Die Waulsorter Fälschungen

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Autor: Ernst Sackur
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Titel: Die Waulsorter Fälschungen
Untertitel: Zur Abwehr
aus: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft Bd. 5 (1891), S. 156–158.
Herausgeber: Ludwig Quidde
Auflage:
Entstehungsdatum:
Erscheinungsdatum: 1891
Verlag: Akademische Verlagsbuchhandlung J.C.B. Mohr
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Erscheinungsort: Freiburg i. Br
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Quelle: Scans auf Commons
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[156] Die Waulsorter Fälschungen. Zur Abwehr. Herr Lahaye, Conservateur des Staatsarchivs von Namur, hatte den Druck seiner „Étude sur l’abbaye de Waulsort“[1] nahezu vollendet, als er in den Besitz meiner in der „Deutschen Zeitschrift für Geschichtswissenschaft“ II S. 341 ff. veröffentlichten Abhandlung über den Rechtsstreit der Klöster Waulsort und Hastière gelangte. Da es ein höchst unerfreuliches Ding ist, im Augenblick der Veröffentlichung einer grösseren Arbeit die wissenschaftlichen Grundlagen derselben aufgewühlt und von der Kritik fast vollständig zerstört zu sehen, so kann man Herrn Lahaye den Unmuth darüber nicht eben verargen. Was blieb ihm schliesslich übrig, als einfach alles abzuweisen, was seinen eben abgeschlossenen Untersuchungen theilweise völlig den Boden entzog? Lahaye leugnet also alles[2] und nicht nur das, was ich über die Urkundenfälschungen und die Hist. Walciod. bemerkt, sondern auch das, was bereits von Ficker, Giesebrecht und Bernhardi über die Unechtheit der Urkunde Lothar’s von 1136[3], von Sickel über die Interpolation des Privilegs Otto’s I. von 969 gesagt worden war – nicht etwa, weil Herrn Lahaye triftige Gegengründe zu Gebote [157] standen, sondern weil ihm bisher ganz entgangen war, dass einige Deutsche Forscher über einige Kaiserurkunden einmal etwas geschrieben hatten und weil er durch meine Arbeit erst davon Kenntniss erhielt zu einer Zeit, als es zu spät war, die Ergebnisse für sein Buch zu verwerthen. Herr Lahaye wendet sich nun nicht etwa gegen meine Vorgänger, soweit ich ihnen gefolgt bin, sondern lediglich gegen mich, einmal vermuthlich weil er nicht in der Lage war, sich umgehend ihre Bücher zu beschaffen, dann aber weil es ihm wahrscheinlich ungleich leichter schien, gegen meine Person, als gegen Gelehrte von solchem Ruf, wie Ficker, Sickel, Bernhardi und Giesebrecht zu polemisiren. Da nun Herr Lahaye in dieser seitenlangen Verlegenheitspolemik[4] – soweit überhaupt wesentliche Punkte in Betracht kommen – nicht ein erhebliches Moment vorbrachte und ich in den von dem Herrn Archivar von Namur angefochtenen Punkten nichts zurücknehme, so könnte ich mir gänzlich ersparen auf den Gegenstand zurückzukommen, wenn mir Herr Lahaye nicht in versteckter Weise den Vorwurf der Fälschung gemacht hätte.

Wenn meinem Gegner in der kleinen Belgischen Provinzialstadt die neue Ausgabe der Diplome Otto’s I. von Sickel nicht zu Gebote stand, so ist das für ihn als Geschichtsforscher der Ottonischen Zeit sehr schlimm, aber es wäre immerhin entschuldbar. Wenn er aber den Spiess umdreht und, statt sich wegen dieses Mangels zu entschuldigen, mir, der ich natürlich den von Sickel verbesserten Text benutzte, vorwirft, ich hätte die von den Ausgaben (Herr Lahaye kennt nur die schlechten) überlieferten Worte willkürlich verändert, so vermeide ich absichtlich jede Charakterisirung eines derartigen ungerechtfertigten Vorwurfs. „Nous ne pouvons donc pas“, sagt Herr Lahaye, „nous rallier à [158] l’opinion de M. Sackur, mais ce que nous pouvons moins admettre encore, c’est le procédé dont cet auteur se sert: le diplôme d’Otton Ier dans sa première partie, parle d’Eilbert en ces termes: »Vir quidem Eilbertus cum coniuge sua Heresinde«; M. Sackur cite ce passage et il le modifie ainsi: »Vir quondam Eilbertus«. Pas un mot pour justifier ce changement; pas un mot pour laisser soupçonner au lecteur, que M. Sackur le premier de son autorité privée, fait mourir Eilbert avant 969.“

Der erste bin ich allerdings, der Eilbert vor 969 sterben lässt – und ich freue mich dieser für die Kritik der Hist. Walciod. und Vita Forannani[5] höchst wichtigen Entdeckung – allein keineswegs thue ich das auf Grund meiner „autorité privée.“ Ich brauche nicht ausdrücklich zu bemerken, dass die Monumentenausgabe so bietet[6], wie ich angegeben, und zwar mit vollem Recht auf Grund der handschriftlichen Ueberlieferung. Es bleibt also dabei trotz des Herrn Lahaye und seines gelehrten Buches: Eilbert war 969 bereits todt und alle von mir aus dieser Thatsache gezogenen Folgerungen bleiben vorläufig zu Recht bestehen.

Ich bedaure lebhaft, Herrn Lahaye die Freude an seinem neuen Buche etwas verdorben zu haben: um so lieber gestehe ich zu, dass es für die späteren Zeiten manches Werthvolle enthält. Eine Menge Urkunden aus dem Cartular von Waulsort sind beigegeben, ebenso einige Tafeln mit schönen Stichen von Abtsiegeln.

Ernst Sackur.     

Anmerkungen

  1. Zuerst im Bulletin de la société d’art et d’hist. du diocèse de Liège V (1890), dann besonders Liège 1890.
  2. In einem Excurse betitelt: „La critique allemande et les sources de l’histoire de Waulsort“ S. 284–291.
  3. Lahaye meint zwar S. 290, dass das in Namur befindliche Original dieser Urkunde zu keinen Zweifeln an seiner Authenticität Anlass gäbe. Ich gestehe, dass mir die einfache Versicherung des Gegners nicht genügt, bemerke aber schon jetzt, dass auch die Echtheit des Siegels, die L. betont, nichts beweisen würde. Denn wenn es vorkam, dass Siegelungen hinter dem Rücken des Siegelinhabers (vgl. meine Abhandlung S. 349), dass Fälschungen in der kaiserlichen Kanzlei selbst erfolgten (Bresslau, Urkundenlehre I S. 78, 79), wenn es Thatsache ist, dass Wibald die Siegel Friedrich’s I. selbst anfertigen liess (Bresslau, Urkundenl. I S. 926), so wären bei den Beziehungen, die er zum Hofe hatte, in unserem Falle irgendwelche Durchstechereien durchaus nicht ausgeschlossen.
  4. Um das Verfahren des Gegners zu charakterisiren, will ich nur auf einen Punkt hinweisen. Ich hatte gezeigt, dass Eilbert nicht in einer einzigen authentischen Urkunde des 10. Jahrhunderts comes genannt wird, zugleich aber selbst auf eine unedirte, in der Form sicher falsche Urkunde hingewiesen, in der das geschieht. Auf diese Urkunde beruft sich nun Lahaye gegen mich, ohne mit einer Silbe zu erwähnen, dass und warum ich sie für unecht erklärt hatte. Ferner führt er für die Behauptung, dass Eilbert von der Mit- und Nachwelt comes genannt worden sei, eine Reihe von Quellen an: aber die Quellen, in denen Eilbert als Graf erscheint, sind lauter solche vom Ende des 11. oder 12. Jahrhunderts und in der einzigen vom Ende des 10. oder Anfang des 11. Jahrhunderts, der V. S. Eloquii, die Herr Lahaye den Lesern vorführt – kommt Eilbert überhaupt nicht vor! Man erkennt, dass mit einer derartigen Argumentation alles möglich ist. So geht es durchweg. Meine Argumente werden entweder verschwiegen oder mit ein paar Phrasen wegdisputirt.
  5. Da ich gerade bei der Sache bin, will ich eine Bemerkung nachholen, die ich bei Besprechung der Vita Forannani in meiner Abhandlung hätte machen sollen. Auf dem bischöflichen Stuhle von Armagh in Irland sass vor der Mitte des 9. Jahrhunderts in der That einmal ein Bischof Faranan (Gams, Ser. episc. p. 206; Archdall, Monasticon Hibernicum I, 33), der natürlich nicht der Heilige von Waulsort gewesen sein kann. Sehr leicht möglich ist aber, dass die Irischen Mönche Bischofslisten, Necrologien oder Confraternitätsbücher nach Frankreich brachten, denen man später den Namen dieses Faranan entnahm, um ihn mit dem ähnlich heissenden Abte von W. zusammenzuwerfen. Die Hypothese wird noch wahrscheinlicher, wenn man bedenkt, dass der Bischof in der That resignirte. Die Uebersetzung von Domnachmor mit „ecclesia maior“ ist jedenfalls die richtigere; in der Grafschaft Antrim gab es mehrere Kirchen mit ähnlicher Zusammensetzung: Domnachbruin, Domnachcoinre; auch Domnachmor kommt vor; vgl. Archdall I p. 10.
  6. „Quidem“ ist zudem sinnlos; höchstens wäre „quidam“ möglich, das aber gar nicht belegt ist. Ich bemerke übrigens, dass das „quondam“ in die Urkunde Konrad’s III. ebenfalls übergegangen ist, diese also den Sickel’schen Text vollauf bestätigt.