Diskussion:Protokoll über die Vollstreckung des Todesurteils des Volksgerichtshofes an Sophie Scholl

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Bei der Vorlage handelt es sich um ein Formular; die vermeintliche Unterstreichung des erstgenannten Anwesenden ist dabei nur eine Trennlinie zwischen den beiden Alternativen „Der Gefängnisvorstand“ und „Der Vertreter des Gefängnisvorstands“. Dies wird leider so nicht deutlich. Auch die handschriftlichen Änderungen an dem Formular sind in dieser Art der Darstellung nicht nachvollziehbar. Vorschlag: Abgrenzung von Formulartext und Eintragungen sowie vielleicht die handschriftlichen Änderungen so: Der Die ? --Hvs50 (Diskussion) 12:34, 7. Sep. 2016 (CEST)[Beantworten]

Ich sehe grade, dass im Vernehmungsprotokoll schon so verfahren wurde. --Hvs50 (Diskussion) 12:44, 7. Sep. 2016 (CEST)[Beantworten]
@Hvs50: du meinst so, wie jetzt umgesetzt? Wenn ja, wärest du so lieb über die beiden Seiten noch einmal drüber zu schauen, ob ich auch alle abweichenden Formatierungen erwischt habe?
Der Vernehmungsprotokoll wurde mit einem Formular aufgenommen. Die einzelnen Feldbeschriftungen waren Fraktur und der Text der Vernehmung dann mit der Maschine erg. - deshalb dort der Schriftwechsel. Hier sind es zwei Texte in der gleichen Schrift (aber leicht abweichender Farbe, weswegen die Erg. schon auch deutlich erkennbar sind.), weshalb es nicht gleich so umgesetzt wurde.
Kannst du die Notiz im Kopf entziffern? steht da
Scholl Sofie, 9. 5. 21 Forchtenberg
led. Studentin
? Ich bin mir nicht ganz sicher (v.a. beim ledig-Vermerk). --Anika (Diskussion) 13:40, 7. Sep. 2016 (CEST)[Beantworten]
Mit Ausnahme der "Wahlmöglichkeit" bei Vorstand und Vertreter sieht es jetzt doch ganz passabel aus; Blocksatz sollte aber bei solchen Vorlagen abgestellt sein. Deine Dechiffrierung des handschriftlichen Zusatzes oben rechts ist genau richtig. Das "l" von led. dürfte verblasst sein. Grüße von der Neiße. --Hvs50 (Diskussion) 16:05, 7. Sep. 2016 (CEST)[Beantworten]
Wie hoch der Wahrheitsgehalt solcher Protokolle ist, kann man vielleicht schon daraus ermessen, dass selbst die Feststellung „Die Verurteilte war ruhig und gefasst“ hektographiert vorformuliert war. Gerade deshalb ein wichtiges Dokument. --Hvs50 (Diskussion) 16:14, 7. Sep. 2016 (CEST)[Beantworten]
Dann ist der Vermerk auch noch erg. und damit sollte auch deutlich nachvollziehbar sein, was wann wie geschr./erg. wurde.
Zur Formatierung der "Wahlmöglichkeit": ist Variante 1 wirklich besser als 2?
1
Dortselbst hatten sich eingefunden:
Der Gefängnisvorstand/der Vertreter des Gefängnisvorstands Ob.Reg.Rat Dr. KOCH,
der Gefängnisarzt Ob.Reg.Med.Rat Dr. GRÜBER,
der Dolmetscher                                   
der Scharfrichter Reichhart mit seinen Gehilfen
sowie das zur geordneten Durchführung der Hinrichtung unbedingt erforderliche Gefängnispersonal.
2
Dortselbst hatten sich eingefunden:
Der Gefängnisvorstand Ob.Reg.Rat Dr. KOCH,
der Vertreter des Gefängnisvorstands
der Gefängnisarzt Ob.Reg.Med.Rat Dr. GRÜBER,
der Dolmetscher                                   
der Scharfrichter Reichhart mit seinen Gehilfen
sowie das zur geordneten Durchführung der Hinrichtung unbedingt erforderliche Gefängnispersonal.
oder die nachfolgenden Formen?
A) Der Gefängnisvorstand/der Vertreter des Gefängnisvorstands Ob.Reg.Rat Dr. KOCH,
oder
B) Der Gefängnisvorstand/der Vertreter des Gefängnisvorstands Ob.Reg.Rat Dr. KOCH,
oder
C) Der Gefängnisvorstand/der Vertreter des Gefängnisvorstands Ob.Reg.Rat Dr. KOCH,
--Anika (Diskussion) 18:27, 7. Sep. 2016 (CEST)[Beantworten]
P.S. zu Blocksatz: ganz deiner Meinung. Ich weiß aber leider nicht wie. --Anika (Diskussion) 18:34, 7. Sep. 2016 (CEST)[Beantworten]

Bin für lassen, wie es jetzt ist. Der aktuelle Zustand ist wohl mit den „programmimmanenten“ Mitteln nicht zu toppen. Vom Informationswert wäre A. zwar richtig - überzeugt aber optisch weniger. --Hvs50 (Diskussion) 13:16, 8. Sep. 2016 (CEST)[Beantworten]