zerrütteten und ihren Boden mit dem Blute ihrer fleißigen Bewohner tränkten, bis 1758 die Gewalt der Fremden auf eine Weise befestigt war, die jeden Widerstand und jede Auflehnung unmöglich zu machen schien. Das Reich Cheribon, das Jacatra im Osten begrenzt und gegenwärtig mehr als 1,500,000 E. zählt, mit dem größten und schönsten Theil der Nordküste, wo die Städte Samarang, nach Batavia die zweite, und Sourabaya, die dritte Hauptstadt der Insel, liegen, war (1705) an die Holländer abgetreten worden, das Reich Mataram, dessen Macht ihnen ungetheilt hätte gefährlich werden können, (1755) in zwei selbstständige Staaten zerfallen, und die Beherrscher derselben, der Kaiser von Soeracarta und der Sultan von Djokjacarta, wurden gleich dem [308] Fürsten von Bantam durch holländische Forts und Besatzungen in ihren Hauptstädten unter beständiger Aufsicht und in der strengsten Abhängigkeit gehalten. Mehr als 60 Jahre herrschte daher – während der gewaltsamen Bewegungen des Mutterlandes – auf Java der tiefste Friede, der selbst im J. 1808 nicht gestört wurde, als das Reich Bantam, welches die Ostküste der Insel mit ungefähr 200,000 E. befaßt, und bisher von selbstständigen Fürsten regiert worden war, eingezogen und für unmittelbares Eigenthum der Krone erklärt wurde, und eben so wenig im J. 1810, als das Colonial-Gouvernement den Sultan von Mataram absetzte und statt seiner den ältesten Sohn desselben auf den Thron erhob; im Jahr 1811, wo dieser den Rest der Provinzen, die er an der Nord- und Westküste besaß, – die fruchtbarsten und bevölkertsten Landschaften seines Reiches mit mehr als 400,000 Einwohnern – gegen eine sehr unverhältnißmäßige Entschädigung abtreten mußte.

[310] Dieß war die Lage des Landes – die Holländer im unmittelbaren Besitz der ganzen Nordküste, oder der ehemaligen Reiche Bantam, Jacatra und Cheribon, so wie der Provinzen Tagal, Pakkalongan, Samarang, Japara, Rembang und Sourabaya, das Innere des Landes, großen Theils rauhe Gebirgsgegenden (mit ungefähr 1,600,000 E.) unter zwei eingebornen Fürsten vertheilt, die aber kaum etwas anderes, als Statthalter der Holländer waren; – als der gegenwärtige Aufstand ausbrach, über dessen Ursprung und Ursachen die im Eingange angeführte Denkschrift folgende Aufschlüsse gibt:[2]

„Nach dem Tode des letzten Sultans von Djokjokarta, Kamangkoeboeana IV, welcher gegen das Ende des Jahres 1822 erfolgte, wurde die Regierung seines Landes während der Minderjährigkeit seines Nachfolgers dem niederländischen Residenten zu Djokjokarta anvertraut, und die Vormundschaft über den minorennen Sultan seinen beiden Oheimen Mankoboemie und Dipo-Negoro und seiner Großmutter Ratoe-Agam überlassen.

„Da die Regierung und die Verwaltung der Finanzen auf diese Weise unter mehrere Personen vertheilt war, die aller europäischen Bildung entbehrten, so darf es uns nicht wundern, wenn wir bald Mißverständnisse, Neid und Haß unter ihnen Platz greifen sehen; so wenig, als daß diese Gefühle von der schwächeren Seite bald in offene Empörung ausarteten. Es wäre ohne Zweifel zweckmäßiger gewesen, die Vormundschaft und die Regentschaft zugleich Händen anzuvertrauen, welche dieselbe bereits einmal besessen hatten: man hätte zum Regenten oder Wakiel des Reiches Mataram und zum Vormunde des jungen Sultans den Prinzen Pakualam ernennen müssen, dessen Treue gegen die Regierung der Niederlande schon früher erprobt worden war. Aber unglücklicher Weise zeigte sich dieser Prinz, der als Regent – so lange ich an seinem Hofe Resident war – das Reich in der größten Ruhe erhalten hatte, sich nach meiner Abreise nicht mehr geneigt, jene Functionen anzunehmen; während auf der andern Seite die Prinzessin Ratoe-Agam und der Regent sich bei unserem Residenten gegen ihn erklärten. Ich betrachte diesen Zwiespalt als eine der ersten und hauptsächlichsten Ursachen der Verrätherei der beiden Pinzen Mako-Boemie und Diepo-Negoro, zweier Männer, die ich selbst, wie alle Welt zu Djokjokarta, immer für rechtschaffene Leute von gutem Herzen und eben so wenig Fähigkeiten als Unternehmungsgeist gehalten hatte. So hatten sie sich bisher gezeigt, und dieß selbst bei Gelegenheiten, wo die größte Uneinigkeit zwischen den Prinzen und den Großen des Hofes von Djokjokarta statt fand.

Ich weiß nicht, in wiefern unser Resident zu Djokjokarta vernachläßigt hat, seinen Einfluß auf diese beiden Prinzen zu üben und sie durch freundschaftliches Benehmen und durch eine nach den Umständen wechselnde milde und strenge Behandlung für das Gouvernement und ihre Pflicht zu gewinnen; doch bin ich überzeugt, daß ein solches Verfahren über das Gemüth der mißvergnügten Prinzen alles vermocht haben würde, und ich weiß, daß man durch Güte und einige Menschenkenntniß von den Eingebornen von Java alles erhalten kann. Auf diese Weise habe ich zwei Prinzen von Djokjokarta, Pangerang-Panoelar und Pangerang-Plitar, von denen der eine selten und ander andere niemals an den Hof kam, und die beide gegen den Sultan erbittert waren, zu ihrer Pflicht und an den Hof zurückgeführt; auf diese Weise habe ich die Prinzen Prang-Wedono, Pangerang Pakualam und Tommagang Setjo Demuarat aus Feinden in Freunde verwandelt.

Von dieser Hauptursache will ich zu denen von minderer Wichtigkeit übergehen, die mit der ersten vereinigt, den Ausbruch der Unruhen begünstigten, die aber, meiner Meinung nach, allein nie bis zu diesem Aeußersten geführt hätten. Diese sind:

I.     Die Bestimmung des Gouvernements, die alle Contracte

für ungültig erklärt, wodurch in dem Gebiete der Prinzen an Europäer oder Chinesen Land verpachtet worden war.

II.     Die Maßregeln der Regierung, wodurch

das Reisen in dem Gebiete der Prinzen, das bisher jedem

[311]

Kaufmann und jedem Fremden offen gestanden hatte, großen Schwierigkeiten unterworfen wurde.

III. Der unglückliche Umstand, daß weder der Resident zu Soerakarta,

noch der zu Djokjokarta einen militärischen Character bekleidete.

Was den ersten Punkt betrifft, so habe ich nicht nöthig mich über die Nachtheile zu verbreiten, die durch Aufhebung der Pachtcontracte den Interessen der Javaner wie der Europäer widerfuhren; das Ministerium kann in dieser Beziehung keinen Zweifel mehr haben. Doch wird es nicht unnütz seyn, die Folgen, welche dieser Schritt für die Prinzen und die Javaner niedern Standes haben mußte, auseinander zu setzen, damit man den Antheil, den dieselben an den gegenwärtigen Unruhen haben, beurtheilen könne.

[322] Ich führe hier nur einige Thatsachen an, die zu Soeracarta und Djokjokarta allgemein bekannt sind, und, wenn ihre Richtigkeit bezweifel werden sollte, sehr leicht durch das Zeugniß glaubwürdiger Europäer, so wie angesehener Eingebornen und endlich durch officielle Actenstücke bewiesen werden können.

1.) Daß Se. Hoheit der Sösochnang von Soeracarta und die Fürsten seines Hofes mit dem Gouvernement von Batavia sehr unzufrieden waren, weil dasselbe ihnen die freie Verwaltung ihrer Besitzungen streitig machen und sie zwingen wollte, die mit den Europäern und Chinesen abgeschlossenen Verträge zurückzunehmen und zu brechen.

2.) Daß die erwerbsfleißigen Europäer dem Kaiser von Soeracarta durch den Residenten von Soeracarta mit den schwärzesten Farben dargestellt wurden, als Menschen, welche, wenn man ihnen die gepachteten Ländereien länger überließe, diese verderben und erschöpfen würden.

3.) Daß die Unzufriedenheit des Hofes von Djocjocarta in diesem Betracht sich überall aussprach, da der Tommagong Viro-Nogoro, der erste Günstling des Sultans, in Gegenwart vieler Europäer, und selbst in Gegenwart meines Nachfolgers, erklärte: meine Abreise sey nicht geeignet ihn besonders zu beruhigen, er hoffe, daß nicht die Angelegenheit der Verpachtung der Ländereien die Ursache davon sey, da sein Sultan doch wohl das Recht habe, über sein Eigenthum frei zu disponiren.

Dem aufmerksamen Beobachter genügt sicherlich schon die einfache Anführung dieser Thatsachen, um zu ermessen, welchen großen Einfluß das Mißvergnügen der beiden Höfe von Java auf den Geist der Javanesen überhaupt hatte, und daß diese eben daher auf die natürlichste Weise das Verlangen, sich Recht zu verschaffen, mit ihren Fürsten theilten.

Die Ereignisse früherer und der neuesten Zeiten, namentlich der letzten vierzig Jahre haben uns reichlich gelehrt, wie leicht ein mißvergnügtes Volk zur Empörung aufgeregt wird, zumal wenn es Männer an seiner Spitze sieht, welche durch Rang und Geburt wichtigen Einfluß üben. Die Insel Java hat uns jetzt, wie zu allen Zeiten, dieselbe Lection gegeben.

Man wird mir einwenden, daß weder dieser Zwiespalt der Fürsten noch die Unzufriedenheit der Eingebornen die Revolution erregt und hervorgerufen haben, sondern daß man alles dem unglücklichen Fanatism eines Oberhaupts und dem Aberglauben der Menge zuschreiben müsse, und daß es nicht schwierig sey, über Vergangenes zu urtheilen. Darauf kann ich nur mit dem antworten, was wir seit wenig Jahren erst in Cheribon, in Bantam und im Lande Djocjo erfahren haben. Ueberall war der Fanatism nicht die Ursachen, wohl aber das Mittel, wodurch die klügern Uebelgesinnten das schwache Volk zur Empörung brachten. So machte ein Bachus Rangon die Einwohner von Cheribon glauben, er sey vom großen Propheten gesendet, und diejenigen, welche sich weigern sollten ihm zu folgen und zu gehorchen, würden ihre Fluren binnen wenig Jahren unfruchtbar und verwüstet sehen; eben so behauptete ein Rebell von Bantam, Kanoman, daß ihm die Gottheit eine übermenschliche Gewalt gegeben habe. – Später noch, unter meiner Administration, wollte ein javanesischer Arzt einen Fürsten von Djocjo, Namens Depoksonmo, überreden, daß die Einwohner der Insel Java ihm die höchste Gewalt übertragen würden, wenn er sich einem gewissen unsichtbaren Geiste ergeben würde, und diese treulosen Vorspiegelungen bewogen den abergläubischen Fürsten, sich mit seinem unsichtbaren Genius, der, wie man ihm sagte, in einem Baume wohnte, nicht nur in eine Correspondenz einzulassen, sondern selbst die Fahne des Aufruhrs aufzustecken.

Diejenigen welche mir sagen möchten, es sey nicht schwer über vergangene Begebenheiten zu urtheilen, muß ich erwiedern, daß ich die meisten dieser Resultate zum voraus erkannt und vorausgesagt habe. ich berufe mich, zum Beweise dafür, auf meinen Brief vom September 1823, welchen ich von Java nach den Niederlanden gesendet habe, und auf mein Memoire vom 2ten December 1821, welches die Verpachtung der javanesischen Ländereien zum Gegenstand hatte.

Die Confiscation der in Pacht gegebenen Ländereien gab Veranlassung, daß viele Javanesen arbeitslos und unzufrieden, und in Folge dessen Vagabunden und Räuber wurden. Ein Land, in welchem eine solche Sittenlosigkeit um sich greift, gleicht einem mit brennbaren Stoffen angefüllten Körper, den ein einziger Funke in helle Flammen setzt, und es ist gewiß, daß die Rebellen und ihre Rathgeber dies nur allzugut wußten. Wie viel besser wäre es daher gewesen, wenn man die Verpachtung der Ländereien, statt sie zu verbieten, lieber befördert hätte. Die europäischen Besitzer hätten dann die ihnen untergebenen Javanesen den Rebellen entgegen führen können, was dem Gouvernement eine mächtige Stütze dargeboten hätte. So erboten sich bei einer früheren Unordnung, welche während meiner Administration vorfiel, die javanesischen Bewohner von Singotarie freiwillig, unter dem Pächter, Herrn Stavers, gegen die Meuterer zu marschieren.

Hiedurch glaube ich hinlänglich bewiesen zu haben, [323] daß die vorzüglichste Veranlassung zu dem Aufstande der Javanesen durch die Verfügung des Gouvernements gegeben wurde, welche die Verpachtung der Ländereien für ungesetzlich und nichtig erklärte, und so die indischen Fürsten der freien Disposition über ihre Besitzungen beraubte.[3]

Es werden nur wenige Worte hinreichen, auf den zweiten der oben angeführten Punkte, daß nämlich die Maßregeln des Gouvernements von 1823, welche den Reisen in den Ländern der Fürsten Grenzen setzen sollen, zu den gegenwärtigen Unruhen beigetragen haben, zu beweisen. Jedermann in Java weiß und hat es mit eigenen Augen sehen können, daß sich der Handel und Wohlstand in den Ländern der Fürsten bedeutend vermindert hat, seit der Zutritt in denselben erschwert wurd. Wo aber Handel und Wohlstand sich vermindern, müssen nothwendig Armuth und jede Art von Bedürfnissen überhand nehmen. Die Noth erzeugt Raub und Mord, und diese bieten dem Aufruhr die Hand.

Um sich endlich drittens zu überzeugen, welch ein unglücklicher Umstand es war, daß weder der Resident von Djocjocarta noch der von Soeracarta einen militärischen Charakter bekleideten, darf man sich nur erinnern, mit welcher Leichtigkeit frühere Unruhen von Residenten, die zugleich Militärs waren, beigelegt wurden.

[333] Meine in frühern ähnlichen Unruhen gemachte Erfahrung läßt mich mit voller Ueberzeugung behaupten, daß ein Regent, welcher, bei dem ersten Verdachte gegen den Fürsten Dipo-Nigoro, sich an die Spitze von hundert eingebornen, wohl equipirten und disciplinirten Reitern gestellt, und den Fürsten, statt ihn wiederholt zur Rechtfertigung seines Benehmens aufzufordern, unvermuthet aus seinem Pallaste getrieben hätte, der Empörung am sichersten vorgebeugt haben würde. Ich selbst habe einmal in Djocjocarta einen Priester, der sich geweigert hatte, vor mir zu erscheinen, in seinem Hause, umgeben von einer Menge Priester, gezwungen, meinen Befehlen zu gehorchen, und eben so ist nach öffentlichen Blättern der Vice-Resident in Salitigo bei einem ähnlichen Vorfalle verfahren.

Nachdem so nun gezeigt ist, welchen Umständen die letzten Ereignisse in Java am wahrscheinlichsten zugeschrieben werden müssen, wird hier der Ort seyn zu untersuchen, welches die besten Mittel sind, um die Wiederholung derselben so viel möglich zu verhindern.

Ich bin immer der Meinung gewesen, daß es unter der Würde des Gouvernements der Niederlande wie jeder gerechten Regierung sey, die javanesischen Fürsten in ihren Rechten zu beschränken, nachdem man sie ihnen einmal durch feierliche Tractate zugestanden und gesichert hat, wie groß auch ihre Schwäche und unsere Ueberlegenheit seyn möchte. Ich habe immer geglaubt, daß eine Nation, welche sich von jeher durch die pünktlichste Treue in der Erfüllung übernommener Verbindlichkeit als die erste ausgezeichnet hat, jener Redlichkeit nie aus Rücksichten des äußeren Vortheils untreu werden dürfe; denn eine gesunde und gerechte Politik kann nie zu dem rathen, was mit dem Rechte streitet.

Wie die letzten Unruhen bewiesen haben, daß die Macht der zwei javanischen Fürsten, des Kaisers oder Soesoehoenang und des Sultans von Mataram nicht hinreicht, die öffentliche Ruhe in ihren Gebieten zu erhalten und Empörungen zu unterdrücken, so glaube ich, die Interessen der Eingebornen wie der Niederlande fordern gleich stark, daß unsere Regierung einen thätigern Antheil an der Verwaltung und Organisirung jener Länder nehme, gemäß dem Geiste des von der englischen Regierung abgeschlossenen und später von der unsrigen garantirten und sanctionirten Vertrags vom 2. October 1813.

Durch mehrere Artikel dieses Traktats ist festgestellt: „daß, wenn das europäische Gouvernement die Einführung gewisser Maaßregeln zur bessern Sicherung irgend einen Theils des javanischen Gouvernements nöthig findet, es die diesfallsigen Befehle zu geben, und, insofern sie binnen 20 Tagen nicht in Ausübrung gebracht würden, auch die zu dem Ende erforderlichen Maßregeln unverzüglich zu ergreifen hat.“

„Se. Hoheit verspricht insbesondere allen Vorschlägen des Gouvernements, welche die Verbesserung ihrer Einkünfte und Finanzen, oder die Ausübung ihrer Rechte und überhaupt jedes andern Interesse Sr. Hoheit zum Ziele haben, ein williges Ohr zu leihen.“

„Weil die jetzige Vertheilung von Java an das europäische Gouvernement, an den Soesoehoenang und den Sultan von Mataram mit vielen Schwierigkeiten verbunden ist, und die Interessen der betreffenden Theile oft verletzt, so wollen Se. Hoheit in solche Austauschungen willigen, welche die Arrondirung der Grenzen etc. zum Zwecke haben.“

Es scheint mir, daß das Gouvernement der Niederlande, auf den Grund dieser Artikel, das Recht hat, in diesem Augenblicke den javanesischen Gouvernements alle die Veränderungen vorzuschlagen, welche in beider Interesse liegen. Dieß angenommen, müßte man den Fürsten von Soeracarta und Djocjocarta begreiflich machen, welche große Nachtheile daraus entstehen, daß sie so ausgedehnte Ländereien und die Gewalt über so viele Menschen besitzen; man müßte ihnen zeigen, durch welche Mittel die frühern und letzten Aufstände den Rebellen möglich wurden; man müßte ihnen vorschlagen, eine Berechnung aufzustellen über den Umfang, die Bevölkerung und die Einkünfte von allen Privatbesitzungen, welche der Verwaltung der Fürsten und Großen des Reichs anvertraut sind; man müßte einen Ueberschlag machen und genau zu ermitteln suchen, wie viel Reis und andere Früchte und wie viel Menschen jeder Fürst und Große von seinen Gütern zur Erhaltung seines Hauses zieht; denn obwohl die meisten von ihnen ihre Ländereien an Eingeborne gegen baare Zahlungen verpachten, so behalten sie sich doch freie Verfügung über soviel Produkte und Menschen vor, als sie für Hof und Haus zu bedürfen glauben.

Nachdem alle jene Berechnungen gemacht, müßte das Gouvernement dann den Fürsten und Großen mittheilen, [334] daß es, mit Genehmigung der Chefs beider Reiche, die Verwaltung aller ihrer Besitzungen für seine Rechnung übernehmen, und ihnen jährlich alle bisherigen Revenüen an Geld und Produkten, und so viel Menschen als sie bisher zu ihrem Dienst brauchten, geben wolle. Dann müßte man die den Fürsten untergebenen Chefs, wie die Tommogangs, Demangs, Ingebeys etc. etc., unmittelbar unter die Herrschaft des Gouvernements stellen, und sorgfältig prüfen, in wie weit die Einführung des Territorialsystems geeignet sey, oder ob die Ländereien in Parcellen an Europäer zu verpachten wären.

Endlich müßte man anfangen das Innere der Provinzen von der großen Menge indischer Räuber, welche die Insel Java verpesten, und nur von Mord und Raub leben, zu reinigen; denn diese sind sonst wie jetzt, bald die Urheber, immer aber die Stützen der Rebellion gewesen, und ein kräftiger Wille würde hinreichen, diesen gefährlichen Bewohnern auf die Spur zu kommen und ihrer Herr zu werden.

Solche verdorbene Menschen müßte man dann zum Wohle der Gesellschaft und zu ihrem eigenen Besten in andere Gegenden der Insel verpflanzen, ihnen Ländereien zu kultiviren geben oder irgend eine nützliche Thätigkeit anweisen und die Freiheit als Preis einer guten Aufführung bestimmen. Diese Maßregel würde unfehlbar sowohl aus dem Gesichtspunkte der Politik wie der Moral zu den besten Resultaten führen; denn nur so kann den fortwährenden Räubereien, Mord- und Brand-Versuchen, welche im Innern des Landes, trotz der Wachsamkeit der europäischen Residenten und javanesischen Behörden ganz an der Tagesordnung sind, ein Ziel gesetzt werden.

Stets habe ich darauf aufmerksam gemacht, daß die Herstellung einer bessern Polizei und die Gewährung einer größern Sicherheit der Personen und des Eigenthums die Bedingungen seyen, unter denen man allein das Aufhören der Unruhen und den Wiedereintritt des Wohlstandes, der Industrie und Sittlichkeit sich versprechen dürfe. Jene Bedingungen müßten zunächst dadurch ins Leben treten, daß man die Europäer in dem freien Genuß ihrer Güter schützte, und die Pachtcontracte in den Districten von Soeracarta und Djocjocarta befestigte und sicherte.

In welcher Weise nun auch das Gouvernement meine Vorschläge berücksichtigen möge, so bin ich fest überzeugt, daß bei den angedeuteten Erleichterungen der Pächter und Pflanzer die Mehreinnahmen sich jedenfalls so hoch belaufen werden, um die Interessen der Schuld von Java und nach Jahren auch wohl diese selbst bezahlen zu können, ohne daß irgend Jemanden auch nur das kleinste Unrecht geschehe. Ja, die Regierung würde bei eintretenden Geldverlegenheiten in dem Reichthume der Pflanzer bald eine große Stütze finden,und nicht, wie dieß jetzt in Batavia der Fall ist, gegen 9 bis 12 Procent Anleihen machen müssen, während das englische Gouvernement in Bengalen nur 4 bis 5 Pr. zu bewilligen braucht. Wenn der Staat reich seyn will, muß er den Bürgern die Gelegenheit geben sich zu bereichern; eine Regierung kann nie reich seyn, wenn es die Bürger nicht sind.

Die Feinde alles dessen was nur irgend einem Colonisationssysteme gleicht, mögen sich über meine Vorschläge nicht ereifern, denn ihre Ausführung kann unmöglich zu all dem Unheil führen, von welchem sie träumen mögen. So würde z. B. die Verpachtung der Ländereien, welche ich vorschlug, allerdings zwar mehr Europäer nach Java führen, aber ihre Anzahl würde, schon ihrer großen Bedürfnisse wegen, im Verhältniß zu den Eingebornen immer nur sehr gering bleiben. Die nächste Folge würde nur eine schnellere Civilisation der Javanesen seyn.

Andere Mittel um den Frieden und die Wohlfahrt in den Besitzungen der Fürsten zu sichern sind zu bekannt, als daß ich sie noch anzuführen nöthig hätte. Nur das möchte ich noch wünschen, daß die Zollgesetze einmal revidirt würden, und man die Bedrückungen der armen Javanesen durch die chinesischen Douanen und den unmäßigen Gebrauch des Opiums zu verhindern suchte. Dieses letztere ist das größte physische und moralische Uebel für Java, und wer im Stande wäre dem Gouvernement dieselbe Einnahme, welche der Opiumhandel gewährt, auf eine andere Weise zu sichern und so das Verbot der Einfuhr und des Gebrauchs möglich zu machen, würde sich um unsere indischen Besitzungen dasselbe Verdienst erwerben, das Jenner sich um die ganze Menschheit durch Entdeckung der Kuhpockenimpfung erworben hat. – So hätte ich denn erreicht, was ich wollte: nämlich die Ursachen des letzten Aufstandes in Java entwickelt, und ich spreche mit Freude nur noch die Ueberzeugung aus, daß, welche andere Mängel auch noch vorhanden seyn möchten, die Bestrebungen einer weisen und gerechten Regierung zu ihrer Hebung gewiß von dem besten Erfolge seyn werden.

[339] Um den Leser in den Stand zu setzen, die frühere und gegenwärtige Lage der Dinge in Java noch besser zu beurtheilen, fügen wir vorstehender Denkschrift einige Worte über das zuvor und seitdem Geschehene bei. Als diese Denkschrift Seiner Majestät dem Könige der Niederlande überreicht wurde, hatte der jetzige Generalcommissär in Batavia schon in mehreren Zweigen der dortigen Regierung die Reformen vorgenommen, welche die Umstände für zweckmäßig anzugeben schienen. Vor seiner Ernennung zu dieser hohen Würde war der Gouverneur der Provinz Südbraband, und wird wahrscheinlich diesen Posten auch nach seiner Rückkehr wieder antreten,denn der gegenwärtige Gouverneur dieser Provinz bekleidet seine Stelle nur ad interim. Herr Dubus hatte sich in derselben durch die strengste Gerechtigkeitsliebe und sehr gründliche Kenntnisse in allen Theilen der Verwaltung, namentlich im Finanzfache, ausgezeichnet; diesen Eigenschaften verdankte er auch seine Sendung nach Ostindien. Das dringendste Bedürfniß [340] schien es hier zu seyn, durch Vereinfachung der Verwaltung und Ersparnisse aller Art die Ausgaben der Kolonie mit den Einnahmen einigermaßen gleich zu stellen. Als nämlich im Jahr 1819 der Generalgouverneur von der Capellen als ausschließlicher Oberbefehlshaber auf Java, wo bis dahin drei königliche Generalkommissäre an der Spitze gestanden hatten, zurückblieb, war, dem Anscheine nach, alles in blühendem Zustande; die Produkte wurden vortheilhaft abgesetzt, verschiedene Zweige des Einkommens besserten sich, und man versprach sich eine noch günstigere Zukunft. Hierdurch irre geleitet, und zum Theil auch in der Absicht, der Regierung auf allen Punkten mehr Anhänger zu verschaffen, vermehrte H. von der Capellen die Zahl der Beamten und erhöhte zugleich ihre Besoldungen. Da aber viele derselben noch neu in ihrem Geschäfte waren, auch überhaupt ernster Sinn für einen regelmäßigen Beruf und Gewissenhaftigkeit in Erfüllung der Pflichten dort eben nicht allgemein unter den Beamten gefunden werden, so verwickelte sich der Gang der Verwaltung, ohne daß man sich Mühe gegeben hätte, eine genaue Einsicht in den Zustand derselben zu nehmen. Als man endlich den Rückgang bemerkte, glaubte man durch Aenderungen in der innern Organisation zu helfen, die aber nur zu neuen Ausgaben Veranlassung gaben. Im Jahre 1819 entstand zugleich ein Krieg gegen den Sultan von Palembang, der zwar in dem folgenden Jahre glücklich beendigt wurde, aber doch bedeutende Summen verschlang. Doch glaubte man am Ende des Jahrs 1820 noch einen Ueberschuß zu haben, ob dieses aber der wirkliche Stand der Geschäfte war, blieb schwer zu ermitteln, weil die Comptabilität damals noch keinesweg im Reinen war. Man nahm nun zwar die Berichtigung derselben vor, auch wurde aus den Niederlanden deßhalb ein Kommissär hingeschickt, die Maßregeln aber scheinen nicht durchgreifend gewesen zu seyn. Die Geldverlegenheit stieg: man nahm zu Papiergeld und zu einem Anlehen von 1,200,000 Gulden in Bengalen seine Zuflucht. Im Jahre 1824, wo das Defizit schon bis zu sechs Millionen angewachsen war, hatte der Generalgouverneur den unglücklichen Gedanken, eine Reise nach den Molucken und der Küste Makassar zu machen, wo seit mehr als einem Jahrhunderte kein Generalgouverneur anwesend war, und hier Aenderungen in der Verwaltung vorzunehmen, welche diese Besitzungen in eine größere direkte Abhängigkeit von der Regierung in Batavia bringen sollten. Dieß verursachte einen neuen, sehr kostspieligen Krieg mit den Eingebornen, dessen verderbliche Wirkungen auf die Finanzen zusammentrafen mit einem unerwarteten und ungewöhnlichen Sinken der Kaffeepreise, wodurch der Ertrag der Kolonien bedeutend vermindert wurde. Kaum war nun dieser Krieg auf den Inseln und Makassar beendigt, als die Unruhen auf Java ausbrachen, über deren Ursachen uns die vorstehende Denkschrift Aufschluß giebt, und die seitdem ununterbrochen fortdauerten. Die Regierung sah sich nun genöthigt, Anfangs 1826 eine Anleihe von 20 Millionen Gulden im Mutterlande zu eröffnen, die kürzlich noch mit 2,700,000 Gulden vermehrt worden. Mit diesen Mitteln ausgerüstet betreibt sie den Krieg gegen die Rebellen mit großer Energie, indeß der Generalkommissär früher begangene Fehler wieder gut zu machen, und überall sachkundige und redliche Männer anzustellen sucht. Oeffentliche Blätter haben bereits erzählt, und es ist auch oben schon bemerkt worden, daß die Unterhandlungen, die im verflossenen Monate September mit den Rebellen angeknüpft worden, fruchtlos abgelaufen sind; ein Priester, Kiay-Modjo, den der Anführer der Insurrektion, der oben erwähnte Prinz Diepo Negoro, mit Vollmachten versehen hatte, machte Forderungen, welche der Generalkommissär nicht bewilligen zu dürfen glaubte. Seit langer Zeit hat dieser Priester seine Anhänger durch Fanatismus zu entflammen gewußt. In einer Proklamation, die Herr Dubus de Ghisignies hierauf an die Javanesen erließ, ermahnte er sie an dem Schicksale der Aufrührer ein Beispiel zu nehmen, und sich treu an ihre rechtmäßigen Fürsten anzuschließen. „Seht, sagte er, wie es den Meisten dieser Unglücklichen ergangen ist; von einem Ort zum andern verjagt, haben sie, gleich Heimathlosen, fremde Gegenden durchstreifen müssen; von ihrem Herde entfernt, sind sie genöthigt, sich ihre Nahrung durch Rauben und Plündern zu verschaffen, und viele sind schon eines elenden Todes gestorben; ihre Häuser sind zerstört, ihre Felder verwüstet.“ Er schildert dann das Glück derjenigen die sich friedlich betragen, beruft sich auf den Beistand des großen Kaisers von Soerakarta und der Sultane von Madura und Sumanap, mit deren Hülfe es ihm ein Leichtes gewesen wäre die Rebellen zu besiegen; nur aus Schonung habe er mit ihnen unterhandeln wollen, nun aber sey es klar, daß Kiay-Modjo nur seinen eigenen Vortheil, nicht das Beste der Religion und seiner Landsleute suche, welche daher von neuem, um ihrer Selbsterhaltung willen, aufgefordert würden zur Ordnung zurückzukehren. – Bald darauf zeigte sich Diepo Negoro stolzer, als man von ihm erwartet hatte, und wahrscheinlich wird nun der Krieg mit vermehrter Hartnäckigkeit erneuert werden.


  1. Die Cultivation ist in den europäischen Besitzungen auf Java ungefähr von derselben Art, wie auf Sumatra; wir beziehen uns daher, statt das unsern Lesern bereits Bekannte zu wiederholen, auf die Briefe eines Holländers in Nr. 50 des Auslandes.
  2. Wir erlauben uns, da dieselbe als officielles Actenstück zu betrachten ist, nur die Auslassung oder Abkürzung einiger gleichgültigen Stellen, und theilen dieselbe unsern Lesern in jeder andern Rücksicht völlig unverändert mit. Die Notizen, welche wir zur Erleichterung des Verständnisses voraussandten, sind aus den Werken: Nederlandsche overzeesche Bezittingen door J. van den Bosch, Crawfurd’s History of the Indian Archipelago und Stamford Raffles History of Java entlehnt. Die Orthographie, welcher wir folgen, ist überall die holländische und daher eu wie ö, y wie ei, oe wie u, ou wie au, u wie ü, ui eu, g wie ch, sch wie s–ch, z wie s und s wie ß zu lesen; die übrigen Vocale und Consonanten sind in ihrer Aussprache von der deutschen weniger verschieden.
  3. Zur Ehre der niederländischen Regierung muß angeführt werden, daß dieser Theil der Denkschrift gleich von dem Könige gewürdigt und dem General-Commissär in Ost-Indien Auftrag gegeben wurde, jene eigenmächtigen Verfügungen des ehemaligen General-Gouverneurs von der Capellen zu widerrufen, und von neuem die Ansiedelung der Europäer und Chinesen in dem Gebiete der indischen Fürsten zu gestatten. Dieß geschah durch Beschluß des Herrn Dubus de Ghisignies vom 6. Mai 1827; bisher aber sind die günstigen Wirkungen, die man sich hievon versprach, nur sehr unvollkommen eingetreten. So schwer ist es, das einmal verletzte Vertrauen wieder herzustellen! Die Indier schreiben nun der Schwäche und der Arglist der niederländischen Regierung zu, was sich ihnen als eine Maßregel darbieten sollte, die bessere Einsicht gebietet und die gewissenhafte Gerechtigkeitsliebe handhaben wird. Wie der ehemalige General-Gouverneur dazu verleitet werden konnte, die Pflanzungen der Europäer, die wahren Stützpunkte der niederländischen Regierung in den indischen Provinzen, so mit Einem Streiche zu vernichten, das läßt sich nur aus dem eigensüchtigen Monopolsgeiste erklären, den eine irrige Ansicht des Verhältnisses der Kolonien zum Mutterland wieder einzuführen suchte. Nach dieser Ansicht durfte sich nichts von der Regierung zu Batavia nur einigermaßen Unabhängiges regen; jede Aeußerung von freier Thätigkeit schien ein Versuch gänzlicher Lossagung. In seinem Beschlusse vom 6. Mai 1823 beruft sich Herr van der Capellen auf die zu allen Zeiten bestandenen Verfügungen, nach denen die Verpachtung von Ländereien im Gebiete der javanischen Fürsten an andere als Indier mit den Bedingungen im Widerspruche stehen soll, unter welchen den Europäern und anden Ausländern der Aufenthalt in den niederländischen Besitzungen erlaubt ist. Wenn solche Verfügungen wirklich ehemals bestanden hatten, so wäre es einer umsichtigen, ihr wahres Interesse nicht verkennenden Regierung würdig gewesen, nicht mehr darauf zurückzukommen, sondern der freieren Richtung einer aufblühenden Industrie Schutz und Sicherheit zu gewähren. Aber der General-Gouverneur führt keine einzige Verfügung dieser Art namentlich an, und Personen,die mit der Kolonial-Verwaltung sehr vertraut sind, gestehen, nie davon Kenntniß gehabt zu haben. Vielmehr heißt es in einer Bekanntmachung der ostindischen Regierung vom 22. Dezember 1818, Art. 106: „Die Regierung munterte durch alle ihr zu Gebote stehenden Mittel den Landbau auf; sie wird bei dem Departemente der Kolonien die geeignetsten Vorschläge machen, um durch Verpachtung von Grundeigenthum und durch Vermehrung der europäishen Bevölkerung und solcher Unterthanen, die sich dem Landbau widmen, diesen Zweig auszudehnen;“ und Art. 107.: „Im Allgemeinen ist es allen Einwohnern der niederländischen Besitzungen in Ostindien frei und unbenommen, auf den Ländereien, die ihnen eigentlich zugehören oder in Pacht oder sonst zur Benützung gegeben worden sind, alle Produkte, die sie nur wünschen, zu ziehen und damit nach Belieben zu schalten.“ – Auf den Grund so ausdrücklicher Zusagen vermehrten sich die Ansiedelungen im Gebiete der indischen Fürsten, deren eigenes Interesse es war, sie zu begünstigen, weil sie aus den an Europäer verpachteten Theilen mehr bezogen, als ihnen bis dahin die indischen Prinzen und Großen gegeben hatten. Schon früher hatte auch die englische Regierung unter Sir Stamford Raffles hiezu die Hände geboten, und dabei eine freie Handelsverbindung mit Englisch-Ostindien befördert. Ja selbst vor der englischen Besitznahme munterte der General-Gouverneur Dändels alle Versuche dieser Art auf. Hiedurch war nun freilich das abgeschlossene monopolistische System der ehemaligen ostindischen Compagnie in seinen Grundlagen erschüttert; aber wer, der auch nur oberflächlich über die gegenwärtige Stellung der Kolonien nachgedacht, könnte an die Wiedereinführung eines solchen durch die Erfahrung hinlänglich widerlegten Systems glauben? – Herr van der Capellen selbst sah mehrere Pflanzungen in den Provinzen der indischen Fürsten auf seinen Inspectionsreisen in den Jahren 1817 und 1819, bezeugte darüber seine Zufriedenheit und streckte sogar im Jahre 1820 einigen niederländischen Pflanzern zu diesem Behufe Geld vor. Auch waren alle Verpachtungen dieser Art von den niederländischen Residenten genehmigt und bei ihnen einregistrirt worden; durch Vernichtung derselben litt daher auch das Ansehen dieser Beamten in den Augen der Eingebornen; einer der Gründe, die den Verfasser dieser Denkschrift hauptsächlich bewogen, sich zurückzuziehen. War aber schon diese Maßregel an sich verletzend für das Interesse der javanischen Fürsten und vieler Europäer, Engländer sowohl als Niederländer , und unruhestiftend und unheilbringend für die niederländische Regierung überhaupt, so wurden ihre nachtheiligen Folgen noch vermehrt durch die, zuweilen in Willkür ausartende Strenge, mit der man in der Ausführung zu Werke ging.
    Anmerk. d. Eins.