Die erste deutsche Verfassung und der letzte Märzminister

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Autor: Fr. Hg.
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Titel: Die erste deutsche Verfassung und der letzte Märzminister
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aus: Die Gartenlaube, Heft 18, S. 284–286
Herausgeber: Ernst Keil
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Erscheinungsdatum: 1866
Verlag: Verlag von Ernst Keil
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Erscheinungsort: Leipzig
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Quelle: Scans bei Commons
Kurzbeschreibung: Deutscher Bund, weimarisches Verfassungsjubiläum und Bernhard von Watzdorff
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Die erste deutsche Verfassung und der letzte Märzminister.


Im vorigen Jahre waren es fünfzig Jahre, seitdem sie auf dem Congreß zu Wien den deutschen Bund erschufen. Man vergißt in Deutschland so leicht keine Jubelfeier, und doch hat seltsamer Weise kein Einziger daran gedacht, das Jubiläum dieses Bundes zu feiern. Keine Rede, keinen Kranz, keine Fahnen, nichts hat man gesehen und gehört. Auch nicht einmal die, so ihn erschufen, haben ihm ein Glas geweiht; wir meinen die Diplomaten, denn diesen gebührt allein die Ehre, dem deutschen Volke gebührt kein Theil daran. Da aber das Volk, als man es in der höchsten Noth gerufen, so treu gekommen war und mit seinem Herzblut die eingestürzten Throne wieder aufgerichtet hatte, so war man ihm doch einen Dank schuldig und wenn es auch nur ein diplomatischer war. So schuf man denn, nicht ohne vielen Widerspruch, den Artikel 13 der Bundesacte, worin es hieß: „In allen Bundesstaaten wird eine landständische Verfassung stattfinden.“ Es war große Freude im ganzen Lande um dieser Concession willen. Als man aber nach ein paar Jahren vergeblichen Harrens die Erfüllung dieses Versprechens laut und immer lauter begehrte, da erschien zu Potsdam eine Cabinetsordre, worin es hieß: „In dem Artikel 13 sei ja keine Zeit bestimmt worden, binnen welcher die Verfassung des Staates eingeführt werden sollte, man werde selbst den Zeitpunkt bestimmen, wann die Zusage in Erfüllung gehen werde.“ Da sah man ein, daß es nur ein Diplomatenversprechen war. Aber auch außerhalb Preußens zögerte man mit der Erfüllung. Baiern und Würtemberg, die Widersacher im Congreß, waren mit unter den Ersten, als sie 1818 und 1819, nicht ohne Kampf, ihren Landen Verfassungen gaben, Sachsen entschloß sich erst 1831, Hannover noch ein Jahr später. In Oesterreich aber war man nur froh, daß Metternich wenigstens noch die alten Postulatenlandtage ließ. Nur einer unter den deutschen Fürsten hielt freiwillig das in Wien gegebene Fürstenwort. Das war freilich keiner von denen, welche ihr Land blos von dem Balcon ihres Schlosses aus regierten. Das war vielmehr ein Fürst der jederzeit im Volke und zu seinem Volke stand. Ueberall wo die Noth an seine Landeskinder herantrat, fand man ihn selbst neben dem geringsten seiner Unterthanen, helfend und rathend, in seiner wohlbekannten kurzen Jagdpekesche den Herzog von Weimar, Carl August, der im ganzen Lande als der „alte Herr“ bekannt war.

Nachdem er schon während der Kriegsjahre den Gedanken gehabt hatte, seinem Lande eine Verfassung zu geben, berief er mit Patent vom 16. Februar 1816 ohne Zögern eine constituirende Versammlung, und so kam, indem sich Fürst und Volk die Hand reichten, am 5. Mai 1816 das Grundgesetz über die landständische Verfassung des Großherzogthums zu Stande. Und dies Kind der Liebe, das mithin im laufenden Wonnemonat seinen fünfzigjährigen Geburtstag feiert, in der Entwickelung der Zeit hat es zwar ein anderes Kleid angezogen, aber keine Gewaltthat, weder von unten noch von oben, hat es entweiht, es ist ein Kind der gegenseitigen Liebe zwischen Fürst und Volk immerdar geblieben. Kein bloßes todtes, vergilbtes Stück Papier, nein, etwas Lebendiges; kein gespenstig Nichts, ein geschaffenes und bleibendes Etwas; nicht gefürchtet und gehaßt, nein geehrt und geliebt; von keiner Parteiwuth zerstört, von keinem Richterspruch vernichtet.

Aber Carl August that noch mehr, als daß er seinem Lande blos eine Verfassung gab. Sein scharfsinniger, weit über seine Zeit hinauseilender Blick erkannte die Wahrheit, daß sein hochherziges Geschenk nur einem Volke nützen könne, welches durch den ungehemmten Austausch seiner Meinungen sich eine politische Bildung zu erwerben im Stande sei.

Und so gab er seinem Volke das bis dahin unerhörte Recht der freien Aeußerung seiner Gedanken. Er gab ihm Preßfreiheit. Er beanspruchte als einen Fortschritt „in der Zeit und mit der Zeit“ Oeffentlichkeit der Versammlungen der Volksvertreter. Auch die Idee einer allgemeinen Volksbewaffnung, „welche die stehenden Heere künftig entbehrlich mache und den Militäretat möglichst beschränke“, beschäftigte ihn lebhaft. Freiheit des Handels und Gewerbes und des Gemeindelebens wurde als zu erstrebendes Ziel anerkannt.

Carl August besaß indeß die Schwäche aller großen Geister. Er glaubte, daß die Factoren, mit denen er zu hantiren hatte, die Welt durch dasselbe weitsichtige Glas ansähen, wie er. Er täuschte sich. Ihre Sehwinkel waren viel enger. Zunächst waren es die Landstände selbst, welche die Oeffentlichkeit ablehnten, dann war es die eigne Beamtenwelt, welche es dem Fürsten immer noch nicht recht vergessen konnte, daß er, folgend dem genialen Zuge seiner Natur, den berühmten Dr. Goethe von Frankfurt ohne Weiteres zum Minister gestempelt hatte, ohne ihn erst die verschiedenen Stufen der Beamtenhierarchie durchlaufen zu lassen. Der schlimmste Feind erwartete ihn aber draußen. Wie Joseph den Zweiten die Pfaffen, so erdrückten Carl August – die Diplomaten. Mit steigendem Entsetzen sah man in den geheimen Cabineten zu Wien und Berlin diesem weimarischen Treiben zu. Da kamen denn die Metternich’schen Noten immer drohender ein in der Hofburg zu Weimar, ja der preußische Staatskanzler kam in eigner Person. Und als nun gar Carl August’s Gevattern, die allgemeine Burschenschaft in Jena, durch das Autodafé des Wartburgsfests und die Sand’sche Verirrung die demagogische Gespensterfurcht erweckten, da hielt man es nicht länger aus. Am Carlsbader Sprudel kam man zusammen und faßte jene ewig denkwürdigen fünf Beschlüsse, welche die wirklichen oder doch vermeintlichen Freiheitsgeister bannen sollten, vor allen die von Weimar und Jena. Carl August sah sich somit in den Zustand der Resignation versetzt. Seine Zeit verstand ihn nicht. Zum Glück ließen sie ihm wenigstens doch die Verfassung. Und nun warf sich sein hoher Geist zurück auf den Ausbau der inneren Verwaltung seines Ländchens. Da gab es auch vollauf zu thun: die Finanzen, das Steuersystem zu reguliren, den harten Druck der Kriegslasten zu mildern.

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Bernhard von Watzdorff.

Als nun die Kunde in das Weimarische Land kam, daß am 14. Juni 1828 zu Torgau der Landesfürst Carl August rasch und unerwartet gestorben sei, da ging ein Schrei des tiefsten Schmerzes durch das ganze Land. Alles zog davon gen Weimar; der Landmann verließ den Pflug, der Städter die Werkstatt, um dem geliebten Herrn, dem freiesten Mann im Lande, das letzte Geleit der Ehre zu geben.

Und ob sie ihn auch begruben in seiner Fürstengruft, vergessen haben sie ihn nicht, vergessen werden sie ihn nie, wenn auch immer mehr von Denen dahinsterben, die sich dessen zu rühmen wußten, daß er mit ihnen gesprochen, daß er ihnen die Hand gedrückt und sie durch den eigenthümlichen Zauber seiner Persönlichkeit gefesselt hat. Der schlichte Bauer, der einfache Bürger, in deren Herzen steht er am Tiefsten geschrieben. Im Landtag, im politischen Leben nimmt man noch jederzeit Beziehung auf ihn. Sie werden ihm jetzt ein Denkmal setzen; der Geringste im Lande, selbst die ärgsten Groschenwender auf den Dörfern haben ihr Scherflein dazu gegeben. Die Liebe seines Volkes wird die eherne Statue noch überdauern.

Der Carl August folgende Großherzog Carl Friedrich konnte sich kaum einen bessern Empfehlungsbrief ausstellen, als daß er unter Bestätigung der alten Verfassung nach dem „Muster und Vorbild seines Vaters“ zu regieren versprach. In der That trug seine edle Mildherzigkeit nicht die Schuld, daß sich nach und nach das bureaukratische Element immer üppiger entwickelte; es lag dies vielmehr daran, daß in der Landesvertretung nicht genug Gegendruck ausgeübt, sondern dort eine patriarchalische Gemüthlichkeit gehegt wurde. Indeß kam es noch nicht zu einer eigentlichen Gefährdung der verfassungsmäßigen Rechte. Ziemlich rasch tritt hierauf in das Stillleben eine Wendung. Wie es in Baden einem schlichten Landmann vorbehalten war, den ersten Ankampf gegen die Maßregeln der Regierung zur Wahrung der verfassungsmäßigen Rechte aufzunehmen, so trat hier im Anfang der vierziger Jahre ein einfacher Bürger und Buchbindermeister, ein Autodidakt, mehrfach geschult durch ein erfahrungsreiches Leben, mit unerschrockenem Freimuth auf gegen ein von der Regierung ausgeübtes einseitiges Vorgehen in der Gesetzgebung. Der von ihm ausgehende Weckruf half. Er fand im Landtag Unterstützung, und ein frischerer Geist zog in den Sitzungssaal.

Weit bedeutender wurde indeß ein anderer Umstand. Eine Stelle im Ministerium wurde vacant und in einer wahrhaft guten Stunde gerieth man darauf, den sächsischen Ministerialrath Christian Bernhard von Watzdorff dahin zu berufen. Im Herbste 1843 trat er in das Ministerium ein und ist seitdem darin verblieben. Kein einziger seiner Collegen in Deutschland kann sich deß rühmen; ihre Patente gehen sämmtlich nicht über die Erschütterungen des vorigen Jahrzehnts hinaus. Und Watzdorff hat dies bewirkt durch die einfachsten Mittel. Geradheit und Ehrlichkeit der Gesinnung, es ist fast das Einzige gewesen, womit er sich die Hochachtung aller Parteien, die ungeheuchelte Liebe, die Anhänglichkeit und das Vertrauen des ganzen Landes erworben hat. Dem gegenüber erscheinen ein außerordentliches [286] Organisationstalent, ein gleiches Umfassen des Größten wie des Kleinsten nur als allgemeine Vorzüge einer genialen Natur und Eigenschaften jedes echten Staatsmanns, und jenes Achten der Ueberzeugung Andrer, sobald diese Ueberzeugung selbst sich nur als das Resultat ernster und wahrhafter Erwägung documentirt, blos als ein natürlicher Ausfluß jener ersterwähnten Charaktereigenschaft. Ein ächter Edelmann, ein erklärter Feind der Bureaukratie, so hat sich Watzdorff allzeit bewährt. Bedeutungsvoll wurde schon die erste Beziehung, in welche der neue Minister zu der Landesvertretung trat. Seither war bei den Sitzungen der letzteren die Anwesenheit von Regierungscommissaren ausgeschlossen; die Regierung beanspruchte deren Theilnahme. Die Vorlage weckt im Schooß des Landtags Mißtrauen. Indeß man versucht’s. Der wahrscheinliche Urheber der Vorlage, Watzdorff selbst, erscheint als der Abgeordnete der Regierung im Sitzungslocal. „Auch ich als Minister muß mich als Vertreter Aller betrachten, wenn auch von einem höhern Standpunkte aus. Es bedarf keiner geheimen Sitzungen, um sich freimüthig über die Landesbehörden und selbst über die Staatsregierung auszusprechen, und selbst wenn es sich von einer Beschwerde über den Minister handelte, wer sollte nicht den Muth haben, sie in seiner Gegenwart zu erheben, aber wer wollte auch demselben versagen, sich dagegen zu vertheidigen?“ Das Vertrauen war nach solchen Worten hergestellt, die Vorlage wird angenommen. Und es war ein Fortschritt, denn nun erst konnte sich das constitutionelle Leben ordentlich entwickeln. Der Eintritt einer vollständig neuen Aera des weimarischen Verfassungslebens trat jedoch erst ein mit dem Landtag von 1847. Das durch die materielle Noth in Folge der Mißernte des vorhergegangenen Jahres empfindlich gemachte Volksgemüth kam damals zur Kritik des Bestehenden und ein Jahr später zur entscheidenden That durch die offene Gewalt der Märztage.

Das unpopulär gewordene Ministerium Schweitzer-Gersdorff trat ab. Watzdorff übernahm das Präsidium des Ministeriums. In jener von Excentricitäten nach aller Richtung bewegten Zeit tritt die Person Watzdorffs am bedeutendsten in die Erscheinung. Frauenblick soll weit rascher das Geheimniß des innern Menschen ergründen können, als das Mannesauge. und so heißt es, daß namentlich auch die höchste Frau des Landes, deren überdies überall nur Segen spendende Hand bis in die ärmsten Hütten griff, im kritischen Moment Veranlassung gegeben, daß ihm das höchste, unumschränkte Vertrauen geschenkt wurde. Das Frauenauge bewährte sich; die begehrten Concessionen wurden bewilligt. Das zerrissene Band zwischen Fürst und Volk wurde rasch wieder geknüpft. Seltsamerweise waren es ganz dieselben, wie sie schon Carl August in seinem Innern erwog. – Natürlich kann es nicht Aufgabe eines Blattes wie die Gartenlaube sein, das weimarische Verfassungsleben in seinen einzelnen Phasen zu schildern, nur soviel sei gesagt, daß darin sich mehr als einmal das anderswo Unerhörte zeigte, daß die Regierung liberaler war, als die Kammern, ja daß diese letztere einmal – und es ist das einzige Mal geblieben – aufgelöst wurde, weil ihre Mitglieder den freisinnigen Bestrebungen des Ministeriums Opposition machten und ihm vorwarfen, es huldige demokratischen Grundsätzen. Denn auch in Weimar hat es an Reactionsversuchen nicht gefehlt, nur lagen sie hier außerhalb der Regierung und scheiterten vollständig. Eine preußische Junkerpartei hat es, Gott sei Dank, in Weimar nie gegeben. Sie wäre auch durch den gemeinsamen Druck von unten und oben alsbald zermalmt worden.

Der Kreis der freien Institutionen der weimarischen Regierung verwirklicht den wiederholt aus dem Munde des gefeierten, allgeliebten Premierministers gehörten Grundsatz: „Diejenigen Schranken, welche die freie Entwickelung des individuellen, Familien- und Gemeindelebens hemmen, mehr und mehr zu bannen, das Volk zur Bildung und somit zur wahren Freiheit, zur politischen Reife zu führen.“ In diesen innern Fragen hat die Regierung in neuester Zeit nicht blos eine Majorität, sie hat sogar eine Einstimmigkeit im Landtage für sich gewonnen. In äußeren Fragen, welche immer auch die Theilnahme der Landesvertretung durch Wort und That in Anspruch nehmen, in nationalen deutschen Fragen ist die weimarische Regierung stets in Uebereinstimmung gewesen mit den allgemeinen Sympathien des deutschen Volkes. Auch sie hegt die von den Besten im Vaterlande getragene „Ueberzeugung, daß wir, was unsere großen nationalen Fragen betrifft, früher oder später doch zu dem gewünschten Resultate kommen werden.“ Bis dahin steht sie mit uns Allen in Hoffnung und Geduld und sucht, festbegründet auf dem Boden des Gegebenen, vorerst diejenigen Ziele zu erreichen, welche die Möglichkeit der Fortexistenz für sich haben. Daß diese Scheinexistenz des Bundestags, den uns die Reaction wiedergebracht, ertragen werden muß, beklagt auch sie mit uns Allen. „Wir wären dahin nicht gekommen,“ resultirt sie, „hätte man im Jahre 1851 nicht das Streben gehabt, Alles, was die Vergangenheit gebracht hat, unberücksichtigt darum, ob es großen, praktischen Werth hatte oder nicht, zu beseitigen.“ Das Verhalten der weimarischen Regierung bei der jetzt in ein neues verhängnißvolles Stadium tretenden Schleswig-Holsteinschen Frage ist bekannt. Sie erwarb sich darum ein einstimmiges Vertrauensvotum der ganzen Landesvertretung.

Eine Beeinflussung der Wählerschaft ist von dieser Regierung nie ausgegangen. Nur ein einziges Mal, heißt es, als der Führer der oppositionellen Linken durch eigenes Versehen nicht auf die Wahlliste zu kommen schien, soll eine Einwirkung dahin stattgefunden haben, daß in einem reactionären Wahlkreise derselbe gewählt wurde. Die Regierung wollte diese gesinnungstüchtige Opposition nicht missen. So echt constitutionell denkt man in Weimar, dem ein großer Verlust erwachsen würde, sollten sich die Gerüchte bewahrheiten, daß Watzdorff einem an ihn ergangenen Rufe nach Dresden Folge geben werde.

Wem diese Vorführung der Entwickelung des Verfassungslebens in einem kleinen deutschen Staate bedeutungslos erscheinen könnte, dem möge die Betrachtung entgegengehalten werden, daß das Facit aus dieser gegenseitigen Achtung der Parteien und der gesetzgeberischen Factoren, welche nie bis zu der Tiefe gegenseitiger Verunglimpfung herabgesunken sind, daß dies starke, feste, auch in den bewegtesten Zeiten nie zerrissene Band der Einheit zwischen Fürst und Volk zwar nicht eine politische, aber doch eine moralische Großmacht ergiebt. Dies verleiht dem weimarischen Verfassungsjubiläum nicht eine blos territoriale, vielmehr eine deutsche, eine allgemeine Bedeutung.
Fr. Hg.