Der Zirkelschmidt

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Textdaten
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Autor: Johann Peter Hebel
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Titel: Der Zirkelschmidt
Untertitel:
aus: Schatzkästlein des rheinischen Hausfreundes
S. 225–227
Herausgeber:
Auflage: 1. Auflage
Entstehungsdatum: 1803-1811
Erscheinungsdatum: 1811
Verlag: Cotta
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Erscheinungsort: Tübingen
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Originalherkunft:
Quelle: ULB Düsseldorf und Commons
Kurzbeschreibung:
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[225]
Der Zirkelschmidt.

In einer schwäbischen Reichsstadt galt zu seiner Zeit ein Gesetz, daß, wer sich an einem verheiratheten Mann vergreift, und gibt ihm eine Ohrfeige, der muß 5 Gulden Buße bezahlen, und kommt 24 Stunden lang in den Thurm. Deswegen dachte am Andreastag ein verarmter Zirkelschmidt im Vorstädtlein: Ich kann doch auf meinen Namenstag ein gutes Mittagessen im goldenen Lamm bekommen, wenn ich schon keinen rothen Heller hier und daheim habe, und seit 2 Jahren nimmer weiß, ob die bayrischen Thaler rund oder eckig sind. Darauf hin läßt er sich vom Lammwirth ein gutes Essen auftragen, und trinkt [226] viel Wein dazu, also, daß die Zeche zwei Gulden fünfzehn Kreutzer ausmachte, was damals auch für einen wohlhabenden Zirkelschmidt schon viel war. Jetzt, dachte er, will ich den Lammwirth zornig machen und in Jast bringen. „Das war ein schlechtes Essen, Herr Lammwirth, sagte er, für ein so schönes Geld. Es wundert mich, daß ihr nicht schon lang ein reicher Mann seyd, wovon ich doch noch nichts habe rühmen hören.“ Der Wirth, so ein Ehrenmann war, antwortete auch nicht glimpflich, wie es ihm der Zorn eingab, und es hatte ihm schon ein paar mal im Arme gejukt. Als aber der Zirkelschmidt zuletzt sagte: „Es soll mir eine Warnung seyn, denn ich habe mein Lebenlang gehört, daß man in den schlechtesten Kneipen, wie euer Haus eine ist, am theuersten gehalten wird.“ Da gab ihm der Wirth eine entsetzliche Ohrfeige, die zwei Dukaten unter Brüdern werth war, und sagte, er soll jetzt sogleich seine Zeche bezahlen, oder ich lasse euch durch die Knechte bis in die Vorstadt hinaus prügeln. Der Zirkelschmidt aber lächelte, und sagte: „Es ist nur mein Spaß gewesen, Herr Lammwirth, und euer Mittagessen war recht gut. Gebt mir nun für die Ohrfeige, die ich von euch baar erhalten habe, zwei Gulden fünf und vierzig Kreutzer auf mein Mittagessen heraus, so will ich euch nicht verklagen. Es ist besser wir leben im Frieden mit einander als in Feindschaft. Hat nicht eure selige Frau meiner Schwester Tochter ein Kind aus der Taufe gehoben?! – Zu diesen Worten machte der Lammwirth ein paar curiose Augen, denn er war sonst ein gar unbescholtener und dabei wohlhabender Mann, und wollte lieber viel Geld verlieren, [227] als wegen eines Frevels von der Obrigkeit sich strafen lassen, und nur eine Stunde des Thurmhüters Hausmann seyn. Deswegen dachte er: zwei Gulden und fünfzehn Kreuzer hat mir der Halunke schon mit Essen und Trinken abverdient; besser, ich gebe ihm noch zwei Gulden fünf und vierzig Kreuzer drauf, als daß ich das Ganze noch einmal bezahlen muß, und werde beschimpft dazu. Also gab er ihm die 2 fl. 45 kr., sagte aber: „Jetzt komm mir nimmer ins Haus!“

Drauf sagte man, habe es der Zirkelschmid in andern Wirthshäusern versucht, und die Ohrfeigen seyen noch ein oder zwei mal al pari gestanden, wie die Kaufleute sagen, wenn ein Wechsel-Brief so viel gilt, als das baare Geld, wofür er verschrieben ist. Drauf seyen sie schnell auf 50 Procent herunter gesunken, und am Ende, wie die Assignaten in der Revolution, so unwerth worden, daß man jetzt wieder durch das ganze Schwabenland hinaus bis an die bayrische Grenze so viele unentgeltlich ausgeben und wieder einnehmen kann, als man ertragen mag.