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Die Humanität in der Fabrik

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Textdaten
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Titel: Die Humanität in der Fabrik
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aus: Die Gartenlaube, Heft 18, S. 238–239
Herausgeber: Ferdinand Stolle
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Erscheinungsdatum: 1855
Verlag: Verlag von Ernst Keil
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Erscheinungsort: Leipzig
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Quelle: Scans bei Commons
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Die Humanität in der Fabrik.

Die Humanität und die Fabrik sind zwei Dinge, die nach den bisherigen Erfahrungen nichts miteinander gemein haben. Um so überraschender wird es für unsere Leser sein, aus diesen Blättern zu vernehmen, daß auch unter dem Kohlendampfe der Fabrik die Blume der Humanität sich auf’s Herrlichste entfalten kann. Was ein Pestalozzi, ein Fellenberg, ein Wehrli für die Erziehung der nothleidenden Jugend erdacht und gethan, das hat ein basler Seidenfabrikant fortgesponnen und in seine Fabrik verpflanzt, und zwar mit einer Bescheidenheit und Anspruchslosigkeit, wie man sie nur bei ausgezeichneten Menschenfreunden findet, und mit einer Umsicht und Einsicht, die Zeugniß davon ablegen, daß der hochherzige Industrielle ebenso gut von der Bestimmung des Menschen durchdrungen, als er mit den veränderten socialen Verhältnissen der Gegenwart bis in ihre dunkelsten Falten vertraut ist.

Herr Richter-Linder ist einer der größten Seidenfabrikanten Basels. Schon seit einer Reihe von Jahren hat er sich mit dem Gedanken beschäftigt, auf welche Weise der immer zunehmenden Armuth am Wirksamsten entgegengesteuert werden könne. Was hierin der Staat thut, ist überall unzureichend, während die Privatwohlthätigkeit den Einzelnen auf Augenblicke den Hunger stillen kann, ohne die Armuth zu heben. Den Hungrigen blos speisen, den Nackten blos kleiden – damit ist dem Uebel noch nicht dauernd gewehrt: es kommt vielmehr darauf an, dessen Ursache zu kennen und dieselbe zu verstopfen. Diese gründliche Methode war es, die Herr Richter-Linder bei seinem edlen Bestreben leitete. Die Zerfahrenheit in allen unsern Verhältnissen, die nothwendige Folge des Uebergangs aus teilweise naturwidrigen zu naturgemäßeren Zuständen, haben erklärlicher Weise Uebel aller Art zu Tage gefördert, welche so vielfach das Aufblühen gedeihlicher Volkswohlfahrt im Keime ersticken mußten. Dieselben bestehen nach Herrn Richter-Linders Ansicht hauptsächlich in Trägheit, Gleichgültigkeit, Mangel an haushälterischem Sinn und Unkenntniß in der Führung eines Hauswesens. Freilich, wo solche Uebel bereits zur langen Macht der Gewohnheit herangewachsen sind und sich in Blut und Mark festgesetzt haben, da ist in der Regel wenig mehr dagegen auszurichten. Wehre man dagegen bei Zeiten jener bösen Macht, damit die verderblichsten Untugenden und die schlimmsten Laster nicht unsere nächsten Blutsverwandten werden. Herr Richter-Linder sah daher wohl ein, daß er sein Heilwerk bei der Jugend und zwar hauptsächlich bei dem weiblichen Geschlechte zu beginnen habe.

So entschloß er sich, für arme, verwaiste, verwahrloste oder sonst der Noth und dem Elend anheim gefallene Mädchen von 12 bis 15 Jahren sein Haus zu öffnen, dieselben durch eine Lehrerfamilie unterrichten und erziehen zu lassen; sie aber hauptsächlich an emsiges Arbeiten, Reinlichkeit, Ordnung und Sparsamkeit zu gewöhnen und sonach dieselben einer glücklichen Zukunft entgegenzuführen.

Daß die Richter’sche Erziehungs-Fabrik – welchen Ausdruck man buchstäblich und nicht bildlich zu nehmen bittet - nicht für die ganze Welt eröffnet sein konnte, versteht sich von selbst; um segensreich zu wirken, mußte sie sich einen gewissen Umkreis ziehen und sich an gewisse Grenzen halten. Sie hat ihre Begünstigung zunächst auf die Armen des benachbarten Kantons Baselland beschränkt und das dortige Armeninspektorat ersucht, die ärmsten und einer wahrhaft väterlichen Erziehung bedürftigsten Mädchen ausfindig zu machen, um sie in der Erziehungs-Fabrik unterbringen zu können. Der genannte Kanton hat in Betreff des Armenwesens 1853 auch ein Gesetz erlassen, das den humanen Bestrebungen des Herrn Richter-Linder recht gut zu Statten kommt. Dasselbe setzt fest, daß Aeltern, welche ihre Kinder beharrlich

1) vom Besuche der Schule abhalten oder dazu nicht anhalten,
2) zu schlechten Handlungen antreiben oder wissentlich solche dulden
3) dem Bettel nachziehen lassen,
4) körperlich und sittlich verkümmern lassen, überhaupt die Erziehung derselben auffallend vernachlässigen – das Recht zur Erziehung ihrer Kinder verlieren und daß letztere können den Aeltern weggenommen werden.

Ein ähnliches Gesetz existirt bis jetzt noch in keinem Kanton der Schweiz und kaum in einem andern Staate.

Die Erziehungsanstalt in der Richter’schen Fabrik wurde vom 1. April 1853 mit 30 Pfleglingen eröffnet und seither von Monat zu Monat so erweitert, daß sie gegenwärtig 120 Mädchen zählt.

Machen wir derselben einen kurzen Besuch!

Wandert man zum Riehenthor hinaus aus Basel, so fällt der Blick zunächst auf die vielen und großen Gebäulichkeiten des badischen Bahnhofs, der hart an die hiesige Stadtmauer gebaut ist. Die Lokomotive, die seit einigen Monaten die deutschen Reisenden bis nach Basel bringt, hat dem östlichen Theil der Stadt neues Leben eingehaucht. Außerhalb des geräuschvollen badischen Bahnhofs weht uns aus dem freundlichen Wiesenthal die Luft ländlichen Stilllebens entgegen. Wir gehen den Fußweg am Wiesenteich entlang. Schon nach einigen Minuten schaut uns ein stattliches Fabrikgebäude entgegen: es ist die Anstalt des Herrn Richter-Linder. Nachdem wir etwa eine Viertelstunde gewandert sind, haben wir dieselbe erreicht. Sie liegt hart an dem Wiesenteich, mitten in grünen Wiesen, im Hintergrund von einem Wäldchen begrenzt, hinter welchem die Vorberge des Schwarzwaldes in mannigfaltigen Gruppen emporsteigen. Nach Süden hin erblickt das Auge, über die Wiesenfläche hinweg, die Schweizerberge, nach Westen hin das Häuser-Chaos der Stadt Basel, die Dörfer des fruchtbaren Elsasses, bis in weiter Ferne der blaue Höhenzug der Vogesen dem Blicke eine Grenze setzt. Von den Gebäulichkeiten der Anstalt ragt die neuerbaute Fabrik gewaltig hervor. Es ist das Arbeitshaus der Mädchen. An den durch Wasser und nöthigenfalls durch Dampf getriebenen Maschinen lernen sie Seide putzen, doppeln, zwirnen, hatteln, winden u. s. w. Wöchentlich gehen wohl zwei Centner durch ihre Hände. Ebenen Fußes befindet sich das Schulzimmer und der Speisesaal, groß genug, um die 120 Zöglinge und die Angestellten bequem an dem Tische zu speisen. Zwölf Kühe, die Herr Richter in dem Oekonomiegebäude der Anstalt hält, liefern den Mädchen gesunde und nahrhafte Milchkost, große Vorräthe von Kartoffeln, Erbsen, Reis u. s. w. sind vorhanden, ein eigener Bäcker ist angestellt und aus der Stadt gehen wöchentlich zwei große Sendungen Fleisch in die Anstalt. Die Küche in der Nähe des Speisesaales ist auf das Trefflichste eingerichtet, – vermittelst eines Dampfapparates werden die Speisen gekocht. Daneben befindet sich das Waschhaus, gegenüber die Stube des Schusters und der Nähterin. Eine Badeanstalt ist ebenfalls über dem Teiche angebracht. Einige Schritte weiter steht das Wohnhaus, welches neben der Wohnung der Hausältern die Bäckerei und Schlafsäle umfaßt, wo je unter Aufsicht einer erwachsenen Person die Kinder meist einzeln, doch auch selbander schlafen. Einige Schritte weiter stehen Oekonomiegebäude, vorn an der Straße mit Scheunen und Stallungen das stattliche Haus des Lehnmannes.

Die Zöglinge der Anstalt sind, wie gesagt, in der Regel aus Baselland. Sie haben sich zu einem dreijährigen Bleiben in der Anstalt zu verpflichten, während welcher Zeit Herr Richter „dafür sorgen will, daß sie zu allem Guten angehalten und erzogen, besonders an Ordnung, Reinlichkeit und Fleiß gewöhnt werden.“ In der Fabrik werden sie unter Anleitung eines Webermeisters und mehrerer erwachsener Personen mit Seidenarbeit beschäftigt und wird vor allen Dingen darauf gehalten, daß sie in einem Berufe, der ihnen in dem industriereichen Basel und seiner Umgebung stets ein reichliches Auskommen gewährt, eine gewisse Tüchtigkeit erlangen. Ueberdies werden die Zöglinge zu häuslichen Arbeiten aller Art angeleitet; sie haben Ordnung zu halten in Speise- und Arbeitssälen, Schlafzimmern und Küche, Haus und Hof. Täglich wird ihnen Unterricht im Stricken und Flicken ertheilt. Wöchentlich erhalten sie sechs Stunden Schulunterricht und ein Geistlicher ertheilt außerdem den gesetzlichen Religions- und Confirmations-Unterricht. Beständig stehen sie unter Aufsicht und jeder Augenblick wird benutzt, um anziehend auf sie einzuwirken. Außer freier Wohnung, Wäsche, ärztlicher Hülfe, Unterricht und Erziehung erhält jeder Pflegling ohne Ausnahme nach Verlauf von drei Jahren noch die Summe von 300 Franken, wovon ihm einzig noch die Ausgaben für Kleidung, welche durchschnittlich 100 Franken [239] nicht übersteigen, abgezogen werden. Somit hätte das Kind nach Verfluß seines dreijährigen Aufenthalts in der Anstalt schon ein kleines Vermögen erworben, das ihm zum Sporn für Fleiß und Sparsamkeit dienen wird.

Außerdem kann es sich durch Wohlverhalten und ausdauernden Fleiß nebenbei noch ein hübsches Sümmchen erwerben. Es werden nämlich, um Emsigkeit und Arbeitstreue zu befördern, monatlich Prämien von 1 bis 5 Thlr. pro Kopf vertheilt und zur Verfügung der Zöglinge gestellt. Dadurch werden sie in den Stand gesetzt, den Pflichten gegen ihre bedürftigen Aeltern oder Verwandte nachzukommen, indem sie denselben von Zeit zu Zeit eine kleine Unterstützung verabfolgen dürfen. Auch ist ihnen gestattet, sich selber daraus etwas Nützliches anzuschaffen, sei es ein Kleidungsstück oder etwas zu ihrem Vergnügen u. s. w. – Ueberhaupt ist man darauf bedacht, durch Liebe und Freundlichkeit auf die Kinder einzuwirken; man läßt sie fühlen, daß sie nicht mehr die verachteten Bettelkinder von früher sein sollen, sondern Mädchen, aus denen etwas Tüchtiges werden soll. Eine solche Erziehungsmethode hebt ihr Selbstgefühl, verleiht ihnen Muth und Strebsamkeit.

Was die Hausordnung in der Anstalt anbetrifft, so ermahnt während des Sommers Morgens fünf Uhr die Hausglocke sämmtliches Personal, das Bett zu verlassen, sich zu waschen, anzuziehen und zur Arbeit anzuschicken, welche Schlag sechs Uhr beginnt. Eine Stunde später versammelt sich Alles im Speisesaal zum Frühstück, nach welchem eine kurze Betrachtung oder ein Gebet als Morgenandacht selbst, worauf die Arbeit fortgesetzt wird, bis um 12 Uhr die Glocke zum Mittagstisch ruft. Nach dem Essen haben die Kinder eine Stunde frei, während welcher dieselben sich durch Spiele oder Gesang unterhalten. Nachmittags um 4 Uhr wird das Abendbrot ausgetheilt und um 7 Uhr geht’s zum Nachtessen, nach welchem die Abendandacht folgt. Nach derselben beginnt die Arbeitsschule, wo namentlich das so nöthige Flicken von Strümpfen und andern Kleidungsstücken gelehrt und geübt wird. Sehr häufig wird dieselbe durch Gesang, Vorlesen oder Belehrungen verschiedener Art gewürzt, bis sich um 9 Uhr Alles zur Ruhe begiebt. An schönen Abenden läßt man die Kinder die freie Natur genießen, wo sich das Auge weiden und das jugendliche Gemüth erholen kann. Ueberhaupt ist es ein nicht hoch genug anzuschlagender Vorzug der Richter’schen Anstalt, daß sie sich im Freien befindet.

Das Kind, das auf dem Lande erzogen wird, wo es den Frühling in tausend Blumen emporsprossen sieht, in der reifen Kirsche den Sommer begrüßt, bei der schwellenden Traube sich des Herbstes freut und die künstlerischen Launen selbst des Winters an den Eisgebilden des Wasserfalls und den gepuderten Bäumen des Waldes bewundert – ein solches hat sehr wesentliche Vortheile vor demjenigen, das seine Erziehung in der Stadt genießt.

Die Schulstunden der Anstalt finden im Laufe des Tages klassenweise und die Arbeiten in Küche und Haus abwechselnd statt. An Sonntagen geht die ganze Schaar der Zöglinge zur Kirche nach Basel. Wird man durch schlechte Witterung daran verhindert, so ersetzt eine religiöse Betrachtung zu Hause den öffentlichen Gottesdienst. An den Sonntagnachmittagen werden bald da-, bald dorthin kleine Ausflüge gemacht, die Stoff genug zu reichlichem Genuß aller Art bieten. Und so ist denn in der Richter’schen Anstalt für die leibliche und geistige Erziehung der armen Kinder im Sinne ächter Humanität auf jede mögliche Weise gesorgt; sie ist eine Rettungsanstalt in der vollen Bedeutung dieses Ausdruckes.

Zu diesen hohen Wohlthaten der Armenerziehung hat sich Herr Richter-Linder in einen förmlichen Vertrag, der für jedes Kind geschlossen wird, verpflichtet. Dagegen muß sich jedes Kind, wie oben bemerkt, zu einem dreijährigen Aufenthalt in der Anstalt verpflichten. Wie steht’s nun mit dem Halten der Bedingungen? Der letzte Bericht des basellandschaftlichen Armenvereins bemerkt ausdrücklich, daß Herr Richter fast in allen Punkten weit über sein Versprechen hinausgeht, abgesehen davon, daß die wenigsten Kinder die vertragsmäßige doppelte Bekleidung, wohl aber dafür sehr viele Untugenden, wie Krätze, Flechten u. s. w., die von einem unordentlichen, verwahrlosten Lebenswandel herrühren, in die Anstalt hineinschleppen und damit ihre Mitschüler oft vertreiben. Mitunter hat die Anstalt auch zu kämpfen gegen die schädlichen Einwirkungen schlechter Aeltern und Verwandten, bei Besuch der Kinder, die ihrer Obhut entrissen worden sind. Auch dauert es oft lange, bis ein solches armes Geschöpf, das früher arbeitslos in der fernen Welt herum vagirte, sich an Arbeit und Ordnung gewöhnt hat. Sollte aber das Eine oder Andere seinen jetzigen vollgedeckten Tisch mit dem früher gewöhnten Bettelbrot, sein reinliches warmes Bett mit dem frühern Lager in Scheune oder Stall und sein anständiges Kleid mit den frühern Lumpen vertauschen oder wieder zu seinen unordentlichen Aeltern zurückkehren wollen – so ist durch das basellandschaftliche Armengesetz dafür gesorgt, daß der Flüchtling polizeilich seinem Besserungsorte wieder zurückgebracht wird.

Da die Anstalt erst vor kurzer Zeit in’s Leben getreten ist, so kann von einem Erfolg im Großen noch nicht die Rede sein. Indeß sind die bisherigen Erfahrungen größtentheils erfreulicher Art. Das unordentliche Wesen, das einem Mädchen doppelt übel ansteht, verliert sich in der Erziehungs-Fabrik bald; in der Regel finden die Kinder Gefallen an der geordneten Lebensweise und kommen immer mehr zu den häuslichen Tugenden zurück. Manches kommt auch bei der Vergleichung seines frühern Elendes aus dem jetzigen Zustande von selbst dazu, seine Freude (besonders über die guten Betten) und seinen Dank auszusprechen. Und das ist wahrlich nichts Geringes, wenn man bedenkt, daß die Mehrzahl so eigentlich aus den kläglichsten Verhältnissen herausgerissen, zum großen Theil geradezu vom Gassenbettel weggenommen worden ist und oft in einem schrecklichen Zustande der Verwahrlosung an Leib und Seele sich eingestellt hat. Wer die Richter’sche Fabrik besucht, wird sich über das muntere, heitere, gesunde Aussehen der Kinder gewiß innigst freuen und die Ueberzeugung mit sich fortnehmen: sie sind versorgt an Leib und Seele!

Die Grundregel aller Erziehung ist auch hier zur Basis genommen: Gewöhnung zum Guten, damit Kräftigung des Willens, Hebung des Ehr- und Selbstgefühls bei allseitiger Bildung der geistigen und körperlichen Kräfte, schließlich mit specieller Rücksicht auf den künftigen Beruf. Insbesondere mag – wie dies der oben angeführte Bericht andeutet – die Verwirklichung der Ideen des Herrn Richter nach zwei Seiten hin von großer Bedeutung sein. Einerseits übernimmt hier der Fabrikant mehr als blos die Sorge für das tägliche Brot der Arbeiter. Zwar geschieht das auch in vielen andern Häusern und oft in sehr bedeutendem Maße, allein mehr auf dem Wege wohlthätiger Unterstützung, während es hier in den Geschäftsgang förmlich aufgenommen ist. Andererseits ist hier die Frage der Anstalt nach Erwerbung an Subsistenzmitteln von einer anderen Seite angefaßt als es gewöhnlich geschieht. Während sonst ähnliche Anstalten die Erziehung als Erstes voransetzen und noch so viel Arbeit (an Industrie oder Landwirthschaft) hinzufügen, als möglich, geht Herr Richter nun vom Momente der Arbeit aus, und will, sofern die Subsistenz gesichert ist, durch die Arbeit üben und dieselbe hierauf in Schule und allerlei Belehrung, so viel die gewöhnliche Erziehung fordert, hereinziehen.

Die Idee, welche dem Unternehmen des Herrn Richter zu Grunde liegt, verdient in hohem Grade die Beachtung der Industriellen. Herr Richter möchte nämlich, so viel an ihm liegt, durch seine Anstalt jenem nur allzu häufig vorkommenden Uebelstande begegnen, der sich darin zeigt, daß gewesene Fabrikarbeiterinnen so selten im Stande sind, als Hausfrauen und Hausmütter ihre Stelle auszufüllen, aus dem Grunde nicht, weil das Fabrikleben und die Fabrikarbeit nur in sehr unvollkommener Weise für das häusliche Leben und die Führung eines Hauswesens vorbereitet. Mag seine hochherzige Idee die verdiente Nachahmung finden!