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Die Siegel der deutschen Kaiser und Könige Band 5/Fälschungen

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Beurkundung und Besiegelung Die Siegel der deutschen Kaiser und Könige Band 5 (1913) von Otto Posse
Kaisersphragistik: Fälschungen
Übersicht über die Siegelfälschungen
Die Übersicht über die Siegelfälschungen, welche im Anschluss an das Kapitel folgt (Seite 233–241), wurde nach Übersicht über die Siegelfälschungen ausgelagert.
[219]
6. Fälschungen

Die Geschichte wissenschaftlicher Behandlung des mittelalterlichen Urkundenwesens steht in unmittelbarer Verbindung mit der Geschichte der Urkundenfälschungen.

Es hängt, wie Breßlau ausführt[1], mit den verschiedenartigsten Seiten der mittelalterlichen Lebensanschauungen zusammen, daß derartige Fälschungen uns in einer Massenhaftigkeit begegnen, in der kaum ein anderes Zeitalter etwas Ähnliches aufzuweisen hat.

Unleugbar haben selbst die hervorragendsten Männer der Kirche Diebstahl und Lüge angewandt, um sich in den Besitz verehrter und wundertätiger Reliquien zu setzen und zu Fälschung und Betrug ihre Zuflucht genommen, wenn es galt, den Besitzstand, die Rechte, das Ansehen ihrer Kirchen zu mehren oder zu verteidigen. Es ist der Grundsatz, daß der Zweck das Mittel heilige, der auch derartige, schlechthin verwerfliche Mittel als erlaubt zu betrachten lehrte.

Zu den angedeuteten Zwecken wurden nicht nur einzelne, sondern ganze Reihen von Urkunden geschmiedet, aber nicht allein von der Geistlichkeit, sondern auch von Städten. Und auch Kanzleibeamte haben sich nicht gescheut, ohne Ermächtigung des Herrschers oder gar wider seinen Willen Urkunden (Kanzleifälschungen) auszustellen und mit allen Formen der Beglaubigung auszustatten[2]. Und von einem reichenauer Fälscher des 12. Jahrhunderts wissen wir, daß er nicht nur für Reichenau[3], sondern auch für Kempten[4], sowie für die schwäbischen Klöster Lindau[5] und Rheinau[6] eine Anzahl Fälschungen anfertigte, indem er den Text echter Urkunden beseitigte und sie neu beschrieb.

Nebenher gehen gelehrte Fälschungen, mit denen die neueren Jahrhunderte den aus den mittleren Zeiten überkommenen Vorrat vergrößert haben. Sie unterscheiden sich von jenen anderen dadurch, daß sie nur in seltenen Fällen dazu verwandt worden sind, unmittelbare praktische Vorteile denen zu erwirken, für die sie ausgestellt zu sein vorgaben. Die größere Mehrzahl dieser Fälschungen dient dem Zwecke, mächtigen Geschlechtern einen bis in graue Vorzeit zurückreichenden Stammbaum zu verschaffen, die eigene Heimat in glänzende Beleuchtung zu rücken. Vielfach sind sie die Produkte gelehrter Eitelkeit.

Daß viel gefälscht wurde, hat man auch im Mittelalter sehr wohl gewußt, worauf vor allem hinweist die Bulle des Papstes Innocenz III., der für die Prüfung der Echtheit seiner eigenen Urkunden und seiner nächsten Vorgänger so kluge Anleitung zu geben wußte[7]. Schon früh begann man, Strafbestimmungen gegen Urkundenfälscher den Gesetzen einzuverleiben und für den Fall der Anfechtung einer Urkunde die prozessualischen Formen rechtlich festzustellen.

Die Fälle, in denen im Mittelalter eine derartige Kritik auf Grund von Argumenten, die auch wir heute noch anwenden, ausgeübt worden ist, gehören zu den seltensten Ausnahmen.

Die Erfolge der Urkundenfälschung waren natürlich verschieden. Wo es sich um Verbriefung über Schenkungen von Grund und Boden handelte oder die Ausübung gewisser Rechte in Frage kam, mag ein Erfolg besonders bei Fälschung von Königsurkunden meist erreicht worden sein, denn die Königsurkunde galt als unscheltbar, sie durfte ihrem Inhalte nach nicht angefochten, nur ihre Originalität konnte angezweifelt werden, dann hatte aber die Gegenpartei den Beweis dafür zu erbringen, und das war bei den damaligen bescheidenen Fähigkeiten zu Urkundenkritik meist eine vergebliche Sache, selbst wenn diese Gegenpartei der Fiskus war. Wer also mit seiner Fälschung dem anderen zuvorkam, hatte dadurch oft den Streit gewonnen[8].

Karl der Große war der populärste Herrscher des Mittelalters, auf den Namen keines anderen Herrschers ist daher soviel gefälscht worden, als auf seinen Namen. So weist Mühlbacher (Mon. Germ. DD Karol. 1, S. 80) nach, daß die mittelalterlichen Fälschungen fast ⅖ des ganzen Urkundenvorrats betragen. Den weitaus größten Teil steuerte dazu, namentlich in Deutschland, das 12. Jahrhundert bei, in immer geringerem Maße das 11., 10. und 9. Jahrhundert, nur noch wenige [220] das spätere Mittelalter[9]. Vier Stücke sind auf echten Diplomen späterer Zeit reskribiert. Dazu kommt eine Anzahl echter Urkunden, die durch Interpolationen mehr oder minder, drei, die inhaltlich ganz verunechtet sind.

Die Königs- und Kaiserurkunden sind, wie auch andere Urkunden, in zwei Formen auf uns gekommen, in Urschriften (Originalen) oder in Abschriften.

Jedoch der allgemeine Begriff der Urschrift, mit dem lediglich die Ursprünglichkeit und der Gegensatz zur mittelbaren Überlieferung durch Abschrift ausgedrückt wird, verbürgt, da auch jede Fälschung eine Urschrift haben muß, noch nicht die Echtheit eines Schriftstückes.

Erst der mittels der Schriftvergleichung erbrachte Nachweis, daß es in der Tat das ist, als was es sich ausgibt, als das auf Anordnung des urkundenden Herrschers von der Kanzlei desselben ausgefertigte Original, schließt die Echtheit desselben von vornherein in sich.

Als unecht oder gefälscht bezeichnen wir diejenigen Urkunden, deren Wortlaut ganz oder zum Teil erdichtet ist, und die sich nach der Absicht ihres Herstellers für etwas anderes ausgeben, als sie in Wirklichkeit sind[10].

Als entscheidend für die Frage, ob dieser Anschein hervorgerufen werden soll oder nicht, kann man wenigstens im allgemeinen die Besiegelung betrachten: ein mit dem echten oder nachgemachten Siegel des Ausstellers versehenes Dokument war nach der im Mittelalter herrschenden Anschauung unfraglich bestimmt, als Urschrift zu gelten.

Im Mittelalter war die Originalität einer Urkunde vorzüglich durch das Siegel der urkundenden Person verbürgt. Kein Wunder daher, wenn der Besitzer einer wichtigen Urkunde sich zur Fälschung an Stelle der verlorenen verleiten ließ, um einem unverschuldeten Rechtsmangel abzuhelfen, durch den er zu Schaden zu kommen meinte. In ähnlicher Weise wurde auch noch in älteren diplomatischen Werken als unterscheidendes Merkmal zwischen Originalen und Kopien angegeben, daß jene mit Siegel versehen seien oder doch Spuren einstiger Besiegelung tragen, die Kopien dagegen nicht.

Aber gerade die mittelalterliche Vorstellung von der die Authentizität beweisenden Kraft des Siegels hat sehr häufig zur Folge gehabt, daß man der Siegel, entbehrende echte Urkunden mit Siegeln versah[11], die man öfter von mindergeschüzten Dokumenten ablöste und mißbräuchlich mit diesen versah, wobei man sich vielfach vergriff[12]. Oft lag es gar nicht in der Absicht, das Siegel in Übereinstimmung mit der urkundenden Person zu bringen[13]. Daher [221] auch der Versuch, verletzte Siegel zu reparieren[14]. War man nicht im Besitze eines echten verwendbaren Siegels, so ist man dazu geschritten, neue, falsche Siegel anzufertigen, um dem Original zu der ihm verloren gegangenen Beweiskraft zu verhelfen. Hierbei sind vielfach echte Siegel als Vorlage zur Nachbildung benutzt oder auch freie Gebilde, Phantasiesiegel, geschaffen worden[15], die nicht bloß im Einzelfalle, [222] sondern auch dazu benutzt wurden, um echte Urkunden verschiedener Herrscher desselben Archivbestandes, deren Siegel verloren gegangen, wieder mit Siegeln zu versehen.[16]

Hieraus ergibt sich, daß, da das Siegel seiner Natur nach ein inhärierender Bestandteil des Schriftstücks ist, ein unechtes Siegel eine im übrigen makellose Urkunde nicht verdächtigen, noch ein echtes und noch so geschickt befestigtes Siegel an einem sonst Verdacht erregenden Diplome, nach moderner Anschauung, dieses vor Verurteilung schützen kann[17].

Wird also ein unanfechtbares Siegel die Glaubwürdigkeit eines Originales erhöhen, so wird eine offenkundige Siegelfälschung, mit anderen verdächtigen Merkmalen zusammenfallend, uns darin bestärken, es als Fälschung anzusehen.

Sehr häufig hat man Kopien, wenn man ihnen überhaupt die Formen der Originale zu geben trachtete, gleichfalls durch Siegel zu beglaubigen gesucht[18].

Man ging aber weiter und versuchte verunechteten Kopien oder geradezu Fälschungen auf solche Weise den Schein der Beglaubigung zu verleihen[19].

Eine besondere Art der Kopien, die nicht bloß den Wortlaut der Originale widergeben, sondern auch die graphischen Merkmale derselben ganz oder teilweise nachzuahmen sich bemühen, sind die Nachzeichnungen[20]. Eine mehr oder weniger große Zahl ist auch in dem offenbaren Bestreben, der Kopie das Ansehen eines Originals zu geben, mit echtem oder falschem Siegel versehen worden[21].

Vielfach wird das Streben vorgewaltet haben, für den Verlustfall des Originals eine möglichst getreue [223] Nachzeichnung zu schaffen oder, wenn das Original bereits die Zeichen des Verfalls an sich trug, durch Nachzeichnung dessen Inhalt zu retten.

Da nun, wie gesagt, im Mittelalter der Glaube sehr verbreitet war, daß die Originalität einer Urkunde vorzüglich durch das Siegel der urkundenden Person verbürgt werde, so war es natürlich, daß der Hersteller auch der Nachzeichnung ein Siegel zufügte, die Kopie damit zum Original zu gestalten suchte. War die durch die Nachzeichnung zu rettende Urkunde dem Verfall nahe, so wird vielfach deren echtes Siegel dazu verwandt worden sein. Galt es nur ein Doppelexemplar zu schaffen, so wird man zu einer Nachbildung des echten Siegels geschritten sein, die nach Wissen und Können verschieden ausgefallen ist.

Nur einem vereinzelten Falle begegnen wir, daß man die Nachzeichnung einer Urkunde mit dem von der Vorlage losgelösten Siegel versah und sie zugleich von einem späteren Kaiser beglaubigen ließ[22].

Da sich in den seltensten Fällen wird erkennen lassen, ob die Nachzeichnung für Zwecke der Kopie angefertigt wurde, so wird man jeder von vornherein das größte Mißtrauen entgegenbringen müssen, weil die Unanfechtbarkeit aller formalen Bestandteile, zu denen auch das Siegel gehört, nicht beweist, daß die nachgezeichnete Urkunde der wirklich erfolgten Rechtshandlung ihres Ausstellers in allen Teilen entspricht. Es werden sich bei nur formaler Prüfung solcher Urkunden Interpolationen, Kürzungen, Zusätze u. a. nicht erweisen lassen. Ihre Echtheit kann nur durch Prüfung der formalen Merkmale und die Kritik ihres Inhalts bewiesen werden.

Schwer und nur unter besonders günstigem Umstande wird sich eine gleichzeitige Nachzeichnung, besonders wenn sie mit echtem Siegel versehen ist, als Fälschung erkennen lassen[23].

Mit der Bedeutung der Urkunde als Rechtsmittel hängt eng zusammen, daß ebenso alt, als der Gebrauch derselben auch die Versuche sind, wirklich ausgestellte Urkunden durch Änderungen zu fälschen oder geradezu neue Urkunden zu schmieden, um, was in Wirklichkeit nie stattgefunden hatte, glauben zu machen.

Natürlich mußte dem Fälscher daran gelegen sein den Verdacht einer Fälschung möglichst zu vermeiden, und den Eindruck hervorzurufen, als sei sein Machwerk Original; er mußte sich daher, soweit es seine Kunst und sein Zweck erlaubte, bemühen, seine Vorlage möglichst genau nachzuahmen, gewissermaßen ihre äußeren Merkmale zu kopieren, d. h. also auch die Schrift der Vorlage nachzubilden, was dem einen oder dem andern von den Fälschern manchmal gut gelungen ist[24].

Für sein Machwerk hatte der Fälscher aber auch ein Siegel, den wesentlichsten Bestandteil zum Beweis der Echtheit der Urkunde, nötig. Da hat er zur Beschaffung eines solchen verschiedene Wege eingeschlagen, sei es daß er die Vorlage des echten Siegels beraubte oder deren echtes Siegel durch [224] Abdruck nachbildete[25], sei es, daß er eigens zu dem Zwecke Stempel anfertigte, die zumeist auf Grund echter Siegel, in einzelnen Fällen auch ohne Vorlage hergestellt, frei erfunden worden sind.

Verhältnismäßig häufig ist es vorgekommen, daß der Fälscher, um ein echtes Siegel für sein Falsifikat zu erlangen, echte Urkunden durch Rasur oder Abschaben der Schrift, selten unter Belassung von Monogramm, Rekognition oder Echatokoll, gänzlich vernichtet und die so hergerichteten Pergamentblätter beschrieben hat[26]. Dabei kam es ihm auch gar [225] nicht darauf an, ob es das Siegel des Ausstellers seines Machwerkes sei[27]. Vereinzelt sind wohl auch Blankets, mit Siegel, verwendet worden[28].

Vielfach entnahm der Fälscher das Siegel einer echten Urkunde und fügte es seiner Fälschung bei. Hierbei hat er das richtige getroffen[29], sich aber auch in dessen Wahl geirrt, indem er entweder ein Siegel zufügte, das der Aussteller zur Zeit der Ausstellung der Urkunde nicht mehr führte oder erst später in Gebrauch nahm[30].

[226] In Einzelfällen ist es dem Fälscher nicht darauf angekommen, daß das Siegel den Aussteller der Urkunde repräsentiere[31], verschiedentlich irrte er sich, durch Namensgleichheit dazu verführt, bei der Auswahl betreffs der Person des Ausstellers[32] oder er richtete ein beliebiges echtes Siegel durch Rasur der Umschrift vor[33].

Manche Fälscher rechneten auf die Unwissenheit, indem sie das Siegelbild unkenntlich machten, formlose Wachsklumpen zufügten, die Wachsmasse unbeprägt ließen oder Spuren eines anscheinend verloren gegangenen Siegelbildes erscheinen ließen[34].

In vielen, wohl den meisten Fällen, namentlich bei Urkunden mit aufgedrücktem Siegel, wird die Befestigung, wenn geschickt ausgeführt, nicht in Erscheinung treten[35], leichter bei denen mit angehängtem [227] Siegel. Doch läßt sich schon häufig daraus, daß der Urkunde ein Siegel aufgedrückt ist, nachdem man zum Hängesiegel übergegangen war[36], und umgekehrt, die Unechtheit eines Dokumentes nachweisen. Oft wird sich die Fälschung der Urkunde und ihres Siegels gar nicht erkennen lassen, wenn diese einer dem Aussteller nahe liegenden Zeit entstammt, und das Siegel mit einer Matrize vom Originalabdrucke hergestellt wurde[37].

Als Material zur Herstellung von Matrizen, die über Originalsiegeln geformt wurden, sind offenbar, wie in der neuesten Zeit, zu Abformungen, auch im Mittelalter Gips, Lehm oder Ton und Schwefel verwendet worden. Die Verwendung des letzteren ergibt sich aus dem Fälscherprozeß, der in Breslau 1364 gegen den Knappen Johann von Schellendorf spielte (S. 142).

Weniger eignen sich nach von mir angestellten Untersuchungen Lehm oder Ton. Die mit ihm hergestellten Matrizen zeigen im trockenen Zustande einen bedeutenden Rückgang in der Größe des abgeformten Gegenstandes und Risse.

[228] In neuerer Zeit (Ilgen a. O. 58) nimmt man nun an, daß unsere Vorfahren im Mittelalter die Gipsformen noch nicht kannten, ohne daß doch diese Annahme bisher bewiesen worden ist, wogegen Untersuchungen antiker und mittelalterlicher Bauwerke eine derartige Geschmeidigkeit und Härte des als Bindemittel gelöschten Kalkes ergeben, daß z. B. bei Abtragungsarbeiten sehr widerstandsfähige Handwerkszeuge verwendet werden mußten.

Von mir angestellte Untersuchungen ergeben nun, daß sich durch Mischung des gelöschten Kalkes mit Milch, ein außerordentlich geschmeidiges Material zum Abformen erzielen läßt, das in trockenem Zustande dem Fälscher sehr harte Matrizen liefert.

Gleichschwer ist die Siegelfälschung zuerkennen, wenn die obere Siegelschicht mit dem Bilde geschickt abgelöst und mit der unteren Siegelschale verbunden, oder letztere zum Zwecke des Durchziehens der Siegelfäden durchgebohrt wurde[38].

[229] Wollte der Fälscher seine echte Vorlage des Siegels nicht berauben oder, weil ihm die Herstellung des Siegels durch Abdruck vom echten Siegel nicht bekannt war, so ist er zur Herstellung von Siegelstempeln geschritten, wozu er das echte Siegel als Vorlage benutzte[39]. Man wird hierbei in den seltensten Fällen an Metallstempel zu denken haben, zumeist genügte wohl für die Wachsabformung die in Gips oder Schwefel geformte Matrize.

Aber hierbei hat der Fälscher vielfach in der Auswahl der Vorlage fehlgegriffen, indem er das Siegel des gleichnamigen Vorgängers[40] oder Nachfolgers[WS 1] [230] nachahmte. Hinwider aber hat er, wenn ihm eine Vorlage nicht zur Hand war, Siegeltypen frei erfunden und nach Geschick und Wissen mehr oder weniger gut ausgeführt[41].

In einzelnen Sammlungen finden sich Abdrücke von Siegeln, deren Typen an Urkunden nicht gefunden werden und sich als Fälschungen erweisen lassen. Sie verdanken ihre Entstehung der Sucht der Sammler, möglichst verschiedene Siegel in Abdrücken zu besitzen.

Der nachweisbar älteste in moderner Zeit gefälschte Stempel (aus Messing) ist der Heinrichs III. (II, Taf. 42, 2), der sich in der smitmerischen Siegelsammlung des Haus-, Hof- und Staatsarchivs zu Wien befindet.

Ich habe bereits an anderer Stelle (Mitteil. des Inst. f. österr. Gesch. 14, 488f.) dieses Stück als Fälschung nachgewiesen und die Frage erörtert, wie der Stempel hergestellt wurde, da er zwar im allgemeinen mit dem echten Siegel (I, Taf. 14, 1) übereinstimmt, in Einzelheiten jedoch von ihm abweicht. Offenbar wurde nach diesem Siegel ein Abdruck (Positiv) hergestellt, dieser nachkorrigiert und dann in negativer Form als Stempel gegossen. Der Ziseleur hat die Buchstaben der Umschrift, sowie die Falten der Gewandung, die in der Vorlage, dem Originalwachssiegel, bereits abgestoßen waren, durch Nachhilfe mit dem Stichel wieder hervortreten lassen. Denn der Stempel ist zweifellos nicht geschnitten, sondern gegossen, weil die Gußhäute zu erkennen sind. Das originalsiegel, nach dem der Stempel hergestellt wurde, hatte sich, wie es die Natur des Materials der Wachssiegel bedingt, konvex verändert, so daß [231] die ursprünglich glatte Fläche wellenförmig erscheint. Die Ähnlichkeit des Henkels mit den von vier anderen, wettiner Stempeln, lassen erkennen, daß alle fünf Stempel derselben Fälscherfabrik entstammen.

Franz Paul Edler von Smitmer, Domherr zu St. Stefan in Wien (geb. zu Wien 1740, † ebendaselbst 1796 Okt. 4) richtete bei seinen Studien der Geschichte der geistlichen Orden sein Augenmerk auch auf Siegel. 1722 gelangte er in den Besitz einer alten Siegelsammlung, die ursprünglich von dem Paduaner Sartorio Ursato angelegt war. Nach Ursatos Tode (1678) erwarb die Sammlung der damalige holländische Gesandte in Venedig van Stryker, von dem sie an den nürnberger Kaufmann Geysel kam. Der sächsische Historiograph Glafey († 1753) erheiratete sie und setzte sie fort. Aus Glafeys Besitz wanderte sie in jenen v. Smitmers, der sie nicht nur bereicherte, sondern dazu auch verschiedene Kommentare schrieb und durch Register besonders nutzbar machte. Nach v. Smitmers Tode kam die Sammlung in den Besitz des Wirtschaftsdirektors Kowatsch, dann des geheimen Kabinettsoffizialen Löscher, von dessen Witwe sie – 9000 Stück – durch Kauf in den Besitz des k. und k. Haus-, Hof- und Staatsarchivs zu Wien überging.

Wie bereits erwähnt, befinden sich in der smitmerischen Sammlung auch vier wettiner Stempel aus der Zeit von 1207–1324 (Posse, Siegel der Wettiner [Taf. III, 1; VII, 4; IX, 5; XIV, 2]). Die prächtige Erhaltung dieser und des Stempels von Heinrich III., die Gleichmäßigkeit in der Bearbeitung aller Stempel, sowie die Ähnlichkeit aller fünf Henkel lassen schon nicht den Glauben aufkommen, daß hier echte Stempel vorliegen, zumal gerade in der Zeit, der jene angehören, die Handhaben nicht nach der Mitte der Rückseite zu, sondern oben am Kopfende der Stempel angebracht zu werden pflegten, wie das auch durch die vier Originale des Hauptstaatsarchivs Dresden und für Heinrich III. durch die Abbildung (I, Taf. 14, 1) bewiesen wird. Bei allen fünf Stücken hat der Zapfen am Kopfende Spuren im Wachs hinterlassen.

Wann sind nun diese fünf Fälschungen angefertigt worden? Sie haben wohl noch nicht dem Urstock der smitmerischen Sammlung, der des Paduaners Sartorio Ursato († 1678) angehört, sondern sind erst durch den Nachbesitzer Glafey († 1753) in diese gelangt, denn auffällig ist es, daß sich eine verhältnismäßig große Zahl wettiner Stempel als Fälschungen in der Sammlung befindet. Glafey war als sächsischer Archivar in der Lage, Abdrücke von Originalsiegeln des Hauptstaatsarchivs zu Dresden, auch Heinrichs III., anfertigen zu lassen, nach denen dann die Stempel gefälscht worden sind. Auf die Zeit Glafeys weist auch die Form der auf deren Rückseite eingegrabenen Nummern hin.

In gleicher Weise, wie die fünf Stempel der smitmerischen Sammlung, sind offenbar auch die in neuerer Zeit im Handel aufgetauchten Stempel Friedrichs II. (IV, Taf, 82, 3), Karls IV. (II, Taf. 51, 5 und IV, Taf. 83, 3), Karls VI. (IV, Taf. 11, 1), sowie der Landfriedenssiegel unter Wenzel (II, Taf. 62, 5. 6; 63, 5) und wohl auch Sigismund (II, Taf, 63, 7) hergestellt worden.

Anders verhält es sich wohl auch nicht mit dem Stempel Friedrichs II. für das Königreich Sizilien (I, Taf. 30, 1), der von Palermo aus in Rom und dann in Florenz im Jahre 1893 im dortigen Kunsthandel auftauchte, seitdem aber vermutlich in der Sammlung eines Käufers verschwunden ist. Winkelmann, der den Stempel für echt hielt, gab nach einem Abdruck eine verkleinerte Abbildung, die annähernd mit dem echten Typus (I, Taf. 29, 4) übereinstimmt, deren Abweichungen aber die Fälschung deutlich erkennen lassen und auf den Fälscher zurückzuführen sind, der eine wohl nicht mehr intakte Vorlage benutzte und die Ligaturen der Legende nicht verstand. Die Unechtheit der Stempel Wilhelms (II, Taf. 50, 7–10) und zweier Rudolfs I. hat Haberditzl zweifellos erwiesen, von denen der erstere im Jahre 1817, der Stempel Rudolfs I. (I, Taf. 41, 1–3) im Jahre 1857, der andere (I, Taf. 41, 4 und IV, Taf. 83, 1) in den fünfziger Jahren des 19. Jahrhunderts bekannt wurden. Alle sind gefälscht nach echten Siegeln.

Wie im Kunsthandel der modernen Zeit nachweislich massenweise Gegenstände der Kleinkunst, zu denen auch die Siegel gehören, gefälscht werden, so ergibt sich als Ergebnis der Untersuchung, daß alle bisher bekannt gewordenen Stempel der Kaisersiegel als spekulative Fälschungen anzusehen sind.

In einzelnen Sammlungen finden sich Abdrücke von Siegeln, die an Urkunden nicht gefunden werden, aber von den bekannten Typen mehr oder weniger abweichen, deren Herstellung müssen demnach ebenfalls Stempel, wie nachweislich der Stempel Karls IV. (II, Taf. 51, 5), hergestellt sein, mag dazu Metall oder das Negativ in irgendwelcher Masse verwendet sein.

Obgleich die Luxemburger Heinrich VII. und Karl IV. als Könige je nur einen Thronsiegelstempel geführt haben, werden nach in einzelnen Siegelsammlungen vorhandenen Abdrücken dem ersteren außerdem noch zwei (II, Taf. 51, 2; I, Taf. 46, 5), Karl IV. noch drei Stempel (II, Taf. 51, 3–5) zugeschrieben, doch erbringt Haberditzl den sicheren Nachweis, daß die Siegel Heinrichs VII. (II, Taf. 51, 2) und Karls IV. (II, Taf. 51, 3) im Abdruck von den Originalsiegeln (I, Taf. 46, 4; II, Taf. 1, 5) gefälscht und nach diesen Fälschungen auf mechanischem Wege um 10 mm verkleinerte Exemplare (I, Taf. 46, 5; II, Taf. 51, 4) hergestellt wurden. Zu diesen tritt noch hinzu der gleichfalls gefälschte Stempel Karls IV. (II, Taf. 51, 5).

Die Verkleinerung wird auf mechanischem Wege dadurch erreicht, daß man bei der Eigenschaft des Gipses gleichmäßig zu schwinden, ihn nach dem Erstarren in starken Spiritus bringt und ihn darin 24 Stunden liegen läßt. Hierauf macht man davon einen zweiten und dritten Abguß, der jedesmal im Spiritus eine Verkleinerung erfährt, bis man die gewünschte Größe erzielt hat.

[232] Haberditzl hat auch den weiteren Beweis erbracht, daß sich die Fabrikation der Fälschungen beider luxemburger Könige, wie auch des gefälschten Siegels von Sigismund (II, Taf. 52, 1), nach Luxemburg lokalisieren läßt: sie sind dort, vermutlich von dem Archivar des „Archives communales“ H. Gomand im Jahre 1849 hergestellt worden.

Der Zweck dieser Fälschungen ist ein zweifacher: man will möglichst schöne und möglichst verschiedene Siegel, wenigstens in Abdrücken besitzen. Auch Siegelabdrücke blieben in den fünfziger Jahren des vorigen Jahrhunderts vor der Restaurierwut nicht verschont. Die drei Abdrücke sehen auch, wie Haberditzl bemerkt, wirklich so aus, als ob sie eben aus dem Stempel gedrückt wären. Wie weit man in solchen Restaurierungen ging, zeigt am deutlichsten der Gipsabdruck nach dem Siegel Sigismunds (II, Taf. 52, 1). Kaum ⅓ ist genau identisch, ⅔ sind ergänzt. An allen drei Abdrücken, besonders am Stempel Karls IV. (II, Taf. 51, 5) kann man schon auf den ersten Blick die Retouchen im Gesicht, das an den Originalsiegeln natürlich am leichtesten verletzt ist, erkennen und da vor allem an den Augen. Solche Augen mit schweren, halbgesenkten Augenlidern hat man im 14. wie im 15. Jahrhundert nicht gekannt.

Einige Abdrücke werden ohne Nachweise von Sammlern bestimmten Herrschern zugeschrieben[42], einige sind als mehr[43] oder weniger geschickte[44] Überarbeitungen von Matrizen nach echter Vorlage und mißratene Produkte[45] zu erkennen.


  1. Breßlau UL. 1, 11ff.
  2. Breßlau UL. 1, 86. – Meister 1, 164.
  3. Für Reichenau MR 1610 (1567) Karl III. (II, Taf. 52, 15); MR 1815 (1766) Arnulf (II, Taf. 53, 1); Urk. 1123 Nov. 26 (Fürstenberg. Urkundenb. 5, 51) Tauschurkunde der Äbte von Reichenau und St. Georgen im Schwarzwald auf vollständig radiertem Diplom reskribiert. Vgl. Lechner in Mitteil. des Inst. f. österr. Gesch. 21, 69. 71, Brandi, Quellen und Forsch. 1, 11. 36. 52. Mon. Germ. DD Karl I. No. 222.
  4. Für Kempten MR 161 u. 162 (157. 158). Vgl. S. 224.
  5. Für Lindau MR 992 (961) Ludwig der Fromme (II, Taf. 52, 12) auf radierter Urkunde Ludwigs reskribiert (II, Taf. 52, 12). Vgl. S. 103.
  6. Für Rheinau MR 1402 (1361) Ludwig des Deutschen auf radierter Urkunde Ludwigs. Vgl. S. 224.
  7. Posse, Lehre von den Privaturkunden 143.
  8. Bendel, Die ält. Urkunden der deutschen Herrscher für die ehemalige Benediktiner-Abtei Werden a. d. Ruhr 1908. S. 95.
  9. Die Fälschungen der Neuzeit MR 379 (371); 303 (294); 153, 199 (150, 195); 232, 495, 496 (223, 480, 481); 430(422); 272 (nach 240a); 439 (431); 414; 376 (368); 373 (365); 279, 317 (270, 308); 501.
  10. Breßlau, Urkundenlehre 1, 7. – Kehr, Die Urkunden Ottos III. 265.
  11. Über Siegelfälschungen vgl. Sickel, Acta Karolina 1, 168. – Grotefend, Über Sphragistik 32f. – Posse, Lehre von den Privaturkunden 143f. – Meister, Grundriß der Geschichtswissensch. I. 4, 57. – Breßlau, UL. 1, 973. – Ewald, Siegelmißbrauch und Siegelfälschung im Mittelalter (Sonderabdruck aus der Westdeutsch. Zeitschr. f. Gesch. u. Kunst 30, 1). – St. 5034. Urkunde Heinrichs VI. bestätigt ein Privileg seines Vaters mit der ausdrücklichen Bemerkung: non obstante, quod sigillum impressum cerfum vetustate et fractura lesum periit et sigilli sollempnitas defuit consueta.
  12. In jüngster Zeit: MR 150 (147). Karl der Große 772 Okt. 20. Nachzeichnung einer Vorlage aus dem Beginn des 9. Jahrhunderts. Nach Mabillons Zeit ist die Urkunde von jemandem, der sie für echt hielt, mit einem echten Siegel Ludwigs des Frommen (I, Taf. 1, 6) versehen worden, das mit einem Klumpen anderen Wachses befestigt ist. S. 100. Vgl. Sickel, Acta 1, 348 Anm. 2.
    MR 1398 (1357) (II, Taf. 52, 13). Ludwig der Deutsche. Echte Urkunde mit Siegel Ludwigs des Kindes (I, Taf. 5, 9). S. 103.
    MR 1435 (1394) (II, Taf. 31, 5) Ludwig der Deutsche für Herford, wahrscheinlich das Siegel eines Abts Rudolf von Corvey (1046–50). S. 103.
    MR 1651 (1608) (II, Taf. 32, 3) Karl III. Echte Urkunde mit gefälschtem Siegel. S. 103.
    St. 506. Otto I. und II. echtes (?) Diplom, mit Bulle 4 Ottos III. (I, Taf. 10, 8. 9), die in nicht korrekter Weise angehängt ist.
    Mon. Germ. DD I. 217 (Or. Wernigerode). Urkunde Ottos I. mit Siegel Ottos III., vielleicht von St. 1039a weggenommen. Die Urkunde selbst ist verdächtig. Vgl. S. 105.
    St. 603 (IV, Taf. 83, 6, 7). Urkunde Ottos II., die ursprünglich mit einem echten Siegel versehen war, trägt das echte Siegel Ottos I. (IV, Taf. 73, 3), das einer Urkunde Ottos I. entnommen, die nach Entfernung des Siegels vernichtet wurde. S. 106.
    St. 857. Echte Urkunde Ottos II. mit echtem Siegel Ottos I. (I, Taf. 7, 1). S. 107.
    St. 1046 und 1055 vgl. S. 107. 108.
    St. 2664 (I, Taf. 42, 3) entbehrte nach einem Inventar von 1537 des Siegels. Das jetzt daran befindliche, und zwar das Ludwigs des Frommen, kann also erst nach diesem Jahre zugefügt sein. Vgl. Breßlau a. O. 974. Vgl. S. 99. 114.
  13. St. 1097. Otto III. Nach den Mon. Germ. ein von HF mit dem Eschatokoll versehenes unbesiegeltes Blankett wurde von einem freisinger Schreiber ausgefüllt. Dieser benutzte als Vorlage für seine Fassung hauptsächlich St. 613 und hielt sich im übrigen an das freisinger Formular (St. 1042, 1067, 1339, 1449). Wie aber die Schrift verrät, wird die Urkunde erst zur Zeit der Besiegelung mit dem zweiten 1002–14 verwendeten Siegel Heinrichs II. (I, Taf. 11, 2, nach Meichelbeck, Hist. Feising 1a, 193), und zwar wahrscheinlich vor dem 1006 erfolgten Tode des Bischofs Kotascalch vollendet sein. Schon als Meichelbeck das Siegel abbildete, war es nicht mehr vollständig erhalten, die Mon. boica berichten, es sei zerbrochen, sei aber zum größeren Teil noch an der Urkunde befestigt, später war es ganz abgefallen und heute ist es überhaupt verschwunden. Nach Wibels Besichtigung des Originals (N. Archiv 36, 311, Anm. 1) ergibt sich nun aber, daß die Befestigung dieses Siegels keineswegs einwandfrei und kanzleigemäß gewesen sein kann. Während nämlich die hierfür gemachten, sich kreuzenden Einschnitte in das Pergament stets durch Umbiegung der Lappen ein entsprechendes Loch für das Durchdrücken des Wachses darbieten, sind hier diese Lappen nachträglich weggeschnitten. Das läßt auf gewaltsame Entfernung eines ursprünglichen Siegels schließen, an dessen Stelle dann später, vielleicht versehentlich das Siegel Heinrichs II. trat, auf dem der Name des Königs schon größtenteils zerstört war. Daneben käme auch als Möglichkeit in Betracht, daß von einem mit dem Kanzleigebrauch nicht vertrauten Manne das absichtlich unkenntlich gemachte Siegel betrügerisch angebracht wurde, um den Mangel unterbliebener Besiegelung zu verdecken. Vgl. S. 108.
    St. 2365 und 2394. Heinrich III. Derselbe im 13. Jahrhundert für die Fälschung Friedrich I. (St. 4495) angefertigte Stempel Friedrichs ist auch nachträglich an diesen beiden echten Urkunden Heinrichs verwendet worden, um die vermutlich verloren gegangenen Siegel an diesem zu ersetzen. Vgl. S. 113, 118, 148, 216.
    [221] BF 170. Kanzleimäßige Urkunde Philipps. Über der Plikatur im einfachen Pergamente nur ein Loch für die Siegelfäden angebracht. Vor allem aber hängt an den anfangs zopfartig geflochtenen, dann wieder losen roten Seidenfäden ziemlich weit von der Urkunde entfernt, nicht das Siegel Philipps, sondern Friedrichs II., und zwar das in der Zeit von 1212–15 von ihm geführte Siegel (I, Taf. 27, 6). Am unteren Rande des Siegels sieht man dagegen Löcher, aus denen kurze Reste von grünen Fäden herausragen. Alles dürfte dafür sprechen, daß hier nicht nachträgliche Besiegelung einer Urkunde Philipps durch Friedrich II. vorliegt, sondern das Siegel Philipps ursprünglich an der Stelle gehangen hat, wo die Flechtung der Fäden aufhört, dasselbe bei irgend einer Gelegenheit zu Grunde gegangen und eigenmächtig seitens des Besitzers durch ein anderweit abgelöstes Siegel Friedrichs II. ersetzt worden ist. Vgl. Sybel und Sickel, Kaiserurkunden in Abb. 439. Vgl. S. 221.
    BR Reg Ludwigs IV. 1314 Dez. 24 (II, Taf. 57, 4, 4) mit dem Siegel Rudolfs I. (I, Taf. 40, 5). Vgl. S. 122.
    Urkunde Wenzels 1365 Okt. 22 (Or. Wien). An rot-gelber baumwollener Schnur hängt ein echtes Majestätssiegel Karls IV., doch ist es einer andern Urkunde entnommen, denn es hatte ursprünglich Pergamentstreifen, an deren Enden oben und unten die Schnur angenäht ist. Man hat hier wohl nur den Verlust des richtigen Siegels in unrichtiger Weise ergänzt. Lindner a. O. 207.
  14. St. 4969 Urkunde Heinrichs VI., mit ungewöhnlich breitem Siegelband aus rot-weißem Leinenstoff. Bei näherer Untersuchung erkennt man, daß die Bänder unmittelbar unter der Siegelplatte angebracht sind. Wahrscheinlich war das Originalsiegel der Urkunde, sowie der mit ihr zusammenhängenden Privaturkunde 1195 Nov. 10 (Cod. dipl. Sax. reg. I. 2, 595), die das gleiche Siegelband zeigt, abgefallen. Sie zu retten, schnitt man mit scharfem Instrumente Siegelrand und Siegelbild weg und legte, nachdem das neue Band eingezogen, eine neue Wachsschicht unter. Vgl. Posse a. O. 150.
  15. MR 390 (383) (II, Taf. 30, 1. 2). Echte Urkunde Karls des Großen mit einem Siegel Ludwigs des Frommen (I, Taf. 1, 6), das uns leicht als Abguß eines echten Siegels erkennbar ist und mit einer Wachsschicht überzogen wurde. Vgl. S. 100.
    MR 1360 (1321) (II, Taf. 31, 3). Ludwig der Deutsche. Echte Urkunde, als Ersatz für das echte, ein wahres Monstrum. Vgl. S. 103.
    St. 32 (II, Taf. 33, 4) Heinrich I. Echte Urkunde. Siegel durch zweimaliges Aufdrücken des Stempels unkenntlich gemachtes Bild, wohl das eines Abtes. Vgl. S. 105.
    St. 632 (II, Taf. 34, 8) Otto I. Echte Urkunde mit falschem Siegel. Vgl. S. 106.
    St. 902 (IV, Taf. 78, 4) Otto III. Echte Urkunde. Siegel Nachahmung von Otto II. 4 (I, Taf. 8, 5). Vgl. S. 107.
    St. 985 (II, Taf. 35, 5) Otto III. Zeitgemäße Schrift. Ob echt? Siegel Nachahmung von Otto III. 2 (I, Taf. 9, 4). Vgl. S. 107.
    St. 1110 (II, Taf. 35, 7) Otto III. Echte Urkunde. Das daran künstlich befestigte Siegel höchstwahrscheinlich Nachahmung von Heinrich III. (I, Taf. 15, 1). Vgl. S. 108.
    St. 1112 (IV, Taf. 78, 6) Otto III. Echte Urkunde. Das Siegel ist trotz der Zweifel der Mon. Germ. (DD Otto III. 245) nicht Otto III. 4 (I, Taf. 9, 6), sondern von einer echten Urkunde Ottos II. (I, Taf. 9, 1. 2) übertragen, wie schon Foltz (N. Archiv 3, 35) annahm. Vgl. S. 108.
    St. 1315 (II, Taf. 36, 2) Heinrich II. Echte Urkunde für Kloster Werden. Daran ein Siegel Heinrichs III., Nahahmung Heinrich III. 1 (I, Taf. 14, 1). Dasselbe Siegel (II, Taf. 33, 3) befindet sich an der Nachzeichnung (Anfang 11. Jahrhunderts) der Urkunde Heinrichs I. (St. 30) für dasselbe Kloster. Vgl. S. 109, 112.
    St. 1519 (II, Taf. 36, 5) Heinrich II. Echte Urkunde, mit falschem Siegel; das echte Siegel dieser Urkunde wurde verwendet für die Anfang des 12. Jahrhunderts angefertigte Fälschung St. 1520 (II, Taf. 54, 4), mittels einer angegossenen Wachsschicht künstlich auf dem Pergament befestigt. Vgl. S. 109, 112.
    St. 1524 (II, Taf. 36, 5) Heinrich II. Echte Urkunde mit Siegel Nachahmung von Heinrich II. 2 (I, Taf. 11, 2), auch an weiteren sieben echten Würzburger Urkunden (St. 1337, 1370, 1488, 1489, 1583, 1584, 1638). Dasselbe Siegel findet sich auch an St. 1310 einer Fälschung des 11. Jahrhunderts. Dieselben sind nachträglich angebracht, während die abgelösten echten Siegel zur Beglaubigung falscher Exemplare dienen sollten. Von demselben Siegelfälscher rühren auch die Siegel Konrads II., (gefälscht nach I, Taf. 12, 4) an den beiden echten Urkunden St. 1888 und 1889 (I, Taf. 12, 2. 3) her. Vgl. S. 108, 109, 111, 166.
    St. 1538. Heinrich II. Man machte statt des üblichen Kreuz- oder Sternschnittes ein kleines Loch in das Pergament, worauf dann ein echtes Siegel Heinrichs III. (I, Taf. 11, 2) aufgeklebt wurde, das jetzt lose aufliegt. Die Authentizität der Urkunde ist verbürgt, da diese von Guntherus A (vgl. Sybel und Sickel, Kaiserurk. in Abb. VI, Taf. 2, Text S. 110 und Kehr, Merseburg. Urkundenb. 1, 40) geschrieben ist. Vgl. S. 110.
    St. 1680 (IV, Taf. 79, 1). Echte Urkunde, anscheinend Nachbildung des echten Siegels (I, Taf. 11, 3). Vgl. S. 110.
    St. 2164. Heinrich II. Echte Urkunde, mit im 11. Jahrhundert nach Heinrich III. (I, Taf. 14, 1) gefälschtem Siegel, das sich auch an der im 11. Jahrhundert entstandenen Nachzeichnung Heinrichs I. (St. 30), ebenfalls für Werden, befindet. Damals ist wohl auch das verlorene echte Siegel durch das falsche Siegel ersetzt worden. Vgl. S. 100, 104, 112, 223.
    St. 2218 (II, Taf 40, 1). Heinrich III. Urkunde echt. Ein Stück unbeprägten Wachses. Auch St. 2219 (IV, Taf. 79, 5). Die Feststellung, daß an zwei zeitlich benachbarten, in der Kanzlei geschriebenen Diplomen Heinrichs III. für verschiedene Empfänger (St. 2218 für Nienburg, St. 2219 für Kaufungen), deren Originalität unzweifelhaft ist, sich Wachsklumpen befinden, die zwar äußerlich Siegelform aufweisen, aber keine eigentliche Beprägung zeigen, schließt die Annahme zufällig gleichartiger Siegelfälschung aus, während Fälschung dieser Art jedenfalls der an der angefochtenen Urkunde Heinrichs IV. (St. 2775. II, Taf. 43, 1) befindliche Wachsklumpen ist. Ebensowenig ist denkbar, daß gerade hier (bei St. 2218 und 2219) und unter den Siegeln des früheren Mittelalters sonst ohne Beispiel zufällig beide Male eine beprägte Schicht herausgefallen oder nachträglich entfernt worden ist. Man muß vielmehr annehmen, daß entweder die Besiegelung tatsächlich nicht stattgefunden hat, oder was die sichtbaren Spuren an St. 2218 wahrscheinlicher machen, die stattgefundene Besiegelung sogleich wieder unkenntlich gemacht worden ist. Die Kanzlei muß dann die Diplome in solchem Zustande herausgegeben haben, anscheinend nur, weil der Siegelstempel nicht zur Hand war oder weil die erneute Besiegelung versehentlich unterlassen wurde, ohne daß dadurch die rechtliche Gültigkeit der Verleihungen aufgehoben werden sollte. Denn wenn selbst nach der Vollziehung des Monogrammes noch eine Willensänderung des Königs eingetreten sein sollte, so würde man schwerlich die ungültigen Diplome in dieser Weise den Parteien ausgefolgt haben. Da beide Diplome von dem Italiener KA geschrieben sind, wäre denkbar, daß sie zunächst versehentlich mit dem zweiten Siegeltyp Heinrichs (I, Taf. 14, 2) beprägt worden sind, der sonst zuerst an St. 2225 überliefert ist – die früheren italienischen Diplome Heinrichs haben keine erhaltenen Siegel –, wohl zunächst nur für italienische Empfänger bestimmt war, in deutschen Diplomen ist er erst vier Jahre später mit Sicherheit nachweisbar und dann in ständigem Gebrauch. (Wibel). Vgl. S. 112. – Ähnlich verhält es sich mit dem Siegel an dem ebenfalls sicheren Diplom Heinrichs V. St. 3092 (II, Taf. 46, 1). Heinrich V. Urkunde echt. Siegel Wachsmasse, ohne eine Spur von Bild und Schrift, wie es scheint unbeprägt. Vgl. S. 116.
    [222] St. 2401 (II, Taf. 40, 5). Heinrich III. Urkunde echt mit falschem Siegel. Vgl. S. 113.
    St. 2755 (II, Taf. 42, 5). Heinrich IV. Urkunde echt. Siegel vielleicht Nachahmung von Heinrich II. 2 (I, Taf. 11, 2). Vgl. S. 115.
    St. 2971 (II, Taf. 44, 4). Heinrich IV. Urkunde echt. Siegel Nachahmung von Heinrich III. 4 (I, Taf. 15, 1). Von demselben Stempel Heinrichs V. St. 3236 Heinrich V. (II, Taf. 47, 4). Vgl. S. 113, 116, 117.
    St. 3177 (II, Taf. 47, 3). Heinrich V. Echte Urkunde mit falschem Siegel, Nachbildung von Heinrich V. 3 (I, Taf. 19, 3). Vgl. S. 117.
    St. 3452 (II, Taf. 49, 12). Konrad III. Interpoliert im 14. Jahrhundert, mit einem wahren Monstrum von Siegel versehen. Vgl. S. 117. Posse, Lehre von den Privaturk. 145, Anm. 1.
    St. 3521 (IV, Taf. 81, 7). Konrad III. Echte Urkunde mit grobgefälschtem Siegel. Nachahmung eines Siegels Lothars III. Vgl. S. 117.
    St. 3732 (II, Taf. 49, 4). Friedrich I. Falsches Siegel. Der Inhalt der Urkunde gibt zu Bedenken nicht Anlaß. Die Befestigung des ungeschickt hergestellten, von den bekannten Typen sehr abweichenden Siegels, ist ungewöhnlich. Vgl. S. 118.
    St. 4954 (I, Taf. 23, 3). Heinrich VI. Echte Urkunde, mit unechtem, Heinrich VI. (I, Taf. 23, 2) roh nachgebildeten Siegel, das der Urkunde nach Verlust des echten später zugefügt wurde. Vgl. S. 119. 170 Anm. 1.
    BF 1599 (II, Taf. 50, 3). Friedrich II. Großes Privilegium in entsprechender äußerer Ausstattung und zeitgemäßer Schrift. Nachahmung des echten Siegels (I, Taf. 29, 1), ohne Beigabe des Titels als König von Jerusalem. Vgl. S. 119. 229.
    Urkunde des Königs Matthias 1612 Jan. 3 (III, Taf. 46, 1. 2). Echte Urkunde mit gefälschtem Doppelsiegel. Vgl. S. 71. 123.
  16. St. 2365 und 2394. Vgl. S. 216. 220.
  17. Wibel (Archiv f. Urkundenf. 3, 85) weist darauf hin, daß weder das augenscheinlich echte Siegel, noch das ebenso für das Auge legal vollzogene Monogramm gegenüber ernstlichen Verdachtsgründen noch die Gewähr für die Originalität des angezweifelten Stückes bilden, denn man verstand es, echte Siegel zu übertragen oder durch mechanische Abformung schwer erkennbare Fälschungen herzustellen, man verstand aber auch durch Anwendung verschiedener Tinten den Eindruck hervorzurufen, als sei der sogenannte Königsstrich wirklich in das vorgezeichnete Monogramm nachträglich eingezeichnet worden. Es hat sich ferner herausgestellt, daß schon frühzeitig einzelne Fälscher im Dienste verschiedener Auftraggeber arbeiteten, wodurch der Satz von der „bekannten Hand“ eine gewisse Einschränkung erfuhr. Schließlich hat man nachweisen können, daß Beamte der kaiserlichen Kanzlei nach dem Austritt aus dem Dienst ihre Kenntnisse zu Fälschungen benutzt haben [MR 1478 (1535)], wonach also selbst die Hand eines Kanzleibeamten nicht mehr unter allen Umständen die Echtheit zu garantieren vermag, ganz abgesehen von der gewiß auch vorgekommenen Erwerbung von Urkunden, die durch ungetreue Beamte während ihrer Dienstzeit in unanfechtbaren Formen hergestellt und überhaupt nicht als Fälschungen nachweisbar sind. Vgl. auch Meister 1, 164 und 1, 4 S. 58.
  18. MR 613 (593) (II, Taf.52, 9). Urkunde Ludwigs des Frommen 816 Mai 2 (Dronke, Cod. dipl. Fuld. 155 No. 322). Obgleich man das Original mit ursprünglichem Siegel besaß, hat man der Dinge nicht kundig, eine Abschrift (Nachzeichnung des 10. Jahrhunderts) mit einem Siegel Ludwigs des Deutschen (I, Taf. 2, 6) gewählt, nicht Ludwigs des Kindes, wie Sickel, Acta 1, 368; 2, 109, annimmt. Vgl. S. 102.
    St. 951 (Mon. Germ. DD 79) Otto III. Kopie des 12. Jahrhunderts in Diplomform, mit Spuren eines ehemaligen aufgedrückten Siegels und Kopie des 13. Jahrhunderts mit Pergamentstreifen von zwei behufs Beglaubigung angehängten Siegeln Ottos III.
    St. 957 (Mon. Germ. DD 876 B). Durch Zusatz verunechtete Kopie in Diplomform Ende des 12. Jahrhunderts. In einer Kapsel des Karlsruher Archivs werden die Bruchstücke des zu diesem Diplom gehörigen Siegels bewahrt (= I, Taf. 9, 4).
    St. 1286 (Mon. Germ. DD 80) Otto III. Kopie des 12. Jahrhunderts in Diplomform, Siegel verloren. Das mittels Kreuzschnitts befestigte Siegel hat auf dem Pergamente deutliche Abdrücke hinterlassen.
    St. 959 (Mon. Germ. DD 88) Otto III. Kopie des 12. Jahrhunderts in Diplomform. Siegelspuren wie St. 1286.
  19. MR 614 (594) (II, Taf. 30, 7). Privaturkunde. Wie der Titel imperator Romanorum verrät die Unterschrift Ludwigs des Frommen in einer um 1100 geschriebenen Kopie im Staatsarchiv Marburg (Dronke, Cod. dipl. Fuld. 156 No. 323) deren Fälschung. Man hat sie mit einem Siegel zu beglaubigen versucht, das eine Nachbildung von Ludwigs des Frommen No. 2 (I, Taf. 1, 7), nicht aber, wie Sickel, Acta 1, 190. 369; 2, 412 meint, Abguß eines echten Siegels ist. Vgl. S. 102.
    St. 952 B Ottos III. Urkunde ist fast gleichzeitige Kopie, in der die Schrift von St. 952 nachgeahmt, die Orthographie jedoch vielfach geändert worden ist. Erst im 13. Jahrhundert ist der Versuch gemacht worden, auf B mit Hilfe von Pergamentstreifen ein Siegel anzubringen, von dem jetzt nur noch geringe Reste vorhanden sind.
  20. Breßlau, Urkundenlehre 1, 89.
  21. MR 1444 (1403). Ludwig der Deutsche. Außer dem Original findet sich noch eine Kopie des 10. Jahrhunderts, die die Urkundenschrift nachahmt und früher besiegelt war. Das Siegel, dessen Umfang nach dem noch kenntlichen Abdruck den eines echten Siegels Ludwigs bedeutend überschritt, war zwischen Signumzeile und Rekognition befestigt. Die Urkunde war wohl nur angefertigt worden, um das Original nicht durch häufigeren Gebrauch bei Vorlage derselben, zu sehr abzunutzen.
  22. Urkunde Kaiser Friedrichs I. für Kloster Kaltenborn. 1179 Aug. 17 (St. 4289 Or. Dresden 4289). Vgl. S. 217.
  23. So St. 348. Vgl. S. 163 Anm. 3.
  24. Sehr charakteristisch ist, worauf Bloch (N. Archiv Bd. 19) aufmerksam macht, die Fälschung von St. 1722. Nach Stumpf waren zwei Originale vorhanden (Staatsarchiv Marburg). In der Tat haben wir nur ein Fragment, das Original von der Hand des G I und eine vollständig besiegelte Nachzeichnung des 11. bis 12. Jahrhunderts. Sie ist in der Fassung unverdächtig, im Inhalt an sich einwandfrei. Erst die Vergleichung mit dem Text des Originals, der bei Schmincke und Ledderhose noch unverstümmelt vorliegt, lehrt, daß eine Fälschung hergestellt worden ist, um unter den Pertinenzien die Worte „cum toto nemore“ einzuschieben. Vgl. S. 225. Vorzügliche für Fälscherzwecke vor 1017 angefertigte Nachzeichnungen sind St. 1046B und 1057 (Or. Dresden 11 und 13), Urkunden Ottos III. für Stift Meißen. Vgl. S. 107. 108. 220. 224. 226f.
    Nachzeichnung von St. 1310 und Fälschung mit einem an zwei Stellen behufs Geltendmachung von Ansprüchen auf dauernden Besitz vom Kloster Seligenstadt gefälschten, im übrigen gleichlautendem Text. Daran das auch an anderen Würzburger Urkunden befindliche gefälschte Siegel, Nachahmung von Heinrich II. (I, Taf. 13, 2). Vgl. S. 108. 109. 185.
    St. 141 (IV, Taf. 78, 5) Otto I. (Mon. Germ. DD 85). Die Mon. Germ. halten das Diplom für eins zweifelhafter Geltung. Es dürfte jedoch, auch schon wegen des Siegels, als Fälschung zu bezeichnen sein. Man hielt das Siegel für identisch mit Otto I. 6 (Taf. 7, 7 und 8, 5). Wie Bild und Umschrift zeigen, ist es eine schlechte Nachbildung. Vgl. S. 105. 164.
    MR 240 (231). Karl der Große. Gutgelungene Nachzeichnung aus der zweiten Hälfte des 9. Jahrhunderts mit nicht echtem Siegel (= I, Taf. 1, 4), mit Wachsknollen auf der Rückseite, der gerade nur durch die Lappen des Kreuzschnittes reicht. Vgl. S. 100.
    MR 556 (537) (II, Taf. 30, 6). Ludwig der Fromme. Nachzeichnung 10. Jahrhundert einer echten Urkunde, mit falschem Siegel nach dem Siegel Ludwigs des Deutschen (I, Taf. 2, 6). Vgl. S. 102.
    MR 1468 (1424) (II, Taf. 52, 14). Ludwig der Deutsche. Nachzeichnung von MR 1467 (1425). Siegel unecht. Nachbildung eines echten Siegels (I, Taf. 2, 8) aus der Zeit von 859–65. Vgl. S. 103.
    MR 1588 (1546) (II, Taf. 32, 2). Karl III. Nachzeichnung 10. Jahrhundert von MR 1585 (1543). Falsches Siegel. Die äußere Unechtheit muß Verdacht erregen, wenn sich auch ein bestimmter Nachweis für Fälschung nicht führen läßt. Vgl. S. 103.
    MR 1663 (1619) (II, Taf. 32, 4). Karl III. Nachzeichnung 10. Jahrhundert. Benutzung echter Vorlage. Unechtes Siegel, auf Grund einer Vorlage wie I, Taf. 3, 7 oder 8. Vgl. S. 103.
    MR 2014 (1960) (II, Taf. 33, 2). Ludwig das Kind. Ziemlich gelungene Nachzeichnung einer vom Schreiber von MR 2015–17, 2027, 2028 geschriebenen Urkunde. Siegel unecht, Typus der zweiten Hälfte des 10. Jahrhunderts. Vgl. S. 104.
    St. 30 (II, Taf. 33, 3). Heinrich I. Nachzeichnung Anfang 11. Jahrhundert. Siegel Nachahmung Heinrich III. 1 (I, Taf. 14, 1). Vgl. S. 100. 104. 112. 221.
    St. 42 (II, Taf. 33, 5). Heinrich I. Nachzeichnung eines Originaldiploms 12. Jahrhundert. Vgl. Mon. Germ. Dipl. 1, No. 35. Siegel im Stile des 12. Jahrhunderts. S. 105. 164.
    St. 271. Vgl. S. 215. 225.
    St. 489 (II, Taf. 53, 2). Otto I. Nachzeichnung des Originals St. 488 11. Jahrhundert. Fälschung mit echtem Siegel Ottos I. 6 (I, Taf. 7, 7), das aber erst an echten Urkunden seit 972 nachweisbar ist. Vgl. S. 164. 225.
    St. 554 (II, Taf. 34, 6). Otto II. Nachzeichnung Ende 11. Jahrhundert mit gefälschtem Siegel. Da das plump gefälschte Siegel mit den Fragmenten des Siegels aus der gefälschten Urkunde Ottos II. (St. 555) (I, Taf. 34, 7) übereinstimmt, scheint es erst um 1200 angebracht zu sein. Mon. Germ. Dipl. 2, 16 und 37, 4. S. 106.
    St. 801 (II, Taf. 34, 9). Otto II. Nachzeichnung 12. Jahrhundert mit falschem Siegel. S. 106.
    [224] St. 1046B (II, Taf. 53, 7) und St. 1057 Otto III. (II, Taf. 54, 1–3). Nachzeichnungen mit echtem Siegel Ottos II. Vgl. S. 107. 108. 224f.
    St. 1093. Otto III. Unecht aus dem Anfang des 11. Jahrhunderts. Die Stücke des abgefallenen Siegels entsprechen St. 3 (I, Taf. 9, 5). Aber auch wenn sie Bruchstücke eines echten Siegels zu sein scheinen, so ist die frühere Befestigung desselben an der Urkunde zweifellos eine künstliche gewesen, mithin nur ein Verdachtsgrund mehr. Kehr a. O. 281. S. 108.
    St. 1347 (IV, Taf. 78, 7–10) Heinrich II. Neuausfertigung (?) von St. 1346 geschrieben von E A, unter Einschiebung eines Zusatzes, durch den die in Otto III. (St. 1109) dem Kloster bewilligte Schenkung von Brüggen noch ausdrücklich bestätigt wird. Wann die um dieses Zusatzes willen erfolgte Neuausfertigung (?) geschrieben ist, wissen wir nicht. Nur läßt sich annehmen, daß sie vor April 1004 geschrieben ist, da E A später nicht mehr als Ingrossist nachweisbar ist. Zur Ausfertigung wurde die Bleibulle (I, Taf. 11, 4 = IV, Taf. 78, 7. 8) benutzt, die man abformte, wie das daraus hervorgeht, daß aus dem schlecht geprägten R in GRATIA von St. 1346 GATIA in St. 1347 wurde. S. 109.
    St. 1802 (II, Taf. 38, 3). Heinrich II. Nachzeichnung 12. Jahrhundert mit nachgeahmtem Siegel. Vgl. S. 110. 227.
    St. 1901 (II, Taf. 38, 6). Konrad II. Nachzeichnung c. 1116 und St. 2079 (II, Taf. 38, 7). Nachzeichnung 12. Jahrhundert. Siegel Nachahmung von Konrad II. 1 (I, Taf. 12, 1). S. 111.
    St. 2026 (II, Taf. 38, 7) Konrad II. Nachzeichnung 12. Jahrhundert. Inwieweit die Nachzeichnung als Fälschung anzusehen ist, läßt sich nicht feststellen. Das Siegel dürfte sicherlich gefälscht sein. S. 111.
    St. 2100. Nachzeichnung eines verlorenen Diploms Konrads II. 12. Jahrhundert. Die Urkunde war besiegelt, aber kaum mit einem echten Siegel Konrads versehen. Vgl. S. 111.
    St. 2771 (II, Taf. 56, 2). Heinrich IV. Nachzeichnung von St. 2772, mit echtem Siegel Heinrichs II. 4 (I, Taf. 16, 4). S. 115.
    St. 3085 (II, Taf. 56, 3). Heinrich V. Nachzeichnung mit gefälschtem Inhalt und echtem Siegel. Vgl. S. 116. 225.
  25. Vgl. S. 228.
  26. MR 161 (157) Karl der Große reskribiert erste Hälfte des 12. Jahrhunderts. Vgl. S. 219.
    MR 162 (158) Karl der Große auf einer radierten Urkunde Karls III. reskribiert erste Hälfte des 12. Jahrhunderts. Vgl. S. 219.
    MR 231 (II, Taf. 52, 4. 5) Karl der Große. Fälschung (Palimpsest) 12. Jahrhundert. Bulle Karls III. (I, Taf. 4, 2. 3). Vgl. S. 100.
    MR 450 (440) (II, Taf. 52, 7). Urkunde Karls des Großen 810 Aug. 12 (Or. Schlettstadt). Der ganze Kontext mit der Signumzeile vollständig ausradiert mit Karls Königssiegel. Darauf ist von einer Hand des 12. Jahrhunderts, die in stümperhafter Weise die alte Schrift nachzuahmen sucht, der gefälschte Text mit der unmöglichen Signumzeile geschrieben. Vgl. N. Archiv 3, 657 und Mon. Germ. DD S. 280 No. 210. Vgl. S. 101. 102.
    MR 992 (961) (II, Taf. 52, 12). Ludwig der Fromme. Fälschung. Nachzeichnung des 12. Jahrhunderts. Das ganze Stück auf Rasur und wohl auf der ursprünglichen Urkunde Ludwigs des Frommen, da die Siegelfläche einem echten Siegel (I, Taf. 1, 6) entnommen, wohl nicht durch eine Matrize von einem echten Siegel hergestellt ist. Das Siegel war im Laufe der Zeit schadhaft geworden. Wenn man aber das ganze Dokument des Siegels halber radierte, wird der Fälscher auch Sorge dafür getragen haben, daß das beschädigte Siegel repariert wurde, um jeden Verdacht hintanzuhalten. Vgl. S. 103.
    MR 1402 (1361). Urkunde Ludwigs des Deutschen. [852.] Fälschnng Anfang 10. Jahrhundert. Formell und inhaltlich unmöglich, geschrieben auf einem vollständig radierten echten Diplome Ludwigs des Frommen, an dem nur das jetzt verlorene Siegel belassen wurde. Vgl. S. 219.
    MR 1610 (1567) (II, Taf. 52, 15). Karl III. Fälschung auf radiertem Pergament, erste Hälfte des 12. Jahrhunderts. Vgl. S. 103, 163. 210.
    MR 1815 (1766). Arnulf. Fälschung auf radiertem Pergament, erstes Viertel 12. Jahrhundert (II, Taf. 53, 1). Vgl. S. 104. 216.
    St. 359 (Or. Brüssel). Otto I. Originaldiplom Heinrichs III., bis auf geringe Reste radiert, mit Siegel Heinrichs III. 1 (I, Taf. 14, 1), für eine nach 1145 angefertigte Fälschung benutzt. Die den Namen bietende Siegellegende ist mit Firniß überzogen. Vgl. S. 226.
    St. 870 (II, Taf. 53, 6). Otto II. radiert Anfang 13. Jahrhundert mit echtem Siegel Ottos II. (I, Taf. 8, 6). Vgl. S. 107.
    St. 1390. Heinrich II. Die Urkunde im 12. Jahrhundert (schwerlich noch im 11. Jahrhundert) auf einem Pergamentblatt geschrieben, dessen ursprüngliche Schrift durch Rasur getilgt war. Dieses Blatt enthielt ein Originaldiplom Heinrichs, dessen Siegel an seiner ursprünglichen Stelle belassen, aber durch Anbringung eines zweiten Randes von etwas dunklerem Wachs neu befestigt ist.
    St. 1675 (II, Taf. 55, 1). Heinrich II. Fälschung des Custos Odalrich in der Zeit 1165–1170. Für die Herstellung derselben wurde ein Originaldiplom Heinrichs I. verwandt, dessen Schrift abgeschabt wurde, und von dem nur das Rekognitionszeichen und das Siegel (I, Taf. 6, 7) übrig blieben. Vgl. S. 110.
    St. 1703. Heinrich II. 12. Jahrhundert. Der ganze Text mit Ausnahme des Eschatokolls ausradiert und durch eine interpolierte Fassung ersetzt. Siegel = I, Taf. 11, 3.
    St. 2447 (II, Taf. 55, 5). Heinrich III. Radiert. Nur Monogramm und Kanzleiunterschrift sind ursprünglich und echt. Fälschung 15. Jahrhundert. Vgl. Stumpf, Wirzb. Immun. 1, 19A. 10. Vgl. S. 114.
    St. 2657. Heinrich IV. Echte Urkunde Heinrichs IV. radiert, im 13. Jahrhundert neubeschrieben, wohl Nachzeichnung eines nicht erhaltenen echten Diploms Heinrichs IV., von wahrscheinlich gleichem Datum, aber nicht mehr mit Sicherheit festzustellendem Inhalt. Nur die Königs- und Kanzlerunterschrift, sowie das Siegel echt (= I, Taf. 16, 2). Abgeb. Sybel und Sickel, Kaiserurk. in Abb. II. 21. Posse, Die Markgrafen von Meißen 144.
    St. 3165 (II, Taf. 47, 1). Heinrich V. Im 13. Jahrhundert radiert, mit Siegel Heinrichs (VII.) (I, Taf. 31, 2). Vgl. S. 110, 116.
    St. 3167. Heinrich V. Fälschung auf radiertem Pergament. Chrismon, Monogramm und zum Teil die Signumzeile gehören, wie Breßlau (Sybel und Sickel, Kaiserurk. IV. 27) nachgewiesen, einem Schreiber zu, der in den ersten Jahren Heinrichs IV. (bis zum Jahre 1058) in dessen Kanzlei, wenigstens aushilfsweise, Dienste tat. Alles übrige ist Mache des Fälschers (nach 1145). Auf der Urkunde befand sich das Siegel Heinrichs IV. 1 (I, Taf. 16, 1), wie der Abdruck des Siegelrandes zeigt. Der Durchmesser des Kaisersiegels Heinrichs V. war mehr als 25 mm größer. Breßlau ließ unentschieden, ob wir es mit einem reskribierten Text zu tun haben, oder ob die Fälschung auf einem aus der Kanzlei Heinrichs IV. stammenden Blankett geschrieben wurde. Erneute Untersuchungen von Hans Hirsch (Mitt. des Inst. f. österr. Gesch. 7, Erg. S. 511) ergeben die Richtigkeit der ersteren Annahme.
    BF 1375. Friedrich II. Das Pergament rührt von einer echten Urkunde her, aber die Innenseite ist ganz radiert, mit echtem Siegel Friedrichs II. Die neue Aufschrift ist ganz unregelmäßig geschrieben, die unteren Zeilen am unregelmäßigsten und vom [225] Bug bedeckt. Zeugen und Datierung sind wohl der abradierten Urkunde entnommen. Vgl. Philippi a. O. S. 79. Die rotgelben Seidenfäden sind offenbar durch Bohrung locker gemacht, an der Urkunde wieder befestigt und durch das Loch im Siegel wieder durchgezogen worden, in diesem bewegen sie sich frei ohne Verbindung mit der inneren Wachsschicht.
    Karl IV. (Or. Dresden 3618). 1360 Dez. 19. Ältere Urkunde Karls IV. abgeschabt, von einer Hand des 15. Jahrhunderts wieder beschrieben. Nur Reste des echten Siegels erhalten.
    Der reichenauer Fälscher, der für Reichenau und drei andere Klöster Urkunden fälschte, hat für seine Machwerke ausschließlich echte Urkunden benutzt und nach Beseitigung der ursprünglichen Schrift sie reskribiert. Vgl. S. 219.
  27. MR 478 (465) (II, Taf. 52, 8). Karl der Große. Fälschung Mitte des 12. Jahrhunderts auf ein lädiertes Original Ludwigs des Deutschen geschrieben, mit dessen echtem Siegel (I, Taf. 2, 6). Vgl. S. 101.
    MR 864 (835) (II, Taf. 52, 11). Ludwig der Fromme. Angebliches Original des 12. Jahrhunderts auf Rasur, mit echtem Siegel Arnulfs (I, Taf. 4, 8). Vgl. S. 102.
  28. St. 2482 (II, Taf. 56, 1), Heinrich III. mit echtem Siegel Heinrich II. (I, Taf. 11, 3). Ein Blankett aus der Zeit Heinrichs II., das liegen geblieben und später im 11. Jahrhundert zu einer Fälschung auf den Namen Heinrichs III. verwendet wurde, doch ist nicht ausgeschlossen, daß das Siegel eine durch Abformung hergestellte Fälschung ist. Vgl. S. 114.
  29. MR 212 (207) (II, Taf. 52, 3). Karl der Große. Fälschung des 12. Jahrhunderts mit echtem Siegel (I, Taf. 1, 4). S. 100.
    MR 408 (401) (II, Taf. 52, 6). Karl der Große. Fälschung der zweiten Hälfte des 11. Jahrhunderts mit echtem Siegel. Vgl. S. 101, 104.
    MR 754 (729) (II, Taf. 52, 10). Ludwig der Fromme. Fälschung der ersten Hälfte des 12. Jahrhunderts mit echtem Siegel (I, Taf. 1, 6). Vgl. S. 99, 101–3.
    St. 383. Otto I. Fälschung wohl bald nach 1143 entstanden, wahrscheinlich mit Benutzung der echten Vorlage von St. 577. Echtes Siegel = I, Taf. 7, 6.
    St. 489 (II, Taf. 53, 2). Otto I. Fälschung, Nachzeichnung 11. Jahrhundert. Echtes Siegel (I, Taf. 7, 7). Vgl. S. 106. 223.
    St. 693 (II, Taf. 53, 3). Otto II. Fälschung 12. Jahrhundert. Siegel Ottos II. 4 aus der Zeit von 977 und 983 (I, Taf. 12, 5). Vgl. Breßlau, Urkundenlehre 677. Vgl. S. 106.
    St. 844 (II, Taf. 35, 1). Otto II. Fälschung, um die Wende des 11. und 12. Jahrhunderts hergestellt. Ob ein echtes oder falsches Siegel angebracht war, läßt sich nicht mehr entscheiden. Vgl. S. 106, 107.
    St. 705 und 753 (II, Taf. 53, 4. 5). Urkunden Ottos II. aus den Jahren 977 und 979, im 12. Jahrhundert gefälscht, besiegelt mit Otto II. 4 (I, Taf. 8, 5), aus der Zeit von 972–983. Wie für das Protokoll von St. 705 das Diplom St. 704 benutzt worden ist, so ist wohl auch diesem Originale das echte Siegel entnommen und an St. 705 künstlich aufgeklebt worden. Bei Wegnahme des Siegels ist gewaltsam ein Loch in das Pergament von St. 704 gerissen worden. – St. 753 benutzt zum Teil St. 827, auch St. 763 und 674, während das ganze Eschatokoll St. 763 entnommen ist, mit Ausnahme des Tagesdatums und der Ortsangabe, die der Fälscher durch andere Angaben willkürlich ersetzte. Vgl. S. 106.
    St. 1650. Heinrich II. Fälschung 12. Jahrhundert. Nachzeichnung von St. 1684, dem auch das Protokoll entnommen sein muß, zwischen 1172 und 1189 hergestellt. Befestigt daran ist die echte Bulle 2 (I, Taf. 11, 6. 7), die ursprünglich wohl zu St. 1684 gehörte. Vgl. S. 109.
    St. 1708 (II, Taf. 55, 2). Heinrich II. Fälschung 12. Jahrhundert mit echtem Siegel (I, Taf. 11, 3), aber da die Datierung genau mit der von St. 1706, einer Urkunde des 11. Jahrhunderts, mit demselben echten Siegel übereinstimmt, namentlich auch in dem Fehler a. inc. 1117 statt 1018, so hat dem Fälscher gewiß eine echte Vorlage zu Gebote gestanden, die von demselben Manne herrührte, der St. 1706 datiert hat. Vgl. S. 110.
    St. 1722 (Mon. Germ. DD 406b). Heinrich II. Fragment des Originaldiploms. Dazu die Fälschung (Mon. Germ. Dipl. 406b), am Ende des 11. Jahrhunderts angefertigt, mit Nachahmung der Schrift des Originals. Das echte Siegel des letzteren wahrscheinlich auf die Fälschung übertragen (= I, Taf. 11, 3). Vgl. S. 223.
    St. 2032. Konrad II. Fälschung 12. Jahrhundert. Dem Fälscher, der diese Urkunde zusammen mit Heinrich II. St. 1708 und 2379 um die Zeit von 1162–1165 hergestellt hat, lag ein echtes Diplom Konrads II., vielleicht eine Immunitätsbestätigung vor, dem er das Protokoll und die Interventionsformel entlehnte und dessen Siegel er auf sein Trugwerk übertrug. Mon. Germ. DD H II. 391 und K II. 181. Vgl. Breßlau, Urkundenlehre 1, 845.
    St. 2197 (IV, Taf. 84, 1). Heinrich III. Fälschung 11.–12. Jahrhundert mit echtem Siegel (I, Taf. 14, 1). Vgl. S. 112.
    St. 2379 (IV, Taf. 84, 4). Heinrich III. Fälschung 12. Jahrhundert mit echtem Siegel (I, Taf. 15, 1). Vgl. S. 110. 113.
    St. 2392 (II, Taf. 55, 4). Heinrich III. Fälschung auf Grund von St. 2484 mit echtem Siegel = Heinrich III. 5 (I, Taf. 15, 2). Dagegen hält Wibel (N. Archiv 36, 310) das Siegel für falsch, und zwar wie die Urkunde selbst eine Nachbildung nach dem Original St. 2484. Vgl. S. 113, 166.
    St. 2473. Heinrich III. Fälschung des letzten Jahrzehnts des 12. Jahrhunderts. Siegel echt = Heinrich III. 4 (I, Taf. 15, 1). Vgl. Breßlau im N. Archiv 34, 386.
    St. 2940. Heinrich IV. (Abgeb. Sybel und Sickel, Kaiserurkunden in Abb. Taf. IV, 20). Verdacht der Nachzeichnung, doch trägt die Urkunde ein zweifellos echtes Siegel (I, Taf, 17, 5), das keine Spuren etwaiger künstlicher oder nachträglicher Befestigung aufweist.
    St. 3085 (II, Taf. 56, 3). Nachzeichnung eines Originaldiploms (Inhalt verfälscht) Heinrichs V. (abgeb. Sybel und Sickel a. O. Taf. IV, 26). Die Echtheit des Siegels (Heinrich V. 2 I, Taf. 19, 2) könnte dagegen geltend gemacht werden. Vgl. S. 116. 224.
    St. 3266 (II, Taf. 56, 4. 5). Lothar III. Fälschung nach St. 3240. Kaisertitel und echtes Kaisersiegel (I, Taf. 20, 4) mit Datum aus der Königszeit. Vgl. S. 117.
    St. 4042 (Or. Pisa). Friedrich I. Angebliches Original des 14. Jahrhunderts mit Goldbulle und Rekognition: Ego Christianus canc. vic. domni Reinaldi Col. electi et It. archicanc (!). Die irrige Rekognition im Namen des italienischen Erzkanzlers erfolgte hier offenbar (aus Unkenntnis der Kanzleiordnung des 12. Jahrhunderts) nach den Vorschriften der früheren Zeit.
  30. St. 271. Otto I. Fast gleichzeitige Nachzeichnung eines Diploms von Kanzleihand, mit dem nach der Kaiserkrönung außer Gebrauch gesetzten Königssiegel Ottos I. 1 und dem Kaisertitel, der als auffallend bezeichnet werden muß. Eine Abänderung des ursprünglichen Titels durch den Schreiber der Nachzeichnung wird nicht anzunehmen sein, sondern die Urkunde wird, wie St. 286 (vgl. S. 215), erst nach Febr. 962 angefertigt sein, wobei jedoch Datierung nach der Handlung beliebt wurde. S. 215. 220. Vgl. auch Posse, Lehre von den Privaturkunden 150 Anm.
    St. 1057 (II, Taf. 54, 1–3) Otto III. mit Königssiegel. Vgl. S. 108.
    BF 4298. Heinrich (VII.). Angeblich war die Urkunde (iussimus et majestatis nostre bulle consignari) mit einer Bulle besiegelt. Die Schrift gehört, wie ein Vergleich mit anderen [226] Urkunden aus dem weingartner Archiv lehrt, den letzten Jahrzehnten des 13. Jahrhunderts an, versucht aber zu archaisieren. Die wollenen (?) Siegelfäden sind durch unregelmäßig gerissene Schnitte gezogen. Philippi a. O. 97.
    BF 734 (II, Taf. 56, 6. 7). Friedrich II. Fälschung Mitte des 15. Jahrhunderts mit echtem Siegel (I, Taf. 28, 1), das der König erst seit Juli 1215 führte. Vgl. S. 119.
    BF 1401 I (II, Taf. 57, 1. 2). Friedrich II. Fälschung des 15. Jahrhunderts mit echtem abgelösten an die Fälschung übertragenem Siegel, das der Kaiser erst nach 1225 Nov. 9. (I, Taf. 29, 3) führte. Vgl. S. 119.
    BF 2174. Friedrich II. 1236 Juni (Or. Dresden 336) mit dem Siegel (I, Taf. 29, 1), das er in den Jahren 1221–25 führte. Fälschung mit geschickter Benutzung der Minuskel und der verlängerten Buchstaben. Vgl. Philippi a. O. 85.
  31. MR 275 (266) (II, Taf. 29, 5). Karl der Große. Fälschung Mitte des 11. Jahrhunderts. Original verloren. Das Siegel, in undeutlicher Abbildung, ohne Umschrift, war unecht. Vgl. S. 100.
    MR 520 (501). Ludwig des Frommen. Fälschung etwa 11. Jahrhundert. Original verloren. (Kopp, Palaeogr. 1, 7. Schrifttafel 22). Scheint mit echtem Siegel Karls des Großen versehen gewesen zu sein. Sickel, Acta 2, 416.
    St. 507a (II, Taf. 34, 1). Otto I. Urkunde des 12. oder 13. Jahrhunderts mit dem Reste eines echten Siegels Konrads II. (I, Taf. 13, 4). Wibel im N. Archiv 36, 310. Vgl. S. 106.
    BF 4521 (II, Taf. 57, 3). Konrad IV. Fälschung c. 1260/70. Siegel Reste eines echten Siegels Heinrichs VII. 3 (I, Taf. 31, 5). Vgl. S. 120.
    Urkunde Karls IV. von 1346 Aug. 4 (II, Taf. 57, 5. 6). Fälschung des 17. Jahrhunderts. Daran hängt das Siegel König Adolfs (I, Tafel 43, 2). Vgl. S. 122. 226.
  32. MR 828 (803) (II, Taf. 30, 9). Ludwig der Fromme. Fälschung des 11.–12. Jahrhunderts, mit Siegel Ludwigs des Deutschen oder Ludwigs IV. (I, Taf. 2, 7; 5, 8). Vgl. S. 102
    St. 1046B und 1055. Vgl. S. 107. 108. 220. 225.
    St. 1645 (II, Taf. 54, 5). Heinrich II. Fälschung des 12. Jahrhunderts. Echtes Siegel Heinrichs III. (I, Taf. 15, 1) beiliegend. Vgl. S. 109.
    St. 1664 (II, Taf. 54, 6). Urkunde Heinrichs II. des 12. Jahrhunders mit echtem Siegel Heinrichs IV. 2 (I, Taf. 16, 2). Wibel (N. Archiv 36, 311 Anm. 3) vermutet, daß das schon länger abgefallene Siegel überhaupt nicht von alters her der Fälschung angehört hat, sondern erst später versehentlich beigelegt worden ist. Vgl. S. 109.
    St. 1679 (II, Taf. 37, 4). Heinrich II. Urkunde in Diplomform des 12. Jahrhunderts. Das kleine Bruchstück entspricht keinem echten Siegel Heinrichs II. und scheint erst dem 12. Jahrhundert anzugehören. Vgl. S. 110.
    St. 2384 (II, Taf. 55, 3). Heinrich III. Urkunde des 13. Jahrhunderts. Siegel echt = Heinrich IV. (I, Taf. 17, 1). Vgl. S. 113.
    St. 2513 (IV, Taf. 84, 5). Heinrich III. Fälschung des 11. Jahrhunderts mit unzweifelhaft echtem Siegel Heinrichs IV. (I, Taf. 16, 4). Vgl. S. 114. 216.
    St. 4522. Friedrich I. Fälschung des 13. Jahrhunderts. Echtes Siegel Friedrich II. (I, Taf. 29, 3), das der Kaiser in den Jahren 1226–50 führte. Vgl. S. 118.
  33. MR 67 (65) (II, Taf. 29, 1). Pippin. Fälschung Ende des 12. Jahrhunderts mit echtem Siegel Heinrichs IV. 2 (I, Taf. 16, 2), das wohl der Urkunde Heinrichs IV. (St. 2664), die jetzt mit falschem Siegel (II, Taf. 42, 3) versehen ist, entnommen wurde. Der Fälscher tilgte die Umschrift bis auf die auch zu Pippins Namen gehörigen Buchstaben VS REX. Sickel, Acta 1, 390. 2, 407. Vgl. S. 99.
  34. St. 359. Otto I. Fälschung nach 1145 mit echtem Siegel Heinrichs III. Die den Namen bietende Siegelumschrift ist mit Firnis überzogen. Vgl. S. 224.
    MR 702 (681). Ludwig der Fromme, Nachbildung 10.–11. Jahrhundert. Das Siegel, welches sich auf der Urkunde befand, entspricht in den im Pergament zurückgelassenen runden Eindrücken nicht den Siegelformen Ludwigs, die mehr länglich sind. Wilmans-Philippi, Kaiserurk. Westf. 1, 13. Es läßt sich natürlich nicht feststellen, ob hier das echte Siegel eines andern Herrschers verwendet, oder ein Siegel selbst geführt worden ist.
    MR 1801 (1753). Arnulf. Angebliches Original Anfang des 11. Jahrhunderts. Nachzeichnung. Das Siegel, ein breitgedrückter Wachsklumpen ohne Spur eines Siegelbildes oder einer Umschrift. S. 100. 104.
    St. 1652 (II, Taf. 37, 1. 2). Heinrich II. Nichtbeprägtes Wachs auf der Rückseite der Urkunde, das zum Halten dienende Wachs auf der Vorderseite durchgedrückt. S. 109.
    St. 2121 (II, Taf. 39, 2). Konrad II. Formloser Wachsklumpen. Fälschung nach 1215 angefertigt. S. 111.
    St. 2241 (II, Taf. 40, 2). Heinrich III. Fälschung 12. Jahrhundert. Spuren eines verlorenen Siegels. Vgl. S. 107. 112.
    St. 2775 (II, Taf. 43, 1). Heinrich IV. Fälschung 12. Jahrhundert. Wachsklumpen ohne Prägung. S. 115.
    BF 1114. (Abgeb. Sybel u. Sickel, Kaiserurk., Taf. IV, 13.) Friedrich II. Fälschung. Die Anordnung des Ganzen und die Schrift im einzelnen ist eine ungeschickte Nachahmung von BF 1115. Die Goldbulle fehlt jetzt; die roten Seidenfaden sind nur durch zwei Löcher gezogen; in letzteren Wachsreste.
    Wenig Mühe hat sich der Fälscher einer Urkunde Friedrichs I. 1171 Juli 25. (Bode, Urk. der Stadt Goslar 1, 299) für das St. Petersstift in Goslar im 17. Jahrhundert gegeben. Er hielt es nicht der Mühe wert, ein Siegel an seiner Fälschung anzubringen; sondern machte nur einen Einschnitt in das Pergament, um daraus auf eine ursprügliche Besiegelung schließen zu lassen.
    St. 2227. Der Humanist Stella gibt an, daß die (von ihm plump gefälschte) Urkunde Heinrichs III. für Zwickau mit einer Goldbulle versehen sei (presentem privilegii paginam fecimus aurea bulla in testimonium communiri). Vgl. Posse, Markgrafen von Meißen 95 und 234.
    St. 2374. Heinrich III. H. Wibel weist im N. Archiv 30, 169 nach, wie der berüchtigte Fälscher Bodmann diese Urkunde gefälscht und seinen Abdruck als nach einem „noch ungedruckten, im Domkapitulararchiv zu Mainz befindlichen“ Original gedruckt hat darstellen wollen, indem er Angaben über das Siegel macht. (Bodmann, Rheing. Altert. 200).
  35. Im Einzelfalle, wo das Siegel verloren gegangen, und der Einschnitt, durch den es befestigt war, zu Tage tritt, zeigen sich Unregelmäßigkeiten. So war beispielsweise für das Siegel Friedrichs I. von St. 3682 (Or. Schaffhausen) an Stelle des Kreuzschnittes ein rundes Loch angebracht worden. Spuren von Wachs lassen schließen, daß der Urkunde ein Siegel aufgedrückt gewesen ist. Baumann, Quellen zur Schweizergesch. 3, 1, verteidigt zwar gegenüber Stumpf die Echtheit des Diploms. Allein das in Form eines F gebildete Chrismon und das Monogramm Konrads III. anstatt Friedrichs I. ganz wie bei der Fälschung St. 3799 (S. 146), sprechen entschieden gegen die Echtheit. Ebenso der als Zeuge angeführte Abt Heinrich von Rheinau, da Heinrich I. erst 1161 Abt wurde. Endlich der Titel „rex invictus“. Vgl. Züricher Urkundenb. 1, 304.
  36. Vgl. S. 146f.
  37. MR 771 (746). Ludwig der Fromme. Fälschung 11. Jahrhundert, mit einem Siegel, das echt sein kann oder doch Abguß eines echten ist. Sickel, Acta 2, 421.
    St. 546 (II, Taf. 34, 5) Otto I. Fälschung Ende des 10. Jahrhunderts. Das Siegel künstlich befestigt, Abguß eines echten (I, Taf. 7, 1). Vgl. S. 106.
    St. 1802 (II, Taf. 38, 3). Heinrich II. Nachzeichnung 12. Jahrhundert. Das Siegel scheint eine etwas stumpfere, wohl durch Abguß vom echten Siegel hergestellte Nachbildung des Siegels Heinrichs II. (I, Taf. 11, 3) zu sein. Vgl. S. 110.
    St. 2779 (II, Taf. 43, 2). Heinrich IV., dessen Siegel – Kaisersiegel an Urkunde der Königszeit – mit Matrize vom Original hergestellt ist, bedarf einer eingehenderen Untersuchung. Es sind hierfür heranzuziehen: 1. St. 2779 (II, Taf. 43, 2) Heinrich IV. 1074 Juni 29 (Or. Dresden, Meißn. Dep.), gleichen Inhalts mit No. 5. Vgl. S. 115. 2. St. 2901. Heinrich IV. 1090 Febr. 14 (Or. ebendas.). 3. St. 2909 (II, Taf. 44, 1). Heinrich IV. 1091 Mai 17 (Or. ebendas.). Vgl. S. 115 4. St. 2927 (II, Taf. 44, 2). Heinrich IV. 1095 Febr. 13 (Or. ebendas.). Alle für Stift Meißen. Vgl. S. 115f. 5. St. 2997. König Rudolf für Stift Meißen 1079 März 25 (abgeb. Sybel und Sickel a. O. Taf. II. 28).
    Breßlau, N. Archiv 6, 553 und Urkundenlehre 1, 666. 679 hat die Siegelfälschungen von No. 1 und 3 nicht erkannt. Nach ihm hatte Heinrich IV. im Jahre 1074 (No. 1) dem Bischof von Meißen eine Schenkungsurkunde verliehen. Später schloß sich der Bischof dem Gegenkönige Rudolf an und erwirkte von diesem im Jahre 1079 eine Bestätigung jener Verleihung (No. 5). Bei dieser Gelegenheit sei die der Kanzlei Rudolfs eingereichte Urkunde des Saliers irgendwie kassiert worden. Wiederum nach einer Reihe von Jahren, nach dem Tode Rudolfs, kehrte der Bischof in die Obedienz Heinrichs zurück, und es wurde ihm nun, wahrscheinlich im Jahre 1091, eine Neuausfertigung jener Urkunde von 1074, so vermutet Breßlau, erteilt. Dabei behielt man das Protokoll des Diploms von 1074 bei, ergänzte die fehlenden Jahresangaben, so gut es ging, durch Zurückrechnung, freilich in recht mangelhafter Weise, nannte als Intervenienten den Bischof Rutpert von Bamberg, der erst im November 1075 zur Regierung gekommen war, und versah das Diplom mit dem zum Jahre 1074 natürlich in keiner Weise passenden Kaisersiegel. Soweit Breßlau. Letzterer ist, wie gesagt, in seiner Beweisführung dadurch irre geführt worden, daß er die Siegel von No. 1 und 3 nicht als Fälschungen erkannte, sonst würde er nicht für die Originalität gewisser Urkundenteile von No. 3 und 4 eingetreten sein. Breßlau nimmt nämlich an, daß No. 1 seinem ganzen Umfange nach von einem Kanzleibeamten geschrieben worden sei, den er mit der Chiffre Humbertus A bezeichnet und dessen Tätigkeit er vom August 1089 bis zum Februar 1095 [St. 2899, 2900, 2901 (hier No. 2), 2927 (No. 4)] verfolgt hat. Von St. 2909 (No. 3) und St. 2927 (No. 4) soll H. A. mindestens einige Teile geschrieben haben. Sicherlich nicht zu bestreiten ist, daß von ihm St. 2901 (No. 2), 2914 und 2918 geschrieben sind. St. 2899 und St. 2900, wo das Eschatokoll von ihm herrühren soll, habe ich nicht gesehen, für die uns hier interressierende Frage haben beide Urkunden keine Bedeutung. „Bei No. 1 (St. 2779) tritt“, nach Breßlau, „die Schriftgleichheit, namentlich in der Datierungszeile mit voller Evidenz hervor, im Text in der ersten Zeile und in den Subskriptionen steht es No. 3 (St. 2909) nahe, weicht aber doch bei aller Gleichheit des allgemeinen Schriftcharakters in einzelnen Formen ab.“ Was zunächst die Siegel anlangt, so ist das von No. 1 hergestellt nach dem Abdrucke eines echten Kaisersiegels Heinrichs IV. 7 (I, Taf. 17, 3). Man vergriff sich und nahm statt des Königs- das Kaisersiegel. Der wenig scharfe Abdruck ist eingelassen in eine c. 30 mm starke, plumpe, unreine Wachsmasse, der Siegelzapfen, den oberen Teil des Umschriftkreuzes beseitigend, ist nachträglich eingeschnitten. Die Siegel von No. 3 und 4 sind noch gröbere Fälschungen nach Heinrich IV. 8 (I, Taf. 17, 4) und Heinrich IV. 7 (II, Taf. 17, 3). Was nun die Schrift von No. 1 anlangt, so hat sie weder in den Protokoll- noch Textteilen etwas gemein mit der Schrift von Humbertus A. Hier rekognosziert Adalbero, der in der Zeit vom 7. Oktober 1069 bis 23. Mai 1076 nachweisbar ist. Jedenfalls dürfte No. 1 in Nachahmung der Schrift vom Eingangsprotokoll und von Rekognitionszeile z. B. St. 2750 1071 Dez. 11 (Or. Dresden, Meißn. Dep. 6), einer von Adalbero rekognoszierten Urkunde, näher stehen, als einer von H. A. (Vgl. auch Sybel und Sickel a. O. Text S. 34.) Als Vorlage für den Text hat No. 5 gedient, da No. 1 in der zweiten Hälfte der dispositio genau mit No. 5, namentlich in der Pertinenzformel, wo in beiden das sonst ungewöhnliche laicis ceterisque aquarum decursibus begegnet. Da nun das Itinerar von No. 1 unanfechtbar ist, so muß dem Fälscher eine echte Urkunde, nur nicht eine von der Hand des H. A., sondern aus der Zeit des Kanzlers Adalbero, der bisher vom 7. Oktober 1069 bis 23. Mai 1076 nachweisbar ist, vorgelegen haben, dem er wenigstens die Rekognition und Datierung entnahm. Man glaubte wohl, der Besitz der Schenkung werde ein sicherer und unanfechtbar sein, wenn diese von dem rechtmäßigen Könige Heinrich IV. und nicht von dem Schattenkönige Rudolf gemacht sei. Freilich passen in der Datierung weder Regierungsjahr, noch Indiktion zu 1074, das Ordinationsjahr fehlt ganz. Auffällig ist auch, daß als Intervenient Bischof Rupert von Bamberg in der Urkunde aufgeführt wird, während er doch erst 1075 Nov. 13 eingesetzt worden ist. Vgl. Posse, Markgrafen von Meißen 175 Anm. 65. Böhmer, Reg. 1869 setzt deshalb unsere Urkunde ins Jahr 1076, wonach das Regierungsjahr 20 richtig und nur die Indiktion falsch sein würde. Und zu 1076 paßt das Itinerar ebenso gut wie zu 1074, denn für den 29. Juni (= der Tagesangabe von No. 1) 1076 hatte Heinrich IV. eine Fürstenversammlung nach Mainz berufen (Meyer v. Knonau, Jahrb. Heinrich IV. u. V. 2, 679 und 681). Über den Aufenthalt in Mainz 1074 wissen wir nur, daß dem Könige am 8. Juni durch den Erzbischof Sigfrid ein glänzender Pfingstempfang bereitet wurde, daß Heinrich IV. noch am 12. Juni (St. 2778) in Mainz geurkundet hat. Auf Grund von No. 1 nimmt nun Meyer von Knonau a. O. 399, der mit Breßlau die Urkunde für eine Neuausfertigung hält, an, daß Heinrich IV. noch am 29. Juni mit den in der Urkunde als Intervenienten genannten Fürsten in Mainz geweilt habe. Ein so langer Besuch der Stadt ist aber um so auffallender, als andere Quellen darüber nichts zu berichten wissen. Aus meinen Ausführungen dürfte sich ergeben, daß No. 1, das sich nicht als Neuausfertigung, sondern als Fälschung auf Grund einer echten Vorlage erweist, als Vorlage eine Urkunde mit dem Datum 29. Juni 1076 für die Protokollteile, No. 5 für den Textteil benutzt hat. Die Amtstätigkeit des Kanzlers Adalbero, der nach der Wahl des Gegenkönigs Rudolf (1077 März 26) in dessen Dienste trat, und als dessen Kanzler in No. 5 auftritt, war für die Kanzlei [228] Heinrichs IV. bisher nur bis zum 23. Mai 1076 (St. 2792) zu erweisen, es würde also auch unsere als verloren gegangen erwiesene Urkunde vom 29. Juni 1076 noch von ihm rekognosziert gewesen sein. Weshalb, ob aus Versehen oder mit Absicht, der Fälscher von No. 1 die Jahreszahl in 1074 umänderte, läßt sich nicht feststellen. Wie willkürlich er mit den Zahlen umging, erhellt daraus, daß er die Indiktion um zwei Einheiten falsch ansetzte.
    Anders als mit No. 1 verhält es sich mit No. 3 und 4. No. 3 ist rekognosziert vom Kanzler Humbert, der 1089 Aug. 14 bis 1101 Juli 1, No. 4 vom Kanzler von Italien, Burkhard, der 1079 Juli 23 bis 1087 Sept. 13 sein Amt verwaltete. Von einer Anlehnung bez. Nachahmung der Schrift von H. A. kann keinesfalls die Rede sein. Und wenn die Worte der ersten Zeile des Textes von No. 3 (notum – nostre) eine ängstliche, ungeschickte Nachahmung, namentlich in den Abbreviaturzeichen verraten, so ist da die Annahme nicht ausgeschlossen, daß der Schreiber sich an No. 2, von der Hand des H. A., angelehnt und auch die Rekognitionszeile diesem entnommen hat, worauf die zackige Form des a, und zwar nur diese allein, schließen läßt. Auch mit der Fälschung No. 4 hat No. 3 nur diese Form des a gemeinsam. Doch dürfte schon mit Rücksicht auf die zum Itinerar passende Datierung „Mantue“ eine gleichfalls von H. A. herrührende, jetzt verlorene Urkunde für die Fälschung No. 3 als Vorlage gedient haben und ebenso bei Herstellung von No. 4, mit der Rekognition des Burkard, Kanzlers für Italien, und der Datierung Berne (Verona?) Wo soll der Fälscher aber, den wir in Meißen zu suchen haben, seine der Zeit nach passenden Rekognitonen und Datierungen hergenommen haben, als von Urkunden, die ihm damals im Stiftsarchive zugänglich waren, jetzt jedoch verloren sind? Vom Jahre 1074 ab bis zur Mitte des 12. Jahrhunderts sind uns Schenkungsurkunden der Kaiser für das Stift Meißen nur sieben Stück (St. 2779 (No. 1), 2997 (5), 2901 (2), 2909 (3), 2927 (4), 3024, 3029) erhalten, jedoch läßt sich nur für drei (St. 2901, 2997, 3029) die Echheit erweisen. Auf die Mitte des 12. Jahrhunderts, als die Zeit der Entstehung der Fälschungen und auf Meißen als Fälschungsort, weist der allgemeine Schriftduktus von No. 1, 3 und 4 hin, für No. 4 ist im Text eine sicher dem 12. Jahrhundert angehörende Bücherschrift verwendet worden. Für No. 1 ist die Absicht der Fälschung, wie erwähnt, leicht zu erkennen, man wünschte ein unanfechtbareres Dokument als die Verbriefung der Schenkung durch einen Schattenkönig zu haben. Offenbar sind die Fälschungen nach dem Verfall der Burgwarte entstanden. Um die Mitte des 11. Jahrhunderts löste sich allmählig die alte Militärverfassung der Marken auf, als mehrere Burgwarte, welche die Grundlage derselben gebildet, an die Stifter Meißen und Naumburg und auch an den Grafen Wiprecht von von Groitzsch u. a. von dem Kaiser vergabt wurden. Vgl. Posse, Markgrafen von Meißen 293. Manche Besitzerwerbung mag da nicht verbrieft worden sein, oder das Bistum Meißen suchte sich für von ihm annektierte Orte Besitztitel zu schaffen, griff deshalb zur Fälschung und fabrizierte Urkunden auf Grund echter, uns nicht mehr erhaltener Dokumente. In jener Zeit und in gleicher Absicht ist auch St. 3024 1107 Dez. 28 (Or. Dresden), Urkunde Heinrichs V. (II, Taf. 45, 2) mit grober Siegelfälschung entstanden. Vgl. S. 116. 229.
    St. 3256 (II, Taf. 48, 2–4). Lothar III. Fälschungen in drei Exemplaren aus der Zeit des 12. und anfangs des 13. Jahrhunderts mit Abdrücken vom echten Siegel Lothars III. No. 2. Vgl. S. 117.
    St. 3776 (II, Taf. 49, 6) Friedrich I. Fälschung des 13. Jahrhundert. Siegel matter Abdruck von Friedrich I. (I, Taf. 22, 1) S. 118.
    BF 1603 (II, Taf. 50, 4). Friedrich II. Fälschung 13. Jahrhundert mit einem Siegel nach Abguß vom echten (I, Taf. 29, 3). Vgl. S. 119.
    BF 3483 (II, Taf. 50, 5. 6). Friedrich II. Fälschung aus den Jahren 1358–59. Abschlag von einer echten Bulle (I, Taf. 22, 3, 4). Vgl. S. 120.
  38. St. 4804. Heinrich VI. Das anhängende echte Siegel ist das Heinrichs (VII.) I, Taf. 31, 5. Das ursprüngliche sehr dünne Siegel erhielt von der Rückseite einen Wachsaufguß, in welchen dasselbe wie in einen Teller mit flachem Rande eingelassen wurde, die Siegelschnur der falschen Urkunde ist durch diesen Wachsaufguß an dem wirklichen ursprünglichen Siegel befestigt.
    St. 4807. Heinrich VI. Gefälscht im 15. Jahrhundert. Ein echtes Siegel Heinrichs VI. (I, Taf. 23, 2) angehängt, durch Lösung und Wiederverbindung der Siegelschalen. Wirttemberg. Urkundenb. 2, 286.
    BF 734 (II, Taf. 56, 6. 7). Friedrich II. (Or. Dresden 183). Die jetzt wieder offen da hängende Siegelplatte abgelöst und wieder verbunden. Fälschung um die Mitte des 15. Jahrhunderts. Vgl. S. 119.
    BF 1012 (Or. Stuttgart), Friedrich II. Fälschung. Das Siegel ist echt, doch steht seine verdorbene, schmutzig graue und rostgelbe Farbe, die Unebenheit der Grundfläche, der nach einer Seite hin eingedrückte etwas verschobene Kopf der Königsfigur mit dem frischen Aussehen der Urkunde und Siegelschnur in auffallendem Gegensatze. Auch ist der Wachsteller, in dem das Siegel eingedrückt ist, von bedenklicher Dicke. Offenbar ist das Siegelbild abgelöst und mit einer neuen Schale wieder befestigt.
    Redlich 145, 1274 April 12. Rudolf I. (Wirttemberg. Urkundenb. 2, 434). Fälschung der letzten Hälfte des 13. Jahrhunderts. Das Siegel ist der Länge nach zerbrochen und die durchgezogene Schnur in Folge davon nach der Vorderseite hin bloßgelegt. Ferner ist die Rückseite in mehreren größeren Stücken davon abgesprungen, die nichts anderes sind, als Teile eines zweiten, etwa fingerdicken Wachsaufgusses auf die Rückseite des nun wieder zum Vorschein gekommenen ursprünglichen, an sich viel dünneren und etwas helleren echten Siegels, für welches die Schnur, an der dasselbe jetzt befestigt ist, viel zu dick gewesen wäre. Ebenso Rudolf I. Redlich 139, 1274 April 6 (Wirttemberg. Urkundenb. 2, 433). Fälschung Schluß des 13. Jahrhunderts. Mit jetzt abgesprungenem Siegel.
    Karl IV. 1352 Dez. 5 (Or. Dresden 3321). Gefälscht. Das Siegel echt, wahrscheinlich zerschnitten und wieder befestigt. Lindner a. O. 205.
    Karl IV. 1360 Okt. 28 (Or. Wien). Urkunde im 14 Jahrhundert geschrieben. Das echte Siegel Karls als Markgraf von Mähren falsch eingehängt. Deutlich sieht man, daß er durchgeschnitten war. Lindner a. O. 207.
    Wegen des Siegels Rudolfs I. (II, Taf. 57, 4. 6) an der echten Urkunde Ludwigs IV. von 1314 Dez. 24 (Reg. Lud. 40), ebenso wegen des Siegels Adolfs an der gefälschten Urkunde Karls IV. von 1346 Aug. 4. Vgl. S. 122. 217. 226.
    Karl IV. 1374 Juni 4 (Or. Dresden 4091) unter Hofgerichtssiegel (= II, Taf. 5, 1. 2) für Mühlhausen i. Thür. Die Schrift widerspricht zwar nicht gerade dem 14. Jahrhundert, ist aber sicher nicht aus der Kanzlei, auch nicht der des Hofgerichts, [229] was allerdings nicht entscheidend sein würde. Auch der Datumsort Guben trifft zu. Aber die äußere Einrichtung der Datierung, in der die Zahlen immer in Buchstaben gegeben werden und der auch die Regierungsjahre fehlen, ist auffällig, ebenso die ganze Erscheinung, der schmale Bug, die Einhängung des Siegels durch den Bug. Entscheidend aber ist, daß das Siegel rotes Rücksiegel hat, was man sonst nie bei den Hofgerichtssiegeln Karls findet, außerdem ist es auffallend dick und offenbar künstlich zusammengeklebt. Lindner a. O. 206.
  39. MR 72 (70) (II, Taf. 29, 2). Pippin. Fälschung 9. Jahrhundert. Siegel Nachahmung Karls des Großen (I, Taf. 1, 4). Vgl. S. 99.
    MR 100 (98) (II, Taf. 29, 3). Pippin. Fälschung 11. Jahrhundert. Siegel Nachahmung Karls des Großen (I, Taf. 1, 4). Vgl. S. 99.
    MR 614 (594) (II, Taf. 30, 7). Ludwig der Fromme. Plumpe Fälschung um 1100. Nachbildung des Siegels Ludwigs des Frommen (I, Taf. 1, 7). S. 102.
    MR 1829 (1780) (II, Taf. 32, 6). Arnulf. Fälschung aus der zweiten Hälfte des 11. Jahrhunderts. Nachahmung eines Siegels Arnulfs (I, Taf. 5, 1). S. 104.
    MR 1841 (1792). Arnulf. Fälschung aus der zweiten Hälfte des 11. Jahrhunderts auf Grundlage der Fälschungen MR 1830 (1781) und 1389 (1349) mit dem echten Siegel Arnulfs (I, Taf. 4, 7). S. 167.
    MR 1941 (1890) (II, Taf. 32, 8). Arnulf. Fälschung des 12. Jahrhunderts. Nachahmung eines Siegels von Arnulf (I, Taf. 5, 3). S. 104.
    St. 372 (II, Taf. 34, 3). Otto I. Moderne Fälschung Falkes Nachahmung von Otto I. (I, Taf. 7, 4). S. 105. 163.
    St. 946 (II, Taf. 35, 3. 4). Otto III. Fälschung des 12. Jahrhunderts mit an der unteren Ecke unregelmäßig angebrachter Bleibulle 4 (I, Taf. 10, 8. 9), die der Fälscher falsch nachbildete. Die Bulle wurde erst in den Jahren 1101–02 geführt. Vgl. S. 107.
    St. 1646 (II, Taf. 36, 6) Heinrich II. Fälschung des 13. Jahrhunderts. Siegel größer und roher ausgeführt als Heinrich II. 3 (I, Taf. 11, 3). S. 109.
    St. 1668 (II, Taf. 37, 3). Heinrich II. Fälschung 1177–84. Siegel Nachahmung von Heinrich II. 3 (I, Taf. 11, 3). S. 110.
    St. 1710 (II, Taf. 37, 5). Heinrich II. Fälschung 13. Jahrhunder auf radiertem Pergament. Das Siegel ist entsprechend der dieser Fälschung als Vorlage dienenden Urkunde Friedrichs I. (St. 3774), deren Siegel nachgeahmt. Vgl. S. 110.
    St. 1826 (II, Taf. 38, 4). Heinrich II. Grobe Fälschung der zweiten Hälfte des 11. Jahrhunderts. Siegel Nachahmung vielleicht von Heinrich II. 2 (I, Taf. 11, 2). S. 110.
    St. 2162 (II, Taf. 39, 3). Heinrich III. Wohl Fälschung Anfang des 12. Jahrhunderts. Siegel Nachahmung von Heinrich III. 1 (I, Taf. 14, 1). S. 109. 112.
    St. 2259 (IV, Taf. 79, 6). Heinrich III. Fälschung des 11.–12. Jahrhunderts. Siegel schlechte Nachahmung von Heinrich III (I, Taf. 15, 1). S. 112.
    St. 2266 (II, Taf. 40, 4). Heinrich III. Fälschung vor 1227. Ungeschickte Nachahmung von Heinrich III. 2 (I, Taf. 14, 2). S. 112.
    St. 2407, 2408, 2408a, 2409, 2412, 2413 (II, Taf 41, 1) Fälschungen des 12. Jahrhunderts. S. 113. St. 2428 (II, Taf. 41, 2). Heinrich III. Fälschung des 11. Jahrhunderts. Siegel sehr geschickte, aber verkleinerte Nachahmung Heinrichs III. 5 ({{Posse|1|15|I, Taf. 15, 2). S. 113. 166.
    St. 2441 (II, Taf 41, 3). Heinrich III. Nachzeichnung zwischen Februar 1114 und Ende 1154 von St. 2442. Siegel geschickte Nachbildung von Heinrich III. 4 (I, Taf. 15, 1). Dieser Stempel wurde auch benutzt, um die der Siegel entbehrenden echten Urkunden Heinrichs IV. St. 2971 (II, Taf. 44, 4) und Heinrichs V. St. 3226 (II, Taf. 47, 4) wieder mit einem Siegel zu versehen. S. 113. 116. 117. 222.
    St. 2455 (II, Taf. 41, 4). Heinrich III. Fälschung des 12. Jahrhunderts. Siegel Nachahmung von Heinrich III. 1 (I, Taf. 14, 1). S. 114.
    St. 2488b (II, Taf. 41, 5). Heinrich III. Nachahmung von Heinrich III. 4 (I, Taf. 15, 1). Von dieser Urkunde existiert ein zweites textlich nur wenig abweichendes Exemplar mit echtem Siegel (I, Taf 15, 1). Dasselbe falsche Siegel ist auch für St. 2504 verwertet (IV, Taf. 80, 2). Der Schrift nach dürften beide Urkunden noch dem 11. Jahrhundert angehören. Vgl. S. 114.
    St. 2828 (II, Taf. 43, 3). Heinrich IV. Fälschung des 12. Jahrhunderts. Nachahmung von Heinrich IV. 4 (I, Taf. 16, 4). Vgl. S. 115 fälschlich Heinrich IV. 3 (I, Taf. 15, 1).
    St. 2909 (II, Taf. 44, 1). Heinrich IV. Fälschung Mitte des 12. Jahrhunderts. Siegel Nachahmung von Heinrich IV. 8 (I, Taf. 17, 4). Vgl. S. 115. 227.
    St. 2927 (II, Taf. 44, 2). Heinrich IV. Fälschung Mitte des 12. Jahrhunderts Heinrichs IV. Siegel Nachahmung Heinrichs IV. 7 (I, Taf. 17, 3). Vgl. S. 116. 227.
    St. 3024 (II, Taf. 45, 2). Heinrich V. Fälschung spätestens 12. Jahrhundert. Siegel Nachahmung Heinrichs V. 1 (I, Taf. 19, 1). Vgl. S. 116. 228.
    St. 3095 (II, Taf. 46, 2). Heinrich V. Fälschung 1116 oder kurze Zeit vorher. Siegel Nachahmung Heinrichs V. (I, Taf. 19, 2. 3). S. 111, 116.
    St. 3247 (II, Taf. 48, 1). Lothar III. Fälschung erstes Viertel des 13. Jahrhunderts nach Stempel 2 (IV, Taf. 74, 3. 4). Vgl. S. 117, 118.
    St. 3253 (I, Taf. 20, 2) Nachzeichnung. Stempel, abweichend von den sonstigen, kommt nur hier vor.
    St. 3750 (II, Taf. 49, 5). Friedrich I. Fälschung erstes Viertel des 13. Jahrhunderts. Siegel Nachahmung Friedrichs I. (I, Taf. 22, 1). Vgl. S. 118, 146.
    St. 4495 (II, Taf. 49, 7). Friedrich I. Fälschung des 13. Jahrhunderts. Siegel Nachahmung von Friedrich I. und Heinrich VI, (I, Taf. 22, 1). Vgl. S. 118, 148. 220.
    St. 4502 (IV, Taf. 82, 1). Friedrich I. Die Originalität der Urkunde ist sehr zweifelhaft. Das Siegel ist sicher gefälscht nach I, Taf. 22, 1. Vgl. S 118.
    St. 4995 (II, Taf. 50, 2) Heinrich VI Fälschung des 12.–13 Jahrhunderts. Siegel Nachahmung Heinrichs VI. (I, Taf. 23, 2). Vgl. S. 119.
    BF 1599 ({{Posse|2|50|II, Taf. 50, 3). Vgl. S. 119. 222.
    BF 5051 (II, Taf. 51, 1) Wilhelm. Fälschung um das Jahr 1300 nach Urkunde und Siegel Or Bremen. Nachahmung von Wilhelm (I, Taf. 35, 4). Vgl. S. 120.
    Siegel K. Leopolds I. an um die Mitte des 19. Jahrhunderts gefälschter Urkunde 1696 19. Januar (III, Taf. 67, 4). Das Siegel ist gefälscht nach III, Taf. 67, 3. Vgl. S. 79, 123.
    MR 1986 (1934) (II, Taf 33, 1). Ludwig das Kind. Angebliches Original des 12. Jahrhunderts. Plumpe Fälschung mit unechtem Siegel Ludwigs des Frommen (I, Taf. 1, 6). Vgl. S. 104.
    MR 299 (290) (II, Taf. 29, 6). Karl der Große. Fälschung der zweiten Hälfte des 10. Jahrhunderts. Siegel Nachahmung Karls III. (I, Taf. 3, 5). S. 100. 104.
    MR 778 (753) (II, Taf. 30, 8). Ludwig der Fromme. Nachahmung des Siegels Ludwigs des Deutschen (I, Taf. 2, 7). Fälschung des 10. Jahrhunderts. S. 100. 102. 104.
    [230] St. 306 (II, Taf. 33, 7) Otto I. Urkunde Anfang des 13. Jahrhunderts. Siegel eine Fälschung nach Otto III. (I, Taf. 9, 6). Wibel im N. Archiv 36, 310, Anm. 1. S. 105.
    St. 1484 (II, Taf. 36, 3). Heinrich II. Fälschung Ende des 12. Jahrhunderts. Nach Stumpf „das Siegel dasjenige Kaiser Heinrichs VI.“, nach Hirsch, Jahrb. 2, 118, Anm. 6 und Foltz a. O. 3, 45 „ein den Zeiten Heinrichs VI. entsprechendes Siegel“. Da die Urkunde Ende des 12. Jahrhunderts gefälscht ist, so wird auch das Siegel seine Entstehung dieser Zeit verdanken. Auf ein Siegel Heinrichs VI. als Vorlage weisen nur die emporgehobenen Hände hin. Während dieser aber in der Rechten ein Zepter hält, führt unser Heinrich II. einen bis zum Boden herabreichenden Stab mit Knopf, wie unter Heinrich III. (I, Taf. 35, 1. 2). Aus einer Kombination von Siegeln dieses Herrschers und Heinrichs VI. als Vorlage ist unser Siegel entstanden. S. 109.
    St. 1770 (II, Taf. 38, 1) und St. 1797 (II, Taf. 38, 2). Heinrich II. Fälschungen 13. Jahrhundert. Siegel Nachbildung Heinrichs III. 1 ({{Posse|1|14|I, Taf. 14, 1). S. 110.
    St. 2520 (II, Taf. 42, 1). Heinrich III. Fälschung kaum vor Ende des 12. oder wohl erst 13. Jahrhunderts. Siegel Nachahmung Heinrichs V. (I, Taf. 19, 2). S. 114.
    St. 2892 (II, Taf. 43, 4); St. 2898 (II, Taf. 43, 5); St. 2967 (II, Taf. 44, 3), St. 3074 (II, Taf. 45, 3); St. 3075 (II, Taf. 45, 4); St. 3096 (II, Taf. 46, 3). Heinrich IV. Fälschungen c. 1227; St. 3118 (II, Taf. 46, 4). Heinrich V. Fälschung c. 1227. Der Stempel ist nach einem Siegel Heinrichs V. 2 (I, Taf. 19, 2) gearbeitet. S. 115. 116.
    St. 3014 und 3015 (II, Taf. 45, 1). Heinrich V. Fälschung c. 1116. Nachahmung von Heinrich V. 1 (I, Taf. 19, 1). S. 111. 116.
  40. [230] MR 166 (162) (II, Taf. 29, 4). Karl der Große. Fälschung der späteren Zeit des 12. Jahrhunderts, vielleicht über dessen Wende hinaus. Siegel wohl in Anlehnung an das Siegel Heinrichs III. (I, Taf. 15, 2). Vgl. S. 100.
  41. MR 387 (380) (II, Taf. 29, 7). Karl der Große. Fälschung etwa des 10. Jahrhunderts. Siegel nach einem Ottonischen Siegel modelliert. S. 100.
    MR 438 (430) (II, Taf. 30, 3). Karl der Große; MR 1059 (1024) (II, Taf. 31, 1). Lothar I.; MR 1318 (1283) (II, Taf. 31, 2). Lothar II. Die Siegel sind freierfundene Typen an Fälschungen. – Der Fälscher (11. Jahrhundert) von MR 508 (II, Taf 30, 4), Karl der Große, hat sich gar nicht bemüht, ein Siegel anzufertigen, er hat zwei ruhende Löwen auf das Pergament gemalt. S. 99. 101. 103.
    MR 1420 (1379) (II, Taf. 31, 4) Ludwig der Deutsche. Fälschung 12. Jahrhundert. Phantasiesiegel. S. 103. – MR 1579 (1537) (II, Taf. 32, 1). Karl III. Angebliches Original 10. Jahrhundert. Falsches Siegel. S. 103. – MR 1691 (1646) (II, Taf. 32, 5). Karl III. Interpolation. Unechtes Siegel. S. 104. – MR 1850 (1801) (II, Taf. 32, 7). Arnulf. Fälschung zweite Hälfte des 10. Jahrhunderts auf Grund von MR 1444 (1403). Falsches Siegel. S. 104. – MR 1942 (1891) (II, Taf. 32, 9). Arnulf. Fälschung 10 Jahrhundert. Siegel unecht. S. 100. 104.
    St. 264 (II, Taf. 33, 6). Otto I. Fälschung Ende 11. Jahrhunderts. Siegel frei erfunden. Vgl. S. 105.
    St. 347 (II, Taf. 34, 2). Otto I. Fälschung 12. Jahrhundert. Vgl. S. 105.
    St. 510. Otto I. Die Urkunde ist nur in notarieller Abschrift von 1313 eines Transsumptes von 1172 Nov. 18 (Mon. Germ. Dipl. 1, 663) bekannt. Die Fälschung ist in den Jahren 1153–72 entstanden. Im Notariatsinstrument wird die Bleibulle beschrieben: der Kaiser sitzend auf dem Throne, in der Hand einen Lilienstengel oder Zepter haltend. Revers: Otto dei gratia Romanorum semper augustus. Bild des Thrones und Titel sind für diese Zeit ganz unmöglich. N. Archiv 3, 34.
    St. 523 (II, Taf. 34, 4). Otto I. Fälschung 12. Jahrhundert. Ein beliebiges Brustbild. Vgl. S. 106.
    St. 933. Otto III. Fälschung Ende 12. Jahrhundert. Siegel verloren. Der Abdruck desselben auf dem Pergament (II, Taf. 35, 2) läßt eine auf dem Throne sitzende Figur erkennen, ist jedoch für ein ottonisches Siegel zu groß. Vgl. S. 107.
    St. 1012 (II, Taf. 35, 6). Otto III. Fälschung 11. oder Anfang 12. Jahrhundert. Verrät kaum das Bestreben, den Eindruck eines ottonischen Originals machen zu wollen. Siegel Nachahmung von Otto I. 6 (I, Taf. 7, 6) oder Otto II. 5 (I, Taf. 8, 5). S. 107.
    St. 1143 (II, Taf. 35, 8). Urkunde Ottos III. Grobe Fälschung des 12. Jahrhunderts. Siegel plumpe Fälschung, die anscheinend nicht einmal eine Umschrift hatte. Vgl. S. 108.
    St. 2117 (IV, Taf. 79, 3. 4). Urkunde Konrads II. aus dem Ende des 12. Jahrhunderts in Diplomform (Mon. Germ. DD 290). Fälschung. Vorlage für das Siegel das Lothars III. an St. 3295. Vgl. S. 111.
    St. 2264 (II, Taf.40, 3). Heinrich III. Fälschung c. 1116. Plumpe Nachbildung. Vgl. S. 111. 112.
    St. 2682 (IV, Taf. 81, 2). Heinrich IV. Fälschung des beginnenden 12. Jahrhunderts mit falschem Siegel, Nachahmung eines Lotharsiegels. Vgl. S. 115.
    St. 2749 (II, Taf. 42, 4). Heinrich IV. Fälschung 12. Jahrhundert. Grobgefälschtes Siegel an Pergamentstreifen hängend. Vgl. S. 115.
    St. 2941 (IV, Taf. 81, 3). Heinrich IV. Fälschung aus der zweiten Hälfte des 12. Jahrhunders. Nachahmung eines Siegels Lothars III. Vgl. S. 116.
    St. 3032 (IV, Taf. 81, 6). Heinrich V. Fälschung Mitte des 12. Jahrhunderts mit grobgefälschtem Siegel. Vgl. S. 110. 116.
    St. 3166 (II, Taf. 47, 2). Heinrich V. Plumpe Siegelfälschung 13. Jahrhundert. Vgl. S. 110. 117.
    St. 3533. Welcher Art das Siegel dieser im 12. Jahrhundert gefälschten Urkunde Konrads III. für die Kanoniker zu Verona gewesen ist, läßt sich nicht mehr feststellen, da es nach Mitteilung von D. Antonio Spagnolo wahrscheinlich infolge der Wassersnot 1882 verloren gegangen ist. Vgl. Breßlau, Urkundenlehre 1, 375 Anm. 2.
  42. Pippin (IV, Taf. 78, 1); Heinrich II. (II, Taf. 38, 5); Wilhelm (IV, Taf. 82, 4). Die modernen Fälschungen der Siegel Karls des Großen vgl. S. 220.
  43. Heinrich III. (IV, Taf. 81, 1); Heinrich IV. (IV, Taf. 81, 4. 5); Friedrich II. (II, Taf. 27, 7); Friedrich der Schöne (I, Taf. 33, 6); Ruprecht (II, Taf. 51, 6).
  44. Lothar III. (I, Taf. 20, 3); Friedrich I. (I, Taf. 22, 2; I, Taf. 50, 1 und IV, Taf. 82, 2).
  45. Konrad III. (II, Taf. 49, 3); Sigismund (IV, Taf. 83, 4); Friedrich III. (II, Taf 52, 2).

Anmerkungen (Wikisource)

  1. In der Vorlage existiert auf S. 230 zweimal die Anmerkung 2, wohl einmal die von der vorhergehenden Seite und die der Seite 230, aber keine Anmerkung 1.
Beurkundung und Besiegelung Nach oben Übersicht über die Siegelfälschungen
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