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Des Büttels Flasche zu Bautzen

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Textdaten
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Autor: Johann Georg Theodor Grässe
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Titel: Des Büttels Flasche zu Bautzen
Untertitel:
aus: Der Sagenschatz des Königreichs Sachsen, Band 2. S. 137–138
Herausgeber:
Auflage: Zweite verbesserte und vermehrte Auflage
Entstehungsdatum:
Erscheinungsdatum: 1874
Verlag: Schönfeld
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Erscheinungsort: Dresden
Übersetzer:
Originaltitel:
Originalsubtitel:
Originalherkunft:
Quelle: Google-USA* und Commons
Kurzbeschreibung:
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754) Des Büttels Flasche zu Bautzen.
Köpping in Vulpius’ Curiositäten Bd. II. S. 214 (m. Abbildung). cf. Heckel, Chronik v. Bischoffswerda S. 35. Sachsengrün 1861. S. 227.

Im Mittelalter bis gegen das Ende des 17ten Jahrhunderts war es eine gewöhnliche Strafe für zänkische Weiber, die sich mit Worten und Werken gegen einander vergangen hatten, durch die Stadt die sogenannten Schandsteine tragen zu müssen. Weil nun dieselben in Bautzen die Form einer runden Flasche hatten, die an einem eisernen Kettengeschmeide um den Hals der Delinquentin gehängt ward, so nannte man diese Strafe das Flaschentragen oder das Trinken aus des Büttels Flasche. In Bischoffswerda wurden im Jahre 1648 zwei solche Flaschen oben an das Rathhaus gehängt, in Budissin aber hingen sie an der Ecke des Gewandhauses über dem Pranger. Am 13. October 1678, wo ein Bettelweib die eine Flasche von Stein, welche an der Waage hing, am Halse drei Mal um’s Rathhaus tragen mußte, während ihr der Gerichtsdiener voranging, scheint diese Strafe zu Budissin zum letzten Male angewendet worden zu sein. Auf dieser Flasche waren zwei Weiber abgebildet, die sich gegenseitig zankten und drohten, und über ihnen stand der Vers: „Wenn sich Magd und Weiber schlagen, müssen sie die Flaschen tragen.“ [138] In Oschatz konnte man noch im Jahre 1813 an der Giebelseite des Rathhauses über dem Pranger die 1526 verfertigten steinernen Flaschen sehen.