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Der Schenkwirth zu Postwitz

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Textdaten
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Autor: Johann Georg Theodor Grässe
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Titel: Der Schenkwirth zu Postwitz
Untertitel:
aus: Der Sagenschatz des Königreichs Sachsen, Band 2. S. 279–280
Herausgeber:
Auflage: Zweite verbesserte und vermehrte Auflage
Entstehungsdatum:
Erscheinungsdatum: 1874
Verlag: Schönfeld
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Erscheinungsort: Dresden
Übersetzer:
Originaltitel:
Originalsubtitel:
Originalherkunft:
Quelle: Google-USA* und Commons
Kurzbeschreibung:
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Bild
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Bearbeitungsstand
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868) Der Schenkwirth zu Postwitz.
S. N. Laus. Mag. 1837. S. 315. Haupt Bd. II. S. 140.

Als König Matthias im J. 1611 zur Huldigung nach Bautzen kam, reiste ihm der Landeshauptmann mit den Ritterpferden, an 500 Mann stark, bis Postwitz entgegen, wohin auch der Rath schon Lebensmittel gesendet hatte. Der König hielt sein Mittagsmahl am 3. Septbr. im Garten der Schenke. Der Pfarrer des Orts sprach dabei das Tischgebet und als der König ihn aufforderte, sich eine Gnade auszubitten, [280] bat er um die Verstattung des Kelches im h. Abendmahl, was auch für ewige Zeiten gewährt wurde. Nun sollte sich auch der Schenkwirth eine Gnade ausbitten, aber er konnte sich im Augenblick auf nichts Rechtes besinnen. Da dachte der König: „das muß ein zufriedener Mann sein!“ und ritt von dannen. Als der Zug weg war, fiel dem Schenkwirth ein, was er brauchte, und er lief den Reitern nach bis auf die Anhöhe von Raschau. Der König hielt eine Weile sein Pferd an und sagte: „nun, Schenke, was willst Du?“ Da sagte der Schenke „er müsse das Stadtbier schenken und das sei so theuer und er habe nichts davon und er bitte Se. Majestät, daß ihm das Recht verliehen werde, daß er aus jeder Kanne, die er den Gästen auftrage, den ersten Trunk thun dürfe“. Da lächelte der König und sagte: „ja, das Recht soll er haben!“ Zufrieden und dankbar kehrte der Schenkwirth um und alle seine Nachkommen bedienen sich bis auf diese Stunde des königlichen Privilegiums. Uebrigens nennen in dem ganzen Theil des Lausitzer Erzgebirges die Schenkwirthe diese Sitte noch heute das Gebirgische Recht.