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Der mündliche Vortrag

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Textdaten
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Autor:
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Titel: Der mündliche Vortrag
Untertitel:
aus: Die Gartenlaube, Heft 36, S. 612
Herausgeber: Adolf Kröner
Auflage:
Entstehungsdatum:
Erscheinungsdatum: 1888
Verlag: Ernst Keil’s Nachfolger in Leipzig
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Erscheinungsort: Leipzig
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Originalherkunft:
Quelle: Scans bei Commons
Kurzbeschreibung:
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[612] Der mündliche Vortrag. Das ist ein Thema, welches heutigentags von größter Wichtigkeit ist, besonders seit das Princip der Mündlichkeit und Oeffentlichkeit auch in der juristischen und praktischen Geschäftswelt das frühere Aktengeheimniß der Bureaustuben verdrängt hat. Der Beamte wie der Volksredner, der Parlamentarier, der Festredner, der Vortragende in geschäftlichen Versammlungen, sie alle müssen jetzt des mündlichen Vortrags Meister sein und die es nicht sind, mußten vielfach, den Anforderungen der Zeit gegenüber, in den wohlverdienten Ruhestand treten. Natürlich ist diese Kunst des mündlichen Vortrags noch nothwendiger für den eigentlichen Künstler, den Rhetor und Schauspieler. Einer unserer besten deutschen Lustspieldichter, der sich aber stets in bürgerlicher Prosa bewegte und nie den geflügelten Pegasus bestieg, Roderich Benedix, hat ein sehr verdienstliches Werk über den „mündlichen Vortrag“ geschrieben, das auch dem höheren deklamatorischen vollständig gerecht wird. Der erste Theil dieses „Lehrbuchs für Schulen und zum Selbstunterricht“ bespricht ein sehr wichtiges Thema: „Die reine und deutliche Aussprache des Hochdeutschen“. Gerade hierin wird viel gesündigt: der aufdringliche Dialekt spielt in Parlamenten und selbst auf der Bühne noch immer eine wenig vortheilhafte Rolle. Dieser Theil des im J. J. Weberschen Verlag in Leipzig erschienenen Werkes hat soeben die sechste Auflage erlebt, während der zweite: „Die richtige Betonung und die Rhythmik der deutschen Sprache“ und der dritte: „Die Schönheit des Vortrags“ in vierter Auflage vorliegen. Zahlreiche Beispiele erläutern die von dem Verfasser aufgestellten Regeln, und nur in Bezug auf die Rhythmik der deutschen Sprache wird eine abweichende Theorie ihr gutes Recht behaupten.