Der Beitrag zum Volksaberglauben
[601] Der Beitrag zum Volksaberglauben in Nr. 33 der Gartenlaube veranlaßt mich, Ihnen über denselben Gegenstand Einiges zu schreiben, und zwar aus der östlichsten Provinz des großen deutschen Vaterlandes. Zum größten Theile werden die in gedachtem Beitrage erwähnten Gebräuche [602] auch hier sehr streng von abergläubischen Leuten beobachtet. Ueberhaupt findet man gerade in unserer Provinz die Sitten und Gebräuche, wie sie über ganz Deutschland zerstreut zu finden sind, auf engem Raume wieder. Ostpreußen ist gleichsam in dieser Beziehung „Deutschland in gedrängter Darstellung“. Sind doch unsere Väter aus allen Gauen des großen Vaterlandes eingewandert.
Neben den dort genannten auf Aberglauben beruhenden Gebräuchen begleiten noch andere das hiesige Volk von der Wiege bis zur Bahre. Ist z. B. ein Kind am Donnerstage geboren, so darf es nicht Sonntags getauft werden, sonst sieht es Geister. So lange aber ein Kind ungetauft ist, muß Nachts Licht in der Stube gebrannt werden, damit nicht die Zwerge kommen und es vertauschen (Sollte dies nicht erfunden sein, um die Eltern anzutreiben, ihre Kinder so früh wie möglich zur Taufe zu bringen?) Wird das Kind zur Taufe gebracht, so versäumt die sorgsame Großmutter nicht, demselben ein Geldstück, in ein mit „Gottes Wort“ bedrucktes Papier gewickelt, zuzustecken. Wehe aber dem kleinen Erdenbürger, wenn der Wagen durch irgend ein Hinderniß auf dem Wege zur Taufe zum Stehen gebracht wird! Sein Weg durch’s Leben ist dann mit vielen Hindernissen verbunden. Ein böses Omen ist auch derselbe Fall, wenn er dem zur Trauung fahrenden Brautpaare passirt. Soll das junge Paar keinen Mangel im Eheleben haben, so muß die Braut zur Trauung Salz, Brod und Geld mitnehmen.
Ist bei einem Mädchen die zweite Zehe länger als die große, so ist sie sicher, einst über ihren Mann zu herrschen, ist sie aber nicht schon so durch die Natur bevorzugt, so sucht sie die Herrschaft auf dem Wege der List zu erlangen; sie bekniet den Rockschooß des Bräutigams bei der Trauung. Eine reformirte Braut ist in dieser Hinsicht schlimmer berathen.
Während so das schöne Geschlecht alle Mittel anwendet, um die Herrschaft über den Mann zu erlangen, verkündet es ein großes Unglück, wenn ein Huhn sich erkühnt, die Stelle des Hahnes zu vertreten, und zu krähen beginnt. Gewöhnlich ist’s um das Leben solchen Thieres geschehen. Das Beil trennt schnell den mit Herrschergedanken erfüllten Kopf von dem zur Demuth bestimmten Körper. Oft wird auch hierbei noch das Schicksal angerufen. Man mißt mit dem Huhne die Diele der Stube von der Außenwand bis zur Thürschwelle. Trifft beim Messen der Kopf auf die Schwelle, so ist freilich der Tod erfordert, trifft der Schwanz dorthin, so wird nur dieser erbarmungslos abgehauen, und das drohende Unglück ist abgewendet.
Begegnet man beim Ausfahren einer weiblichen Person, so ist die Reise mit Unglück verbunden, wenn man nicht sofort umwendet und erst um den Brunnen fährt. Heult aber der Hund des Nachts, so ist sicher, daß bald Jemand in der Familie des Besitzers oder im Orte stirbt.
Die Schemel, worauf der Sarg gestanden, müssen, sobald der Sarg emporgehoben ist, um hinausgetragen zu werden, sofort umgeworfen werden, wenn nicht bald wieder eine Leiche auf denselben stehen soll. Geht der Leichenzug vom Kirchhofe, so deutet man aus der letzten Person, ob ein Kind oder ein Erwachsenes zunächst sterben wird. Stirbt Jemand im Dorfe in den „Zwölften“, so giebt’s zwölf Leichen in dem Jahre. Jede Blume, die, vom Grabe gepflückt, nach Hause getragen wird, holt der Todte des Nachts als sein Eigenthum zurück.