Deutsche Colonie in Mexiko

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Autor: unbekannt
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Titel: Deutsche Colonie in Mexiko
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aus: Die Gartenlaube, Heft 18, S. 214
Herausgeber: Ferdinand Stolle
Auflage:
Entstehungsdatum:
Erscheinungsdatum: 1854
Verlag: Verlag von Ernst Keil
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Erscheinungsort: Leipzig
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Quelle: Scans bei Commons
Kurzbeschreibung:
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[214] Deutsche Colonie in Mexiko. Die Regierung der Republik Mexiko hat so eben den Beschluß gefaßt, die Niederlassung deutscher Colonisten auf vielfache Weise zu erleichtern und zu begünstigen, und es läßt sich nicht bezweifeln, daß die Auswanderung dahin in diesem und den nächsten Jahren massenhaft sein wird, denn wenn auch die im Innern der Republik noch immer herrschenden Kämpfe gegen die Obergewalt des Präsidenten Santa Anna Manchen abschrecken dürften, so sind doch auf der andern Seite die Anerbietungen und Versprechungen, welche die Regierung den Auswanderern macht, so lockend, daß gewiß Viele sich dadurch bewegen lassen werden, in dem, von der Natur zumal in vielen Theilen so reich, so paradiesisch begabten Lande ein neues Vaterland zu suchen. In der Erwartung, daß die Regierung den ihr eingereichten Plan bewilligen würde, ist für die Ausführung der Colonisation seit dem Ende des vorigen Jahres gewirkt worden, und obgleich dies natürlich nur im Stillen mit gänzlicher Ausschließung der Oeffentlichkeit geschehen konnte, wissen wir mit Gewißheit, daß bereits über 3000 Anmeldungen eingegangen sind. Dies ist auch gar nicht zu verwundern, da selbst vollkommen Unbemittelten durch die bewilligten Begünstigungen gleich für den Augenblick ein eigener Heerd geboten wird, und daneben die Möglichkeit, ja sogar die größte Wahrscheinlichkeit, binnen wenigen Jahren einen behaglichen Wohlstand zu erwerben, denn es ist dazu durchaus weiter nichts erforderlich, als Fleiß und Arbeitsamkeit. Haben sich also schon jetzt eine solche Menge Auswanderungslustiger gemeldet, so ist mit Gewißheit zu erwarten, daß die Zahl sehr bedeutend steigen wird, sobald die gebotenen Vortheile offiziell in die Oeffentlichkeit dringen. Noch ungleich massenhafter aber würde unbedingt die Zuströmung sein, wenn der in dem Plane aufgestellte Punkt der Religionsfreiheit bewilligt worden wäre. Leider ist dies aber nicht der Fall, sondern die Bedingung gestellt, daß die Colonisten der römisch-katholischen Kirche angehören müßten, und ist dies bei einer jungen, nach Freiheit strebenden Republik um so bedauerlicher, als sich gewiß nicht bezweifeln läßt, daß dadurch mancher Protestant zun Uebertritt bewogen werden wird; denn es ist allerdings zu lockend für einen jungen Menschen, der diesseits des Meeres nichts sein eigen nennt, jenseit des Oceans als Lohn für die Veränderung seinen Glaubens, sofort einen eigenen Hausstand zu bekommen, ein nicht unbedeutendes Stück Land, Baumaterialien, Handwerkszeug und sogar Vieh zur ersten Einrichtung, und sicher wird die katholische Geistlichkeit nicht verfehlen, sich dieses willkommenen Mittels zu bedienen, um Hunderte zum Uebertritt zu bewegen.

Die wesentlichsten Bestimmungen den Regierungsdecretes, das bis zu diesem Augenblicke in Deutschland wahrscheinlich nicht veröffentlicht ist, das wir aber in dem offiziellen Original der deutschen Uebersetzung einzusehen Gelegenheit hatten, sind die folgenden: Ertheilung von Land für die sämmtlichen Auswanderer, in größerer Masse für die, welche die Kosten der Ueberfahrt und Einrichtung selbst bestreiten, in geringerer für Andere, welche unbedingte oder theilweise Unterstützung von der Regierung verlangen; – Abzahlung der empfangenen Vorschüsse in mäßigen Terminen während des Zeitraumes von zwei bis fünf Jahren; – Erwerbung aller Unterthanenrechte, ganz den Eingeborenen gleich, sobald sie den Boden der Republik betreten; – für zehn Jahr Befreiung von allen Abgaben, sowie von der Verpflichtung zum Militärdienst, außer gegen einen auswärtigen Feind; freie Wahl des Ortes zu ihrer Niederlassung. – Die Bedingungen, welche die Regierung dagegen stellt, sind: 1) Das römisch-katholische Glaubensbekenntniß; 2) Kräftige Körperconstitution; 3) ein Alter von nicht über vierzig Jahren (dies jedoch nicht unbedingt, sondern nur als besonders wünschenswerth) – daneben möchte man für diese Colonisation, wenigstens für den ersten Anfang, hauptsächlich Ackerbauer und Handwerker gewinnen; indeß wird Jeder, der seine Niederlassung aus eigenen Mitteln bestreitet, der Regierung gewiß sehr willkommen sein. Die meisten Anmeldungen sind bis jetzt aus Böhmen eingegangen; dann folgen Würtemberg und Baiern, und endlich Ostpreußen.

Ohne Zweifel werden die offiziellen Bekanntmachungen nicht lange auf sich warten lassen; so viel können wir indeß schon jetzt sagen, daß die Anmeldungen bei dem Generalconsulat Mexikos in Berlin und bei dem Viceconsulate in Leipzig zu machen und bei denselben nähere Instructionen einzuholen sein werden.