Der verstoßene Sohn

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Autor: Lukian von Samosata
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Titel: Der verstoßene Sohn
Untertitel:
aus: Lucian’s Werke, übersetzt von August Friedrich Pauly, Siebtes Bändchen, Seite 771–800
Herausgeber:
Auflage:
Entstehungsdatum: 2. Jahrhundert
Erscheinungsdatum: 1827
Verlag: J. B. Metzler
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Erscheinungsort: Stuttgart
Übersetzer: August Friedrich Pauly
Originaltitel: Ἀποκηρυττόμενος
Originalsubtitel:
Originalherkunft:
Quelle: Scan auf Commons
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[771]
Der verstoßene Sohn.[1]

1. Das Verfahren, ihr Richter, welches mein Vater dermalen gegen mich beobachtet, ist so wenig neu als unerwartet. Es ist nicht das erstemal, daß er seinen Unwillen gegen mich auf eine solche Art äußerte, sondern er ist alsogleich mit dieser Verfügung bei der Hand, und man ist es schon gewohnt, ihn deshalb vor eurem Gerichtshofe erscheinen [772] zu sehen. Nur Das ist dießmal neu an der Sache, daß ich so unglücklich bin, nicht wegen einer eigenen Verschuldung, sondern für meine Kunst büßen zu sollen, weil sie nicht alle Forderungen erfüllen kann, die Jener an sie macht. Läßt sich etwas Ungereimteres denken, als von mir zu verlangen, daß ich eine Cur verrichte, nicht welche die Kunst zu verrichten vermag, sondern welche der Vater verrichtet wissen will? Ich wollte wohl, die Heilkunde wüßte ein Mittel, womit man nicht blos Gemüthskranke, sondern auch solche Leute zu heilen im Stande wäre, die in einen ungerechten Zorn gerathen sind, damit ich auch meinen Vater von seinem Uebel curiren könnte. Von seinem Irrsinn ist er zwar vollkommen genesen, allein mit seiner Zornsucht wird es immer schlimmer; und was für mich das Traurigste ist, so benimmt er sich gegen jeden Andern ganz vernünftig, und nur mich, der ihn wiederhergestellt hat, behandelt er, als ob er noch rasend wäre. Ihr seht nun, wie er mir die Cur belohnt: ich werde auf’s neue verstoßen, werde zum zweitenmale meiner Familienrechte beraubt, als ob er mich nur deswegen auf einige Zeit wieder in sein Haus aufgenommen hätte, um mich durch eine wiederholte Verweisung aus demselben desto ärger zu beschimpfen.

2. Wo ich helfen kann, warte ich nicht, bis man mich dazu auffordert; und so habe ich auch ihm neulich ungerufen meine Dienste geleistet. Wo aber durchaus keine Hoffnung vorhanden ist, da habe ich auch keine Lust, Versuche zu machen. Und wenn ich es bei dieser Frau noch weniger wagen mag, so darf Dieß nicht befremden. Denn ich kann mir vorstellen, wie ich bei meinem Vater ankäme, wenn [773] meine Bemühungen mißlängen, da er mich ja schon aus dem Hause stößt, ehe ich die Cur einmal angefangen habe. Glaubet mir, ihr Richter, ich beklage es aufrichtig, daß meine Stiefmutter dieses Unglück betroffen hat; sie war eine sehr gute Frau: ich beklage meinen Vater, der sich über dem Zustande seiner Gattin abhärmt; am meisten aber beklage ich mich selbst, daß ich, während mir die Größe des Uebels, und die Unzulänglichkeit unserer Kunst, das Verlangte zu leisten, unmöglich macht, den Schein des Ungehorsams mir zuziehe. Wie ungerecht aber wäre es, einen Sohn aus der Familie zu stoßen, weil er nicht versprechen will, was er unmöglich halten kann!

3. Aus was für Ursachen er mich zum erstenmale verstoßen habe, läßt sich aus seinem gegenwärtigen Verfahren leicht abnehmen. Was jene erstere betrifft, so glaube ich mich durch mein ganzes nachheriges Leben genügend dagegen gerechtfertigt zu haben. Nun aber will ich mich auch von der Schuld, die er mir neuerdings zur Last legt, auf’s beste zu reinigen suchen, und zu dem Ende einiges Wenige aus meiner Geschichte voranschicken. Ich, der ungehorsame, widerspenstige Sohn, der dem Vater Schande machte, und mit seiner Aufführung die ganze Familie beschimpfte, ich glaubte damals, als er mit dergleichen Vorwürfen im heftigsten Ungestüm mich überhäufte, ihm nur Weniges erwiedern zu müßen, und verließ sein Haus, in der Ueberzeugung, daß mein ganzes folgendes Betragen am untrüglichsten für mich sprechen, und die Welt der große Gerichtshof seyn würde, vor welchem ich darthun könnte, wie weit entfernt ich sey, jene Beschuldigungen des Vaters zu verdienen, wie eifrig ich [774] mich mit den nützlichsten Studien beschäftige, und wie ich nur den Umgang der vorzüglichsten Jünglinge suche. Auch glaubte ich damals schon zu bemerken, daß dieser unbillige Zorn meines Vaters, diese ungegründeten Vorwürfe, die er auf einen leiblichen Sohn lud, nur in einem krankhaften Gemüthszustande ihren Grund haben könnten. In der That sahen auch viele Andere hierin den Anfang seines Wahnsinns, und waren der Meinung, daß sein unvernünftiger Haß, seine harte Verfügung, die Schimpfreden, die er bei jeder Gelegenheit unter heftigem Geschrei ausstieß, die Geneigtheit, sogleich in den heftigsten Zorn zu gerathen und Streit vor Gericht anzufangen, kurz sein ganzes gallichtes Wesen, die drohenden Vorboten einer Geisteszerrüttung wären, die über kurz oder lang zum Ausbruch kommen würde. Und so erwartete ich schon damals, bald genug in den Fall zu kommen, von meinen medicinischen Kenntnissen Gebrauch machen zu können.

4. Ich reiste also ab, benutzte den Unterricht der berühmtesten Aerzte des Auslandes, und brachte es durch beharrlichen Eifer und angestrengten Fleiß dahin, daß ich mir diese Wissenschaft zu eigen machte. Bei meiner Zurückkunft in die Heimath traf ich meinen Vater in dem Zustande entschiedener Raserei, und von den hiesigen Aerzten bereits aufgegeben, weil sie dem Uebel nicht auf den Grund zu sehen, und die verschiedenen krankhaften Erscheinungen nicht genau zu unterscheiden und zu beurtheilen gewußt hatten. Und nun that ich, was eines guten Sohnes Pflicht ist: ich gedachte es einem Vater nicht, daß er mich verstoßen hatte, und wartete auch nicht, bis man mich rufen ließ. Denn ich hatte [775] keinen Grund, wegen seines Verfahrens ihn selbst anzuklagen: was er mir gethan, war ja nicht seine, sondern, wie gesagt, die Schuld seiner Krankheit. Ich erschien also ungefordert, fing aber nicht sogleich mit der Cur selbst an: denn Dieß wäre eben so sehr gegen unsere Sitte, als gegen die Regeln der Kunst gewesen, die uns bei einer Krankheit vor allen Dingen untersuchen heißt, ob sie ihrer Natur nach heilbar ist, oder ob sie außer dem Bereiche der Kunst liegt. Im erstern Falle nun, wenn wir sehen, daß das Uebel behandelt werden kann, versuchen wir es, und geben uns alle Mühe, den Kranken wieder herzustellen. Finden wie aber, daß das Uebel schon zu sehr überhand genommen und die Kräfte des Kranken überwältigt hat, so lassen wir uns auf Nichts ein, sondern befolgen die Vorschrift der alten Väter unsrer Wissenschaft, die Cur einer Krankheit, welche über die Natur schon Meister geworden, lieber gar nicht anzufangen. Weil ich nun nach sorgfältiger Beobachtung und Prüfung aller einzelnen Erscheinungen mich überzeugte, daß der Zustand meines Vaters nichts weniger als hoffnungslos, und sein Leiden der Heilkunde noch nicht über den Kopf gewachsen war, so übernahm ich seine Cur, und reichte ihm zuversichtlich den Heiltrank, wiewohl mehrere der Anwesenden meine Arznei mit argwöhnischen Blicken betrachteten, meine Behandlungsweise tadelten und bereits eine öffentliche Anklage gegen mich im Schilde führten.

5. Auch meine Stiefmutter war gegenwärtig, und äußerte laut ihr ängstliches Mißtrauen, nicht aus Widerwillen gegen mich, sondern aus bloßer Besorgniß, und weil sie genauer [776] als irgend Jemand den schlimmen Zustand des Kranken kannte, dem sie keinen Augenblick von der Seite gekommen war. Gleichwohl ließ ich mich durch dieses Alles nicht abschrecken: ich wußte zu gut, daß mich die beobachteten Symptome nicht täuschten, daß mich meine Wissenschaft nicht zu Schanden werden ließe: und so fing ich denn (wie gesagt) in einem geeigneten Zeitpunkte meine Behandlung an, ohngeachtet einige meiner Freunde mich warnten, nicht so keck zu seyn, indem das Mißlingen der Cur mir leicht den Vorwurf zuziehen könnte, als hätte ich mich durch verderbliche Mittel an meinem Vater für das erlittene Unrecht rächen wollen. Allein – mit Einem Worte, mein Vater ward in Kurzem gesund, und gelangte wieder zum vollen Gebrauch seiner Verstandeskräfte. Alle Anwesenden wunderten sich; meine Stiefmutter ertheilte mir die größten Lobsprüche, und legte sowohl über den Beifall, den ich davon trug, als über die Genesung ihres Gatten lebhafte Freude an den Tag. Mein Vater erklärte – ich muß ihm Dieß bezeugen – so wie er von den Anwesenden über den ganzen Hergang unterrichtet war, ohne sich lange zu besinnen und ohne zuvor den Rath eines Andern einzuholen, meine Ausschließung aus der Familie für null und nichtig, setzte mich auf’s neue in meine Sohnesrechte ein, nannte mich seinen Retter und Wohlthäter, gestand nunmehr, einen unwidersprechlichen Beweis (meiner guten Gesinnungen) erhalten zu haben, und entschuldigte sich wegen seines frühern Verfahrens. Diese Wendung der Sache erfreute viele Gutgesinnte, die in unserem Kreise waren, verdroß aber Diejenigen, welche die Verstoßung des Sohnes lieber gesehen hatten, als seine Wiederaufnahme. Es war nur gar zu merklich, [777] wie nicht Alle eine gleiche Freude darüber empfanden, und wie besonders Eine der anwesenden Personen plötzlich die Farbe wechselte, Bestürzung in dem Blicke, und in den Gesichtszügen Affekte verrieth, die aussahen wie Haß, Zorn und Neid. Wir Beiden aber, der Vater und ich, waren, wie leicht zu erachten, froh und wohlgemuth, da wir uns einander wiedergegeben sahen.

6. Es stand aber nicht lange Zeit an, meine Richter, so wurde die Stiefmutter auf einmal von einer schweren Geisteskrankheit sehr auffallender Art befallen. Ich beobachtete das Uebel, so wie es sich zeigte, genau, und fand, daß es keine gewöhnliche und von äußern Ursachen herrührende Anwandlung von Irreseyn, sondern ein tiefer liegendes, längst schon im Innern des Gemüths verbreitetes Uebel war, das nun auf Einmal einen gewaltsamen Ausbruch genommen hatte. Wir Aerzte kennen mehrere Merkmale einer unheilbaren Geisteszerrüttung. Allein an dieser Frau beobachtete ich ein mir ganz neues. Gegen andere Menschen nämlich beträgt sie sich leidlich gelassen und zahm; und so lange man um sie ist, scheint ihr Uebel zu schlummern. Aber sobald sie einen Arzt ansichtig wird, oder auch nur das Wort Arzt nennen hört, so fängt sie an, zu toben. Diese Erscheinung ist an und für sich schon ein Beweis, wie schlimm und unheilbar ihr Zustand ist, und machte mich um so bekümmerter, als ich die würdige Frau, die so unschuldig in dieses Unglück gerieth, nur bedauren konnte.

7. Mein Vater, zu unwissend, um Ursprung, Beginn und Umfang des Uebels zu kennen, bestand darauf, daß ich sie heilen und ihr dieselbe Arznei reichen sollte, die ich ihm [778] gegeben. Den er bildete sich ein, es gebe nur Eine Art von Verrücktheit, und Eine und dieselbe Krankheit, meinte er denn, müße sich auch auf die gleiche Weise behandeln lassen. Und da ich ihm nun mit Grund der Wahrheit vorstellte, daß es eine Unmöglichkeit wäre, das Weib zu retten, deren Natur bereits der Gewalt des Uebels unterlegen, so geräth er in den heftigsten Zorn, und behauptet, ich wolle mich absichtlich meiner Pflicht entziehen und die arme Frau ihrem Elende preisgeben. Er macht also mir zum Verbrechen, was doch nur die Schuld der Unvollkommenheit unserer Wissenschaft ist, und reizbar, wie die Menschen gewöhnlich sind, die von heftiger Betrübniß ergriffen werden, grollt er Demjenigen, der ihm freimüthig die Wahrheit sagte. Ich werde also, so gut ich im Stande bin, sowohl mich, als meine Kunst gegen ihn zu rechtfertigen suchen.

8. Ich fange bei dem Gesetze an, in Kraft dessen er die Verstoßung gegen mich aussprechen will, um ihm zu zeigen, daß ihm diese Befugniß nun nicht mehr zustehe, wie das Erstemal. – So wisse denn, Vater, daß der Gesetzgeber nicht allen Vätern und nicht gegen alle Söhne das Recht der Verstoßung eingeräumt, und eben so wenig erlaubt hat, sich dieses Rechtes, so oft ein Vater will, und aus beliebigen Ursachen zu bedienen: sondern so wie er den Vätern zugestanden, ihren Unwillen auf diese Weise die Söhne fühlen zu lassen, so hat er andererseits auch für Letztere gesorgt, damit diese Strafe nicht ungerechterweise über sie verhängt werde. Daher hat er verordnet, daß dieselbe nicht willkührlich und ohne richterliches Erkenntniß verfügt werden, sondern die Sache vor einen Gerichtshof gebracht, und Männer zur Prüfung [779] erselben niedergesetzt werden sollen, von denen zu erwarten steht, daß sie ohne Leidenschaft und Vorurtheil erkennen werden, was Rechtens ist. Denn es war dem Gesetzgeber nicht entgangen, daß gar viele Väter von sehr ungegründeten Ursachen zum Hasse gegen ihre Söhne sich bestimmen lassen, indem z. B. der Eine irgend einer lügenhaften Verläumdung Glauben schenkt, ein Anderer von einem Bedienten oder einem böswilligen Weibsbilde sich beschwatzen läßt. Aus diesem Grunde ordnet das Gesetz ein gerichtliches Verfahren hiebei an, und gestattet nicht, daß ein Sohn ungehört verurtheilt werde; sondern auch ihm muß Zeit und Ort zu seiner Vertheidigung anberaumt, und kein Umstand darf unerörtert gelassen werden.

9. Weil denn nun auch mir das Recht, zu reden, und meinem Vater zwar die Befugniß, mich anzuklagen, euch Richtern hingegen das Urtheil zusteht, ob seine Anklage gegründet sey; so erwäget, ehe ihr auf eine nähere Untersuchung Dessen, was er mir in seinem gegenwärtigen Unwillen zur Last legt, eingehet, vorerst die Frage, ob ihm, der sich der gesetzlichen Befugniß, mich zu verstoßen, schon einmal bedient, und diese seine väterliche Gewalt in ihrem vollen Umfange ausgeübt, in der Folge aber diese Verfügung wieder aufgehoben und mich wieder als Sohn angenommen hat, dieses Recht der Verstoßung zum zweitenmale einzuräumen sey? Ich meines Orts wüßte nicht, was unbilliger seyn könnte, als alle Schranken dieser väterlichen Strafgewalt aufzuheben, diese Verurtheilung sich beliebig wiederholen, und die Söhne in beständiger Furcht schweben zu lassen, und zu gestatten, daß das Gesetz gemißbraucht werde, um die Beschlüsse [780] eines väterlichen Zornes heute zu bestätigen, morgen zu widerrufen, übermorgen wieder in Kraft zu setzen, kurz – je nach der augenblicklichen Laune eines Vaters Unrecht zu Recht, und Recht wieder zu Unrecht zu machen. Allerdings ist es billig, daß das Gesetz Einmal den Maßregeln eines zürnenden Vaters willig zu Hülfe komme, und die Bestrafung seines Sohnes von ihm abhängig mache. Wenn aber der Vater dieses Vorrecht Einmal gebraucht, dieses Gesetz Einmal für sich in Anspruch genommen, und seinem Zorne Genüge gethan, in der Folge aber die Ueberzeugung gewonnen hat, daß sein Sohn rechtschaffen sey, und ihn daher in seine Rechte wieder einsetzte, so ist doch wohl von ihm zu verlangen, daß er bei dieser zweiten Entschließung beharre, ohne sie sich abermals gereuen zu lassen, und sein gefälltes Urtheil umzustoßen. Denn es gibt, dünkt mich, kein bestimmtes Kennzeichen, von welchem zu entnehmen wäre, ob ein Sohn gut oder schlimm ausfallen werde; daher ist den Vätern das Recht zugestanden, ihre Söhne, die sie auf’s ungewisse erzogen hatten, in dem Falle zu verstoßen, wenn sie sich ihres Namens unwürdig zeigen.

10. Wofern aber Jemand nicht aus irgend einer Nöthigung, sondern lediglich aus freiem Willen, einen Menschen, den er als rechtschaffen erprobt, zum Sohne angenommen hat, wie sollte er seine Meinung auf’s neue ändern, wie das Gesetz abermals wider ihn geltend machen dürfen? Würde ihm der Gesetzgeber nicht sagen: „Wenn dein Sohn wirklich nichtswürdig ist, wenn er die Verstoßung in der That verdient hat, warum hast du dir einfallen lassen, ihn wieder anzunehmen? Warum hast du ihm dein Haus wieder [781] geöffnet? warum deine gesetzliche Verfügung wieder aufgehoben? Du warst ja frei, und es stand ganz bei dir, es nicht zu thun. Aber es wird dir nimmermehr gestattet seyn, mit den Gesetzen dein übermüthiges Spiel zu treiben, die Gerichte von deinem Wankelmuth abhängig zu machen, gesetzliche Beschlüsse heute für ungültig zu erklären, um sie morgen wieder in Kraft setzen zu wollen, und die Richter als bloße Zeugen, oder vielmehr als die Diener deiner Launen da sitzen zu lassen, und von ihnen zu verlangen, daß sie nach deinem Gutdünken strafen, die Strafe aufheben, und wieder strafen sollen. Du hast deinen Sohn Einmal erzeugt, hast ihn Einmal erzogen, und dafür hattest du auch das Recht, ihn Einmal zu verstoßen, im Falle du es mit gutem Grunde thun zu können glaubtest. Dasselbe aber öfters und unaufhörlich und leichtfertig zu wiederholen, wäre eine Ueberschreitung der väterlichen Gewalt.“

11. Also ihr Richter, ich beschwöre euch bei dem höchsten Gotte, duldet nicht, daß mein Vater, der sich ja freiwillig zu meiner Wiederannahme entschlossen, den Spruch des frühern Gerichtes freiwillig außer Kraft gesetzt hat und von seinem Widerwillen gegen mich zurückgekommen war, duldet nicht, daß er abermals dieselbe Strafe zurückrufe, und auf’s neue zu einem Akte väterlicher Gewalt schreite, deren Zeit längst schon verstrichen, und die durch jene erstmalige Anwendung bereits völlig verbraucht ist. In den gewöhnlichen Gerichtshöfen, wo die Richter durch das Loos gewählt werden, gestattet das Gesetz bekanntlich derjenigen Partei, welche den gefällten Spruch nicht gerecht findet, die Berufung auf einen andern Gerichtshof. Wenn aber beide [782] Parteien ein gemeinschaftliches Gericht gewählt und aufgestellt haben, welchem sie die Entscheidung ihrer Sache übertrugen, so findet die Berufung nicht mehr Statt. Denn da es lediglich ihnen überlassen war, ob sie es auf den Spruch dieser Personen ankommen lassen wollten oder nicht, so ist auch nicht mehr als billig, daß sich jeder Theil bei dem Erkenntniß seiner frei gewählten Richter beruhige. So wirst also auch du, der du durchaus nicht genöthigt warst, deinen Sohn wieder anzunehmen, wenn er es dir nicht zu verdienen schien, sondern ihn nur darum annahmst, weil du ihn für rechtschaffen hieltest, nicht besorgt seyn, ihn zum zweitenmale zu verstoßen. Daß deinem Sohne dadurch Unrecht geschehen würde, hast du durch die That bezeugt; du hast durch seine Wiederannahme erklärt, daß er ein guter Sohn geworden. Diese letztere Handlung kannst du dich nun nicht wieder reuen lassen; unsere Aussöhnung muß für immer Bestand haben, nachdem du schon zweimal über mich Gericht gehalten, und kraft des zweiten von dir selbst gefällten Spruchs das Erkenntniß des erstern Gerichtes, das mich aus dem Hause wies, aufgehoben und vernichtet hast. Und eben durch diese Aufhebung des frühern Spruches bekräftigtest du deine zweite Willensmeinung: bei dieser also mußt du bleiben, dein eigenes Urtheil mußt du in Ehren halten. Du mußt mein Vater seyn: du bist es geworden durch einen freien, wohlüberlegten, rechtskräftigen Entschluß.

12. Ja, wenn ich auch nicht von Geburt dein Sohn, wenn ich ein bloßes Adoptivkind wäre, so würde dir gleichwohl, dünkt mich, das Recht nicht zustehen, mich wieder zu verstoßen. Denn was gleich Anfangs zu thun oder nicht zu [783] thun, in unsrer Willkühr stand, Das kann, wenn es nun einmal gethan ist, ohne Ungerechtigkeit nicht zurückgenommen werden. Wie sollte es sich vollends rechtfertigen lassen, wenn ein Vater den Sohn, der zuerst durch die Geburt und nachmals durch seinen freien väterlichen Willen sein Sohn geworden ist, abermals von sich stoßen, und mehr als Einmal Eines und desselben Kindesrechtes berauben wollte? Wäre ich dein Sclave gewesen, und du hättest mich in der Meinung, daß ich ein schlechter Bursche wäre, zu Ketten verurtheilt, in der Folge aber die Ueberzeugung von meiner Unschuld gewonnen und mir die Freiheit geschenkt, dürftest du wohl in einer neuen Anwandlung von Unwillen mich wieder in die vorige Sclaverei zurückführen? Gewiß nicht. Das Gesetz verlangt, daß dergleichen Verfügungen fest und unwiderruflich seyen. So viel noch hierüber zu sagen wäre, so mag es doch an dem Bisherigen genug seyn, um den Satz zu beweisen, daß Derjenige, welcher einen bereits einmal verstoßenen Sohn freiwillig wieder angenommen, kein Recht mehr habe, ihn zum zweitenmal zu verstoßen.

13. Werfet nun auch, ihr Richter, einen Blick auf die Person Dessen, den dieser Vater auf’s neue verstoßen will. Ich mache nicht den Umstand geltend, daß ich das Erstemal noch ein unwissender Mensch war, jetzt hingegen ein Arzt bin – denn was sollte mir in dieser Sache meine Kunst helfen? – Eben so wenig will ich für mich anführen, daß ich damals ein Jüngling war, gegenwärtig aber ein Mann von gesetztem Alter bin, der schon deswegen das Vorurtheil für sich hat, daß er keine schlechten Streiche mehr machen werde – denn auch Dieß dürfte nur von geringem Gewichte seyn. [784] Allein das Erstemal, wo er mich aus seinem Hause verwies, war er mir wenigstens durch keine Wohlthat verbunden, wiewohl ich mich eben so wenig erinnere, gegen ihn mich vergangen zu haben. Hingegen dießmal, da ich noch vor Kurzem mir das größte Verdienst um ihn erworben habe, da ich sein Retter geworden bin, da er durch meine Hülfe dem größten Uebel entgangen ist, will er mir mit solcher Vergeltung lohnen? Kann man die Undankbarkeit weiter treiben, als, ohne die mindeste Rücksicht auf jene glückliche Cur, Alles rein zu vergessen, und einen Sohn abermals in die weite Welt hinauszustoßen, der, anstatt sich für das erlittene Unrecht durch boshafte Schadenfreude zu rächen, den leidenden Vater wiederherstellte, und den Gebrauch seines Verstandes ihm wiedergab?

14. Und wahrlich, ihr Richter, es war keine kleine, keine alltägliche Wohlthat, welche ich ihm erwiesen, und wofür ich nun diese Behandlung von ihm erfahre. Mag immerhin er selbst von seinem damaligen Zustande nichts wissen, so ist doch auch euch Allen wohl bekannt, wie übel er daran war, wie rasend er sich geberdete. Die Aerzte hatten ihn aufgegeben, seine nächsten Angehörigen waren von ihm geflohen, kein Mensch wagte es, in seine Nähe zu kommen; da war ich es allein, der seine Pflege übernahm, und der ihn so weit brachte, daß er nun – als mein Ankläger auftreten und eine gerichtliche Rede wider mich halten kann. Siehe, o Vater, an deiner Gattin das Bild des Zustandes, in welchem du dich vor Kurzem noch befunden: ich habe dir zu deinem frühern gesunden Verstande wieder verholfen. Wie ungerecht wäre es also, wenn du mir auf diese Art vergelten, [785] und deine wiedererlangte Vernunft nur gegen mich gebrauchen wolltest! Wie hoch du den Dienst anschlägst, den ich dir erwiesen, geht ja gerade aus deiner Anklage hervor. Wenn du mich nun darum hassest, weil ich mich weigere, deine Frau ärztlich zu behandeln, die du in den verzweifeltsten Umständen siehst, wie solltest du nicht vielmehr mir, deinem Befreier von einem ähnlichen Uebel, von ganzer Seele zugethan seyn, und mir aufrichtigen Dank wissen, daß ich das Schlimmste, was es gibt, von dir entfernt habe? Nein, du bist kaum genesen, und sogleich – welche Unbilligkeit! – sogleich ziehst du mich vor Gericht, forderst meine, deines Retters, Bestrafung, rufst den alten Groll in dir zurück, und willst zum zweitenmal dasselbe Gesetz gegen mich geltend machen! In der That, eine schöne Belohnung für mein Kunststück, eine würdige Art, die Cur zu bezahlen, wenn man seine Gesundheit zum Verderben des Arztes benützt!

15. Und nun, ihr Richter, werdet ihr diesem Manne erlauben, daß er seine Wohlthäter mißhandle, daß er seinen Retter von sich stoße, daß er Denjenigen mit Haß und Rachsucht verfolge, der ihm die Vernunft wiederhergestellt, um ihn von einem kläglichen Krankenlager wieder aufgerichtet hat? Gewiß nicht, wenn ihr anders gerecht seyn wollt. Ja wenn ich auch jetzt noch so sehr gegen ihn mich verfehlt hätte, so wäre doch dieses frühere Verdienst wohl groß genug, um in Rücksicht auf dasselbe das Gegenwärtige zu übersehen und mir bereitwillig zu gute zu halten: zumal da dieses Verdienst von einer Wichtigkeit ist, die alle Beleidigungen weit übertrifft, welche ich ihm nachmals hätte zufügen können. Und daß ich mich wirklich in diesem Falle gegen ihn befinde, [786] ist, glaube ich, unläugbar: ich bin sein Retter, er schuldet mir sein ganzes Daseyn, er verdankt es mir allein, daß er noch am Leben, daß er bei Sinnen und Vernunft ist, er, den alle übrigen Aerzte schon aufgegeben und von Welchem sie eingestanden hatten, daß sein Uebel das Vermögen ihrer Kunst weit übersteige!

16. Und was mein Verdienst noch erhöhen muß, ist unstreitig der Umstand, daß ich damals nicht mehr sein Sohn war, daß ich durchaus keine nöthigende Ursache hatte, diese Cur zu übernehmen, sondern daß ich, ein unabhängiger Fremder, entledigt aller Bande kindlicher Pflicht, gleichwohl den Vater nicht seinem Schicksale überließ, sondern aus eigenem Antriebe und ungerufen hineilte, mit hilfreicher, unabläßiger Pflege seiner wartete, ihn wiederherstellte, mir selbst den Vater erhielt, von dem Schimpfe meiner Verstoßung mich reinigte, durch mein Wohlwollen seinen Groll besänftigte, durch meine kindliche Zärtlichkeit jene Verfügung außer Kraft setzte, mit einem großen Liebesdienst die Rückkehr in den Schoos meiner Familie mir erkaufte, meine Treue gegen den Vater in dem mißlichsten Zeitpunkte an den Tag legte, mit Hülfe meiner Kunst mich selbst in meine Sohnesrechte einsetzte, und mitten unter so kläglichen Umständen mich als sein leibliches Kind bewies. Ihr könnt euch schwerlich vorstellen, was ich Alles erduldet, welche Mühseligkeiten ich ausgestanden habe, da ich ihm nie von der Seite kam, die Dienste eines Sclaven verrichtete, und die verschiedenen Perioden des Uebels beobachtete, um ihn bald seinem Paroxysmus zu überlassen, bald, wenn die Krankheit etwas nachließ, mit meiner Kunst ihm beizukommen. Denn unter allen Kranken [787] sind die Wahnsinnigen für die Aerzte am mißlichsten zu behandeln, indem sie bei plötzlichen Aufwallungen ihre Wuth oft an dem Arzte, weil er ihnen der Nächste ist, auslassen. Gleichwohl konnte mich dieses Alles nicht abschrecken noch verdrüßlich machen: ich hielt bei ihm an, rang mit dem Uebel, allen Kräften meiner Kunst aufbietend, und überwältigte es endlich mit meinen heilsamen Arzneimitteln.

17. Man frage hier nicht, was es denn für eine große Mühe und Arbeit seyn könne, Medicin einzugeben? Ehe Dieß wirklich geschehen kann, ist noch gar Vieles vorher zu thun. Man muß der Wirkung einer Arznei zuvor den Weg bahnen, und den Körper für die Annahme der Cur gehörig vorbereiten; man muß auf die Leibesbeschaffenheit des Kranken sorgfältig Bedacht nehmen, muß ihn ausleeren, herabstimmen, eine genaue Diät beobachten lassen, ihm die nöthige Bewegung geben, Schlaf verschaffen, und für die Gelassenheit seines Gemüthes sorgen. Zu allem Diesem sind nun Kranke anderer Art leicht zu bringen: allein Rasende, deren Geistesverrichtungen außer Regel und Gesetz sind, lassen sich nur mit äußerster Mühe lenken und leiten; sie werden dem Arzte selbst gefährlich, und leisten jeder Behandlung hartnäckigen Widerstand. Und oft, wenn wir schon hoffen, ganz nahe am Ziele zu seyn, tritt irgend ein unbedeutendes Versehen ein, die Krankheit wacht mit neuer Stärke auf, und im Augenblick ist wieder vernichtet, was gut gemacht worden, die ganze Cur wird rückgängig, und die Kunst des Arztes – ist zu Schanden gemacht.

18. Wie nun, ihr Richter, da ich diese Mühen und Beschwerden alle bestanden, die schlimmste aller Krankheiten, [788] ein Uebel, dem unter allen am mißlichsten beizukommen ist, nach einem schweren Kampfe glücklich überwunden habe, werdet ihr nun noch meinem Vater das Recht einräumen, mich von sich zu stoßen, werdet ihr ihm erlauben, die Gesetze nach Gefallen zum Schaden seines Wohlthäters zu deuten, werdet ihr dulden, daß er der Natur selbst so feindselig zuwider handelt? Während doch ich der Stimme der Natur gehorchte, und den Vater mir rettete, so ungerecht er gegen mich war, so richtet Dieser,[2] unter dem Vorgeben gesetzlich zu handeln, den Sohn, seinen Wohlthäter, zu Grunde und beraubt ihn aller seiner Familienrechte. Bin ich nicht der zärtlichste Sohn gegen einen unversöhnlichen Vater? Bewahrte ich nicht die natürlichen Gefühle kindlicher Liebe, während er der Stimme der Natur so übermüthig Hohn spricht? Gewiß, mein Vater hatte keinen Grund, mich zu hassen: aber ich – ach! wie viel weniger Grund hatte ich, ihn zu lieben! In der That, mein Vater nöthigt mich durch seinen Haß, mir selbst Vorwürfe zu machen, daß ich ihn liebe und über alle Gebühr liebe, der es doch sogar nicht verdient; während doch die Natur den Vätern eine zärtlichere Liebe zu ihren Söhnen, als Diesen zu ihren Vätern zur Pflicht macht. Recht vorsätzlich achtet er der Gesetze nicht, welche Söhnen, die Nichts verbrochen, ihre Familienrechte sichern, und achtet der Natur nicht, die Eltern an ihre Kinder mit den stärksten Banden der Zärtlichkeit fesselt; geschweige, daß er, der größere Ursache zur Anhänglichkeit hat, als er mir gab, auch mit größerer und eifrigerer Liebe [789] mir entgegenkäme, oder auch nur meine Liebe nachahmte und zu erwiedern strebte. O ich unglücklicher Sohn! meine Liebe vergilt er mir mit Haß, meine Zärtlichkeit mit Verweisung, meine Wohlthat mit Mißhandlung, meine treue Anhänglichkeit mit der Verstoßung! Die Gesetze, die so wohlwollend die Rechte der Söhne bedenken, mißbraucht er, um mich zu verletzen, als feindselige Bestimmungen! O ein unglückseliger Widerstreit, in welchen du, Vater, die Gesetze mit der Natur bringen willst!

19. Aber es ist vergeblich, sie fügen sich nicht deinem Willen. Es ist vergeblich, daß du guten Gesetzen eine schlimme Deutung gibst. Natur und Gesetz befehden sich nie, wo es um Liebespflichten zu thun ist: sie gehen Hand in Hand, und arbeiten gemeinschaftlich dem Unrecht entgegen. Du mißhandelst deinen Wohlthäter; du versündigst dich an der Natur, und nun willst du dich auch noch an den Gesetzen versündigen? Sie wollen gut, gerecht seyn, und wohlwollend die Rechte eines Sohnes schirmen, und du willst sie daran hindern? Du willst sie gegen einen und denselben Sohn so oft nach einander in Bewegung setzen, als ob du dich über mehrere zu beklagen hättest, und willst sie, während sie durch jene Beweise kindlicher Liebe längst zufrieden gestellt sind, rastlos zu neuen Strafen auffordern? Sind denn Strafgesetze auch für Solche vorhanden, die Nichts verbrochen haben? Wohl aber berechtigt uns das Gesetz, Diejenigen gerichtlich des Undanks zu belangen, welche sich gegen Wohlthäter nicht erkenntlich beweisen. Wer nun vollends empfangenes Gute nicht nur nicht erwiedert, sondern Den, dem er es verdankt, noch dafür bestrafen will – sagt selbst, ihr Richter, könnte [790] ein solcher Mensch unbilliger zu Werke gehen? – Und so glaube ich denn genügend dargethan zu haben, daß mein Vater, nachdem er schon einmal das Gesetz gegen mich geltend gemacht, und seine väterliche Befugniß verbraucht hat, nicht berechtigt sey, die Verstoßung auf’s neue über mich auszusprechen; und daß es überdieß höchst ungerecht wäre, einen Sohn, der sich um seinen Vater so hoch verdient gemacht, unerbittlich aus dem Besitze seiner kindlichen Rechte zu jagen.

20. Ich versuche nun die Anschuldigung näher zu beleuchten, mit welcher mein Vater eine wiederholte Verstoßung begründen will. Dabei wird aber nöthig seyn, abermals auf die Absicht des Gesetzgebers zurückzugehen. Angenommen nun, aber nicht zugegeben, es stände dir frei, deinen Sohn beliebig oft, auch sogar, wenn er Verdienste um dich hat, zu verstoßen, so wird dir doch keineswegs erlaubt seyn, es schlechthin ohne Grund, noch auch um jeder Ursache willen zu thun. Der Gesetzgeber hat doch wohl nirgends gesagt, der Vater kann seinen Sohn verstoßen, was es auch sey, was er über ihn zu klagen hat, er braucht dazu nur des Willens und einiger Beschwerden –? Wäre Dieß, wozu hätte man eines Gerichtshofes nöthig? Nein, euch, ihr Richter, überträgt das Gesetz die Beurtheilung, ob die Ursache, um welcher willen ein Vater zürnt, erheblich und rechtmäßig sey, oder nicht. So stellet nun auch jetzt diese Prüfung an. Ich beginne mit einer Darstellung des Benehmens, welches er nach seiner Genesung gegen mich beobachtete.

21. Der erste Akt seiner wiedergekehrten Vernunft war, daß er meine Verstoßung wieder aufhob. Ich hieß ihm Retter, Wohlthäter, ich war ihm Ein und Alles. So weit [791] war also, sollte ich meinen, nicht der geringste Grund vorhanden, mir einen Vorwurf zu machen. Und was mein ganzes folgendes Betragen betrifft, was kannst du daran aussetzen, mein Vater? Wo ließ ich es je an der Achtung und Aufmerksamkeit fehlen, die ein Sohn dem Vater schuldig ist? Wann habe ich je eine Nacht außer dem Hause zugebracht? Wann konntest du mir Schuld geben, daß ich an unanständigen Trinkgelagen und nächtlichen Schwärmereien Theil genommen? Bin ich ein Verschwender? Habe ich mich in liederlichen Häusern umgetrieben? Hat irgend Jemand über mich zu klagen gehabt? Niemand. Je nun, sind Dieß nicht eben die Gründe, aus welchen das Gesetz einem Vater allein erlaubt, sich von seinem Sohne loszusagen? Meine Stiefmutter fing an zu erkranken. Ist es Das, was du mir Schuld gibst? Ziehst du mich wegen ihrer Krankheit zur Verantwortung?

22. Das eben nicht, meinst du: aber ich hätte mich, deinem Befehle zuwider, sie zu behandeln geweigert, und wegen dieses Ungehorsams verdiene ich, verstoßen zu werden. Wir wollen nun doch gleich sehen, was das für ein Befehl ist, wegen dessen Nichtbefolgung mir der Vorwurf des Ungehorsams gemacht wird. Aber vorher will ich nur überhaupt bemerken, daß es kein Gesetz gibt, welches ihm das Recht gäbe, Alles von mir zu verlangen, oder mir den Zwang auferlegte, ihm in Allem zu Willen zu seyn. Es gibt Forderungen, deren Nichterfüllung keinem Sohne zur Last gelegt werden darf, so wie es welche gibt, denen er sich nicht entziehen kann, ohne den Unwillen des Vaters und seine gerechte Strafe zu verdienen. Wenn du selbst krank wärest, [792] und ich mich nichts um dich bekümmerte, wenn du mich mit der Besorgung häuslicher Angelegenheiten beauftragtest, und ich sie vernachläßigte, wenn du mich anwiesest, Geschäfte auf deinem Landgute zu beaufsichtigen, und ich versäumte aus Trägheit, es zu thun – in allen solchen Fällen hättest du sehr gerechte Ursache, mich deine väterliche Unzufriedenheit fühlen zu lassen. Allein in Dingen, welche eine Kunst und ihre Ausübung betreffen, muß dem Sohne der freie Wille gelassen werden, so weit dem Vater dadurch nicht persönlich Unrecht geschieht. Wollte zum Beispiel der Vater eines Malers sprechen: diese Figuren sollst du malen, und jene nicht! – Der Vater eines Musikers: auf dieser Tonleiter sollst du spielen, auf jener nicht! – Der Vater eines Fabrikanten: Das hast du zu fabriziren, und Jenes nicht! – Wer würde es dulden, daß ein solcher Vater seinen Sohn verstoße, weil er sich in Ausübung seiner Kunst nicht nach den väterlichen Launen richten wollte?

23. Gewiß, kein Mensch in der Welt. Um so mehr muß also dem Kundigen der Heilkunst freie Hand gelassen werden, je vornehmer und dem Menschengeschlechte nützlicher diese ist, als alle übrigen Künste. Es ist nicht mehr als billig, daß ihm die Freiheit der Ausübung oder Nichtausübung als ein besonderes Vorrecht eingeräumt werde. Mit gebieterischem Zwang darf nicht gegen eine Wissenschaft verfahren werden, welche man dem Unterrichte der Götter und den Studien der weisesten Männer verdankt: sie muß befreit seyn von der Knechtschaft der Gesetze und von der Furcht vor den Gerichten und ihren Strafen, so wie vor den Drohungen eines Vaters und dem Zorne eines Unkundigen. Wenn ich [793] also auch blos Dieß rund heraus erklärt hätte: „ich kann diese Frau heilen, aber ich will sie nicht heilen, ich will bloß für mich und meinen Vater ein Arzt, für alle übrigen Menschen ein Nichtarzt seyn;“ welcher Tyrann wäre wohl gewaltthätig genug, mich gegen meinen Willen zu einer Anwendung meines Wissens zu zwingen? In solchen Fällen sind, dächte ich, Bitten und Wünsche, nicht aber leidenschaftliche Drohungen mit Gesetz und Richter, an ihrem rechten Orte. Man muß dem Arzte nicht befehlen, ihn nicht schrecken wollen, sondern seinen guten Willen gewinnen: er muß zu einem Kranken nicht mit Gewalt geführt werden, sondern von freien Stücken und mit Vergnügen kommen. Diese freie Kunst ist väterlichem Zwange nicht unterthan. Hat ja doch auch der Staat den Aerzten öffentliche Ehren, ansehnlichen Rang, Befreiung von Staatslasten und andere Vorzugsrechte zuerkannt!

24. Dieß wäre es, was ich überhaupt für mich und meine Kunst anführen könnte, wenn ich meine Dienste, auch wo sie wirklich nützen könnten, und auch in dem Falle verweigerte, daß du selbst mich diese Kunst hättest erlernen lassen, und für meine Ausbildung gesorgt und zu diesem Zwecke Kosten aufgewendet hättest. Nun aber bedenke doch, wie so ganz unbillig du handelst, wenn du mir verwehren willst, mit meinem Eigenthum nach Belieben zu schalten. Diese meine Kunst habe ich ja erlernt, als ich nicht mehr dein Sohn war, als du kein Recht mehr an mich hattest: und gleichwohl habe ich sie zu deinem Besten erlernt, du warst der Erste, der ihrer Früchte genoß, ungeachtet du mir Nichts, um mich ihr widmen zu können, gegeben hattest. [794] Oder hast du mir auch nur einen einzigen Lehrer bezahlt? hast du mir die Kosten der Einrichtung meines Arzneienvorrathes bestritten? Weder das Eine, noch das Andere. Sondern bettelarm, wie ich war, entblößt auch von den unentbehrlichsten Bedürfnissen, mußte ich zu dem Mitleiden meiner Lehrer Zuflucht nehmen, um meine Studien betreiben zu können. Denn Alles, was mein Vater mir auf den Weg gegeben hatte, war Kummer, Mangel, Rathlosigkeit, Haß und Abscheu meiner Blutsverwandten. Und dafür glaubst du nun über meine Kunst verfügen zu können, und willst Herr über ein Eigenthum seyn, das ich mir erworben, so lange du mein Herr nicht warst? Genügt es dir nicht, daß ich dir bereits freiwillig, und ohne dir etwas schuldig zu seyn, einen Dienst erwies, den du keineswegs als einen gebührenden Dank von mir fordern konntest?

25. Wenn ich Einmal half, so begründet Dieß noch keine Verbindlichkeit für die Zukunft; und wenn ich freiwillig gute Dienste leistete, so darf man davon nicht Veranlassung nehmen, ein andermal diese Dienste mir zu befehlen. Es wäre eine wunderliche Sitte, wenn ein Arzt, der einmal Jemanden wiederherstellte, ebendarum von nun an alle und jede Kranken behandeln müßte, welche Jener ihm anwiese. So würden wir ja unsere Patienten zu unsern eigenen Despoten machen, und der Lohn für unsere Mühe wäre, daß wir fortan ihren Befehlen unterthänig zu Willen seyn müßten. Ließe sich etwas Ungereimteres denken? Weil ich dich von einer schweren Krankheit wiederherstellte, darum meinst du über meine Kenntnisse, wie über dein Eigenthum verfügen zu dürfen?

[795] 26. So könnte ich sprechen, auch wenn er wirklich etwas Mögliches von mir verlangte. Denn ich gebe eben so wenig Allen ohne Ausnahme, als irgend Einem, der mich zwingen will, Gehör. Aber nun betrachtet seine Forderung etwas genauer. „Du hast,“ so sprach er zu mir, „du hast mich curirt, als ich wahnsinnig war: nun ist es meine Frau, ihr Uebel ist ganz dasselbe (denn auf dieser Meinung bleibt er), man hat sie gleichfalls aufgegeben, wie einst mich; du hingegen hast bewiesen, daß dir Nichts unmöglich ist: also hilf auch ihr von ihrem Uebel und curire sie.“ Wenn man das nun so hört, so könnte man glauben, der Mann habe recht, zumal wenn man von der Heilkunde Nichts versteht. Allein ihr werdet euch aus dem Verfolge dieser Schutzrede für meine Kunst ohne Zweifel überzeugen, daß uns weder alle Curen möglich, noch auch daß die Charaktere ähnlicher Krankheiten darum immer dieselben, die Heilungsmethode stets die nämliche, und die Mittel bei allen von gleicher Wirkung sind: und so wird sich’s ergeben, daß ein sehr großer Unterschied zwischen Nichtwollen und Nichtkönnen ist. Erlaubt mir, daß ich mich hierüber wissenschaftlich erkläre, und sehet eine nähere Erörterung dieses Punktes nicht für eine unpassende, meinem Zwecke fremdartige und unzeitige Abschweifung an.

27. Für’s Erste ist es zwar ausgemacht, daß alle menschlichen Körper dieselben Bestandtheile haben: gleichwohl ist die Mischung derselben und somit die ganze natürliche Beschaffenheit bei den verschiedenen Körpern sehr verschieden, je nachdem der Eine einen größern Antheil von diesem, der Andere von jenem Elemente hat. Um vor der Hand nur bei dem männlichen Geschlechte stehen zu bleiben, so zeigt sich [796] schon bei diesem eine große Ungleichheit der Naturen, sowohl in Hinsicht auf die Mischung, als auf die Art der Verbindung ihrer Elemente, und somit müßen auch ihre Krankheiten sowohl dem Grade, als der Art nach sehr verschieden seyn. Es gibt Naturen, die sehr leicht zu behandeln, und für die Cur sehr empfänglich sind: andere dagegen werden so schnell niedergeworfen und sind der Gewalt einer Krankheit so wenig Widerstand zu leisten im Stande, daß man die Hoffnung, sie zu retten, bald aufgeben muß. Wer also glaubt, jedes Fieber, jede Abzehrung, jede Lungenentzündung, jeder Wahnsinn sey sich in allen Körpern gleich, verräth, daß er keine Einsicht in diese Dinge besitzt und nie darüber nachgedacht, noch Beobachtungen angestellt hat. Während ein und dasselbe Uebel bei dem Einen sich ohne Schwierigkeit heben läßt, sind bei einem Andern alle Versuche vergeblich. So sind sich die Früchte eines und desselben Saamens auf verschiedenem Boden ebenfalls ungleich: man säe zum Beispiel Waizen auf ein ebenes, tiefes, gehörig feuchtes, der Sonne und warmen Winden offen stehendes und dabei gut bebautes Feld, so wird er gesund und kräftig aufgehen und vielfältige Früchte bringen; anders wird das Ergebniß seyn, wenn man ihn auf einem Berge, auf einem steinigten, magern Boden, wieder anders, wenn man ihn in einer winterlichen Lage oder an einem Abhange pflanzt; kurz die Früchte sind jederzeit nach der Beschaffenheit des Bodens verschieden. Nicht anders nehmen auch die Körper wie eben so viele Bodenarten die Krankheitsstoffe in sich auf, welche denn in dem einen reichliche Nahrung und kräftiges Gedeihen finden, in einem andern minder gut fortkommen. Mein Vater aber, der auf [797] diese Verhältnisse keine Rücksicht nimmt, oder vielmehr noch nie darüber nachgedacht hat, meint, jede Geisteskrankheit müße bei jedem Menschen dieselbe, und somit die Behandlungsart überall nur Eine seyn.

28. Da sich bei den männlichen Naturen unter sich schon eine so bedeutende Ungleichheit findet, so läßt sich die große Verschiedenheit leicht begreifen, welche zwischen diesem und dem weiblichen Geschlechte, in Hinsicht auf die Art der Krankheiten und ihre Heilbarkeit, sich darbieten muß. Die männlichen Körper, welche sich durch Bewegung, Uebungen und Arbeiten in freier Luft ausbilden und abhärten, haben Festigkeit, Gedrungenheit, Spannkraft: die weiblichen hingegen sind im Schatten aufgewachsen, schlaff, schwammig, blaß, weil ihr, ohnedieß in geringerer Masse vorhandenes, Blut zu wenig Wärme und zu viele wässerige Bestandtheile hat. Sie sind daher den Krankheiten mehr unterworfen, als die männlichen Körper, sind für die Cur nicht so empfänglich, wie diese, und verfallen besonders häufig in Krankheiten der Seelenkräfte. Was das letztere Uebel um so leichter herbeiführt, ist ihre Empfindlichkeit, ihr leicht erregtes, reizbares Wesen, und der geringere Grad ihrer körperlichen Kraft.

29. Wie unbillig wäre es also, von den Aerzten zu verlangen, daß sie die Einen wie die Andern mit gleicher Wirkung behandeln sollen, da ihnen doch bekannt seyn muß, wie groß der Abstand zwischen ihnen ist, und wie sie gleich Anfangs nach ihrer Lebensweise, ihren Beschäftigungen, ihrem ganzen Thun und Lassen eine gänzlich verschiedene Richtung genommen haben! Wenn du also von Wahnsinn sprichst, so mußt du nicht vergessen, daß es der Wahnsinn eines Weibes [798] ist, und nicht Alles, was man unter dem Namen Wahnsinn begreift, darum ohne Unterschied für Ein und dasselbe Uebel halten. Man hat im Gegentheile die verschiedenen Arten, wie sie sich in der Natur finden, wohl zu unterscheiden, und bei jeder derselben genau zu prüfen, wie weit es der Kunst möglich ist, auf sie einzuwirken. Wir Aerzte pflegen, wie ich gleich im Anfange meiner Rede bemerkte, vor allen Dingen die Leibesbeschaffenheit des Kranken und die Mischung der Elemente zu untersuchen, aus welchen er besteht, und in Betracht zu ziehen, welches dieser Elemente das Uebergewicht habe, und ob der Kranke kalter oder hitziger Natur, alt oder jung, groß oder klein, fett oder mager sey, und dergleichen. Nach einer solchen Untersuchung erhält dann der Ausspruch des Arztes, ob Hoffnung vorhanden sey oder nicht, seine volle Glaubwürdigkeit.

30. Es gibt eine Menge Unterarten der Manie, die sich eben so sehr in Hinsicht ihrer Ursachen, als durch ihre Benennungen von einander unterscheiden. Irrsinn, Narrheit, Tollheit, Tobsucht sind keineswegs gleichbedeutende Wörter, sondern sie bezeichnen verschiedene Grade des Uebels. Ferner die Ursachen sind bei dem weiblichen Geschlechte nicht eben dieselben, wie bei dem männlichen, und wiederum unter den Männern selbst nach dem Alter verschieden, indem bei jungen Männern z. B. ein Zudrang überflüssigen Blutes, bei Alten ein unzeitiges Aufhetzen, und nicht selten ein unmäßiger Zorn über die Ihrigen erst eine Störung der Geistesverrichtungen, nach und nach aber eine gänzliche Zerrüttung herbeiführen kann. Noch mehrere Umstände sind es, die auf das weibliche Geschlecht nachtheilig einwirken und [799] dieses Uebel leicht erzeugen können, insbesondere heftiger Groll gegen irgend eine Person, Verdruß, Zorn, Neid, wenn sie einen Menschen, den sie hassen, glücklich werden sehen. Eine Weile glimmt eine solche Leidenschaft wie Feuer unter der Asche, allmählig aber wird sie heftiger und artet endlich in völlige Verrücktheit aus.

31. Und Dieß ist nun wirklich mit deiner Gattin der Fall, mein Vater. Vielleicht, daß sie erst vor Kurzem einen großen Verdruß gehabt hat: denn Haß war früher wenigstens nicht in ihrem Gemüth. Allein, wie die Sachen jetzt stehen, ist sie so übel daran, daß ihre Wiederherstellung von keinem Arzte zu erwarten ist. Nähme es aber wirklich Einer auf sich, sie zu curiren, und es gelänge ihm, so will ich deinen gerechten Unwillen verschuldet haben. Uebrigens will ich nicht bergen, mein Vater, daß ich, wenn der Zustand meiner Stiefmutter auch nicht so verzweifelt wäre, als er ist, und wirklich noch einige Hoffnung, sie zu retten, sich zeigte, doch nur schwer daran käme, mit ihrer Behandlung mich zu befassen, und großen Anstand nähme, ihr Heilmittel einzugeben, da ich im Falle eines unglücklichen Erfolges eine sehr schlimme Nachrede zu besorgen hätte. Du weißt ja, daß die Stiefmütter, auch die guten, das allgemeine Vorurtheil gegen sich haben, als haßten sie die Kinder aus der vorigen Ehe, und als wäre Dieß eine Art von Gemüthskrankheit, welche alle diese Weiber mit einander gemein hätten. Wie leicht träfe mich also der Verdacht, im Falle das Uebel eine schlimme Wendung nähme, und meine Mittel nicht anschlügen, ich hätte sie in böslicher Absicht verkehrt behandelt!

[800] 32. So steht es denn, mein Vater, um deine Gattin. Ich sage es dir als Ergebniß genauer Beobachtung: es wird nicht besser mit ihr werden, und wenn wir ihr jenen Heiltrank hundertmal eingäben. Es wäre also sehr überflüssig, auch nur den Versuch zu machen; du müßtest denn mich absichtlich zu einer unglücklichen Cur nöthigen, und um meinen guten Ruf mich bringen wollen. Laß mir lieber den Genuß, von meinen Kunstverwandten mich beneidet zu sehen. Solltest du übrigens nichts desto weniger darauf bestehen, mich zum zweitenmale zu verstoßen, so werde ich dir gleichwohl, obschon von aller Welt verlassen, nichts Böses wünschen. Und wenn – was die Götter verhüten mögen – deine Krankheit wiederkehren sollte, ein Fall, der bei einem so aufgereizten Zustande sehr leicht möglich ist, was würde ich thun? Sey gewiß, auch dann würde ich wieder dein Arzt seyn; und nie werde ich aus der Stellung treten, welche die Natur dem Sohne angewiesen, nie, so viel an mir ist, der Bande des Blutes vergessen, welche uns vereinigen. Und so darf ich doch wohl zuversichtlich hoffen, wenn ich dich werde wieder hergestellt haben, auf’s neue von dir angenommen zu werden? Aber hüte dich immer: indem du so verfährst, ziehst du dir deine Krankheit selbst herbei, und weckst das schlummernde Uebel wieder auf. Kaum vor wenigen Tagen von einem so schrecklichen Zustande genesen, greifst du dich so heftig an, schreist, und, was das Schlimmste ist, erzürnst dich, regest Groll und Haß in dir auf, bestürmest die Gerichte. – O wehe, wehe, Vater! Gerade Das war auch das Vorspiel deiner ersten Verrücktheit!



  1. Alte Inhaltsanzeige: „Ein von seinem Vater verstoßener Jüngling hatte die Heilkunde erlernt. Als nach einiger Zeit der Vater von einer Gemüthskrankheit befallen, und von den Aerzten aufgegeben worden war, heilte ihn der Sohn durch ein glückliches Mittel, und wurde dafür wieder in die Familie aufgenommen. Später sollte er seine Stiefmutter wiederherstellen, die in Wahnsinn verfallen war: da er aber ihre Heilung für eine Unmöglichkeit erklärte, so sollte er auf’s neue verstoßen werden.“ – Zum Verständniß des Anfangs dieser Deklamation diene die Bemerkung, das nach Attischem Rechte die Verstoßung eines Sohnes (Apokeryxis), welche die Ausschließung Desselben von allen Familienrechten zur Folge hatte, von dem Vater nur auf vorheriges Erkenntniß eines Gerichtshofes verfügt werden durfte. S. Gans d. Erbrecht u. s. w. Bd. I. S. 323. ff. Meier und Schömann der att. Proceß. S. 432. f.
  2. ἀδικῇ οὑτοσὺ δέ, nach Fritzsche.