Diskussion:Nationalsozialistisches Recht

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Bitte bei den einzelnen Gesetzen in der Textbox unter SONSTIGES Siehe Nationalsozialistisches Recht eintragen! (analog zu Dirnenlieder --FrobenChristoph 01:25, 1. Mär. 2007 (CET)[Beantworten]

Gliederung[Bearbeiten]

Die Gliederung nach der formaljuristischen Einordnung einer Norm hilft m. u. E. aufgrund der besonderen Struktur der NS-Rechtsordnung nicht wirklich weiter. Was wäre eine mögliche sinnvolle Gliederung? Mir fallen zu dem Thema spontan ein:

  • formaljuristische Begründung des NS-Rechtssystems: Ermächtigungsgesetz, Notverordnungen... sowie die Rechtsgrundlagen der diversen "Duodezfürstentümer" vom "Stellvertreter des Führers" bis zum "Reichskleiderständer und Feldmarschall für den Vierjahresplan", die ja das RGBl. auch signieren durften
  • Ausschaltung politischer Gegner (Reichstagsbrandverordnung, Staatsnotwehr-Erlass...)
  • Entrechtung der Juden i.S.d.G. (Nürnberger Gesetze, Berufsverbote, Reichsfluchtsteuer, Abwicklung der Novemberpogrome...)
  • Gleichschaltung von Vereinigungen aller Art
  • "Zigeuner", "Asoziale", Reichsarbeitsdienst
  • Anschluss Österreichs und der Sudeten
  • Fremd- und Zwangsarbeiter
  • Wirtschaftsgesetzgebung (Volkswagen, Salzgitter, IG Farben, Vierjahresplan, Höchstpreisverordnungen...)

Wahrscheinlich lassen sich da auch diverse Unter-Seiten draus machen. Hat jemand eine zündende Idee? --Liondancer 07:53, 3. Mär. 2007 (CET)[Beantworten]

Ich finde die jetzige Gliederung völlig angemessen, Unterseiten sind noch lange nicht nötig --FrobenChristoph 21:38, 3. Mär. 2007 (CET)[Beantworten]

Hallo, du kannst wohl Kritik nicht vertragen??? Die Gliederung ist angesichts des Umfangs der Seite völlig in Ordnung. Die Unterscheidung nach dem Charakter der Rechtsquelle ist nicht formaljuristisch, sondern angemessen und sinnvoll. Außerdem kann man eine zweite Gliederung parallel erstellen, wozu aber derzeit keinerlei Anlass besteht. Hier ist keinerlei konstruktiver Beitrag nötig, weil dein Einwand schlicht und einfach daneben ist --FrobenChristoph 22:38, 3. Mär. 2007 (CET)[Beantworten]

Kein Kommentar. Irgendwelche konstruktiven Beiträge? --Liondancer 22:31, 3. Mär. 2007 (CET)[Beantworten]

Na, das war doch ein konstruktiver Vorschlag. Warum nicht gleich? Genau auf diese parallele Gliederung richtete sich meine Frage, weil ich eine ganze Reihe Texte von 1938 in petto habe... Wie du leicht feststellen kannst, habe ich kürzlich drei Texte zum Thema eingebracht, so dass absehbar sein dürfte, dass der Umfang der Seite sich verändert, Zusammenhänge in der derzeitigen Struktur nicht mehr leicht zu überschauen sind und ich einen geeigneten Namen für den Schwerpunkt suche. Wäre "Entrechtung der Juden im Nationalsozialismus" ein möglicher Titel oder wie soll ich es nennen? --Liondancer 23:07, 3. Mär. 2007 (CET)[Beantworten]

Nochmal von vorne[Bearbeiten]

Das kommt davon, wenn man in einer schlaflosen Nacht sieht, dass an dieser Liste was nicht stimmt, den Punkt nicht findet, ins Grübeln kommt und am Ende die eigentlichen Gedanken nicht mehr rekonstruieren kann... Also nochmal von vorne, laut gedacht:

Diese Gliederung trifft zwar für die Rechtsordnung ab 1949 durchaus zu (die nur eine bestimmte Art von Normen "Verordnung" nennt), für die der Weimarer Verfassung aber nicht, so dass sie Form oder Rang der Normen nicht wiedergibt, sondern im Gegenteil verwischt: Dass verfassungsändernde Gesetze ununterschieden neben "einfachen" Gesetzen stehen, kann bei dieser Anzahl vernachlässigt werden, dass aber die präsidialen "Notverordnungen", die Teile der Verfassung außer Kraft setzten und damit Verfassungsrang beanspruchten, einfach nach dem "Familiennamen" unter die von anderen Normen nur abgeleiteten "Rechtsverordnungen" gerührt sind, passt für mich nicht.

Wenn wir allerdings die Gliederung nach der Art der Norm erweitern, wird es unübersichtlicher. Da der Großteil der für uns relevanten Texte sich am leichtesten aus den zeitlichen Abläufen (mit einer Handvoll beeinflussender Ereignisse) verstehen und einordnen lässt, sollte sie primär zeitlich angeordnet sein.

Der unterschiedliche Rang könnte durch simple Einrückungen (die in der Einleitung kurz erläutert werden) verdeutlicht werden: Verfassungsändernde Normen linksbündig, einfache Gesetze einmal eingerückt (mit Doppelpunkt oder Aufzählungspunkt), Rechtsverordnungen zweimal eingerückt (Durchführungsverordnungen zu Rechtsverordnungen vielleicht dreimal, muss man sehen). Die wichtigsten (mögliches Kriterium: eigener WP-Artikel) könnten fett hervorgehoben werden. Die wesentlichen Ereignisse („Machtergreifung“, Reichstagsbrand, „Anschluß Österreichs“, Münchener Abkommen, Novemberpogrome, Kriegsbeginn) könnten zur Unterscheidung kursiv dargestellt werden.

Womit ich - zumindest für mich - sogar meine allzu umständliche und irreführende Ausgangsfrage beantwortet hätte. Macht dieser Aufbau Sinn oder habe ich da noch einen Denkfehler? --Liondancer 07:54, 6. Mär. 2007 (CET)[Beantworten]


P.S.: Jetzt sehe ich auch, warum mir diese Seite überhaupt aufstieß und ich mich nicht gleich zurechtfand. Ist es wirklich nötig, in einer unregelmäßig chronologischen Liste die Monatsnamen auszuschreiben, sodass die Jahreszahlen und Titel nicht untereinander stehen? --Liondancer 08:21, 6. Mär. 2007 (CET)[Beantworten]

Ich kann die Kritik nicht nachvollziehen --FrobenChristoph 17:13, 6. Mär. 2007 (CET)[Beantworten]

Den Hinweis mit den augeschriebenen Monatsnamen hab ich mal aufgegriffen und entsprechend geändert, was etwas zur besseren Lesbarkeit beiträgt. Mit deiner Ansicht (liondancer), dass eine formaljuristische Gliederung der Struktur des NS-Rechts eigentlich nicht gerecht wird, stimme ich dir zu. Ich denke aber, dass diese Struktur sowieso zu komplex ist, als dass man dies auf einer Quellensammlungs-Seite darstellen könnte (sinnvoll wäre erstmal ein WP-Artikel zu Recht im NS). Z.Z. denke ich, dass die gegenwärtige "formaljuristische" Gliederung immer noch am Übersichtlisten ist. --Erzer 23:27, 10. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]

Was ist das eigentlich für ein Bild? Ist das irgendwo auch transkribiert? --Liondancer 22:19, 3. Mär. 2007 (CET)[Beantworten]

Es handelte sich um den Scan der Anweisung zur Vorbereitung der Endlösung der Judenfrage, den ich zwischenzeitlich unter diesem Lemma transkribiert und eingebunden habe. --Liondancer 06:55, 6. Mär. 2007 (CET)[Beantworten]

Quellenwunsch[Bearbeiten]

Ein sehr wichtiges Element des NS-Rechts für die Zeit ab '39 scheint mir die Verordnung über das Sonderstrafrecht im Kriege und bei besonderem Einsatz – Kriegssonderstrafrechtsverordnung (KSSVO), die u.a. die berüchtigte Wehrkraftzersetzung regelt und im Ganzen leider im Internet nirgends zu finden ist. Beschreibung hier. Lediglich den § 5 (eben die Wehrkraftzersetzung) habe ich auf derselben Site noch gefunden [1]. Aber es wurde wohl auch Spionage und anderes unter Strafe gestellt, man wüsste ja gern, was genau... Insbesondere weil der Text sonst nirgends existiert: Vielleicht hat ja jemand, der hier aktiv ist, Zugriff darauf und die Möglichkeit, ihn hier einzustellen. --84.161.160.159 21:25, 11. Mai 2008 (CEST)[Beantworten]

siehe hier [2] --A. Wagner 21:35, 11. Mai 2008 (CEST)[Beantworten]

@IP. Du kannst den Text gern abschreiben, er ist ja nicht lang und hier einbringen. Wir kümmern uns dann ums Formale --FrobenChristoph 22:12, 11. Mai 2008 (CEST)[Beantworten]

Wer ahnt auch, dass man hier automatisch zur IP degradiert wird, wenn man sich nicht gleich nochmal ein neues Benutzerkonto anlegt. Danke für den Link! Bitte, hier der Text: Kriegssonderstrafrechtsverordnung. Roh, aber einmal so gut korrigiert, wie das um die Zeit geht. (Neben ein paar Tippfehlern hat ein "oder fahrlässig" gefehlt, wie fahrlässig, und unauffällig :-)
Hier hat nicht noch zufällig jemand Erfahrung mit Tesseract und Fraktur? Weil, die KStVO (Kriegsstrafverfahrensordnung), recht länglich, ist ja erst richtig interessant. Der Führer bestimmt, wozu er Lust hat, sowieso. Und, allergrößte Preisfrage, wenn auch hier genaugenommen off topic, die Referentenentwürfe von 1962 (?) für die bundesdeutschen Nachfolgegesetze, die noch mindestens bis in die späten 80er in der V-Fall-Luft lagen, weiß da jemand eine Quelle oder sonst genaueres? (Der Spiegel ist immer mal wieder auf den 31 Wehrgerichten und acht Oberwehrgerichten herumgeritten, der Vergleich hiermit reizt dann doch.) --Lax 06:28, 12. Mai 2008 (CEST)[Beantworten]

Der Schutzhafterlass ist seit einiger Zeit nicht erreichbar, da der Artikel gelöscht wurde. Der Grund ist nicht erkennbar. Urheberrecht dürfte ja eigentlich keine Rolle gespielt haben. Gibt es dafür einen plausiblen grund? -- Bkroll 17:49, 10. Mai 2009 (CEST)[Beantworten]