Der Erfinder des Telephons
[254] Der Erfinder des Telephons. Eine Zeit lang hielt man nicht nur jenseit des Oceans, sondern zum Theil auch in Deutschland den Bostoner Professor A. G. Bell für den Erfinder des Telephons, das in wenigen Jahren in förmlichem Siegeszug sich alle Welttheile eroberte.
In Deutschland hätte indeß Niemand daran zweifeln sollen, wer der eigentliche Erfinder des Telephons gewesen; hat doch die „Gartenlaube“ schon im Jahrgang 1863 Nr. 51 die nebenstehende Abbildung des ersten Telephons und einen erläuternden Artikel „Der Musiktelegraph“ ihren Lesern diesseit und jenseit des Oceans gebracht. Nachdem in der Einleitung desselben das Princip erklärt wurde, nach welchem man mit Zuhilfenahme des elektrischen Stromes „nicht nur einzelne Melodien, sondern ganze Orchester-Aufführungen, ja auch Reden“ nach entlegensten Orten übertragen könne, hieß es ferner: „Die Möglichkeit der Lösung dieser Aufgabe hat ein Herr Reis zuerst durch Experimente nachgewiesen. Es ist ihm gelungen, einen Apparat zu konstruiren, welchem er den Namen Telephon giebt und mittels dessen man im Stande ist, Töne mit Hilfe der Elektricität in jeder beliebigen Entfernung zu reproduciren. Nachdem er schon im Oktober 1861 mit einem ganz einfachen, kunstlosen Apparate in Frankfurt am Main vor einer zahlreichen Zuhörerschaft einen mit ziemlichem Erfolg gekrönten Versuch angestellt, legte er am 4. Juli d. J. ebendaselbst in der Sitzung des physikalischen Vereins seinen seitdem wesentlich verbesserten Apparat vor, der bei verschlossenen Fenstern und Thüren mäßig laut gesungene Melodien in einer Entfernung von cirka 300 Fuß deutlich hörbar übertrug.“ Hierauf folgt eine ausführliche Beschreibung des Apparates, welcher allerdings die Vorzüge des heutigen Telephons noch nicht besaß, und zum Schluß die Bemerkung, daß der Mechaniker Wilhelm Albert in Frankfurt am Main das Instrument zu einem billigen Preise etwaigen Liebhabern überlasse.
Somit war das Telephon von Philipp Reis sogar im Handel zu
beziehen, es blieb aber unbeachtet und wurde sogar vergessen, bis ein
praktischer Amerikaner, A. G. Bell, es „zum zweiten Male“ erfand. Demselben
wurde in letzter Zeit das von ihm in Anspruch genommene Erfinderrecht
auch in Amerika streitig gemacht. Hervorheben möchten wir noch,
daß der oben erwähnte Artikel der „Gartenlaube“ von der Tagespresse
als wichtiges Beweisstück gegen Bell angeführt wird, indem man mit
Recht betont, daß eine Erfindung, die durch ein so weit verbreitetes
Blatt veröffentlicht wurde, unmöglich den Charakter eines für einen
kleineren Bekanntenkreis bestimmten Experimentes tragen könne. *