Im Kloster Zelle befand sich im Jahre 1630 eine Magd,
[321] welche dem abergläubischen Brauche nach in der h. Christnacht hinterrücks durch die Stubenthür hinausgriff. Sie ist aber durch göttliches Verhängniß von einem höllischen Gespenst gar hinausgezogen und sehr übel tractirt worden, also daß sie ihr Lebtage hat hinsiechen müssen.