Der Weihnachtsbaum für arme Kinder

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Titel: Der Weihnachtsbaum für arme Kinder
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aus: Die Gartenlaube
Herausgeber: Ernst Keil
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Erscheinungsdatum: 1863
Verlag: Verlag von Ernst Keil
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Erscheinungsort: Leipzig
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Quelle: Scans bei Commons
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[416] Der Weihnachtsbaum für arme Kinder, auf welchen die „Gartenlaube“ in Nr. 23 des vorigen Jahrgangs ihre Leser aufmerksam machte, hat zu seiner einundzwanzigsten Christbescheerung in 82 Städten und Ortschaften abermals nahe an 4000 der armen Kleinen geladen und die jungen Herzen mit jener höchsten Freude der ganzen Kindheit erfüllt, die ohne solche menschenfreundliche Sorge der großen Mehrzahl dieser Kinder gar nicht und allen nicht so zu Theil geworden wäre. Das alljährliche Christfestgeschenk des Bibliographischen Instituts zu Hildburghausen (eine Stiftung des unvergeßlichen Joseph Meyer und Friedrich Hofmann’s, der den Gedanken und seitdem die geistige Arbeit dazu gab) gehört recht eigentlich der Schule an. Ueberall, wo der „Weihnachtsbaum“ in die Hand der Lehrer gelegt wurde, hat er doppelte Frucht des Segens getragen; das Wort des Lehrers: „Wer von Euch Kindern recht brav ist, dem bescheert der heilige Christ auch Etwas hier in der Schule“ bewährt stets eine ganz besondere Kraft, und da nach der elterlichen Wohnung die Schule, nach den Eltern die Lehrer im Aug’ und Herzen des Kindes Allem voranstehen, so liegt auch in der Verpflanzung des Christbaumes in die Schulstube für die kindliche Auffassung nichts Störendes. Die Eltern wohnen der Bescheerung bei, die von Gesang und Rede begleitet wird. Ein frommes Schaustück sollte nirgends daraus gemacht werden. Wo aber im Laufe der Zeit eine neue Art Volksfestes daraus geworden ist, da hat auch die größere Oeffentlichkeit der Bescheerung keinen schädlichen Einfluß mehr. Nur in der Hand der leider sogenannten „Frommen“ verunstaltet man das schöne Fest in jenes Zerrbild, von welchem uns in Nr. 21 der „Gartenlaube“ Fr. Brunold eine Copie gegeben hat.

Die segensreiche Wirksamkeit des „Weihnachtsbaumes“ für die Schule muß zu dem Wunsche anregen, daß demselben eine noch größere Ausbreitung zu Theil werde, als er bisher durch die so sehr ehrenwerthe Munificenz des Bibliographischen Instituts bereits erlangt hat. Deutschland ist reich genug an wohlhabenden und wohlwollenden Buchhändlern und Buchdruckern, die den Hildburghäuser Weihnachtsbaum für ihre Stadt oder ihren Kreis, ihren Bezirk ebenfalls gratis herstellen und vertheilen könnten. Die geistige Arbeit würde durch Fr. Hofmann ja dann für alle ebenfalls gratis gemacht sein. Vielleicht erleben wir die Freude, daß noch vor dem fünfundzwanzigjährigen Jubiläum des „Weihnachtsbaumes“ dieser Wunsch für einen großen Theil von Deutschland in Erfüllung gegangen ist. Zu diesem Behufe soll der Weihnachtsbaum künftig schon im Monat August im Druck vollendet sein, um so rechtzeitig anderen Officinen zur Herstellung und Ausstattung des Werkchens für ihre Bescheerungskreise zugesandt werden zu können. Möchten sich möglichst bald recht viele dazu erbieten!

Für den „Weihnachtsbaum von 1862“ haben, in Folge des erwähnten Artikels in Nr. 23 der „Gartenlaube“, 182 deutsche Dichter und Dichterinnen aus Deutschland, Holland, der Schweiz, Ungarn, Rußland und Nordamerika poetische Gaben eingesandt. Davon konnten nur 76 Aufnahme in den 10 Druckbogen des Werkchens finden; ihr Honorar besteht in einem Freiexemplare des „Weihnachtsbaumes“ und in der Mitfreude am Erfolg des Ganzen.

Hinsichtlich des neuen „Weihnachtsbaumes“ (für 1863) mögen die poetischen Theilnehmer an demselben folgende Bemerkungen freundlichst beachten: Niemand schicke der Redaction des Weihnachtsbaumes (Dr. Fr. Hofmann in Reudnitz bei Leipzig) von Gedichten mehr als 3, von Erzählungen in Prosa mehr als 2 zu; Jedermann behalte von den Gedichten Abschrift, weil die Zurücksendung des Unbenutzten unterbleiben muß; Niemand sende der Redaction ganze Stöße von Gedichten mit dem Anliegen ein, sie zu prüfen, brieflich zu beurtheilen und Verleger für sie zu suchen, denn das ist zu hart; endlich frankire Jedermann seine Sendung, denn sie geschieht für arme Kinder, für deren „Weihnachtsbaum“ der Einzelne schon auch sein Antheil Kosten tragen darf. Frist der Einsendung: bis Ende Juli.